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Psychiatrie und Psychosomatik gehören in die Krankenhausreform

BPtK fordert Ergänzung im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz

(BPtK) Anlässlich der heute im Bundesgesundheitsministerium stattfindenden Anhörung, zu der auch die Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) Dr. Andrea Benecke geladen ist, hat die BPtK eine Stellungnahme zum Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) vorgelegt. Darin kritisiert die BPtK, dass die Verbesserung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in den psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern im KHVVG bislang nicht vorgesehen ist, obwohl die Missstände seit Langem bekannt sind.

»Die Ampel-Koalition muss ihr Versprechen, in dieser Legislaturperiode für eine bedarfsgerechte Personalausstattung und eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung in der Psychiatrie zu sorgen, endlich einlösen“, fordert Dr. Benecke.

Die Mindestvorgaben der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) sind als Personaluntergrenzen ausgestaltet und reichen für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Behandlung bei Weitem nicht aus. Zudem hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den gesetzlichen Auftrag zur Stärkung der Psychotherapie durch entsprechende Anpassungen der Minutenwerte in der PPP-RL wiederholt nicht umgesetzt. „Die PPP-Richtlinie muss jetzt um Qualitätsvorgaben für eine leitliniengerechte Behandlung ergänzt werden“, fordert die Präsidentin der BPtK. „Nur so kann erreicht werden, dass die Kliniken in absehbarer Zeit das dringend benötigte Personal aufbauen. Um auch eine bedarfsgerechte Umwandlung von vollstationären Behandlungskapazitäten in stationsäquivalente, teilstationäre und ambulante Behandlungsangebote voranzutreiben, sind ergänzende gesetzliche Vorgaben zur Weiterentwicklung der PPP-Richtlinie von zentraler Bedeutung.“

Am 21. März 2024 hatte der G-BA beschlossen, die vollständige Umsetzung der bestehenden, völlig unzureichenden Mindestvorgaben um drei weitere Jahre zu verschieben. Sanktionen sind bis 2026 ausgesetzt. Knapp die Hälfte der Erwachsenenpsychiatrien und der Kinder- und Jugendpsychiatrien erfüllen die reduzierten Mindestvorgaben derzeit nicht.

Um die psychotherapeutische Versorgungsqualität zu verbessern und auch langfristig in den Kliniken sicherstellen zu können, müssen zudem ausreichend stationäre Weiterbildungsstellen für Psychotherapeut*innen finanziert werden. Spätestens wenn 2032 auch die letzten Psychotherapeut*innen nach dem alten Modell ihre Ausbildung abgeschlossen haben müssen, wird ansonsten der psychotherapeutische Nachwuchs in den Kliniken fehlen. Die BPtK fordert deshalb, dass die Kliniken für eine Übergangszeit zusätzliche Weiterbildungsstellen einrichten und finanziert bekommen können.

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Finanzierung der Weiterbildung, Antidiskriminierung und Qualitätssicherung

Der 44. Deutsche Psychotherapeutentag fand vom 12. bis 13. April 2024 in Würzburg statt

(BPtK) In Würzburg, einem historisch bedeutsamen Ort für die neuzeitliche Psychotherapie, begrüßte am 12. und 13. April 2024 die Versammlungsleitung die Delegierten des 44. Deutschen Psychotherapeutentages (DPT). Dr. Bruno Waldvogel, Vizepräsident der Psychotherapeutenkammer Bayern, zeichnete nach, wie in Würzburg seit dem 20. Jahrhundert bedeutende Vertreter*innen der Profession die Psychotherapie und die psychotherapeutische Versorgung vorangetrieben und weiterentwickelt haben. In der NS-Diktatur unterstützten Professionsangehörige, die zuvor bei bedeutenden Psychotherapeut*innen auch jüdischen Glaubens gelernt hatten, die menschenverachtende Politik Adolf Hitlers. „Nie wieder!“ – das muss für die deutschen Parlamente gelten. „Nie wieder!“ – das ist auch die Haltung der Profession.

BPtK: PPP-Richtlinie muss um Qualitätsvorgaben ergänzt werden

G-BA verzögert vollständige Erfüllung der Mindestpersonalvorgaben in der Psychiatrie um weitere drei Jahre

(BPtK) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gibt den psychiatrischen Kliniken weitere drei Jahre Zeit, die Mindestvorgaben der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-Richtlinie) vollständig umzusetzen. Bis 2027 reicht es, die Vorgaben weiterhin nur zu 90 Prozent und ab 2028 zu 95 Prozent zu erfüllen. Zudem wurde der Sanktionsfaktor für die Nicht-Erfüllung der Mindestvorgaben um über 60 Prozent abgesenkt.

»Die in der PPP-Richtlinie festgelegten Mindestpersonalvorgaben sind viel zu niedrig angesetzt und völlig ungeeignet, um eine leitliniengerechte Versorgung sicherzustellen“, kritisiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Dass selbst die vollständige Umsetzung der PPP-Richtlinie nun um weitere drei Jahre aufgeschoben wird, wird das noch vorhandene Personal weiterhin über seine Belastungsgrenzen hinaus beanspruchen.“

Das über die Untergrenzen hinaus für eine leitliniengerechte Behandlung notwendige Personal soll in den Budgetverhandlungen vor Ort mit den Krankenkassen ausgehandelt werden. „Was fehlt, sind verbindliche Vorgaben dazu, wie viel mehr Personal erforderlich ist, um eine leitliniengerechte Behandlung sicherstellen zu können. Nur mit zusätzlichen Qualitätsvorgaben, deren Unterschreitung nicht sofort zu einem Wegfall des Vergütungsanspruchs führt, kann die Versorgungsqualität in den psychiatrischen Kliniken langfristig verbessert werden. Wir begrüßen deshalb, dass der G-BA die Ergänzung der PPP-Richtlinie um verbindliche Qualitätsvorgaben jetzt ausdrücklich prüfen will“ , so Benecke weiter.

Wie groß die Lücke zu einer leitliniengerechten Versorgung ist, haben die Ergebnisse eines vom Innovationsfonds des G-BA geförderten Projekts zur Personalausstattung für eine leitliniengerechte Versorgung in der Psychiatrie (EPPIK) aufgezeigt, die am 14. März in Berlin vorgestellt wurden. Für eine leitliniengerechte Behandlung von Regelpatient*innen in der Psychiatrie müssten demnach zusätzlich zu den ärztlichen Leistungen Psychotherapeut*innen im Umfang von 250 Minuten pro Patient*in und Woche zur Verfügung stehen. Dies entspricht circa einer Vollzeit-Psychotherapeut*in auf zehn Patient*innen. Zum Vergleich: Bei aktuell rund 50 Minuten, die einer Psychotherapeut*in gemäß PPP-Richtlinie für eine Patient*in wöchentlich zur Verfügung stehen soll, betreut eine Vollzeit Psychotherapeut*in circa 48 Patient*innen. In den Minutenwerten sind neben der Zeit für die Behandlung mit Psychotherapie auch alle weiteren für die Versorgung erforderlichen Aufgaben, wie zum Beispiel Team- und Fallbesprechungen, Dokumentation oder die Organisation der weiteren Behandlung, enthalten.

Neues Versorgungsangebot für schwer psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche

BPtK begrüßt G-BA-Richtlinie für eine teambasierte ambulante Komplexbehandlung

(BPtK) Das wichtige Reformvorhaben für eine koordinierte ambulante Versorgung von schwer psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen ist endlich auf den Weg gebracht worden“, konstatiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), anlässlich der gestrigen Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur ambulanten Komplexversorgung für Kinder und Jugendliche. „Der Gemeinsame Bundesausschuss hat den Besonderheiten der Versorgung von Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen und mit der neuen Richtlinie die Grundlage für eine teambasierte multiprofessionelle Versorgung geschaffen.“

In den Teams arbeiten stets eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in und eine Kinder- und Jugendpsychiater*in systematisch zusammen. Die Patient*innen bzw. die Sorgeberechtigten wählen eine Psychotherapeut*in oder Ärzt*in als zentrale Ansprechpartner*in, die für sie die gesamte Behandlung plant („Bezugspsychotherapeut*in/-ärzt*in“). Teil des sogenannten „Zentralen Teams“ ist darüber hinaus eine nichtärztliche koordinierende Person, die bestimmte Koordinationsaufgaben übernehmen soll. Die Bezugspsychotherapeut*in /-ärzt*in sorgt dafür, dass alle beteiligten Leistungserbringer*innen koordiniert zusammenarbeiten und bedarfsabhängig auch Einrichtungen der Jugendhilfe, der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste oder der Eingliederungshilfe in die Versorgung eingebunden werden.

»Schwer psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche mit einem komplexen psychotherapeutischen und psychiatrischen Behandlungsbedarf benötigen häufig auch Leistungen aus anderen Hilfesystemen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung“, erläutert Cornelia Metge, Vorstandsmitglied der BPtK. „Die Richtlinie bietet künftig den Rahmen für eine bessere Zusammenarbeit und Koordination der Leistungen an diesen Schnittstellen, zum Beispiel zur Jugendhilfe, zu Schule und Kita oder zur Eingliederungshilfe. Insbesondere die vorgesehenen regelmäßigen interdisziplinären Fallkonferenzen, die Teilnahme an SGB-übergreifenden Hilfekonferenzen und die verschiedenen Koordinationsleistungen können zum Gelingen einer gut abgestimmten multiprofessionellen Versorgung beitragen“, so Metge weiter.

»Der G-BA hat an vielen Stellen aus den Fehlern der Richtlinie für Erwachsene gelernt. Zentrale Hürden, wie Beschränkungen bei halben Versorgungsaufträgen, zu hohe Anforderungen an die Netzverbünde oder die Vorgabe von Doppeluntersuchungen, die aktuell noch die Entwicklung der ambulanten Komplexbehandlung bei Erwachsenen behindern, wurden bei der Richtlinie für Kinder und Jugendliche vermieden“, betont Dr. Benecke. „Problematisch ist allerdings die Vorgabe, dass stets eine nichtärztliche koordinierende Person Teil des Zentralen Teams sein muss, an die obligatorisch bestimmte Koordinationsleistungen von der Psychotherapeut*in bzw. Ärzt*in zu delegieren sind“, kritisiert die BPtK-Präsidentin. „Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen können selbst am besten beurteilen, in welchen Fällen und an wen eine Delegation von Koordinationsleistungen sinnvoll und effizient ist und auch bei Patient*innen und Kooperationspartner*innen Akzeptanz findet. Darüber hinaus bestehen auch bei den dafür vorgesehenen Gesundheitsberufen ein Fachkräftemangel bzw. lange Wartezeiten, sodass ein neues Nadelöhr entstehen könnte.“

BPtK: geplantes QS-Verfahren ambulante Psychotherapie nachteilig für Patientenversorgung

Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt Erprobung

(BPtK) »Das geplante QS-Verfahren ambulante Psychotherapie wird keine Qualitätsverbesserungen bringen, sondern sich sogar nachteilig auf die Patientenversorgung auswirken. Die Umsetzung wird viel Zeit von Psychotherapeut*innen in Anspruch nehmen, die dringend für die Behandlung von Patient*innen benötigt wird“, kritisiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Die vom IQTIG für das QS-Verfahren entwickelten Instrumente sind schlicht ungeeignet, um die Qualität in der psychotherapeutischen Versorgung zu sichern und Verbesserungen anzustoßen. Allein durch die Erprobung entstehen schon enorme Kosten“, ergänzt Vizepräsident Dr. Nikolaus Melcop.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte den gesetzlichen Auftrag, bis Ende 2022 ein datengestütztes, einrichtungsvergleichendes QS-Verfahren in der ambulanten Psychotherapie einzuführen. Vor diesem Hintergrund war das IQTIG beauftragt worden, die Instrumente für ein solches QS-Verfahren für erwachsene Patient*innen zu entwickeln, die eine Richtlinienpsychotherapie erhalten. Wissenschaftler*innen kritisierten jedoch mehrfach und umfassend die Instrumente der fallbezogenen Dokumentation durch die Psychotherapeut*innen und die Patientenbefragung. „Die zahlreichen methodischen und inhaltlichen Zweifel an diesem Verfahren haben letztlich den G-BA dazu veranlasst, erstmals eine mehrjährige Erprobung eines QS-Verfahrens vorzusehen, ehe es bundesweit ausgerollt werden soll“, erläutert Dr. Melcop. Das QS-Verfahren soll laut G-BA-Beschluss ab 2025 über sechs Jahre in Nordrhein-Westfalen als Modellregion erprobt werden.

Allein für die QS-Dokumentation sind bei jeder Patient*in über 100 Datenfelder überwiegend per Hand auszufüllen, um insgesamt neun Qualitätsindikatoren zu berechnen. „Obwohl die Evidenz für die vermeintlichen Qualitätspotenziale vollkommen unzureichend ist, soll mit einem enormen bürokratischen Aufwand eine Vielzahl von Standardprozessen für jede Patient*in gesondert dokumentiert werden“, kritisiert BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke.

Hinzu kommen voraussichtlich neun weitere Qualitätsindikatoren auf Basis der Patientenbefragung, deren Überarbeitung derzeit noch im G-BA beraten wird. „Der vorliegende Fragebogen erfüllt wichtige wissenschaftliche Standards nicht und wurde von zahlreichen Expert*innen umfassend kritisiert, ohne dass bislang eine Besserung in Sicht ist“, ergänzt Melcop. Zudem sollen den Praxen die Ergebnisse der Patientenbefragung lediglich anonymisiert und zusammengefasst über all jene Patient*innen zurückgemeldet werden, die in einem Zwei-Jahres-Zeitraum ihre Therapie beendet haben. Die in der Psychotherapie behandelten Patient*innen unterscheiden sich jedoch hinsichtlich ihrer Erkrankungen, des Schweregrades und der Chronizität, der resultierenden Einschränkungen und schließlich der Behandlungsdauer und Behandlungsverfahren viel zu stark, als dass sie in einem einheitlichen QS-Verfahren sinnvoll zusammengefasst werden könnten. „Belastbare Qualitätsaussagen und gezielte Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung werden sich daraus für die einzelnen Praxen nicht ableiten lassen“, betont Dr. Melcop.

Der Richtlinienbeschluss wird nun vom Bundesministerium für Gesundheit rechtlich geprüft. Wird die Richtlinie nicht beanstandet, tritt sie in Kraft. Das Antrags- und Gutachterverfahren, das laut Gesetz durch das neue QS-Verfahren abgelöst werden soll, bleibt während der sechsjährigen Erprobung weiterhin bestehen. Die ambulante Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist von der Erprobung des QS-Verfahrens ausgenommen.

BPtK begrüßt Zulassung der Systemischen Therapie bei Kindern und Jugendlichen

G-BA erweitert psychotherapeutisches Behandlungsangebot

(BPtK) »Mit der heute vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossenen Zulassung der Systemischen Therapie für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen wird die ambulante psychotherapeutische Versorgung von Heranwachsenden um eine ganz wichtige Behandlungsmöglichkeit erweitert“, erklärt die Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Dr. Andrea Benecke.

»Die Systemische Therapie ist schon lange in der Erziehungsberatung, der stationären Jugendhilfe und den kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilungen der Krankenhäuser stark verbreitet und wird dort erfolgreich angewandt“, ergänzt Cornelia Metge, Vorstandsmitglied der BPtK. „Die Zulassung der Systemischen Therapie ist zudem eine wichtige Weichenstellung für die psychotherapeutische Weiterbildung und ermöglicht, dass künftig Psychotherapeut*innen in größerem Umfang Systemische Therapie in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen anbieten können“, so Metge weiter.

Grundlage der Entscheidung war die Prüfung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Dieses hat der Systemischen Therapie einen Nutzen insbesondere bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Angst- und Zwangsstörungen, Essstörungen, Hyperkinetischen Störungen und substanzbezogenen Störungen attestiert. „Auf dieser Basis wurde das komplexe Bewertungsverfahren zügig und mit positivem Ergebnis abgeschlossen. Der G-BA hat damit einen wichtigen Beitrag für die evidenzbasierte Weiterentwicklung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung geleistet“, erläutert BPtK-Präsidentin Benecke.

Die Systemische Therapie kann künftig als Kurzzeittherapie mit bis zu zweimal zwölf Therapiestunden und als Langzeittherapie mit bis zu 48 Stunden durchgeführt werden. Jetzt müssen noch Abrechnungsdetails geregelt werden, sodass die Systemische Therapie den Versicherten voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte 2024 zur Verfügung steht.

Die Systemische Therapie betont die Bedeutung der sozialen, insbesondere der familiären Beziehungen für die Entstehung und Behandlung von psychischen Erkrankungen. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Systemischen Therapie ist es dabei, Stärken der Patient*in und des Bezugssystems zu nutzen und gemeinsam Lösungen für die Probleme und Konflikte zu entwickeln. Für einen möglichst unmittelbaren und nachhaltigen Therapieerfolg können dazu wichtige Bezugspersonen wie Eltern und Geschwister oder ganze (Patchwork-)Familien sowie weitere wichtige Personen aus den Lebensbereichen der Patient*in in die Therapie einbezogen werden. Um das besser zu ermöglichen, kann die Systemische Therapie auch in einem eigenen Setting, dem Mehr-Personen-Setting, durchgeführt werden.

Vertreterversammlung am 20./21.10.2023

(LPK BW) Am 20. und 21.10.2023 fand die letzte Vertreterversammlung (VV) der laufenden Wahlperiode statt. Am ersten Tag erstatteten die Ausschüsse Bericht über ihre Tätigkeit der zu Ende gehenden Legislaturperiode. Daran anschließend diskutierten die Delegierten über die einzelnen Ausschüsse, deren zukünftige Aufgaben und mögliche Änderungen ihrer Struktur. Insbesondere die zukünftige Struktur des bisherigen Ausschusses für Aus-, Fort- und Weiterbildung wurde ausführlich besprochen. Speziell zu diesem Ausschuss wurde vorgeschlagen, eine Binnendifferenzierung einzuführen, um die verschiedenen Aufgabenbereiche effizienter bearbeiten zu können. Begrüßt wurde auch der Vorschlag, dass die Ausschussarbeit vernetzt werden müsse, da die verschiedenen Ausschüsse manchmal am selben Thema, aber aus unterschiedlicher Perspektive arbeiten. Die ausschussübergreifende Arbeit sollte von daher in der nächsten Legislaturperiode von vorneherein mit bedacht werden. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Umsetzung der Weiterbildung gerichtet werden, insbesondere was die Schaffung von Weiterbildungsstellen in den verschiedenen Arbeitsfeldern betrifft.

 

Klarer Appell an den Bundesgesundheitsminister, intensive Debatten zur Weiterbildung und Wahlen wichtiger Gremien

43. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin

(BPtK) Am 17. und 18. November fand der 43. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) in Berlin statt. Er startete mit einer gesundheitspolitischen Enttäuschung. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hatte Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach zu einem Grußwort eingeladen. In seiner Videobotschaft bekräftigte der Minister, dass die Bundesregierung beabsichtige, die Wartezeiten auf eine Psychotherapie insbesondere für Kinder und Jugendliche zu reduzieren. Darüber hinaus werde der Psychiatrie-Dialog zur Weiterentwicklung der Hilfen für psychisch erkrankte Menschen fortgesetzt. Weitere Themen sprach er nicht an. Die Reaktion der Delegierten war konsterniertes Schweigen.

BPtK befürchtet anhaltende Unterversorgung in psychiatrischen Kliniken

G-BA setzt Sanktionen bei Unterschreiten der Mindestpersonalvorgaben aus

(BPtK) Psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen haben bis 2026 Aufschub bekommen, sich auf die die Personalvorgaben der Richtlinie „Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik“ (PPP-Richtlinie) einzustellen. Bis dahin müssen sie keine Konsequenzen befürchten, wenn sie diese unterschreiten. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner gestrigen Sitzung beschlossen.

»Die gewonnene Zeit darf nicht ungenutzt verstreichen. Im Interesse der Patient*innen muss der dringend nötige Personalaufbau für eine leitliniengerechte Versorgung jetzt erfolgen“, mahnt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Seit Jahren verschiebt der G-BA die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags, eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung der Patient*innen im Krankenhaus sicherzustellen und die Personalmindestanforderungen entsprechend zu erhöhen.“ Statt eines kompletten Aussetzens der Sanktionen hatte sich die BPtK deshalb für eine Absenkung der Höhe der Sanktionen ausgesprochen, damit der befürchtete „Kahlschlag“ in der Versorgung abgewendet werden kann. Zugleich sollte der Anreiz für die Kliniken erhalten bleiben, das erforderliche Personal anzustellen und mehr vollstationäre Betten in stationsäquivalente, personaleffizientere tagesklinische und ambulante Behandlungsangebote umzuwandeln.

Gerade die Erfahrungen mit der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) haben gezeigt, dass ohne einen gewissen Anpassungsdruck die erforderlichen Veränderungen häufig nicht erreicht werden können. „Wir hoffen, dass mit dieser G-BA-Entscheidung nicht eine weitere Abwärtsspirale beim therapeutischen Personal in den Krankenhäusern angestoßen wird”, sagt BPtK-Präsidentin Benecke. „Die Überlastung der vorhandenen Mitarbeiter*innen in den Häusern setzt sich nun erst einmal weiter fort mit der Gefahr, dass noch mehr Personal abwandert und sich die Überlastungssituation weiter verschärft.“

Aktuell erfüllt gerade mal die Hälfte der Einrichtungen einen Umsetzungsgrad von 90 Prozent, knapp 8 Prozent der Erwachsenenpsychiatrien erreichen nicht einmal einen Umsetzungsgrad von 80 Prozent der Personalvorgaben. Das geht aus dem 3. Quartalsbericht 2022 des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zur Einhaltung der Mindestvorgaben hervor. Dies sind Zustände, die im Sinne der Patient*innenversorgung so schnell wie möglich geändert werden müssen.

Keine einzige Minute mehr an Psychotherapie für Patient*innen in Kliniken

BMG beanstandet PPP-Richtlinie erneut nicht

(BPtK) Die überfällige Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung von Patient*innen in psychiatrischen Kliniken bleibt weiter aus. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Änderung der PPP-Richtlinie vom 16. September 2022 erneut nicht beanstandet. Die Minutenwerte für Psychotherapie bleiben damit unverändert.

„Das BMG billigt erneut, dass die psychotherapeutische Versorgung der Patient*innen in der Psychiatrie mangelhaft bleibt“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Die Patientenvertretung im G-BA (PatV), die Bundesärztekammer (BÄK) und die Bundespsychotherapeutenkammer hatten gemeinsam gefordert, dass Patient*innen in psychiatrischen Krankenhäusern künftig in der Regelbehandlung zehn Minuten mehr Psychotherapie pro Wochentag erhalten. Aktuell stehen Patient*innen maximal 50 Minuten Psychotherapie pro Woche zu. So viel bekommen sie allerdings meist bereits in einer ambulanten Behandlung. Aufgrund der Schwere der psychischen Erkrankungen reicht diese „Dosis“ an Psychotherapie für die Patient*innen in psychiatrischen Kliniken jedoch nicht aus.

Das ist unverständlich auch angesichts der Tatsache, dass der Koalitionsvertrag vorsieht, dass im stationären Bereich für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung und eine bedarfsgerechte Personalausstattung gesorgt werden soll. „Dieser Verschiebebahnhof muss endlich ein Ende haben. Der Gesetzgeber muss klarstellen, dass die Mindestvorgaben für die Personalausstattung eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung in Psychiatrie und Psychosomatik sicherstellen müssen. Anders sind die zwingend erforderlichen Verbesserungen der Versorgungsqualität nicht zu erreichen“, so Munz.

Der G-BA hatte in seinem Beschluss begründet, dass weitere Evidenz abgewartet werden müsse. Eine höhere Evidenz ist auch in Zukunft nicht zu erwarten. Studien, in denen unterschiedliche Therapie-intensitäten bspw. im Rahmen von RCT-Studien miteinander verglichen werden, werfen große methodische Probleme auf und werden deshalb aktuell und auch in Zukunft nicht durchgeführt werden. Der gemeinsame Vorschlag von PatV, BÄK und BPtK beruht bereits auf der am besten verfügbaren Evidenz: konsentierten Expertenmeinungen.

Auch der Verweis des G-BA auf die Umsetzungsschwierigkeiten wegen der aktuell noch ungenügenden Personalsituation in den Kliniken ist nicht nachvollziehbar. Der Vorschlag von PatV, BÄK und BPtK sah einen langsamen und schrittweisen Aufbau der Personalsituation in den Kliniken vor. Darüber hinaus gilt, dass gerade die unzureichende Personalausstattung in den Klinken und die damit verbundenen schlechten Arbeitsbedingungen den Fachkräftemangel verstärken. Für die Berufsgruppe der Psychotherapeut*innen gilt zudem, dass der durchschnittliche Umsetzungsgrad der Kliniken der Erwachsenenpsychiatrie im dritten Quartal 2022 bei 152 Prozent lag (vgl. IQTIG Quartalsbericht 3-2022, Abb. 7 [29]). Eine Erhöhung der Minutenwerte in der Berufsgruppe der Psychotherapeut*innen ist gut umsetzbar.