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60 Prozent mehr Kinder und Jugendliche wegen Übergewicht stationär behandelt

DAK-Kinder- und Jugendreport 2021 zu Corona-Folgen

(BPtK) Im Jahr 2020 wurden rund 60 Prozent mehr Kinder und Jugendliche wegen starkem Übergewicht (Adipositas) in Krankenhäusern behandelt als im Vorjahr. Auch die stationären Behandlungen von stark untergewichtigen jungen Menschen nahmen um 35 Prozent zu. Ebenso erhöhte sich die Anzahl der Behandlungen von Essattacken mit anschließendem Erbrechen (Bulimie) und Magersucht um zehn Prozent. Waren diese Zahlen während des ersten Lockdowns (Frühjahr 2020) meist noch rückläufig, stiegen sie während des zweiten Lockdowns (November bis Dezember 2020) im Vergleich zum Vorjahr rapide an. Dies zeigt eine Sonderanalyse des DAK-Kinder- und Jugendreports 2021, bei dem die Krankenhausdaten von 800.000 Kindern und Jugendlichen bis 17 Jahren ausgewertet wurden.

Zu wenig Bewegung, kein Sport in Schule oder in Vereinen, mehr Online- und Konsolenspiele – die Corona-Pandemie verschlechtert massiv die körperliche und psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. DAK-Vorstandschef Andreas Storm forderte deshalb einen „Aktionsplan Kindergesundheit“ sowie eine Enquete-Kommission „Kindergesundheit in Pandemiezeiten“, wie auch die Gesundheitsministerkonferenz der Länder im Juni dieses Jahres vorgeschlagen hatte. „Die Enquete-Kommission sollte auch Psychotherapeut*innen zurate ziehen“, ergänzte Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer.

Info-Portal zu Depression für Kinder und Jugendliche

Webseite www.ich-bin-alles.de

(BPtK) Bereits vor der Corona-Pandemie litt jede zehnte Minderjährige* unter depressiven Beschwerden. Die Pandemie hat das noch verstärkt: Der Anteil an Kindern und Jugendlichen mit depressiven Symptomen liegt mittlerweile bei 15 Prozent. Die Kinder- und Jugendpsychiatrie des LMU Klinikums München hat deshalb in Partnerschaft mit der Beisheim Stiftung die Website www.ich-bin-alles.de entwickelt. Das Info-Portal richtet sich an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern, die sich über Depressionen informieren und erfahren wollen, was sie tun können, um Depressionen zu verhindern, und welche Hilfemöglichkeiten es gibt, wenn ein Kind unter Depressionen leidet. Im Kapitel „Depression behandeln“ wird auch ausführlich eine psychotherapeutische Behandlung dargestellt. Die zentrale Botschaft des Info-Portals ist: „Ich bin traurig, mutig, schwach, stark – alles.“

Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen stärken

BPtK-Forderungen an die nächste Bundesregierung

(BPtK) Die nächste Bundesregierung muss die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen stärken und die Früherkennung von psychischen Erkrankungen verbessern. „Wir erwarten mehr als Lippenbekenntnisse,“ erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer. „Wir brauchen insbesondere bei den Corona-Schutzmaßnahmen im kommenden Herbst und Winter verlässliche und gemeinsame Lösungsstrategien der Länder.“

  • Schulen und Kitas auch bei steigenden Infektionsraten möglichst offenhalten: Home-Schooling und Kita-Schließungen gefährden die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Die Politik muss eine umfassende Strategie und passgenaue Hygienekonzepte vorlegen, die Schul- und Kitaschließungen auch bei steigenden Inzidenzen möglichst verhindert.
  • Psychische Gesundheit in Kita und Schule fest verankert. Pädagog*innen brauchen mehr Zeit und fachliche Unterstützung für jedes einzelne Kind, damit sie noch frühzeitiger psychische Probleme erkennen und darauf reagieren können. Schulpsychologie und Schul- und Jugendsozialarbeit müssen ausgebaut werden.
  • Psychosoziale Unterstützungsangebote ausbauen: Bund, Länder und Kommunen müssen mehr psychosoziale Beratungs- und Unterstützungsangebote sowie gesundheitsfördernde Angebote im Alltag der Kinder finanzieren.
  • Psychotherapeutische Behandlungsplätze erhöhen: Kinder und Jugendliche warten monatelang auf einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz. Deshalb müssen insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen mehr Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen zugelassen werden.
  • Multiprofessionelle Versorgung für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche: Die Versorgung von schwer psychisch kranken Kindern und Jugendlichen muss verbessert werden. Für Kinder und Jugendliche mit vorrangig psychotherapeutischem Behandlungsbedarf muss bei der geplanten „Komplexversorgung“ gesetzlich geregelt werden, dass ein Anspruch auf heilpädagogische, psychologische und psychosoziale Maßnahmen („nicht-ärztliche sozialpädiatrische Leistungen“) besteht. Diese vernetzte und multiprofessionelle Versorgung sollte sowohl unter ärztlicher als auch psychotherapeutischer Verantwortung erbracht werden können.
  • Wirksamen Kinderschutz sicherstellen: Politik und Gesellschaft müssen Kinder und Jugendliche vor Missbrauch, Gewalt und Vernachlässigung zuverlässig schützen. Hierfür müssen flächendeckende Kinderschutz-Angebote ausgebaut und dauerhaft finanziert werden.

 

Neue BPtK-Studie zur ambulanten Psychotherapie

Psychotherapeut*innen für Online-Befragungen gesucht

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) führt ab sofort bis zum 30. November eine Studie zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung durch. Damit sollen aktuelle Daten dazu erhoben werden, wer in eine psychotherapeutische Sprechstunde kommt, ob und welcher Behandlungsbedarf besteht und wie lange die Wartezeiten sind. Mit der Studie soll der Politik vermittelt werden, wie zentral die Psychotherapie für die Versorgung von psychisch kranken Menschen ist und wie bestehende Defizite behoben werden können.

Die geplante BPtK-Studie umfasst zwei Befragungen. Für die eine allgemeine Befragung zur ambulanten Versorgung werden Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, die in Praxen oder Medizinischen Versorgungszentren arbeiten, um ihre Unterstützung gebeten. Die Beantwortung des gesamten Fragebogens dauert circa 10 bis 25 Minuten. Dabei werden keine Daten zur Person und keine IP-Adressen gespeichert, sodass die Teilnehmer*innen anonym bleiben. Der Online-Fragebogen lässt sich über folgenden Link aufrufen: https://www.soscisurvey.de/ambulantePT2021/

Für eine zweite Befragung werden Patient*innen sowie Eltern oder Sorgeberechtigte gesucht, die kürzlich in einer psychotherapeutischen Sprechstunde waren. Dafür werden ausschließlich Vertragspsychotherapeut*innen um ihre Unterstützung gebeten. Am Ende der Sprechstunde sollen sie ihren Patient*innen, den Eltern oder Sorgeberechtigten ein Informationsblatt zur BPtK-Studie aushändigen, in der sich ein Link zu der BPtK-Befragung befindet. Auch bei dieser Befragung werden keine Daten zur Person oder kontaktierten Praxis erhoben. Die Ethikkommission der Psychologischen Hochschule Berlin hat die Befragung positiv bewertet.

Um die Informationsblätter zu erhalten, können sich Psychotherapeut*innen an info@bptk.de wenden. Ebenso bei Rückfragen zur BPtK-Studie.

Kognitive Verhaltenstherapie bei Kindern und Jugendlichen mit Zwangsstörungen empfohlen

AWMF veröffentlicht S3-Leitlinie zu Zwangsstörungen im Kindes- und Jugendalter

(BPtK) Psychotherapie erzielt bei Zwangsstörungen im Kindes- und Jugendalter die besten Ergebnisse und ist deshalb die Behandlung der ersten Wahl. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle S3-Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Die Leitlinie empfiehlt, dass eine störungsspezifische Kognitive Verhaltenstherapie (KVT) als Psychotherapie der ersten Wahl angeboten werden soll. Hierbei soll Expositions- und Reaktionsmanagement das Kernelement sein. Eine medikamentöse Behandlung mit einem Selektiven Serotonin-Wiederaufnahmehemmer soll in aller Regel erst dann erfolgen, wenn eine KVT nicht ausreichend wirksam war.

Die S3-Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung von Zwangsstörungen im Kindes- und Jugendalter wurde unter Federführung der Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP) entwickelt und im Juni 2021 veröffentlicht. Die BPtK war in der Konsensusgruppe vertreten.

Zulassung von Systemischer Therapie bei Kindern und Jugendlichen wird geprüft

G-BA leitet Bewertungsverfahren ein

(BPtK) Die Anerkennung der Systemischen Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen wird nun auch bei Kindern und Jugendlichen geprüft. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19. August 2021 beschlossen, das dafür notwendige Bewertungsverfahren einzuleiten. Der Beschluss erfolgte knapp 13 Jahre nachdem der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) die Systemische Therapie als wissenschaftliches Psychotherapieverfahren bei Kindern und Jugendlichen anerkannt hat.

Bislang ist die Systemische Therapie nur für die Behandlung von Erwachsenen zugelassen. Der aktuelle Antrag für den Bereich Kinder und Jugendliche wurde von Dr. Monika Lelgemann, der Unparteiischen und Vorsitzenden des Unterausschusses Methodenbewertung, eingebracht und im Plenum des G-BA einstimmig beschlossen.

Die Systemische Therapie zählt seit dem WBP-Gutachten vom 14. Dezember 2008 zu den wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Der WBP bestätigte deren Wirksamkeit in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen für die folgenden Anwendungsbereiche:

  • Affektive Störungen (F30 bis F39) und Belastungsstörungen (F43),
  • Essstörungen (F50) und andere Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen (F5),
  • Verhaltensstörungen (F90 bis F92), F94, F98) mit Beginn in der Kindheit und Jugend sowie Tic-Störungen (F95),
  • Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (F60, F62, F68 bis F69), Störungen der Impulskontrolle (F63), Störungen der Geschlechtsidentität und Sexualstörungen (F64 bis F66), Abhängigkeit und Missbrauch (F1, F55), Schizophrenie und wahnhafte Störungen (F20 – F29).

Der WBP empfahl das Verfahren deshalb für die vertiefte Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in. Damit war seither die Voraussetzung dafür erfüllt, dass der G-BA die Zulassung der Systemischen Therapie bei Kindern und Jugendlichen als neues Psychotherapieverfahren in der gesetzlichen Krankenversicherung prüft.

Behandlungsangebote für Opfer sexuellen Missbrauchs schaffen

BPtK: Psychotherapeut*innen beim Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch registrieren

(BPtK) Psychotherapeut*innen, die Hilfe für Opfer sexuellen Missbrauchs anbieten möchten, können sich auf dem Hilfe-Portal des Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung registrieren. „Wir möchten alle Psychotherapeut*innen, die Opfer sexuellen Missbrauchs behandeln möchten, aufrufen, sich auf diesem Internetportal zu registrieren“, sagte Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer. Das Hilfe-Portal Missbrauch wurde grundlegend erneuert. Deshalb ist es notwendig, dass sich auch Psychotherapeut*innen, die sich schon gemeldet hatten, erneut registrieren. Der Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung bittet insbesondere Psychotherapeut*innen um Unterstützung, die traumaspezifisch arbeiten oder sich fortgebildet haben.

Unter www.hilfe-portal-missbrauch.de finden Opfer, Angehörige und Fachkräfte Informationen sowie Hilfe- und Beratungsangebote zum Thema sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend. Auch Menschen, die sich Sorgen um ein Kind machen, erhalten hier Unterstützung. Mit dem Relaunch bündelt der Unabhängige Beauftragte seine Angebote: Ratsuchende können per Telefon oder online direkt Kontakt aufnehmen und in einer umfangreichen Datenbank nach Hilfeangebot vor Ort suchen.

Verbundprojekt STARKIDS: Stufenmodell Adipositasprävention und –therapie im Kindes- und Jugendalter

Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg bittet LPK-Mitglieder um Mithilfe bei der Online-Befragung

(LPK BW) Schreiben der Projektleitung: „Liebe Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir möchten Sie herzlich einladen an unserer Fragebogenerhebung teilzunehmen. Die Erhebung findet im Rahmen des Verbundprojekts STARKIDS (Stufenmodell Adipositasprävention und –therapie im Kindes- und Jugendalter), das durch den Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gefördert wird, statt (weiterführende Informationen finden Sie hier). In dem Projekt sollen Kinder und Jugendliche mit Übergewicht und Adipositas auf dem Weg zu einer gesunden Gewichtsentwicklung bestärkt werden.

In einem ersten Schritt werden die Familien durch Kinder- und Jugendarztpraxen und ein Onlineportal geschult und unterstützt. In der zweiten Stufe werden die Gesundheitsämter den betroffenen Kindern und Jugendlichen weiterführende Therapiemöglichkeiten an die Hand geben. Um Therapie- und Präventionsangebote vermitteln zu können, benötigen wir eine Übersicht über alle vorhandenen Angebote in Baden-Württemberg. Die Angebote können sowohl (teil-)stationär, ambulant oder online zu vielfältigen Themenbereichen, wie beispielsweise Bewegung, Ernährung, Medienkonsum oder Familienleben stattfinden.

An dieser Stelle möchten wir Sie herzlich bitten, uns dabei zu unterstützen, den Kindern und Jugendlichen eine Teilnahme an geeigneten Angeboten zu ermöglichen. Deshalb laden wir Sie ein, über nachfolgenden Link Ihr Präventions- oder Therapieangebot einzutragen: https://survey.lamapoll.de/Fragebogen_STARKIDS/

Die Teilnahme an der Erhebung und die Unterstützung unseres Projekts kommt den teilnehmenden Kindern und Jugendlichen zugute und fördert zudem die Bekanntheit und Auslastung Ihres Angebots.

Bitte leiten Sie diese E-Mail an Ihre Verteiler und weitere relevante Akteure in Baden-Württemberg weiter, sodass wir nach Möglichkeit alle vorhandenen Angebote abgebildet bekommen.

Wir hoffen sehr auf Ihre Teilnahme bis zum 31.08.2021 und Ihr Interesse an diesem wichtigen Thema.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Stefan Ehehalt (Leiter Gesundheitsamt Stuttgart)

PD Dr. Florian P. Junne (Universitätsklinikum Tübingen)

Laura Hahner (Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg)

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Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg

Ref. 94 – Gesundheitsförderung, Prävention, Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitsplanung

Nordbahnhofstr. 135, 70191 Stuttgart

Telefon: +49 (0) 711 904-39411 / Fax: +49 (0) 711 904-37305

E-Mail: laura.hahner@rps.bwl.de

Internet: www.rp-stuttgart.de
www.gesundheitsamt-bw.de

 

Sexuellen Missbrauch an Kindern verhindern – Versorgung verbessern

Nationaler Rat legt „Gemeinsame Verständigung“ vor

(BPtK) Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen hat am 29. Juni 2021 Maßnahmen vorgelegt, um den Schutz und die Hilfen bei sexualisierter Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Kernaspekte sind der Ausbau von Schutzkonzepten und deren konsequente Anwendung, die Weiterentwicklung der Hilfen, auch der psychotherapeutischen Versorgung, sowie deren Vernetzung, die kindgerechte Ausgestaltung gerichtlicher Verfahren, der Schutz vor Ausbeutung und Menschenhandel und die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit sowie die Förderung der Forschung in diesem Themenfeld. „Die gemeinsame Verständigung ist eine wichtige Bestandsaufnahme von Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt an Kindern. Jetzt kommt es darauf an, dass die Maßnahmen in der nächsten Legislatur auch tatsächlich umgesetzt werden“, fordert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

Im Dezember 2019 hatten der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und das Bundesfamilienministerium den Nationalen Rat einberufen, um eine Verständigung auf konkrete Verbesserungen bei Prävention, Intervention, Hilfen und Forschung zu erreichen. Dem Nationalen Rat gehören Vertreter*innen aus Politik und Wissenschaft, Betroffene sowie Verantwortliche aus der Zivilgesellschaft und der Fachpraxis an. Das Gremium umfasst insgesamt etwa 300 Mitwirkende. Die BPtK hat in der thematischen Arbeitsgruppe „Hilfen“ mitgearbeitet.

Eine besondere Würdigung erhielt der Nationale Rat am 30. Juni 2021 durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Dieser hat Bundesfamilienministerin Lambrecht und den Unabhängigen Beauftragten Rörig gemeinsam mit Mitgliedern des Nationalen Rates, darunter auch mitwirkende Betroffene, zu einem Gespräch ins Schloss Bellevue eingeladen.

Kein Kind zurücklassen – Pandemie als Verstärker sozialer Ungleichheiten

Leopoldina zu den psychosozialen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie

(BPtK) Die Corona-Pandemie hat die Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen erheblich einschränkt. Die Pandemie wirkte dabei als Verstärker sozialer Ungleichheiten. Knappe Ressourcen, wie zum Beispiel das Einkommen und die Bildung der Eltern, erhöhten die Wahrscheinlichkeit negativer Auswirkungen. Dies stellt die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina in ihrer 8. Ad-hoc-Stellungnahme zu „Kindern und Jugendlichen in der Coronavirus-Pandemie“ vom 21. Juni 2021 fest. Die größte Wissenschaftsakademie in Deutschland fordert darin umfangreiche Maßnahmen, um die pandemiebedingten Defizite auszugleichen. Dabei gehe es darum, dass die Situation von Kindern und Jugendlichen nach der Pandemie „besser als vorher“ sei.

Psychische Störungen, einschließlich Substanzmissbrauch und Selbstverletzung, verursachten nach der Leopoldina-Stellungnahme mit rund 220.000 „verlorenen gesunden Lebensjahren“ (DALYs) die höchste Krankheitslast im Kindes- und Jugendalter (5 bis 19 Jahre) im Jahr 2019. Bereits vor der Pandemie habe es Hinweise auf ungenügende psychotherapeutische Behandlungsangebote gegeben. Nach der Pandemie sollte man auf einen erhöhten Versorgungsbedarf für psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen vorbereitet sein. Die Leopoldina-Wissenschaftler*innen fordern deshalb, in Kitas und Schulen ein Frühwarnsystem für psychische Probleme zu schaffen. Um Depressionen und Angststörungen vorzubeugen, seien regelmäßige Sportaktivitäten, Psychoedukation zu Schlafhygiene und eine gesunde Ernährung erforderlich. Schließlich sei ein Ausbau evidenzbasierter Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Therapie psychischer Störungen des Kindes- und Jugendalters anzustreben. Insbesondere solle „die Wartefrist auf einen Therapieplatz verkürzt werden“.

Die Stellungnahme der Leopoldina können Sie hier nachlesen.