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Diotima-Ehrenpreis 2024

Prof. Dr. Silvia Schneider und Peter Lehndorfer haben den Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft 2024 erhalten

(BPtK) Am 14. November 2024 wurden in Berlin Peter Lehndorfer, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, und Prof. Dr. Silvia Schneider von der Ruhr-Universität Bochum mit dem Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft geehrt. Beide haben sich in besonderer Weise um die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen verdient gemacht. Zur Preisverleihung erschienen zahlreiche Vertreter*innen der Psychotherapeutenschaft, aus der Bundespolitik sowie aus Forschung und Wissenschaft. Musikalisch begleitet wurde die Preisverleihung von Dirk Flatau am Klavier.

Psychisch gesund Aufwachsen in Deutschland

Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen ab 1. Juli Kassenleistung

Die Systemische Therapie steht gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen ab dem 1. Juli als Kassenleistung zur Verfügung.

(BPtK) Am 18. Januar 2024 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss die Aufnahme der Systemischen Therapie in die Psychotherapie-Richtlinie als Leistung bei Kindern und Jugendlichen aufgenommen. Dieser Beschluss trat am 12. April 2024 in Kraft. Die Partner des Bundesmantelvertrags haben nun kurzfristig auch die weiteren notwendigen formalen Anpassungen, unter anderem der Psychotherapie-Vereinbarung, beschlossen, sodass die Versorgung ab sofort möglich ist.

Neben den bestehenden Psychotherapieverfahren – der analytischen Psychotherapie, der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und der Verhaltenstherapie – kann Systemische Therapie als viertes Richtlinien-Psychotherapieverfahren nun auch bei Kindern und Jugendlichen bei allen Anwendungsbereichen der Psychotherapie gemäß Psychotherapie-Richtlinie angewendet werden. Gegenwärtig ist die Zahl der zugelassenen Psychotherapeut*innen, die Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen erbringen können, noch gering und wird voraussichtlich erst in den kommenden Jahren im Zuge der steigenden Absolvent*innenzahlen in der Aus- und Weiterbildung kontinuierlich anwachsen.

Erwachsene können die Systemische Therapie bereits seit dem 1. Januar 2020 als Kassenleistung in Anspruch nehmen. Daraufhin hatte der Gemeinsame Bundesausschuss am 27. Mai 2021 auch die Methodenbewertung für Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen eingeleitet und diese zügig mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen.

Die Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen kann als Einzeltherapie, Gruppentherapie oder als Kombination aus Einzel- und Gruppenpsychotherapie durchgeführt werden. Darüber hinaus kann die Systemische Therapie auch in einem für sie spezifischen Mehr-Personen-Setting durchgeführt werden, bei dem relevante Bezugspersonen der Patient*in in die Behandlung einbezogen werden. Als Kurzzeittherapie kann die Systemische Therapie mit bis zu zweimal zwölf Therapiestunden durchgeführt werden; eine Langzeittherapie kann bis zu 48 Stunden umfassen.

Keine Patientenverunsicherung durch falsche Kassenwarnungen!

BPtK zum Entwurf eines Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG)

(BPtK) Über Gesundheitsgefährdungen zu beraten und Handlungsempfehlungen zu geben ist eine psychotherapeutische und ärztliche Aufgabe. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert deshalb, dass der Regelungsvorschlag im Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), den Kranken- und Pflegekassen diese Aufgabe auf der Basis automatisierter Datenauswertungen ebenfalls zu übertragen, gestrichen wird. Auf die weitreichenden Probleme der geplanten Regelung hatte die BPtK, ebenso wie zahlreiche andere Organisationen, schon im Vorfeld der Verbändeanhörung im Bundesgesundheitsministerium (BMG) hingewiesen.

Aus Sicht der BPtK schadet die geplante Regelung erheblich mehr, als sie den Patient*innen nützt. Denn dass mit solchen Daten eine gute Prognose von Gesundheitsgefährdungen möglich ist, ist bisher nicht belegt. „Das ist ein massives Einmischen in psychotherapeutische und ärztliche Belange, ohne dass nachgewiesen ist, dass Patient*innen davon überhaupt profitieren“, kritisiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Patient*innen dürfen nicht durch fehlerhafte Warnhinweise verunsichert werden. Risiken zu beurteilen und zu entscheiden, welche Art der Behandlung notwendig ist, erfordert eine individuelle Diagnostik und Indikationsstellung durch Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen.“

Dem Entwurf des GDNG nach sollen Krankenkassen künftig jederzeit auf Basis der Aktenlage in das Behandlungsgeschehen eingreifen können. Sie können dann beispielsweise Empfehlungen an Patient*innen aussprechen, dass diese gesundheitliche Risiken abklären lassen, die sie aus den bei ihnen gespeicherten Abrechnungsdaten ermittelt haben. „Woher die zusätzlichen Kapazitäten in der Versorgung kommen sollen, um vermeintliche Risiken abzuklären, die auf einer unzureichenden Datenbasis ermittelt wurden, ist völlig unklar“, so Dr. Benecke weiter.

Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert, auch vor dem Hintergrund ökonomischer Interessenkonflikte sowie negativer Erfahrungen der Versicherten bei der Beratung durch die Krankenkassen, unter anderem beim Krankengeldbezug, auf eine Ermächtigung der Krankenkassen zur Einmischung in die Behandlung beziehungsweise den Zugang zur Behandlung grundsätzlich zu verzichten. Eine strikte Trennung von Versicherung und Versorgung ist unerlässlich.

Kasseneinmischung gefährdet Patientenwohl

BPtK zum Entwurf eines Gesundheitsdatennutzungsgesetzes

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert den Referentenentwurf zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), demzufolge sich Kranken- und Pflegekassen künftig massiv in psychotherapeutische und ärztliche Belange einmischen können. Geplant ist aktuell, dass Krankenkassen mit automatisierten Auswertungen von Gesundheitsdaten ihre Versicherten zu Gesundheitsrisiken beraten können. Aus Sicht der BPtK schadet eine solche Regelung mehr, als sie den Patient*innen nützt.

»Das Patientenwohl bleibt auf der Strecke, wenn Krankenkassen jederzeit auf Basis der Aktenlage in das Behandlungsgeschehen eingreifen können“, stellt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK, fest. Risiken zu beurteilen und zu entscheiden, welche Art der Behandlung erforderlich ist, ist eine Kernaufgabe von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen. Sie entscheiden dies im Einzelfall auf der Grundlage einer individuellen Diagnostik und Indikationsstellung unter Einbeziehung der Patient*innen. „Patient*innen werden erheblich verunsichert, wenn ihre Krankenkasse sie aus heiterem Himmel mit vermeintlichen Risiken für ihre Gesundheit konfrontiert“, warnt Dr. Benecke weiter.

Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert, vor dem Hintergrund ökonomischer Interessenkonflikte sowie negativer Erfahrungen der Versicherten bei der Beratung durch die Krankenkassen, unter anderem beim Krankengeldbezug auf eine Ermächtigung der Krankenkassen zur Einmischung in die Behandlung beziehungsweise den Zugang zur Behandlung grundsätzlich zu verzichten. Eine strikte Trennung von Versicherung und Versorgung ist unerlässlich.

Unabhängigkeit der UPD sicherstellen

BPtK zur heutigen Anhörung des UPD-Gesetzentwurfs

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) unterstützt das Ziel, die Unabhängige Patientenberatung (UPD) in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur zu überführen.

Aus Sicht der BPtK ist die notwendige Unabhängigkeit der UPD im Gesetzentwurf (BT-Drs. 20/5334) der Bundesregierung jedoch aktuell nicht ausreichend sichergestellt. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) soll als Stifter und Finanzierer vorgesehen werden und somit auch inhaltliche Gestaltungsrechte erhalten. Dabei sind die Krankenkassen häufiger Anlass, weshalb Patient*innen Beratung suchen. Als Stifter der UPD sollte stattdessen eine unabhängige, gemeinnützige Organisation eingesetzt werden und die Finanzierung aus dem Bundeshaushalt oder dem Steuerzuschuss zum Gesundheitsfonds erfolgen. Sollte der GKV-SV als Stifter und Finanzierer bestehen bleiben, muss der Einfluss des GKV-SV auf die inhaltliche Ausgestaltung der UPD weitgehend ausgeschlossen werden.

Die BPtK begrüßt, dass mit dem Gesetzentwurf auch regionale Beratungsangebote gestärkt werden sollen. Insbesondere bei komplexeren Beratungsanliegen und für Bürger*innen, die einen persönlichen Austausch suchen oder sogar benötigen, ist die Beratung vor Ort wichtig.

Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages berät heute den Gesetzentwurf in einer öffentlichen Anhörung.

Möglichkeit eines Psychotherapeutenwechsels zentral für die Qualität

GKV-Spitzenverband setzt Desinformations-Kampagne fort

(BPtK) Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen setzt seine Desinformations-Kampagne auf Basis einer methodisch ungenügenden Befragung fort. Danach haben rund 37 Prozent der Patient*innen schon einmal die Psychotherapeut*in gewechselt. Dies ist nicht erstaunlich, da rund ein Viertel der Patient*innen, die innerhalb eines Jahres eine Psychotherapie beginnen, sich nach der Sprechstunde noch eine andere Psychotherapeut*in suchen müssen, weil ihre erste Ansprechpartner*in auf Monate keinen freien Behandlungsplätze anbieten kann. Erneut hat der GKV-Spitzenverband seine Befragten nicht ausreichend darüber informiert, was die Unterschiede zwischen telefonischem Erstkontakt, psychotherapeutischer Sprechstunde, probatorischen Sitzungen, Absprache des ersten Behandlungstermins und Beginn der psychotherapeutischen Behandlung sind. „Eine Qualitätssicherung brauchen nicht die Psychotherapeut*innen, sondern die Umfrageinstitute, die für den GKV-Spitzenverband Fragebögen erstellen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Seine Befragungen erfüllen nicht einmal die grundlegenden methodischen Standards.“

Die bereits veröffentlichen Befragungsergebnisse hatten gezeigt, dass die Patient*innen hierbei nicht zwischen den probatorischen Sitzungen und der eigentlichen Behandlung unterschieden haben. Ein Großteil der Befragten hatte angegeben, dass sie die Therapie innerhalb weniger Tage nach dem Erstgespräch begonnen hätten – zu einem Zeitpunkt also, zu dem lediglich die vorgeschriebenen probatorischen Sitzungen durchgeführt, aber noch keine Behandlungen begonnen werden können. „Der GKV-Spitzenverband hatte hier bereits Daten veröffentlicht, von denen er wissen musste, dass sie nicht stimmen können“, kritisiert BPtK-Präsident Munz. Auch in seiner jüngsten Veröffentlichung verschleiert der GKV-Spitzenverband, wie viele Patient*innen tatsächlich befragt wurden. Pro Jahr beginnt weniger als ein Prozent der GKV-Versicherten eine Psychotherapie bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten. Das wären für die angegebene Panel-Befragung insgesamt nicht einmal 20 Patient*innen.

Grundsätzlich kommt der GKV-Spitzenverband selbst nicht darum herum zu konstatieren, dass die Patient*innen mit ihren Psychotherapeut*innen überdurchschnittlich zufrieden sind. Rund 80 Prozent der Patient*innen sind danach mit ihrer aktuellen Psychotherapeut*in vollkommen oder sehr zufrieden, weitere 17 Prozent sind zufrieden und nur drei Prozent geben an, dass sie unzufrieden sind. „Das sind Zufriedenheitswerte, die in der Gesundheitsversorgung ihresgleichen suchen“, erklärt Munz.

Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen sind gerade dafür da, dass Patient*in und Psychotherapeut*in gemeinsam prüfen, ob die Chemie stimmt. Dies ist für den Erfolg einer Behandlung entscheidend. Eine vertrauensvolle Beziehung ist sehr wichtig, weil in einer Psychotherapie häufig schmerzhafte oder schambesetzte Erlebnisse und Erinnerungen besprochen werden müssen. „Deshalb haben Patient*innen auch die Möglichkeit, erste Gespräche bei verschiedenen Psychotherapeut*innen durchzuführen“, erläutert der BPtK-Präsident. „Die Möglichkeit, verschiedene Psychotherapeut*innen auszuprobieren, ist eine wichtige Grundlage für die Qualität der psychotherapeutischen Behandlung.“

Psychisch Kranke warten 142 Tage auf eine Psychotherapie

BPtK zur Befragung des GKV-Spitzenverbandes

(BPtK) Lange Wartezeiten auf den Beginn einer Psychotherapie sind für viele Patient*innen eine tagtägliche Realität. Die durchschnittliche Wartezeit vom Erstgespräch bis zum Therapiebeginn beträgt durchschnittlich 142,4 Tage. Das zeigen die objektiven Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu allen gesetzlich Krankenversicherten, die im 1. Quartal 2019 ihr Erstgespräch erhalten haben. Vierzig Prozent der Patient*innen, die im 1. Quartal ihr Erstgespräch hatten, konnten ihre Therapie frühestens im 3. Quartal 2019 beginnen, mehr als 10 Prozent sogar erst ein ganzes Jahr später (siehe Abbildung). „Die Daten des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) sind schlichtweg falsch“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

„Die Zeit vom Erstgespräch bis zum Therapiebeginn kann schon theoretisch nicht nur wenige Tage betragen, wie der GKV-SV behauptet“, erläutert BPtK-Präsident Munz. Durchschnittlich werden mit einer Patient*in zwei Sprechstundentermine durchgeführt, danach folgen mindestens zwei probatorische Sitzungen mit der Patient*in, ehe nach Antragstellung und Genehmigung durch die Krankenkasse eine Therapie begonnen werden kann. Bei Anträgen auf Kurzzeittherapie müssen die Krankenkassen innerhalb von drei Wochen über die Bewilligung entscheiden, bei der Langzeittherapie haben sie sogar bis zu fünf Wochen Zeit. „Der GKV-SV veröffentlicht hier Daten, von denen er wissen muss, dass sie nicht stimmen können“, stellt Munz fest.

Darüber hinaus ist die Datenbasis der Krankenkassen-Befragung viel zu klein. Weniger als ein Prozent der gesetzlich Krankenversicherten beginnt innerhalb eines Jahres eine psychotherapeutische Behandlung. Bei einer repräsentativen Befragung von 2.240 gesetzlich Versicherten wäre das lediglich bis zu 20 Patient*innen, die im letzten Jahr eine Psychotherapie begonnen haben. Eine solche Datenbasis erlaubt keine verlässlichen Aussagen.

Auch an anderen Stellen wird deutlich, dass es dem GKV-SV um Desinformation geht. So warten angeblich knapp 80 Prozent der Patient*innen, die eine Behandlung erhalten haben, weniger als vier Wochen auf ihr Erstgespräch. Um zu diesem Ergebnis zu kommen, hat der GKV-SV aber die Zeit von der Terminvereinbarung bis zum Erstgespräch erheben lassen. Die lange Wartezeit der Patient*innen liegt jedoch schon vor der Terminvereinbarung. Die entscheidende Frage lautete: Wie lange dauert es von der ersten Anfrage bei einer Psychotherapeut*in bis zum ersten Gespräch in der Sprechstunde? Weil Psychotherapeut*innen häufig für längere Zeit keinen freien Therapieplatz haben, arbeiten sie mit Wartelisten. Wenn nach Monaten ein Therapieplatz frei wird, die Patient*innen auf der Liste nach oben gerutscht sind, meldet sich die Psychotherapeut*in bei der Patient*in, um einen Termin für ein Erstgespräch auszumachen. Dann beträgt der Zeitraum zwischen Terminvereinbarung und Erstgespräch vielleicht nur Tage, die reale Wartezeit aber mehrere Wochen.

Verschlechterungen für psychisch kranke Menschen abwenden

BPtK setzt sich für Erhalt der Neupatientenregelung ein

(BPtK) Die bessere Vergütung für die Behandlung von Patient*innen, die eine Praxis zum ersten Mal oder nach längerer Unterbrechung erneut aufsuchen, hat es auch für psychisch kranke Menschen oft leichter gemacht, einen Termin bei einer Fachärzt*in zu finden. Zur Deckung der Finanzierungslücken in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) plant die Bundesregierung mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz nun die Abschaffung der Neupatientenregelung.

„Psychisch kranke Menschen haben von der Neupatientenregelung profitiert. So konnten sie parallel zur Psychotherapie anstehende Termine zum Beispiel bei Psychiater*innen oder zur somatischen Abklärung schneller erhalten“, erläutert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Der Wegfall der Neupatientenregelung gefährdet die notwendige und politisch gewünschte multiprofessionelle Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Mittel- und langfristig kann dies zu vermeidbaren Krankenhausaufenthalten und längeren Krankschreibungen führen und damit sogar zu Mehrausgaben.“

„Die BPtK fordert von der Bundesregierung, die Finanzierungslücke in der GKV dauerhaft zu schließen, ohne die Versorgung zu verschlechtern.“ Notwendig und sachgerecht ist es, die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel abzusenken und kostendeckende Beiträge für ALG-II-Empfänger*innen an die GKV zu zahlen”, betont BPtK Präsident Munz. Die BPtK unterstützt die Initiative der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zum Erhalt der Neupatientenregelung.

Sozial benachteiligte Kinder leiden besonders unter der Corona-Pandemie

DAK-Präventionsradar zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im Schuljahr 2021/2022

(BPtK) Kinder und Jugendliche mit niedrigem Sozialstatus leiden besonders unter der Corona-Pandemie. Ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden haben sich in den vergangenen zwei Jahren besonders verschlechtert. Dies sind die zentralen Ergebnisse des aktuellen DAK-Präventionsradars, für den deutschlandweit 18.000 Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5 bis 10 befragt wurden.

Insgesamt berichteten Schulkinder in hohem Ausmaß von den negativen Auswirkungen der Pandemie auf ihre psychische und körperlicher Gesundheit. Bei 40 Prozent der Mädchen und 27 Prozent der Jungen sank die Lebenszufriedenheit. Bei 45 Prozent der Kinder und Jugendlichen aus Familien mit niedrigem Sozialstatus verringerte sich die Lebensqualität. Ungefähr die Hälfte der befragten Schulkinder berichtete zudem von einem geringeren psychischen Wohlbefinden (61 % der Mädchen, 40 % der Jungen). Bei niedrigem Sozialstatus betrug dieser Anteil 67 Prozent, bei Mädchen sogar 86 Prozent. Mehr als ein Drittel der Schulkinder (39 %) hat sich wegen der Pandemie außerdem häufiger einsam gefühlt. Insgesamt erlebten 84 Prozent der Kinder und Jugendlichen Einsamkeit aufgrund der Pandemie.

Schulkinder gaben an, dass sie mindestens wöchentlich unter Kopf-, Bauch- oder Rückenschmerzen (24,2 %) leiden. Auch hier lag der Anteil mit niedrigem Sozialstatus mit 37,9 Prozent deutlich höher. Bei ihnen ist dieser Anteil in den vergangenen zwei Jahren um fast 50 Prozent gestiegen (+ 47,5 %). Insgesamt haben die Schmerzen bei Schulkindern im Vergleich zu vor der Pandemie um fast ein Drittel zugenommen (+ 30,1 %).

„Kinder und Jugendliche leiden besonders unter der Vielzahl an Krisen, die heute ihr Leben prägen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, fest. „Klimakollaps, lebensgefährliche Viren, Krieg in Europa und unbezahlbare Lebensmittel- und Gaspreise lassen ihre Zukunft unkontrollierbar erscheinen. Das Leben von Kindern und Jugendlichen ist wie lange nicht mehr durch Unsicherheit und Hilflosigkeit bestimmt.“

Psychotherapeut*innen als direkte Ansprechpartner*innen für psychisch kranke Menschen

Diotima-Ehrenpreis an Dieter Best und Jürgen Doebert verliehen

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat am 12. Mai 2022 Dieter Best und Jürgen Doebert mit dem Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft ausgezeichnet, um ihr Engagement bei der Integration der Psychotherapeut*innen in die vertragsärztliche Versorgung zu würdigen.

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