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Psychische Belastungen bei Schüler*innen unverändert hoch

BPtK fordert mehr Hilfsangebote inner- und außerhalb der Schulen

(BPtK) Auch nach dem Ende der Corona-Pandemie gibt es bei jedem fünften Heranwachsenden (21 Prozent) Hinweise auf psychische Auffälligkeiten. Überdurchschnittlich oft berichten Familien mit niedrigem Einkommen, dass ihr Kind in den letzten zwölf Monaten aufgrund psychischer Probleme Hilfe benötigt hätte. Allerdings hat mehr als ein Viertel dieser Eltern (28 Prozent) keine Hilfen inner- oder außerhalb der Schulen gesucht.  

»Die Ergebnisse des heute vorgestellten Forschungsberichts Schulbarometer machen deutlich, dass die existierenden Hilfsangebote innerhalb und außerhalb der Schule längst nicht alle Heranwachsenden erreichen, die Hilfe benötigen“, sagt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Deshalb müssen insbesondere für psychisch belastete Kinder und Jugendliche, die von ihren Eltern bei der Suche nach Hilfe nicht unterstützt werden können, dringend aufsuchende psychotherapeutische Präventions- und Behandlungsangebote in der Schule geschaffen werden.“

Der Forschungsbericht zeigt zudem auf: Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sind die wichtigste außerschulische Anlaufstelle für Eltern von Kindern mit psychischen Problemen. Viele dieser Eltern (43 Prozent) gaben zudem an, dort auch Hilfe erhalten zu haben. Allerdings berichteten die Eltern von durchschnittlich 18 Wochen Wartezeit bis zum Beginn einer regelmäßigen Psychotherapie. „Diese Wartezeiten sind in Anbetracht der individuellen Belastungen und des Risikos chronischer Krankheitsverläufe deutlich zu lang“, kritisiert BPtK-Vorstand Cornelia Metge. „Diese Engpässe müssen umgehend mithilfe einer eigenen Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sowie Ermächtigungen für die psychotherapeutische Versorgung von schwer erkrankten Kindern und Jugendlichen beseitigt werden.“

45. Deutscher Psychotherapeutentag

Der 45. Deutsche Psychotherapeutentag fand vom 15. bis 16. November 2024 in Berlin statt

(BPtK) Am 15. und 16. November 2024 ist das Parlament der Psychotherapeutenschaft Deutschlands zu seinem 45. Deutschen Psychotherapeutentag in Berlin zusammengekommen.

Versammlungsleiterin Birgit Gorgas fand gleich zur Eröffnung der Veranstaltung klare Worte: Unsere Demokratie basiere auf unterschiedlichen Meinungen, klaren Haltungen und einem gemeinsamen Diskurs. Polarisierung, eine reduzierte Bereitschaft, sich mit den Lebensrealitäten, Werten und Zielen des Gegenübers auseinanderzusetzen, diese sogar abzuwerten und die eigenen Überzeugungen über das Gemeinwohl zu stellen, gefährdeten unsere demokratische Gesellschaft. Um gemeinsam die Weiterentwicklung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und attraktive Rahmenbedingungen für die Profession auszuhandeln, brauche es einen auf Vertrauen und Offenheit gegründeten bestmöglichen Konsens.

Konsequent für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Diotima-Ehrenpreis 2024 an Prof. Silvia Schneider und Peter Lehndorfer

(LPK BW) Prof. Dr. Silvia Schneider und Peter Lehndorfer erhalten heute den Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ehrt damit in diesem Jahr zwei Psychotherapeut*innen, die sich in besonderem Maße für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen verdient gemacht haben.

»Prof. Dr. Silvia Schneider hat mit ihrer Arbeit maßgeblich zur Implementierung und Weiterentwicklung einer evidenzbasierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in der Versorgung beigetragen. Dass die klinische Kinder- und Jugendpsychologie heute fester Bestandteil der universitären Ausbildung ist, ist auch ihr Verdienst“, erklärt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK.

»Peter Lehndorfer hat sich immer als Anwalt psychisch kranker Kinder und Jugendlicher und ihrer besonderen Belange verstanden und sich darüber hinaus auch für die Prävention psychischer Erkrankungen in diesen Altersgruppen stark gemacht. Seinem berufs- und gesundheitspolitischen Engagement verdanken wir in besonderer Weise, dass es ein auf Kinder und Jugendliche spezialisiertes psychotherapeutisches Versorgungs- und Hilfsangebot in Deutschland gibt“, betont Dr. Nikolaus Melcop, Vizepräsident der BPtK.

Prof. Dr. Silvia Schneider

Nach Stationen in Marburg, Dresden und Basel ist Silvia Schneider seit 2010 Professorin für Klinische Kinder- und Jugendpsychologie an der Ruhr-Universität Bochum, seit 2012 Direktorin des Forschungs- und Behandlungszentrums für psychische Gesundheit (FBZ) und seit 2021 Koordinatorin des Standorts Bochum-Marburg im Deutschen Zentrum für Psychische Gesundheit (DZPG). Bochum-Marburg ist der einzige Standort unter psychologischer Leitung, der von einem international besetzten Gutachtergremium und politischen Entscheidungsträgern für das nationale Zentrum zur psychischen Gesundheit ausgewählt wurde.

Silvia Schneiders Beiträge zur Ätiologie und Behandlung von psychischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen haben nicht nur den wissenschaftlichen Diskurs bereichert, sondern auch das Leben von Kindern und Jugendlichen nachhaltig verbessert. So initiierte sie während der Corona-Pandemie gemeinsam mit dem King’s College London die Initiative „Familien unter Druck“. Aktuell setzt sie sich gemeinsam mit dem Deutschen Kinderhilfswerk für die Gründung eines Deutschen Kinderrates für psychische Gesundheit ein, um Kindern in Deutschland auch auf institutioneller Ebene eine Stimme zu geben. In einer Zeit, in der psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen zunehmen, ist Silvia Schneider eine unverzichtbare Stimme und eine treibende Kraft für positive Veränderungen.

Peter Lehndorfer

Als Sozialpädagoge und analytischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut mit eigener Praxis in Planegg bei München hat Peter Lehndorfer daran mitgewirkt, dass mit dem 1999 in Kraft getretenen Psychotherapeutengesetz Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und Psychologische Psychotherapeut*innen als eigenständige Heilberufe etabliert und in die kassenärztliche Versorgung integriert wurden.

Darüber hinaus war Peter Lehndorfer maßgeblich am Aufbau der Bundespsychotherapeutenkammer als Interessenvertretung der Psychotherapeut*innen auf Bundesebene beteiligt und von ihrer Gründung im Jahr 2003 bis 2019 Mitglied im Bundesvorstand beziehungsweise Vizepräsident. Auch an der Errichtung der Psychotherapeutenkammer Bayerns hat er entscheidend mitgewirkt und war von Beginn an Mitglied im Vorstand beziehungsweise Vizepräsident. In seiner berufspolitischen Arbeit war es ihm immer ein besonderes Anliegen, die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.

Auch um die Reform der Psychotherapeutenausbildung hat sich Peter Lehndorfer verdient gemacht. Die seit 2020 geltende gemeinsame Approbation als Psychotherapeut*in mit einer Spezialisierung als Fachpsychotherapeut*in für Kinder und Jugendliche ist eine Struktur, die Peter Lehndorfer mitgeprägt hat.

Reformstau für Versorgung psychisch kranker Menschen untragbar

BPtK: Versorgungsengpass umgehend abwenden

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammern (BPtK) macht anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG; BT-Drs. 20/11853) deutlich, dass der Reform-Stau für die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen untragbar ist.

»Der sich zuspitzende Engpass in der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen muss umgehend abgewendet werden. Drei Maßnahmen sind überfällig: erstens eine Reform der Bedarfsplanung, die die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie von Erwachsenen insbesondere auf dem Land stärkt; zweitens Ermächtigungen für die Versorgung schwer psychisch erkrankter Patient*innen und drittens die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung. Wir steuern mit voller Wucht auf einen Fachkräftemangel in der Psychotherapie zu, wenn die Finanzierung der ambulanten und stationären Weiterbildung nicht umgehend gesetzlich gesichert wird. Wichtig ist, dass Patient*innen auch zukünftig versorgt werden“, sagt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK.

Die BPtK begrüßt den Antrag der CDU/CSU-Fraktion „Versorgung von Menschen in psychischen Krisen und mit psychischen Erkrankungen stärken“ (BT-Drs. 20/8860), der ebenfalls in der Anhörung beraten wird. „Der Antrag bringt auf den Punkt, wo akuter gesetzlicher Handlungsbedarf besteht“, erklärt Benecke weiter.

Hintergrund:

Hohe Prävalenzen, steigender Versorgungsbedarf, fehlende Behandlungskapazitäten und unzumutbar lange Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz prägen seit Jahren die psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Deutschland. Kindern und Jugendlichen sowie schwer erkrankten Patient*innen wird der Zugang zur Psychotherapie insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen unnötig erschwert, weil psychotherapeutische Behandlungsangebote fehlen. Die Schere zwischen Nachfrage und Angebot in der ambulanten Psychotherapie geht immer weiter auseinander. Es zeichnet sich jetzt bereits ab, dass die Zahl der Menschen, die Psychotherapie in Anspruch nehmen, bis zum Jahr 2030 um 23 Prozent steigen wird. Gleichzeitig wird bis zum Jahr 2030 ein Drittel der heute niedergelassenen Psychotherapeut*innen das Renteneintrittsalter erreicht haben.

Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

BPtK sieht in UBSKM-Gesetz wichtiges Signal

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sieht in dem Kabinettsentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ (BT-Drs. 20/13183) ein wichtiges Signal für Betroffene sexualisierter Gewalt. Mit dem Gesetz sollen die Strukturen einer oder eines Unabhängigen Beauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und eine forschungsbasierte Berichtspflicht eingeführt werden. Der Gesetzentwurf wird heute in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten.

»Es ist ein wichtiges politisches und gesellschaftliches Signal, dass per Gesetz das Amt der Unabhängigen Beauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen dauerhaft etabliert wird. Kinderschutz, die Bekämpfung sexualisierter Gewalt und die Unterstützung der betroffenen Menschen von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend sind Prioritäten, die nun auch strukturell gefestigt werden“, bewertet BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke den Entwurf der Bundesregierung.

Positiv sei auch die dauerhafte Bereitstellung eines Beratungssystems für Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend durch den Bund zur Unterstützung der individuellen Aufarbeitung der Gewalt. „Ob die dafür im Haushaltsjahr 2025 eingestellten jährlichen Ausgaben des Bundes in Höhe von rund 2,5 Mio. Euro ausreichen werden, wird sich aber zeigen müssen“, so Wolfgang Schreck, BPtK-Vorstandmitglied.

Psychotherapie ist ein zentrales Mittel, um die von sexueller Gewalt verursachten Leiden zu heilen oder zu lindern. Sie versetzt Betroffene in die Lage, sich mit dem erlittenen Unrecht auseinanderzusetzen und ihre Rechte einzufordern. Psychotherapeut*innen sind in ihrer Arbeit auch mit möglichen Verdachtsfällen auf Kindeswohlgefährdung konfrontiert, wenn Patient*innen ihnen entsprechende Informationen im geschützten Rahmen der Psychotherapie mitteilen. Dadurch kann eine besondere Konfliktsituation für Psychotherapeut*innen entstehen, in der sie zwischen dem Vertrauensschutz gegenüber ihren Patient*innen und dem aktiven Einschreiten zum Kindeswohl abwägen müssen. Für diese Fälle kann das Angebot einer professionellen Beratung durch Angehörige des eigenen Heilberufs eine wichtige Unterstützung sein. „Wir fordern den Gesetzgeber auf, durch eine Ergänzung im Kinderschutzgesetz ausdrücklich klarzustellen, dass auch Psychotherapeut*innen zum Berater- und Nutzerkreis der medizinischen Kinderschutzhotline gehören“, erklärt Benecke.

Referentenentwurf zur Ausgestaltung einer Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe greift zu kurz

BPtK fordert Berücksichtigung der besonderen Bedarfe bei seelischen Behinderungen

(BPtK) In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG) fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen mit seelischen Behinderungen stärker zu berücksichtigen.

Mit dem IKJHG werden die Leistungen für Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen künftig einheitlich unter dem Dach der Jugendhilfe zusammengefasst. Die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen mit seelischen Behinderungen unterscheiden sich jedoch von den Bedarfen Heranwachsender mit anderen Behinderungen. Neben den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, an Bildung und am sozialen Leben benötigen Heranwachsende mit seelischen Beeinträchtigungen in besonderem Maße therapeutische Unterstützung, einschließlich Psychotherapie.

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sind mit den Bedarfen von Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung in besonderem Maße vertraut. Ihnen obliegen die psychotherapeutische Diagnostik, Behandlung und Begutachtung von Heranwachsenden mit psychischen Erkrankungen. Zu ihren Aufgaben gehört es auch, den medizinischen Rehabilitationsbedarf und die Notwendigkeit von Hilfen zur Eingliederung von Kindern und Jugendlichen mit seelischen Behinderungen festzustellen. Die Einbeziehung psychotherapeutischer Expertise muss im Gesetzentwurf deshalb ihren Niederschlag finden.

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Psychische Gesundheit von Heranwachsenden stark beeinträchtigt

BPtK fordert mehr Investitionen in die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen

(BPtK) Angesichts der jüngsten Zahlen des DAK-Präventionsradars und der Lancet-Psychiatrie-Kommission fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), verstärkt Maßnahmen zur Prävention und zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen zu ergreifen.

Den Ergebnissen des DAK-Präventionsradars zu Gesundheit und Gesundheitsverhalten von Kindern und Jugendlichen in Deutschland zufolge ist das psychisch gesunde Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zunehmend in Gefahr. Jede* siebte* Minderjährige*hat depressive Symptome, jede* dritte* fühlt sich einsam. Multiple (psycho-)somatische Beschwerden nehmen bei Kindern und Jugendlichen zu. Auch die Studie der Lancet Psychiatrie Kommission belegt eine stetig abnehmende psychische Gesundheit von Heranwachsenden in den letzten zwei Jahrzehnten.

»Diese Zahlen sind höchst alarmierend“, bewertet Cornelia Metge, BPtK-Vorstandsmitglied und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, die Ergebnisse. „Psychische Belastungen sollten früh erkannt und der Entwicklung von psychischen Erkrankungen vorgebeugt werden. Jedem Kind sollte das Werkzeug an die Hand gegeben werden, seine Resilienz zu stärken.“

Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK, fordert: „Jeder Cent, der in die psychische Gesundheit und die rechtzeitige Behandlung von Heranwachsenden investiert wird, lohnt sich. Die volkswirtschaftlichen Folgekosten unbehandelter oder zu spät behandelter psychischer Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter können wir uns nicht leisten.“ Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen können zu spät oder nicht behandelte psychische Erkrankungen massive negative Folgen für die soziale und schulische Entwicklung haben und bis ins Erwachsenenalter nachwirken.

Zu den besonders vulnerablen Gruppen gehören Kinder und Jugendliche aus Familien, die von Armut bedroht oder betroffen sind. In dieser Gruppe leidet mehr als jede* fünfte Heranwachsende unter depressiven Symptomen und fast jede* zweite unter Einsamkeitserleben (48%). Mädchen sind insgesamt häufiger betroffen als Jungs.

»Die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist ein Gemeinschaftsprojekt. Die Kooperation zwischen den Hilfesystemen, insbesondere Kita, Schule, Jugendhilfe und Gesundheitswesen, muss in größerem Umfang ermöglicht werden. Aufsuchende psychotherapeutische Beratungs- und Behandlungsangebote in den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen müssen etabliert werden, damit Kinder mit psychischen Erkrankungen und ihre Familien schneller Zugang zu Angeboten vor Ort erhalten, die sie bei ihren Problemen unterstützen können“, so Wolfgang Schreck, BPtK-Vorstandsmitglied.

Um ein psychisch gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zu fördern, müssen außerdem Kinderarmut bekämpft, Bildungs- und Teilhabechancen verbessert, für Familien bezahlbarer Wohnraum geschaffen, aber auch Klimaschutzmaßnahmen konsequent vorangetrieben werden.

Kinder psychisch und suchterkrankter Eltern besser unterstützen

BPtK fordert engere Kooperation zwischen Psychotherapeut*innen und Jugendhilfe

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt den interfraktionellen Antrag „Prävention stärken – Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen (BT-Drs. 20/12089), der heute in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten wird.

“Wenn ein Elternteil psychisch erkrankt ist, kann das für die Kinder psychisch belastend sein. Es ist wichtig, altersgerecht über die psychische Erkrankung der Eltern aufzuklären“, erklärt Cornelia Metge, BPtK-Vorstandsmitglied und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin. „Psychotherapie sollte auch in Kitas und Schulen aufsuchend angeboten werden können. Denn wenn Kinder aus psychisch belasteten Familien selbst Behandlung benötigen, ist es für die ganze Familie wichtig, dass diese leicht zugänglich ist.“

Die BPtK befürwortet darüber hinaus die im Antrag geforderte stärkere sektorübergreifende Zusammenarbeit. Familien mit psychisch erkrankten Familienangehörigen benötigen besser abgestimmte Unterstützung. Wenn Leistungen der Jugendhilfe und psychotherapeutische Behandlung beansprucht werden, sollten Kooperationen zwischen Psychotherapeut*innen und der Jugendhilfe schon möglich sein, bevor eine Kindeswohlgefährdung festgestellt wird“, fordert Wolfgang Schreck, BPtK-Vorstandsmitglied. „Kooperationen zwischen Jugendhilfe und Gesundheitswesen können den Behandlungserfolg und eine gesunde Entwicklung des Kindes fördern.“

Jedes vierte Kind in Deutschland hat einen psychisch oder suchterkrankten Elternteil. Kinder von Eltern mit psychischen oder Abhängigkeitserkrankungen haben ein höheres Risiko, ebenfalls eine psychische Erkrankung zu entwickeln. Der Antrag „Prävention stärken – Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen“ wurde von den Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/Die Grünen und FDP in den Deutschen Bundestag eingebracht.

Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen ab 1. Juli Kassenleistung

Die Systemische Therapie steht gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen ab dem 1. Juli als Kassenleistung zur Verfügung.

(BPtK) Am 18. Januar 2024 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss die Aufnahme der Systemischen Therapie in die Psychotherapie-Richtlinie als Leistung bei Kindern und Jugendlichen aufgenommen. Dieser Beschluss trat am 12. April 2024 in Kraft. Die Partner des Bundesmantelvertrags haben nun kurzfristig auch die weiteren notwendigen formalen Anpassungen, unter anderem der Psychotherapie-Vereinbarung, beschlossen, sodass die Versorgung ab sofort möglich ist.

Neben den bestehenden Psychotherapieverfahren – der analytischen Psychotherapie, der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und der Verhaltenstherapie – kann Systemische Therapie als viertes Richtlinien-Psychotherapieverfahren nun auch bei Kindern und Jugendlichen bei allen Anwendungsbereichen der Psychotherapie gemäß Psychotherapie-Richtlinie angewendet werden. Gegenwärtig ist die Zahl der zugelassenen Psychotherapeut*innen, die Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen erbringen können, noch gering und wird voraussichtlich erst in den kommenden Jahren im Zuge der steigenden Absolvent*innenzahlen in der Aus- und Weiterbildung kontinuierlich anwachsen.

Erwachsene können die Systemische Therapie bereits seit dem 1. Januar 2020 als Kassenleistung in Anspruch nehmen. Daraufhin hatte der Gemeinsame Bundesausschuss am 27. Mai 2021 auch die Methodenbewertung für Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen eingeleitet und diese zügig mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen.

Die Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen kann als Einzeltherapie, Gruppentherapie oder als Kombination aus Einzel- und Gruppenpsychotherapie durchgeführt werden. Darüber hinaus kann die Systemische Therapie auch in einem für sie spezifischen Mehr-Personen-Setting durchgeführt werden, bei dem relevante Bezugspersonen der Patient*in in die Behandlung einbezogen werden. Als Kurzzeittherapie kann die Systemische Therapie mit bis zu zweimal zwölf Therapiestunden durchgeführt werden; eine Langzeittherapie kann bis zu 48 Stunden umfassen.

GVSG stärkt Psychotherapie für Kinder & Jugendliche und schwer psychisch Erkrankte

BPtK: Nachbesserungen für ländliche Regionen erforderlich

(BPtK) Mehr Behandlungskapazitäten für psychisch kranke Kinder und Jugendliche sowie für schwer psychisch erkrankte Patient*innen sind zwei wichtige Säulen im Kabinettsbeschluss zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), die die ambulante psychotherapeutische Versorgung stärken.

»Die geplante Ermächtigung von Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen zur Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung, Suchterkrankungen oder starken Funktionseinschränkungen ist im Prinzip ein geeignetes Instrument, um gezielt mehr Behandlungsangebote zu schaffen. Für schwer psychisch erkrankte Patient*innen kann damit der Zugang zur psychotherapeutischen Behandlung erleichtert, aber auch die vernetzte Versorgung mit Einrichtungen der Suchthilfe, der Eingliederungshilfe oder mit gemeindepsychiatrischen Verbünden gefördert werden“, stellt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fest. Bereits heute werden viele schwer psychisch kranke Patient*innen in den psychotherapeutischen Praxen versorgt, die Behandlungskapazitäten sind jedoch insgesamt völlig unzureichend. Durch den im GVSG verankerten unmittelbaren Anspruch von Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen auf Ermächtigung, sobald die erforderlichen Kooperationsvereinbarungen vorliegen, könnten Verbesserungen bereits zeitnah nach Inkrafttreten des Gesetzes erreicht werden.

Wichtig sind jedoch die Rahmenbedingungen für Ermächtigungen: „Ermächtigungen sollten mindestens für fünf Jahre erteilt werden, um Planungssicherheit für Praxisinhaber*innen und die Kooperationspartner zu schaffen“, fordert Benecke. „Damit die Ermächtigungen die Versorgung von Suchterkrankten stärken, muss dringend das Abstinenzgebot aus der Psychotherapie-Richtlinie gestrichen werden. Wenn bei Patient*innen die Abstinenz bis zur zehnten Behandlungsstunde nicht erreicht werden kann, darf eine Psychotherapie aktuell nicht durchgeführt werden. Diese Regelung verhindert gerade bei schwer Suchterkrankten die notwendige psychotherapeutische Versorgung.“

Die eigene psychotherapeutische Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche ist ein wichtiger Meilenstein. Sie ermöglicht für psychisch kranke Kinder und Jugendliche künftig schneller und wohnortnaher einen Behandlungsplatz zu erhalten. Für die gesamte Gruppe der psychisch erkrankten Erwachsenen bleibt eine Reform der Bedarfsplanung jedoch weiterhin unverzichtbar. „Insbesondere ländliche Regionen, das Ruhrgebiet und ostdeutsche Städte sind von fehlenden psychotherapeutischen Behandlungsplätzen und langen Wartezeiten stark betroffen. Der Versorgungsbedarf wird bis 2030 nochmals deutlich ansteigen. Hier muss die Bundesregierung dringend nachbessern und den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragen, die Verhältniszahlen in der psychotherapeutischen Bedarfsplanung um mindestens 20 Prozent abzusenken“, fordert BPtK-Präsidentin Dr. Benecke.