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„Ärztlicher Konsiliarbericht häufig unpräzise und nichtssagend“

BPtK-Präsident Munz zur Psychotherapeutenausbildung

(BPtK) Bundesärztekammerpräsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery hat zu seinem Abschied einen standespolitischen Salto rückwärts vorgeführt. Mit seiner Kritik an der Psychotherapeutenausbildung verweigert er Teamfähigkeit und Kooperation mit anderen Gesundheitsberufen. Das ist ein ärztliches Selbstverständnis von vorgestern. BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fordert von Herrn Montgomery: Ärzte sollten akzeptieren, dass andere Gesundheitsberufe Aufgaben ebenbürtig erbringen können.

BPtK-Präsident Munz erklärt: „Psychische Erkrankungen können körperliche Ursachen haben. Psychotherapeuten wissen das und Psychotherapeuten können beurteilen, ob körperliche Ursachen bei den psychischen Beschwerden eines Patienten eine Rolle spielen könnten. Psychotherapeuten holen deshalb seit jeher und von sich aus ärztlichen Rat ein. Das bisherige Verfahren, die ‚konsiliarische‘ Pflichtberatung, ist jedoch oft das Papier nicht wert, auf dem es steht. Der konsiliarische Bericht der Ärzte ist viel zu häufig unpräzise oder nichtssagend. Deshalb brauchen Psychotherapeuten das Recht, an ihre ärztlichen Kollegen gezielt Fragen stellen zu dürfen.

Das bisherige konsiliarische Verfahren ist eine meist überflüssige Belastung der Patienten, weil die Psychotherapeuten nicht die Informationen erhalten, die sie benötigen. Der Konsiliarbericht kann deshalb abgeschafft und durch eine Überweisung, wie sie auch zwischen Ärzten üblich ist, ersetzt werden.

Die Ärzteschaft besteht allerdings weiter auf konsiliarische Berichte, die – wie wir alle wissen – für die psychotherapeutische Behandlung unbrauchbar sind. Diese Verweigerung einer sachgerechten Lösung lässt sich wohl nur mit dem überholten Selbstverständnis mancher Ärzte begründen, nach dem andere Heilberufe nicht einmal die Kompetenz haben, ihnen die richtigen Fragen zu stellen. Ein patientenorientiertes Gesundheitssystem verlangt allerdings zum Wohle des Patienten multiprofessionelle Kooperation und Kollegialität. Es verlangt vor allem präzisen fachlichen Austausch statt nichtssagender Bescheinigungen.“

„Für Patienten entscheidend, ob Behandler Psychotherapeut oder Arzt“

BPtK-Präsident Munz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK) Bundesärztekammerpräsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery hat zu seinem Abschied einen standespolitischen Salto rückwärts vorgeführt. Mit seiner Kritik an der Psychotherapeutenausbildung verweigert er Teamfähigkeit und Kooperation mit anderen Gesundheitsberufen. Das ist ein ärztliches Selbstverständnis von vorgestern. BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fordert von Herrn Montgomery: Ärzte sollten akzeptieren, dass andere Gesundheitsberufe Aufgaben ebenbürtig erbringen können.

BPtK-Präsident Munz erklärt: „Nach einem abgeschlossenen Bachelor- und Masterstudium sowie der Staatsprüfung erhalten Studierende künftig eine Approbation als Psychotherapeut oder Psychotherapeutin. Sie verfügen dank des Studiums über eine breite und solide wissenschaftliche und praktische Qualifikation. Dadurch haben Psychotherapeuten einen spezifischen psychologischen Zugang zu Gesundheit und Krankheit.

Psychotherapeuten können psychisch kranken Menschen eine umfassende Diagnostik und Behandlung anbieten. Psychotherapeuten ist ein Defizitmodell von Krankheit in Abgrenzung zu Gesundheit fremd. Psychotherapeuten nutzen traditionell die Stärken ihrer Patienten für die Gesundung, sie entwickeln mit ihnen seit jeher eine eigenständige Gesundheitskompetenz. Sie reduzieren ihre Patienten also nicht auf ihre Krankheit. Psychotherapeuten tragen gemeinsam mit ihren ärztlichen Kollegen Verantwortung für eine gute Versorgung psychisch kranker Menschen. Gerade deshalb sollten die unterschiedlichen Traditionen und Qualifikationen für Patienten auch in der Berufsbezeichnung erkennbar sein. Patienten sollten wissen, ob ihr Behandler ein ‚Psychotherapeut‘ oder ‚Arzt‘ ist, dessen spezifische und unverzichtbare Kompetenz vor allem in einem biologischen Zugang zu Krankheit und Gesundheit liegt. Die im Gesetzentwurf gewählten Berufsbezeichnungen bilden das unterschiedliche Kompetenzprofil der beiden Heilberufe angemessen ab.“

„Psychotherapeuten wissenschaftlich und praktisch besser qualifiziert“

BPtK-Präsident Munz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK) Bundesärztekammerpräsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery hat zu seinem Abschied einen standespolitischen Salto rückwärts vorgeführt. Mit seiner Kritik an der Psychotherapeutenausbildung verweigert er Teamfähigkeit und Kooperation mit anderen Gesundheitsberufen. Das ist ein ärztliches Selbstverständnis von vorgestern. BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fordert von Herrn Montgomery: Ärzte sollten akzeptieren, dass andere Gesundheitsberufe Aufgaben ebenbürtig erbringen können.

BPtK-Präsident Munz erklärt: „Durch die Reform ihrer Ausbildung werden Psychotherapeuten der erste akademische Heilberuf in Deutschland sein, der seine Qualifikation für die Approbation über ein Bachelor-/Masterstudium erreicht. Vorteil dieser Lösung ist, dass Studierende länger Zeit haben, sich darüber klar zu werden, ob sie nachher als Psychotherapeut oder Psychotherapeutin tätig werden wollen, da der Bachelor noch nicht ausschließlich auf eine heilkundliche Tätigkeit ausgerichtet ist. Vorteil ist auch, dass Psychotherapeuten durch das Masterstudium neben einer fundierten praktischen Ausbildung eine umfassende wissenschaftliche Qualifikation erhalten. Wir haben damit ein deutlich breiteres wissenschaftliches Fundament als zum Beispiel Ärzte, bei denen z. B. das Verfassen einer eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit nicht zum Studium gehört.

Dabei kommt die notwendige Praxis im Studium nicht zu kurz. Angehende Psychotherapeuten werden mindestens 16 Wochen in psychiatrischen oder psychosomatischen Kliniken die praktischen Kenntnisse erwerben, die für eine Approbation notwendig sind. Demgegenüber können Ärzte während ihres Medizinstudiums, das nicht in der Bachelor-Master-Systematik integriert ist, nur auf freiwilliger Basis Erfahrungen in der Versorgung von psychisch kranken Menschen erwerben. Sie müssen es aber nicht. Das heißt, Ärzte können auch ohne solche praktischen Kenntnisse die Approbation erhalten. Ersten Kontakt zu psychisch kranken Menschen haben angehende Psychiater oder Psychosomatiker dann erstmals in der Weiterbildung. Diese gravierende Lücke in der ärztlichen Ausbildung sollte zum Schutz der Patienten schnell geschlossen werden.

Psychotherapeuten sind mit dem neuen Psychotherapiestudium häufig sowohl wissenschaftlich als auch praktisch besser für die Versorgung psychisch kranker Menschen qualifiziert als ihre ärztlichen Kollegen. Vielleicht erklärt gerade diese hervorragende Qualifikation, die Psychotherapeuten mit ihrer Approbation erhalten sollen, die Ablehnung der Reform durch den scheidenden Präsidenten der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery. Noch klarer als durch das Psychotherapeutengesetz 1999 wird mit dieser Reform, dass Psychotherapeuten Ärzten gleichgestellt sind.“

Ein modernes Berufsgesetz für einen akademischen Heilberuf

BPtK begrüßt Approbationsstudium für Psychotherapeuten

(BPtK) „Das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung schafft eine moderne Ausbildung zu einem akademischen Heilberuf“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), angesichts der ersten Beratung des Gesetzes im Deutschen Bundestag fest. Mit der Reform werden die notwendigen bundeseinheitlichen Qualifikationsstandards auf Masterniveau sichergestellt. Gleichzeitig bleibt die Möglichkeit erhalten, über unterschiedliche Studiengänge eine Psychotherapeutenausbildung zu absolvieren. Außerdem wird nach dem Studium der psychotherapeutische Nachwuchs künftig nicht länger in prekären Praktikumsverhältnissen ausgebildet, sondern als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut mit angemessenem Gehalt für die eigenverantwortliche Tätigkeit in der ambulanten und stationären Versorgung weitergebildet. Der Gesetzentwurf beendet den Sonderweg der bisherigen Psychotherapeutenausbildung und schafft eine, wie bei den anderen akademischen Heilberufen, bewährte Struktur eines Approbationsstudiums mit anschließender Weiterbildung.

Die Reform stellt außerdem sicher, dass Patientinnen und Patienten, die einer psychotherapeutischen Behandlung bedürfen, eine qualifizierte, patientenorientierte Versorgung auf dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse erhalten. „Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden noch besser für die gesamte Breite ihrer Aufgaben und der psychischen Erkrankungen qualifiziert. Dabei bilden die Weiterbildungsambulanzen mit ihrer konzeptionellen Einheit von Behandlung unter Supervision, Selbsterfahrung und Theorievermittlung die notwendige Grundlage“, erläutert BPtK-Präsident Munz. Die Kosten für diese spezifischen psychotherapeutischen Inhalte der Weiterbildung sind bisher finanziell nicht ausreichend gedeckt. „Ohne zusätzliche finanzielle Förderung der ambulanten Weiterbildung bleibt die Reform allerdings halbherzig,“, kritisiert Munz. Der Deutsche Psychotherapeutentag forderte im März, dass die Finanzierungslücke in der Weiterbildung durch gesetzlich geregelte Zuschüsse aufgefangen wird, um zu vermeiden, dass die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung die Kosten hierfür zu tragen haben.

Psychotherapeutische Gutachten bei Asylsuchenden ausgeschlossen

Kabinett beschließt neue Härten für Geflüchtete

(BPtK) Die Bundesregierung plant mit dem Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, Psychotherapeuten von Gutachten zur Feststellung psychischer Erkrankungen bei Asylsuchenden auszuschließen. Obwohl Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bestens für die Diagnose und Behandlung psychischer Erkrankungen qualifiziert sind, sollen in Zukunft nur noch Ärzte – unabhängig von ihrer Fachrichtung – Stellungnahmen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren abgeben dürfen. Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus die Kürzung von existenzsichernden Leistungen sowie die Ausweitung von Inhaftierungen vor. Gerade bei bereits psychisch belasteten Personen können Ausschluss aus dem gesellschaftlichen Leben und Isolierung zu einer erheblichen Verschlechterung der psychischen Gesundheit führen.

„Der Verzicht auf psychotherapeutische Gutachten ist fachlich nicht zu begründen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Die geplanten Änderungen scheinen auf die Abschreckung von Geflüchteten ausgerichtet zu sein. Die Bundesregierung darf dafür aber die Gesundheit der Geflüchteten nicht aufs Spiel setzen.“

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung birgt die Gefahr, dass schwer traumatisierte und psychisch erkrankte Personen nicht die psychotherapeutische Versorgung erhalten, die sie brauchen, oder in ein Land ohne angemessene Gesundheitsversorgung abgeschoben werden. Asylsuchende dürfen nicht abgeschoben werden, wenn eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht. Eine solche Gefahr für Leib und Leben können schwere psychische Erkrankungen sein, insbesondere Depressionen, Psychosen und Posttraumatische Belastungsstörungen. Bei diesen Erkrankungen können Patienten in erheblichem Maße suizidgefährdet sein und benötigen dann eine unmittelbare Behandlung.

Die Feststellung und Behandlung von psychischen Erkrankungen bei Asylsuchenden muss verbessert und nicht durch zusätzliche Hürden erschwert werden. Die BPtK fordert daher, Psychotherapeuten ausdrücklich zu Gutachten in aufenthaltsrechtlichen Verfahren zuzulassen, die Gesundheitsversorgung von Geflüchteten zu verbessern und ihre Möglichkeiten zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu stärken.

Inklusives Wahlrecht bereits für die Europawahl möglich

BPtK begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

(BPtK) Menschen, die in allen Angelegenheiten betreut werden oder sich im Maßregelvollzug befinden, weil sie eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben, können auf Antrag ihr Wahlrecht bereits für die Europawahl am 26. Mai 2019 ausüben. Dies hat das Bundesverfassungsgericht am 15. April 2019 in seinem Urteil verkündet.

„Wir begrüßen, dass die mehr als 85.000 Menschen mit Behinderung und die Menschen, die sich im Maßregelvollzug befinden, jetzt bereits bei den Europawahlen im Mai ihre Stimme abgeben können“, so Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer. „Es war überfällig, dass die bislang bestehenden pauschalen Wahlausschlüsse abgeschafft werden und Menschen mit Behinderung und im Maßregelvollzug untergebrachte Menschen endlich ihr Recht auf Teilhabe an den Wahlen wahrnehmen können“.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits am 21. Februar 2019 die Regelungen der Wahlrechtsausschlüsse für in allen ihren Angelegenheiten Betreute und für wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter für verfassungswidrig erklärt.

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Wahlrechtsausschlüssen:

Urteil vom 15. April 2019 – 2 BvQ 22/19

Beschluss vom 29. Januar 2019 – 2 BvC 62/14

Förderung der ambulanten Weiterbildung notwendig

Deutscher Psychotherapeutentag unterstützt Kabinettsentwurf

(BPtK) Der 34. Deutsche Psychotherapeutentag in Koblenz hat am 30. März die Reform der Psychotherapeutenausbildung, wie sie die Bundesregierung plant, unterstützt. Der Gesetzentwurf beendet den Sonderweg der bisherigen Psychotherapeutenausbildung. Mit einem Studium, das mit dem Master und der Approbation abschließt, und der anschließenden ambulanten und stationären Weiterbildung gelten zukünftig auch für Psychotherapeuten die bei anderen Heilberufen bewährten Strukturen.

Die geplante Ausbildungsreform ist ein Plus für die Patienten. Sie bereitet Psychotherapeuten noch besser auf das immer größere Spektrum psychischer Erkrankungen vor, die psychotherapeutisch behandelt werden können. Für die meisten psychischen Erkrankungen gibt es inzwischen sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung erfolgreiche psychotherapeutische Konzepte. Beispielsweise kann Menschen mit einer psychotischen Erkrankung, die über Jahrzehnte in erster Linie pharmakologisch behandelt wurden, inzwischen auch psychotherapeutisch geholfen werden, ihre wahnhaften Überzeugungen zu verändern.

Mit dem Gesetzentwurf werden auch die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Psychotherapeuten künftig nach dem Studium und der Approbation in der Weiterbildung ein geregeltes Einkommen erzielen können. Sie sind dann bereits in ihrem Beruf approbiert und können sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden. Die deutsche Psychotherapeutenschaft sieht jedoch noch zusätzlichen Finanzierungsbedarf. Die Kosten für spezifische psychotherapeutische Inhalte der Weiterbildung, wie z. B. Supervision, Selbsterfahrung und Theorievermittlung, sind bisher finanziell nicht ausreichend gedeckt. Der Deutsche Psychotherapeutentag fordert eine Weiterbildung ohne eine Selbstbeteiligung durch die angehenden Psychotherapeuten. Dafür ist ein gesetzlich geregelter Zuschuss notwendig, der Psychotherapeuten in Weiterbildung ein Einkommen in Höhe des Tarifgehalts in Krankenhäusern sichert.

Klarstellung IV: Ärzte gefährden berufliche Selbstverwaltung

BPtK zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK) Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychotherapeuten tragen als Heilberufe eine besondere Verantwortung. Der Gesetzgeber hat wesentliche Regelungen zur Ausübung dieser Berufe den Professionen übertragen. Die Kammern legen deshalb die Regeln der Berufsausübung selbst fest. Diese Delegation von Verantwortung durch den Staat drückt sich zum Beispiel darin aus, dass die Bundesärzteordnung die ärztliche Heilkunde in keiner Weise einschränkt. Ärztliche Berufsausübung ist definiert als die Ausübung von Heilkunde durch einen „Arzt“ oder eine „Ärztin“. Dies ist zwar eine Tautologie wie die Aussage „Wenn es regnet, regnet es“. Der Gesetzgeber hat sie aber aus gutem Grund gewählt. Details der Berufsausübung werden auf diese Weise nicht gesetzlich definiert. Dadurch sind Ärzte befugt, auch jenseits bereits wissenschaftlich anerkannter Verfahren und Methoden innovative Heilkunde in der Forschung anzuwenden und zu erproben. Dadurch können sie die Möglichkeiten ihrer Heilkunde selbst weiterentwickeln.

Nichts anderes fordern die Psychotherapeuten für die Regelung ihrer Berufsausübung bei der Reform der Psychotherapeutenausbildung. Für Psychotherapeuten sollte gelten, dass sie ihre Heilkunde durch jede berufsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung von psychischen Erkrankungen sowie zur Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert ausüben, bei denen Psychotherapie indiziert ist. „Eine solche Definition der Heilkunde entspricht dem Prinzip der Selbstverwaltung der Heilberufe“, erläutert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer. „Für mich ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesärztekammer den Gesetzgeber auffordert, bei einem anderen Heilberuf die Details der Berufsausübung gesetzlich zu regeln. Sie übersieht, dass sie damit den Kernbereich der beruflichen Selbstverwaltung für sich selbst und die anderen Heilberufe gefährdet.“

Klarstellung III: Auch körperlich Kranke brauchen Psychotherapeuten

BPtK zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK) Psychotherapie gehört ergänzend zu den organmedizinischen Therapien, z. B. in der Onkologie, Kardiologie, Diabetologie und Schmerztherapie, zu den evidenzbasierten Behandlungen. „Bei lebensbedrohlichen und chronisch verlaufenden körperlichen Erkrankungen unterschätzen Ärzte häufig noch die psychischen Einflussfaktoren“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Körperlich kranke Menschen brauchen deshalb häufig auch Psychotherapie. Für eine gute Krankenbehandlung ist daher eine regelmäßige Kooperation von Ärzten und Psychotherapeuten unerlässlich.“

Jeder dritte Mensch, der an Krebs erkrankt, leidet unter erheblichen psychischen Belastungen, wie z. B. existentiellen Ängsten, tiefen Depressionen und zermürbenden Schlafstörungen. Patienten mit chronischen Erkrankungen müssen vielfach erst mit der psychischen Dauerbelastung und Einschränkungen durch ihr körperliches Leid leben lernen. Patienten mit Diabetes müssen z. B. täglich selbst die Verantwortung für ihre Therapie übernehmen, Ernährung und Bewegung umstellen, anhand ihrer Blutzuckerwerte Insulin dosieren und oft mit Rückschlägen und Komplikationen zurechtkommen. In vielen Fällen ist ohne eine begleitende Psychotherapie eine erfolgreiche Behandlung der körperlichen Erkrankung nicht möglich. „Psychotherapeuten erlernen deshalb die Grundlagen für die Behandlung von schweren und chronischen Krankheiten bereits im Studium“, erklärt BPtK-Präsident Munz. „In der Weiterbildung werden diese Kenntnisse dann in der ambulanten und stationären Patientenversorgung vertieft.“

Klarstellung II: Kooperation von Psychotherapeuten und Ärzten stärken

BPtK zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK) Eine ärztliche Untersuchung, ob auch körperliche Ursachen für psychische Beschwerden vorliegen, war durch die Reform der Psychotherapeutenausbildung nie infrage gestellt. Diese somatische Abklärung gehört bei einer psychotherapeutischen Behandlung zu den Sorgfaltspflichten von Psychotherapeuten. „Der aktuell im SGB V vorgeschriebene ärztliche Konsiliarbericht ist jedoch meist zu wenig aussagekräftig“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), klar. „Eine gezielte Überweisung des behandelnden Psychotherapeuten an den Hausarzt oder an einen Facharzt ist die bessere Lösung. Psychotherapeuten könnten gezielter die Expertise ärztlicher Kollegen hinzuziehen. Die Kooperation zwischen Psychotherapeuten und Ärzten würde gestärkt.“

Psychotherapeuten haben grundsätzlich neben den seelischen auch die körperlichen Ursachen von Krankheiten im Blick. Psychotherapeuten gehen von einem ganzheitlichen Krankheitsmodell aus, das darauf basiert, dass alles menschliche Verhalten und Erleben eine körperliche, eine psychische und eine soziale Dimension hat. Aussagekräftige somatische Befundberichte können für einen Psychotherapeuten wichtige Informationen enthalten. „Wir schlagen vor, den Konsiliarbericht durch eine Überweisung zu ersetzen“, fordert BPtK-Präsident Munz. „Damit werden auch unnötige Doppeluntersuchungen und die Verzögerung dringlicher psychotherapeutischer Behandlungen vermieden.“