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Neue Bundesregierung: Bessere Versorgung psychisch kranker Menschen

BPtK zum gesundheitspolitischen Programm der Ampelkoalition

(BPtK) Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP greift die Probleme in der Versorgung psychisch kranker Menschen auf. „Die neue Bundesregierung will die Versorgung psychisch kranker Menschen verbessern“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Sie hat erkannt, dass zu einer leitliniengerechten Versorgung Psychotherapie gehört.“

  • Im Koalitionsvertrag sind ausdrücklich die monatelangen Wartezeiten auf ambulante Behandlungsplätze erwähnt: „Wir reformieren die psychotherapeutische Bedarfsplanung, um Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz, insbesondere für Kinder und Jugendliche, aber auch in ländlichen und strukturschwachen Gebieten deutlich zu reduzieren.“
  • Auch schwer psychisch kranke Menschen können mit einer besseren ambulanten Versorgung rechnen: „Wir verbessern die ambulante psychotherapeutische Versorgung insbesondere für Patienten mit schweren und komplexen Erkrankungen und stellen den Zugang zu ambulanten Komplexleistungen sicher. Die Kapazitäten bauen wir bedarfsgerecht, passgenau und stärker koordiniert aus.“
  • In psychiatrischen Krankenhäusern soll die psychotherapeutische Versorgung leitlinien- und bedarfsgerecht ausgebaut werden: „Im stationären Bereich sorgen wir für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung und eine bedarfsgerechte Personalausstattung.“

„Damit sind zentrale Probleme benannt und Abhilfe ist versprochen“, begrüßt BPtK-Präsident Munz die gesundheitspolitischen Pläne der neuen Bundesregierung.

Der Gemeinsame Bundesausschuss muss mit einer Strukturreform rechnen. Der Einfluss der Patient*innen und der Gesundheitsberufe soll gestärkt werden. „Die Interessen derjenigen, die Versorgung organisieren und finanzieren, stehen viel zu sehr im Vordergrund“, erläutert Munz. „Patient*innen und Gesundheitsberufe müssen mitentscheiden können.“

Schließlich plant die neue Bundesregierung einen Paradigmenwechsel in der Migrations- und Integrationspolitik: „Wir wollen reguläre Migration ermöglichen“, stellt der Koalitionsvertrag fest. „Wir wollen die illegalen Zurückweisungen und das Leid an den Außengrenzen beenden.“ Der BPtK-Präsident hatte jüngst gefordert, für Flüchtlinge eine Möglichkeit zu schaffen, legal nach Deutschland zu gelangen, Schutz und Hilfe zu erhalten oder Asyl zu beantragen. „Menschen auf der Flucht erleben nicht nur im Herkunftsland und auf dem Fluchtweg lebensbedrohliche Ereignisse, die psychisch schwer verletzen, sondern auch die Erfahrungen an den europäischen Grenzen traumatisieren viele Menschen zusätzlich“, kritisiert Munz. Die Bundesregierung plant insbesondere für Migrant*innen, Flüchtlinge und andere fremdsprachige Patient*innen die Sprachmittlung bei notwendiger medizinischer Behandlung durch die gesetzliche Krankenversicherung zu finanzieren. „Für viele psychisch kranke Menschen, die nicht oder noch nicht deutsch sprechen wird damit der Weg in die Behandlung geebnet“, erläutert Munz.

Die Klimapolitik der neuen Bundesregierung hat auch eine gesundheitspolitische Seite. „Nur mit einer konsequenten Klimapolitik können wir Katastrophen wie zum Beispiel die im Ahrtal verhindern“, betont Munz. „Das ist uns Psychotherapeut*innen ein großes Anliegen, auch weil wir das psychische Leid der Menschen dort erlebt haben. Diese psychischen Verletzungen heilen manchmal langsamer als ein gebrochenes Bein. Psychotherapeut*innen werden die geplanten Maßnahmen zur Eindämmung der Klimakatastrophe unterstützen.“

Schweigepflicht gefährdet

BPtK kritisiert EU-Entwurf zur E-Evidenz-Verordnung

(BPtK) Die Europäische Kommission plant, die grenzüberschreitende Beweiserhebung in strafrechtlichen Verfahren zu ändern. Sie will Telekommunikations- und Internetanbietern in anderen EU-Staaten verpflichten, ihre Daten an Staatsanwaltschaft, Polizei, Zoll und Steuerfahndung herauszugeben. Damit könnten auch sensible Daten zu körperlichen und psychischen Erkrankungen, zum Beispiel aus der elektronischen Patientenakte, als Beweismittel sichergestellt werden.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert, dass damit die Schweigepflicht von Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen gefährdet ist. „Psychotherapeut*innen können so unfreiwillig und unwissentlich Helfer*innen der Justiz- und Strafverfolgungsbehörden werden“, kritisiert BPtK-Präsident Munz. „Die geplante E-Evidenz-Verordnung untergräbt die Vertraulichkeit der Gespräche zwischen Patient*in und Psychotherapeut*in und verletzt damit die gesetzliche und berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht der Heilberufe. Berufe mit Schweigepflicht müssen von den Regelungen der E-Evidenz-Verordnung ausgenommen werden.“

Familien- und Sorgearbeit nicht diskriminieren

BPtK fordert, Richtlinie zur Komplexversorgung zu beanstanden

(BPtK) Seit zehn Jahren steigt die Zahl der Psychotherapeut*innen, die aufgrund von Familien- und Sorgearbeit mit einem halben Praxissitz arbeiten. Dies gilt inzwischen für mehr als die Hälfte der niedergelassenen Psychotherapeut*innen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) plant jedoch, die Psychotherapeut*innen zu diskriminieren, die neben ihrem Beruf auch Kinder betreuen oder betagte Eltern pflegen. Mit einer neuen Richtlinie (KSVPsych-Richtlinie) sieht er vor, Psychotherapeut*innen mit halben Praxissitzen von zentralen Aufgaben der Komplexversorgung schwer psychisch kranker Menschen auszuschließen.

„Beruf und Familie unvereinbar zu machen, ist ein Rückfall in verstaubte Vorstellungen von ausschließlicher Erwerbstätigkeit“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Die Planungen des G-BA sind frauenfeindlich. Dreiviertel der Psychotherapeut*innen sind weiblich.“ Die BPtK fordert deshalb vom Bundesgesundheitsministerium, die Richtlinie zur Komplexversorgung zu beanstanden.

Die Richtlinie ist rechtswidrig und gefährdet die ambulante Versorgung von schwer psychisch kranken Menschen. Der Gesetzgeber hat vor 15 Jahren ausdrücklich die Möglichkeit geschaffen, dass Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen sich Praxissitze teilen, um besser Beruf und Familie vereinbaren zu können. Damit sollte insbesondere das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes umgesetzt werden. Die neue G-BA-Richtlinie schließt jedoch Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen mit einem halben Praxissitz davon aus, die zentrale Koordinierungsrolle in der Komplexversorgung übernehmen zu können. „Damit gefährdet der G-BA nicht zuletzt das Reformprojekt selbst, weil nicht mehr genug Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen zur Verfügung stehen, die für schwer psychisch kranke Menschen die Behandlung planen und steuern können“, erklärt BPtK-Präsident Munz. „Aus fachlicher Sicht gibt es keinen Grund, warum nicht auch Psychotherapeut*innen mit einem halben Praxissitz zentrale Koordinationsaufgaben übernehmen können.“

Kosten und Vergütungsanteile in der Psychotherapeutenausbildung

BPtK veröffentlicht Übersicht

(BPtK) Seit Juli sind die Ambulanzen der psychotherapeutischen Ausbildungs- und Weiterbildungsinstitute verpflichtet, die aktuelle Höhe der Ausbildungskosten sowie den Anteil der Vergütung, der von ihnen an die Ausbildungsteilnehmer*innen ausgezahlt wird, mitzuteilen (§ 117 Absatz 3c SGB V). Die Bundespsychotherapeutenkammer hat dazu eine Übersicht veröffentlicht. Eine Übersicht über die Weiterbildungskosten kann erst ab 2023 erstellt werden, wenn für die Absolvent*innen des neuen Psychotherapie-Studiums Ambulanzen als Weiterbildungsstätten zugelassen sein werden. Die erste Übersicht ist ab heute auf der Homepage der BPtK zu finden: https://www.bptk.de/ausbildungskosten-und-verguetungsanteile.

Die Neuregelung soll zunächst den Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) Transparenz und Vergleichbarkeit über die Ausbildungskosten und die Höhe des Vergütungsanteils ermöglichen. Die Ambulanzen sind gesetzlich verpflichtet, mindestens 40 Prozent der Vergütung für die Versorgungsleistungen, die von den PiA erbracht werden, auszuzahlen. Zur Präzisierung der gesetzlichen Verpflichtung hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsstätten (BAG) eine Übersicht mit der BPtK abgestimmt. Diese Übersicht soll quartalsweise aktualisiert werden.

Elektronische Patientenakte ePA

Gemeinsame Info-Veranstaltung von gematik und LPK Baden-Württemberg am 20.07.2021

(LPK BW) Das Thema elektronische Patientenakte ePA beschäftigt vor allem auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die in einer Kassen- oder Privatpraxis niedergelassen sind. Die LPK Baden-Württemberg bietet nun hierzu kurzfristig eine Online-Informationsveranstaltung mit bis zu 1000 Teilnehmern zusammen mit der gematik an.  Das Thema brennt vielen auf den Nägeln und wird auch bei unseren Mitgliedern kontrovers diskutiert. Mit der von Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz moderierten Veranstaltung wollen wir LPK-Mitgliedern mit Hilfe der Experten der gematik einen ersten Überblick über Konzept und Funktionsweise sowie Rechts- und Haftungsfragen geben.  

BO-Fachtag „Raus mit der Sprache!“ – Aktualisierung

Auskunfts- und Schweigepflicht gegenüber Krankenkassen, MDK, Behörden, Polizei und Justiz

(LPK BW) Psychologische Psychotherapeut*nnen (PP) und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut*nnen (KJP) sehen sich im Berufsalltag häufiger mit Anfragen zu Befunden, Behandlungsverläufen und Prognosen ihrer Patientinnen und Patienten konfrontiert. Dabei sind immer Fragen der Auskunfts- und Schweigepflicht zu berücksichtigen.

Der mit ca. 150 Teilnehmern am 19.06.2021 ausgebuchte LPK-Onlinefachtag richtete sich sowohl an niedergelassene Kolleg*innen als auch diejenigen, die in Kliniken, Beratungsstellen und im Justizvollzug tätig sind. Er wurde vom LPK-Ausschuss Berufsordnung angeregt und mit Unterstützung von Vorstand und Geschäftsstelle organisiert. Nach Begrüßung und Einführung von Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz sowie Moderator und BO-Ausschussvorsitzender Dr. Peter Baumgartner gab es vier Impulsvorträge.

40 Prozent Vergütungsanteil für PiA in Ausbildungsinstituten

BPtK: Ökonomische Situation der PiA bleibt weiter prekär

(BPtK) Jede Psychotherapeut*in in Ausbildung (PiA) hat seit November 2019 einen Anspruch darauf, von ihren Ausbildungsinstituten mindestens 40 Prozent der Einnahmen aus ihren Patientenbehandlungen zu erhalten. Der Bundestag hat heute mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung klargestellt, dass hierzu keine neuen Vergütungsvereinbarungen mit den Krankenkassen erforderlich sind. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ist außerdem verpflichtet worden, die von den Instituten übermittelten Daten zur Höhe der Ausbildungskosten und des Vergütungsanteils in einer bundesweiten Übersicht zu veröffentlichen.

„Mit dieser Regelungen bleibt die ökonomische Situation der PiA aber prekär, weil sie weiterhin einen großen Teil der Ausbildungskosten tragen müssen“, stellt BPtK-Präsident, Dr. Dietrich Munz, fest. „Ihre Vergütung reicht nicht aus, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.“

Die 40-Prozent-Regelung gilt nicht nur für die PiA, sondern auch für die künftigen Psychotherapeut*innen in Weiterbildung. Diese verfügen jedoch bereits über eine Approbation und sind während der Weiterbildung an den Ambulanzen hauptberuflich und mit Anspruch auf ein angemessenes Gehalt sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen. „Ein regelmäßiges und für eine Approbierte* angemessenes Gehalt lässt sich auf Basis einer solchen Einzelleistungsvergütung nicht finanzieren“, kritisiert BPtK-Präsident Munz. „Für die ambulante Weiterbildung brauchen wir deshalb in der nächsten Legislaturperiode eine finanzielle Förderung, wie wir sie beispielsweise von der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin kennen.“

Probatorik während der Krankenhausbehandlung auch in der Praxis möglich

GVWG stärkt nahtlose ambulante psychotherapeutische Weiterbehandlung

(BPtK) Künftig können probatorische Sitzungen während der Krankenhausbehandlung nicht nur in der Klinik, sondern auch in den psychotherapeutischen Praxen durchgeführt werden. Dies hat der Deutsche Bundestag mit dem heute verabschiedeten Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung klargestellt. Die Patient*innen können außerdem bereits für Probesitzungen zur Gruppen-Psychotherapie in die Praxis kommen.

Durch diese Regelungen soll eine erforderliche ambulante Psychotherapie noch während des stationären Aufenthalts so weit vorbereitet werden, dass die Patient*innen nahtlos weiterbehandelt werden können. Dadurch sollen insbesondere Behandlungsunterbrechungen vermieden werden. Durch einen gleitenden Übergang kann die Patient*in schon bereits während der Krankenhausbehandlung eine tragfähige und stützende Beziehung zu ihrer künftigen Psychotherapeut*in aufbauen. Um die Belastbarkeit der Patient*in zu erproben, kann es auch sinnvoll sein, dass sie noch vor der Entlassung selbstständig oder begleitet die Praxis aufsucht. Durch einen solchen frühzeitigen Praxisbesuch kann die Zuversicht der Patient*in gestärkt werden, den Übergang von der stationären in die ambulante Behandlung zu bewältigen. Bei psychischen Erkrankungen ist das Rückfallrisiko in den Wochen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus besonders hoch. Eine nahtlose ambulante Weiterbehandlung kann dieses Risiko erheblich verringern.

Die präzisierten Regelungen zur Probatorik während der Krankenhausbehandlung müssen jetzt noch in der Psychotherapie-Richtlinie umgesetzt werden.

Raster-Psychotherapie „abgeräumt“

Jens Spahn zieht zurück

(BPtK) „Es ist sachlich die einzig richtige Entscheidung, den geplanten Änderungsantrag zur Raster-Psychotherapie zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) ersatzlos zu streichen“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), zur Entscheidung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, diesen Änderungsantrag zurückzuziehen. „Weiterhin bleibt es aber dringend erforderlich, in ländlichen und strukturschwachen Gebieten die Anzahl der zugelassenen psychotherapeutischen Praxen und damit die Behandlungsmöglichkeiten für psychisch kranke Menschen zu erhöhen.“

Bärbel Bas, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, hatte gestern über die Absprachen innerhalb der Regierungskoalition zum GVWG berichtet. Der Vorschlag des Bundesgesundheitsministers zur Raster-Psychotherapie sei als nicht zielführend „abgeräumt“ worden. Rund 40 Prozent der psychisch kranken Menschen warten mindestens drei bis neun Monate auf den Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung. „Der Versuch, angesichts solch massiver Mängel in der Versorgung, das Angebot an ambulanter Psychotherapie durch holzschnittartige Vorschriften beschneiden zu wollen, war grotesk und hat auch zu einem berechtigten Protest vieler Patient*innen und Psychotherapeut*innen geführt“, stellt BPtK-Präsident Munz fest (Instagram #gesichtgegenrasterpsychotherapie; Twitter #RasterPsychotherapie #keinerasterpsychotherapie).

Fallbesprechungen werden zukünftig vergütet

Kooperation bei Kindeswohlgefährdung durch das KJSG gestärkt

(BPtK) Um die Kooperation bei Kindswohlgefährdung zu stärken, werden künftig Fallbesprechungen zwischen Psychotherapeut*innen und Jugendämtern vergütet. Dies hat der Gesetzgeber mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) beschlossen, dem der Bundesrat am 7. Mai zugestimmt hat. „Eine Verpflichtung zur Kooperation ist ein wichtiger Schritt für eine bessere Versorgung von gefährdeten Kindern und Jugendlichen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, fest. „Die Vergütung sollte sowohl für Videokonferenzen als auch persönliche Fallbesprechungen geregelt werden.“

Um die Durchführung von berufsübergreifenden Fallkonferenzen zu regeln, müssen Kassenärztliche Vereinigungen und Kommunale Spitzenverbände nun auf Landesebene Kooperationsvereinbarungen treffen. Die Vergütung von Fallbesprechungen muss nun noch durch den Bewertungsausschuss im EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) geregelt werden.

Mit dem KJSG soll der veränderten Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien durch eine Reform des Sozialgesetzbuches VIII Rechnung getragen werden. Durch das Gesetz soll mehr Teilhabe, bessere Leistungsangebote und vor allem ein wirksamerer Kinderschutz möglich werden.