Schlagwortarchiv für: Geflüchtete

Traumatisierten Kindern richtig helfen

www.elternratgeber-fluechtlinge.de auf Ukrainisch und Russisch

(BPtK) Unter den ukrainischen Flüchtlingen sind viele Kinder und Jugendliche, die Kriegsgreuel erlebt haben. Die Erinnerungen an die fürchterlichen Ereignisse brennen sich häufig in das Gedächtnis ein. Sie vergehen nicht, sondern kehren immer wieder. Kinder und Jugendliche reagieren sehr unterschiedlich und jeweils auf eigene Weise auf Ereignisse, die zu viel für sie waren. Manche ziehen sich zurück. Sie sind niedergeschlagen und traurig. Andere sind sehr unruhig oder viel aktiver als früher. Große Kinder benehmen sich plötzlich wie kleine Kinder. Manchmal machen sie nachts wieder ins Bett. Andere Kinder wollen alles bestimmen und unter ihre Kontrolle bringen. Ältere Kinder und Jugendliche sagen manchmal, dass sie nicht mehr an die Zukunft glauben. Sie sagen, dass sie nicht erwachsen oder alt werden.

Ein Kind, das schreckliche Ereignisse nicht vergessen kann, sollte nicht bedrängt werden. Es kann sich nicht zusammenreißen und sich wieder normal verhalten. Es kann seine Erinnerung nicht verscheuchen, auch wenn es das will. Fühlt sich das Kind gezwungen, seine Gedanken und Gefühle zu verbergen, sind diese Gedanken und Gefühle nicht einfach weg. Sie sind weiter da. Es ist für das Kind aber noch schwieriger, mit ihnen zu leben. Das Wichtigste, was ein traumatisiertes Kind braucht, ist zuallererst das Gefühl, sicher und aufgehoben zu sein. Eltern sollten ihren Kindern immer wieder sagen, dass der Krieg jetzt weit weg ist und es dort, wo es nun ist, nicht mehr durch den Krieg bedroht ist. Sie sollten viel mit ihren Kindern zusammen sein und sie möglichst nicht in einer fremden Umgebung allein lassen. Eltern können ihren Kindern mit Kriegserlebnissen nicht oft genug zeigen, dass sie sie mögen und gerne mit ihnen zusammen sind. Das, was das Kind dann am meisten braucht, ist Geborgenheit.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat für Flüchtlingseltern einen Ratgeber herausgegeben, der erklärt, wie sie richtig auf ihre traumatisierten Kinder reagieren können. Dieser Ratgeber ist als Webseite verfügbar: www.elternratgeber-fluechtlinge.de oder www.parent-refugees.de. Er ist auch in das Ukrainische und Russische übersetzt sowie auf Deutsch, Englisch, Arabisch, Kurdisch Persisch zu lesen. Außerdem gibt es ein ausdruckbares Plakat mit QR-Code, dass auf die Webseite aufmerksam macht.

Psychotherapeutische Ukraine-Hilfe durch Mitglieder der LPK Baden-Württemberg

Die ersten 25 Eintragungen in unsere Liste

(LPK BW) Nachdem wir letzten Freitag, 18. März 2022 unseren Mitgliedern ein Onlineportal bereit gestellt hatten, sich für psychotherapeutische Hilfen ukrainischer Geflüchteter einzutragen, haben sich in nur knapp einer Woche bereits 25 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bereit erklärt, Hilfen anzubieten.

Die Liste wird fortlaufend aktualisiert. Sie wird hier veröffentlich und auch an andere Stellen (z.B. Psychosoziale Zentren, Beratungsstellen, Kliniken) weitergegeben.

Interessierte Kammermitglieder können sich weiterhin eintragen, das Formular finden Sie hier: https://entwicklung.lpk-bw.de/ukraine-hilfen

 

Wichtige Infos dazu auch unter:

https://entwicklung.lpk-bw.de/news/2022/krieg-und-flucht-informationen-und-psychosoziale-hilfe-fuer-betroffene-und-helfende und

https://entwicklung.lpk-bw.de/news/2022/traumatisierten-kindern-richtig-helfen

Polnische Psychotherapeut*innen unterstützen ukrainische Flüchtlinge

Auch deutsche Psychotherapeut*innen für Web-Seminare gesucht

(BPtK) Über eine Million Ukrainer*innen ist bereits vor dem Krieg in ihrem Land nach Polen geflohen. Viele Pol*innen nehmen sie in ihren Häusern und Wohnungen auf, weil es an Flüchtlingsunterkünften fehlt. Die polnischen Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen engagieren sich bereits in zahlreichen Angeboten, um Flüchtlinge zu unterstützen.

Die „Akademie für Motivation und Bildung“ (AMiE) in Polen bietet Schulungen für polnische Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen an, wie sie Menschen mit traumatischen Erlebnissen stabilisieren können. Bei der ersten Schulung wurden rund 3.000 Teilnehmer*innen registriert. Das zeigt das große Engagement der Fachkräfte, aber auch den großen Informationsbedarf. In weiteren Web-Seminaren sollen außerdem Flüchtlingshelfer*innen und Flüchtlinge erreicht werden. Die AMiE sucht daher dringend auch in Deutschland nach Psychotherapeut*innen, die Web-Seminare auf Polnisch, Ukrainisch, Russisch oder Englisch durchführen können. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Iga Jaraczewska unter: ij.akademia.motywacji@gmail.com.

Weitere Hilfsangebote in Polen sind Beratung auf Ukrainisch und Russisch in Kriseninterventionsstellen und Bezirksstellen für Familienhilfe, Beratung und Versorgung durch Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen in Kliniken und von Wohltätigkeitsorganisationen, Krisenhotlines des Polnischen Migrationsforums sowie eine Telefonauskunft, um sich im polnischen Gesundheitssystem zurechtzufinden.

Auf Millionen von Flüchtlingen vorbereiten

BPtK verfolgt mit Entsetzen den russischen Einmarsch in die Ukraine

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer verfolgt mit Entsetzen den russischen Einmarsch in die Ukraine. Neben den geplanten Sanktionen ist es notwendig, sich auf die humanitäre Hilfe für Millionen von Flüchtlingen vorzubereiten. Die Flüchtlinge brauchen ausreichende Unterkünfte, Verpflegung und psychosoziale Unterstützung. Polen ist mit der Versorgung der ukrainischen Flüchtlinge wahrscheinlich überfordert. Deutschland sollte den EU-Nachbarn unterstützen und selbst ukrainische Flüchtlinge aufnehmen. Mehr denn je ist jetzt europäische Solidarität gefordert. Nach Schätzungen der USA könnten bis zu fünf Millionen Menschen aus der Ukraine flüchten.

Neue Bundesregierung: Bessere Versorgung psychisch kranker Menschen

BPtK zum gesundheitspolitischen Programm der Ampelkoalition

(BPtK) Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP greift die Probleme in der Versorgung psychisch kranker Menschen auf. „Die neue Bundesregierung will die Versorgung psychisch kranker Menschen verbessern“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Sie hat erkannt, dass zu einer leitliniengerechten Versorgung Psychotherapie gehört.“

  • Im Koalitionsvertrag sind ausdrücklich die monatelangen Wartezeiten auf ambulante Behandlungsplätze erwähnt: „Wir reformieren die psychotherapeutische Bedarfsplanung, um Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz, insbesondere für Kinder und Jugendliche, aber auch in ländlichen und strukturschwachen Gebieten deutlich zu reduzieren.“
  • Auch schwer psychisch kranke Menschen können mit einer besseren ambulanten Versorgung rechnen: „Wir verbessern die ambulante psychotherapeutische Versorgung insbesondere für Patienten mit schweren und komplexen Erkrankungen und stellen den Zugang zu ambulanten Komplexleistungen sicher. Die Kapazitäten bauen wir bedarfsgerecht, passgenau und stärker koordiniert aus.“
  • In psychiatrischen Krankenhäusern soll die psychotherapeutische Versorgung leitlinien- und bedarfsgerecht ausgebaut werden: „Im stationären Bereich sorgen wir für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung und eine bedarfsgerechte Personalausstattung.“

„Damit sind zentrale Probleme benannt und Abhilfe ist versprochen“, begrüßt BPtK-Präsident Munz die gesundheitspolitischen Pläne der neuen Bundesregierung.

Der Gemeinsame Bundesausschuss muss mit einer Strukturreform rechnen. Der Einfluss der Patient*innen und der Gesundheitsberufe soll gestärkt werden. „Die Interessen derjenigen, die Versorgung organisieren und finanzieren, stehen viel zu sehr im Vordergrund“, erläutert Munz. „Patient*innen und Gesundheitsberufe müssen mitentscheiden können.“

Schließlich plant die neue Bundesregierung einen Paradigmenwechsel in der Migrations- und Integrationspolitik: „Wir wollen reguläre Migration ermöglichen“, stellt der Koalitionsvertrag fest. „Wir wollen die illegalen Zurückweisungen und das Leid an den Außengrenzen beenden.“ Der BPtK-Präsident hatte jüngst gefordert, für Flüchtlinge eine Möglichkeit zu schaffen, legal nach Deutschland zu gelangen, Schutz und Hilfe zu erhalten oder Asyl zu beantragen. „Menschen auf der Flucht erleben nicht nur im Herkunftsland und auf dem Fluchtweg lebensbedrohliche Ereignisse, die psychisch schwer verletzen, sondern auch die Erfahrungen an den europäischen Grenzen traumatisieren viele Menschen zusätzlich“, kritisiert Munz. Die Bundesregierung plant insbesondere für Migrant*innen, Flüchtlinge und andere fremdsprachige Patient*innen die Sprachmittlung bei notwendiger medizinischer Behandlung durch die gesetzliche Krankenversicherung zu finanzieren. „Für viele psychisch kranke Menschen, die nicht oder noch nicht deutsch sprechen wird damit der Weg in die Behandlung geebnet“, erläutert Munz.

Die Klimapolitik der neuen Bundesregierung hat auch eine gesundheitspolitische Seite. „Nur mit einer konsequenten Klimapolitik können wir Katastrophen wie zum Beispiel die im Ahrtal verhindern“, betont Munz. „Das ist uns Psychotherapeut*innen ein großes Anliegen, auch weil wir das psychische Leid der Menschen dort erlebt haben. Diese psychischen Verletzungen heilen manchmal langsamer als ein gebrochenes Bein. Psychotherapeut*innen werden die geplanten Maßnahmen zur Eindämmung der Klimakatastrophe unterstützen.“

Abschiebung von Flüchtlingen: Psychotherapeutische Stellungnahmen ausgeschlossen

BPtK und BAfF kritisieren willkürlichen Ausschluss von Psychotherapeut*innen

(BPtK) Seit 2019 werden psychotherapeutische Stellungnahmen nicht mehr anerkannt, wenn beurteilt werden soll, ob ein Flüchtling aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung nicht abgeschoben werden darf. Außerdem unterstellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bei Psychotherapeut*innen pauschal eine Parteilichkeit, wenn die Gutachter*in den Flüchtling auch behandelt. Dabei ist es vom Verfahren her vorgesehen, dass vor allem die jeweiligen Behandler*innen solche Stellungnahmen verfassen. Dies zeigt eine aktuelle Untersuchung der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) zur Entscheidungspraxis des BAMF.

„Psychotherapeut*innen verfügen per Approbation über die Kompetenz, psychische Erkrankungen zu beurteilen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Es ist unbegreiflich, dass eine staatliche Behörde willkürlich und einseitig psychotherapeutische Stellungnahmen bei Abschiebungen von Flüchtlingen ausschließt. Schwere psychische Erkrankungen können sich durch eine Abschiebung erheblich verschlimmern und das Leben von Flüchtlingen gefährden. Jede fachliche Expertise durch einen anerkannten Heilberuf sollte deshalb in Asylverfahren berücksichtigt werden.“

Traumatisierte Flüchtlinge nicht abschieben

BPtK-Forderungen zur Bundestagswahl

(BPtK) Traumatisierte Flüchtlinge müssen besser vor Abschiebungen geschützt werden. Viele leiden aufgrund von lebensbedrohlichen Erlebnissen in ihrem Heimatland oder auf der Flucht unter einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS). Dies ist eine schwere psychische Erkrankung, die zu einem erhöhten Suizidrisiko führen kann. Damit gehören sie grundsätzlich zu den Flüchtlingen, für die eine Gefahr für Leib und Leben besteht. „Posttraumatische Belastungsstörungen sind aus fachlicher Sicht ohne Frage als Krankheit anzuerkennen, die eine Abschiebung verhindern kann“, fordert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Vor einer Abschiebung ist deshalb zu prüfen, ob eine PTBS besteht.“

Die BPtK fordert ferner, Flüchtlinge besser psychotherapeutisch zu versorgen. „Psychisch kranke Flüchtlinge müssen psychotherapeutisch versorgt werden – unabhängig davon, wie lange sie schon in Deutschland sind und welchen Aufenthaltsstatus sie haben“, erklärt BPtK-Präsident Munz. Bislang haben Flüchtlinge in den ersten 18 Monaten in aller Regel keinen rechtlichen Anspruch auf eine Psychotherapie.

Die BPtK fordert schließlich, dass die Krankenkassen die Kosten für eine qualifizierte Sprach- und Kulturmittlung übernehmen, wenn Patient*innen noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Dazu bedarf es eines gesetzlichen Anspruches auf professionelle Sprachmittlung im SGB V analog zum Dolmetschen für Gehörlose in Gebärdensprache. „Ohne einen Anspruch auf professionelle Sprachmittlung ist eine erfolgreiche Behandlung von fremdsprachigen Patient*innen nicht möglich“, stellt Munz fest. „Psychotherapie basiert elementar darauf, dass eine sprachliche Verständigung gelingt.“

Psychotherapeut*innen für Kriseninterventionsprojekt von Sea-Watch e.V. gesucht

(LPK BW) Sea-Watch e.V. sucht Psychotherapeut*innen, die das Team “Psychological Support & Supervision” bei einem neuen Projekt unterstützen möchten. Auf Absprache mit NGOs, die gegenwärtig Flüchtende in Camps an den Grenzen der EU unterstützen, haben sie ein Angebot zur psychologischen Kriseninterventionen für ebendiese ins Leben gerufen. Die Durchführung soll telefonisch oder per Online-Video-Call, sowohl in Form einer regelmäßig stattfindenden Sprechstunde als auch in Form einer spontanen und akut abrufbaren Krisenintervention stattfinden. Nähere Informationen zu dem Projekt sind im Informationsblatt am Ende der Seite zu finden.

Personen, die in einem verwandten Beruf tätig sind und Erfahrung in Krisenintervention haben, können sich auch melden, da auch in anderen Projekten Unterstützung benötigt wird.

Sea-Watch e.V. ist eine junge NGO, die zivile Seenotrettung von flüchtenden Menschen auf dem Mittelmeer leistet, weil sie den tausendfachen Tod von Menschen an Europas Außengrenzen nicht tolerieren kann. Neben ihrer humanitären Arbeit auf dem Wasser und in der Luft steht sie politisch für sichere und legale Einreisewege in die EU ein.

Die Engagierten von Sea-Watch e.V. freuen sich, wenn Sie sich mit ihren Zielen identifizieren können und die Personen in ihrem oft sehr schweren Alltag unterstützen wollen. Falls Sie nicht die Kapazitäten haben sollten, sich ehrenamtlich anzuschließen, können sie Ihnen eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro anbieten. Bitte melden Sie sich per Mail an supervision@sea-watch.org.

Flüchtlinge brauchen ein Recht auf Sprachmittlung in der Psychotherapie

Gemeinsames Positionspapier der BPtK und der Psychosozialen Zentren (BAfF)

(BPtK) Für das Gespräch mit einer Psychotherapeut*in oder Ärzt*in benötigen Flüchtlinge und fremdsprachige Menschen professionelle Übersetzer*innen und Dolmetscher*innen mit möglichst interkulturellen Kenntnissen („Sprach- und Kulturmittler*innen“). Die Kosten dafür werden jedoch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) fordern deshalb, dass analog zum Gebärdendolmetschen für Gehörlose für fremdsprachige Patient*innen ein gesetzlicher Anspruch auf Sprachmittlung geschaffen wird.

Ohne einen solchen Anspruch ist eine erfolgreiche Behandlung gefährdet. Durch professionelle Sprachmittlung können die Chronifizierung von Erkrankungen, Fehlinformation, Fehldiagnosen und Fehlversorgung aufgrund von sprachlichen oder kulturellen Missverständnissen oder Übersetzungsfehlern verhindert werden. Eine bessere Verständigung kann die Behandlungskosten verringern und ermöglicht eine kurzfristige und zielgerichtete Beratung und Behandlung von Flüchtlingen und fremdsprachigen Menschen.

Psychisch kranke Flüchtlinge erhalten viel zu spät Psychotherapie

Bericht der psychosozialen Flüchtlingszentren 2020

(BPtK) Traumatisierte und psychisch kranke Flüchtlinge warten im Durchschnitt sieben Monate auf eine Psychotherapie. Zu diesem Ergebnis kommt der aktuelle Versorgungsbericht der Bundesarbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF). In fast jedem dritten psychosozialen Zentrum müssen die Flüchtlinge sogar zwischen neun Monate und eineinhalb Jahre auf eine Psychotherapie warten. Über 7.600 Flüchtlinge, die Unterstützung in Psychosozialen Zentren gesucht haben, konnten überhaupt nicht beraten und betreut werden. Ihnen konnte deshalb auch keine Psychotherapie angeboten werden.

„Die Gesundheitsversorgung für psychisch kranke Flüchtlinge ist mit extremen Hürden verbunden“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Bisher erhalten Flüchtlinge in den ersten 18 Monaten ihres Aufenthaltes in der Regel keine ausreichende Behandlung psychischer Erkrankungen. Außerdem fehlt die Finanzierung von Sprachmittlern, die für eine Psychotherapie essenziell sind. „Die Behandlung von psychischen Erkrankungen ist eine wesentliche Voraussetzung, damit Flüchtlingen die Integration in Deutschland gelingen kann“, erklärt BPtK-Präsident Munz. „Dafür sollten insbesondere die psychosozialen Zentren, ohne die die Versorgung traumatisierter und psychisch kranker Flüchtlinge nicht mehr vorstellbar ist, eine stabile und ausreichende öffentliche Finanzierung erhalten.“