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Befristete Zulassung für die Behandlung traumatisierter Flüchtlinge

BPtK aktualisiert Ratgeber: Wie beantrage ich eine Ermächtigung?

(BPtK) Für traumatisierte Flüchtlinge müssen zukünftig mehr Psychotherapeuten verfügbar sein. Dazu hat die Bundesregierung auf Initiative der Bundespsychotherapeutenkammer die Zulassungsverordnung für Ärzte geändert. Danach sind die Zulassungsausschüsse zukünftig verpflichtet, Psychotherapeuten, Ärzte und psychosoziale Einrichtungen zur psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung von Flüchtlingen zu ermächtigen.

Die BPtK hat deshalb ihren Ratgeber für Psychotherapeuten, die eine Ermächtigung für die Versorgung von Flüchtlingen beantragen wollen, aktualisiert.

Asylrecht erlaubt keine angemessene medizinische Versorgung

BPtK-Symposium zur Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge

(BPtK) Viele der 800.000 Flüchtlinge, die voraussichtlich bis Ende des Jahres 2015 nach Deutschland kommen werden, sind psychisch krank. Studien zeigen, dass es 40 bis 50 Prozent sind. Ihre Versorgung ist mangelhaft. Kaum ein Flüchtling erhält eine psychotherapeutische Behandlung.

Um auf diesen Missstand aufmerksam zu machen und darüber zu diskutieren, wie die Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge verbessert werden kann, veranstaltete die BPtK am 24. September in Berlin ein Symposium, zu dem Experten aus Wissenschaft, Praxis und Politik eingeladen waren.

BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz erläuterte in seiner Begrüßung, dass die rechtlichen und verwaltungstechnischen Voraussetzungen in Deutschland völlig ungeeignet seien, um psychisch kranken Flüchtlingen schnell eine notwendige Psychotherapie anbieten zu können: „Das muss dringend geändert werden.“

Munz bedauerte, dass die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration der Bundesregierung, Staatsministerin Aydan Özoğuz, aufgrund kurzfristig anberaumter Beratungen im Vorfeld des heutigen Flüchtlingsgipfels der Bundesregierung verhindert sei und daher die Veranstaltung nicht – wie angekündigt – mit einem persönlichen Grußwort eröffnen könne.

Psychotherapie und Dolmetscher für psychisch kranke Flüchtlinge

BÄK und BPtK legen Konzept für Modellprojekt vor

(BPtK) Bundesärztekammer (BÄK) und Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordern eine bessere psychotherapeutische und psychiatrische Versorgung von psychisch kranken Flüchtlingen. Ob ein Flüchtling eine Psychotherapie benötigt, muss von unabhängigen und qualifizierten Gutachtern geprüft werden. Bisher fällen solche Entscheidungen viel zu häufig Sachbearbeiter in den Sozialbehörden oder fachfremde Gutachter. Falls eine Psychotherapie indiziert ist, muss außerdem der Einsatz von Dolmetschern finanziert werden.

BÄK und BPtK schlagen deshalb gemeinsam ein Modellprojekt für die psychotherapeutische Versorgung von Flüchtlingen vor, das aus Bundesmitteln finanziert werden soll. Beide Kammern greifen damit auch eine Forderung der Integrations- und der Gesundheitsministerkonferenz auf, die vorgeschlagen hatten, den Einsatz von Dolmetschern in der psychotherapeutischen Behandlung in einem Modellprojekt zu erproben. Eine solche Finanzierung von Dolmetschern ist in der Asylrechtsreform, die gestern vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, nicht vorgesehen.

Kern des Modellprojekts sind drei aufeinander abgestimmte Module. Das erste Modul sieht den Aufbau eines bundesweiten Dolmetscherpools vor. Dieser könnte von Anbietern geleistet werden, die bereits in der Sprachmittlung tätig sind. Eine Koordinierungsstelle würde die Sprachmittler qualifizieren und zertifizieren, an Ärzte und Psychotherapeuten vermitteln und auch deren Vergütung abwickeln.

Als zweites Modul schlagen BÄK und BPtK in jedem Bundesland eine Koordinierungsstelle für die psychotherapeutische Behandlung von Flüchtlingen vor. Diese soll für die Beantragung, Begutachtung, Genehmigung sowie Vergütung von Psychotherapien bei Flüchtlingen zuständig sein. Die Begutachtung, ob die beantragte Psychotherapie indiziert ist, soll durch einen unabhängigen und qualifizierten Gutachter erfolgen. Die Koordinierungsstelle entscheidet über die Psychotherapie auf Grundlage des Votums des Gutachters. Sie leistet auch die Vergütung der Ärzte und Psychotherapeuten und rechnet die Ausgaben mit der Behörde ab, die gesetzlich die Kosten übernehmen muss.

Ein drittes Modul stellt die erforderliche Qualifizierung der Ärzte und Psychotherapeuten sicher. Ärzte und Psychotherapeuten sollten über spezifische Kompetenzen bei der Versorgung von Flüchtlingen verfügen, zu denen zum Beispiel asylrechtliche Kenntnisse gehören. Solche Kompetenzen sollen durch entsprechende Fortbildungen der Landesärztekammern bzw. Landespsychotherapeutenkammern sichergestellt werden. Zudem sollte es möglich sein, dass sich nicht nur Vertragsärzte und -psychotherapeuten, sondern auch psychotherapeutisch tätige Ärzte und Psychotherapeuten, die in Privatpraxen, Flüchtlingszentren oder universitären Forschungs- und Hochschulambulanzen tätig sind, an dem Modellprojekt beteiligen können.

Hintergrund: Knapp die Hälfte der Flüchtlinge in Deutschland leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Psychotherapie ist bei posttraumatischen Belastungsstörungen die Behandlungsmethode der Wahl. Die alleinige Behandlung mit Medikamenten ist nicht ausreichend und medizinisch in der Regel nicht zu verantworten. Kaum ein psychisch kranker Flüchtling erhält bisher jedoch eine psychotherapeutische Behandlung.

Asylrecht: Medizinische Versorgung von psychisch kranken Flüchtlingen verbessert

Bundesregierung verpflichtet Zulassungsausschüsse, Ermächtigungen zu erteilen

(BPtK) Mit der heute verabschiedeten Reform des Asylrechts geht eine Verbesserung der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen einher. Für traumatisierte Flüchtlinge müssen zukünftig mehr Psychotherapeuten und Ärzte verfügbar sein. Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen sind künftig verpflichtet, befristet und speziell für die Behandlung von Flüchtlingen, die Folter, Vergewaltigung oder schwere psychische, physische oder sexuelle Gewalt erlitten haben, Psychotherapeuten und Ärzte zu ermächtigen. Auch Einrichtungen, die von Psychotherapeuten oder Ärzten geleitet werden, können eine solche Ermächtigung erhalten. Dazu hat die Bundesregierung die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte geändert.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt die neue Regelung nachdrücklich. „Jetzt müssen die dringend benötigten Psychotherapeuten und Ärzte, die bereit stehen, um traumatisierte Flüchtlinge angemessen zu behandeln, ermächtigt werden. Es besteht kein Ermessensspielraum mehr“, stellt BPtK-Präsident Munz fest. Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen konnten schon bisher befristet zusätzliche Psychotherapeuten und Ärzte ermächtigen, sofern dies notwendig ist, um eine bestehende oder unmittelbar drohende Unterversorgung abzuwenden oder um einen begrenzten Personenkreis zu versorgen. Die Gremien, in denen Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen über solche befristeten Ermächtigungen entscheiden („Zulassungsausschüsse“) waren bisher jedoch in der Regel nicht bereit, diese Ermächtigungen zu erteilen. Deshalb stellte der Gesetzgeber klar, dass zukünftig für traumatisierte Flüchtlinge mehr Psychotherapeuten und Ärzte zuzulassen sind.

„Die Versorgung psychisch kranker Flüchtling ist zurzeit absolut unzureichend“, kritisiert BPtK-Präsident Munz. Etwa die Hälfte der Flüchtlinge ist psychisch krank. 2014 konnten jedoch nur etwa vier Prozent von ihnen psychotherapeutisch behandelt werden. „Wir fordern die Zulassungsausschüsse auf, der neuen Verpflichtung nachzukommen und beantragte Ermächtigungen zügig zu erteilen“, betont Munz. Psychotherapie ist bei Patienten mit einer posttraumatischen Belastungsstörung die Behandlungsmethode der Wahl. Die alleinige Behandlung mit Medikamenten ist nicht ausreichend.

Eine Ermächtigung muss beim zuständigen Zulassungsausschuss beantragt werden. Sie ist in der Regel auf zwei Jahre befristet. Wer eine solche Ermächtigung erhält, ist berechtigt, vertragspsychotherapeutische oder -psychiatrische Leistungen für Flüchtlinge zu erbringen und diese auch mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Die neue Regelung greift jedoch erst, wenn ein Flüchtling nach 15 Monaten Aufenthaltsdauer wie ein Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung behandelt wird. Bis dahin gelten die weiterhin eingeschränkten medizinischen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die BPtK fordert langfristig, diese Einschränkungen grundsätzlich aufzuheben. Außerdem müssten für eine Psychotherapie mit fremdsprachigen Flüchtlingen auch Dolmetscher finanziert werden.

Gesundheitssysteme anpassen, um Flüchtlinge ausreichend zu versorgen

European Health Forum Gastein 2015

(BPtK) Das Europäische Gesundheitsforum in Gastein in Österreich diskutierte intensiv die unzureichende medizinische und insbesondere psychotherapeutische Versorgung von Flüchtlingen. Vor allem ging es um die für eine Verbesserung notwendigen Anpassungen der europäischen Gesundheitssysteme.

„Kurzfristig geht es um medizinische Erstversorgung, mittelfristig um die Behandlung posttraumatischer Störungen, insbesondere bei Kindern, und langfristig um die Anpassung der Gesundheitssysteme an zunehmende Migration“, betonte Prof. Helmut Brand, Präsident des Europäischen Gesundheitsforums. Dr. Nikolaus Melcop, Vizepräsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), forderte, dass die europäischen Gesundheitssysteme zukünftig keinen Unterschied zwischen Nicht-Flüchtlingen und Flüchtlingen machen dürfen: „Flüchtlinge sind keine Patienten zweiter Klasse.“ Auch Vytenis Andriukaitis, Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, bestätigte den zentralen Stellenwert, den die EU-Kommission einer angemessenen Behandlung der psychischen Erkrankungen der Flüchtlinge zumisst. Im Rahmen des Kongresses fand auch die Preisverleihung des European Health Award statt, bei der als diesjähriger Preisträger das Projekt MiMi (Gesundheit mit Migranten für Migranten) ausgewählt wurde.

Das Forum diskutierte auch die Rolle neuer Technologien, insbesondere E-Health, die dabei helfen sollen, ressourceneffizient zu arbeiten. Dabei sei – so eine häufig vorgebrachte und von der BPtK geteilte Position – der Datenschutz auf höchstem Niveau sicher zu stellen. In Beiträgen wurde auch die Forderung aufgestellt, dass in der Zukunft jede Bürgerin und jeder Bürger Besitz, Kontrolle und Weitergabe der eigenen Gesundheitsdaten in der eigenen Hand haben sollte.

Das European Health Forum fand vom 30. September bis 2. Oktober 2015 in Gastein in Österreich statt. Dr. Nikolaus Melcop nahm für die BPtK und das Network for Psychotherapeutic Care in Europe teil.

Traumatisierte MigrantInnen – Zweiter Versorgungsbericht zeigt Reformbedarf und fordert Änderungen

Aktuelle gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen – Ärzte und Psychotherapeuten bedauern Hürden für Helfer

(LPK BW) Der von Landesärztekammer Baden-Württemberg und Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg gemeinsam vorgelegte „Zweite Versorgungsbericht“ erläutert Ursachen und Auswirkungen von Traumafolgestörungen und benennt strukturelle Probleme des deutschen Gesundheitswesens bei der ambulanten psychotherapeutischen und psychosozialen Versorgung traumatisierter Flüchtlinge. Er widmet sich der besonderen Bedeutung der Psychosozialen Zentren (PSZ) für die Versorgung von traumatisierten Flüchtlingen und Migranten in Baden-Württemberg.

„Qualitativ hochwertige Versorgungsangebote bei einer steigenden Anzahl traumatisierter Flüchtlinge können nur erbracht werden, sofern die Finanzierungsgrundlagen sicher und nachhaltig sind“, fasst Birgitt Lackus-Reitter, Vorstandsmitglied und Beauftragte für Menschenrechte der Landespsychotherapeutenkammer ein Fazit des Berichts zusammen. Die seit 2012 erfolgende Förderung durch das Land Baden-Württemberg sei ohne Zweifel ein wichtiger Baustein und eine Anerkennung der Bedeutung der fünf PSZ. Trotz einer Anhebung im vergangenen Jahr sei die dauerhafte Finanzierung der PSZ nach wie vor jedoch nicht sicher gestellt.

Wie Dr. Ulrich Clever, Präsident der Landesärztekammer und Menschenrechtsbeauftragter der Bundesärztekammer, hervorhebt, „macht der vorliegende Bericht deutlich, dass sich die Psychosozialen Zentren seit vielen Jahren der Versorgung von Flüchtlingen und Migranten angenommen haben. In der Vergangenheit stand diese Aufgabe nicht im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung und des Gesundheitswesen. Die PSZ ermöglichten dennoch von Anfang an die professionelle Versorgung eines Teils der traumatisierten Flüchtlinge in Baden-Württemberg.“ Das Versorgungsproblem sei innerhalb des Gesundheitswesens allein nicht lösbar, unter anderem weil die Aufenthaltsunsicherheit der Flüchtlinge eine enge Verzahnung von psychotherapeutisch-psychosozialer und juristischer Expertise erfordere, die aber vom Gesundheitswesen nur unzureichend erbracht werden könne. Darüber hinaus bestehen Probleme hinsichtlich des Zugangs zu und der Finanzierung von Dolmetschern sowie hinsichtlich des im Gesundheitswesen verbreiteten „sektoralen Denkens“.

Aktuelle gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen

Vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingsproblematik bedauern Landesärztekammer und Landespsychotherapeutenkammer, dass sich Angehörige beider Berufsgruppen – je nach Region – immer wieder Hürden gegenüber sehen, die die Umsetzung ihrer Hilfsangebote behindern oder gar verhindern. „Nach den Erfahrungen unserer Mitglieder fehlen koordinierende Stellen vor Ort, an die sich die vielen einsatzbereiten Ärzte und Psychotherapeuten wenden können“, beschreibt Frau Lackus-Reitter die Lage. Und Dr. Clever ergänzt: „Leider erschweren bürokratische Abläufe und Zuständigkeitsprobleme mancherorts die schnelle und bedarfsorientierte Hilfe. Wir sind daher jetzt auf das Land zugegangen, um den beiderseitigen Dialog möglichst übergreifend zu optimieren.“

Ergänzend begrüßt der Präsident ausdrücklich, dass das Sozialministerium der Landesärztekammer bestätigt habe, dass Ärztinnen und Ärzte, die in vom Land betriebenen Einrichtungen Flüchtlinge behandelten, dem Grunde und dem Umfang nach im Rahmen der Staatshaftung abgesichert seien. „Damit können viele Mediziner, die sich beispielsweise schon im Ruhestand befinden und aktiv Hilfe leisten wollen, ohne Abschluss einer Berufshaftpflicht freiwillig ärztlich tätig werden. Wir sind diesen Kolleginnen und Kollegen für dieses selbstloses Engagement sehr dankbar.“

Hintergrund für die Redaktionen

Die Psychosozialen Zentren üben seit ihrer Entstehung vor fünf Jahren bis heute eine Pilotfunktion in Baden-Württemberg aus. Es ist allerdings nicht abzusehen, dass und ob sie ihren Versorgungsauftrag mittel- oder langfristig in das reguläre ambulante Gesundheitswesen integrieren können. Andererseits werden sie auch weiterhin und aufgrund der dramatisch steigenden Flüchtlingszahlen deutlich vermehrt für die ambulante Schwerpunktversorgung traumatisierter Flüchtlinge dringend nötig sein. In der Summe wird deutlich, dass der humanitäre und wirtschaftliche Schaden einer Kürzung oder sogar Einstellung des Versorgungsauftrags der PSZ sowohl für die betroffenen Flüchtlinge als auch für Baden-Württemberg enorm wäre.

Der Versorgungsbericht leitet daraus folgende Reformforderungen ab:

  • Ausreichende personelle Ressourcen und Sicherstellung der fachlichen Qualifikation – Rascher Ausbau der Behandlungsplätze sowie ausreichend vorhandenes und qualifiziertes Fachpersonal in der Traumatherapie für minderjährige und erwachsene Flüchtlinge wie auch in der Sozialarbeit und im Management
  • Schaffung von institutionsübergreifenden Dolmetscherpools – Flüchtlinge können nur dann adäquat behandelt werden, wenn eine Sprachvermittlung erfolgen kann. Dies trifft im besonderen Maße für die Psychotherapie zu, gilt aber auch für die anderen Bereiche der Gesundheitsversorgung. Qualifizierte und unabhängige Dolmetscher müssen integraler Bestandteil der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen sein. Hierfür müssen Dolmetscherpools entstehen, die institutionsübergreifend zugänglich sind. Es ist nicht akzeptabel, dass die gesetzliche Krankenversicherung die Erstattung von Dolmetscherkosten im Rahmen einer Therapie verweigert.
  • Nachhaltige Finanzierung – Eine professionelle Versorgung traumatisierter Flüchtlinge kann nur dann nachhaltig stattfinden, wenn deren Finanzierung gesichert ist. Davon sind die PSZ weit entfernt. Bei allen Zentren ist ein großer Teil der Mittel projekt- und spendengebunden. Eine verlässliche und den Bedarfen entsprechende Strukturfinanzierung der PSZ ist unerlässlich. Optionen sind, den PSZ Kassensitze zuzuteilen oder durch bilaterale Verträge eine weniger restriktive Bewilligung der Anträge zu gewährleisten. Allerdings müssten dafür Therapie- und Dolmetscherkosten im Regelleistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen verankert werden.

 

Kontakt:
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Ärztliche Pressestelle
Jahnstraße 38a, 70597 Stuttgart
Telefon 0711-76989-99

Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Pressestelle
Jägerstraße 40, 70174 Stuttgart
Telefon 0711-674470-0

Psychisch kranke Flüchtlinge bleiben unzureichend versorgt

BPtK fordert Nachbesserungen bei Asylgesetzreform

(BPtK) Psychisch kranke Flüchtlinge haben auch zukünftig nach dem Asylbewerberleistungsgesetz keinen Anspruch auf eine angemessene Behandlung von posttraumatischen Belastungsstörungen und Depressionen. Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert deshalb Nachbesserungen bei den geplanten Änderungen. „Von den Sozialbehörden werden psychische Erkrankungen meist als nicht akut behandlungsbedürftig beurteilt“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK, fest. „Das ist fachlich falsch. Flüchtlinge, die an einer posttraumatischen Belastungsstörung erkranken, sind oft suizidal. 40 Prozent von ihnen hatten bereits Pläne, sich das Leben zu nehmen oder haben sogar schon versucht, sich zu töten. Sie sind deshalb dringend behandlungsbedürftig. Das muss durch die Reform deutlich gemacht werden.“

AsylbLG: Besonderen gesundheitlichen Bedarf anerkennen

Die BPtK fordert im Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) eine Klarstellung, dass psychisch kranke Flüchtlinge als besonders schutzbedürftige Personen auch in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts einen Anspruch auf eine ausreichende Versorgung, in aller Regel Psychotherapie, haben. Das sind z. B. Menschen, die aufgrund von erlittener Folter und Kriegsgewalt oder während ihrer Flucht unter psychischen Erkrankungen, einschließlich Traumatisierungen, leiden. Dazu zählen aber auch psychisch kranke Flüchtlingskinder und -jugendliche, die z. B. Augenzeuge von Folter und Kriegsgewalt wurden oder die Rückkehr von gefolterten und schwer misshandelten Eltern erleben mussten. Auch bei Flüchtlingskindern in Deutschland sind Erkrankungen aufgrund traumatischer Erlebnisse besonders häufig. Jedes fünfte von ihnen ist an einer posttraumatischen Belastungsstörung erkrankt. „Mit der Anerkennung der “besonderen Bedarfe“ auch von psychisch kranken Flüchtlingskindern könnte der EU-Aufnahmerichtlinie Rechnung getragen werden“, erläutert BPtK-Präsident Munz.

Nach wissenschaftlichen Leitlinien ist Psychotherapie bei einer posttraumatischen Belastungsstörung die empfohlene Behandlungsmethode. Die alleinige Behandlung mit Medikamenten ist nicht ausreichend und medizinisch in der Regel nicht zu verantworten. Nur rund vier Prozent der psychisch kranken Flüchtlinge erhalten bisher jedoch eine Psychotherapie.

Ausreichend Ermächtigungen für Flüchtlingszentren sicherstellen

Die BPtK hält es für eine entscheidende Verbesserung, dass die Bundesregierung die Zulassungsverordnung für Ärzte verändern will. Danach sollen sowohl einzelne Psychotherapeuten und Ärzte als auch Einrichtungen, die von Ärzten oder Psychotherapeuten geleitet werden, ermächtigt werden. Dadurch können sie Flüchtlinge vertragspsychotherapeutisch und -psychiatrisch versorgen. Die zuständigen Ausschüsse sollen demnach verpflichtet werden, die ambulante Versorgung von Flüchtlingen, die Folter, Vergewalti-gung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, sicherzustellen. Die BPtK fordert aber, den Personenkreis generell auf Flüchtlinge mit psychischen Erkrankungen auszuweiten, wie dies in der EU-Aufnahmerichtlinie vorgesehen ist. Eine solche Regelung ermöglicht eine angemessene Versorgung der Flüchtlinge, auch wenn sie länger als 15 Monate in Deutschland sind. Unverzichtbar ist ferner ein Anspruch auf Dolmetscherleistungen, die in aller Regel erst eine psychotherapeutische Behandlung ermöglichen.

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Psychisch kranke Flüchtlinge: Ermächtigungen für Psychotherapeuten notwendig

BPtK veröffentlicht Ratgeber: Wie beantrage ich eine Ermächtigung?

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen auf, sich für die kurzfristige Ermächtigung von Psychotherapeuten zur Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge einzusetzen.

Mindestens jeder zweite Flüchtling ist psychisch krank. Bisher werden aber nicht mehr als vier Prozent der Flüchtlinge psychotherapeutisch versorgt. In der ambulanten Versorgung und in psychosozialen Flüchtlingszentren sind deutlich mehr Psychotherapeuten notwendig, um posttraumatische Belastungsstörungen und Depressionen behandeln zu können. Die BPtK schätzt, dass in diesem Jahr mindestens 40.000 psychisch kranke Flüchtlinge eine psychotherapeutische Behandlung brauchen. Bisher können pro Jahr aber nur rund 4.000 Flüchtlinge behandelt werden.

Für solche Ermächtigungen sind keine neuen gesetzlichen Regelungen notwendig. Ärzte und Psychotherapeuten können nach der Zulassungsverordnung der Vertragsärzte (§ 31 Absatz 1 Nr. 2 Ärzte-ZV) ermächtigt werden, vertragspsychotherapeutisch tätig zu werden, sofern dies notwendig ist, um einen begrenzten Personenkreis zu versorgen. Flüchtlinge sind ein solcher begrenzter Personenkreis, der zurzeit so gut wie nicht versorgt wird. Ermächtigungen sind zeitlich begrenzt, im Regelfall auf zwei Jahre.

Die psychotherapeutischen Leistungen für Flüchtlinge werden zwar über die Krankenkassen abgerechnet. Nach § 264 Absatz 7 SGB V werden den Kassen aber die Kosten von den zuständigen Sozialhilfeträgern vierteljährlich erstattet.

Eine Ermächtigung muss beim Zulassungsausschuss beantragt werden und ermächtigt zur Behandlung mittels eines Richtlinienverfahrens. Die BPtK hat eine Information für Psychotherapeuten erstellt, die eine Ermächtigung für die Versorgung von Flüchtlingen beantragen wollen. Wer eine solche Ermächtigung erhält, ist berechtigt, vertragspsychotherapeutische Leistungen für Flüchtlinge zu erbringen und diese auch mit den Krankenkassen abzurechnen.

Mindestens die Hälfte der Flüchtlinge ist psychisch krank

BPtK-Standpunkt „Psychische Erkrankungen bei Flüchtlingen“

(BPtK) Mindestens die Hälfte der Flüchtlinge in Deutschland ist psychisch krank. Meistens leiden sie unter einer posttraumatischen Belastungsstörung (40 bis 50 Prozent) oder unter einer Depression (50 Prozent). Beide Erkrankungen kommen häufig gemeinsam vor. Flüchtlinge, die an einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) erkranken, sind oft suizidal. 40 Prozent von ihnen hatten bereits Pläne, sich das Leben zu nehmen oder haben sogar schon versucht, sich zu töten. Auch bei Flüchtlingskindern in Deutschland sind Erkrankungen aufgrund traumatischer Erlebnisse besonders häufig. Jedes fünfte von ihnen ist an einer PTBS erkrankt. Das ist 15 Mal häufiger als bei Kindern, die in Deutschland geboren wurden. Dies sind die zentralen Inhalte des Standpunktes „Psychische Erkrankungen bei Flüchtlingen“, den die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) heute vorstellte.

Bei PTBS ist Psychotherapie die empfohlene Behandlungsmethode. Die alleinige Behandlung mit Medikamenten ist nicht ausreichend und medizinisch in der Regel nicht zu verantworten. Nur rund vier Prozent der psychisch kranken Flüchtlinge erhalten jedoch eine Psychotherapie. „Psychische Erkrankungen zählen zu den häufigsten Erkrankungen von Flüchtlingen. In aller Regel sind sie dringend behandlungsbedürftig“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Die ankommenden Flüchtlinge benötigen nicht nur eine Unterkunft und Lebensmittel, sondern auch eine medizinische Versorgung. Aber fast kein psychisch kranker Flüchtling erhält eine angemessene Versorgung. Die BPtK fordert deshalb dringend gesetzliche Änderungen sowie Ermächtigungen von Psychotherapeuten und Flüchtlingszentren, um eine leitliniengerechte Behandlung von psychisch kranken Flüchtlingen zu ermöglichen.“

Flucht und Trauma

Ereignisse, die als lebensbedrohlich oder als katastrophal erlebt werden und eine tiefe Verzweiflung verursachen, können zu einer schweren psychischen Erkrankung führen. PTBS tritt am häufigsten nach traumatischen Erlebnissen auf, die durch andere Menschen ausgelöst wurden („man-made-disaster“). Etwa die Hälfte der Menschen, die Opfer von Vergewaltigung, Krieg, Vertreibung und Folter wurden, leidet unter einer PTBS. Zu den häufigsten „man-made-disasters“, die von Flüchtlingen berichtet werden, gehören Beschuss mit Handfeuerwaffen und Granaten, Hunger und Durst (z. B. während einer Haft), Todesdrohungen und Scheinexekutionen, körperliche Folter, Stromschläge, sexuelle Erniedrigung und Vergewaltigung sowie auch das Miterleben von Hinrichtungen oder Vergewaltigungen.

Wer an einer PTBS erkrankt, erlebt die traumatische Situation immer wieder, meist als Alpträume oder als blitzartige Bilder oder filmartige Szenen (Flashbacks). Diese Erinnerungen werden so intensiv erlebt, als ob sich das Ereignis gerade tatsächlich wieder ereignete. Jesidische Frauen, die aus der Gefangenschaft des Islamischen Staates entkamen, erlebten während ihres Fluges nach Deutschland Flashbacks und Panikattacken mit Herzrasen, Atemnot, Schwindel und Todesängsten. Die Enge im Flugzeug löste Erinnerungen an die Gefangenschaft aus. PTBS-Kranke meiden deshalb Situationen, die Erinnerungen an die traumatischen Erlebnisse wachrufen können. Weitere Symptome einer PTBS sind eine starke Schreckhaftigkeit, Schlaf- und Konzentrationsstörungen, emotionale Taubheit und Gleichgültigkeit gegenüber anderen Menschen. „PTBS-Betroffene sind schwer psychisch krank“, erläutert BPtK-Präsident Munz. „Sie benötigen dringend eine Psychotherapie. Es ist beschämend, dass Menschen mit solch starken und schmerzenden psychischen Verletzungen fast nie eine angemessene Hilfe erhalten.“

Politische Forderungen

Nach der aktuellen EU-Aufnahme-Richtlinie muss Deutschland die spezielle Situation schutzbedürftiger Personen berücksichtigen. Zu diesen schutzbedürftigen Personen zählen auch Menschen mit psychischen Erkrankungen und Menschen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben. Die Richtlinie hätte bis zum Juli dieses Jahres umgesetzt werden müssen. Tatsächlich ist die Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge in Deutschland weiterhin beschämend schlecht. Auch die Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes im März 2015 haben für psychisch kranke Flüchtlinge keine Verbesserung gebracht. Die BPtK fordert deshalb dringend, die Versorgung von psychisch kranken Flüchtlingen zu verbessern. Dafür bedarf es insbesondere qualifizierter Gutachter in den Sozialämtern, einer Ermächtigung von Flüchtlingszentren und psychotherapeutischen Privatpraxen zur Behandlung von Flüchtlingen sowie die Finanzierung von Dolmetscherleistungen.

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Die Entscheidung, ob bei einem psychisch kranken Asylsuchenden in den ersten 15 Monaten seines Aufenthaltes in Deutschland eine Psychotherapie gewährt wird, dauert in den Sozialämtern häufig monatelang. Meist beurteilen Sachbearbeiter und Ärzte, die für psychische Erkrankungen weder aus- noch weitergebildet sind, ob eine Psychotherapie notwendig ist oder nicht. Dies führt häufig zu Fehleinschätzungen. Psychische Erkrankungen werden fälschlicherweise als nicht dringend behandlungsbedürftig beurteilt oder es wird eine medikamentöse Behandlung empfohlen, die nicht ausreicht. „Die Begutachtung und Gewährung von Psychotherapien nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist grob mangelhaft“, erklärt BPtK-Präsident Munz. „Ein Antrag auf Psychotherapie sollte zukünftig nur noch von qualifizierten Gutachtern geprüft werden.“ Aus Sicht der BPtK ist es außerdem nicht akzeptabel, dass Flüchtlingen eine medizinische Versorgung vorenthalten wird, die in Deutschland als notwendig erachtet wird, um kranke Menschen zu behandeln. Die Einschränkungen für Flüchtlinge im Asylbewerberleistungsgesetz sollten deshalb aufgehoben werden.

Ermächtigung von Flüchtlingszentren und Privatpraxen

Nach den ersten 15 Monaten können Flüchtlinge Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen. Damit haben psychisch erkrankte Flüchtlinge grundsätzlich Anspruch auf eine Psychotherapie. Ihre Behandlung findet zurzeit fast ausschließlich in Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer statt. Die dort tätigen Psychotherapeuten sind aber meist nicht berechtigt, mit der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen. Dadurch bleiben Flüchtlinge auch nach den ersten 15 Monaten praktisch ohne Behandlung. Die BPtK fordert daher, Psychotherapeuten in Flüchtlingszentren und auch psychotherapeutische Privatpraxen zu ermächtigen, sodass sie die Behandlung von Flüchtlingen mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen können. Dies wäre aufgrund der Zulassungsverordnung für Ärzte möglich. „Die Behandlung von psychisch kranken Flüchtlingen wäre so schnell und unbürokratisch deutlich zu verbessern“, erläutert BPtK-Präsident Munz.  

Dolmetscher

Für Psychotherapien mit Flüchtlingen sind fast immer Dolmetscher notwendig. Bisher werden Dolmetscherleistungen selten von den Sozialämtern und überhaupt nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Die BPtK schlägt deshalb vor, das Asylbewerberleistungsgesetz so zu ändern, dass alle Flüchtlinge grundsätzlich Anspruch auf Dolmetscherleistungen haben, wenn diese für eine Krankenbehandlung notwendig sind.

Muttersprachliche Behandlungsangebote und Dolmetscherdienste nicht ausreichend

Unabhängige Patientenberatung veröffentlicht Monitor Patientenberatung 2015

(BPtK) Mangelndes Wissen, sprachliche Schwierigkeiten und kulturelle Einflüsse erschweren es Migranten, sich im deutschen Gesundheitssystem zurechtzufinden. Dies ist eines der Ergebnisse des Monitor Patientenberatung 2015, den die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) heute veröffentlicht hat.

Fehlende muttersprachliche Angebote beeinflussen danach immer wieder den Behandlungsverlauf. Es gebe zwar je nach Region mehr oder weniger Ärzte, die türkisch, russisch oder eine andere Sprache sprechen. Das Netzwerk der multilingualen Behandlungsangebote sei aber nicht transparent und gerade im ländlichen Bereich nicht dicht genug. Die UPD kritisiert, dass Patienten und Ärzte „ständig improvisieren“ müssten, weil auch Dolmetscherangebote nur sehr begrenzt zur Verfügung ständen. Dringend benötigt würden zudem Patienteninformationen in unterschiedlichen Sprachen. Dies betreffe evidenzbasierte Patienteninformationen und Entscheidungshilfen ebenso wie Grundlageninformationen zum deutschen Gesundheitssystem.

Als besonders kritisch bewertete die UPD den Status von Asylsuchenden und geduldeten Ausländern. Es sei eine Überforderung in der Beratung, einem Asylsuchenden mitteilen zu müssen, dass die Behandlung nur in besonders schwerwiegenden Fällen übernommen werde. Das gilt aus Sicht der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) insbesondere auch für die Behandlung von psychischen Erkrankungen mit Psychotherapie, die häufig nicht bezahlt werde. Flüchtlinge leiden jedoch häufig unter schweren psychischen Erkrankungen aufgrund von traumatischen Erlebnissen im Heimatland oder auf der Flucht, die dringend behandelt werden müssen. Deshalb fordert die BPtK seit langem eine bessere psychotherapeutische Versorgung von Flüchtlingen und insbesondere die gesicherte Finanzierung von Dolmetscherleistungen.

Um den sprachlichen, kulturellen, religiösen und soziokulturellen Besonderheiten von Menschen aus Migrantenfamilien besser gerecht zu werden, hat die UPD ein muttersprachliches interkulturelles Beratungsangebot in türkischer und russischer Sprache konzipiert und eingeführt. In Nürnberg, Dortmund, Berlin, Ludwigshafen und Stuttgart bietet sie eine kostenfreie persönliche Beratung vor Ort an. Darüber hinaus betreibt sie eine bundesweite Hotline zur kostenlosen Telefonberatung in türkischer und russischer Sprache. Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 3.135 muttersprachliche Beratungsgespräche geführt, wobei die Beratungszahlen im russischsprachigen Bereich mit 1.891 Beratungskontakten deutlich höher liegen als die Anzahl der türkischsprachigen Beratungsgespräche mit 985 Kontakten.