Schlagwortarchiv für: Kosten

Direktzugang zur Psychotherapie statt eines starren Primärarztmodells

BPtK setzt auf Patientensteuerung durch die psychotherapeutische Sprechstunde

(BPtK) Hilfe bei psychischen Leiden verpflichtend erst nach einem Hausarzttermin? Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) lehnt dies ab und begründet in einem heute veröffentlichten Positionspapier, warum für Menschen mit psychischen Erkrankungen der Direktzugang zur psychotherapeutischen Sprechstunde erhalten bleiben muss.

»Mit Einführung der psychotherapeutischen Sprechstunde im April 2017 ist es gelungen, für Patient*innen einen niedrigschwelligen Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung zu schaffen und sie nach Dringlichkeit und Schwere in die geeigneten Versorgungsangebote zu steuern“, konstatiert BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Ein obligatorisch vorgeschalteter Hausarztbesuch, wie er derzeit im Gespräch ist, würde sowohl unnötige Doppelstrukturen schaffen, Wartezeiten verlängern und zusätzliche Kosten verursachen als auch die bewährte Steuerung durch die psychotherapeutische Sprechstunde aushebeln.“

Die psychotherapeutische Sprechstunde sichert eine effiziente, niedrigschwellige und patientenorientierte Abklärung der psychischen Beschwerden und eine Vermittlung in das passende Versorgungsangebot – von Beratungs- und Präventionsangeboten, über Akutbehandlung, Einzel- und Gruppenpsychotherapie, ärztliche Mitbehandlung, Verordnung ergänzender Behandlungen, wie zum Beispiel Ergotherapie, Soziotherapie oder Digitale Gesundheitsanwendungen, bis hin zu Reha und Krankenhausbehandlung.

Aus Sicht der BPtK sprechen zehn Gründe für die Beibehaltung des Direktzugangs zur Psychotherapie:

  1. Hilfesuchende nutzen den Direktzugang in die psychotherapeutische Sprechstunde.
  2. Ein starres Primärarztmodell erschwert für viele Menschen mit psychischen Erkrankungen den Weg in die Psychotherapie und erhöht Wartezeiten.
  3. Die psychotherapeutische Sprechstunde zur Patientensteuerung funktioniert heute passgenau.
  4. Ein Primärarztmodell kann die Effizienz in der Psychotherapie nicht erhöhen.
  5. Ein Primärarztsystem hat zum Ziel, dass mehr Fälle hausärztlich versorgt werden. Aber: Das kann die Psychotherapie regulär nicht umfassen.
  6. Gerade Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen brauchen einen niedrigschwelligen und schnellen Zugang zu psychotherapeutischer Hilfe.
  7. Ein starres Primärarztmodell würde die Qualität der Patientensteuerung in die Psychotherapie verschlechtern.
  8. Die Option des Direktzugangs in die psychotherapeutische Sprechstunde unterstützt eine sozial faire Versorgung.
  9. Wir wollen die erfolgreiche psychotherapeutische Steuerung weiterentwickeln.
  10. Psychotherapeutische Praxen arbeiten schon heute gut und patientenorientiert mit hausärztlichen- und kinderärztlichen Praxen zusammen. Um diese Kooperation weiter zu verbessern, sind Schnittstellen zu optimieren.

Die ausführlichen Begründungen können unten im Positionspapier nachgelesen werden.

Sprechstunde und probatorische Sitzungen teils per Video möglich

Änderungen der Psychotherapie-Vereinbarung zum 1. Januar beschlossen

(BPtK) Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen können seit dem 1. Januar 2025 in Teilen auch per Video durchgeführt werden. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung in einer Änderung der Psychotherapie-Vereinbarung geeinigt. In dem Fall sind sowohl psychotherapeutische Sprechstunden als auch probatorische Sitzungen weiterhin mindestens in einem Umfang von 50 Minuten im unmittelbaren persönlichen Kontakt zu erbringen. Zusätzlich wird in der Vereinbarung empfohlen, dass jeweils die erste Sitzung im unmittelbaren persönlichen Kontakt stattfindet. In begründeten Ausnahmefällen kann von diesen Vorgaben abgewichen werden.

Zu beachten ist, dass Leistungen nach der Psychotherapie-Richtlinie auch künftig grundsätzlich im unmittelbaren Kontakt stattfinden. Insbesondere Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung erfordern grundsätzlich den unmittelbaren persönlichen Kontakt zwischen Psychotherapeut*in und Versichert*er. Dabei sind auch die entsprechenden Regelungen der jeweiligen Berufsordnung zu beachten.

Bericht über die Vertreterversammlung der LPK Baden-Württemberg vom 18./19.10.2024

(LPK BW) Am 18. Oktober 2024, dem ersten Tag der Vertreterversammlung, stand zunächst der Bericht des Vorstandes im Mittelpunkt. Nach der ausführlichen Diskussion zum Bericht wurde der Tätigkeitsbericht des Arbeitskreises (AK) „Psychotherapie mit Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen“ vorgestellt. Vorstandsmitglied Dorothea Groschwitz führte in das Thema ein. Anlass der Vorstellung in der Vertreterversammlung war das 10-jährige Bestehen des AK. 

Auf dem Podium waren Klaus Diegel, Sabine Luttinger und Dr. Kerstin Lutz anwesend, Dr. Jan Glasenapp, Stefan Meir und Dr. Roland Straub waren online dazu geschaltet. Die Gründungsmitglieder Silke Sacksofsky und Hermann Kolbe, sowie Dr. Almut Helmes waren leider verhindert.

Sie berichteten von ihren persönlichen Wegen in diesen Arbeitskreis und wie sie in ihren beruflichen Tätigkeiten mit dem Thema Psychotherapie bei Menschen mit Intelligenzminderung in Berührung gekommen sind. Es wurden die Entstehungssituation und -gründe, die Ziele und bedeutende Meilensteine in der Entwicklung des AK sowie die erzielten Erfolge des AK dargestellt. 

Die Aktivitäten des AK haben nicht nur zu einer deutlichen Aufwertung des Themas in der Kollegenschaft geführt, sondern es ist dem AK auch gelungen, die Versorgungssituation von Patient*innen mit Intelligenzminderung positiv zu beeinflussen (ausführliche Informationen über die Entstehung, die Arbeit und Erfolge des AK finden Sie in unserem Sonderbericht zum 10-jährigen Jubiläum des AK). Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz bedankte sich nachdrücklich bei den Mitgliedern des Arbeitskreises.

Umsetzung der Abrechnungsempfehlungen in der privatpsychotherapeutischen Versorgung

Bundespsychotherapeutenkammer bietet Online-Informationsveranstaltungen an

(BPtK) Seit 1996 wurden das psychotherapeutische Leistungsspektrum der derzeit gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen und ihre Bewertungen nicht mehr angepasst. Eine moderne psychotherapeutische Versorgung ließ sich damit nicht mehr adäquat abbilden, sowohl hinsichtlich der Diagnostik als auch der Behandlung psychischer Erkrankungen. Auch die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen unterschreitet die für gesetzlich Krankenversicherte deutlich.

Vor diesem Hintergrund hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gemeinsam mit Bundesärztekammer (BÄK), PKV-Verband und Beihilfeträgern von Bund und Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und Schleswig-Holstein) Abrechnungsempfehlungen für neue psychotherapeutische Leistungen bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigen vereinbart, die am 1. Juli 2024 in Kraft treten.

Die gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von BPtK, BÄK, PKV-Verband und den Beihilfeträgern des Bundes und der Länder sowie die Übersicht zur Analogabrechnung für die Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen finden Sie unten als Download. 

Mit diesen Abrechnungsempfehlungen werden die gebührenrechtlichen Rahmenbedingungen in der Privatpsychotherapie schon vor einem Inkrafttreten einer neuen GOÄ bzw. GOP verbessert.

Um die Kammermitglieder zeitnah und umfassend zu informieren, bietet die Bundespsychotherapeutenkammer eine Reihe von Online-Informationsveranstaltungen an, bei denen die Abrechnungsempfehlungen im Detail vorgestellt und Fragen beantwortet werden.

Termine:

  • Montag, 15. Juli 2024
  • Donnerstag, 25. Juli 2024
  • Mittwoch, 14. August 2024 und
  • Montag, 16. September 2024

jeweils in der Zeit von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr.

Aufgrund der großen Nachfrage wird die BPtK zwei weitere Informationsveranstaltungen zu den Abrechnungsempfehlungen anbieten zu folgenden Terminen:

  • Montag, den 7. Oktober
  • Montag, den 11. November

jeweils in der Zeit von 18:00 bis 20:30 Uhr. 

Anmeldung

Interessierte können sich ab sofort per E-Mail unter veranstaltung@bptk.de und Angabe des gewünschten Termins anmelden. Angemeldete Kammermitglieder erhalten im Vorfeld der ausgewählten Veranstaltung einen Zoom-Link per E-Mail.

Psychotherapeutische Versorgung von Privatversicherten und Beihilfeberechtigten wird gestärkt

Gemeinsame Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen

(BPtK) Zum 1. Juli 2024 haben sich Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und Schleswig-Holstein) und der PKV-Verband auf Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Versicherte der Privaten Krankenversicherung (PKV) verständigt.

Die Beteiligten haben Regelungslücken in der privatpsychotherapeutischen Versorgung identifiziert und mit den neuen Abrechnungsempfehlungen geschlossen. Für Versicherte der PKV bringen sie Klarheit hinsichtlich wichtiger Leistungen moderner Psychotherapie. So wurden Leistungen aufgenommen, die bei psychotherapeutischer Behandlung eine sofortige Intervention und Akutbehandlung über mehrere Sitzungen ermöglichen. Für diese Leistungen gibt es nun Empfehlungen für sogenannte Analogabrechnungen. Damit wird die psychotherapeutische Versorgung der Versicherten in der PKV nachhaltig gestärkt.

Anlass für die Vereinbarung war, dass das Verzeichnis für psychotherapeutische Leistungen in den Privat-Gebührenordnungen (GOÄ bzw. GOP) inzwischen veraltet ist. Etablierte Leistungen wie zum Beispiel die psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung und Kurzzeittherapie sind darin nicht enthalten. Diese Regelungslücken werden nun durch die neuen Empfehlungen geschlossen. Für Patient*innen in der PKV wird so der Zugang zur Psychotherapie erleichtert.

Mit den Abrechnungsempfehlungen werden die gebührenrechtlichen Rahmenbedingungen in der Privat-Psychotherapie schon vor Inkrafttreten einer neuen GOÄ bzw. GOP verbessert. Die große Zahl der dafür notwendigen Analogbewertungen unterstreicht die unverändert dringliche Notwendigkeit einer grundlegenden Novellierung der veralteten Gebührenordnung.

WICHTIG!

Um die Kammermitglieder zeitnah und umfassend zu informieren, bietet die Bundespsychotherapeutenkammer eine Reihe von Online-Informationsveranstaltungen an, bei denen die Abrechnungsempfehlungen im Detail vorgestellt und Fragen beantwortet werden.

Termine:

  • Montag, 15. Juli 2024
  • Donnerstag, 25. Juli 2024
  • Mittwoch, 14. August 2024 und
  • Montag, 16. September 2024

jeweils in der Zeit von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr.

Interessierte können sich ab sofort per E-Mail unter veranstaltung@bptk.de und Angabe des gewünschten Termins anmelden. Angemeldete Kammermitglieder erhalten im Vorfeld der ausgewählten Veranstaltung einen Zoom-Link per E-Mail.

Downloads

Kostenstrukturerhebung 2022 des Statistischen Bundesamtes

Auch Psychotherapiepraxen werden befragt

(LPK BW) Das Statistische Bundesamt (DESTATIS) führt auf der Grundlage des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik in Kürze eine repräsentative Untersuchung zur Kostenstruktur bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Psychotherapiepraxen durch. Die Erhebung bezieht sich auf das Jahr 2022. Ziel der Erhebung ist es, die in den Praxen erzielten Einnahmen und die dafür erforderlichen Aufwendungen sowie deren Zusammensetzung darzustellen.

Die für die Erhebung auskunftspflichtigen Praxen werden mittels einer Zufallsstichprobe ausgewählt. Um dabei die Belastung möglichst gering zu halten, werden bundesweit höchstens 7 Prozent der Praxen befragt. Das Ergebnis wird dann auf die Gesamtheit aller Praxen hochgerechnet. Um zuverlässige und aktuelle Ergebnisse zu gewinnen, die den hohen Anforderungen an die Qualität und Aktualität der Daten genügen, sieht das Gesetz für diese Erhebung eine Auskunftspflicht vor.

Die Ergebnisse dienen u. a. der Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und der berufspolitischen Arbeit von Verbänden und Kammern. Sie eröffnen aber auch den Praxen selbst die Möglichkeit, betriebswirtschaftliche Vergleiche durchzuführen und damit Ansatzpunkte für Rationalisierungs- oder Verbesserungsmaßnahmen zu erkennen. Die entsprechenden Heranziehungsbescheide mit den Zugangsdaten zu den Online-Fragebogen werden vom Statistischen Bundesamt im Oktober 2023 versandt. Die Online-Fragebogen sind dann innerhalb einer Frist von vier Wochen auszufüllen. Die Veröffentlichung der Ergebnisse ist für den Sommer 2024 geplant. Sofern sich Fragen zu der Erhebung ergeben, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Statistischen Bundesamtes gerne zur Beantwortung zur Verfügung.

Informationen zur Methodik der Kostenstrukturerhebung im medizinischen Bereich einschließlich Direktlinks auf Ergebnisse der letzten Erhebung finden Sie unter www.destatis.de/kme

Zum Erhebungsstart im Oktober 2023 finden Sie Informationen zur aktuellen Erhebung, zum Beispiel zu den erforderlichen Angaben (Musterfragebogen) sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Kostenstrukturerhebung im medizinischen Bereich unter www.destatis.de/kme-portal

Das Statistische Bundesamt dankt bereits vorab allen beteiligten Praxen für ihre Mithilfe an der Erhebung.

Kostenstrukturerhebung 2021 des Statistischen Bundesamtes

Auch Psychotherapiepraxen werden befragt

(LPK BW) Das Statistische Bundesamt (DESTATIS) führt auf der Grundlage des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik in Kürze eine repräsentative Untersuchung zur Kostenstruktur bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Psychotherapiepraxen durch. Die Erhebung bezieht sich auf das Jahr 2021. Ziel der Erhebung ist es, die in den Praxen erzielten Einnahmen und die dafür erforderlichen Aufwendungen sowie deren Zusammensetzung darzustellen.

Die für die Erhebung auskunftspflichtigen Praxen werden mittels einer Zufallsstichprobe ausgewählt. Um dabei die Belastung möglichst gering zu halten, werden bundesweit höchstens 7 Prozent der Praxen befragt. Das Ergebnis wird dann auf die Gesamtheit aller Praxen hochgerechnet. Um zuverlässige und aktuelle Ergebnisse zu gewinnen, die den hohen Anforderungen an die Qualität und Aktualität der Daten genügen, sieht das Gesetz für diese Erhebung eine Auskunftspflicht vor.

Die Ergebnisse dienen u. a. der Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und der berufspolitischen Arbeit von Verbänden und Kammern. Sie eröffnen aber auch den Praxen selbst die Möglichkeit, betriebswirtschaftliche Vergleiche durchzuführen und damit Ansatzpunkte für Rationalisierungs- oder Verbesserungsmaßnahmen zu erkennen. Die entsprechenden Heranziehungsbescheide mit den Zugangsdaten zu den Online-Fragebogen werden vom Statistischen Bundesamt im Oktober 2022 versandt. Die Online-Fragebogen sind dann innerhalb einer Frist von vier Wochen auszufüllen. Die Veröffentlichung der Ergebnisse ist für den Sommer 2023 geplant. Sofern sich Fragen zu der Erhebung ergeben, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Statistischen Bundesamtes gerne zur Beantwortung zur Verfügung.

Informationen zur Methodik der Kostenstrukturerhebung im medizinischen Bereich einschließlich Direktlinks auf Ergebnisse der letzten Erhebung finden Sie unter www.destatis.de/kme

Zum Erhebungsstart im Oktober 2022 finden Sie Informationen zur aktuellen Erhebung, zum Beispiel zu den erforderlichen Angaben (Musterfragebogen) sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Kostenstrukturerhebung im medizinischen Bereich unter www.destatis.de/kme-portal

Das Statistische Bundesamt dankt bereits vorab allen beteiligten Praxen für ihre Mithilfe an der Erhebung.

Elektronische Patientenakte ePA

Gemeinsame Info-Veranstaltung von gematik und LPK Baden-Württemberg am 20.07.2021

(LPK BW) Das Thema elektronische Patientenakte ePA beschäftigt vor allem auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die in einer Kassen- oder Privatpraxis niedergelassen sind. Die LPK Baden-Württemberg bietet nun hierzu kurzfristig eine Online-Informationsveranstaltung mit bis zu 1000 Teilnehmern zusammen mit der gematik an.  Das Thema brennt vielen auf den Nägeln und wird auch bei unseren Mitgliedern kontrovers diskutiert. Mit der von Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz moderierten Veranstaltung wollen wir LPK-Mitgliedern mit Hilfe der Experten der gematik einen ersten Überblick über Konzept und Funktionsweise sowie Rechts- und Haftungsfragen geben.  

Aktualisierung: BPtK-Praxis-Info Coronavirus

Die neuen bundesweiten Regelungen zur Telefonbehandlung

(BPtK) Aufgrund der neuen bundesweiten Regelungen zur psychotherapeutischen Versorgung per Telefon hat die BPtK ihre Praxis-Info Coronavirus aktualisiert.

Die Corona-Pandemie verändert viele Abläufe im Alltag. Infizierte Patient*innen benötigen Online-Behandlungen per Videotelefonat. Hygienevorschriften und neue Meldepflichten sind zu beachten. Und nicht zuletzt: Was passiert, wenn zu viele Patient*innen absagen? Kann ich meine Praxis schließen? Gibt es Härtefallregelungen oder Entschädigungszahlungen? Die aktualisierte Praxis-Info informiert über Hygiene, Videobehandlung, Fortführung von Behandlungen per Telefon, Meldepflichten und Entschädigungen.

Die Praxis-Info Coronavirus wird weiter fortwährend aktualisiert.

VORANKÜNDIGUNG: Psychotherapie von Soldat/innen und Bundespolizist/innen

Gemeinsame Fortbildungsveranstaltung der Bundeswehr, der Bundespolizei, der LPK Baden-Württemberg und der PTK Bayern

(LPK BW) Zusammen mit der Bayrischen Psychotherapeutenkammer sowie der Bundeswehr und der Bundespolizei planen eine ganztätige Fortbildung zur psychotherapeutischen Versorgung von Soldat/innen und Bundespolizist/innen. Termin: 16. Oktober 2019. Tagungsort: Rommel Kaserne, Auf dem Lerchenfeld 11, 89160 Dornstadt.

Bitte merken Sie sich den Termin schon mal vor. Demnächst gibt es hierzu mehr auf dieser Seite. Inhalte werden u.a. sein: Heilbehandlung für die Bundeswehr: BeantragungVerlängerung – Abrechnung