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Sprechstunde möglich, Praxisabbau begrenzt, Befugnisse erweitert

BPtK: GKV-Versorgungsstärkungsgesetz enthält wichtige Verbesserungen

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer begrüßt die mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz geplanten Veränderungen in der ambulanten Versorgung: Die Bundesregierung will eine psychotherapeutische Sprechstunde einführen, sie halbiert annähernd den bisher geplanten Abbau psychotherapeutischer Praxen und sie erweitert die Befugnisse von Psychotherapeuten.

„Die ambulante Versorgung könnte sich durch die psychotherapeutische Sprechstunde deutlich verbessern“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Zukünftig könnten Psychotherapeuten schneller Termine für ein erstes Gespräch anbieten. Ratsuchende erhielten dadurch viel früher als bisher eine fachliche Beratung darüber, ob sie psychisch krank sind oder nicht und was sie benötigen. Akut Behandlungsbedürftige bekämen rascher professionelle Hilfe. Andere könnten an Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen weitergeleitet werden.“

Allerdings könnte dieser Fortschritt teilweise wieder zunichte gemacht werden. „Nach dem Gesetzentwurf sollen weiterhin fast 5.000 psychotherapeutische Praxen abgebaut werden, obwohl sie für die Versorgung dringend notwendig sind“, kritisiert BPtK-Präsident Munz. Immerhin habe der Gesetzgeber einen stärkeren Kahlschlag vermieden. Ursprünglich sollten sogar über 7.400 psychotherapeutische Praxen nicht mehr an einen Nachfolger übergeben werden können. „Vom Praxisabbau sind aber immer noch vor allem Psychotherapeuten betroffen, obwohl gerade hier die bisherige Bedarfsplanung besonders mangelhaft ist“, stellt Munz fest. Die BPtK fordert deshalb, den Abbau von psychotherapeutischen Praxen so lange auszusetzen, bis eine neue Bedarfsplanung vorliegt.

Nach dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz soll bis zum 1. Januar 2017 die Bedarfsplanungs-Richtlinie grundlegend überarbeitet werden. Insbesondere sollen zukünftig sowohl die demographische Entwicklung als auch die Sozial- und Morbiditätsstruktur berücksichtigt werden. „Falls zukünftig tatsächlich die Häufigkeit psychischer Erkrankungen berücksichtigt wird, wäre dies ein wesentlicher Fortschritt. Bis 2017 sollte es gelingen, wenigstens die systematischen Fehler der bisherigen Bedarfsplanung für Psychotherapeuten zu beseitigen“, erläutert der BPtK-Präsident.

Schließlich hebt der Gesetzgeber wichtige Einschränkungen von Psychotherapeuten auf, die für Ärzte nicht bestehen. Zukünftig sollen Psychotherapeuten eine Krankenhausbehandlung und auch den dafür notwendigen Krankentransport verordnen können. „Ist ein Patient schwer krank und benötigt dringend eine stationäre Behandlung, dann muss ein Psychotherapeut auch dafür sorgen können, dass er sie umgehend erhält“, erklärt Munz. „Die bisherige Regelung gefährdete eine unmittelbar notwendige Behandlung.“ Ferner sollen Psychotherapeuten zukünftig Soziotherapie und medizinische Reha-Leistungen verordnen können. „Vielen schwer psychisch Kranken ist es nur mit soziotherapeutischer Unterstützung möglich, sich ambulant psychotherapeutisch behandeln zu lassen“, erläutert der BPtK-Präsident. Soziotherapie verhindere Krankenhausaufenthalte und hohe stationäre Behandlungskosten. „Dass auch Psychotherapeuten Soziotherapie verordnen können, ist längst überfällig.“

Gegen Verbote und Abstinenzgebote

2. Alternativer Drogen- und Suchtbericht: BtMG grundlegend erneuern

(BPtK) Der 2. Alternative Drogen- und Suchtbericht 2015 fordert das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) grundlegend zu erneuern. Das Gesetz verfehle sein Ziel, Menschen und die Gesellschaft vor den Folgen der Sucht zu schützen, und richte massive Schäden an. Die Experten aus Wissenschaft und Drogenhilfe, die den alternativen Bericht veröffentlichten, verlangen auch eine staatlich kontrollierte Produktion und Distribution von Cannabis-Produkten.

Strafverfolgung und Repression, wie im BtMG verankert, seien Mittel einer längst gescheiterten Drogenpolitik. Dies sei in Fachkreisen mittlerweile Konsens. Strafrechtliche Drogenprohibition:

  • dränge Suchtkranke in die Illegalität,
  • mache sie für Hilfsangebote schwer erreichbar,
  • erzeuge Beschaffungskriminalität,
  • verschwende enorme Steuergelder in der Strafverfolgung,
  • gefährde Menschen durch mafiösen Straßenhandel, gestreckte Substanzen und Haft ohne saubere Spritzen.

Es sei Zeit für einen Paradigmenwechsel: weg vom erfolglosen Verbot, hin zu einer wirkungsvollen Regulierung von Drogen. Was nachweislich wirke sei:

  • Sucht zu akzeptieren und Hilfe anzubieten,
  • Pragmatismus statt Ideologie,
  • Suchtkranke an der Lösung zu beteiligen.

Die Deutsche AIDS-Hilfe verwies auf 30 Jahre erfolgreiche HIV-Prävention. Nicht Zwang und Strafe führe zu gesundheitsbewusstem Verhalten, sondern Unterstützung und Respekt. Das bundesweite Netzwerk von Junkies, Ehemaligen und Substituierten (JES Bundesverband e. V.) stellte fest: Verfolgung habe noch niemanden geholfen, sondern treibe nur ins Elend und in die Kriminalität. Notwendig seien individuelle, suchtakzeptierende Hilfsangebote, die Drogen gebrauchende Menschen nicht schwach, sondern stark machen.

Psychotherapeutische Versorgung von Flüchtlingen gefährdet

BPtK: Finanzierung psychosozialer Zentren verbindlich sichern

(BPtK) Viele psychosoziale Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer sind bedroht. Damit ist die ohnehin minimale Versorgung von psychisch erkrankten Flüchtlingen in Zukunft gefährdet. Dies geht aus einer Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE an die Bundesregierung hervor. Grund dafür sind sowohl Verzögerungen in der EU-Finanzierung der psychosozialen Zentren zur Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen als auch Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), das am 1. März in Kraft getreten ist.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt, dass einzelne Bundesländer die psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer finanziell unterstützen. Um die unverzichtbare Arbeit der Zentren langfristig sicherstellen zu können, bedarf es jedoch einer verbindlichen Finanzierungsregelung durch Bund und Länder. Die Existenz der Zentren dürfe nicht von etwaigen EU-Mitteln abhängig sein. Darüber hinaus sollten Krankenkassen verpflichtet werden, Psychotherapien zu finanzieren, wenn sie von Psychotherapeuten in den psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer durchgeführt werden. Dies sei auch im Kostenerstattungsverfahren möglich. Weiterhin fordert die BPtK, auch Dolmetscher in psychotherapeutischen Behandlungen über die gesetzliche Krankenversicherung zu finanzieren.

Seit dem 1. März müssen sich Flüchtlinge nicht mehr wie bisher vier Jahre, sondern nur noch 15 Monate mit den sehr eingeschränkten Gesundheitsleistungen nach dem AsylbLG abfinden. In dieser Zeit haben sie nur Anspruch auf eine Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen. Da psychische Erkrankungen jedoch häufig chronisch sind, ist eine psychotherapeutische Behandlung nach dem AsylbLG nur ausnahmsweise möglich. Mit der Gesetzesreform haben Flüchtlinge jetzt schneller als bisher Anspruch auf eine Versorgung, die dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Dies schließt auch eine psychotherapeutische Behandlung ein. Grundsätzlich stellt dies eine Verbesserung für psychisch kranke Flüchtlinge dar.

„Das ist aber leider nur auf dem Papier der Fall“, kritisiert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. Die Krankenkassen bezahlen nämlich nur Behandlungen, wenn sie von zugelassenen Psychotherapeuten, sogenannten Vertragspsychotherapeuten, erbracht werden. Die psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer, die den Bärenanteil der Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge leisten, seien jedoch keine Vertragspartner der Krankenkassen. Die meisten Kassen wendeten zudem die Möglichkeit, Psychotherapie im Rahmen der Kostenerstattung zu finanzieren, nicht zugunsten der Zentren an. Flüchtlinge, die länger als 15 Monate in Deutschland sind, erhielten damit keine Psychotherapie in den Flüchtlingszentren. „Da die gesetzlichen Krankenkassen keine Dolmetscher in psychotherapeutischen Behandlungen finanzieren, diese aber bei Flüchtlingen fast immer notwendig sind, können aktuell niedergelassene Psychotherapeuten nur in wenigen Fällen eine Psychotherapie erbringen“, stellt BPtK-Präsident Munz klar.

Flüchtlinge sind besonders schutzbedürftig. Viele von ihnen haben in ihren Heimatländern oder auf der Flucht Traumatisches erlebt. Sie brauchen schnell und unbürokratisch psychotherapeutische Hilfe. Diese wird in Deutschland aktuell hauptsächlich durch die psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer geleistet. „Wenn die Zentren schließen müssen, weil die Finanzierung nicht gewährleistet ist und die Krankenkassen die Psychotherapien nicht bezahlen, stellt das eine erhebliche Verschlechterung der ohnehin schon beschämend schlechten Versorgung von psychisch erkrankten Flüchtlingen dar“, erklärt der BPtK-Präsident.

Alkohol und Tabak sind die Drogen mit größtem Schadenspotenzial

DHS legt Jahrbuch Sucht 2015 vor

(BPtK) „Die Politik bleibt hinter ihren Möglichkeiten zurück“, stellt die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) bei der Vorlage ihres Jahrbuches Sucht 2015 fest. Deutschland benötige ein „effektives“ Präventionsgesetz, in dem die Alkohol- und Tabakprävention „oberste Priorität“ habe. Doch das sei im Gesetzentwurf nicht erkennbar.

Durchschnittlich sterben in Deutschland drei Menschen pro Tag an illegalen Drogen. Demgegenüber stehen 200 Tote täglich, die durch Alkohol oder den kombinierten Konsum von Alkohol und Tabak bedingt sind, so die DHS. Der jährliche Pro-Kopf-Alkoholkonsum betrage weiterhin knapp 10 Liter reinen Alkohols, obwohl die Bevölkerung durchschnittlich älter werde und ältere Menschen weniger Alkohol tränken. In den Krankenhäusern seien 2012 fast 350.000 Menschen mit Alkoholerkrankungen behandelt worden. Das sei seit 1994 eine Steigerung um 68 Prozent. Jeder Bundesdeutsche konsumiere im Schnitt fast 1.000 Zigaretten pro Jahr. Der Tabakkonsum sei damit weiter „auf bedenklich hohem Niveau“. Die E-Zigarette könne eine neue „Einstiegsdroge“ für Jugendliche sein, da damit das Rauchritual eingeübt werde.

Die DHS fordert eine umfassende Präventionsstrategie, deren wesentliche Bestandteile sind:

  • konsequenter Jugendschutz und dessen Überprüfung sowie die Aufnahme der E-Zigaretten in das Jugendschutzgesetz,
  • Begrenzung des Verkaufs von Alkohol sowie ein Verbot der öffentlich zugänglichen Zigarettenautomaten und eine Lizensierung von Tabakverkaufsstellen,
  • effektive gesetzliche Regulierung der Werbung,
  • Maßnahmen zur Früherkennung und Frühinterventionen in der Gesundheitsversorgung,
  • gesicherte Finanzierung für ambulante und stationäre Hilfsangebote.

Verbindliche Personalanforderungen für Psychiatrie und Psychosomatik notwendig

BPtK fordert Anpassungen im Krankenhaus-Strukturgesetz (KHSG)

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer begrüßt die Pläne des Bundesministeriums für Gesundheit, Mehrkosten, die den Krankenhäusern durch Qualitätsrichtlinien des G-BA entstehen, zukünftig zu refinanzieren. Ein besonderer Qualitätsstandard in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken ist eine qualitativ hochwertige Personalausstattung, die eine leitliniengerechte Behandlung ermöglicht. Um diese sicherzustellen, fordert die BPtK, dass im Krankenhaus-Strukturgesetz (KHSG) der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt wird, verbindliche Mindestanforderungen für die Personalausstattung in Krankenhäusern für psychisch kranke Menschen festzulegen. Bisher soll er dafür nur Empfehlungen entwickeln (§ 137 SGB V). Damit ist eine ausreichende Qualität der Behandlungen in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken jedoch nicht sicherzustellen.

Die BPtK hält die in diesem Zusammenhang vorgesehenen krankenhausindividuellen Zuschläge zur Finanzierung von Mehrkosten, die aufgrund von Richtlinien und Beschlüssen des G-BA entstehen, für unverzichtbar. Insbesondere Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik, die sich bislang im Schwerpunkt an den Personalvorgaben der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) orientierten, verfügen in aller Regel nicht über eine Personalausstattung, die für eine leitlinienorientiere Behandlung erforderlich ist. Daher sind Zuschläge notwendig, damit die Krankenhäuser Mehrkosten, die durch verbindliche Mindestanforderungen an die Personalausstattung entstehen, abdecken können.

Darüber hinaus fordert die BPtK, bundeseinheitliche Regelungen für die Finanzierung der regionalen Versorgungsverpflichtung von psychiatrischen Kliniken einzuführen. Nahezu alle psychiatrischen Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, psychisch kranke Menschen in ihrem Einzugsgebiet stationär aufzunehmen. Dadurch entstehen den Klinken unterschiedlich hohe Kosten, die bisher nicht ausreichend abgedeckt sind. Im KHSG sollte deshalb ein Auftrag an den G-BA erteilt werden, Stufen der regionalen Versorgungsverpflichtung für Einrichtungen der Psychiatrie zu entwickeln.

Ferner sollen durch das KHSG die Qualitätsberichte der Krankenhäuser um besonders patientenrelevante Informationen erweitert werden. Die BPtK fordert, für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen vorzuschreiben, auch über Zwangsbehandlungen und über den Anteil psychotherapeutischer und pharmakologischer Interventionen in der Behandlung zu berichten.

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LPK-Vertreterversammlung am 21. März 2015

(LPK BW) Am 21. März fand die 4. Vertreterversammlung (VV) der laufenden Amtszeit statt. Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz ergänzte den schriftlich vorliegenden Vorstandsbericht. Er berichtete über die LPK-Stellungnahmen zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz und zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. Außerdem schilderte er die Pläne zur Novellierung des Heilberufekammergesetzes sowie die Eingaben der Kammer dazu. Vorstandsmitglied Dr. Roland Straub berichtete anschließend vom Arbeitskreis „Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung“ (siehe separater Absatz unten) sowie von seiner Teilnahme an weiteren Gremien zur Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Dr. Munz informierte darüber, dass Vizepräsident Martin Klett in den Fachbeirat „Präventionsnetzwerk Ortenaukreis“ berufen worden ist. Der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses Psychotherapie in Institutionen Ullrich Böttinger gab als Leiter dieses Beirats einen Überblick über die dortigen Projekte und die Tätigkeit. Grundlegendes Ziel sei der Aufbau eines systematischen, institutions- und systemübergreifenden Netzwerks zur Förderung der seelischen und körperlichen Gesundheit und Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und deren Familien im gesamten Landkreis. Der Schwerpunkt solle auf einer ersten Stufe in der Unterstützung von Familien mit sozialer Benachteiligung liegen. Es folgte eine ausführliche Diskussion mit den Delegierten.

Die Diskussion über Haushaltsfragen war wie gewohnt konstruktiv, wenn auch in einigen Punkten kontrovers. Es wurden Nachtragshaushalte für 2014 und 2015 verabschiedet sowie eine Änderung des Stellenplans 2015. Eine Satzungsänderung bezüglich der Wahl der baden-württembergischen Delegierten zum Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) konnte nicht beschlossen werden, da die Gegner der vorgeschlagenen Änderung den Sitzungsraum verließen und damit die satzungsmäßig geforderte Anwesenheit von 2/3 der VV nicht mehr gegeben war und somit keine Beschlussfähigkeit bestand.

Aufgrund der weiter gestiegenen Mitgliederzahl steht der LPK BW ein weiterer Sitz im Deutschen Psychotherapeutentag zu. Für diesen 15. Sitz wurde Dr. Alessandro Cavicchioli gewählt.

Die Berufsordnung (BO) wurde an die wegen des neuen Patientenrechtegesetzes überarbeitete Muster-BO der BPtK angepasst. Die Änderung des § 9 der BO, der sich mit der für probatorische Sitzungen nötigen Zustimmung beider sorgeberechtigten Elternteile bei Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapien befasst, wurde aufgrund der sehr kontroversen Diskussion auf die nächste Vertreterversammlung vertagt.

Korrektur der Bedarfsplanung

Gespräch mit MdB Bilger

(LPK BW) Der LPK-Vorstand hat Anfang des Jahres alle Bundestagsabgeordneten aus Baden-Württemberg angeschrieben und darauf hingewiesen, dass die im Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) geplante Verschärfung der Vorschrift zur Prüfung der Versorgungsnotwendigkeit bei Weitergabe einer Praxis in den nach der Bedarfsplanung überversorgt ausgewiesenen Planungsbezirken die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen schlechter werden lässt. Steffen Bilger, Bundestagsabgeordneter im Kreis Ludwigsburg, hat in seiner Antwort um ein erläuterndes Gespräch gebeten. In der letzten Legislaturperiode war er stellvertretendes Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestags.

Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz und Vizepräsident Martin Klett sowie LPK-Geschäftsführer Christian Dietrich erläuterten die Probleme der Bedarfsplanung in der Arztgruppe Psychotherapie, nach der der Bedarf auf den 1999 bestehenden Bestand festgelegt wurde. Die mehrfach erhobenen Wartezeiten auf ein Erstgespräch und auf eine psychotherapeutische Behandlung verdeutlichen, dass die psychotherapeutische Versorgung unzureichend ist. Erörtert wurde in dem Gespräch auch die im GKV-VSG vorgesehene Einführung einer Sprechstunde bei Psychotherapeuten, die eine Verkürzung der Wartezeit auf ein Erstgespräch und zeitnahe Beratung der Patienten erwarten lässt. Die dargestellten Mängel der Behandlungskapazitäten können hierdurch jedoch nicht behoben werden. Steffen Bilger sicherte zu, die besprochenen Themen zum GKV-VSG mit anderen Gesundheitspolitikern weiter zu erörtern.

Da sich wenige Tage vor dem Gespräch der tragische Flugzeugabsturz in den französischen Alpen ereignet hatte, war in den Medien diskutiert worden, die Schweigepflicht für Ärzte und Psychotherapeuten zu lockern. Hierzu erklärten Dietrich Munz und Martin Klett, dass eine Aufweichung der Schweigepflicht für Psychotherapeuten angesichts der schon bestehenden Rechtslage mit Offenbarungspflicht bei akuter Gefahr für Menschenleben nicht zu einer höheren Sicherheit führen werde, sondern dass zu erwarten sei, dass sich dann Piloten oder bspw. auch Berufskraftfahrer mit psychischen Problemen weniger an Psychotherapeuten wenden würden und somit die Gefahr akuter psychischer Krisen eher zunehmen würde. Diese Meinung wurde von MdB Bilger geteilt

Neuwahl des Vorstands und Ausbildungsreform

26. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin

(BPtK) Am 25. April 2015 fand der 26. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) in Berlin statt. Künftig spricht Dr. Dietrich Munz für die deutschen Psychotherapeuten. Der 63-jährige angestellte Psychotherapeut wurde mit deutlicher Mehrheit zum neuen Präsidenten der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gewählt. Munz löst damit Prof. Dr. Rainer Richter ab, der zehn Jahre lang für die Interessen der Psychotherapeuten eintrat. Der DPT wählte außerdem mit großen Mehrheiten als neue Vizepräsidenten Dr. Nikolaus Melcop und Peter Lehndorfer sowie als Beisitzer Dr. Andrea Benecke und Wolfgang Schreck.

Psychotherapeutische Versorgung sterbender Menschen verbessern

BPtK zum Gesetzentwurf zur Hospiz- und Palliativversorgung

(BPtK) Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland“ (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) beschlossen. Mit dem Gesetz soll ein flächendeckendes Angebot verwirklicht werden, sodass alle Menschen an den Orten, an denen sie ihre letzte Lebensphase verbringen, auch im Sterben gut versorgt und begleitet sind. Pflegeheimbewohnern soll zudem eine individuelle Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase ermöglicht werden.

„Die Hospiz- und Palliativversorgung muss als ganzheitliche Versorgung nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation ausgestaltet werden“, betont Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Wir hätten uns daher ein noch klareres Bekenntnis der Bundesregierung dazu gewünscht, die bestehenden Defizite in der psychotherapeutischen Versorgung von schwer kranken und sterbenden Patienten zu beheben.“ 50 bis 90 Prozent der Pflegeheimbewohner leiden unter einer seelischen Erkrankung, nur fünf bis 19 Prozent werden psychotherapeutisch behandelt. Stattdessen erhalten zu viele pflegebedürftige Patienten Psychopharmaka.

Die Einzelheiten der Hospiz- und Palliativversorgung sollen vertraglich u. a. zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Krankenkassen im Bundesmantelvertrag festgelegt werden. Vor der vertraglichen Ausgestaltung der Versorgung ist der Bundesärztekammer und der BPtK Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Referentenentwurf hatte die BPtK noch vom Stellungnahmerecht ausgenommen. Die Einbeziehung der BPtK in die Beratungen lässt darauf schließen, dass das Problem erkannt wurde.

Psychische Erkrankungen sind Volkskrankheiten des 21. Jahrhunderts

BPtK: Präventionsgesetz ignoriert psychotherapeutischen Sachverstand

(BPtK) Psychische Erkrankungen gehören zu den Volkskrankheiten des 21. Jahrhunderts. Sie verursachen großes persönliches Leid sowie hohe Kosten für Wirtschaft und Sozialversicherung. „Ein Präventionsgesetz muss psychische Erkrankungen zu einem wesentlichen gesundheitspolitischen Thema machen“, fordert Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Vollkommen unverständlich ist, dass das Präventionsgesetz psychotherapeutischen Sachverstand nicht nutzt und die Expertise eines ganzen Berufsstands ignoriert.“ In Deutschland arbeiten rund 40.000 Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die auf das Erkennen und Behandeln von psychischen Erkrankungen spezialisiert sind.

Das Präventionsgesetz schließt Psychotherapeuten von Gesundheitsuntersuchungen und präventiven Empfehlungen aus. Dabei sollte Prävention zu den essenziellen Leistungen einer psychotherapeutischen Sprechstunde gehören, wie sie die Bundesregierung im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz plant. „Psychische Beschwerden sind nicht immer behandlungsbedürftig“, erläutert BPtK-Präsident Richter. „Stellt ein Psychotherapeut jedoch Symptome einer psychischen Überforderung fest, die zu einer psychischen Erkrankung führen kann, sollte er präventive Maßnahmen empfehlen können.“ Dies gilt auch für Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen. Zeigen Kinder und Jugendliche Auffälligkeiten, sollten diese in der Sprechstunde von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten abgeklärt werden. Bei Risiken für die psychische Gesundheit, die sich noch nicht zu behandlungsbedürftigen Erkrankung entwickelt haben, sollte der Psychotherapeut unmittelbar eine Präventionsempfehlung geben können.

„Psychotherapeuten dürfen auch bei der Festlegung von Handlungsfeldern der Prävention und Gesundheitsförderung nicht außen vor bleiben“, kritisiert BPtK-Präsident Richter weiter. Die Veränderung gesundheitsschädigenden Verhaltens und die Realisierung einer gesundheitsförderlichen Lebensweise (z. B. zur Prävention von Diabetes mellitus Typ 2 oder Adipositas bei Kindern und Jugendlichen) sind von einer Reihe emotionaler, motivationaler und sozialer Faktoren abhängig. Hier verfügen Psychotherapeuten über die fundierteste Expertise. „Bei der Festlegung von Handlungsfeldern und Kriterien für Leistungen, die gesundheitsbezogenes Verhalten ändern wollen, und bei der Förderung der psychischen Gesundheit verfügen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten über Kompetenzen, auf die ein modernes Präventionsgesetz nicht verzichten sollte.“