Schlagwortarchiv für: Gesetze

Nein zur Verlängerung des Bezugszeitraums eingeschränkter Gesundheitsleistungen für Asylbewerber*innen

Gemeinsamer Appell von BPtK und Verbänden aus dem Bereich der psychotherapeutischen, psychosozialen und psychiatrischen Versorgung

(BPtK) Aktuell plant die Bundesregierung, Asylbewerber*innen den Zugang zur psychotherapeutischen und ärztlichen Versorgung zu erschweren. Zukünftig könnte ihnen drohen, dass sie für 36 statt bisher 18 Monate nur eingeschränkte Gesundheitsleistungen erhalten. Das würde die Versorgungssituation für psychisch erkrankte Menschen, die Schutz in Deutschland suchen, massiv verschlechtern. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF), die Deutschsprachige Gesellschaft für Psychotraumatologie (DeGPT), die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), die Bundesdirektorenkonferenz (BDK), der Arbeitskreis der Chefärzt*innen der Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie an Allgemeinkrankhäusern in Deutschland (ackpa), Ärzte der Welt, der Berufsverband Deutscher Psychiater und die Deutsch-Türkische Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und psychosoziale Gesundheit (DTGPP), fordern in einem gemeinsamen Appell, dass die Bundesregierung von Plänen, den Bezugszeitraum für eingeschränkte Gesundheits- und Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu verlängern, absieht.

»Wer Politik auf Kosten der Gesundheit von Schutzsuchenden betreibt, handelt unethisch und erhöht sogar die volkswirtschaftlichen Folgekosten“, kritisiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Das ist Politik ohne Sinn und Verstand. Ich fordere die Bundespolitik deshalb auf, diese Pläne nicht weiter zu verfolgen. Denn wenn psychische Erkrankungen zu spät behandelt werden, dauert die Behandlung länger und wird teurer. Mit einer psychischen Erkrankung fällt es außerdem schwerer, Deutsch zu lernen und sich zu integrieren.“

Im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Entwurfs eines Rückführungsverbesserungsgesetzes im Innenausschuss des Deutschen Bundestages wurde eine entsprechende Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes bereits von den Fraktionen der SPD und der FDP thematisiert. Ein Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 6. November 2023 hatte ebenfalls eine Verlängerung des Bezugszeitraums eingeschränkter Gesundheits- und Sozialleistungen nach dem AsylbLG gefordert.

Bundestag beauftragt Regierung: Weiterbildung finanzieren!

Petition zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung liegt nun beim BMG

(BPtK) Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) muss sich mit der unzureichenden Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung auseinandersetzen. Der Deutsche Bundestag hat heute die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses angenommen und an das Bundesgesundheitsministerium zur Berücksichtigung überwiesen.  

»Damit wird der Bundesgesundheitsminister nun auch vom Parlament aufgefordert, endlich zu handeln“, so Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Wenn die psychotherapeutische Weiterbildung in Praxen, Ambulanzen und Kliniken nicht endlich hinreichend finanziert wird, wird es nicht genügend Fachpsychotherapeut*innen für die Versorgung geben“, warnt Benecke.

Der Kassler Psychologiestudent Felix Kiunke hatte im März 2023 eine Petition (148151) beim Deutschen Bundestag eingereicht und die ausreichende Finanzierung der ambulanten und stationären psychotherapeutischen Weiterbildung gefordert. Nur so können Weiterbildungsplätze für die verpflichtende ambulante und stationäre Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in in ausreichender Zahl zur Verfügung gestellt werden und die Absolvent*innen der im Jahr 2019 neu geregelten Master-Studiengänge Psychologie/Psychotherapie ihre berufliche Qualifizierung unter verlässlichen finanziellen Rahmenbedingungen fortsetzen.

Im Juli 2023 hatte der Petitionsausschuss das Thema in einer öffentlichen Anhörung beraten und im Dezember 2023 den Bundestagsabgeordneten das höchstmögliche Votum empfohlen. Danach ist die Petition von der Bundesregierung zu berücksichtigen. Nach der heutigen formalen Entscheidung des Bundestages muss sich nun das Bundesgesundheitsministerium mit dieser Angelegenheit befassen.

Lücken in der Suchtprävention und Suchtbehandlung schließen

BPtK fordert Nachbesserungen am Cannabisgesetz

(BPtK) Anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Entwurf des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (BT-Drs. 20/8704) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), sowohl die Suchtprävention als auch die suchttherapeutische Versorgung zu stärken.

»Der Konsum von Cannabis nimmt unter der bestehenden Prohibitionspolitik seit Jahrzehnten zu. Das anhaltende Verbot und die Kriminalisierung von Konsumierenden erschweren die Aufklärung, die Suchtprävention und den frühzeitigen Zugang zur suchttherapeutischen Versorgung, indem der Konsum tabuisiert und verheimlicht wird“, sagt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. Die BPtK kritisiert, dass die Regelungen zu suchtpräventiven Maßnahmen im Gesetzentwurf zu kurz ausfallen. „Statt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit mehr Informations- und Beratungsaufgaben auszustatten, sollten die Suchtberatungsstellen in den Kommunen ausgebaut und ausreichend finanziert werden“, fordert Benecke.

»Bisher wurde die Chance gänzlich verpasst, die suchttherapeutische Versorgung mit dem Gesetzentwurf zu stärken“, erklärt Cornelia Metge, Mitglied des Vorstands der BPtK. „Für Kinder und Jugendliche mit Suchterkrankungen müssen deshalb dringend die Angebote der Suchtbehandlung sowohl in der stationären Entzugsbehandlung als auch in der Bereitstellung ambulanter Behandlungsplätze für eine Suchttherapie ausgebaut werden“, so Metge weiter.

Die BPtK fordert außerdem, dass die ambulante psychotherapeutische Versorgung ohne Einschränkungen ermöglicht wird. Dazu muss das Abstinenzgebot in der Psychotherapie-Richtlinie gestrichen werden, denn nicht alle suchterkrankten Patient*innen können bis zur zehnten Behandlungsstunde eine Abstinenz erreichen und benötigen eine längere psychotherapeutische Behandlung.

Regionale Verankerung von digitalen Anwendungen sichern

BPtK zum Entwurf eines Digitalgesetzes (DigiG)

(BPtK) Digitale Gesundheitsanwendungen und videogestützte Psychotherapie müssen konsequent in die bestehenden Versorgungsstrukturen eingebettet werden, um eine Verbesserung der Versorgung darzustellen. Das ist eine Kernforderung in der heute veröffentlichten Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zum Entwurf eines Digitalgesetzes (DigiG). Diese Chance wird mit dem Entwurf des Digitalgesetzes jedoch verpasst. „Werden digitale Anwendungen losgelöst eingesetzt, senkt dies Qualitätsstandards in der Versorgung und gefährdet die Patientensicherheit“, betont Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK.

Insbesondere in der Psychotherapie muss sichergestellt sein, dass Patient*innen jederzeit die Praxis ihrer behandelnden Psychotherapeut*in aufsuchen können, beispielsweise dann, wenn eine Psychotherapie per Video nicht mehr möglich ist, weil sich der psychische Gesundheitszustand der Patient*in verschlechtert. Egal ob in Präsenz oder videogestützt, die Behandlung sollte aus einer Hand gewährleistet sein, um unnötige Therapeutenwechsel zu vermeiden. Videogestützte Psychotherapie eignet sich nicht für alle Patient*innen, deshalb ist eine sorgfältige Indikationsstellung vorab erforderlich. „Die Anzahl der Patient*innen, die per Video behandelt werden dürfen, sollte begrenzt bleiben“, fordert Benecke. „Psychotherapie muss regional verankert sein. Patientengruppen, bei denen eine videogestützte Therapie nicht möglich oder nicht indiziert ist, dürfen vom Zugang zur Psychotherapie nicht strukturell benachteiligt werden.“

Keine Patientenverunsicherung durch falsche Kassenwarnungen!

BPtK zum Entwurf eines Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG)

(BPtK) Über Gesundheitsgefährdungen zu beraten und Handlungsempfehlungen zu geben ist eine psychotherapeutische und ärztliche Aufgabe. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert deshalb, dass der Regelungsvorschlag im Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), den Kranken- und Pflegekassen diese Aufgabe auf der Basis automatisierter Datenauswertungen ebenfalls zu übertragen, gestrichen wird. Auf die weitreichenden Probleme der geplanten Regelung hatte die BPtK, ebenso wie zahlreiche andere Organisationen, schon im Vorfeld der Verbändeanhörung im Bundesgesundheitsministerium (BMG) hingewiesen.

Aus Sicht der BPtK schadet die geplante Regelung erheblich mehr, als sie den Patient*innen nützt. Denn dass mit solchen Daten eine gute Prognose von Gesundheitsgefährdungen möglich ist, ist bisher nicht belegt. „Das ist ein massives Einmischen in psychotherapeutische und ärztliche Belange, ohne dass nachgewiesen ist, dass Patient*innen davon überhaupt profitieren“, kritisiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Patient*innen dürfen nicht durch fehlerhafte Warnhinweise verunsichert werden. Risiken zu beurteilen und zu entscheiden, welche Art der Behandlung notwendig ist, erfordert eine individuelle Diagnostik und Indikationsstellung durch Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen.“

Dem Entwurf des GDNG nach sollen Krankenkassen künftig jederzeit auf Basis der Aktenlage in das Behandlungsgeschehen eingreifen können. Sie können dann beispielsweise Empfehlungen an Patient*innen aussprechen, dass diese gesundheitliche Risiken abklären lassen, die sie aus den bei ihnen gespeicherten Abrechnungsdaten ermittelt haben. „Woher die zusätzlichen Kapazitäten in der Versorgung kommen sollen, um vermeintliche Risiken abzuklären, die auf einer unzureichenden Datenbasis ermittelt wurden, ist völlig unklar“, so Dr. Benecke weiter.

Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert, auch vor dem Hintergrund ökonomischer Interessenkonflikte sowie negativer Erfahrungen der Versicherten bei der Beratung durch die Krankenkassen, unter anderem beim Krankengeldbezug, auf eine Ermächtigung der Krankenkassen zur Einmischung in die Behandlung beziehungsweise den Zugang zur Behandlung grundsätzlich zu verzichten. Eine strikte Trennung von Versicherung und Versorgung ist unerlässlich.

Kasseneinmischung gefährdet Patientenwohl

BPtK zum Entwurf eines Gesundheitsdatennutzungsgesetzes

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert den Referentenentwurf zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), demzufolge sich Kranken- und Pflegekassen künftig massiv in psychotherapeutische und ärztliche Belange einmischen können. Geplant ist aktuell, dass Krankenkassen mit automatisierten Auswertungen von Gesundheitsdaten ihre Versicherten zu Gesundheitsrisiken beraten können. Aus Sicht der BPtK schadet eine solche Regelung mehr, als sie den Patient*innen nützt.

»Das Patientenwohl bleibt auf der Strecke, wenn Krankenkassen jederzeit auf Basis der Aktenlage in das Behandlungsgeschehen eingreifen können“, stellt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK, fest. Risiken zu beurteilen und zu entscheiden, welche Art der Behandlung erforderlich ist, ist eine Kernaufgabe von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen. Sie entscheiden dies im Einzelfall auf der Grundlage einer individuellen Diagnostik und Indikationsstellung unter Einbeziehung der Patient*innen. „Patient*innen werden erheblich verunsichert, wenn ihre Krankenkasse sie aus heiterem Himmel mit vermeintlichen Risiken für ihre Gesundheit konfrontiert“, warnt Dr. Benecke weiter.

Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert, vor dem Hintergrund ökonomischer Interessenkonflikte sowie negativer Erfahrungen der Versicherten bei der Beratung durch die Krankenkassen, unter anderem beim Krankengeldbezug auf eine Ermächtigung der Krankenkassen zur Einmischung in die Behandlung beziehungsweise den Zugang zur Behandlung grundsätzlich zu verzichten. Eine strikte Trennung von Versicherung und Versorgung ist unerlässlich.

LPK-Vertreterversammlung am 18. März 2023

(LPK BW) Die Vertreterversammlung (VV) der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) fand am 18.03.2023 im Steigenberger Hotel Stuttgart statt.

Zu Beginn gedachte die Versammlung des Todes von Hans Metsch, der als Kammermitglied in der Gründungsphase der Kammer aktiv war und lange die LPK-Homepage betreut hat.

Im Vorstandsbericht legte Kammerpräsident Dr. Munz die Aktivitäten der Kammer seit der letzten VV dar. Er informierte zum aktuellen Stand der Weiterbildung und den Aktionen zu deren Finanzierung sowie zum Stand bzgl. e-Logbuch. Weiterhin berichtete er zur neuen Richtlinie zur Komplexversorgung psychisch schwer kranker Menschen.

BPtK: Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung muss geregelt werden

Petition erreicht Quorum

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) wertet es als großen Erfolg und Zeichen der Einigkeit des Berufsstandes, dass die von der gesamten Psychotherapeutenschaft Deutschlands unterstützte Bundestagspetition des Psychologiestudenten Felix Kiunke zur Finanzierung der Weiterbildung für Psychotherapeut*innen bereits fünf Tage vor Ablauf der Zeichnungsfrist allein mit den Onlinezeichnungen das Quorum von 50.000 Unterschriften erreichte. Am heutigen Donnerstag wurden dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zudem Unterschriftenlisten mit über 17.000 weiteren Mitzeichnungen übergeben.

„Die hohe Beteiligung zeigt die breite Unterstützung für die Forderung der Petition“, freut sich BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Das Anliegen, das uns alle eint: Der psychotherapeutische Nachwuchs muss jetzt die Sicherheit haben, dass es nach dem Psychotherapiestudium auch die erforderlichen Weiterbildungsplätze gibt.“

Die Petition fordert, die angemessene Finanzierung der obligatorischen ambulanten und stationären Weiterbildung von Psychotherapeut*innen gesetzlich zu regeln, um die psychotherapeutische Versorgung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie die berufliche Zukunft der nachkommenden Psychotherapeut*innen zu gewährleisten.

Die Heilberufegesetze der Länder sehen vor, dass die gesamte Weiterbildung nach Abschluss des Studiums und bestandener Approbationsprüfung in hauptberuflicher Tätigkeit mit einem angemessenen Gehalt erfolgt. Dazu zählen sowohl die ambulante als auch die stationäre psychotherapeutische Weiterbildung. Der Handlungsbedarf besteht jetzt, denn seit Herbst 2022 gibt es erste Absolvent*innen der neuen Studiengänge und in der Folge die ersten neuapprobierten Psychotherapeut*innen. Ihre Zahl wird bis zum Frühjahr 2024 auf circa 1.000 und bis 2025 auf jährlich mindestens 2.500 Absolvent*innen ansteigen.

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An die Mitglieder der LPK Baden-Württemberg: Der Vorstand bedankt sich herzlich bei allen Mitgliedern, die die Petition mit unterzeichnet und damit die Forderung nach einer angemessenen Finanzierung der Psychotherapie-Weiterbildung unterstützt haben!! 

Selbstbestimmungsgesetz reduziert Diskriminierung

BPtK-Stellungnahme zum Referentenentwurf

(BPtK) Eine selbstbestimmte Entscheidung über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen reduziert Diskriminierung und Pathologisierung von trans*, intergeschlechtlichen und non-binären Personen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt in ihrer Stellungnahme den Referentenentwurf eines Selbstbestimmungsgesetzes, den das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) und das Bundesjustizministerium (BMJ) vorgestellt haben.

„Transgeschlechtlichkeit und Transidentität sind keine psychischen Erkrankungen. Jede*r soll selbstbestimmt den Geschlechtseintrag und Vornamen entsprechend der eigenen Geschlechtsidentität festlegen und ändern können. Die diskriminierende und pathologisierende Begutachtung vor einer Änderung des Geschlechtseintrags gehört abgeschafft“, erklärt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. Trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen sind auch aufgrund vielfältiger Diskriminierungserfahrungen einem höheren Risiko für psychische Belastungen und Erkrankungen ausgesetzt. Wenn die Personen in ihrer eigenen Geschlechtsidentität anerkannt und mit den von ihnen präferierten Vornamen angesprochen werden, kann sich dies positiv auf die psychische Gesundheit auswirken.

Nach Ansicht der BPtK sollte die Altersgrenze für die selbstbestimmte Erklärung herabgesetzt werden. „Ab dem 16. Lebensjahr sollte eine Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen auch ohne die Zustimmung der Sorgeberechtigten vorgenommen werden können“, fordert Sabine Maur, BPtK-Vizepräsidentin. „Bei Jugendlichen kann ab diesem Alter die erforderliche Einsichtsfähigkeit vorausgesetzt werden. Sie können die Folgen der Änderung hinreichend abschätzen.“ Der Referentenentwurf sieht bisher vor, dass ab dem 14. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit die Sorgeberechtigten einer Änderung zustimmen müssen.

Dr. Andrea Benecke ist neue Präsidentin der BPtK

42. Deutscher Psychotherapeutentag in Frankfurt

(BPtK) Am 5. und 6. Mai 2023 fand der 42. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) in Frankfurt am Main statt. Mit Spannung wurde die Wahl des neuen Vorstands der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) erwartet, denn Dr. Dietrich Munz hatte im Vorfeld angekündigt, nach 8-jähriger Präsidentschaft nicht mehr für dieses Amt zu kandidieren. Als neue Präsidentin wurde Dr. Andrea Benecke gewählt. Der 42. DPT fiel zeitlich zusammen mit dem Start der Zeichnungsfrist für die beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition zur finanziellen Förderung der Weiterbildung. Daneben wurden auch die Themen Wartezeiten sowie gesellschaftliche Krisen wie die Klimakrise beraten.