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Psychotherapie in der Ukraine und für ukrainische Geflüchtete in Deutschland

Onlinefortbildung mit Dr. Katalin Dohrmann und PD Dr. Maggie Schauer (Universität Konstanz)

(LPK BW) Dr. Katalin Dohrmann und PD Dr. Maggie Schauer beide in der Leitung des Kompetenzzentrums Psychotraumatologie der Universität Konstanz und mit viel Erfahrung mit Therapie- und Hilfsprojekten auch in Krisen- und Kriegsgebieten, boten für Kammermitglieder am 21. September 2022 eine Onlinefortbildung zu aktuellen Fragen zur Psychotherapie in der Ukraine sowie von ukrainischen Geflüchteten in Deutschland an. In der Veranstaltung wurde darüber informiert, wie ukrainische Menschen im eigenen Land oder als Geflüchtete in Deutschland aktuell psychotherapeutisch, psychiatrisch und psychosozial unterstützt werden können. Im Rahmen eines von der Baden-Württemberg Stiftung geförderten Projektes wurde diese Fortbildung kostenlos angeboten. Dr. Katalin Dohrmann führte als Moderatorin durch den Abend.

Nach kurzer Einführung berichtete die aus der Ukraine direkt zugeschaltete Psychotherapeutin Dr. Natalia Nalyvaiko über ihre psychotherapeutische Arbeit, die vor dem Krieg gegebenen Versorgungsstrukturen und demgegenüber zu ihrer derzeitige Arbeitssituation im Kriegsgebiet. Diese sei immer wieder gekennzeichnet von Krisenversorgung, in der es nur um Überleben, Essen und Schlafen gehe. Reguläre Sitzungen seien derzeit nicht möglich. Themenschwerpunkte würden sich entsprechend der Lage ändern. Könnten Sitzungen wieder aufgenommen werden, dann oft nur online über eine Videoschaltung. Die gegenseitige Unterstützung unter den psychotherapeutischen Kolleg*innen selbst habe zugenommen und sei mehr als zuvor gegeben. Der Bedarf an Schulungen zur Verarbeitung traumatischer Erlebnisse sei groß. Dr. Katalin Dohrmann berichtete dann zu ihrer derzeitigen Arbeit mit vertriebenen ukrainischen Frauen und Müttern in Deutschland mit vielen weiteren spezifischen fachlichen Hinweisen zur psychotherapeutischen Arbeit mit Geflüchteten. Dr. Maggie Schauer ging in ihrem abschließenden Vortrag auf die Kernthemen der Arbeit mit Menschen nach multipler Traumatisierung ein. Die Teilnehmer bedankten sich in den zahlreichen positiven Rückmeldungen vor allem auch für die Hinweise auf Fachartikel, Fragebögen und weiteren hilfreichen Informationen zur Thematik.

Das Problem der Sprachmittlung endlich lösen

Gemeinsamer Fachtag zur Sprachmittlung am 10./11. November in Berlin

(BPtK) „Die Bundesregierung muss noch in diesem Herbst das Problem der Sprachmittlung im deutschen Gesundheitssystem lösen“, fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Deshalb veranstaltet die BPtK gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) und weiteren Organisationen am 10. und 11. November in Berlin eine Fachtagung zur Sprachmittlung in der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung. Dabei werden in Vorträgen und Workshops die Themen Qualitätsstandards, Trainings von Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen, Spezifika in der Versorgung traumatisierter Flüchtlinge und Sprachmittlung im Krankenhaus behandelt. Zum Abschluss findet eine Podiumsdiskussion mit Vertreter*innen aus der Politik statt.

Die Veranstaltung findet im Vivantes Klinikum in Berlin Neukölln statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldungen sind ab sofort unter der E-Mail-Adresse psychiatrie.knk@vivantes.de möglich. Die Ärztekammer Berlin hat die Veranstaltung mit 18 CME-Punkten zertifiziert.

Fast 10.000 Flüchtlinge ohne psychosoziale oder psychotherapeutische Hilfe

Wartezeit auf eine Psychotherapie betrug durchschnittlich 6,7 Monate

(BPtK) Fast 10.000 Flüchtlinge blieben 2020 ohne psychosoziale oder psychotherapeutische Hilfe. Nur jedem 20. Flüchtling konnte Hilfe angeboten werden. Die Wartezeit auf eine psychotherapeutische Behandlung betrug durchschnittlich 6,7 Monate.

Das sind die Ergebnisse des Berichts „Flucht und Gewalt 2022“ der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF). Die Kapazitäten der psychosozialen Zentren liegen wie in den vergangenen Jahren weit unter dem Bedarf. „Die Psychosozialen Zentren benötigen dringend eine ausreichende und langfristige Finanzierung“, fordert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer.

Psychotherapie in Kriegszeiten

VORANKÜNDIGUNG Online-Veranstaltung am 21.09.2022

(LPK BW) Seit Kriegsbeginn in der Ukraine sind bereits mehr als 600.000 Menschen, vor allem vertriebene Frauen und Kinder, nach Deutschland geflüchtet. Viele von ihnen haben vielfältige traumatisierende Erfahrungen machen müssen. Zahlreiche Psychotherapeut:innen, Psychiater:innen und Sozialarbeiter:innen sehen sich mit dem Thema konfrontiert und fragen sich, ob und wie sie ukrainische Menschen psychologisch, psychiatrisch und psychosozial unterstützen können, welche Hilfen jetzt angemessen und organisatorisch umsetzbar sind.

Das Webinar in Kooperation mit der LPK BW soll Einblicke ermöglichen und Informationen geben zur Arbeit mit geflüchteten, psychisch belasteten und kranken Ukrainer:innen.

Datum: Mittwoch, 21.09.2022 (geänderter Termin), 19.00-21.00 Uhr
Ort: online (Zoom)
Kosten: keine
Zielgruppe: Psychotherapeut:innen, Ärzt:innen, Sozialarbeiter:innen, Helfer:innen und Interessierte
Anmeldung: per E-Mail unter furchtlos.projekt@uni-konstanz.de
Akkreditierung: Von der LPK BW mit 3 Punkten akkreditiert

Dr. Natalia Nalyvaiko wird ber ihre aktuellen Erfahrungen sprechen im Kriegsgebiet zu arbeiten, wie sie das psychotherapeutische Netzwerk seit dem ersten Kriegstag organisiert hat, wie sie versucht Supervision in Zeiten des Krieges zu ermöglichen, was die Hauptsymptome der betroffenen Menschen sind, mit denen die ukrainischen Psycholog:innen, Psychiater:innen und Helfer:innen in den verschiedenen Kriegsphasen konfrontiert sind. Ihr Beitrag wird auf deutsch übersetzt.

PD Dr. Maggie Schauer wird einen Vortrag zu Kriegstraumatisierung und der Frage nach gestuften Hilfen für Menschen nach multipler Traumatisierung halten.

Dr. Katalin Dohrmann wird über die Erfahrungen aus ihrer derzeitigen Arbeit mit vertriebenen ukrainischen Frauen und Müttern im deutschen Exil berichten innerhalb des von der Stiftung Baden-Württemberg geförderten Projektes ‘Furchtlos’ an der Universität Konstanz.

Gesundheitliche Versorgung von Migrant*innen und Flüchtlingen mangelhaft

SVR-Gutachten fordert Finanzierung der Sprachmittlung

(BPtK) Die psychosoziale und psychotherapeutische Versorgung von Migrant*innen und Flüchtlingen ist mangelhaft. Das stellt der Sachverständigenrat für Integration und Migration in seinem Jahresgutachten 2022 fest. Ursachen sind unter anderem die nicht ausreichenden psychotherapeutischen Behandlungskapazitäten und die fehlende Finanzierung von Sprachmittlung. Der Sachverständigenrat kritisiert insbesondere das Asylbewerberleistungsgesetz, das Flüchtlingen nur eine sehr eingeschränkte Gesundheitsversorgung gewährt. Der Rat fordert deshalb einen Ausbau der Versorgungsangebote und die Sprachmittlung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu verankern.

Migrant*innen und Flüchtlinge sind psychisch stärker belastet als die deutsche Bevölkerung. Sie leiden häufiger unter Depressionen, Angststörungen und posttraumatischen Belastungsstörungen. Insbesondere Flüchtlinge haben ein höheres Risiko psychisch zu erkranken, da sie ihre Heimat nicht freiwillig verlassen, häufig politische Verfolgung und Gewalt sowie lebensbedrohliche Situationen erlebt haben. Flüchtlinge gehören zu den psychisch gefährdetsten Gruppen der Gesellschaft.

Das Jahresgutachten 2022 des Sachverständigenrats für Integration und Migration können Sie hier nachlesen: https://www.svr-migration.de/jahresgutachten/.

Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen

BPtK fordert schnelles Handeln

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert heute anlässlich des 40. Deutschen Psychotherapeutentags in Stuttgart ein Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen. „Die Corona-Pandemie ist für viele Menschen mit erheblichen psychischen Belastungen verbunden“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag bereits vereinbart, die Versorgung psychisch kranker Menschen zu verbessern. Damit dies gelingen kann, muss ein Gesetz noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden.“ Das Gesetz sollte regeln:

Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung verringern

Schon vor der Corona-Pandemie warteten psychisch kranke Menschen häufig monatelang auf einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz. Die Wartezeit wird sich durch die zusätzlichen Patient*innen noch einmal verlängern. Die BPtK fordert deshalb 1.600 zusätzliche Psychotherapeutensitze insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Gebieten, wie ein Gutachten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) als notwendig berechnet hat. Davon stände rund jeder fünfte Sitz für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung.

Auch mit schwerer psychischer Erkrankung ambulant versorgt werden

Schon die letzte Bundesregierung hat den G-BA beauftragt, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit schwer psychisch kranke Menschen ambulant besser versorgt werden können. Die neue G-BA-Richtlinie zur Komplexversorgung ist jedoch misslungen. Sie schreibt überflüssige Mehrfachuntersuchungen vor, schränkt massiv die Zahl der Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen, die die Planung und Koordination der Gesamtbehandlung übernehmen können, ein und behindert eine aufsuchende Behandlung. Die BPtK fordert, den G-BA mit einer grundlegenden Überarbeitung seiner Richtlinie zu beauftragen.

Sprachmittlung für Patient*innen ohne ausreichende Deutschkenntnisse

Psychotherapie ohne sprachliche Verständigung ist nicht möglich. Viele Migrant*innen, aber auch die meisten ukrainischen Flüchtlinge sind zwar gesetzlich krankenversichert, sie können jedoch nicht psychotherapeutisch behandelt werden, da die gesetzliche Krankenversicherung keine Sprachmittlung finanziert. Die BPtK fordert, kurzfristig Sprachmittlung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sicherzustellen.

Zukunft der Psychotherapie sichern

Die Reform der Psychotherapeutenausbildung ist unvollendet. Es fehlt eine ausreichende Finanzierung der Weiterbildung. Die BPtK fordert eine ausreichende finanzielle Förderung der psychotherapeutischen Weiterbildung, damit die Zukunft des Berufs gesichert ist.

Bundestag verurteilt den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine aufs Schärfste

BMG soll vereinbarte Finanzierung der Sprachmittlung sofort umsetzen

(BPtK) Der Deutsche Bundestag hat „den brutalen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine aufs Schärfste“ verurteilt. In einem interfraktionellen Antrag fordern die Abgeordneten der SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP von der Bundesregierung breite Unterstützung für die Ukraine, einschließlich schwerer Waffen. Sie fordern auch, dass traumatisierte Flüchtlinge aus der Ukraine neben medizinischer Versorgung auch psychologische Hilfe erhalten. Um eine psychotherapeutische Behandlung zu ermöglichen, müsse umgehend die Finanzierung der Sprachmittlung gesetzlich geregelt werden.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, dass Sprachmittlung Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wird. Dies hat die Bundesregierung bereits im Koalitionsvertrag vereinbart. Aufgrund der Notlage der ukrainischen Flüchtlinge sollte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Verankerung der Sprachmittlung im SGB V sofort umsetzen. Ab dem 1. Juni 2022 sind Flüchtlinge aus der Ukraine über Hartz IV und Sozialhilfe krankenversichert und können Psychotherapie erhalten. Ohne Sprachmittlung können sie diese jedoch nicht nutzen.

Neue BPtK-EuropaNews online

Schwerpunkt: Flüchtlinge aus der Ukraine

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer hat heute ihre neue EuropaNews veröffentlicht. Schwerpunkt ist die Aufnahme und psychosoziale Unterstützung der ukrainischen Flüchtlinge in Polen und Deutschland. In einem Interview beschreibt Iga Jaraczewska die Situation in Polen.

Ende März hatte die BPtK bereits ihren Ratgeber für Flüchtlingseltern auch auf Ukrainisch und Russisch veröffentlicht: www.elternratgeber-fluechtlinge.de

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Psychotherapie für Flüchtlinge und Migrant*innen sicherstellen

BPtK fordert Sprachmittlung als Leistung der Krankenkassen

(BPtK) Millionen Menschen fliehen aus der Ukraine vor dem russischen Angriffskrieg. Die Verwüstung ihrer Städte, Gewalt, Tod sowie Kriegsverbrechen sind traumatisierend. Über 300.000 Flüchtlinge aus der Ukraine finden bereits Schutz in Deutschland. Sie brauchen Unterkünfte, Verpflegung, viele von ihnen aber auch medizinische und psychotherapeutische Versorgung. Die Bundesregierung plant bereits, die finanzielle Grundsicherung der Flüchtlinge durch Hartz IV und Sozialhilfe sicherzustellen. Dies reicht jedoch nicht aus, um eine psychotherapeutische Versorgung zu ermöglichen.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert die Bundesregierung auf, auch die Sprachmittlung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu verankern. Die Ampel-Koalition hat dies im Koalitionsvertrag bereits vereinbart. „Ohne Sprachmittlung ist eine fachgerechte Beratung, Diagnostik, Aufklärung und Behandlung psychisch kranker Migrant*innen nicht möglich“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Psychotherapie braucht sprachliche Verständigung, sonst lässt sie sich nicht durchführen.“

Die BPtK fordert deshalb heute gemeinsam mit anderen Organisationen der psychotherapeutischen, psychiatrischen und psychosozialen Versorgung:

Sprachmittlung muss finanziert werden

Sprachmittlung muss als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung im SGB V für Flüchtlinge und Migrant*innen finanziert werden. Bei psychisch kranken Menschen, die der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind, ist grundsätzlich eine Sprachmittlung notwendig. Über die Notwendigkeit entscheidet die behandelnde Psychotherapeut*in oder Ärzt*in. Die Sprachmittlung ist durch die Behandelnden zu verordnen und unterliegt nicht dem Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen.

Sprachmittlung als Präsenz-, Telefon- sowie Videokonferenz ermöglichen

Sprachmittlung muss in Präsenz, aber auch als Telefon- und Videokonferenz möglich sein. Welcher Kommunikationsweg genutzt wird, muss die Behandelnde* in Absprache mit der Patient*in entscheiden. Der Umfang der Sprachmittlung misst sich an der medizinischen Notwendigkeit. Auch beim Einsatz von Telefon und digitalen Medien in der Sprachmittlung müssen die technischen Voraussetzungen für Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet sein. Gängige Übersetzungsprogramme mit Spracherkennung und Sprachausgabe sind für die Dolmetscheraufgaben nicht geeignet.

Qualitätsanforderungen an Sprachmittler*innen festlegen

Sprachmittlung sollte nur durch qualifizierte Sprachmittler*innen erbracht werden. Neben allgemeinen Dolmetscher*innen-Kompetenzen gehören hierzu auch Wissen über das Gesundheitssystem in Deutschland sowie fachspezifische Kenntnisse in der Versorgung psychischer Erkrankungen.

Sprachmittlung angemessen vergüten

Die Sprachmittlung muss angemessen vergütet werden. Die Höhe des Honorars muss auch ermöglichen, dass Sprachmittler*innen kontinuierlich Schulungen und Supervision absolvieren und finanzieren können.

Sprachmittlung auch für Flüchtlinge sicherstellen

Für die ukrainischen Kriegsflüchtlinge gilt eine neue EU-Richtlinie, nach der sie sich in Deutschland nur registrieren müssen, aber ihre Schutzbedürftigkeit nicht individuell in einem Verfahren beweisen müssen. Es ist auch geplant, dass sie ab 1. Juni 2022 grundsätzlich über Hartz IV und Sozialhilfe krankenversichert sind.

Alle anderen Flüchtlinge haben aber in den ersten 18 Monaten ihres Aufenthaltes in Deutschland in aller Regel keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb muss der Anspruch auf Sprachmittlung auch im Asylbewerberleistungsgesetz analog zu Regelungen im SGB V verankert und die Kostenübernahme für diese Personengruppe verbindlich geregelt werden. Grundsätzlich sollte der Anspruch auf Sprachmittlung nicht nur im SGB V, sondern auch im SGB I und SGB X – analog zum Anspruch auf Gebärdensprache für hör- und sprachbehinderte Menschen – verankert werden.

Krieg und Flucht: Informationen und psychosoziale Hilfe für Betroffene und Helfende

Die LPK Rheinland-Pfalz hat hilfreiche Links und Materialien zusammengestellt

(LPK BW) Das unmittelbare Erleben von Krieg und Flucht kann traumatisierend sein. Insbesondere nach Erfahrungen von Todesangst, massiven Ängsten um Angehörige, starker Ungewissheit und Hilflosigkeit, Alleinsein und Auf-sich-gestellt-sein oder wenn man Verletzungen erlitten oder gar Angehörige verloren hat. Stark belastend ist außerdem das Gefühl, nicht helfen zu können oder gar der Glaube, andere „im Stich gelassen“ zu haben. Auch die Zerstörung des eigenen Zuhauses als sicherer Rückzugsort kann traumatisch sein, ebenso der Verlust von wichtigen persönlichen Dingen, die unwiederbringlich sind. Hinzu kommen die teils massiven Sorgen um die eigene Zukunft. Besonders belastend kann all dies für alte und kranke Menschen sein, ebenso für Kinder. Auch Helfende sind einer starken psychischen Belastung ausgesetzt.

Die Informationen und hilfreichen Links für Betroffene und Helfende  – auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch – beziehen sich auf:

  • Informationen zu psychischen Reaktionen & Hilfe

  • Informationen speziell für Kinder, Jugendliche, Familien

  • Informationen für Helfende und Behandler*innen

Zur entsprechenden Seite der Homepage der LPK Rheinland-Pfalz geht es hier (externer Link).