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Wie helfe ich meinem traumatisierten Kind?

BPtK veröffentlicht Ratgeber für Flüchtlingseltern in drei Sprachen

(BPtK) Viele Flüchtlingskinder haben in ihrer Heimat Krieg und Gewalt oder auf der Flucht schreckliche Ohnmacht und Ausgeliefertsein erlebt. Sie leiden oft noch lange an ihren traumatischen Erlebnissen und verhalten sich anders als die Eltern sie kennen. Rund jedes fünfte Flüchtlingskind leidet unter einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Eltern wissen nicht immer, wie sie ihren psychisch belasteten oder erkrankten Kindern helfen können. Deshalb hat die Bundespsychotherapeutenkammer einen Ratgeber für Flüchtlingseltern veröffentlicht. Die BPtK informiert darüber, wie sich traumatisierte Kinder und Jugendliche je nach Alter verhalten können. Der Ratgeber zeigt an vielen konkreten Situationen, wie Eltern angemessen reagieren können. Er möchte den Eltern helfen, ihre Kinder besser zu verstehen. „Traumatisierte Kinder brauchen vor allem das Gefühl, sicher und aufgehoben zu sein“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Eltern können ihren Kindern entscheidend dabei helfen, die schrecklichen Erlebnisse besser zu verarbeiten. Verhält sich ein Kind oder Jugendlicher jedoch dauerhaft anders, sollte professionelle Hilfe gesucht werden.“

Der Ratgeber liegt in Deutsch, Englisch und Arabisch vor.

Flüchtlinge in psychotherapeutischer und ärztlicher Praxis

BAfF informiert über die Behandlung traumatisierter Flüchtlinge

(BPtK) Im Jahr 2015 sind mehr als eine Million Flüchtlinge in Deutschland angekommen. Viele von ihnen sind körperlich und seelisch krank. Was bei der Behandlung von Flüchtlingen in der psychotherapeutischen und ärztlichen Praxis zu beachten ist, hat die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) in einer neuen Broschüre zusammengestellt. Sie beantwortet häufig gestellte Fragen, z. B. zum Aufenthaltsstatus und zu Kostenträgern für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen sowie auch zur Honorierung von Dolmetschern. Sie informiert ferner allgemein über traumatische Erlebnisse und Erkrankungen, beschreibt, wie sich traumatische Erfahrungen bei Flüchtlingen auf die Gesundheit und das alltägliche Leben auswirken können und wie dies auch die Beziehungen zwischen Patienten und Psychotherapeuten bzw. Ärzten beeinflussen kann.

Die Broschüre steht auf der Homepage der BAfF zum Download bereit oder kann für einen Unkostenbeitrag von zwei Euro bestellt werden.

Psychisch kranke Flüchtlinge sollen grundsätzlich abgeschoben werden

BPtK kritisiert das Asylpaket II der Bundesregierung

(BPtK) Depressionen und posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) gehören zu den häufigsten Erkrankungen von Flüchtlingen, die vor Krieg, Terror und Gewalt geflohen sind. Sie sind schwere Erkrankungen, die bis zur Selbstgefährdung führen und lebensbedrohlich sein können. Deshalb ist es nicht erstaunlich, dass Flüchtlinge häufig schwere psychische Störungen in asylrechtlichen Verfahren geltend machen.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert deshalb das Asylpaket II, das die Bundesregierung heute im Kabinett verabschiedet hat. Danach sollen die Asylbehörden davon ausgehen, dass insbesondere PTBS nicht zu den „schwerwiegenden Erkrankungen“ gehören, die eine Abschiebung verhindern. Der Gesetzgeber spricht in diesem Zusammenhang von „vermeintlich gesundheitlichen Gründen“ und stellt damit Flüchtlinge unter Generalverdacht, psychische Leiden nur vorzutäuschen. Er behauptet ferner, dass psychische Erkrankungen „schwer diagnostizierbare und überprüfbare“ seien. Richtig ist, dass für diese Erkrankungen seit Langem wissenschaftlich konsentierte Diagnosekriterien bestehen, die durchaus überprüfbar sind.

„Wir fordern daher, dass schwerwiegende oder lebensbedrohliche psychische Erkrankungen grundsätzlich als Erkrankungen gelten, die eine Abschiebung nicht möglich machen. Flüchtlinge, die unter psychischen Beschwerden leiden, haben einen Anspruch auf eine angemessene Begutachtung ihrer Erkrankungen. Dies darf nicht daran scheitern, dass die Begutachtung einer Erkrankung für die Behörden eine ‚große Herausforderung‘ darstellt, wie der Gesetzentwurf beklagt“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Die deutliche Voreingenommenheit des Gesetzgebers gegen psychische Erkrankungen ist fachlich falsch und fördert massiv die Stigmatisierung aller psychisch kranken Menschen in Deutschland.“

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen nur „lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankungen“ eine Abschiebung verhindern. Die Erkrankung müsste sich außerdem durch die Abschiebung „wesentlich verschlechtern“. „Dies kann sowohl bei Depressionen als auch bei posttraumatischen Erkrankungen der Fall sein. Eine Selbstgefährdung ist bei beiden psychischen Erkrankungen sogar häufig“, erklärt BPtK-Präsident Munz. 40 Prozent der Patienten mit PTBS hatten bereits Pläne, sich das Leben zu nehmen oder haben sogar schon versucht, sich umzubringen. Außerdem ist es sehr wahrscheinlich, dass sich eine PTBS verschlechtert, wenn der Erkrankte wieder an den Ort zurückgeschickt wird, der mit seinen traumatischen Erlebnissen verbunden ist.

Aus Sicht der BPtK sind ferner einzelne Regelungen für ein beschleunigtes Asylverfahren für Flüchtlinge gar nicht umsetzbar. Flüchtlingen sollen innerhalb einer Woche alle Untersuchungen und Gutachten einholen, die belegen, dass ihre psychische Erkrankung so schwer ist, dass sie nicht abgeschoben werden können. „Das ist praktisch unmöglich“, kritisiert BPtK-Präsident Munz. „Ein Flüchtling, der kein Deutsch spricht und sich im deutschen Gesundheitssystem nicht auskennt, kann in so kurzer Zeit seine schwere Erkrankung nicht belegen.“

Weiterhin behauptet der Gesetzentwurf, „qualifizierte Kriterien für ärztliche Bescheinigungen“ zu schaffen. Die Bundesregierung plant deshalb, dass nur noch „approbierte Ärzte“ Begutachtungen durchführen dürfen. „Für eine qualifizierte Begutachtung von psychischen Erkrankungen reicht eine Approbation als Arzt aber nicht aus“, stellt der BPtK-Präsident fest. „Depressionen und posttraumatische Erkrankungen erfordern einschlägige fachärztliche oder psychotherapeutische Kompetenz.“ Deutsche Gerichte greifen ständig auf psychotherapeutische Gutachten zurück, weil sie aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation befähigt sind, insbesondere in asylrechtlichen Verfahren psychische Erkrankungen zu diagnostizieren.

Zahl der älteren Migranten steigt

Bundesinnenminister legt Migrationsbericht 2014 vor

(BPtK) Die Zahl der älteren Migranten steigt. Die Zahl der über 65-jährigen Migranten ist von 2005 bis 2014 um 400.000 auf 1,6 Millionen gestiegen. Ihr Anteil an allen Migranten erhöhte sich damit von 7,8 auf 9,8 Prozent. Diese Zahlen stellte Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière am 6. Januar 2016 im Migrationsbericht 2014 vor.

Aufgrund der demographischen Entwicklung ist zu erwarten, dass die stärkere Betroffenheit älterer Migranten von Erkrankungen und Pflegebedürftigkeit dazu führt, dass Migranten das Gesundheitssystem verstärkt nutzen werden. „Das Gesundheitssystem ist darauf noch nicht ausreichend vorbereitetet“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, fest. „Wir brauchen mehr Pflegekräfte, die interkulturell geschult sind, und mehr Sprachmittler im Gesundheitssystem, um die medizinische Versorgung von Menschen, die nicht ausreichend Deutsch sprechen, zu ermöglichen.“

Kriege, politische Verfolgung, Terrorismus, organisierte Gewalt und Menschenrechtsverletzung in vielen Ländern der Welt haben dazu geführt, dass sich immer mehr Menschen gezwungen sehen, ihr Heimatland zu verlassen, um in Europa Schutz zu finden. Dies spiegelt sich auch in dem Migrationsbericht wieder. Es wurden im Jahr 2014 etwa 203.000 Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) gestellt. Die Zahl der Asylanträge ist damit gegenüber dem Vorjahr um ca. 60 Prozent gestiegen. Diese Entwicklung setzte sich verstärkt im Jahr 2015 fort. So wurden bereits bis November 2015 425.000 Asylanträge gezählt. Die Zahl der Registrierungen im sogenannten EASY-Verfahren lag im gleichen Zeitraum mit 965.000 Registrierten erheblich höher.

Bundesgesundheitsministerium informiert Flüchtlinge lückenhaft und einseitig

BMG-Ratgeber für psychisch kranke Asylsuchende ungenügend

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer kritisiert den „Ratgeber Gesundheit für Asylsuchende in Deutschland“, den das Bundesgesundheitsministerium (BMG) heute veröffentlichte, als ungenügend. Da dringend erforderliche Dolmetscher im deutschen Gesundheitssystem nicht bezahlt werden, empfiehlt das BMG, Flüchtlingen z. B. „einen sprachkundigen Menschen ihres Vertrauens“ mit zum Arzt zu nehmen, wenn sie nicht ausreichend Deutsch sprechen. „Davon ist abzuraten“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Es ist unverantwortlich, wenn beispielsweise Familienmitglieder bei der Diagnostik oder in einer erforderlichen psychotherapeutischen Behandlung übersetzen. Ein Sohn oder die Tochter darf auf keinen Fall die Berichte des gefolterten Vaters übersetzen müssen. Auch andere nicht geschulte Personen sind in einem psychotherapeutischen Gespräch fehl am Platz. Die Übersetzung in einer psychotherapeutischen Behandlung ist eine anspruchsvolle Tätigkeit und erfordert besondere Qualifikationen, sonst drohen Fehlbehandlungen und gesundheitliche Schäden für Patienten und oft auch für die Dolmetscher.“

Außerdem informiert der Ratgeber unvollständig. Das BMG rät traumatisierten Flüchtlingen, sich bei akuten psychischen Störungen im Notfall an ein Krankenhaus zu wenden. „Ein Allgemeinkrankenhaus ohne psychiatrisch-psychotherapeutische Abteilung ist die falsche Adresse“, erklärt BPtK-Präsident Munz. „Gerade bei psychischen Erkrankungen infolge von traumatischen Ereignissen ist häufig Psychotherapie die Behandlungsmethode der Wahl.“ Der Ratgeber informiert Asylsuchende außerdem nicht darüber, dass sie sich bei psychischen Erkrankungen auch bei niedergelassenen Psychotherapeuten behandeln lassen können. „Das BMG sollte in seinem Ratgeber Behandlungsleitlinien und gängige Behandlungspfade beachten“, empfiehlt Munz. „Auch Flüchtlinge haben einen Anspruch auf vollständige und ausgewogene Patienteninformationen.“

Das BMG ignoriert ferner, dass Asylsuchende nicht nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzen behandelt werden können, sondern im Einzelfall auch bei chronischen Erkrankungen. Es klärt nicht darüber auf, dass posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) akut sowie lebensbedrohlich sein können und dringend einer Behandlung bedürfen. Menschen, die an einer PTBS erkrankt sind, sind oft suizidal und benötigen dann rasch und gezielt Hilfe.

Psychotherapeutische Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen

Erfolgreiche Auftaktveranstaltung am 9. Dezember 2015 in Stuttgart

(LPK BW) Großen Andrang gab es vergangenen Mittwoch bei der ersten gemeinsamen Fortbildung der Landespsychotherapeutenkammer (LPK), der Landesärztekammer (LÄK) und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg zum Thema „Psychotherapeutische Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen. Fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen“. Ca. 150 Mitglieder der beiden Landeskammern zeigten sich sehr interessiert und engagiert, die Vorträge von Jama Maqsudi, Dieter David und Ulrike Schneck zu hören und zu diskutieren.

Dr. Ingrid Rote-Kirchberger, Ärztliche Psychotherapeutin und Birgitt Lackus-Reitter, Psychologische Psychotherapeutin, beide Menschrechtsbeauftragte ihrer Kammern, führten in das Thema ein. Birgitt Lackus-Reitter informierte über die bisherige Zusammenarbeit zwischen LÄK und LPK, insbesondere auch über den jüngst gemeinsam veröffentlichten 2. Versorgungsbericht „Traumatisierte MigrantInnen“ sowie über den BPtK-Ratgeber zum Antrag auf befristete Zulassung für die Behandlung traumatisierter Flüchtlinge. Ingrid Rote-Kirchberger verwies u.a. auf das von Bundesärztekammer und Bundespsychotherapeutenkammer gemeinsam vorgeschlagenen Modellprojekt zur Finanzierung der Psychotherapeutischen Versorgung traumatisierter Flüchtlinge.

Asylrechtsreform: BPtK fordert EU-Aufnahmerichtlinie umzusetzen

Schwer traumatisierte Flüchtlinge dürfen nicht abgeschoben werden

(BPtK) Flüchtlinge, die an schweren posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) erkrankt sind, dürfen nicht abgeschoben werden. Die Beschleunigung von Asylverfahren darf nicht dazu führen, dass schwer traumatisierte Flüchtlinge grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf eine leitliniengerechte Behandlung haben. Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, fordert Bundesinnenminister de Maizière deshalb auf, die EU-Aufnahmerichtlinie vom Juni 2013 umzusetzen. Danach haben besonders schutzbedürftige Personen einen Anspruch insbesondere auf eine angemessene Gesundheitsversorgung. Zu diesen schutzbedürftigen Personen zählen auch Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie Menschen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben.

„Bundesinnenminister Thomas de Maizière plant neue asylrechtliche Regelungen, die der EU-Aufnahmerichtlinie widersprechen“, kritisiert BPtK-Präsident Munz. „PTBS sind schwere psychische Erkrankungen, die dringend zu diagnostizieren und zu behandeln sind. 40 Prozent der Flüchtlinge, die an einer PTBS erkrankt sind, hatten bereits Pläne, sich das Leben zu nehmen oder haben sogar schon versucht, sich zu töten. Die Annahme des Bundesinnenministeriums, dass PTBS keine erhebliche und konkrete Gefahr für Leib und Leben darstellt, ist fachlich falsch. PTBS ist eine lebensbedrohliche Erkrankung, die eine Abschiebung ausschließt.“

Viele der Menschen, die in Deutschland Asyl suchen, haben in ihrem Heimatland und auf der Flucht traumatische Ereignisse erlebt. Viele wurden Opfer von Gewalt oder wurden gefoltert. Das Risiko, nach Vergewaltigung, Krieg, Vertreibung und Folter eine PTBS zu entwickeln, liegt bei 50 Prozent. Breiter fachlicher wissenschaftlicher Konsens (S3-Leitlinie) ist, PTBS psychotherapeutisch zu behandeln. Eine rein medikamentöse Behandlung entspricht nicht dem fachlichen Standard. Psychopharmaka können in Einzelfällen zusätzlich zu einer Psychotherapie eingesetzt werden, ersetzen diese aber nicht. „Es ist medizinisch nicht verantwortbar, Flüchtlinge mit PTBS z. B. mit Beruhigungsmitteln ruhigzustellen, um sie abschieben zu können“, stellt BPtK-Präsident Munz fest.

Der vom Bundesinnenministerium zurückgezogene Referentenentwurf sah außerdem vor, dass eine Erkrankung, die die Abschiebung beeinträchtigen kann, durch eine „qualifizierte ärztliche Bescheinigung glaubhaft“ gemacht werden muss. „Damit schließt Minister de Maizière Psychotherapeuten als Experten für die Begutachtung von psychischen Erkrankungen im Rahmen von asylrechtlichen Verfahren aus. Diese aber sind der Heilberuf, der für die psychotherapeutische Behandlung von Traumata bestens qualifiziert und besonders geeignet ist. Zudem ist es ständige Rechtsprechung, dass Psychotherapeuten aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation befähigt sind, insbesondere in asylrechtlichen Verfahren psychische Erkrankungen zu diagnostizieren.

Psychotherapie und Schulpsychologie

Gemeinsamer LPK-Workshop mit der Schulpsychologischen Beratungsstelle Aalen

(LPK BW) Am 16.11.2015 fand ein weiterer Workshop mit einer schulpsychologischen Beratungsstelle statt. Eine ähnliche Auftaktveranstaltung erfolgte im Dezember letzten Jahres in Winnenden.

Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz gab zunächst eine Einführung zur Tätigkeit der niedergelassenen Psychotherapeuten. Er führte aus, dass ein grundsätzliches Problem darin bestehe, dass die Versorgungssituation in Baden-Württemberg hinsichtlich psychotherapeutischer Behandlungsplätze für Kinder und Jugendliche nicht ausreichend sei. Es gebe derzeit landesweit etwa 600 niedergelassene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und die Wartezeiten auf einen Therapieplatz seien lang, insbesondere in ländlichen Gebieten. Die Psychotherapeutenkammer weise landes- und auch bundesweit immer wieder auf diesen Mangel hin, was aber bislang nicht zu wesentlichen Verbesserungen geführt habe. Hier müssten deutliche gesundheitspolitische Signale gesetzt werden, wozu eine solche Veranstaltung mit Schulpsychologen und Beratungslehrern einen Beitrag leisten könne.

27. Deutscher Psychotherapeutentag in Stuttgart

Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge sicherstellen

(BPtK) Eine patientenorientierte Weiterentwicklung der Psychotherapie-Richtlinien, eine zügige Verbesserung der Versorgungsqualität in der stationären Versorgung sowie eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen – das waren die zentralen Forderungen des 27. Deutschen Psychotherapeutentages (DPT) am 14. November in Stuttgart. Ein besonderes Anliegen war dem DPT, die psychotherapeutische Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge in allen Altersstufen sicherzustellen.

Inhumane und lebensgefährdende Regelungen für psychisch Kranke geplant

BPtK kritisiert scharf die Pläne des BMI für ein neues Asylpaket

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) lehnt die geplanten Neuregelungen zu beschleunigten Asylverfahren für psychisch kranke Flüchtlinge als inhuman und lebensgefährdend ab.

„Die Annahme, dass posttraumatische Belastungsstörungen keine erhebliche und konkrete Gefahr für Leib und Leben darstellen, ist fachlich falsch“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Flüchtlinge, die an dieser psychischen Störung erkranken, sind oft suizidal. 40 Prozent von ihnen hatten bereits Pläne, sich das Leben zu nehmen oder haben sogar schon versucht, sich zu töten. Es ist deshalb unverantwortlich, wenn das Bundesinnenministerium (BMI) plant, Flüchtlinge trotz vorliegender posttraumatischer Belastungsstörung in der Regel abzuschieben.“

„Flüchtlinge mit schweren Traumata dürfen nicht mit Tabletten ruhig gestellt werden, um sie abschieben zu können. Das wäre fachlich unverantwortlich und zutiefst inhuman“, stellt BPtK-Präsident Munz fest. „Unter Fachleuten besteht Einigkeit: Nach der konsentierten S3-Leitlinie soll eine posttraumatische Belastungsstörung psychotherapeutisch behandelt werden. Ohne Psychotherapie ist ein schweres Trauma nicht wirksam zu behandeln. PTBS-Kranke erhalten in Einzelfällen Beruhigungstabletten, um überhaupt wieder schlafen zu können. Die Verordnung von Beruhigungsmitteln und Psychopharmaka ersetzen aber keine Psychotherapie.“

Ereignisse, die als lebensbedrohlich oder als katastrophal erlebt werden und eine tiefe Verzweiflung verursachen, können zu einer schweren psychischen Erkrankung führen. Menschen, die Opfer von Vergewaltigung, Krieg, Vertreibung und Folter wurden, haben ein hohes Risiko eine posttraumatische Belastungsstörung zu entwickeln. Zu den häufigsten lebensbedrohlichen Erlebnissen, die von Flüchtlingen berichtet werden, gehören Beschuss mit Handfeuerwaffen und Granaten, Hunger und Durst (z. B. während einer Haft), Todesdrohungen und Scheinexekutionen, körperliche Folter, Stromschläge, sexuelle Erniedrigung und Vergewaltigung sowie auch das Miterleben von Hinrichtungen oder Vergewaltigungen.