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Qualitätssicherung der Zukunft – nützlich, effizient, bürokratiearm

Bericht zum Workshop „Perspektiven der Qualitätssicherung in der Psychotherapie“ am 14. Januar 2025

(BPtK) Die sechsjährige Erprobung des QS-Verfahrens ambulante Psychotherapie hat zum 1. Januar 2025 in Nordrhein-Westfalen begonnen. Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Landespsychotherapeutenkammern, psychotherapeutische Berufsverbände sowie Wissenschaftsvertreter*innen haben in den vergangenen Jahren das vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) entwickelte Qualitätsmodell, die Instrumente und die Qualitätsindikatoren wiederholt und umfassend kritisiert. Um auch mögliche Perspektiven einer professionseigenen Alternative der Qualitätssicherung (QS) in den Blick zu nehmen und mit der Profession zu diskutieren, veranstaltete die BPtK am 14. Januar 2025 in der Kaiserin-Friedrich-Stiftung in Berlin einen Workshop zu Perspektiven der Qualitätssicherung in der Psychotherapie.

In ihrer Begrüßung ließ BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke kurz die Vorgeschichte des nun in NRW erprobten QS-Verfahrens Revue passieren. Der erste Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für die Erarbeitung einer Konzeptskizze für ein datengestütztes Qualitätssicherungsverfahren reiche über 10 Jahre zurück. Im Mai 2018 habe dann das IQTIG den Auftrag erhalten, die Skizze zu überarbeiten und ein QS-Verfahren mit einem Fokus auf die Richtlinienpsychotherapie bei Erwachsenen zu entwickeln. Mit dem Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz 2019 sei dann dem G-BA sogar gesetzlich vorgegeben worden, bis Ende 2022 ein einrichtungsübergreifendes sektorspezifisches QS-Verfahren für die ambulante Psychotherapie zu beschließen. Die Möglichkeit einer ergebnisoffenen Bearbeitung des ursprünglichen G-BA-Auftrags, auch im Zuge der Erprobung in NRW, sei damit entfallen.

Die BPtK habe das defizitäre QS-Verfahren von Beginn seiner Entwicklung an in den Gremien des G-BA und in Stellungnahmen umfassend kritisiert, so Benecke. Diese Kritik sei vom IQTIG jedoch überwiegend unberücksichtigt geblieben. Zu den verschiedenen Fragen der Qualitätssicherung in der Psychotherapie habe die BPtK seit 2018 professionsintern, unter anderem im Rahmen der Bund-Länder-AG Qualitätssicherung, intensiv diskutiert. Zunächst habe die BPtK Empfehlungen für die Dokumentation psychotherapeutischer Behandlungen erarbeitet, die 2020 vom 37. Deutschen Psychotherapeutentag beschlossen wurden. Eine Round-Table-Staffel habe sich seit 2022 mit der Frage befasst, wie ein geeigneter professionseigener QS-Ansatz als mögliche Alternative zur gesetzlich beauftragten externen Qualitätssicherung aussehen könnte. Es sei nun an der Zeit, diesen Prozess in einem größeren Kreis von Beteiligten fortzuführen und die Überlegungen in ein Gesamtkonzept zu integrieren.

QS-Verfahren ambulante Psychotherapie – Grundsätzliche Fehler und Fehlentwicklungen

Dr. Nikolaus Melcop, Vizepräsident der BPtK, legte in seinem einführenden Vortrag die gravierenden methodischen und inhaltlichen Mängel des QS-Verfahrens des IQTIG dar und erläuterte, warum der Ansatz der datengestützten Qualitätssicherung des G-BA für den Bereich der ambulanten Psychotherapie gänzlich ungeeignet sei. Die datengestützte QS sei im Krankenhausbereich für klar umschriebene Interventionen und definierte Erkrankungen entwickelt worden. Von den ambulanten Behandlungsverfahren ausgerechnet die ambulante Psychotherapie auszuwählen, sei der denkbar ungeeignetste Anwendungsfall gewesen. Die Gruppe der behandelten Patient*innen sei hinsichtlich der Erkrankungen, Diagnosen und Schweregrade sowie der Krankheitsdauer und möglicher Komorbiditäten viel zu heterogen. Auch die Behandlungsdauern seien zu verschieden – von Kurzzeittherapien mit wenigen Monaten bis hin zu Langzeittherapie über drei, vier oder mehr Jahre. Hinzu käme der Einsatz unterschiedlicher Psychotherapieverfahren, die Kombination von Einzel- und Gruppentherapie oder auch die medikamentöse Mitbehandlung oder eine zwischenzeitliche stationäre Behandlung. Ungeachtet dessen, sollen aber die Daten über alle Patient*innen aggregiert und je Praxis zu einzelnen Indikatorergebnissen zusammengefasst werden. Die Daten aus den Patientenbefragungen sollen anonymisiert und für Zwei-Jahres-Zeiträume zusammengefasst und mit großem zeitlichen Abstand an die Praxen zurückgemeldet werden. Auffällige Ergebnisse bei einzelnen Indikatoren würden dadurch diffus bleiben und könnten nicht sinnvoll interpretiert werden. Konkrete Handlungsanschlüsse für mögliche Qualitätsverbesserungen ließen sich daraus nicht ableiten, bemängelte Melcop. Diese Grundproblematik lasse sich auch nicht mit einer Weiterentwicklung des QS-Verfahrens auf Basis der geplanten Evaluation auflösen. Doch wie könnte das QS-Verfahren infolge der Erprobung in NRW vom IQTIG weiterentwickelt werden? Für die Indikatoren auf Basis der Leistungserbringerdokumentation sei aufgrund der zu erwartenden Deckeneffekte mit erheblichen Kürzungen, gegebenenfalls sogar mit einer vollständigen Streichung zu rechnen. Auch bezüglich der Indikatoren auf Basis der Patientenbefragung sei mit Kürzungen zu rechnen, so Melcop. Insbesondere mit Blick auf die Indikatoren zur therapeutischen Beziehung und zum Therapie-Outcome vermutete er jedoch, dass das IQTIG sich angesichts von Unterschieden in den Indikatorergebnissen zwischen den Praxen für deren Erhalt aussprechen werde. Hieraus könnten zwar für auffällige Praxen keine konkreten Handlungsanschlüsse abgeleitet, aber vermeintliche Qualitätsunterschiede zwischen Praxen aufgezeigt werden. Im weiteren Verlauf, so seine Prognose, könnte es bei diesem dysfunktionalen QS-Verfahren dann zu ungünstigen Anpassungsprozessen in der Versorgungspraxis kommen, die lediglich auf die Vermeidung von Auffälligkeiten abzielten. Es drohe, sich langfristig ein QS-Verfahren in der Versorgung zu verfestigen, das Qualitätssicherung lediglich suggeriere, ohne jedoch relevante Qualitätsverbesserungen anstoßen zu können. Stattdessen werde es jedoch erhebliche zusätzliche Aufwände produzieren.

Um eine Änderung des gesetzlichen Auftrags anstoßen zu können, werde es die Profession nicht bei einer reinen Kritik am QS-Verfahren belassen können. Um die Politik davon überzeugen zu können, müsse eine wissenschaftlich fundierte QS-Alternative entwickelt werden, so Melcops Plädoyer.

Feedback- und Monitoringsysteme in der psychotherapeutischen Versorgung

Von Fällen und Fallen: Berufsrecht in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

(LPK BW) Der Ausschuss für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) veranstaltete am 13.02.2025 in bewährter Weise einen Online-Fachtag zu Rechtsfragen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie unter dem Motto „Von Fällen und Fallen“. Thematisch ging es diesmal um die Frage der Einsichts- und Einwilligungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen aus psychologischer und juristischer Sicht sowie um die Frage der Psychotherapie von Kindern hochstrittiger Eltern. 

Entschlossene Politik im Interesse psychisch erkrankter Menschen

BPtK-Präsidentin zur Bundestagswahl 2025

(BPtK) Im Ergebnis der Wahl zum Deutschen Bundestag vom 23. Februar 2025 erklärt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK): 

»Die neue Regierung steht vor vielen Herausforderungen – auch mit Blick auf die psychotherapeutische Versorgung. Jede vierte Erwachsene* ist von einer psychischen Erkrankung betroffen. Durchschnittlich 20 Wochen warten sie auf einen Psychotherapieplatz – im ländlichen Raum sogar deutlich länger. Um die Herausforderungen zu bewältigen, braucht es eine stabile Regierung, die die bestehenden Probleme entschlossen angeht und konstruktiv löst.  Zuerst muss ein Notfallpaket geschnürt werden: mehr Prävention, eine eigene Bedarfsplanung für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen, eine Bedarfsplanungsreform für Erwachsene, insbesondere auf dem Land, im Ruhrgebiet und in Städten Ostdeutschlands, und schließlich die Ausfinanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung, um den Bestand an Fachkräften zu sichern. 

Dafür setzt sich die BPtK ein und steht den Parteien als konstruktive Gesprächspartnerin zur Verfügung“.

Halt, Hoffnung und Raum für gemeinsame Zeit

Tag der Kinderhospizarbeit

(BPtK) Heute ist der Tag der Kinderhospizarbeit. Ein Tag, an dem wir auf die Bedürfnisse von lebensverkürzend erkrankten Kindern und ihrer Familien aufmerksam machen und die Hilfe würdigen, die in der Hospizarbeit geboten wird. Die betroffenen Kinder haben ein Recht auf Teilhabe, auf schöne Stunden, unvergessliche Momente und auf Unterstützung, die weit über die medizinische Behandlung der Erkrankung hinausgeht.

»Dass die psychischen Aspekte der Erkrankung und die emotionale Entlastung berücksichtigt werden, spielt eine zentrale Rolle – sowohl für die Kinder als auch für ihre Familien. Kinderhospize schenken Halt, Hoffnung und Raum für gemeinsame Zeit und Gespräche. Sie sind Orte, an denen sich Kinder wertgeschätzt und sicher fühlen sowie mit ihren Wünschen und Bedürfnissen im Mittelpunkt stehen. Die ambulante Kinderhospizarbeit unterstützt die Lebensqualität schwerkranker Kinder im häuslichen Familienumfeld“, sagt Cornelia Metge, im Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer zuständig für Kinder und Jugendliche.

Jedes Kind verdient ein Leben in unantastbarer Würde und Freude, in Familie und Gemeinschaft unabhängig von der Schwere seiner Erkrankung.

Dafür steht das Symbol des grünen Bands, das der Deutsche Kinderhospizverein ins Leben gerufen hat.

Setzen auch Sie ein Zeichen der besonderen Wertschätzung für die Kinderhospizarbeit.

Von Fällen und Fallen: Berufsrecht in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Online-Fachtagung zu rechtlichen und ethischen Aspekten der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie am 13.02.2025

(LPK BW) Am Donnerstag, den 13.02.2025 von 09:00 bis 12:00 Uhr veranstaltet die LPK BW eine wichtige Online-Fachtagung zum Thema „Berufsrecht in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie“. 

Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen steht in einem besonderen rechtlichen Spannungsfeld zwischen der Beziehung von Therapeut*in und Kind/Jugendlicher/m und der Beziehung von Therapeut*in und Eltern. Daraus können Konflikte im Arbeitsbündnis entstehen mit vielfältigen Fragestellungen. 

In dieser Veranstaltung beschäftigen wir uns mit den psychotherapeutischen, rechtlichen und ethischen Aspekten der folgenden Themengebiete:

  • der Einsichts- und Einwilligungsfähigkeit

  • der psychotherapeutischen Arbeit mit Kindern- und Jugendlichen mit hochstrittigen Eltern.

Anhand von konkreten Fallvignetten möchten wir mit juristischer Unterstützung mehr Sicherheit im Umgang mit kritischen Therapiesituationen vermitteln und die rechtlichen Besonderheiten der therapeutischen Arbeit mit Kinder- und Jugendlichen und deren Eltern diskutieren.

Die Veranstaltung richtet sich an Psychotherapeut*innen und Fachkräfte, die in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen tätig sind, sowie an alle Interessierten.

Die Teilnehmer*innen erwartet ein spannendes Programm mit Fachvorträgen und Podiumsdiskussionen, unter anderem von Prof. Dr. Nina Spröber-Kolb, Stephanie Tessmer-Petzendorfer, Arne Burchartz und Dr. Judith Arnscheid. Die Veranstaltung wird von Michaela Willhauck-Fojkar moderiert. 

Der Vorstand und der Ausschuss für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern- und Jugendlichen der LPK BW laden Sie herzlich hierzu ein. Seien Sie dabei, um wertvolle Einblicke in die rechtlichen, ethischen und psychotherapeutischen Herausforderungen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu erhalten.

Die Anmeldung ist ab sofort bis zum 06.02.2025 (!) unter dem Link: www.lpk-bw.de/anmeldung-kjp-fachtag_berufsrecht möglich. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. 

Die Teilnahmegebühr beträgt: 30,- €. Die Veranstaltung ist mit 4 Fortbildungspunkten akkreditiert.

Den Informationsflyer finden Sie unten zum Download.

Krank genug für Psychotherapie? Im Spannungsfeld von Berufsalltag, öffentlicher Wahrnehmung und Gesundheitspolitik

6. KJP-Symposium am 20./21. Juni 2025: Fünf Vorträge, zehn Workshops an zwei Tagen am Templiner See

(LPK BW) Die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK) veranstaltet am 20. und 21. Juni 2025 in Potsdam das 6. KJP-Symposium. An zwei Tagen erwarten Sie spannende Vorträge und Workshops mit anregenden Diskussionen zu aktuellen Themen aus dem Berufsfeld der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.

Im Fokus stehen unter anderem die aktuellen Herausforderungen der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen: die steigende Nachfrage nach Psychotherapie, immer komplexere Beschwerdebilder, höhere Symptomlast sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Lange Wartezeiten sind die Folge. Dazu kommen ökonomische Zwänge, die nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Arbeit von Psychotherapeut*innen erheblich beeinflussen.

Das 6. KJP-Symposium bietet Ihnen eine hervorragende Gelegenheit, die aktuelle Informationen zu erhalten und praxisorientierte Lösungsansätze kennenzulernen. Gleichzeitig können Sie sich mit Kolleg*innen vernetzen und über die neuesten Entwicklungen in unserem Fachgebiet austauschen.

Wir laden Sie herzlich ein, an diesem spannenden und inspirierenden Symposium teilzunehmen!

Weitere Informationen, das Programm der Veranstaltung sowie die Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden Sie unter https://opk-info.de/veranstaltungskalender/kjp-symposium-2025/ .

 

Psychotherapeutische Behandlungsangebote für psychische Erkrankungen als Folge sexuellen Kindesmissbrauchs

Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs bittet um Unterstützung

(BPtK) Auf dem Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) finden Betroffene, Angehörige und Fachkräfte Informationen zu telefonischen, Online- und Vor-Ort-Hilfen sowie zum Thema sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend.

Zum Portal gehört auch eine Datenbank mit deutschlandweiten Hilfsangeboten, denn für Betroffene ist es häufig schwer, spezifische Behandlungsangebote in ihrer Region zu finden. Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Kerstin Claus bittet deshalb auch Psychotherapeut*innen mit Expertise und Erfahrung in der Traumabehandlung, sich unter folgendem Link zu registrieren https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/ueber-uns/registrierung.

Kinder psychisch und suchterkrankter Eltern präventiv unterstützen

BPtK fordert rasche Maßnahmen nach der Bundestagswahl

(BPtK) Kinder von Eltern mit psychischen oder Abhängigkeitserkrankungen brauchen dringend mehr Unterstützung. Sie haben ein deutlich erhöhtes Risiko, ebenfalls eine psychische Erkrankung zu entwickeln. Deutschland muss präventive Angebote für diese Zielgruppe dringend systematisch ausbauen.

»Die Anliegen von Kindern psychisch und suchtkranker Eltern dürfen nicht wieder in der Schublade verschwinden“, sagt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), anlässlich der Anhörung zum interfraktionellen Antrag „Prävention stärken – Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen“, die heute im Familienausschuss stattfindet. „Der Antrag zeigt: Alle Fraktionen sind sich einig, was zu tun ist, um diese Kinder und Jugendlichen endlich besser zu unterstützen“, so Dr. Benecke. „Wir fordern deshalb, dass diese Maßnahmen nach der Bundestagswahl zügig umgesetzt werden.“

»Die im Antrag geforderte stärkere sektorübergreifende Zusammenarbeit ist ein zentraler Baustein, um Familien mit einem psychisch erkrankten Elternteil umfassend zu helfen. Kooperationen zwischen Psychotherapeut*innen und der Jugendhilfe sollten schon möglich sein, bevor eine Kindeswohlgefährdung festgestellt wird“, fordert Cornelia Metge, BPtK-Vorstandsmitglied. „Denn das Zusammenwirken von Jugendhilfe und Gesundheitswesen kann den Behandlungserfolg und eine gesunde Entwicklung des Kindes fördern.“ Darüber hinaus sind auch Möglichkeiten zu aufsuchender Psychotherapie in Kitas und Schulen nach Ansicht der BPtK entscheidend, um Kinder und Jugendliche besser zu erreichen.

Jedes vierte Kind in Deutschland hat einen psychisch oder suchterkrankten Elternteil. Der Antrag „Prävention stärken – Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen“ (BT-Drs. 20/12089) wurde von den Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/Die Grünen und FDP in den Deutschen Bundestag eingebracht.

Maßnahmen noch in dieser Legislaturperiode umsetzen

BPtK für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert eine schnelle Umsetzung des gestern von der Bundesregierung beschlossenen Aktionsplans, um ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen voranzubringen.

»Gesundheitsversorgung muss für alle Menschen mit einer psychischen Erkrankung erreichbar sein – auch für marginalisierte Personengruppen. Die Bundesregierung hat ein dickes Bündel geschnürt, um gesundheitliche Teilhabe für alle sicherzustellen, und sollte nun keine Zeit verlieren, diese Maßnahmen umzusetzen“, mahnt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK.

»Ermächtigungen für die psychotherapeutische Versorgung von vulnerablen Patientengruppen, aufsuchende Psychotherapie, aber auch eine gesetzliche Regelung zur Sprachmittlung sind wichtige Elemente, um Zugangswege für Patient*innen weiter zu ebnen“, fordert Sabine Maur, BPtK-Vizepräsidentin und Vorstandsbeauftragte für Antidiskriminierung und Diversität. „Entsprechende Regelungen sollten soweit möglich noch vor Ende der aktuellen Wahlperiode umgesetzt werden.“

Ermächtigungen für die psychotherapeutische Versorgung von vulnerablen Patientengruppen, wie Menschen mit geistigen Behinderungen, bestehenden Suchterkrankungen oder schweren Funktionseinschränkungen, ermöglichen ein spezifisches Versorgungsangebot mit Ansprechpartner*innen vor Ort, das ausschließlich dieser Patientengruppe zugutekommt. Für diese Patient*innen ist auch die vorgesehene Vernetzung einer Psychotherapie-Praxis mit Einrichtungen der Eingliederungshilfe, der Suchthilfe oder mit gemeindepsychiatrischen Verbünden hilfreich, um den Zugang in das Behandlungsangebot zu ebnen und weitere Hilfebedarfe zu koordinieren.

Viele Menschen haben Schwierigkeiten, eigenständig ambulante Praxen aufzusuchen. Für Menschen mit psychischen Erkrankungen, die pflegebedürftig, mobilitätseingeschränkt oder in ihren psychosozialen Funktionen stark eingeschränkt sind, sollten aufsuchende psychotherapeutische Behandlungsangebote, beispielsweise in Pflegeeinrichtungen oder anderen Betreuungseinrichtungen, geschaffen werden. Auch Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen kann eine aufsuchende Psychotherapie in Kita, Schule oder Einrichtungen der stationären Jugendhilfe es erleichtern, eine Behandlung wahrzunehmen.

Die BPtK fordert außerdem, dass Sprachmittlung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung im SGB V finanziert wird. Bei psychisch erkrankten Menschen, die der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind, ist grundsätzlich eine Sprachmittlung notwendig, denn Psychotherapie braucht sprachliche Verständigung, um eine fachgerechte Diagnostik, Aufklärung, Beratung und Behandlung durchführen zu können.

Diotima-Ehrenpreis 2024

Prof. Dr. Silvia Schneider und Peter Lehndorfer haben den Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft 2024 erhalten

(BPtK) Am 14. November 2024 wurden in Berlin Peter Lehndorfer, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, und Prof. Dr. Silvia Schneider von der Ruhr-Universität Bochum mit dem Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft geehrt. Beide haben sich in besonderer Weise um die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen verdient gemacht. Zur Preisverleihung erschienen zahlreiche Vertreter*innen der Psychotherapeutenschaft, aus der Bundespolitik sowie aus Forschung und Wissenschaft. Musikalisch begleitet wurde die Preisverleihung von Dirk Flatau am Klavier.

Psychisch gesund Aufwachsen in Deutschland