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Aktuelle Info der Gematik zum Tausch der Heilberufeausweise, SMC-B-Karte und der Konnektoren

(LPK BW) Vor dem Hintergrund der hohen Anzahl noch zu tauschender HBA haben sich die gematik und ihre Gesellschafter für eine Übergangslösung eingesetzt, um die Gesundheitsversorgung in Deutschland ohne Beeinträchtigungen zum 1. Januar 2026 gewährleisten zu können. Infolgedessen konnte die gematik im intensiven Austausch mit der für den Bereich der Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES) zuständigen Bundesnetzagentur und der eIDAS-Zertifizierungsstelle SRC eine Einigung für eine Übergangslösung für Heilberufsausweise erzielen.

Bedeutung der Fristverlängerungen für die Praxen

Die Fristverlängerungen sollen den durch die Hersteller verursachten Lieferengpässe Rechnung tragen. Der grundsätzlich erforderliche Austausch von Heilberufeausweis, des Konnektors und seiner Komponenten besteht also weiterhin! Wenn die Anbieter Sie zum Kartentausch anschreiben, sollten Sie das auch in die Weg leiten. Der Tausch der Karten ist kostenfrei!

Konnektoren

Bei den Konnektoren ergibt sich keine Änderung. Das bisherige Verschlüsselungsverfahren (RSA) wird durch das neue Verschlüsselungsverfahren (ECC) mit höherer Sicherheit ersetzt. Das alte Verfahren kann technisch nicht verlängert werden und ist ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr funktionsfähig. Die Anbieter der Praxisverwaltungssysteme bieten in dem Zusammenhang auch den Umstieg auf TI-Gateways an. Damit entfällt der Konnektor in der Praxis, die Einrichtung und Wartung wird dann in ein Rechenzentrum verlagert.

Heilberufeausweise

Der eHBA kann nun noch bis zum 30. Juni 2026 benutzt werden, die Sperrung zum Jahresende wurde ausgesetzt. Die Anbieter der eHBA schreiben die Karteninhaber*innen an. Viele sind schon benachrichtigt worden, aber noch längst nicht alle. Da der Zeitdruck bis zum Jahresende nun aber nicht mehr besteht, können Sie die nächsten Wochen abwarten. Sollten Sie ein paar Wochen vor dem 30.06.26 noch immer keine Benachrichtigung erhalten haben, sollten Sie sich mit ihrem Anbieter in Verbindung setzen.

Praxisausweis SMC-B

Die Nutzungsfrist der SMC-B Karten wurde ebenfalls bis zum 30. Juni 2026 verlängert, auch hier erfolgt also keine Sperrung zum Jahresende. Bezüglich der Laufzeit Ihrer SMC-B Karte werden Sie von den Anbietern ebenfalls angeschrieben.

Signaturkarten im Kartenterminal (gSMC-KT)

Die Karten der stationären Kartenterminals (gSMC-KT) können bis zum 31. Dezember 2026 weiter genutzt werden.

Quelle: https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/aktuelle-information-ti-verschluesselungsalgorithmen-umstellung-von-rsa-auf-ecc

Austausch von elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) und Praxiskarten (SMC-B)

Bis 31.12.2025 müssen elektronische Heilberufsausweise (eHBA) und Praxiskarten (SMC-B) der Generation 2.0 aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden

(LPK BW) D-Trust GmbH & medisign GmbH

Ab dem 1. Januar 2026 dürfen elektronische Heilberufsausweise (eHBA) und Praxiskarten (SMC-B) der Generation 2.0 aus Sicherheitsgründen (Pressemitteilung der Bundesnetzagentur) nicht mehr eingesetzt werden; ihre Verschlüsselung entspricht dann nicht mehr dem Stand der Technik. Daher ist der Austausch dieser Karten noch im Laufe dieses Jahres erforderlich. Dieser Austausch betrifft Karten der Anbieter D-Trust GmbH und medisign GmbH. 

Betroffene Kammermitglieder erhalten von ihren Anbietern Informationen zum Kartentausch und müssen die neue Karte rechtzeitig beantragen. 

Achtung: Ohne gültigen eHBA und SMC-B können Sie wichtige Anwendungen der Telematikinfrastruktur nicht mehr nutzen.

Was ist zu tun?

  • Bis wann:
    Alle elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) und Praxiskarten (SMC-B) der Generation 2.0 müssen aus Sicherheitsgründen bis spätestens 31.12.2025 ausgetauscht werden.
  • Welche Anbieter sind betroffen?
    Karten der Anbieter D-Trust GmbH und medisign GmbH müssen ersetzt werden.
    Karten des Anbieters SHC Stolle und Heinz Consultants GmbH und Karten von T-Systems GmbH sind von diesem Austausch nicht betroffen.

Wie erkenne ich ob ich eine 2.0 Karte besitze

  • eHBA

Die Generation ist in der Regel auf der Rückseite oben rechts unter dem CE-Zeichen als „2.0“ oder „G2.0“ vermerkt. Dort steht beispielsweise „Gen. 2.0“ oder „Generation 2.0“. Bei neueren Karten (ab Generation 2.1) steht entsprechend „2.1“. Der Hinweis findet sich häufig direkt aufgedruckt auf der Karte

 

 

  • Praxiskarte (SMC-B)

Bei diesen Karten ist die Generation meist direkt auf der Vorderseite vermerkt – Sie finden dort beispielsweise die Bezeichnung „G2.0“ (manchmal auch nur „2.0“) zusammen mit der Angabe „Generation“. 

Wie läuft der Austausch ab?

  • Sie werden darüber von Ihrem Kartenanbieter per E-Mail informiert – dies geschieht in mehreren Informationswellen.
  • Der Austausch-Antrag muss nach Anweisung in der E-Mail direkt bei Ihrem Anbieter gestellt werden.
  • Die genauen Abläufe finden Sie auf den Websites Ihres Anbieters:

 

  • Praxiskarten (SMC-B)
    • Für nähere Informationen zum Austausch der Praxiskarten (SMC-B) wenden Sie sich bitte an Ihren Kartenanbieter D-Trust,  medisign oder Ihre zuständige Kassenärztliche Vereinigung

 

 

Wichtiger Hinweis

  • Die betroffenen Karten werden automatisch zum 31. Dezember 2025 gesperrt – ohne eine neue Karte können Sie die Anwendungen der Telematik-Infrastruktur nicht mehr nutzen.
  • Die Landeskammer empfiehlt dringend, sofort nach Erhalt der Benachrichtigung des Anbieters den Austausch zu beantragen, um Verzögerungen und mögliche Ausfälle zu vermeiden. Die Bearbeitung und Lieferung der neuen Karten kann mehrere Wochen dauern.

 

Frühzeitiges Handeln verhindert Ausfälle.

Warten Sie den Ablauf der jeweiligen Frist nicht ab, sondern stoßen Sie den Austausch sofort nach Eingang der Benachrichtigung Ihres Anbieters an! Sie verhindern damit auch, in einen Antragsstau zu geraten. Bitte beachten Sie, dass es mehrere Wochen dauern kann, bis Sie Ihre Karte(n) von Ihrem Anbieter erhalten!