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GVSG stärkt Psychotherapie für Kinder & Jugendliche und schwer psychisch Erkrankte

BPtK: Nachbesserungen für ländliche Regionen erforderlich

(BPtK) Mehr Behandlungskapazitäten für psychisch kranke Kinder und Jugendliche sowie für schwer psychisch erkrankte Patient*innen sind zwei wichtige Säulen im Kabinettsbeschluss zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), die die ambulante psychotherapeutische Versorgung stärken.

»Die geplante Ermächtigung von Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen zur Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung, Suchterkrankungen oder starken Funktionseinschränkungen ist im Prinzip ein geeignetes Instrument, um gezielt mehr Behandlungsangebote zu schaffen. Für schwer psychisch erkrankte Patient*innen kann damit der Zugang zur psychotherapeutischen Behandlung erleichtert, aber auch die vernetzte Versorgung mit Einrichtungen der Suchthilfe, der Eingliederungshilfe oder mit gemeindepsychiatrischen Verbünden gefördert werden“, stellt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fest. Bereits heute werden viele schwer psychisch kranke Patient*innen in den psychotherapeutischen Praxen versorgt, die Behandlungskapazitäten sind jedoch insgesamt völlig unzureichend. Durch den im GVSG verankerten unmittelbaren Anspruch von Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen auf Ermächtigung, sobald die erforderlichen Kooperationsvereinbarungen vorliegen, könnten Verbesserungen bereits zeitnah nach Inkrafttreten des Gesetzes erreicht werden.

Wichtig sind jedoch die Rahmenbedingungen für Ermächtigungen: „Ermächtigungen sollten mindestens für fünf Jahre erteilt werden, um Planungssicherheit für Praxisinhaber*innen und die Kooperationspartner zu schaffen“, fordert Benecke. „Damit die Ermächtigungen die Versorgung von Suchterkrankten stärken, muss dringend das Abstinenzgebot aus der Psychotherapie-Richtlinie gestrichen werden. Wenn bei Patient*innen die Abstinenz bis zur zehnten Behandlungsstunde nicht erreicht werden kann, darf eine Psychotherapie aktuell nicht durchgeführt werden. Diese Regelung verhindert gerade bei schwer Suchterkrankten die notwendige psychotherapeutische Versorgung.“

Die eigene psychotherapeutische Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche ist ein wichtiger Meilenstein. Sie ermöglicht für psychisch kranke Kinder und Jugendliche künftig schneller und wohnortnaher einen Behandlungsplatz zu erhalten. Für die gesamte Gruppe der psychisch erkrankten Erwachsenen bleibt eine Reform der Bedarfsplanung jedoch weiterhin unverzichtbar. „Insbesondere ländliche Regionen, das Ruhrgebiet und ostdeutsche Städte sind von fehlenden psychotherapeutischen Behandlungsplätzen und langen Wartezeiten stark betroffen. Der Versorgungsbedarf wird bis 2030 nochmals deutlich ansteigen. Hier muss die Bundesregierung dringend nachbessern und den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragen, die Verhältniszahlen in der psychotherapeutischen Bedarfsplanung um mindestens 20 Prozent abzusenken“, fordert BPtK-Präsidentin Dr. Benecke.

Bundeskabinett schreibt Unterfinanzierung gesetzlich fest

BPtK: Verschlimmbesserungen sichern keine Weiterbildung

(BPtK) Im Kabinettsbeschluss zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) wird endlich der dringende gesetzgeberische Handlungsbedarf zur Sicherung des psychotherapeutischen Nachwuchses anerkannt – zumindest bezogen auf Weiterbildungsambulanzen. Mit völligem Unverständnis stellt die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) aber fest, dass eine Regelung geschaffen werden soll, die eine angemessene Finanzierung explizit verhindert. Weitere Änderungen, wie die Einführung einer Legaldefinition für Weiterbildungsambulanzen und das Streichen einer auf Psychotherapeut*innen in Weiterbildung nicht anwendbaren Vergütungsregelung, sind reine Kosmetik.

»Kosmetische Änderungen und Verschlimmbesserungen sichern keine psychotherapeutische Weiterbildung. Eine ausreichende Finanzierung von Weiterbildungsstellen in Praxen, Weiterbildungsambulanzen und Kliniken wird mit dem GVSG nicht erreicht“, kritisiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer. „Das GVSG verschreibt sich dem Ziel, den psychotherapeutischen Nachwuchs zu sichern. Das ist nur einlösbar, wenn das GVSG im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren deutlich nachgebessert wird.“

Das GVSG sieht keine gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in Praxen oder Kliniken vor. Die Weiterbildungsambulanzen sollen laut GVSG die Weiterbildung über die abrechenbaren Versorgungsleistungen der angestellte Psychotherapeut*innen in Weiterbildung refinanziert bekommen. Bei der Verhandlung der Ambulanzen mit den Krankenkassen über die Höhe der Vergütung für diese Versorgungsleistungen sollen notwendige Betriebskosten der Ambulanzen für die Durchführung der Weiterbildung aber ausdrücklich nicht berücksichtigt werden dürfen. Damit können in der ambulanten Weiterbildung keine angemessenen Gehälter bezahlt und zugleich die notwendigen Weiterbildungselemente wie Theorie, Selbsterfahrung und Supervision finanziert werden.

Die BPtK hatte bereits in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf auf den dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf hingewiesen und konkrete Regelungsvorschläge zur Sicherstellung der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung unterbreitet.

Antrags- und Mitberatungsrechte für BPtK im G-BA regeln

G-BA-Richtlinien mit Expertise der Profession weiterentwickeln

(BPtK) Die Stärkung der Beteiligungsrechte von Berufsorganisationen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ist ein sinnvoller Schritt. Jedoch wird die spezifische Expertise der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) bisher nicht berücksichtigt. Die BPtK fordert ein Antrags- und Mitbestimmungsrecht im G-BA bei Richtlinien, die die Berufsausübung der Psychotherapeut*innen berühren. Der Regelungsvorschlag im Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) muss dahingehend nachgebessert werden.

»Ein Antrags- und Mitberatungsrecht der BPtK im G-BA gewährleistet, dass der Einbezug der spezifischen psychotherapeutischen Expertise unmittelbar gesichert ist“, so Dr. Andrea Benecke, BPtK-Präsidentin. „Beratungsprozesse im G-BA lassen sich beschleunigen, indem kontinuierlich von Beginn an die psychotherapeutische Expertise und sektorenübergreifende Perspektive der BPtK einfließt und nicht erst am Ende über ein gesondertes Stellungnahmeverfahren eingeholt werden muss.” Ein Antragsrecht erlaubt darüber hinaus, dass bei Hürden in der Versorgung psychisch kranker Menschen, die von der Profession identifiziert und für die Lösungsansätze entwickelt worden sind, frühzeitig die erforderlichen Anpassungen in den G-BA-Richtlinien angestoßen werden können. Von besonderer Bedeutung für die Berufsausübung der Psychotherapeut*innen sind u. a. die Psychotherapie-Richtlinie, die KSVPsych-Richtlinie, die Bedarfsplanungs-Richtlinie, Richtlinien zu Verordnungsbefugnissen von Psychotherapeut*innen sowie zur Qualitätssicherung.

Die Stärkung der Antrags- und Mitberatungsrechte im G-BA ist im Entwurf des GVSG bisher nur für die Berufsorganisationen der Pflege vorgesehen. Entsprechende Antrags- und Mitberatungsrechte im G-BA sollten aus Sicht der BPtK jedoch alle Heilberufskammern erhalten, soweit die Richtlinien die Belange ihrer jeweiligen Berufsausübung berühren.

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Mehr Kassensitze auf dem Land und Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in Praxen und Ambulanzen

BPtK kritisiert Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz

(BPtK) Aus Sicht der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) greift der Referentenentwurf deutlich zu kurz, um die psychotherapeutische Versorgung vor Ort zu verbessern und absehbarem Nachwuchsmangel an Fachpsychotherapeut*innen vorzubeugen. Für Patient*innen insbesondere auf dem Land, in Ostdeutschland und im Ruhrgebiet muss der Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung gestärkt werden, um gleiche Lebensverhältnisse auch in der psychischen Gesundheitsversorgung zu fördern.

»Der Vorschlag einer separaten Bedarfsplanung für psychisch kranke Kinder und Jugendliche ist zwar ein guter Ansatz, damit sie dort, wo sie leben, zukünftig schneller einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz erhalten“, so Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Aber auch für Erwachsene müssen auf dem Land, im Ruhrgebiet und in den historisch schlechter versorgten Städten Ostdeutschlands gezielt zusätzliche Kassensitze geschaffen werden, um lange Wartezeiten abzubauen. Wir fordern, dafür eine Absenkung der Verhältniszahlen in der psychotherapeutischen Bedarfsplanung um mindestens 20 Prozent in das GVSG aufzunehmen.”

Auch bei der ambulanten Komplexbehandlung für schwer psychisch erkrankte Patient*innen ist der Gesetzgeber gefordert. „Bestehende Hürden in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, die die Entwicklung dieses wichtigen Versorgungsangebots verhindern, müssen endlich aus dem Weg geräumt werden”, fordert die BPtK-Präsidentin. „Parallel dazu müssen – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – die Behandlungskapazitäten für diese Patient*innen bedarfsgerecht ausgebaut werden.“

Langfristig hängt die Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung davon ab, ob zukünftig ausreichend Fachpsychotherapeut*innen zur Verfügung stehen. „Mit dem GVSG muss die Regelungslücke zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung endlich geschlossen werden”, fordert Benecke. „Nur mit einer Finanzierung können die Psychotherapiepraxen und Weiterbildungsambulanzen, die vor Ort die ambulante Versorgung sichern, ausreichende Weiterbildungsstellen für den psychotherapeutischen Nachwuchs einrichten.“

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Psychiatrie und Psychosomatik gehören in die Krankenhausreform

BPtK fordert Ergänzung im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz

(BPtK) Anlässlich der heute im Bundesgesundheitsministerium stattfindenden Anhörung, zu der auch die Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) Dr. Andrea Benecke geladen ist, hat die BPtK eine Stellungnahme zum Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) vorgelegt. Darin kritisiert die BPtK, dass die Verbesserung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in den psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern im KHVVG bislang nicht vorgesehen ist, obwohl die Missstände seit Langem bekannt sind.

»Die Ampel-Koalition muss ihr Versprechen, in dieser Legislaturperiode für eine bedarfsgerechte Personalausstattung und eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung in der Psychiatrie zu sorgen, endlich einlösen“, fordert Dr. Benecke.

Die Mindestvorgaben der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) sind als Personaluntergrenzen ausgestaltet und reichen für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Behandlung bei Weitem nicht aus. Zudem hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den gesetzlichen Auftrag zur Stärkung der Psychotherapie durch entsprechende Anpassungen der Minutenwerte in der PPP-RL wiederholt nicht umgesetzt. „Die PPP-Richtlinie muss jetzt um Qualitätsvorgaben für eine leitliniengerechte Behandlung ergänzt werden“, fordert die Präsidentin der BPtK. „Nur so kann erreicht werden, dass die Kliniken in absehbarer Zeit das dringend benötigte Personal aufbauen. Um auch eine bedarfsgerechte Umwandlung von vollstationären Behandlungskapazitäten in stationsäquivalente, teilstationäre und ambulante Behandlungsangebote voranzutreiben, sind ergänzende gesetzliche Vorgaben zur Weiterentwicklung der PPP-Richtlinie von zentraler Bedeutung.“

Am 21. März 2024 hatte der G-BA beschlossen, die vollständige Umsetzung der bestehenden, völlig unzureichenden Mindestvorgaben um drei weitere Jahre zu verschieben. Sanktionen sind bis 2026 ausgesetzt. Knapp die Hälfte der Erwachsenenpsychiatrien und der Kinder- und Jugendpsychiatrien erfüllen die reduzierten Mindestvorgaben derzeit nicht.

Um die psychotherapeutische Versorgungsqualität zu verbessern und auch langfristig in den Kliniken sicherstellen zu können, müssen zudem ausreichend stationäre Weiterbildungsstellen für Psychotherapeut*innen finanziert werden. Spätestens wenn 2032 auch die letzten Psychotherapeut*innen nach dem alten Modell ihre Ausbildung abgeschlossen haben müssen, wird ansonsten der psychotherapeutische Nachwuchs in den Kliniken fehlen. Die BPtK fordert deshalb, dass die Kliniken für eine Übergangszeit zusätzliche Weiterbildungsstellen einrichten und finanziert bekommen können.

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EU plant, sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige stärker zu bekämpfen

BPtK-Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt die Initiative der EU-Kommission, sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige auf EU-Ebene stärker zu bekämpfen. Gleichzeitig hält sie ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt für dringend notwendig. Mit einer Stellungnahme hat sie sich an die EU-Abgeordneten gewandt, um auf Anliegen der Psychotherapeutenschaft aufmerksam zu machen.

Die BPtK reagiert damit auf einen Richtlinienentwurf der EU-Kommission, der unter anderem vorsieht, die strafrechtlichen Vorschriften und Definitionen von sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige in der Europäischen Union anzupassen. Zudem sollen die EU-Mitgliedstaaten verstärkt Maßnahmen zur Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ergreifen und Unterstützungsmaßnahmen für Opfer von sexualisierter Gewalt besser koordinieren. Auch die Kinderschutzkonzepte sollen weiterentwickelt werden. So sollen Organisationen bei Personaleinstellungen ein polizeiliches Führungszeugnis anfordern können und Straftaten sexualisierter Gewalt in einem Register gemeldet werden.  

Neben besserer Information und Aufklärung von Minderjährigen, Sorgeberechtigten und Fachkräften über die Gefahren sexualisierter Gewalt und Schutzmaßnahmen hält es die BPtK für erforderlich, auch grenzüberschreitende Kinderschutzkonzepte durch gesetzliche Vorgaben zu etablieren. Auch Bildinhalte mit sexualisierter Gewalt gegen Kinder müssen verlässlich gelöscht werden. Ziel muss es sein, dass sexualisierte Gewalttaten oder der Versuch, sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige auszuüben, ganz unterbunden bzw. frühestmöglich identifiziert werden. Dabei muss der Schutz vor sexualisierter Gewalt immer auch im digitalen Raum gewährleistet sein. Wer sexualisierte Gewalt erlebt habt, kann Traumafolgestörungen entwickeln und benötigt Zugang zu psychotherapeutischer Versorgung und psychosozialen Unterstützungsangeboten. Menschen mit Pädophilie sollten Hilfsangebote unterbreitet werden, damit sie nicht zu Täter*innen werden.

Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Gewalt schützen

BPtK nimmt Stellung zum Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums

(BPtK) Sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen kann ihre körperliche und psychische Gesundheit ein Leben lang schwerwiegend schädigen. Jegliche Form sexueller Gewalt gegen Minderjährige muss daher unterbunden oder möglichst frühzeitig aufgedeckt und effektiv verfolgt werden. Gelingt dies nicht, sollten die Betroffenen einen Anspruch auf individuelle Aufarbeitung haben. Das ist ihnen eine Gesellschaft schuldig, deren Institutionen bei der Verhinderung sexueller Gewalt versagt haben.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt daher nachdrücklich, dass das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) das 2010 ins Leben gerufene Amt der bzw. des Unabhängigen Beauftragten auf eine dauerhafte gesetzliche Grundlage stellen will. „Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind ein notwendiger erster Schritt, um Kinder – auch im digitalen Raum – besser vor sexueller Gewalt zu schützen und die betroffenen Menschen bei der individuellen Aufarbeitung zu unterstützen“, bewertet BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke den Referentenentwurf.

Die BPtK sieht Psychotherapeut*innen dabei in einer besonderen Verantwortung, frühzeitig sowohl Gefährdungen zu erkennen als auch die Betroffenen bei der Bewältigung zu unterstützen. „Psychotherapie ist das zentrale Mittel, um die Leiden der in Kindheit und Jugend von sexueller Gewalt betroffenen Menschen zu heilen oder zu lindern und sie zugleich in die Lage zu versetzen, sich mit dem erlittenen Unrecht auseinanderzusetzen und verbriefte Rechte einzufordern“, so Benecke.

Die BPtK kritisiert allerdings, dass das BMFSFJ in diesem Gesetzentwurf die Psychotherapeut*innen nicht als eigene Berufsgruppe angemessen berücksichtigt hat. „Psychotherapeut*innen können ihre Verantwortung nur wahrnehmen, wenn Patient*innen sich darauf verlassen können, dass das psychotherapeutische Gespräch unter besonderem Schutz steht“, stellt die Präsidentin der BPtK klar. „Das ist die Maxime, unter der Psychotherapeut*innen arbeiten.“ Dem sollten die Änderungen im Gesetz zu Kooperation und Information im Kinderschutz Rechnung tragen, wenn es darum geht, die Schnittstelle zum medizinischen Kinderschutz zu verbessern. Die BPtK fordert, dass der Gesetzgeber durch explizite Nennung von Psychotherapeut*innen deutlich macht, dass den Besonderheiten der Therapeut-Patient-Beziehungen in Psychotherapien Rechnung getragen wird.  

Zu einem besseren Schutz gehört auch, dass die von sexueller Gewalt betroffenen Kinder und Jugendlichen rechtzeitig psychotherapeutische Unterstützung und Behandlung erhalten können. Die BPtK fordert deshalb dazu auf, mit den neu geschaffenen, gesetzlich verankerten Strukturen ein Gesamtkonzept zu erarbeiten, das Prävention, Aufarbeitung und individuelle Hilfen einschließt. Hierzu gehört insbesondere eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung. Die geplante forschungsbasierte Berichtspflicht zur Identifizierung von Lücken und Bedarfen für wirkungsvolle Ansätze zu Prävention, Intervention und Hilfen sowie zu Forschung und Aufarbeitung kann dabei eine Schlüsselrolle spielen.

Elektronische Patientenakte bleibt freiwillig

BPtK begrüßt Widerspruchsregelung im EU-Gesundheitsdatenraum

(BPtK) Die Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) Dr. Andrea Benecke zeigt sich erleichtert über die Ergebnisse der Trilogverhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Rat und EU-Kommission zu Widerspruchsregelungen (Opt-out-Regelungen) im Verordnungsentwurf eines Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS): „Ob man seine Gesundheitsdaten teilen oder für Forschungszwecke spenden möchte, bleibt eine freie Entscheidung“, so Benecke. „Das Widerspruchsrecht der Patient*innen schwächt den EU-Gesundheitsdatenraum nicht, sondern stärkt dessen Akzeptanz.“

Die BPtK hatte sich in den Verhandlungen zum EU-Gesundheitsdatenraum dafür eingesetzt, dass mindestens eine Widerspruchsregelung gesetzlich verankert wird.

»Weil psychische Erkrankungen immer noch mit Stigmatisierung und Diskriminierung verbunden sind, ist es insbesondere für Menschen mit psychischen Erkrankungen wichtig, dass Patient*innen die Hoheit über ihre Gesundheitsdaten behalten“, so Dr. Nikolaus Melcop, Vizepräsident der BPtK.

Patient*innen können den Zugriff von Angehörigen der Gesundheitsberufe auf ihre Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA) verweigern. Sie erhalten Zugang zu den Daten in der ePA nur dann, wenn dies für die Behandlung erforderlich ist. EU-weit sollen elektronische Patientenakten zukünftig eine Patientenkurzakte, elektronische Rezepte, medizinische Bilder und Laborergebnisse enthalten. Damit sichert die EU Patient*innen die freiwillige Nutzung der ePA und freiwillige Forschungsdatenspende zu.

In den Trilogverhandlungen wurde zudem festgelegt, dass für Forschungszwecke ausschließlich anonymisierte oder pseudonymisierte Gesundheitsdaten verwendet werden dürfen. Die Datennutzung ist für bestimmte Zwecke vorgesehen und erlaubt auch die kommerzielle Forschung. Die Datennutzung für Werbezwecke oder zur Bewertung von Versicherungsverträgen wurde ausgeschlossen.

Verbesserungen der Versorgung psychisch kranker Menschen jetzt!

BPtK sieht dringenden Nachbesserungsbedarf am Arbeitsentwurf eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes

(BPtK) Anlässlich des veröffentlichten Arbeitsentwurfs eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) begrüßt die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erste Schritte unternommen hat, um die Versorgung psychisch kranker Menschen zu stärken. Aus Sicht der BPtK sind weitere Nachbesserungen dringend notwendig.

»Der Vorschlag für eine eigene Bedarfsplanungsgruppe für Leistungserbringer*innen, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln, ist ein wichtiger Schritt. Damit können lange Wartezeiten in der ambulanten Psychotherapie für Kinder und Jugendliche abgebaut und die Versorgungskapazitäten regional besser geplant werden. Das allein reicht aber nicht aus. Bundesminister Lauterbach muss die Versorgungsbedarfe von Menschen mit psychischen Erkrankungen insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen insgesamt in den Entwurf des GSVG integrieren“, fordert BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke.

Seit Jahren fordert die BPtK eine Reform der Bedarfsplanung, um Wartezeiten abzubauen und die psychotherapeutische Versorgung insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu verbessern. Die Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen ist angesichts der zunehmenden psychischen Belastungen und nochmals gestiegenen Wartezeiten mehr als überfällig. Außerdem muss endlich sichergestellt werden, dass in den psychiatrischen Krankenhäusern ausreichend Personal für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung zur Verfügung steht. Alle zentralen Vorhaben der Ampelkoalition zur Verbesserung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen wurden bislang nicht angepackt.

»Außerdem appellieren wir an Bundesminister Lauterbach, die psychotherapeutische Weiterbildung in ausreichendem Umfang zu finanzieren und dies im GVSG zu verankern. Auch hier muss noch in dieser Legislaturperiode gehandelt werden!“, ergänzt Benecke. „Qualifizierter Nachwuchs ist für die zukünftige Versorgung psychisch kranker Menschen unverzichtbar!“

Die BPtK hat frühzeitig konkrete Vorschläge zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung und Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung vorgelegt.

Kernanliegen für die psychotherapeutische Versorgung sind insbesondere:

  • Die unzumutbar langen Wartezeiten auf einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz müssen über eine Reform der Bedarfsplanung insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen abgebaut werden. Dafür müssen die Verhältniszahlen um mindestens 20 Prozent abgesenkt werden.
  • Die Kassensitze für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sind in einer eigenen Bedarfsplanungsgruppe gesondert zu planen.
  • In den psychiatrischen Krankenhäusern muss eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung ermöglicht werden. Die Minutenwerte für Psychotherapie in der PPP-Richtlinie müssen so angehoben werden, dass Patient*innen 100 Minuten Einzeltherapie pro Woche erhalten können.
  • In die Primärversorgungszentren müssen psychotherapeutische Angebote integriert werden.

Für die Finanzierung der Weiterbildung müssen gesetzliche Regelungen geschaffen werden:

  • für die ambulante Weiterbildung in Praxen die Möglichkeit zur Ausweitung des zulässigen Praxisumfangs und – analog zur Förderung der Weiterbildung zur Hausärzt*in oder grundversorgenden Fachärzt*in – einen Gehaltszuschuss;
  • für Weiterbildungsambulanzen eine Berücksichtigung realistischer Weiterbildungskosten bei den Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen;
  • für die stationäre Weiterbildung eine Finanzierung zusätzlicher Personalstellen für Weiterbildungsteilnehmer*innen in den psychiatrischen Kliniken.

Psychische Gesundheit in der EU fördern

BPtK-Positionen zur Europawahl 2024

(BPtK) Anlässlich der anstehenden Wahl zum Europäischen Parlament macht die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit einem Positionspapier auf Forderungen der Profession aufmerksam. In fünf Handlungsfeldern hat die BPtK festgehalten, welche Ziele und Maßnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit auf EU-Ebene auf die politische Agenda gehören.

»Wir erwarten von der EU, die Prävention psychischer Erkrankungen, einen besseren Zugang zur Versorgung und die Integration psychisch kranker Menschen in den Arbeitsmarkt mit Nachdruck in den Blick zu nehmen“, fordert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Angesichts langer Arbeitsausfälle und einer hohen Anzahl an Frühberentungen infolge psychischer Erkrankungen, der daraus resultierenden hohen Kosten für die Gesundheits- und Sozialsysteme, sowie angesichts des fortschreitenden Fachkräftemangels muss die EU bei diesem Thema aktiv handeln. “

»Die EU-Kommission hat mit der EU Mental Health Strategy einen ersten, wichtigen Schritt unternommen, die psychische Gesundheit in der EU zu stärken. Damit diese Ansätze auch spürbare Wirkungen entfalten, sind mehr Verbindlichkeit, klare Zeitziele und ein Monitoring des Umsetzungsstands ebenso wie eine ausreichende Finanzierung dringend erforderlich“, so Dr. Nikolaus Melcop, Vizepräsident der BPtK.

Die BPtK fordert anlässlich der Europawahl 2024:

  • die psychische Gesundheit in der EU konsequent und wirkungsvoll zu fördern,
  • Kinder und Jugendliche vor psychischen Gefahren nachhaltig zu schützen,
  • die Menschenrechte als Fundament für die psychische Gesundheit zu achten,
  • Gesundheitsdaten zu schützen und die Patientensouveränität zu stärken,
  • das Subsidiaritätsprinzip und die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zu wahren.