Schlagwortarchiv für: Krankenversicherung

Psychische Erkrankungen schädigen das Herz

Erhöhtes Risiko für Herzerkrankungen durch Depressionen, Angststörungen und Stress

(BPtK) Psychische Erkrankungen schädigen das Herz. Jede fünfte Beschäftigte* in Deutschland hat ein erhöhtes Risiko für Herzerkrankungen aufgrund von Depressionen, Angststörungen oder arbeitsbedingtem Stress. Dies betrifft rund 8,6 Millionen Menschen. Zu diesem Ergebnis kommt der DAK-Gesundheitsreport 2022, für den Daten von 2,4 Millionen erwerbstätigen DAK-Versicherten ausgewertet und über 7.000 Versicherte vom Forsa-Institut befragt wurden.

Insbesondere Depressionen steigern das Risiko für eine Herz-Kreislauf-Erkrankung deutlich (+ 50 %). Sie sind damit ein höherer Risikofaktor als Übergewicht oder erhöhtes Cholesterin. Psychische Erkrankungen sowie Übergewicht oder Rauchen verstärken sich dabei gegenseitig. Knapp 30 Prozent der psychisch belasteten Beschäftigten raucht oder ist übergewichtig, deutlich mehr als Erwerbstätige ohne psychische Belastung (in etwa je 20 %).

Der Gesundheitsreport weist auch darauf hin, dass Beschäftigte nur selten präventive Angebote zur Vermeidung von Herzerkrankungen nutzen: Nur rund die Hälfte aller Beschäftigten über 35 Jahre nimmt an einer ärztlichen Kontrolluntersuchung zur Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen teil. Von den Erwerbstätigen mit einem erhöhten Risiko für Herzerkrankungen erhalten nur 41 Prozent ein passendes Angebot zur Gesundheitsförderung vom Arbeitgeber und lediglich 15 Prozent nehmen an Präventionsangeboten der Krankenkassen teil.

Die meisten Gesundheits-Apps noch ohne nachgewiesene Wirksamkeit

TK veröffentlicht DiGA-Report 2022

(BPtK) Mittlerweile können 28 digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) von Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen verordnet werden. Ihre Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Nur acht der zugelassenen Gesundheits-Apps konnten bislang jedoch ihre Wirksamkeit nachweisen. Bei den übrigen fehlt noch der Beleg für einen patientenrelevanten Nutzen auf Grundlage wissenschaftlicher Studien. Das stellt der DiGA-Report der Techniker Krankenkasse (TK) fest.

Die Kosten für eine zugelassene Gesundheits-App können nach dem TK-Report beträchtlich sein. Der durchschnittliche Preis, um eine DiGA erstmals nutzen zu können, beträgt 444 Euro. „Die Kosten für Gesundheits-Apps, bei denen nicht gesichert ist, dass sie überhaupt einen Nutzen für Patient*innen haben, liegen in Millionenhöhe. Das ist den Beitragszahler*innen einer solidarisch finanzierten Krankenversicherung nicht zumutbar“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Die BPtK rät deshalb davon ab, Gesundheits-Apps zu verordnen, die noch nicht ausreichend geprüft sind.

„Gesundheits-Apps können positive wie negative therapeutische Wirkung haben“, erklärt Munz. „Patient*innen sollten nur digitale Gesundheitsanwendungen verordnet bekommen, die nicht nur zur Probe zugelassen wurden, sondern nachweislich wirksam sind. Unsere Patient*innen sind keine Versuchskaninchen.“ BPtK-Präsident Munz betonte, dass wirkungslose Apps schädlich sein können: „Eine Gesundheits-App, die gar nicht oder zu wenig wirkt, kann z. B. den Eindruck verstärken, nicht gegen seine depressiven Stimmungen anzukommen.“ Für einen depressiv kranken Menschen ist es meist eine erhebliche Anstrengung, sich trotz seiner überwältigenden Gefühle der Niedergeschlagenheit und Antriebslosigkeit psychotherapeutisch behandeln zu lassen. Misserfolge durch nicht wirksame Gesundheits-Apps untergraben die Therapiemotivation und können zu einer substanziellen Verschlechterung der Erkrankung führen.

Auch die Techniker Krankenkasse fordert, den medizinische Nutzen für Patient*innen zukünftig in den Vordergrund zu stellen und die DiGA-Regelungen nachzubessern. Sie setzt sich außerdem dafür ein, die Preise für zugelassene Gesundheits-Apps, insbesondere im ersten Jahr, besser begrenzen zu können.

Videobehandlung auch nach der Corona-Pandemie möglich

BPtK, PKV und Beihilfe beschließen dauerhafte Regelung

(BPtK) Die Corona-Pandemie hat auch in der Psychotherapie zu deutlich mehr Behandlungen per Videotelefonat geführt. Nach einer Online-Befragung im Jahr 2020 von rund 3.500 Psychotherapeut*innen konnten sich neun von zehn Psychotherapeut*innen vorstellen, auch nach dem Ende der Pandemie Videobehandlungen durchzuführen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) und die Beihilfe für Beamte haben schon jetzt vereinbart, telemedizinische Leistungen in der Psychotherapie auch nach der Pandemie zu ermöglichen. „Die Kombination aus Präsenz- und Videobehandlung bietet die Chance, Patient*innen, die nicht immer eine Praxis aufsuchen können, kontinuierlich zu versorgen“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Eine entsprechende Regelung erwarten wir auch von den gesetzlichen Krankenkassen.“

Psychotherapeut*innen können damit je nach Patient*in eigenverantwortlich entscheiden, ob und wie oft eine Videobehandlung angemessen ist. Die Berufsordnungen der Psychotherapeut*innen sichern die Qualität der Behandlungen. „Wichtig ist dabei, dass Patient*innen bei Krisen ihre Psychotherapeut*in auch kurzfristig aufsuchen können“, betont BPtK-Präsident Munz. „Präsenz- und Videobehandlungen müssen deshalb aus einer Hand erbracht werden.“ Die Abrechnungsempfehlung umfasst Einzelbehandlungen mit einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren, übende Interventionen und Testleistungen, aber auch Beratungs- und Koordinationsleistungen sowie Fallkonferenzen.

Elektronische Patientenakte ePA

Gemeinsame Info-Veranstaltung von gematik und LPK Baden-Württemberg am 20.07.2021

(LPK BW) Das Thema elektronische Patientenakte ePA beschäftigt vor allem auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die in einer Kassen- oder Privatpraxis niedergelassen sind. Die LPK Baden-Württemberg bietet nun hierzu kurzfristig eine Online-Informationsveranstaltung mit bis zu 1000 Teilnehmern zusammen mit der gematik an.  Das Thema brennt vielen auf den Nägeln und wird auch bei unseren Mitgliedern kontrovers diskutiert. Mit der von Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz moderierten Veranstaltung wollen wir LPK-Mitgliedern mit Hilfe der Experten der gematik einen ersten Überblick über Konzept und Funktionsweise sowie Rechts- und Haftungsfragen geben.  

Corona-Sonderregelungen: Videobehandlung weiter unbegrenzt möglich

Erweiterte telefonische Beratung für privat Versicherte läuft aus

(BPtK) Psychotherapeut*innen können Videobehandlungen während der Corona-Pandemie weiter bis zum 30. September 2021 unbegrenzt anbieten. Auch im dritten Quartal 2021 gelten für gesetzlich Versicherte die aktuellen Sonderregelungen. Danach können grundsätzlich Einzelsitzungen und in begründeten Fällen auch psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen per Videotelefonat durchgeführt werden, und zwar ohne Grenzen bei der Anzahl der Patient*innen und Leistungsmenge. Ebenso ist die telefonische Unterstützung für Patient*innen, die bereits in Behandlung sind, weiter abrechenbar. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen geeinigt.

Gleichfalls können Versicherte der privaten Krankenversicherung während der Corona-Pandemie weiterhin unbürokratisch ihre psychotherapeutische Behandlung per Videotelefonat durchführen. Die entsprechenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, privater Krankenversicherung und Beihilfe wurden bis zum 30. September 2021 verlängert. Die Abrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen während der Corona-Pandemie wurde ebenfalls bis zum 30. September 2021 verlängert. Die Berechnung der Analoggebühr Nr. 245 GOÄ ist weiterhin auch für Psychotherapeut*innen einmal je Sitzung zum 1,0-fachen Satz in Höhe von 6,41 Euro möglich. Voraussetzung hierfür ist der unmittelbare, persönliche Kontakt zwischen Psychotherapeut*in und Patient*in. Dagegen wird die Regelung zur erweiterten telefonischen Beratung für privat Versicherte durch eine Mehrfachberechnung der Nummer 3 zum 30. Juni 2021 auslaufen.

Psychische Belastung hat während des zweiten Lockdowns zugenommen

Ergebnisse des TK-Gesundheitsreports 2021

(BPtK) Die Corona-Pandemie hat die Allgemeinbevölkerung vor allem während des zweiten Lockdowns psychisch stark beansprucht. Dies sind die Ergebnisse des Gesundheitsreports 2021 der Techniker Krankenkasse (TK). Im März 2021 berichteten 42 Prozent der Menschen in Deutschland von starker bis sehr starker psychischer Belastung. Im Vergleich zu Mai 2020 (35 %) ist sie damit um 20 Prozent gestiegen.

Als häufigste Gründe dafür wurden fehlende soziale Kontakte (89 %) und Angst vor einer Coronavirus-Infektion bei Angehörigen oder Freund*innen (60 %) genannt. Bei Familien waren Kita- und Schulschließungen (59 %) sowie bei Erwerbstätigen mehr Stress am Arbeitsplatz (49 %) für eine höhere psychische Belastung entscheidend. Insbesondere Familien mit Kindern litten unter der Situation während des zweiten Lockdowns: Mehr als die Hälfte aller Eltern, die im Home-Office arbeiteten, berichtete von starker Belastung. Vor allem berufstätige Mütter zeigten Burnout-Symptome wie erhöhte emotionale Erschöpfung. Berufstätige ohne Kinder erlebten Präsenzarbeit (46 %) als belastender als Home-Office (31 %).

Insgesamt sind die Krankschreibungen bei TK-Versicherten 2020 im Vergleich zu den beiden Vorjahren zwar leicht gesunken. Die meisten Krankschreibungen gab es 2020 jedoch aufgrund psychischer Erkrankungen. Diese machten mit 19,8 Prozent den größten Anteil der Fehltage aufgrund von Arbeitsunfähigkeit aus und sind im Vergleich zum Vorjahr um 3,3 Prozent gestiegen. Diese Zahlen bestätigen den Trend der letzten Jahre, dass betriebliche Fehltage wegen psychischer Erkrankungen zunehmen.

Datengrundlage des Reports sind Krankenkassendaten der TK sowie eine Befragung des psychologischen Instituts der Technischen Universität Chemnitz von insgesamt 2.900 Arbeitnehmer*innen, die zwischen April 2020 bis Januar 2021 wiederholt stattfand. Zusätzlich gingen Daten aus einer repräsentativen Umfrage von 1.000 Personen ab 18 Jahren in die Berechnungen ein, die das Forsa-Institut im Auftrag der TK im März 2021 durchführte.

BO-Fachtag „Raus mit der Sprache!“ – Aktualisierung

Auskunfts- und Schweigepflicht gegenüber Krankenkassen, MDK, Behörden, Polizei und Justiz

(LPK BW) Psychologische Psychotherapeut*nnen (PP) und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut*nnen (KJP) sehen sich im Berufsalltag häufiger mit Anfragen zu Befunden, Behandlungsverläufen und Prognosen ihrer Patientinnen und Patienten konfrontiert. Dabei sind immer Fragen der Auskunfts- und Schweigepflicht zu berücksichtigen.

Der mit ca. 150 Teilnehmern am 19.06.2021 ausgebuchte LPK-Onlinefachtag richtete sich sowohl an niedergelassene Kolleg*innen als auch diejenigen, die in Kliniken, Beratungsstellen und im Justizvollzug tätig sind. Er wurde vom LPK-Ausschuss Berufsordnung angeregt und mit Unterstützung von Vorstand und Geschäftsstelle organisiert. Nach Begrüßung und Einführung von Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz sowie Moderator und BO-Ausschussvorsitzender Dr. Peter Baumgartner gab es vier Impulsvorträge.

Keine Zwangs-Psychotherapie bei Transsexuellen

BPtK fordert Rücknahme der Krankenkassen-Richtlinie

(BPtK) Transsexuelle Menschen sollen sich grundsätzlich psychotherapeutisch behandeln lassen, wenn sie ihren Körper z. B. durch eine Operation an ihr empfundenes Geschlecht angleichen wollen. Das sieht eine neue Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes vor. Der Medizinische Dienst soll einer Geschlechtsangleichung bei Transsexuellen nur zustimmen, wenn sie sich vorher mindestens sechs Monate und mindestens zwölf Sitzungen à 50 Minuten psychotherapeutisch behandeln lassen.

„Menschen mit der Selbsteinschätzung, im falschen Körper zu leben, grundsätzlich als psychisch krank zu betrachten und sie zu einer psychotherapeutischen Behandlung zu zwingen, ist fachlich unverantwortlich und diskriminierend“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Die neue Krankenkassen-Richtlinie widerspricht wesentlichen wissenschaftlichen Empfehlungen zur Beratung und Behandlung von transsexuellen Menschen. Sie verletzt deren Recht auf Selbstbestimmung und den Grundsatz partizipativer Entscheidung vor einer Behandlung.“ Die BPtK fordert deshalb, dass der GKV-Spitzenverband seine Begutachtungsanleitung „Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualismus“ zurückzieht und neu mit wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Vertreter*innen der Transsexuellen berät.

Die Entwicklung einer Geschlechtsidentität ist ein komplexer Prozess. Bei manchen Menschen stimmen die Ausprägung körperlicher Merkmale und das empfundene Geschlecht nicht überein. Bei ihnen kann das Gefühl entstehen, im falschen Körper zu leben. Wie sie diesen Widerspruch erleben und ob sie darunter leiden, ist sehr verschieden. Die Unterstützung durch Eltern und auch die Beratung durch Psychotherapeut*innen ist dabei wichtig. Einige Menschen entwickeln eine Akzeptanz des eigenen Körpers, andere aber leiden schwer unter der Diskrepanz zwischen körperlichen Merkmalen und empfundenem Geschlecht. Sie entscheiden sich manchmal für eine geschlechtsangleichende Behandlung, z. B. eine Hormontherapie oder eine Operation an Penis oder Vagina.

Wirtschaftlichkeitsprüfung in der Kassenpraxis

Paper von Ulrike Böker und Stephanie Tessmer-Petzendorfer

(LPK BW) Zur Kosten- und Leistungsmengenregulation innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie zur Gewährleistung ihrer Funktionsfähigkeit gibt es ein sogenanntes Wirtschaftlichkeitsgebot für Leistungen, die zulasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten sind bei psychotherapeutischen Leistungen und bei Verordnungen bzw. veranlassten Leistungen an dieses Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden. Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer neuen Seite zur Kassenpraxis.

BPtK fordert Service-Ranking der Krankenkassen

Unabhängige Versichertenbefragung im GPVG verankern

(BPtK) Mit dem Gesundheits- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) sollen die Krankenkassen mehr Gestaltungsspielraum bei der Versorgung erhalten. Unter anderem sollen Innovationsfondsprojekte in Zukunft vereinfacht als Selektivverträge weitergeführt werden können. Doch die Krankenkassen stehen im Wettbewerb zueinander und müssen Kosten sparen. Die Mehrausgaben durch die Corona-Pandemie verschärfen diesen Trend. Das kann sich negativ auf die Versorgung von Versicherten auswirken, die hohe Ausgaben verursachen.

Versicherte brauchen transparente Informationen, die den Service der Krankenkassen und ihre Selektivverträge vergleichen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert deshalb ein Service-Ranking, das das Vertrags- und Bewilligungsverhalten der Kassen durch unabhängige Versichertenbefragungen auswertet und dazu beiträgt, dass Versicherte für sie passende Krankenkassen finden können. „Transparenz ist die zentrale Voraussetzung dafür, dass der Wettbewerb zu einer kontinuierlichen Qualitätssteigerung bei den Krankenkassen beitragen kann“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK, anlässlich der 2./3. Lesung des GPVG im Deutschen Bundestag fest. „Die Versicherten brauchen für ihre Wahl der Krankenkasse repräsentative Informationen, welcher Service sie bei welcher Kasse erwartet.“

Die BPtK fordert ferner, auch die Auswahl der Innovationsfondsprojekte transparenter und breiter zu gestalten. Dazu hat sie die Projekte untersucht, mit denen die Versorgung von psychisch kranken Menschen gefördert werden soll. Die Studie zeigt, dass der Innovationsfonds qualitativ hochwertige Projekte fördert, darunter insbesondere für psychisch kranke oder belastete Kinder und Jugendliche. Es sind aber auch deutliche Defizite erkennbar. So werden zum Beispiel Projekte gefördert, die für psychisch kranke Menschen erneut Hürden vor einer psychotherapeutischen Behandlung schaffen wollen. „Innovationen, die erneut den direkten Weg zur Psychotherapeut*in verbauen, verschlechtern die Versorgung psychisch kranker Menschen“, kritisiert BPtK-Präsident Munz. Kritisch ist ebenfalls die Förderung von Projekten, bei denen nicht zu erkennen ist, ob eine ausreichende Struktur- und Prozessqualität für psychisch kranke Menschen gesichert ist. Wichtige zusätzliche Schwerpunkte der künftigen Förderung sollten aus Sicht der BPtK die psychotherapeutische Versorgung älterer Menschen, zum Beispiel in Pflegeeinrichtungen, und innovative Ansätze für die psychotherapeutische Versorgung in ländlichen Gebieten sein.