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Erfolgreiche zweite LPK-Online-Fortbildung des Arbeitskreises „Psychotherapie für Menschen mit Intelligenzminderung“

Vortrag von Sabine Luttinger

(LPK BW) Am 23. November 2021 fand die zweite von sieben geplanten Online-Fortbildungen mit Sabine Luttinger (Freiburg) statt. Dieses Mal zum Thema:

Aspekte der Indikation für Psychotherapie bei Menschen mit intellektuellen Einschränkungen – Was ist relevant?

Wie bei der ersten Veranstaltung erfolgten kurz nach Ankündigung rasch die ersten Anmeldungen. Dieses Mal waren es so viele, dass wir entscheiden mussten, die Registrierung nach 170 Anmeldungen zu schließen, um den praxisnah geplanten Charakter des Seminars mit Vorstellung von Fallvignetten und damit zu erwartendem erhöhtem Bedarf an Diskussion und Austausch realisieren zu können.

Nach Begrüßung der Teilnehmer*innen informierte Vorstandsmitglied Dr. Roland Straub zunächst wieder kurz zu den Aktivitäten des Arbeitskreises und zu dessen aktuellen Anliegen und Zielen. Durch dieses Fortbildungsangebot sollen idealerweise Kolleg*innen ermutigt und qualifiziert werden, selbst Psychotherapien für Menschen mit intellektuellen Einschränkungen und einer psychischen Störung anzubieten. Auch soll angeregt werden, sich in regionalen Qualitätszirkeln zu organisieren, auszutauschen und gegenseitig zu unterstützen. Solange in den „offiziellen Suchsystemen“ nur wenige Behandlungsplätze hierfür ausgewiesen bzw. zu finden seien, solle dies durch eine in der Kammer geführte, größer werdende regionale Liste, ausgeglichen werden. Hier können Sie sich in die Liste eintragen.

Save the Date – 2. Vortrag der LPK-Fortbildung zu Psychotherapie bei Intelligenzminderung

Sabine Luttinger: Aspekte der Indikation für Psychotherapie bei Menschen mit intellektuellen Einschränkungen – Was ist relevant?

(LPK BW) Die Ende September mit Stefan Meir eröffnete Online-Fortbildung zum Thema „Psychotherapeutisches Arbeiten mit Menschen mit intellektuellen Einschränkungen – Grundlagen, besondere Aspekte und Erfahrungsberichte“ (Gesamtprogramm) wird nun mit einem Beitrag von Sabine Luttinger fortgeführt, zu dem wir herzlich einladen. Das Thema des Vortrags lautet

„Aspekte der Indikation für Psychotherapie bei Menschen mit intellektuellen Einschränkungen – Was ist relevant?“

Zeit: 23.11.2021, 18.30-20.00 Uhr
Ort: Online über Zoom
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In dem Seminar werden einige wesentliche Aspekte von Indikation für die psychotherapeutische Arbeit mit Menschen mit kognitiven Besonderheiten beleuchtet. Anhand einiger Fallvignetten soll dargestellt werden, was und in welcher Weise diese für die ambulante psychotherapeutische Tätigkeit wichtig sein kann. Dazu soll gemeinsam diskutiert werden.

Zur Person: Sabine Luttinger arbeitet niedergelassen in eigener Praxis in Freiburg und leitet einen Qualitätszirkel zum Thema. Sie hat davor langjährige Berufserfahrung gesammelt als „psychologischer Dienst“ stationärer Einrichtungen der Behindertenhilfe – Kinder, Jugendliche, Erwachsene. Zum Thema engagiert sie sich seit 2000 u.a. in der Fachgruppe „Psychologen in der Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung“. In einer statistischen Erhebung aus dieser Zeit belegte sie den ambulanten regionalen Versorgungsmangel. Dies führte zur Zusammenarbeit mit Elisabeth Noeske, die in der Kammer anregte einen Arbeitskreis ins Leben zu rufen.

Wir würden uns sehr freuen, wenn diese Fortbildungsveranstaltung Ihr Interesse findet.

Psychotherapie bei Intelligenzminderung

Erfolgreicher Auftakt der LPK-Fortbildungsreihe mit Stefan Meir

(LPK BW) Am 28. September eröffnete Stefan Meir, Leitender Psychologe der Liebenau Kliniken, die LPK Fortbildungsreihe mit einem Vortrag zum Thema:

Psychotherapie mit Menschen mit intellektueller Einschränkung – Grundlagen und Gestaltungsspielraum

Bereits bei Ankündigung dieser webbasierten siebenteiligen Fortbildungsreihe auf der LPK-Homepage war die Überraschung groß. Bereits am ersten Tag hatten sich mehr als 40 Teilnehmer angemeldet. Dies belegt eindrucksvoll die hohe Aufmerksamkeit und das große Interesse von Psychotherapeut*innen, sich für diese Thematik zu engagieren, auch in der eigenen psychotherapeutischen Arbeit mit dieser Zielgruppe.

Die Fortbildungsreihe wurde – wie schon berichtet – vom LPK-Arbeitskreis „Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung“ konzipiert und auf den Weg gebracht. Zu Beginn der Online-Veranstaltung informierte Vorstandsmitglied Dr. Roland Straub die rund 70 Teilnehmer*innen kurz zu den Aktivitäten des seit 2011 aktiven Arbeitskreises und zu dessen Anliegen und Zielen. So sollten den Kammermitgliedern kontinuierlich praxisnahe Fortbildungen angeboten werden, die sie ermutigen würden, selbst Psychotherapien für Menschen mit intellektuellen Einschränkungen und einer psychischen Störung durchzuführen und sich hierzu in regionalen Qualitätszirkeln auszutauschen und zu unterstützen. Solange in den Suchsystemen keine Behandlungsplätze aufgeführt seien, werde diese Lücke durch eine eigene regionale Liste minimiert.

Arbeitskreis „Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung“

(LPK BW) Der seit 2015 bestehende AK wurde in der letzten Vertreterversammlung 2020 erneut verlängert. Er trifft sich pandemiebedingt nun seit 2021 regelmäßig online.

Die acht Expert*innen des AK, überwiegend von Beginn an dabei, sind tätig in der regionalen ambulanten und/oder stationären psychotherapeutischen Versorgung und auch aktiv im Aufbau und der Kontinuität/Förderung regionaler Qualitätszirkel sowie als Referent*innen bei regionalen und überregionalen Veranstaltungen zum Thema. Aufgabenschwerpunkte des AK sind, neben der Förderung regionaler Qualitätszirkel, die Erweiterung des Adressenpools niedergelassener Kolleg*innen, die Menschen mit intellektuellen Einschränkungen und psychischen Störungen behandeln und die daher bereit sind akute Anfragen anzunehmen, die in der Kammer regelmäßig von Angehörigen und kommunalen Einrichtungen eingehen. Als weitere wichtige Aufgaben hat sich der AK die Initiierung, Förderung und Unterstützung von Fortbildungsveranstaltungen für Mitglieder vorgenommen. Geplant sind Online-Fortbildungen für Mitglieder, die gegen Abend (z.B. 19:30 – 21:00) Uhr angeboten werden, mit der Erwartung, dass innerhalb dieses Zeitrahmens viele interessierte Niedergelassene zu erreichen sind. Eine erste Veranstaltungsreihe wird schon im September starten (wir berichten auf unserer Homepage und im Newsletter). Ein weiteres Thema waren die immer öfter realitätsfern formulierten Ziele und Erfahrungen mancher Bedarfsermittler, Behörden und auch Angehöriger bezüglich dessen, was alles von einer Psychotherapie bei Menschen mit intellektuellen Einschränkungen erwartet wird. Dies soll in den weiteren Treffen genauer betrachtet werden.

Save the Date – LPK-Fortbildungsreihe zu Psychotherapie bei Intelligenzminderung

(LPK BW) Ab September 2021 startet der Arbeitskreis (AK) Psychotherapie  für Menschen mit intellektueller Entwicklungsstörung eine kostenfreie Fortbildungsreihe zum Thema:

Psychotherapeutisches Arbeiten mit Menschen mit intellektuellen Einschränkungen – Grundlagen, besondere Aspekte und Erfahrungsberichte.

Insgesamt sieben Online-Seminare zu unterschiedlichen Themenbereichen richten sich vor allem an niedergelassene Psychotherapeut*innen in Baden-Württemberg. Sie werden jeweils an Dienstagen von 18:30 – 20 Uhr stattfinden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Je Einheit können 3 Fortbildungspunkte erworben werden.

Beginnen wird die Reihe am Dienstag 28. September 18.30 – 20.00h mit

Stefan Meir, Leitender Psychologe (KJPP) der Liebenau Kliniken zum Thema:

Psychotherapie mit Menschen mit intellektueller Einschränkung – Grundlagen und Gestaltungsspielraum

In diesem Seminar wird der heterogene Personenkreis der Menschen mit geistiger Behinderung in einer Übersicht typisiert vorgestellt. Daraus abgeleitet werden grundlegende Merkmale für die Gestaltung psychotherapeutischer Arbeit aufgeführt, sowie die besonderen Möglichkeiten, die der Beschluss des GBA für die Durchführung und Abrechnung bietet.

Der seit 2015 bestehende AK besteht aus acht Expert*innen. Diese sind überwiegend seit Beginn dabei, tätig in der regionalen ambulanten und/oder stationären/institutionellen psychotherapeutischen Versorgung aktiv im Aufbau und der Kontinuität/Förderung regionaler Qualitätszirkel als auch als Referent*innen regionaler und überregionaler Veranstaltungen zum Thema. Aufgabenschwerpunkte des AK sind die Förderung regionaler Qualitätszirkel sowie die Initiierung/Förderung und Unterstützung von Fortbildungsveranstaltungen für Kammermitglieder. Künftig geplant ist auch die Initiierung interprofessioneller Fortbildungen mit Blick auf Verbindung bestehender regional vernetzter Hilfestrukturen. Durch die Veranstaltungsreihe soll auch der Adressenpool von niedergelassenen Kolleg*innen erweitert werden, die offen und bereit sind, Menschen mit intellektuellen Einschränkungen und psychischen Störungen zu behandeln. Bei der Kammer gehen immer wieder dringliche Anfragen von Angehörigen und kommunalen Einrichtungen ein, die bereits erfolglos nach Therapiemöglichkeiten in ihrer Region gesucht haben.

Für den AK und den LPK-Vorstand: Dr. Roland Straub

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Special Olympics Baden-Württemberg (SOBW) sucht ehrenamtliche/n Psychotherapeuten/in für die Leitung der Gesundheitsdisziplin „Strong Minds – Innere Stärke“

(LPK BW) Special Olympics ist der Sportverband für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung. Ergänzend zum Sportbereich hat SO ein Gesundheitsprogramm entwickelt, das unserer Zielgruppe vereinfachten und kostenlosen Zugang zu medizinischen und gesundheitlichen Untersuchungen anbietet. Für die Leitung unserer Disziplin „Strong Minds – Innere Stärke“ suchen wir eine/n ehrenamtliche/n Psychotherapeuten/in. Diese Aufgabe umfasst die inhaltliche Koordination von etwa zwei Veranstaltungen pro Jahr in enger Abstimmung mit SOBW. Wir bieten ein bestehendes deutschland- und auch weltweites Netz an Psychotherapeuten und die Möglichkeit, ein junges Programm in einem sozialen Bereich inhaltlich umzusetzen. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage von Special Olympics Baden-Württemberg

Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
florian.rauch@bw.specialolympics.de oder 0721-1516966.

Florian Rauch
Referent Gesundheitsprogramm
„Healthy Athletes – Gesunde Athleten“
Special Olympics Baden-Württemberg

LPK-Vertreterversammlung am 23./24.10.2020

Zwei wichtige Resolutionen verabschiedet

(LPK BW) Bedingt durch die Coronapandemie konnten sich die Delegierten der Vertreterversammlung (VV) nicht persönlich, sondern nur im Rahmen einer Videokonferenz treffen. Dank der hervorragenden Vorbereitung und Betreuung durch die Kammergeschäftsstelle konnte die Veranstaltung, die für die Beteiligten in dieser Form Neuland war, erfolgreich durchgeführt werden.

Am ersten Tag der VV standen die Diskussionen und Beschlüsse zum Haushaltsabschluss 2019 und dem Haushaltsplan 2020 auf der Tagesordnung sowie durch die Verschiebung der VV noch unerledigte „Aufträge“. So wurde der Antrag eingebracht, in der bereits seit Jahresbeginn laufenden neuen Kammerperiode die Arbeit im Arbeitskreis Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung fortzusetzen. Hierzu präsentierte Vorstandsmitglied Roland Straub als Behindertenbeauftragter und Koordinator des Arbeitskreises einen kurzen Überblick zum aktuellen Stand sowie zu geplanten Arbeitsschwerpunkten und stellte die aktiven Mitglieder kurz vor. Bedingt durch die gesetzlichen Änderungen wie dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) und neu geschaffener psychosozialer Einrichtungen bei Kommunen und Trägern hätten telefonische Anfragen wegen Psychotherapie für Menschen mit Intelligenzminderung deutlich zugenommen, Nachfragende seien nicht mehr nur die Angehörigen selbst, sondern zunehmend Mitarbeiter von Trägern sozialer Einrichtungen und Kommunen, Klinikambulanzen, Beratungsteams, Wohnbegleiter, usw., weswegen der Adressenpool einer dringenden Erweiterung bedürfe. Neben der fortlaufenden Aktualisierung der Info-Materialien, auf die bei Anfragen verwiesen werde, sollen deshalb auch erneut regionale Aktivitäten wie Qualitätszirkel und Fortbildungen initiiert oder unterstützt sowie zusätzlich wegen der stärkeren Vernetzung auch interprofessionell geplant werden. Die VV stimmte der Fortsetzung der Arbeit des Arbeitskreises ohne Gegenstimmen zu.

Bei der weiteren Präsentation des Haushalts und den Diskussionen wurde immer wieder deutlich, dass die Pandemie und die Maßnahmen zu deren Bekämpfung auch erhebliche Auswirkungen auf den Kammerhaushalt haben. Aufwendungen für Reisekosten und Veranstaltungen werden durch die Absage von Veranstaltungen und durch die Ersetzung von Präsenzterminen durch Videokonferenzen zwar deutlich niedriger ausfallen als im Haushaltsansatz. Dafür fallen aber die Kosten für die EDV höher aus als vorgesehen, denn die Umstellung der Präsenzsitzungen und Veranstaltungen auf webbasierte Konferenzen und auch die Umstellung der Arbeitsplätze der KammermitarbeiterInnen auf Homeoffice führte zu höheren EDV-Ausgaben. Nach ausführlicher Diskussion wurde der Haushaltsplan 2021 verabschiedet und die Rechnungsführerin und der gesamte Vorstand entlastet.

Der zweite Tag der VV begann mit der Verabschiedung des langjährigen Leiters des Ressorts Aus-, Fort- und Weiterbildung und Qualitätssicherung, Dr. Jürgen Schmidt. In der Würdigung seiner Verdienste für die Kammer betonten Vizepräsident Martin Klett und auch die langjährige Vorsitzende des Ausschusses Aus-, Fort- und Weiterbildung, Mareke de Brito Santos-Dodt das enorme Engagement von Jürgen Schmidt für die Kammer, insbesondere bei der Schaffung und ständigen Weiterentwicklung der Fortbildungsordnung, der Weiterbildungsordnung, der Akkreditierungsverfahren und vielem mehr (siehe auch den separaten Beitrag unten). Jürgen Schmidt bedankte sich in seiner Abschiedsrede für die Würdigungen seiner Arbeit und sprach sich bezüglich der Fort- und auch der Weiterbildungsordnung für eine größere Akzeptanz von Methoden/-Verfahrensvielfalt aus. Er wird dem Ressort erfreulicherweise als Berater für die Zeit des Übergangs auf seine Nachfolge zur Verfügung stehen.

Im anschließenden Vorstandsbericht informierte Kammerpräsident Dr. Munz zum Stand des elektronischen Heilberufeausweises, mit dessen Ausgabe im Frühjahr 2021 zu rechnen ist. Anschließend referierte Herr Munz den Stand der Musterweiterbildungsordnung, welche zur ersten Lesung auf dem Deutschen Psychotherapeutentag am 13./14.11.2020 ansteht.

Aufgrund von Hinweisen von Ermittlungsbehörden verdeutlichte  Präsident Munz, dass die Kammer keine Ausstellung von Gefälligkeitsgutachten von Psychotherapeut*innen zur Befreiung von der Maskenpflicht dulden dürfe und die Ahndung rechtswidriger Gutachten unterstütze und ggf. auch Berufsordnungsverfahren einleite.

Zur psychotherapeutischen Versorgung während der Corona-Pandemie verabschiedete die VV eine Resolution, in der die Politik aufgefordert wird, in Zusammenarbeit mit der Selbstverwaltung und anderen für die Versorgung Verantwortlichen die Rahmenbedingungen weiterhin so zu gestalten, dass die Arbeit in Praxen, Kliniken und anderen Versorgungseinrichtungen im notwendigen Umfang auch bei steigenden Fallzahlen fortgesetzt werden kann.

Resolution 1: Umsetzung der Studiengänge nach dem reformierten Psychotherapeutengesetz steht in Baden-Württemberg aus

Resolution 2: Versorgung von psychisch kranken Menschen während der Corona-Pandemie

 

Inklusives Wahlrecht bereits für die Europawahl möglich

BPtK begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

(BPtK) Menschen, die in allen Angelegenheiten betreut werden oder sich im Maßregelvollzug befinden, weil sie eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben, können auf Antrag ihr Wahlrecht bereits für die Europawahl am 26. Mai 2019 ausüben. Dies hat das Bundesverfassungsgericht am 15. April 2019 in seinem Urteil verkündet.

„Wir begrüßen, dass die mehr als 85.000 Menschen mit Behinderung und die Menschen, die sich im Maßregelvollzug befinden, jetzt bereits bei den Europawahlen im Mai ihre Stimme abgeben können“, so Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer. „Es war überfällig, dass die bislang bestehenden pauschalen Wahlausschlüsse abgeschafft werden und Menschen mit Behinderung und im Maßregelvollzug untergebrachte Menschen endlich ihr Recht auf Teilhabe an den Wahlen wahrnehmen können“.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits am 21. Februar 2019 die Regelungen der Wahlrechtsausschlüsse für in allen ihren Angelegenheiten Betreute und für wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter für verfassungswidrig erklärt.

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Wahlrechtsausschlüssen:

Urteil vom 15. April 2019 – 2 BvQ 22/19

Beschluss vom 29. Januar 2019 – 2 BvC 62/14

Studie zur Versorgung psychisch Kranker mit Intelligenzminderung

(LPK BW) Die Studie zur psychotherapeutischen Versorgungssituation von psychisch kranken Menschen mit Intelligenzminderung (IM) in Baden-Württemberg wurde nun fertiggestellt. Die Ergebnisse der gemeinsam mit der Katholischen Hochschule Freiburg (Prof. Traudel Simon) durchgeführten Studie wurden inzwischen im Rahmen der Masterarbeit von Amelie Engenhorst und Katherina Kremitzl zusammengestellt. Wie schon berichtet, hatten sich leider nur etwas mehr als 150 Kammermitglieder an der Befragung beteiligt, weshalb die Ergebnisse mit Sicherheit nicht repräsentativ sind. Sie sind aber dennoch aufschlussreich. Ähnlich einer vor zwei Jahren durchgeführten Befragung zur Versorgung intelligenzgeminderter Kinder und Jugendlicher (Metaxas et al. PTJ 2014) ergab sich in der Bewertung der Versorgung ein sehr schlechtes Gesamtbild: 64 % der Befragten bezeichnen die aktuelle Versorgungssituation für Menschen mit IM als „mangelhaft“, weitere knapp 10 % als „ungenügend“ (Schulnotenskala). Die meisten Therapeuten fühlen sich nicht kompetent im Umgang mit intelligenzgeminderten Patienten, i.d.R. spielt das Thema auch überhaupt keine Rolle in Studium und Ausbildung.

Die Masterarbeit sowie zusammenfassende Vortragsfolien können im Fachportal Versorgungsforschung heruntergeladen werden.

Studie zur Versorgung psychisch Kranker mit Intelligenzminderung

(LPK BW) Die gemeinsam mit der Katholischen Hochschule Freiburg (Prof. T. Simon) durchgeführte Befragung wurde Ende Juni abgeschlossen, die Daten wurden inzwischen im Rahmen zweier Masterarbeiten eingegeben und ausgewertet. Die Studie wurde kammerseitig federführend von Dr. Roland Straub und Dr. Rüdiger Nübling begleitet, auch die Expertise des Arbeitskreises Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung wurde einbezogen. Leider haben sich nur etwa 150 Kammermitglieder an der Studie beteiligt, was eine Quote von unter 10% der elektronisch angeschrieben Mitglieder bedeutet. Wenngleich die Studie damit wenig repräsentativ für die aktuelle Versorgungssituation zu sein scheint, lassen sich voraussichtlich dennoch interessante Ergebnisse daraus ableiten. Die Masterarbeiten werden bis Ende des Jahres fertiggestellt und die Ergebnisse dann auf der LPK-Homepage und/oder im PTJ veröffentlicht.