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Für Dolmetscher und Kulturmittler

BPtK ist Mitgründer der Initiative „Sprachmittlung im Gesundheitswesen“

(BPtK) Die Versorgung fremdsprachiger Patienten stößt im deutschen Gesundheitssystem immer noch an enge Grenzen. Fehlende sprachliche Verständigungsmöglichkeit, aber auch kulturelle und religiöse Unterschiede und dadurch aufkommende Missverständnisse gefährden zu häufig eine fachgerechte Aufklärung, Diagnostik und Behandlung von Migranten und insbesondere Asylsuchenden. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gehört deshalb zu den Gründungsmitgliedern der Initiative „Sprachmittlung im Gesundheitswesen“, die sich heute der Öffentlichkeit vorstellt. Die Initiative fordert den Einsatz von professionellen und qualifizierten Dolmetschern sowie Sprach- und Integrationsmittlern im deutschen Gesundheitswesen.

Die Initiative wurden ins Leben gerufen vom:

  • Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) und der
  • Internationalen Gesellschaft für Bildung, Kultur und Partizipation gemeinnützige GmbH (bikup).

Weltflüchtlingstag: Traumatisierte schlecht versorgt

BPtK fordert, Flüchtlingszentren zur Behandlung zu ermächtigen

(BPtK) Das deutsche Gesundheitssystem versorgt psychisch kranke Flüchtlinge sehr unzureichend. Rund 40 Prozent der Asylsuchenden in Deutschland leiden aufgrund extrem belastender Erlebnisse in ihren Heimatländern und auf der Flucht unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS). Von den rund 200.000 Menschen, die 2014 in Deutschland Asyl suchten, benötigen deshalb rund 80.000 eine Behandlung. Von ihnen erhalten jedoch tatsächlich nur circa fünf Prozent eine Psychotherapie. Und das, obwohl Psychotherapie für PTBS nach Leitlinien die empfohlene Behandlungsmethode ist. „Die Versorgung von psychisch kranken Flüchtlingen muss sich umgehend verbessern“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) anlässlich des Weltflüchtlingstags am 20. Juni 2015. „Flüchtlinge sind besonders schutzbedürftig. Sie dürfen nicht wie Patienten zweiter Klasse behandelt werden.“

Flüchtlinge können die Angebote des deutschen Gesundheitssystems nur sehr eingeschränkt nutzen. Für psychisch kranke Flüchtlinge hat daran auch die Novelle des Asylbewerberleistungsgesetzes, die seit 1. März 2015 in Kraft ist, kaum etwas geändert. Die Behandlung von psychisch kranken Flüchtlingen übernehmen im Wesentlichen die psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer. Sie führen rund 3.600 Psychotherapien pro Jahr durch. Die Zentren finanzieren sich jedoch bisher nicht über die gesetzliche Krankenversicherung, sondern über andere, häufig befristete öffentliche Mittel. „Die Flüchtlingszentren sollten in ausreichendem Umfang Psychotherapie für Flüchtlinge anbieten können“, fordert BPtK-Präsident Munz. „Dafür sollten die Psychotherapeuten, die in diesen Zentren arbeiten, ermächtigt werden, mit der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen.“

Die Zulassungsausschüsse der Länder können nach § 31 der Zulassungsverordnung für Ärzte auch angestellte Psychotherapeuten in Einrichtungen berechtigen, wie ihre niedergelassenen Kollegen mit der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen, wenn dies notwendig ist, um eine begrenzte Personengruppe zu versorgen.

Niedergelassene Psychotherapeuten können nur begrenzt zur Versorgung von psychisch kranken Asylsuchenden beitragen. Bei ihnen bestehen Wartezeiten auf ein erstes Gespräch von durchschnittlich drei Monaten. Außerdem finanziert die gesetzliche Krankenversicherung keine Dolmetscher, ohne die eine Psychotherapie bei Flüchtlingen meist nicht möglich ist.

Psychotherapeutische Versorgung von Flüchtlingen gefährdet

BPtK: Finanzierung psychosozialer Zentren verbindlich sichern

(BPtK) Viele psychosoziale Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer sind bedroht. Damit ist die ohnehin minimale Versorgung von psychisch erkrankten Flüchtlingen in Zukunft gefährdet. Dies geht aus einer Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE an die Bundesregierung hervor. Grund dafür sind sowohl Verzögerungen in der EU-Finanzierung der psychosozialen Zentren zur Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen als auch Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), das am 1. März in Kraft getreten ist.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt, dass einzelne Bundesländer die psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer finanziell unterstützen. Um die unverzichtbare Arbeit der Zentren langfristig sicherstellen zu können, bedarf es jedoch einer verbindlichen Finanzierungsregelung durch Bund und Länder. Die Existenz der Zentren dürfe nicht von etwaigen EU-Mitteln abhängig sein. Darüber hinaus sollten Krankenkassen verpflichtet werden, Psychotherapien zu finanzieren, wenn sie von Psychotherapeuten in den psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer durchgeführt werden. Dies sei auch im Kostenerstattungsverfahren möglich. Weiterhin fordert die BPtK, auch Dolmetscher in psychotherapeutischen Behandlungen über die gesetzliche Krankenversicherung zu finanzieren.

Seit dem 1. März müssen sich Flüchtlinge nicht mehr wie bisher vier Jahre, sondern nur noch 15 Monate mit den sehr eingeschränkten Gesundheitsleistungen nach dem AsylbLG abfinden. In dieser Zeit haben sie nur Anspruch auf eine Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen. Da psychische Erkrankungen jedoch häufig chronisch sind, ist eine psychotherapeutische Behandlung nach dem AsylbLG nur ausnahmsweise möglich. Mit der Gesetzesreform haben Flüchtlinge jetzt schneller als bisher Anspruch auf eine Versorgung, die dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Dies schließt auch eine psychotherapeutische Behandlung ein. Grundsätzlich stellt dies eine Verbesserung für psychisch kranke Flüchtlinge dar.

„Das ist aber leider nur auf dem Papier der Fall“, kritisiert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. Die Krankenkassen bezahlen nämlich nur Behandlungen, wenn sie von zugelassenen Psychotherapeuten, sogenannten Vertragspsychotherapeuten, erbracht werden. Die psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer, die den Bärenanteil der Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge leisten, seien jedoch keine Vertragspartner der Krankenkassen. Die meisten Kassen wendeten zudem die Möglichkeit, Psychotherapie im Rahmen der Kostenerstattung zu finanzieren, nicht zugunsten der Zentren an. Flüchtlinge, die länger als 15 Monate in Deutschland sind, erhielten damit keine Psychotherapie in den Flüchtlingszentren. „Da die gesetzlichen Krankenkassen keine Dolmetscher in psychotherapeutischen Behandlungen finanzieren, diese aber bei Flüchtlingen fast immer notwendig sind, können aktuell niedergelassene Psychotherapeuten nur in wenigen Fällen eine Psychotherapie erbringen“, stellt BPtK-Präsident Munz klar.

Flüchtlinge sind besonders schutzbedürftig. Viele von ihnen haben in ihren Heimatländern oder auf der Flucht Traumatisches erlebt. Sie brauchen schnell und unbürokratisch psychotherapeutische Hilfe. Diese wird in Deutschland aktuell hauptsächlich durch die psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer geleistet. „Wenn die Zentren schließen müssen, weil die Finanzierung nicht gewährleistet ist und die Krankenkassen die Psychotherapien nicht bezahlen, stellt das eine erhebliche Verschlechterung der ohnehin schon beschämend schlechten Versorgung von psychisch erkrankten Flüchtlingen dar“, erklärt der BPtK-Präsident.

Neuwahl des Vorstands und Ausbildungsreform

26. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin

(BPtK) Am 25. April 2015 fand der 26. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) in Berlin statt. Künftig spricht Dr. Dietrich Munz für die deutschen Psychotherapeuten. Der 63-jährige angestellte Psychotherapeut wurde mit deutlicher Mehrheit zum neuen Präsidenten der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gewählt. Munz löst damit Prof. Dr. Rainer Richter ab, der zehn Jahre lang für die Interessen der Psychotherapeuten eintrat. Der DPT wählte außerdem mit großen Mehrheiten als neue Vizepräsidenten Dr. Nikolaus Melcop und Peter Lehndorfer sowie als Beisitzer Dr. Andrea Benecke und Wolfgang Schreck.

Psychotherapeutische Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen

Runder Tisch von KVBW und LPK BW

(LPK BW) Die Zahl von Asyl suchenden Flüchtlingen, aus afrikanischen und arabischen Ländern steigt extrem an. Allein die Umstände ihrer Flucht sind oft traumatisierend, viele von ihnen sind Opfer schwerer Gewalt und Folter in ihrer Heimat, die sie verlassen mussten, um nicht weiterer Gewalt ausgesetzt zu sein. Erfahrung in den Aufnahmelagern als auch nach Anerkennung des Anspruchs auf Asyl verdeutlichen, dass diese Menschen sozialer und psychotherapeutischer Hilfe bedürfen. Deshalb haben wir auf Initiative der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) zusammen mit dieser zu einem runden Tisch mit in der Trauma-Arbeit mit Flüchtlingen erfahrenen Psychotherapeuten in die LPK-Geschäftsstelle eingeladen. Es bestand rasch Einigkeit, dass die Betroffenen zunächst Unterstützung zur Alltagsbewältigung und psychischen Stabilisierung benötigen und erst später eine Richtlinientherapie mit Trauma bezogenen Behandlungsmethoden hilfreich ist. So sind die fünf bestehenden Behandlungszentren für Flüchtlinge und Folteropfer eine gute erste Anlaufstelle für die Asylsuchenden, wobei festgestellt wurde, dass solche Zentren in Nord- und Südbaden fehlen und dort eingerichtet werden sollten.

Die Kammer hat angeboten, nach Kolleginnen und Kollegen für die Weiterbehandlung zu suchen und Fortbildungen zu Behandlungsproblemen sowie Informationen über die sozialen Hilfsangebote und rechtlichen Hintergründe nach Gewährung des Asyls durchzuführen. Die KVBW wird Hausärzte und Kinderärzte über Qualitätszirkel ansprechen und fortbilden.

Einigkeit bestand auch, dass den vielen ehrenamtlichen Helfern in den Auffanglagern durch KV und Kammer Fortbildungen zum Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen angeboten werden sollten. Sowohl für psychotherapeutische Behandlung als auch zur Hilfe für die Alltagsbewältigung sind wegen der sprachlichen Verständigungsprobleme Dolmetscher unerlässlich und bessere Regelungen für die Kostenübernahme erforderlich.

Die Sicherheit des Aufenthalts ist Voraussetzung für eine wirksame psychotherapeutische Arbeit mit Patienten, die tief sitzenden Ängsten durch Gewalterfahrung und Trauma ausgesetzt sind. Es sollte deshalb eine möglichst rasche Entscheidung über den Aufenthaltsstatus getroffen werden, der dann über einen längeren Zeitraum stabil bleiben muss, damit die Betroffenen oder Familienangehörige nicht kontinuierlich der Angst ausgesetzt sind, in ihre Heimat abgeschoben und somit oft erneut drohender Gewalt ausgeliefert zu werden.