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Berufsrecht in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Unterlagen zum KJP-Fachtag am 25.07.2015

(LPK BW) Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg sieht es als ihre Aufgabe an, in Fragen des Berufsrechts ihre Mitglieder gut zu unterrichten. Aus diesem Anlass wurde vom LPK-Vorstand  und dem Ausschuss „Psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen“ der Fachtag „Berufsrecht eine Herausforderung von Fällen und Fallen in der Kinder- und Jugendpsychotherapie“ durchgeführt. Viele Rechtsfragen, die in psychotherapeutischen Praxen für  Kinder- und Jugendliche aufkommen, wurden vorgestellt und diskutiert. Sie konnten nun  zusammenfassend bearbeitet werden, und stehen den Kammermitgliedern als Download zur Verfügung. Es sollte als ein „Work in Progress“  gesehen werden, das in Zukunft fortlaufend angepasst bzw. erweitert werden kann. Während und nach dem Fachtag wurden von den Teilnehmern Fragen eingereicht, die in das Papier mit einbezogen werden konnten.  

Wir hoffen, dass es für die Arbeit in Ihrer Praxis hilfreich sein wird. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Rechtsabteilung der LPK.

Ihr LPK-Vorstand

Situation von Kindern psychisch kranker Eltern verbessern

Deutscher Bundestag fordert interdisziplinäre Arbeitsgruppe

(BPtK) Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung in einem einstimmigen Beschluss aufgefordert, eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe für Kinder psychisch kranker Eltern einzusetzen. Sie soll einvernehmlich Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen aus Familien, in denen mindestens ein Elternteil psychisch krank ist, erarbeiten. Dazu soll sie bestehende Zuständigkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen klären, gesetzgeberischen Handlungsbedarf ausmachen und bis zum 1. Juli 2018 einen Bericht vorlegen. An der Arbeitsgruppe sollen die zuständigen Bundesministerien (Familie, Arbeit und Gesundheit), Fachverbände und -organisationen sowie weitere Sachverständige beteiligt werden.

Die Bundesregierung soll darüber hinaus Aufklärungsmaßnahmen für die Allgemeinbevölkerung, betroffene Familien und Fachleute starten und über die Aus- und Weiterbildung der an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen sicherstellen, dass sie zur notwenigen Kooperation fähig und bereit sind. Neben Erziehern und Lehrern werden Psychotherapeuten und Ärzte als Zielgruppen genannt.

Kinder psychisch kranker Eltern haben ein erhöhtes Risiko für die Entwicklung einer psychischen Erkrankung. Bei ca. 3,8 Millionen Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist im Laufe eines Jahres ein Elternteil psychisch krank. Der Beschluss des Bundestages geht auf einen Antrag des Bundesverbandes für Erziehungshilfe (AFET) und des Dachverbandes Gemeindepsychiatrie an den Familien- und den Gesundheitsausschuss des Bundestages zurück, eine interdisziplinäre Sachverständigenkommission einzusetzen. Die Bundespsychotherapeutenkammer ist Mitunterzeichnerin der Initiative.

Netflix-Serie „Tote Mädchen lügen nicht“

BPtK empfiehlt, Jugendliche mit der Serie nicht allein zu lassen

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) empfiehlt Eltern, ihre jugendlichen Kinder die Netflix-Serie „Tote Mädchen lügen nicht“ nicht alleine sehen zu lassen, nach der Serie zu fragen, wenn möglich die Serie gemeinsam anzuschauen und darüber zu sprechen. Die Serie kann bei Jugendlichen dazu führen, dass sie Suizidgedanken entwickeln oder tatsächlich einen Suizid begehen.

Die seit März 2017 ausgestrahlte Serie handelt von einem jungen Mädchen, das sich suizidiert. Es hinterlässt Nachrichten für diejenigen, die sie für ihren Tod mitverantwortlich macht. Die Serie gilt als ausgesprochen populär unter Jugendlichen und ist großes Thema in den sozialen Netzwerken.

Empirische Studien belegen, dass Medienberichte über Suizide dazu führen können, dass die Anzahl von Suiziden steigt. Manche Jugendliche haben während der Pubertät Gedanken, ihrem Leben ein Ende zu setzen. Besonders für labile Jugendliche kann die Darstellung eines Suizids z. B. in einem Film der Auslöser sein, diese Gedanken weiter zu verfolgen oder gar in die Tat umzusetzen. Suizide sind die zweithäufigste Todesursache in der Altersgruppe von 15 bis 25 Jahre. Auch die ZDF-Serie „Tod eines Schülers“ hatte 1981 nach ihrer Ausstrahlung zu Selbstmorden von Jugendlichen geführt. Die BPtK warnt vor der Netflix-Serie „Tote Mädchen lügen nicht“, weil:

  • der Selbstmord der Hauptperson im Film detailliert dargestellt wird und diese Szenen wie eine Handlungsanleitung wirken können,
  • Hannah Baker, die sich in der Serie selbst tötet, ein hübsches, sensibles und ausgesprochen sympathisches Mädchen ist, mit dem sich Zuschauerinnen leicht identifizieren können. Viele Zuschauerinnen werden die emotionalen Probleme der tragischen Heldin gut nachvollziehen können und deshalb auch ihren Suizid für verständlich halten: „Wenn selbst so jemand Hübsches und Tolles wie Hannah es nicht schafft, mit ihren Problemen fertig zu werden, dann schaffe ich es erst recht nicht“,
  • der Film den Suizid als Hannah Bakers individuelle Lösung darstellt, die eine lange Vorgeschichte hat. Jugendliche Zuschauer können ihren Suizid daher leicht als folgerichtige und damit richtige Lösung missverstehen,
  • für Hannah Baker ihr Suizid außerdem eine erlösende Rache an den Schuldigen ihrer seelischen Qualen ist: „Wenn ich tot bin, werden die anderen endlich begreifen, wie schlecht es mir ging und was sie mir angetan haben.“ Der Film zeigt sogar, wie ihre Rache funktioniert. Einer der beiden Entwicklungsstränge der Geschichte beschreibt, wie sich Eltern und Mitschüler mit den Schuldzuweisungen („13 Gründe für meinen Selbstmord“) auseinandersetzen,
  • die Serie zeigt, dass Eltern, Lehrer und Schulpsychologen nicht in der Lage sind zu erkennen, dass Hannah Baker gefährdet ist. Dies könnte so missverstanden werden, dass Eltern, Lehrer und Schulpsychologen nie eine Hilfe sind. „Erwachsene lassen einen sowieso nur im Stich, niemand kann mir helfen.“

In der Forschung ist der Nachahmeffekt, der durch die Darstellung von Suiziden in Medien ausgelöst werden kann, gut belegt und als „Werther-Effekt“ beschrieben (nach Goethes Buch „Die Leiden des jungen Werther“). Dieser Effekt zeigt sich auch bei Erwachsenen. Berühmte Beispiele für solche Nachahmer-Suizide sind die Tode von Kurt Cobain und Robert Enke. Experten haben deshalb Empfehlungen erarbeitet, wie über Selbstmorde berichtet werden sollte, um solche tragischen Folgeeffekte zu vermeiden. Danach sollen insbesondere Presse, Funk und Fernsehen einen Suizid immer als ein Zeichen für psychische Probleme darstellen und über die Hintergründe von Suizidgefährdung sowie Hilfemöglichkeiten informieren.

Die Serie „Tote Mädchen lügen nicht“ erzählt durchaus realistisch eine Geschichte, wie im wirklichen Leben alles schiefgeht, was schiefgehen kann. Eine ausdrückliche Darstellung des Suizids sollte aber auch in einem Film nicht erfolgen. Lehrer können die Netflix-Serie allerdings zum Anlass nehmen, über psychische Leiden und wie man damit umgehen kann zu sprechen. Sie sollten betonen, dass es völlig normal ist, wenn Gefühle verrückt spielen, einen völlig in Beschlag nehmen, einen an nichts anderes mehr denken lassen. Die BPtK-Website „GeFühle fetzen“ beschreibt Jugendliche, die sich intensiv mit verschiedenen Emotionen und Konflikten auseinandersetzen. Sie beschreibt auch, was Jugendliche tun können, wenn sie alleine nicht mehr weiterwissen, und wo sie Hilfen finden.

Versorgung von Kindern psychisch kranker Eltern verbessern

Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der LINKEN

(BPtK) Kinder psychisch kranker Eltern haben ein erhöhtes Risiko für die Entwicklung einer psychischen Erkrankung. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 18/12247) geht die Bundesregierung davon aus, dass bei ca. 3,8 Millionen Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren im Laufe eines Jahres ein Elternteil psychisch krank ist. Darunter sind etwa 500.000 bis 600.000 Kinder unter drei Jahren.

Zur Versorgung gibt es bisher kaum gesicherte Daten. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert deshalb, den Unterstützungs- und Behandlungsbedarf von Kindern psychisch kranker Eltern systematisch abzuklären. Die Betroffenen brauchen einen gesicherten Zugang zu niedrigschwelligen und nachhaltigen, kooperativen und multiprofessionellen Hilfen. Zu zielgruppengerechten Hilfen weist die Bundesregierung auf einzelne Modellprojekte hin und sieht zugleich Bedarf zur Weiterentwicklung. Dazu gehört die bessere Vernetzung der Akteure aus unterschiedlichen Hilfesystemen.

Damit Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern nicht länger an unterschiedlichen Zuständigkeiten und Kostenträgern scheitern, muss der gesetzliche Handlungsbedarf geklärt und umgesetzt werden. Die BPtK ist daher Mitunterzeichnerin eines Antrags des Familien- und Gesundheitsausschusses, eine interdisziplinäre Sachverständigenkommission einzusetzen.

Psychotherapie mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen

Fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen – Fortbildung am 20.05.2017 in Stuttgart

(LPK BW) Mehr als 50% aller Flüchtlinge auf der Welt sind Kinder und Jugendliche. Laut Bundesinnenministerium leben circa 300.000 minderjährige Flüchtlinge in Deutschland, davon sind circa 100.000 unter 6 Jahre alt. Über 38.000 Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung leben in Baden-Württemberg. Die Prävalenz für eine posttraumatische Stresssymptomatik liegt bei 17-62%, für das Vollbild einer PTBS liegt die Prävalenz bei 20-30%. Aber auch für andere psychische Erkrankungen ist die Prävalenz auf 42-56% erhöht. Die unbegleiteten Minderjährigen stellen dabei eine besonders vulnerable Gruppe dar, die auch psychotherapeutischer Hilfen bedürfen.

Ein wesentliches Ziel der vom Vorstand und des Ausschusses psychotherapeutische Versorgung für Kinder und Jugendliche am 20.05.2017 in Stuttgart durchgeführten Tagung war, den Zugang für geflüchtete und traumatisierte Kinder- und Jugendliche zur psychotherapeutischen Versorgung zu erleichtern und den KollegInnen Informationen für ihre Praxisarbeit zu geben. Hierzu haben die Referenten Peter Lehndorfer (BPtK, LPK Bayern), Helmut Dahse (Landratsamt Rhein-Necker-Kreis) sowie Prof. Dr. Susanne Schlüter-Müller (Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie in Frankfurt) ihre Kompetenz, ihr Wissen und ihre Behandlungserfahrung mit minderjährigen Flüchtlingen eingebracht. Besonders interessant war der Vortrag von Frau Prof. Dr. Schlüter-Müller, die die gemeinsame Arbeit mit einem Dolmetscher aus ihrer täglichen Arbeit schilderte und die sprachlichen Schwierigkeiten eindrücklich vorstellte.  Herr Lehndorfer berichtete einfühlsam von den Problemen, die sozialrechtlich auf geflüchtete Kinder und ihre Eltern warten. Helmut Dahse schilderte aus Sicht der Jugendhilfe, von welchen aufenthaltsrechtlichen Hürden KJPs in ihrer Praxis Kenntnis haben sollten. Am Schluss fand eine interessante und lebhafte Diskussion mit den TeilnehmerInnen statt. Ein weiterer Fachtag wird 2018 das Thema erneut besonders aus fachlicher Sicht aufgreifen.

Besserer Schutz von geflüchteten Frauen und Kindern notwendig

BPtK fordert sichere Unterkünfte und psychosoziale Versorgung

(BPtK) Frauen und Kinder, die vor Krieg und Verfolgung flüchten, erleben häufig auch auf der Flucht schwere traumatische Verletzungen. Insbesondere auf afrikanischen Fluchtwegen sind sie oft allein unterwegs und besonders wehrlos gegenüber Lösegelderpressern, Vergewaltigern und gewalttätigen Banden. „Die Erlebnisse auf der Flucht sind häufig genauso grauenhaft wie die Erlebnisse in ihrer Heimat“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Gerade geflüchtete Frauen und Kinder, die in Deutschland Aufnahme und Schutz suchen, brauchen deshalb unsere besondere Fürsorge. Die erschreckende Realität ist aber leider, dass sich Frauen und Kinder auch in Flüchtlingsunterkünften häufig nicht sicher fühlen.“

Traumatisierte Menschen benötigen grundsätzlich eine Situation, in der sie sich sicher und aufgehoben fühlen, in der sie ausreichend Privatsphäre sowie psychosoziale Beratung und Betreuung erhalten. Die BPtK fordert deshalb, die Unterbringung und die Gesundheitsversorgung insbesondere von geflüchteten Frauen und Kindern dringend zu verbessern. „Wir brauchen verbindliche Mindeststandards für den Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften“, stellt BPtK-Präsident Munz fest. „Für ihre Betreuung benötigen wir außerdem mehr geschultes Personal, Dolmetscher und eine gesicherte Finanzierung einer psychosozialen Erstversorgung sowie von Psychotherapie, wenn psychische Erkrankungen vorliegen.“

Drei aktuelle Studien belegen, dass die Unterbringung und Gesundheitsversorgung von geflüchteten Frauen und Kindern in Deutschland mangelhaft sind.

Geflüchtete Frauen besonders gefährdet

Geflüchtete Frauen bewerten vor allem ihre Unterbringung als schlecht oder sehr schlecht. In einer Studie, die von der Integrationsbeauftragten Aydan Özoğuz in Auftrag gegeben wurde, beklagen sie, dass es an ausreichender Privatsphäre und Rückzugsmöglichkeiten fehle. Die hygienischen Bedingungen seien zum Teil mangelhaft. Oftmals fühlten sie sich in den Unterkünften nicht sicher.

Mehr als ein Drittel beklagt auch eine mangelhafte medizinische Versorgung. Nicht einmal jede zehnte geflüchtete Frau erhielt psychologische Betreuung – und das, obwohl die Mehrzahl der Frauen in ihrer Heimat oder auf der Flucht Traumatisches erlebt hatte. Die Mehrheit der befragten Frauen flüchtete vor Lebensgefahr, Krieg und Terror. Auch Angst vor Ehrenmord, Zwangsverheiratung, sexueller Gewalt oder Genitalverstümmelung wurden als Fluchtgründe genannt. Besonders Frauen aus Eritrea waren Opfer von Folter oder sexueller Gewalt.

Viele afrikanische Frauen machen sich alleine auf die Flucht und sind daher besonders gefährdet. „Wir müssen insbesondere auf die Frauen aus afrikanischen Ländern achten, weil sie häufig alleine geflüchtet sind und unvorstellbare Grausamkeiten erlebt haben. Sie brauchen unbedingt unsere besondere Aufmerksamkeit“, betont BPtK-Präsident Munz.

Flüchtlingskinder brauchen Sicherheit und Rückzugsmöglichkeiten

Auch Flüchtlingskinder leiden unter ihrer Situation in Deutschland, wie eine UNICEF-Studie belegt. Demnach verbringen viele Flüchtlingskinder mehrere Monate in Unterkünften, die nicht ihrem besonderen Schutzbedürfnis entsprechen. Dies wird auch von der Kinderkommission des Deutschen Bundestages kritisiert. Das Zusammenleben mit fremden Menschen auf engstem Raum ohne die Möglichkeit, ein Zimmer abzuschließen, bedeutet für die Kinder ständigen großen Stress und Unsicherheit. „Kindern und Jugendlichen fällt es ohnehin schon schwer, ihre traumatischen Erlebnisse in der Heimat und auf der Flucht zu verarbeiten. Die Situation in Flüchtlingsunterkünften kann deshalb dazu führen, dass sie starke psychische Beschwerden und Erkrankungen entwickeln oder sich bestehende Leiden verschlimmern“, erklärt Munz. „Familien mit Kindern sollten deshalb so schnell wie möglich aus Gemeinschaftsunterkünften in eigene Wohnungen umziehen dürfen.“ Auch die Kinderkommission des Bundestages fordert, Flüchtlingsfamilien dezentral in Wohnungen unterzubringen, damit sie am normalen Alltagsleben teilhaben können. Darüber hinaus empfiehlt sie, dass die Zusammenarbeit zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Gemeinschaftsunterkünften gestärkt und Beratungsangebote in den Unterkünften vorgehalten werden sollten.

Gerade Kinder leiden unter ihrer Unterbringung und der Ungewissheit, ob sie wieder abgeschoben werden. Nicht selten haben sie eine psychische Erkrankung und benötigen eine Psychotherapie. Trotz vorliegender Indikation lehnen es deutsche Behörden oft jedoch ab, die Kosten für eine Behandlung zu übernehmen. Unbehandelte psychische Erkrankungen im Kindesalter können einen Menschen jedoch ein ganzes Leben lang belasten“, stellt der BPtK-Präsident fest. „Wenn Kinder psychisch gefährdet oder krank sind, muss ihnen schnell und unbürokratisch geholfen werden.“ Die Kinderkommission fordert in diesem Zusammenhang, psychosoziale Zentren und vergleichbare Angebote für Flüchtlinge auszubauen und verlässlich zu finanzieren.

Unbegleitete Minderjährige besonders häufig traumatisiert

Zur besonderen Situation unbegleiteter Minderjähriger hat die Bundesregierung einen Bericht veröffentlicht. Danach haben unbegleitete Kinder und Jugendliche auf ihrer Flucht extreme Belastungen erlebt. Sie sind häufiger traumatisiert als Kinder und Jugendliche, die mit ihren Familien geflüchtet sind. „Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen fehlt der unverzichtbare familiäre Rückhalt“, so Munz. „Sie benötigen mehr als alle anderen verlässliche Betreuung und Behandlung bei psychischen Erkrankungen.“

Die medizinische Kinderschutzhotline nimmt ihren Betrieb auf

(LPK BW) Am 18. April 2017 startete die medizinische Kinderschutzhotline ihren Pilotbetrieb. Zunächst beschränkt sich der Betrieb auf Berlin und Brandenburg, sowie Baden-Württemberg. Ab Juli 2017 wird das Angebot auf die gesamte Bundesrepublik ausgeweitet.

Die medizinische Kinderschutzhotline ist ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördertes Projekt unter der Leitung von Prof. Fegert an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie Ulm. Die Hotline richtet sich an medizinisches Fachpersonal bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Kindesmissbrauch und bietet eine kollegiale Fallbesprechung durch Ärztinnen und Ärzte. Das Angebot ist kostenlos und 24 Stunden erreichbar. Weitere Informationen zu der medizinischen Kinderschutzhotline finden Sie unter www.kinderschutzhotline.de

Fachtag Psychotherapie mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen

(LPK BW) Am 20.05.2017 findet im Maritim Hotel, Seidenstr. 34, 70174 Stuttgart von 13-17 Uhr der Fachtag „Psychotherapie mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen – fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen“ statt.

Ziel des Fachtages ist es, Wissen und Behandlungserfahrung weiterzugeben, und über aufenthaltsrechtliche, sozialrechtliche und sprachliche Rahmenbedingungen mit minderjährigen Flüchtlingen zu informieren. Damit soll insgesamt der Zugang für geflüchtete Kinder- und Jugendliche zu psychotherapeutischer Versorgung erleichtert werden. Folgende Referenten konnten für den Fachtag gewonnen werden: Manne Lucha, Minister für Soziales und Integration Baden-Württemberg wird aus politischer Sicht den Fachtag eröffnen. Peter Lehndorfer, Vizepräsident der Bundespsychotherapeutenkammer informiert in seinem Vortrag über die Versorgung psychisch kranker geflüchteter Kinder und Jugendlicher. Helmut Dahse, Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis referiert über die Schnittstelle Jugendhilfe – Rechtliche Regelungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Dr. Susanne Schlüter-Müller, Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie berichtet schließlich über das schwierige Thema „Psychotherapie zu Dritt – Dolmetscher gestützte Psychotherapie mit minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen“. Zu diesem Fachtag lädt Sie der Vorstand der LPK und der Ausschuss Versorgung für Kinder und Jugendliche recht herzlich ein. Den Flyer zur Anmeldung finden Sie auf unserer Veranstaltungsseite, Mitglieder, die uns ihre E-Mail-Adresse hinterlegt haben, bekommen ihn per Mailversand direkt von uns.

Was benötigen psychisch kranke Flüchtlinge?

BPtK-Round-Table mit Experten aus der Praxis

(BPtK) Seit Ende 2014 haben mehr als eine Million Menschen Schutz in Deutschland gesucht. Ein Großteil dieser Flüchtlinge hat Traumatisches erlebt. Viele von ihnen leiden unter psychischen Beschwerden oder sind psychisch krank und brauchen Hilfe. Ihre gesundheitliche Versorgung ist jedoch viel zu lückenhaft. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat deshalb Initiativen zu einem Round-Table-Gespräch am 16. Februar 2017 nach Berlin eingeladen, die in den letzten zwei Jahren Lösungen entwickelt haben, wie den Flüchtlingen geholfen werden kann. Ziel war es, sich gemeinsam darüber auszutauschen, was praktisch und politisch getan werden sollte, um psychisch kranke Flüchtlinge angemessen zu versorgen.

Flüchtlinge haben Anspruch auf eine angemessene Versorgung

Kaum ein Thema haben die Menschen in Deutschland in den letzten zwei Jahren so kontrovers diskutiert wie die Frage, ob und wie Menschen geholfen werden soll, die in Deutschland Schutz vor Krieg, Gewalt und Folter suchen. Diese Frage ist jedoch ethisch nicht mehr zu verantworten, wenn daraus die Frage wird, ob kranke Flüchtlinge psychotherapeutische oder ärztliche Hilfe erhalten. Kranke Menschen haben ein grundlegendes Recht auf eine angemessene medizinische Hilfe, die nicht davon abhängen kann, woher ein Mensch kommt. „Ärzte und Psychotherapeuten sind verpflichtet, jedem kranken Menschen zu helfen, wenn er körperlich oder seelisch leidet“, stellte BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz klar. „Davon schließen wir Flüchtlinge nicht aus.“

Anstellung bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

G-BA beschließt Einschränkung

(BPtK) Zukünftig kann ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut einen Psychologischen Psychotherapeuten nur dann anstellen, wenn sich dieser verpflichtet, nur Kinder- und Jugendliche zu behandeln. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute beschlossen. Die Einschränkung gilt für alle Planungsbereiche, in denen Zulassungsbeschränkungen bestehen, und damit so gut wie bundesweit. Die Bundespsychotherapeutenkammer hatte sich in einer Stellungnahme gegen diese Beschränkung ausgesprochen.

Daneben beschloss der G-BA, die Kassenärztlichen Vereinigungen zu verpflichten, die Bedarfsplanungsblätter einmal im Jahr dem zuständigen Landesausschuss vorzulegen. Bisher wurde das bundesweit unterschiedlich gehandhabt. Die Bedarfsplanungsblätter enthalten unter anderem Angaben zum Versorgungsgrad. Auf dieser Grundlage treffen die Landesausschüsse Beschlüsse dazu, wo sich noch Ärzte und Psychotherapeuten niederlassen können.