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BPtK: Vertrauensschutz im EU-Gesundheitsdatenraum wahren

Gemeinsamer Brief der im BFB organisierten Heilberufe

(BPtK) Die heilberufliche Schweigepflicht, der Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten der Patient*innen müssen bei der Etablierung des EU-Gesundheitsdatenraums (European Health Data Space – EHDS) gewahrt bleiben. Das fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit weiteren unter dem Dach des deutschen Bundesverbandes der Freien Berufe e.V. (BFB) zusammengeschlossenen Körperschaften, Kammern und Standesvertretungen der Heilberufe in einem gemeinsamen Brief an Entscheidungsträger*innen auf EU- und Bundesebene.

„Die geplanten Regelungen zum EU-Gesundheitsdatenraum untergraben die berufliche Schweigepflicht und gefährden den Vertrauensschutz. Patient*innen müssen die Gewissheit haben, dass alles, was sie ihrer Psychotherapeut*in anvertrauen, geheim bleibt“, so Dr. Nikolaus Melcop, BPtK-Vizepräsident. „Die Weitergabe von sensiblen Gesundheitsdaten erfordert immer das Einverständnis der Patient*innen. Was analog gilt, gilt auch digital.“

„Psychische Erkrankungen sind für viele Patient*innen mit Scham verbunden, auch weil sie Stigmatisierung fürchten. Patient*innen müssen das Recht haben zu entscheiden, ob und welche Informationen zu psychischen Erkrankungen in ihrer elektronischen Patientenakte gespeichert werden sowie ob und welche Gesundheitsdaten sie für Forschungszwecke zur Verfügung stellen wollen. Das muss auf nationaler wie europäischer Ebene rechtlich klar geregelt sein“, so Dr. Dietrich Munz, BPtK-Präsident.

Die EU-Kommission hatte am 3. Mai 2022 einen Verordnungsentwurf für einen EU-Gesundheitsdatenraum (EHDS) (COM(2022)197) veröffentlicht. Ziel des Verordnungsentwurfs ist, einen gemeinsamen europäischen Datenraum für die Gesundheitsversorgung (Primärnutzung) und Gesundheitsforschung (Sekundärnutzung) zu schaffen. Der Entwurf sieht vor, dass Psychotherapeut*innen und andere Heilberufe verpflichtet werden sollen, umfassende Behandlungs- und Gesundheitsdaten in die elektronische Patientenakte ihrer Patient*innen einzustellen. Bislang ist nicht vorgesehen, dass Patient*innen in die Nutzung ihrer Gesundheitsdaten für Forschungszwecke explizit einwilligen müssen.

Die BPtK hat in einer Stellungnahme den Verordnungsentwurf kritisiert und gefordert, dass der Schutz der Persönlichkeitsrechte von Patient*innen gewahrt bleibt. Eine höchstmögliche Datensicherheit ist bei der Etablierung des EHDS unbedingt erforderlich.

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Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung sichern!

Gemeinsamer Brief der Psychotherapeutenschaft an Prof. Lauterbach

(BPtK) „Der psychotherapeutische Nachwuchs braucht die Sicherheit, dass er die ambulante und stationäre Weiterbildung unter verlässlichen Rahmenbedingungen antreten kann!“ In einem gemeinsamen Brief fordern die Psychologie-Studierenden, die Psychotherapeut*innen in Ausbildung, die Bundespsychotherapeutenkammer, die Landespsychotherapeutenkammern und die Psychotherapeutenverbände Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach auf, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in den anstehenden Versorgungsgesetzen aufzugreifen und zu verbessern.

„Eine angemessene Bezahlung des psychotherapeutischen Nachwuchses war ein zentrales Ziel bei der Einführung der psychotherapeutischen Weiterbildung. Jedoch hat es der Gesetzgeber verpasst, mit der Reform der Psychotherapeutenausbildung auch die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung ausreichend zu regeln“, erklären die Unterzeichner*innen des Briefes.

Psychotherapeut*innen haben während der Weiterbildung Anspruch auf ein angemessenes Gehalt, das ihrer Qualifikation mit einem Masterabschluss und einer Approbation gerecht wird:

  • Die Einnahmen der Weiterbildungs-Praxen und Weiterbildungsambulanzen aus den vergüteten Versorgungsleistungen decken die Kosten der Weiterbildung und eines angemessenen Gehaltes nicht.
  • In der Übergangszeit, in der die bisherige psychotherapeutische Ausbildung ausläuft und parallel die psychotherapeutische Weiterbildung begonnen hat, fehlen in den Kliniken Personalstellen für Weiterbildungsteilnehmer*innen.

Um diese Problematik zu lösen, sind gesetzliche Änderungen notwendig. Der Handlungsbedarf ist dringend. Seit Herbst 2022 gibt es erste Absolvent*innen der neuen Studiengänge und mit ihnen die ersten neuapprobierten Psychotherapeut*innen. Bis zum Frühjahr 2024 werden circa 1.000 Absolvent*innen des neuen Studiums erwartet. Ihre Zahl wird bis 2025 jährlich auf mindestens 2.500 steigen.

Die folgenden Organisationen haben den gemeinsamen Brief unterzeichnet:

  • Arbeitsgemeinschaft Ausbildungsinstitute für wissenschaftlich begründete Psychotherapieausbildung (AVP), Katharina Ise
  • Arbeitsgemeinschaft für Verhaltensmodifikation e.V. (AVM), Rainer Knappe, 1. Vorsitzender
  • Berufsverband der Approbierten Gruppenpsychotherapeuten (BAG), Beate Cohrs, Vorsitzende
  • Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP), Thordis Bethlehem, Präsidentin
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Verbände staatlich anerkannter Ausbildungsstätten für Psychologische Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (BAG), Georg Schäfer, für den geschäftsführenden Verband (DGPT) der BAG
  • Bundeskonferenz der Psychotherapeut*innen in Ausbildung (BuKo PiA), Elodie Singer, Puya Sattarzadeh, Dr. Paul Kaiser, Sprecher*innen
  • Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Dr. Dietrich Munz, Präsident
  • Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp), Ariadne Sartorius, Mitglied im bvvp-Bundesvorstand
  • Bundesverband für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie e.V. (bkj), Dr. Inés Brock-Harder, Vorsitzende
  • Deutsche Fachgesellschaft für Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie/Psychodynamische Therapie e.V. (DFT), David Roth, Präsident
  • Deutsche Gesellschaft für Analytische Psychologie e.V. (DGAP), Birgit Jänchen-van der Hoofd, Vorsitzende
  • Deutsche Gesellschaft für Gruppenanalyse und Gruppenpsychotherapie (D3G), Harald Küster, Vorsitzender
  • Deutsche Gesellschaft für Individualpsychologie e.V. (DGIP), Dr. Hanna Marx, 1. Vorsitzende
  • Deutsche Gesellschaft für Körperpsychotherapie e.V. (DKG), Dr. Manfred Thielen, Vorstand
  • Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) e.V., Dr. Rupert Martin, Vorsitzender
  • Deutsche Gesellschaft für Psychologie e.V. (DGPs), Prof. Dr. Stefan Schulz-Hardt, Präsident
  • Deutsche Gesellschaft für Psychologische Schmerztherapie und -forschung e.V. (DGPSF),
  • Dr. Dipl.-Psych. Christiane Hermann, Präsidentin
  • Deutsche Gesellschaft für Suchtpsychologie e.V. (dgsps), Michael Müller-Mohnssen, Vorstandsmitglied
  • Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e.V. (DGSF),
  • Dr. Matthias Ochs, Vorsitzender
  • Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e.V. (DGVT), Monika Bormann, Dominik Derer, Martin Wierzyk, geschäftsführender Vorstand
  • Deutsche Psychoanalytische Gesellschaft e.V. (DPG), Klaus Grabska, Vorsitzender
  • Deutsche Psychoanalytische Vereinigung e.V. (DPV), Lisa Werthmann-Resch, Vorsitzende
  • Deutsche Psychologische Gesellschaft für Gesprächspsychotherapie e. V (DPGG), Dr. Dorothee Wienand-Kranz, 1.Vorsitzende
  • Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung e.V. (DPtV), Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender
  • Deutscher Dachverband Gestalttherapie für approbierte Psychotherapeuten e.V. (DDGAP),
  • Otto Glanzer, 2. Vorsitzender
  • Deutscher Fachverband für Psychodrama e.V. (DFP), Annette Bruhn, Vertreterin des DFP im GK II
  • Deutscher Fachverband für Verhaltenstherapie e.V. (DVT), Dr. Jürgen Tripp, 1. Vorsitzender
  • Ethikverein e.V. – Ethik in der Psychotherapie, Dr. Jürgen Thorwart, stellvertretender Vorsitzender
  • Fachgruppe Klinische Psychologie und Psychotherapie der Deutschen Gesellschaft für Klinische Psychologie e.V., Prof. Dr. Tania Lincoln, Sprecherin
  • Fakultätentag Psychologie, Prof. Dr. Conny H. Antoni, Vorsitzender
  • Gesellschaft für Neuropsychologie e.V. (GNP), Sabine Unverhau, 1. Vorsitzende
  • Gesellschaft für Personzentrierte Psychotherapie und Beratung e.V. (GwG), Till Schultze-Gebhardt, 1. Vorsitzender
  • Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie Verhaltenstherapie e.V. (KJPVT), Prof. Dr. Tina In-Albon, Vorsitzende
  • Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, Martin Klett, Vizepräsident
  • Landespsychotherapeutenkammer Reinland-Pfalz, Sabine Maur, Präsidentin
  • Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer, Dr. Gregor Peikert, Präsident
  • Psychologie Fachschaften Konferenz (PsyFaKo e.V.), Felix Kiunke, Koordinator der AG Psychotherapie-Reform
  • Psychotherapeutenkammer Bayern, Dr. Nikolaus Melcop, Präsident
  • Psychotherapeutenkammer Berlin, Eva-Maria Schweitzer-Köhn, Präsidentin
  • Psychotherapeutenkammer Bremen, Amelie Thobaben, Präsidentin
  • Psychotherapeutenkammer des Saarlandes, Irmgard Jochum, Präsidentin
  • Psychotherapeutenkammer Hamburg, Heike Peper, Präsidentin
  • Psychotherapeutenkammer Hessen, Dr. Heike Winter, Präsidentin
  • Psychotherapeutenkammer Niedersachsen, Roman Rudyk, Präsident
  • Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, Gerd Höhner, Präsident
  • Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein, Dr. Clemens Veltrup, Präsident
  • Systemische Gesellschaft (SG), Sascha Kuhlmann, 1. Vorsitzender
  • Universitäre Aus- und Weiterbildung für Psychotherapie (unith e.V.), Prof. Dr. Rudolf Stark, Vorsitzender
  • Verband für Integrative Verhaltenstherapie (VIVT), Janine Mantey, Vorsitzende
  • Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP e.V. (VPP), Susanne Berwanger, Vorsitzende
  • Verbund für Systemische Psychotherapie e.V. (VfSP), Prof. Dr. Björn Enno Hermans
  • Vereinigung analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten e.V. (VAKJP), Bettina Meisel, Vorsitzende

Regionale Beratungsangebote gestärkt, Unabhängigkeit fraglich

Bundestag beschließt Stiftung Unabhängige Patientenberatung

(BPtK) Der Bundestag hat am 16. März 2023 die Überführung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) in eine Stiftung beschlossen (BT-Drs. 20/6014). Die Bundespsychotherapeutenkammer hatte für eine unabhängige Organisation als Stifter der UPD geworben. Doch der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) wird nun Stifter der UPD.

Der GKV-SV erhält damit Einfluss auf die organisatorische und inhaltliche Ausgestaltung der Unabhängigen Patientenberatung. Die Krankenkassen waren in der Vergangenheit häufiger Anlass dafür, dass Patient*innen die Beratung der UPD wahrgenommen haben. Mit Änderungen am Gesetzentwurf wurden die Mitbestimmungsrechte des GKV-SV sogar noch weiter gestärkt. So wurde die Anzahl der Vertreter*innen des GKV-SV im Stiftungsrat von einer auf zwei Vertreter*innen erhöht und dem GKV-SV mehr Stimmrechte eingeräumt.

In jedem Bundesland sollen zukünftig regionale Informations- und Beratungsangebote vorgehalten werden. Dadurch wird sichergestellt, dass Ratsuchende auch Beratung vor Ort erhalten können, wenn sie digitale und telefonische Informations- und Beratungsangebote nicht nutzen können oder möchten. Der Fortbestand der regionalen Beratungsangebote war zuletzt unsicher und wurde nun wieder gestärkt.

Informationen zur neuen Psychotherapie-Weiterbildung auf der LPK-Homepage

(LPK BW) Mit Wirkung zum 01.09.2020 ist die Ausbildung und der Zugang zu den Berufen durch das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz neu geregelt worden. Der neue Weg zur Approbation erfolgt durch ein Studium der Psychotherapie (bestehend aus einem dreijährigen polyvalenten Bachelorstudium und einem zweijährigem spezialisierten Masterstudium). Das neue Studium ist praxisorientierter und berechtigt bereits zur Berufsausübung. Bereits während des Universitätsstudiums werden in Theorie- und Praxisanteilen grundlegende psychotherapeutische Kompetenzen in Diagnostik, Beratung und Behandlung von psychisch kranken Menschen vermittelt. Das Studium endet mit der Approbation, die zum Führen der Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ berechtigt.

An das Studium kann sich eine Weiterbildung in Berufstätigkeit zur „Fachpsychotherapeutin“ oder zum „Fachpsychotherapeut“ anschließen. Während der Weiterbildung erfolgt in ambulanten und stationären Phasen eine Spezialisierung auf ein Gebiet („Erwachsene“, „Kinder und Jugendliche“ oder „Neuropsychologische Psychotherapie“) und die Vertiefung in Psychotherapieverfahren. Neben der grundsätzlichen Qualifizierung für die Behandlung von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen oder für die Neuropsychologische Psychotherapie können sich Psychotherapeut*innen nach wie vor in verschiedenen Bereichen spezialisieren (Bereichsweiterbildung). Mit Abschluss der Weiterbildung in einem Fachgebiet wird die Voraussetzung für die Eintragung in das Arztregister nach § 95c Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) erworben. Diese wiederum ist die zwingende Voraussetzung für den Erwerb einer vertragspsychotherapeutischen Zulassung („Kassensitz“).

Die neue Kombination aus Studium und Weiterbildung löst die bisherige Vorgehensweise aus Studium und postgradualer Ausbildung ab. Nähere Informationen zum Berufszugang nach neuem und altem Recht haben wir für Sie unter folgendem Link bereitgestellt: https://entwicklung.lpk-bw.de/aus-fort-weiterbildung/ausbildung.

Die neue Weiterbildungsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (WBO-P) finden Sie hier. Wichtige weitere Infos und Formulare zur WBO können hier abgerufen werden: https://entwicklung.lpk-bw.de/aus-fort-weiterbildung/weiterbildung/weiterbildung-psychotherapeutinnen.

Die Inhalte und Strukturen der Weiterbildung werden von den Landespsychotherapeutenkammern festgelegt. Die Weiterbildungsordnung für die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Baden-Württemberg wurde von der LPK-Vertreterversammlung am 26. März 2022 verabschiedet und ist am 01. Januar 2023 in Kraft getreten.

Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Weiterbildungsordnung der Landeskammern war, dass auf dem 38. Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) am 24.04.2021 die Muster-Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen (MWBO) mit großer Mehrheit verabschiedet wurde. Die aktuelle Fassung der MWBO kann auf der Homepage der BPtK eingesehen werden.

Chance zur Absicherung der stationären Weiterbildung verpasst

BPtK zum Abschluss des Krankenhaus-Pflegeentlastungsgesetzes

(BPtK) Der Deutsche Bundestag hat das Krankenhaus-Pflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) ohne eine finanzielle Förderung der stationären psychotherapeutischen Weiterbildung verabschiedet. Ein Änderungsantrag der Unionsfraktion sah eine Refinanzierung zusätzlicher Personalstellen für Weiterbildungsteilnehmer*innen in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken vor. Dieser wurde jedoch zum Bedauern der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) abgelehnt (Bundestags-Drucksache 20/4708, S.101).

„Wir hoffen sehr, dass mit der verpassten Chance, in den Kliniken die psychotherapeutische Weiterbildung finanziell zu stärken, keine generelle Absage für dieses Anliegen verbunden ist“, kritisiert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Das Bundesgesundheitsministerium muss dringend nachliefern.“ Dazu forderte auch der Entschließungsantrag der Unionsfraktion zum KHPflEG auf (Bundestags-Drucksache 20/4733). Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zum KHPflEG den Regelungsbedarf ebenfalls angezeigt (Bundesrats-Drucksache 460/22).

Aufgrund der Reform der Psychotherapeutenausbildung erhalten zukünftige Absolvent*innen über das Studium eine Approbation und haben deshalb Anspruch auf ein angemessenes Gehalt. Ohne eine gesetzlich geregelte finanzielle Förderung wird es für die Kliniken schwer, ausreichend Stellen für Psychotherapeut*innen in Weiterbildung in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken zu schaffen.

Unabhängigkeit der Unabhängigen Patientenberatung sichern

BPtK fordert gemeinnützigen und unabhängigen Stifter

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) unterstützt das Ziel, für die Unabhängige Patientenberatung (UPD) eine dauerhafte und staatsferne Grundlage zu schaffen. Deshalb sollte eine unabhängige, gemeinnützige Organisation als Stifter der UPD eingesetzt werden. Nach dem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums ist der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen in dieser zentralen Rolle vorgesehen.

„Die gesetzlichen Krankenkassen gaben in der Vergangenheit am häufigsten Anlass für Patienten-Beschwerden“, kritisiert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Die Finanzierung der UPD, aber auch die Steuerungsstrukturen sollten gleichermaßen unabhängig sowohl von den Krankenkassen als auch von den Leistungserbringer*innen ausgestaltet sein.“

Für die laufende Finanzierung sollten die nötigen Mittel direkt aus dem Bundeshaushalt oder dem (Steuerzuschuss zum) Gesundheitsfonds stammen. Im Stiftungsrat und anderen Entscheidungsgremien der künftigen UPD sollten keine Vertreter*innen der Selbstverwaltungspartner sitzen. „Eine solche Unabhängigkeit ist essenziell für die Akzeptanz der Patientenberatung“, stellt der BPtK-Präsident fest. „Ratsuchende müssen sicher sein, dass sie in ihrem besten Interesse informiert und unterstützt werden.“ Ebenso wichtig seien regionale Beratungsstellen vor Ort, damit keine sozialen Hürden aufgebaut werden, die einzelne Bevölkerungsgruppen ausschließen.

Stationäre Weiterbildung von Psychotherapeut*innen fördern

BPtK zur heutigen Anhörung des Krankenhaus-Pflegeentlastungsgesetzes

(BPtK) Der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ist unverständlich, warum die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung zur Finanzierung der stationären Weiterbildung von Psychotherapeut*innen nicht aufgreift. „Ohne eine geregelte Finanzierung wird es keine ausreichenden Stellen für Psychotherapeut*innen in Weiterbildung in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken geben“, warnt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Die Kliniken konnten bisher die psychotherapeutische Versorgung ihrer Patient*innen nur sicherstellen, indem sie Psychotherapeut*innen in Ausbildung als Praktikant*innen beschäftigten. Die künftigen Psychotherapeut*innen in Weiterbildung haben jedoch Anspruch auf einen Tariflohn, der ihrer Qualifikation als approbierte Behandler*innen entspricht. Die Kliniken müssen jetzt wissen, wie sie diese Stellen refinanzieren können.“

Die Bundesregierung hat eine finanzielle Förderung der stationären Weiterbildung von Psychotherapeut*innen in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Krankenhaus-Pflegeentlastungsgesetzes abgelehnt (BT-Drs. 20/4232). Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages berät heute den Gesetzentwurf in einer öffentlichen Anhörung.

„Wenn die bestehenden Versorgungskapazitäten der Psychotherapeut*innen in Ausbildung nicht umfassend durch Psychotherapeut*innen in Weiterbildung ersetzt werden können, kann die psychotherapeutische Versorgung der Patient*innen in den Kliniken künftig nicht mehr sichergestellt werden“, betont BPtK-Präsident Munz. „Zur Absicherung der zusätzlichen Personalkosten ist eine Ergänzung im Pflegesatzrecht notwendig, die jetzt mit dem Krankenhaus-Pflegeentlastungsgesetz auf den Weg gebracht werden muss.“

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Cannabis-Legalisierung richtig, Gesundheitsschutz noch stärken

BPtK begrüßt Eckpunkte des Bundesgesundheitsministeriums

(BPtK) Cannabis ist nicht harmlos: Es kann, anders als früher angenommen, auch körperlich abhängig machen und birgt insbesondere das Risiko, an einer Psychose zu erkranken. Die bisherige Verbotspolitik ist jedoch gescheitert. Mehr als jede vierte Deutsche* hat schon mindestens einmal im Leben Cannabis als Rauschmittel genutzt. Jede zweite junge Erwachsene* (46,4 %) und jede zehnte Jugendliche* (10,4 %) hat dieses Rauschmittel schon einmal ausprobiert. Der Gebrauch von Cannabis nimmt seit Jahrzehnten zu – trotz Verbot und Strafen. Deshalb begrüßt die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) die Eckpunkte des Bundesgesundheitsministeriums, nach denen Cannabisgebrauch ab dem 18. Lebensjahr legalisiert wird.

„Ein legaler Verkauf ist besser als ein unkontrollierter Schwarzmarkt und ermöglicht erst einen ausreichenden Gesundheits- und Jugendschutz“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Insbesondere ist ein Mindestalter von 18 Jahren unbedingt notwendig.“ Eine legale Abgabe von 20 bis 30 Gramm stellt einen guten Kompromiss dar, und verleitet nicht zum exzessiven Konsum. Ein Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen wird schwer zu kontrollieren sein. Eine Höchstgrenze für den THC-Gehalt, der stärksten psychoaktiven Substanz des Cannabis, ist notwendig. Ein Verbot synthetischer Cannabinoide ist sehr wichtig, da hier die Gesundheitsgefahren am größten sind. Ein Verbot von mit THC-versetzten Nahrungsmitteln muss gesetzlich geregelt werden. Die Erfahrungen aus USA und Kanada zeigen, dass es zum Beispiel durch THC-Gummibärchen vermehrt zu versehentlichen Vergiftungen und Cannabisnotfällen kommen kann.

BPtK: Gesundheitsschutz weiter stärken

Die BPtK plädiert aber dafür, den Gesundheitsschutz noch weiter zu stärken. Dazu gehören:

  • Aufklärungs- und Anti-Stigma-Kampagnen zu Suchterkrankungen,
  • verpflichtende Aufklärungsprogramme zu Drogen an Schulen ab der sechsten Jahrgangsstufe,
  • Screening zur besseren Früherkennung von Drogenmissbrauch,
  • Suchtberatung als verpflichtendes Leistungsangebot der Kommunen,
  • ambulante Psychotherapie bei Suchterkrankungen ohne Einschränkungen ermöglichen,
  • Rehabilitationseinrichtungen zur Behandlung von Suchterkrankungen besser finanzieren,
  • spezielle Behandlungsangebote für suchtkranke Kinder und Jugendliche schaffen,
  • Therapie- und Versorgungsforschung bei Suchterkrankungen ausbauen.

Berufsrecht – eine Herausforderung von Fällen und Fallen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Online-Fachtag der LPK BW für besondere KJP-Rechtsfragen

(LPK BW) Am 6. Oktober 2022 fand der zweite Online-KJP-Rechtstag („reloaded“) der LPK Baden-Württemberg statt. Die Tagung wurde vom Ausschuss Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (KJP) zusammen mit der LPK-Geschäftsstelle organisiert und durchgeführt. Leider gab es zu Beginn der Veranstaltung technische Probleme, so dass viele Teilnehmer*inne erst nach ca. 30 Minuten in die Sitzung kamen. Dafür möchte sich die Kammer ausdrücklich entschuldigen. Schwerpunkte der Veranstaltung lag auf den drei Themen:

  • „Schweigepflicht – eine besondere Herausforderung in der KJP“ (Referentin Christine Breit),
  • „KJP an der Schnittstelle zu familiengerichtlichen Verfahren“ (Referentin Dr. Judith Arnscheid) sowie
  • „Verdacht auf Kindeswohlgefährdung und was jetzt?“ (Referentin Dorothea Groschwitz).

Das Format aus Einführung zum jeweiligen Thema, anschließender Diskussion einer Fallvignette und der im Chat gestellten Fragen mit Mitgliedern des KJP-Ausschusses und der LPK-Justiziarin Stephanie Tessmer-Petzendorfer moderiert von Michaela Willhauck-Fojkar, machte die Rechtsthemen für die Praxis anschaulich. Die Veranstaltung war mit 170 Teilnehmer*innen wieder sehr gut besucht und wurde positiv bewertet. Weitere Veranstaltungen in diesem Format mit Rechtsthemen, die Kinder – und Jugendlichenpsychotherapeut*innen in besonderem Maß betreffen, sollen folgen. Die im Chat gestellten Fragen werden vom Ausschuss weiterbearbeitet und in die Broschüre „Rechtsfragen der KJP“, deren Lektüre sich bei rechtlichen Unsicherheiten als erste Maßnahme empfiehlt, eingearbeitet. Die aktuelle Fassung von Dezember 2021 finden Sie hier (interner Link), die Vorträge der Tagung hier:

Maskenpflicht in psychotherapeutischen Praxen

BPtK zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

(BPtK) Mit dem heute vom Deutschen Bundestag beschlossenen COVID-19-Schutzgesetz (BT-DR 20/2573) gilt in psychotherapeutischen Praxen ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 eine Maskenpflicht. Vorgeschrieben wird eine FFP2-Maske oder vergleichbare Masken. Ausnahmen von der Maskenpflicht sind möglich, unter anderem, wenn das Tragen der Maske der Behandlung entgegensteht. Praxisinhaber*innen müssen außerdem dafür sorgen, dass sie weitere Hygieneregeln entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) beachten und einhalten.

Psychotherapeutischen Praxen waren im Infektionsschutzgesetz (IfSG) bisher nicht ausdrücklich als medizinische Einrichtungen aufgeführt. Deshalb wurden psychotherapeutische Praxen bei der Anwendung des Gesetzes teilweise übersehen und es bestanden Unklarheiten hinsichtlich der Rechte und Pflichten von psychotherapeutischen Praxen, etwa bei der Frage der Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen. Diese Unklarheit ist jetzt beseitigt worden.