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Fachtag Rechtsfragen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

(LPK BW) Am 25.07.2015 wird der KJP-Ausschuss gemeinsam mit dem LPK-Vorstand einen Fachtag in Stuttgart durchführen, der sich mit Rechtsfragen in der Praxis von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten beschäftigen soll. Für einen Einführungsvortrag konnte Prof. Dr. Stellflug, Justitiar der BPtK, gewonnen werden. Im Anschluss berichten die Mitglieder des Ausschusses über aktuelle Fälle aus ihren Praxen, ergänzt durch bei der LPK eingegangene Beschwerdefälle. Kammeranwalt Manfred Seeburger wird mit der Justitiarin der Kammer, Stephanie Tessmer, für die Diskussion zur Verfügung stehen. Neue gesetzliche Vorgaben, z.B. durch das Patientenrechtegesetz, gaben den Anstoß für diesen Rechtstag. Sie sorgen für Verunsicherung im Umgang mit Patienten z.B. hinsichtlich Dokumentationspflicht. Beschwerdefälle, die bei der Kammer eintreffen, erinnern immer wieder daran, wie kompliziert für KJP das Thema Aufklärung am Anfang eines Patientenkontaktes ist und welche Gradwanderung das Thema Sorgerecht beinhalten kann. Das Einhalten der Schweigepflicht in einem Kontext von mehreren Personen, mit denen KJPs in der therapeutischen Situation arbeiten, ist ebenfalls sehr sensibel. Bitte vermerken Sie schon jetzt diesen Termin in ihrem Kalender.

Referenten:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin H. Stellpflug, M. A. (Lond.) ist Fachanwalt für Medizinrecht und für Sozialrecht und Partner der auf das Gesundheitsrecht spezialisierten Kanzlei DIERKS+BOHLE in Berlin. Seit Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes bildet die Beratung und Interessenvertretung der Psychotherapeuten einen Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit. Als Justitiar der Bundespsychotherapeutenkammer hat er die Entstehung der Musterberufsordnung dicht begleitet. Er ist Autor zahlreicher medizinrechtlicher Veröffentlichungen und Professor für Gesundheitsrecht und Ethik an der Psychologischen Hochschule Berlin.

Oberstaatsanwalt Manfred Seeburger ist ständiger Vertreter des Generalstaatsanwalts in Stuttgart (seit 2009), davor leitender Staatsanwalt und Oberstaatsanwalt in Stuttgart (2002-2009) und Ulm (1999-2002). Davor Tätigkeiten als Referent und später Referatsleiter in der Strafrechtsabteilung des Justizministeriums Baden-Württemberg sowie als Richter am Amts- und am Landgericht Freiburg. Jurastudium in Freiburg von 1974-1978.

Kinder und Eltern in Beratungsstellen häufiger psychisch krank

Psychotherapie in der Jugendhilfe unverzichtbar

(BPtK) Kinder und Eltern, die Leistungen der Jugendhilfe erhalten, sind häufiger psychisch krank als Kinder und Eltern, die keine Leistungen der Jugendhilfe benötigen. Dies ist ein Ergebnis einer neuen Studie „Psychotherapeuten in der Jugendhilfe, einschließlich Erziehungsberatung“ der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Nach Einschätzung der befragten Psychotherapeuten leiden rund 40 Prozent der Kinder und Jugendlichen, die in Beratungsstellen Hilfe suchen, unter einer psychischen Erkrankung. Dieser Anteil verdoppelt sich in stationären Jugendhilfeeinrichtungen auf fast 75 Prozent. Auch die Eltern der Kinder und Jugendlichen, die Leistungen der Jugendhilfe erhalten, sind nach Einschätzung der Befragten überdurchschnittlich häufig psychisch krank (Beratungsstellen 30 Prozent, stationäre Einrichtungen 53 Prozent).

„Psychotherapeutische Kompetenz wird in der Jugendhilfe dringend benötigt“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Psychotherapeutische Leistungen sind deshalb in der Kinder- und Jugendhilfe unverzichtbar. Dazu gehören die spezifische Diagnostik psychischer Störungen, die Indikationsstellung und fachgerechte Beratung, sowie psychotherapeutische Einzel- und Gruppengespräche über mehrere Sitzungen. Ohne die Kompetenzen von approbierten Psychotherapeuten ist dies qualifiziert nicht zu leisten.“

Psychotherapeuten sind in vielen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe tätig. Das größte Tätigkeitsfeld ist die Erziehungsberatung, in der rund die Hälfte der in der Jugendhilfe arbeitenden Psychotherapeuten beschäftigt ist. Über die Hälfte der Befragten übernehmen dabei formal oder informell Leitungs- und Führungsaufgaben. Nach dem Statistischen Bundesamt waren 2010 438 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) und 809 Psychologische Psychotherapeuten (PP) in der Kinder- und Jugendhilfe tätig. Dies entspricht ungefähr 10 Prozent aller angestellten Psychotherapeuten. Zu den Einrichtungen der Jugendhilfe zählen ambulante, vor allem Erziehungsberatungsstellen und stationäre Angebote wie Heime.

Die Ergebnisse der Befragung zeigen auch, dass ein großer und wachsender Nachwuchsbedarf besteht. Der Bedarf an psychotherapeutischen Leistungen in der Jugendhilfe nehme zu. Zudem gebe es einen hohen Anteil älterer PP und KJP. Allerdings werde nur der kleinere Teil frei werdender PP- oder KJP-Stellen gezielt mit denselben Qualifikationen wiederbesetzt. „Deshalb ist es auch Aufgabe der Profession, den psychotherapeutischen Nachwuchs für eine Tätigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe zu gewinnen“, stellt BPtK-Präsident Munz fest.