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BO-Fachtag „Raus mit der Sprache!“ – Aktualisierung

Auskunfts- und Schweigepflicht gegenüber Krankenkassen, MDK, Behörden, Polizei und Justiz

(LPK BW) Psychologische Psychotherapeut*nnen (PP) und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut*nnen (KJP) sehen sich im Berufsalltag häufiger mit Anfragen zu Befunden, Behandlungsverläufen und Prognosen ihrer Patientinnen und Patienten konfrontiert. Dabei sind immer Fragen der Auskunfts- und Schweigepflicht zu berücksichtigen.

Der mit ca. 150 Teilnehmern am 19.06.2021 ausgebuchte LPK-Onlinefachtag richtete sich sowohl an niedergelassene Kolleg*innen als auch diejenigen, die in Kliniken, Beratungsstellen und im Justizvollzug tätig sind. Er wurde vom LPK-Ausschuss Berufsordnung angeregt und mit Unterstützung von Vorstand und Geschäftsstelle organisiert. Nach Begrüßung und Einführung von Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz sowie Moderator und BO-Ausschussvorsitzender Dr. Peter Baumgartner gab es vier Impulsvorträge.

Corona-Soforthilfe für Kinder und Jugendliche

BPtK-Forderungen zur Gesundheitsminister-Konferenz

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert anlässlich der morgigen Gesundheitsminister-Konferenz, die psychischen Belastungen und Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen infolge der Corona-Pandemie in den Fokus zu rücken. Dabei geht es nicht nur darum, schulische Lerndefizite auszugleichen, sondern insbesondere die psychischen Ressourcen und Widerstandskräfte von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Im Einzelnen fordert die BPtK:

1. Mehr psychotherapeutische Behandlungsplätze für Kinder und Jugendliche

Durch die Corona-Pandemie ist der psychotherapeutische Beratungs- und Behandlungsbedarf bei Kindern und Jugendlichen gestiegen. Deshalb müssen kurzfristig mehr befristete Praxissitze für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, also so genannte „Ermächtigungen“, zugelassen werden. Die Länder sollten auf die Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen einwirken, so mehr Behandlungsplätze für psychisch kranke Kinder und Jugendliche zu schaffen.

„Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen infolge der Corona-Pandemie brauchen jetzt Hilfe und dürfen nicht auf die Wartebank geschoben werden“, fordert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Die Zulassungsausschüsse sollten deshalb mehr Psychotherapeut*innen befristet ermächtigen.“ Mittelfristig ist außerdem eine Reform der Bedarfsplanung notwendig, um die monatelangen Wartezeiten in der ambulanten Psychotherapie zu verkürzen, insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen.

2. Psychische Gesundheit stärken – Risikogruppen im Fokus halten

Insbesondere Kinder und Jugendliche, die bereits vor der Corona-Pandemie psychisch erkrankt waren, sowie Kinder aus sozial benachteiligten Familien hat die Corona-Pandemie besonders hart getroffen. Unterstützungsangebote konnten während der Corona-Pandemie nicht fortgesetzt werden. Bei der Umsetzung des „Aufhol-Programms“ des Bundes darf nicht nur das Aufholen schulischer Lerndefizite im Mittelpunkt stehen. „Die Maßnahmen müssen die psychische Gesundheit in den Lebenswelten der Kinder stärken. Das muss Sport-, Freizeit- und Kulturangebote einschließen“, betont BPtK-Präsident Munz. „Die Maxime bei der Umsetzung sollte aber auch sein: Keine* bleibt zurück! Die Länder müssen insbesondere die Kinder erreichen, die besonders stark unter der Pandemie leiden.“

3. Jugendhilfe stärken, Kooperationen intensivieren

Niedrigschwellige Beratungsangebote der Jugendhilfe müssen ausgebaut werden. „Erziehungs- und Familienberatungsstellen sind häufig die ersten Anlaufstellen, wenn es in Familien Probleme gibt und Kinder psychische Beschwerden haben“, so der BPtK-Präsident. Um Kindern und ihren Familien passgenaue Unterstützung zukommen zu lassen, sollten außerdem die Kooperation zwischen Mitarbeitenden der Jugendhilfe und den behandelnden Psychotherapeut*innen gestärkt werden. Die mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz jüngst beschlossenen Kooperationsvereinbarungen müssen schnell umgesetzt werden. „Die Kooperationsvereinbarungen sollten nicht nur auf Kinder beschränkt sein, bei denen Verdacht auf eine Kindswohlgefährdung besteht, sondern für alle Kinder gelten, bei denen eine Zusammenarbeit zwischen der Jugendhilfe und der Psychotherapeut*in sinnvoll und hilfreich ist“, hält Munz fest.

Schüler*innen durch Corona-Pandemie stark belastet

Ergebnisse des DAK-Präventionsradars 2021

(BPtK) Kinder und Jugendliche in Deutschland sind durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Kontaktbeschränkungen stark belastet und verlieren ihre Lebensfreude, wie der kürzlich veröffentlichte Präventionsradar 2021 der Krankenkasse DAK zeigt. In einer bundesweiten Umfrage an 90 Schulen gaben 58 Prozent aller Schüler*innen an, unglücklicher zu sein als vor dem Ausbruch der Pandemie. Im Schnitt ist die Lebenszufriedenheit um 21 Prozent gesunken, am stärksten bei Schulkindern aus den Jahrgangsstufen fünf und sechs (26 %). Emotionale Probleme haben im Vergleich zu vor der Coronakrise um rund ein Drittel zugenommen, wobei Mädchen besonders stark betroffen sind: Jede vierte Schülerin berichtete von depressiven Symptomen, Traurigkeit, sozialem Rückzug und geringem Selbstwertgefühl, im Vorjahr waren es noch 18 Prozent. Der beschränkte Schulalltag und Online-Unterricht wirkt sich dabei nicht positiv auf das Stresserleben von Kindern und Jugendlichen aus: 45 Prozent aller befragten Schüler*innen fühlten sich oft oder sehr oft gestresst, insbesondere Mädchen sowie ältere Schüler*innen der Jahrgangsstufen neun und zehn.

Die Studie führt auch die verringerte Möglichkeit zu körperlicher Bewegung als eine Erklärung für die psychische Belastung an: Der Anteil der Schüler*innen, die sich täglich 90 Minuten bewegen, ist im Vergleich zum Vorjahr um ein Fünftel gesunken. Mädchen waren seltener ausreichend körperlich aktiv (24 %) als Jungen (34 %).

Der DAK-Präventionsradar ist eine jährliche Befragung unter Schüler*innen, die das Kieler Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung im Auftrag der Krankenkasse durchführt. Im Schuljahr 2020/21 wurden knapp 14.000 Schüler*innen der Jahrgangsstufen fünf bis zehn in 13 Bundesländern befragt. Schulen in Bayern, Hamburg und im Saarland nahmen nicht an der Studie teil.

Fallbesprechungen werden zukünftig vergütet

Kooperation bei Kindeswohlgefährdung durch das KJSG gestärkt

(BPtK) Um die Kooperation bei Kindswohlgefährdung zu stärken, werden künftig Fallbesprechungen zwischen Psychotherapeut*innen und Jugendämtern vergütet. Dies hat der Gesetzgeber mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) beschlossen, dem der Bundesrat am 7. Mai zugestimmt hat. „Eine Verpflichtung zur Kooperation ist ein wichtiger Schritt für eine bessere Versorgung von gefährdeten Kindern und Jugendlichen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, fest. „Die Vergütung sollte sowohl für Videokonferenzen als auch persönliche Fallbesprechungen geregelt werden.“

Um die Durchführung von berufsübergreifenden Fallkonferenzen zu regeln, müssen Kassenärztliche Vereinigungen und Kommunale Spitzenverbände nun auf Landesebene Kooperationsvereinbarungen treffen. Die Vergütung von Fallbesprechungen muss nun noch durch den Bewertungsausschuss im EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) geregelt werden.

Mit dem KJSG soll der veränderten Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien durch eine Reform des Sozialgesetzbuches VIII Rechnung getragen werden. Durch das Gesetz soll mehr Teilhabe, bessere Leistungsangebote und vor allem ein wirksamerer Kinderschutz möglich werden.

Ambulante psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Pandemie

Bitte um Unterstützung einer Online-Studie der Universität Leipzig, Institut für Psychologie

(LPK BW) Die Corona Pandemie hat starke Spuren im Leben von Kindern und Jugendlichen hinterlassen aber auch Psychotherapeut*innen in der ambulanten Versorgung vor große Herausforderungen gestellt. Ziel der Studie der Uni Leipzig ist es, die Situation in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung sowie Veränderungen und Probleme durch die Pandemie abzubilden.

In der Studie werden approbierte Psychotherapeut*innen in der ambulanten Versorgung von Kindern und Jugendlichen deutschlandweit u.a. zu den folgenden Themenbereichen befragt:

  • Veränderungen im Patientenaufkommen
  • Veränderungen bezüglich Wartezeiten auf Erstgespräche und Behandlungsplätze
  • Auswirkungen der Pandemie aus die psychische Gesundheit der behandelten Patient*innen
  • Auswirkungen der Pandemie auf die Versorgungsformate wie Präsenztermine und Videosprechstunde
  • Barrieren in der Versorgung und in der kollegialen Zusammenarbeit

Die Onlineumfrage wurde von der Ethikkommission der Universität Leipzig positiv beschieden und dauert ca. 15 Minuten.

Der Studienlink: https://ww2.unipark.de/uc/Team_KJP/27ba/

Wir würden uns freuen, wenn Sie diese Studie mit Ihrer Beteiligung unterstützen könnten. Sie helfen dabei, eine möglichst breite Datenbasis für die Studienergebnisse zu erreichen.

Sollten Sie Rückfragen  haben, wenden Sie sich bitte an den Studienleiter

 

Prof. Dr. Julian Schmitz

AG Klinische Kinder- und Jugendpsychologie

Psychotherapeutische Hochschulambulanz für Kinder und Jugendliche

Institut für Psychologie

Universität Leipzig

Neumarkt 9 – 19

04109 Leipzig

Weiterbildung verabschiedet – Ein historischer Moment für die Profession

38. Deutscher Psychotherapeutentag am 23./24. April – online

(BPtK) Der 38. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) hat am 24. April 2021 mit großer Mehrheit (110 von 140 Stimmen) die Muster-Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen verabschiedet. Ein historischer Moment, denn mit der neuen Musterordnung schafft die Profession die Voraussetzung dafür, dass Fachpsychotherapeut*innen für alle Facetten des Berufs qualifiziert werden. Außerdem waren Schwerpunkte des DPT: die Forderungen der Psychotherapeutenschaft für die nächste Legislatur der Bundesregierung und die Diskussion einer Nachhaltigkeitsstrategie der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Einen besonderen Stellenwert nahm die Debatte um die psychischen Konsequenzen der Corona-Pandemie ein. Der DPT forderte einstimmig, ausreichende Unterstützung und Behandlungskapazitäten zu schaffen und spezifisch auf die Belange von Kindern und Jugendlichen, Älteren und Pflegebedürftigen sowie Menschen in schwierigen sozioökonomischen Lebenslagen einzugehen.

Kinderrechte als Maßstab für eine nachhaltige Politik

BPtK zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt das Ziel der Bundesregierung, die Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern und sie damit zu betonen. Die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte von Minderjährigen ist eine wichtige Grundlage, damit Kinder möglichst gute Entwicklungs- und Entfaltungsperspektiven erhalten und sie sich zu eigenständigen Persönlichkeiten frei entwickeln können. „Es ist ein wesentliches gesellschaftliches und politisches Signal, dass sich die Koalition nach langem Ringen darauf geeinigt hat, die Rechte von Heranwachsenden in unserer Verfassung zu betonen“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Kinderrechte im Grundgesetz dürfen jedoch keine Symbolpolitik bleiben. Sie müssen Richtschnur für politische Entscheidungen sein, die den Erhalt unserer Lebensgrundlagen nachhaltig berücksichtigt und sichert.“

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung muss höchste Priorität haben. Kinderrechte im Grundgesetz setzen darüber hinaus auch Leitplanken für die allgemeine Gesetzgebung: Die Corona-Pandemie oder der Klimawandel sind Gefahren für die nachfolgenden Generationen, die ihre gesunde Entwicklung und ein gesundes Aufwachsen erschweren oder sogar angreifen. Entscheidungsträger*innen auf allen Ebenen sollten künftig die Kinderrechte in ihrem Handeln und ihrer Entscheidungsfindung berücksichtigen. „Ob ein gesundes Aufwachsen von Kindern möglich ist, hängt auch von der Wohnungs-, Verkehrs- und Umweltpolitik ab“, erklärt BPtK-Präsident Munz. Die globale Überwärmung ist eine der größten Gefahren für die Gesundheit weltweit. Hunger, Dürre, mangelnde Wasserversorgung, aber auch die physischen und psychischen Belastungen durch extreme und langanhaltende Hitze und andere extreme Wetterereignisse stellen eine zunehmende Gefahr für eine gesunde körperliche und psychische Entwicklung und ein würdevolles Leben für nachfolgende Generationen dar. „Die Kinderrechte im Grundgesetz zu betonen, muss für die Politik in letzter Konsequenz auch bedeuten, sich stärker für den Klimaschutz zu engagieren“, so Munz.

Ambulante Komplexversorgung für Kinder und Jugendliche überfällig

BPtK fordert Frist im GVWG

(BPtK) Schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche brauchen ein intensiv-ambulantes Versorgungsangebot. Mindestens 100.000 Kinder und Jugendliche sind so schwer krank, dass sie neben einer psychotherapeutischen und psychiatrischen Behandlung zusätzliche spezielle Hilfen und Unterstützungsangebote benötigen. Der Gesetzgeber hat 2019 beschlossen, ein intensiv-ambulantes, multiprofessionelles Versorgungsangebot zu schaffen, das von Psychotherapeut*innen oder Psychiater*innen koordiniert wird. Damit die Komplexversorgung auch für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche zügig erarbeitet wird, muss im Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) eine Frist bis zum 30. Juni 2022 gesetzt werden.

„Die ambulante Komplexversorgung für Kinder und Jugendliche ist überfällig. Schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche brauchen endlich ein ambulantes Versorgungsangebot, das auf ihre spezifischen Versorgungsbedürfnisse zugeschnitten ist und stationäre Aufenthalte vermeiden hilft“, fordert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung zum GVWG im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages.

Für die umfassende Koordination der ambulanten Komplexversorgung für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche sollten Psychotherapeut*innen auch die notwendigen ergänzenden Behandlungen und Unterstützungsangebote veranlassen und verordnen können. Hierfür müssen sie die Befugnis erhalten, psychologische, heilpädagogische und psychosoziale Leistungen im Rahmen des SGB V verordnen zu können.

Flyer und Plakat zum BPtK-Elternratgeber Internet

Erste Orientierung und Hilfe: Wie viel Internet ist okay?

(BPtK) Der BPtK-Ratgeber Internet trifft weiter auf großes Interesse von Eltern. Um auf das Hilfsangebot noch besser aufmerksam zu machen, stellt die BPtK für Praxen und Beratungsstellen einen Flyer zum Mitnehmen und ein Plakat für die Wand zur Verfügung. Die Broschüre liegt inzwischen auch als Internetseite vor: www.elternratgeber-internet.de. Als gedrucktes Exemplar kann sie kostenlos unter bestellungen@bptk.de angefordert werden.

Sachverständigengutachten – Mindestanforderungen an die Qualität

Empfehlungen der Arbeitsgruppe familienrechtliche Gutachten

(LPK BW) Die Arbeitsgruppe familienrechtliche Gutachten hat neue Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten nach § 1631b BGB und zur freiheitsentziehenden Unterbringung von Minderjährigen nach den Landesgesetzen über die Unterbringung psychisch Kranker herausgegeben.

Die Empfehlungen wurden von Vertretern juristischer, medizinischer, (sozial-)pädagogischer und psychologischer Fachverbände, der Bundesrechtsanwalts- und der Bundespsychotherapeutenkammer erarbeitet und fachlich begleitet durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und unterstützt durch den XII. Zivilsenat des BGH erstellt und können bei der Kammer als PdF-Datei angefordert werden: info@lpk-bw.de