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Klarstellung I: Ein Plus für die Patienten

BPtK zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK) Die geplante Ausbildungsreform bereitet Psychotherapeuten künftig besser auf das immer größere Spektrum psychischer Erkrankungen vor, die psychotherapeutisch behandelt werden können. Für die meisten psychischen Erkrankungen gibt es inzwischen sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung erfolgreiche psychotherapeutische Konzepte. Beispielsweise kann Menschen mit einer psychotischen Erkrankung, die über Jahrzehnte in erster Linie pharmakologisch behandelt wurden, inzwischen auch psychotherapeutisch geholfen werden, ihre wahnhaften Überzeugungen zu verändern. „Damit Psychotherapeuten in Praxen und Krankenhäusern befähigt werden, ihren wachsenden Aufgaben noch besser gerecht zu werden, brauchen wir eine Reform der Psychotherapeutenausbildung, wie sie die Bundesregierung plant“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Die Reform ist ein Plus für die Patienten.“

Durch ein Studium, das künftig auf die Diagnose und Behandlung von psychischen Erkrankungen zugeschnitten ist, werden Psychotherapeuten schon an der Hochschule zielgerichtet auf ihre Aufgaben vorbereitet. Zentrale Inhalte des Studiums werden dann bundeseinheitlich geregelt. Die anschließende Weiterbildung sichert die Spezialisierung auf Kinder und Jugendliche oder Erwachsene und die Qualifizierung in einem Psychotherapieverfahren. „Die Reform der Psychotherapeutenausbildung verbessert die Patientenversorgung. Wer anderes behauptet, hat nicht verstanden, was mit der Reform geplant ist, oder führt anderes im Schilde“, erläutert BPtK-Präsident Munz.

Das Psychotherapeutengesetz wird 20 Jahre alt – ein Grund zu feiern

Festempfang der Bundespsychotherapeutenkammer in der Fabrik 23

(BPtK) Den 20. Geburtstag des Psychotherapeutengesetzes feierte die Psychotherapeutenschaft am 19. Februar mit Gästen aus Politik und Selbstverwaltung in den Lofts der Fabrik 23 im Berliner Wedding. Der Präsident der BPtK würdigte das Psychotherapeutengesetz als Initialzündung für die Integration der psychotherapeutischen Berufe in die vertragsärztliche Versorgung. Inzwischen sei die Ausbildung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten dringend reformbedürftig. Der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Gesetzentwurf komme den Vorstellungen des Berufsstandes schon sehr nahe. Es bestehe aber auch noch „Verbesserungsbedarf“. Er sei jedoch optimistisch, dass die Reform gelingen werde und Psychotherapeuten damit zukünftig noch besser für die Versorgung psychisch kranker Menschen qualifiziert würden.

In Richtung der Ärzteschaft sendete der BPtK-Präsident die deutliche Botschaft, dass sich die Psychotherapeuten einen konstruktiveren Dialog wünschten. Er sei zuversichtlich, dass man am Ende zu einem Gesetz gelangen werde, „mit dem alle gut leben können“. Aber – auch das sei eine Tatsache – „am besten damit leben können, müssen wir.“

Sabine Weiss, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, würdigte die Anstrengungen aller, die vor zwanzig Jahren zum nun gefeierten Gesetz geführt hatten. Sie hob hervor, dass man es ja auch nicht alle Tage erlebe, dass ein Gesetz gefeiert werde. Sie hoffe, dass auch die Verabschiedung der jetzigen Reform der Psychotherapeutenausbildung in 10 oder 20 Jahren Anlass zum Feiern gebe. Es sei gut, dass nun ein Entwurf vorliege. Notwendig sei er auch deshalb, weil heute offener mit psychischen Erkrankungen umgegangen werde und auch deshalb ein größerer Versorgungsbedarf bestehe. Kurz ging die Staatssekretärin auf die laufenden Beratungen zum Terminservicegesetz ein. Es gebe Dinge, die in der Versorgung noch zu verbessern seien. Zum Beispiel fehle ein gut koordinierter Zugang zur Psychotherapie gerade für schwer psychisch kranke Menschen. Dabei zeigte sie sich offen für Lösungen und betonte die kooperative Haltung von Bundesgesundheitsminister Spahn. Gemeinsam werde man eine Lösung finden, denn auch eine gute Versorgung könne noch besser werden.

Bessere Versorgung für schwer psychisch kranke Menschen

BPtK begrüßt Regelung im Gesetz zur Psychotherapeutenausbildung

(BPtK) Mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung greift das Bundesgesundheitsministerium (BMG), wie von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gefordert, das Problem der mangelnden Koordination in der ambulanten Versorgung von schwer psychisch kranken Menschen auf. Viele dieser Patienten benötigen neben Psychotherapie und Pharmakotherapie auch die Unterstützung durch Soziotherapeuten, Ergotherapeuten und psychiatrische Krankenpflege. Damit sind gleichzeitig Überlegungen aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz zurückgezogen, die den direkten Zugang der Patienten zum Psychotherapeuten infrage gestellt hatten. „Psychisch kranke Menschen brauchen keine Hürden auf dem Wege zum Psychotherapeuten, sondern mehr und bessere Behandlungsangebote“, betont BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Die monatelangen Wartezeiten auf den Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung können nur durch eine grundsätzliche Reform der Bedarfsplanung verkürzt werden.“

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung nun den Gemeinsamen Bundesausschuss damit beauftragen, die Voraussetzungen für eine berufsgruppenübergreifende Versorgung zu schaffen. Durch den Verweis in der Begründung auf Soziotherapeuten, Ergotherapeuten sowie Pflegekräfte und den Einbezug von Psychiatrischen Institutsambulanzen und stationsäquivalenter psychiatrischer Behandlung wird deutlich, dass damit Patienten mit komplexem Behandlungsbedarf adressiert sind. Wir schlagen vor, diesen Personenkreis als Zielgruppe explizit im Gesetzestext zu erwähnen. „Wir begrüßen eine solche Regelung nachdrücklich“, stellt BPtK-Präsident Munz fest. „Psychotherapeuten können ihre koordinierenden Aufgaben künftig noch umfassender wahrnehmen, wenn sie zusätzlich neben Soziotherapie auch Ergotherapie und psychiatrische Krankenpflege verordnen dürfen.“ Diese Befugnisse sollten allerdings nicht nur künftigen Psychotherapeuten zustehen, wie derzeit im Gesetzentwurf geplant. „Das ist fachlich nicht nachzuvollziehen und verhindert den kurzfristigen Aufbau der dringend notwendigen strukturierten Versorgung. Hinzu kommt, dass es nicht ausreicht, die koordinierenden Aufgaben der Psychotherapeuten und Ärzte festzulegen und zu vergüten. Wir brauchen auch Regelungen, die es Soziotherapeuten, Ergotherapeuten und Pflegekräften ermöglichen, in ambulanten multiprofessionellen Teams mitzuarbeiten“, erläutert Munz.

Breitere Qualifizierung für ambulante und stationäre Versorgung

BPtK begrüßt Kabinettsentwurf zur Psychotherapeutenausbildung

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt den Kabinettsentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung. „Der Gesetzentwurf ermöglicht eine breitere Qualifizierung für die ambulante und stationäre psychotherapeutische Versorgung “, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer. „Der Sonderweg der bisherigen Psychotherapeutenausbildung, der den Zugang zur Ausbildung aus heutiger Perspektive ungenügend regelt und unseren Nachwuchs in eine prekäre Lebenslage zwingt, wird beendet.“

In einem Studium, das mit dem Master und der Approbation abschließt, und der anschließenden ambulanten und stationären Weiterbildung werden Psychotherapeuten noch besser auf das immer größere Spektrum psychischer Erkrankungen vorbereitet, die heute nach Leitlinien psychotherapeutisch behandelt werden sollten. So stehen für die meisten psychischen Erkrankungen sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung psychotherapeutische Konzepte zur Verfügung. Beispielsweise kann Menschen mit einer psychotischen Erkrankung, die über Jahrzehnte in erster Linie pharmakologisch behandelt wurden, inzwischen auch psychotherapeutisch geholfen werden, ihre wahnhaften Überzeugungen zu verändern. „Damit Psychotherapeuten in Praxen und Krankenhäusern befähigt sind, auch bei stetig wachsenden Aufgaben ihre Patienten bestmöglich zu behandeln, brauchen wir eine Strukturreform der Psychotherapeutenausbildung, wie sie die Bundesregierung plant“, stellt BPtK-Präsident Munz fest.

Die BPtK unterstützt den Kabinettsentwurf als wegweisende Reform der Psychotherapeutenausbildung. Die im ärztlichen Bereich bewährten Strukturen eines Hochschulstudiums mit anschließender Weiterbildung gelten damit künftig auch für Psychotherapeuten. Die BPtK sieht jedoch auch Nachbesserungsbedarf, insbesondere in Bezug auf eine zusätzliche finanzielle Förderung der ambulanten Weiterbildung.

„Die notwendige breitere und differenziertere Aus- und Weiterbildung von Psychotherapeuten ist nicht zum Nulltarif möglich. Dieser Bedarf entsteht durch spezifische psychotherapeutische Weiterbildungsleistungen, wie die Supervision, Selbsterfahrung und Theorievermittlung sowie durch die Ausgaben für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der Psychotherapeuten während der ambulanten Weiterbildung“, erläutert Munz.

Offener Brief zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

BPtK stellt Aussagen von BÄK-Präsidenten Montgomery richtig

(BPtK) Sehr geehrter, lieber Kollege Professor Montgomery,

wir sind erstaunt über Ihre vehemente Ablehnung des Referentenentwurfs zur Reform der Psychotherapeutenausbildung. Als Ärzte sind Sie von dieser Reform nur am Rande betroffen. Alles, was Ärzte psychotherapeutisch tun und lernen, bleibt in Ihren Händen und wird durch das geplante Gesetz nicht geändert.

Das Psychotherapeutengesetz greift an keiner Stelle in die ärztliche Aus- und Weiterbildung ein. In der ärztlichen Aus- und Weiterbildung besteht auch kein offensichtlicher Reformbedarf. Auf Ihre Ausbildung hatte die Bologna-Reform der europäischen Studienabschlüsse keine Auswirkungen, weil das Medizinstudium als Staatsexamensstudiengang geregelt ist. Die anschließende ärztliche Weiterbildung erfolgt für Ihren Nachwuchs in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung mit tariflich geregeltem Gehalt, sodass Ärzte in der Qualifizierung nach dem Studium nicht in prekäre Lebenslagen geraten. Um beides geht es aber in der anstehenden Reform der Psychotherapeutenausbildung. Mit der Reform soll nur nachvollzogen werden, was für Ärzte längst selbstverständlich ist.

Bedenklich finden wir, dass Sie bei Ihrer Kritik mit den Ängsten unserer Patienten spielen. Anlass zu dieser Sorge besteht in keiner Weise. Die Patientensicherheit ist bei Psychotherapeuten durch ihre umfassende Ausbildung und durch das Sozial- und Berufsrecht heute auf hohem Niveau gesichert. Die Reform ändert daran nichts. Der Patientenschutz ist in psychotherapeutischer Behandlung sogar zweifach gesichert. Jeder Psychotherapeut ist dazu qualifiziert festzustellen, wann es Sinn macht, einen Arzt hinzuzuziehen. Diese selbstverständliche Sorgfaltspflicht wird durch die gesetzliche Pflicht, einen Konsiliarbericht einzuholen (§ 28 Absatz 3 SGB V), noch einmal unterfüttert.

Mit dem Psychotherapeutengesetz wurde vor 20 Jahren durch die wegweisende Integration der beiden Berufsgruppen der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in das deutsche Gesundheitssystem eine entscheidende Verbesserung der Versorgung von psychisch kranken Menschen erreicht. Das Gesetz schuf die beiden Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und gliederte sie in die vertragsärztliche Versorgung ein. Gesetzlich Krankenversicherte haben seitdem einen direkten Zugang zu Psychotherapeuten, egal ob diese zuvor Medizin, Psychologie oder Soziale Arbeit studiert haben. Psychische Erkrankungen werden von diesen eigenverantwortlich diagnostiziert und, wenn erforderlich, psychotherapeutisch behandelt. Diese seit mehr als 20 Jahren gelebte Versorgung jetzt als Ausgliederung psychisch kranker Menschen wahrnehmen zu wollen, ist grotesk und geht an den Realitäten vorbei.

Heilberufe sind auf Kooperation und Koordination der Versorgung angewiesen, um ihren multimorbiden und chronisch kranken Patienten gerecht zu werden. Diese gute Kooperation zwischen Ärzten und Psychotherapeuten in der Versorgungspraxis passt so gar nicht zu Ihrer Stellungnahme und dem im Ärzteblatt (22. Februar 2019) veröffentlichten Gastbeitrag.

Die Ausbildung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist dringend reformbedürftig. Nur mit einer grundlegenden Reform kann sichergestellt werden, dass trotz der Bologna-Reform alle Psychotherapeuten über einen Hochschulabschluss auf Masterniveau verfügen und, dass unser Nachwuchs nach dem Studium nicht länger in prekären Verhältnissen leben muss und in sozialversicherungspflichtiger Anstellung die Weiterbildung absolvieren kann. Diese Ziele verfolgt das Reformvorhaben der Bundesregierung. Deshalb halten wir die geplante Reform für wegweisend.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dietrich Munz
Präsident der BPtK

Reform der Psychotherapeutenausbildung

BPtK-Spezial mit den wichtigsten Informationen

(BPtK) Anfang Januar hat das Bundesgesundheitsministerium einen Referentenentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vorgelegt. Künftig soll die Qualifizierungsstruktur, die sich im Gesundheitswesen bei anderen Heilberufen bewährt hat, auch für Psychotherapeuten gelten. Damit liegt ein Gesetzentwurf vor, der in seinen wesentlichen Elementen den Forderungen der deutschen Psychotherapeutenschaft entspricht. Ein neues BPtK-Spezial informiert kompakt über die Inhalte des Reformkonzepts der Psychotherapeutenschaft und den Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums.

Keine ungeprüften Apps für chronisch kranke Menschen

BPtK zum TSVG: Regierungsfraktionen gefährden Patientensicherheit

(BPtK) Krankenkassen sollen ihren Versicherten künftig digitale Anwendungen wie Apps in Behandlungsprogrammen für chronisch kranke Menschen anbieten können – auch ohne Prüfung der fachlichen Qualität, Wirksamkeit und Datensicherheit durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Dies sieht ein Antrag der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vor. Danach könnten Krankenkassen eine grundsätzliche Einigung im G-BA über die fachlichen Anforderungen an solche digitalen Programme blockieren, damit sie ihren Versicherten anschließend anbieten können, was sie wollen.

Nach dem Antrag soll der G-BA zwar grundsätzlich Apps und Internetprogramme zur Behandlung chronisch kranker Menschen (Disease-Management-Programme) prüfen. Kommt es aber zu keiner Einigung im G-BA-Plenum, sollen die Krankenkassen ihren Versicherten auch ungeprüfte Programme anbieten können. „Dies führt zu schädlichen Fehlanreizen im Gemeinsamen Bundesausschuss und gefährdet vor allem die Patientensicherheit“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Es muss unabhängig geprüft sein, ob digitale Programme für chronisch kranke Menschen wirksam und sicher sind.“ Die BPtK fordert deswegen, Qualität, Wirksamkeit und Datensicherheit digitaler Anwendungen durch den G-BA zu prüfen, bevor einzelne digitale Programme den Patienten angeboten werden.

Bundesregierung setzt auf Reform der Bedarfsplanung

Monatelange Wartezeiten auf psychotherapeutische Behandlung verringern

(BPtK) Psychisch kranke Menschen warten Monate auf eine psychotherapeutische Behandlung. Das räumt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein (Bundestagsdrucksache 19/7316). Die Bundesregierung erkennt an, dass eine Ursache für die langen Wartezeiten fehlende Psychotherapeuten sein können. Sie sieht die Notwendigkeit, diese Wartezeiten zu verringern.

Dies soll auch mit der Reform der Bedarfsplanung gelingen, die der Gemeinsame Bundesausschuss nach dem Terminservicegesetz bis zum 1. Juli 2019 umzusetzen hat. Die Bundesregierung kündigte an, die Wirkung der Reform aufmerksam zu beobachten.

Die Einführung der psychotherapeutischen Sprechstunde und der Akutbehandlung hat nach Einschätzung der Bundesregierung schnellere erste Termine beim Psychotherapeuten ermöglicht. Ihr liegen zugleich keine konkreten Informationen darüber vor, dass bestimmte Patientengruppen beim Zugang zur Psychotherapie systematisch benachteiligt werden.

Wegweisende Reform der Psychotherapeutenausbildung

BPtK unterstützt Gesetzentwurf für eine neue Aus- und Weiterbildung (hier inkl. Pressecho und Stellungnahmen – ganz unten auf dieser Seite)

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer begrüßt den Gesetzentwurf als wegweisende Reform der Psychotherapeutenausbildung. „Mit der Einführung eines Hochschulstudiums der Psychotherapie, das mit einem Masterabschluss endet, und einer Weiterbildung, die sowohl ambulant als auch stationär eine breitere Qualifizierung sichert, erfolgt eine richtungsweisende Integration der Versorgung psychisch kranker Menschen in das deutsche Gesundheitssystem“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Die bewährten Strukturen eines Hochschulstudiums mit anschließender Weiterbildung gelten damit künftig auch für Psychotherapeuten. Der Sonderweg der bisherigen Psychotherapeutenausbildung wird beendet.“

Einheitliches Masterniveau

Die bisherige Psychotherapeutenausbildung hatte gravierende strukturelle Mängel: Durch die Bologna-Reform der Studienabschlüsse gab es keine einheitlichen Voraussetzungen für die Psychotherapeutenausbildung mehr. Nach der neuen Bachelor-Master-Systematik reichte in einigen Bundesländern seither ein Bachelorabschluss für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten aus. Nur für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten war ein Masterabschluss erforderlich. Es war jedoch nicht mehr klar, ob im Studium die für eine Psychotherapeutenausbildung notwendigen Inhalte vermittelt wurden. Mit dem Gesetzentwurf wird die Ausbildung auf Masterniveau gesichert.

Beendigung der prekären wirtschaftlichen und rechtlichen Ausbildungsbedingungen

In der bisherigen Psychotherapeutenausbildung arbeiten angehende Psychotherapeuten nach abgeschlossenem Studium mindestens drei Jahre in der Versorgung, davon eineinhalb Jahre als „Praktikanten“ in psychiatrischen oder psychosomatischen Krankenhäusern oder Reha-Kliniken. Während dieser Zeit erhalten sie meist keine oder nur eine geringe Bezahlung und sind damit nicht in der Lage, ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Künftig sollen Psychotherapeuten nach dem Studium über eine Approbation verfügen. Dadurch können sie, wie heute schon Ärzte, während ihrer Weiterbildung in der Versorgung tätig sein und entsprechend vergütet werden.

Breite ambulante und stationäre Qualifizierung

Das Spektrum der psychischen Erkrankungen, die psychotherapeutisch behandelt werden können, entwickelt sich immer weiter. Bei fast allen psychischen Erkrankungen empfehlen Leitlinien, sie psychotherapeutisch oder in Kombination mit einer Pharmakotherapie zu behandeln. Auch die Behandlung von psychotischen Erkrankungen, Borderline-Störungen und Suchterkrankungen gehört heute zu den Leistungen niedergelassener Psychotherapeuten. Die geplante Reform stellt sicher, dass Psychotherapeuten sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich nach diesen neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen weitergebildet werden. Eine ausreichend lange Weiterbildung im ambulanten sowie stationären Bereich sorgt dafür, dass Psychotherapeuten für ihre vielfältigen Aufgaben umfassend qualifiziert werden. Die BPtK begrüßt, dass zu den Ausbildungszielen auch Prävention und Rehabilitation, die Übernahme von Leitungsfunktionen und die Veranlassung von Behandlungsmaßnahmen durch Dritte gehören.

Spezifische Qualität der Ausbildungsinstitute

Die spezifische Qualität der ambulanten Ausbildung, die bisher schon durch die psychotherapeutischen Ausbildungsinstitute und Ambulanzen gesichert ist, soll auch künftig in der Weiterbildung erhalten bleiben. Durch die geplanten Regelungen schafft der Bundesgesetzgeber die notwendigen sozialrechtlichen Voraussetzungen, damit die ambulante Weiterbildung an Instituten und Ambulanzen erfolgen kann.

BPtK-Forderungen

  • Finanzieller Unterstützungsbedarf in der Weiterbildung: Für die fachlich notwendige Supervision, Selbsterfahrung und Theorie sowie die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der Psychotherapeuten besteht während der ambulanten Weiterbildung ein zusätzlicher finanzieller Unterstützungsbedarf. Hier könnte sich der Gesetzgeber an der Regelung zur ambulanten Weiterbildung bei Hausärzten und grundversorgenden Fachärzten orientieren oder Zuschüsse für Weiterbildungsinstitute vorsehen, um „Schulgeld“ für Psychotherapeuten zu vermeiden.
  • Heilkundeerlaubnis: Die Heilkundeerlaubnis sollte in Anlehnung an die anderen verkammerten Heilberufe erteilt werden. Psychotherapeuten sind qualifiziert, das zu tun, was notwendig ist, um psychische Erkrankungen festzustellen sowie alle Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, zu heilen und zu lindern. Wie bei allen anderen Heilberufen ist durch die Aus- und Weiterbildung in Verbindung mit den Berufsordnungen und der Berufsaufsicht der Landespsychotherapeutenkammern flächendeckend sichergestellt, dass Psychotherapeuten ihre Patienten unter Einhaltung der Sorgfaltspflichten und dem aktuellen fachlichen Wissensstand behandeln. Dies selbst zu regeln, gehört zum Kernbereich der Tätigkeit von Psychotherapeutenkammern wie auch Ärztekammern. Der Gesetzgeber kann daher auf gesetzliche Interventionen in der Heilkundeerlaubnis verzichten und auch Psychotherapeuten eine Erlaubnis erteilen, die die Erforschung psychotherapeutischer Innovationen einschließt.
  • Mehr Praxis und psychotherapeutische Verfahren im Studium: Um während des Studiums ausreichend praktisch zu qualifizieren, ist ein Praxissemester sinnvoll, das dem „Praktischen Jahr“ im Medizinstudium entspricht. Ausreichende praktische Erfahrungen sind notwendig, damit Psychotherapeuten ohne Weiterbildung bereits in der Lage sind, die Möglichkeiten und Grenzen ihrer heilkundlichen Kompetenz richtig einzuschätzen. Außerdem sollte gesichert sein, dass an der Hochschule praktische Erfahrungen in mindestens zwei wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren erworben werden, die für die Versorgung psychisch kranker Menschen relevant sind.

Erfolge der psychotherapeutischen Sprechstunde nicht zunichtemachen

BPtK lehnt gestufte Versorgung, wie mit dem TSVG geplant, ab

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) lehnt eine „gestufte und gesteuerte psychotherapeutische Versorgung“, wie sie mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geplant ist, ab. „Psychisch kranke Menschen werden bereits nach Dringlichkeit und Schwere behandelt“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Der Gesetzgeber hat mit der psychotherapeutischen Sprechstunde bereits eine differenzierte Versorgung eingeführt. Eine zusätzliche Prüfung durch Dritte, ob eine psychotherapeutische Behandlung überhaupt notwendig ist, würde den großen Erfolg, der mit der Sprechstunde erzielt wurde, wieder zunichtemachen.“ Menschen, die an psychischen Beschwerden leiden, erhalten durchschnittlich innerhalb von knapp sechs Wochen einen ersten Termin beim Psychotherapeuten zur Diagnostik und Beratung. Diese Regelung hat sich gerade für schwer psychisch kranke Menschen bewährt, die vorher von den langen Wartezeiten auf einen ersten Termin abgeschreckt wurden.

Alle Patienten, bei denen festgestellt wurde, dass sie psychisch krank sind, müssen danach viel zu lange auf eine psychotherapeutische Behandlung warten: in ländlichen Regionen fünf bis sechs Monate, im Ruhrgebiet sogar sieben Monate. „Diese langen Wartezeiten lassen sich nur durch mehr Psychotherapeuten verkürzen“, erklärt BPtK-Präsident Munz. „Deshalb fordern wir, dort kurzfristig für Psychotherapeuten 1.500 Praxen mehr zuzulassen.“

Vielen Patienten kann mit einer Kurzzeit- oder Langzeitpsychotherapie geholfen werden. Einige dieser Patienten erhalten flankierend eine Pharmakotherapie. „Es gibt aber auch eine kleine Gruppe von Patienten, die nicht nur Psychotherapie und Pharmakotherapie brauchen, sondern darüber hinaus auch soziotherapeutische Unterstützung, psychiatrische Krankenpflege, Ergotherapie oder auch Angebote der Gemeindepsychiatrie“, stellt Munz fest. „Bei diesen Patienten mit komplexem Leistungsbedarf reicht jedoch eine rein psychotherapeutische oder psychiatrische Versorgung nicht aus. Ihr Hauptproblem ist die fehlende Kooperation und Koordination. Für diese schwer und meist chronisch kranken Patienten fehlt schlicht das notwendige multiprofessionelle Behandlungsangebot“, erläutert Munz. „Der Gemeinsame Bundesausschuss sollte den Auftrag erhalten, für diese schwer und meist chronisch kranken Patienten eine ambulante multiprofessionelle Versorgung zu ermöglichen.“