Schlagwortarchiv für: Fortbildung

Aktualisiert: Psychotherapie mit Menschen mit intellektueller Einschränkung – Grundlagen und Gestaltungsspielraum

Erfolgreicher Start der LPK-Online-Fortbildungsreihe mit Stefan Meir

(LPK BW) Mit ca. 75 Teilnehmer*innen startete am 23. April die LPK-Fortbildungsreihe zur Psychotherapie für Menschen mit intellektueller Entwicklungsstörung mit Stefan Meir, Psychologischer Psychotherapeut und leitender Psychologe im MZEB der GIB-Stiftung Berlin (Stiftung Gesellschaftliche Integration von Menschen mit Behinderungen). Die Präsentation seines Vortrags mit dem Thema „Eckpunkte und Gestaltungsspielraum der Psychotherapie mit Menschen mit geistiger Behinderung unter den aktuellen Bedingungen“ sowie eine Übrsicht zur gesamten Reihe finden Sie unten zum Download. 

Veranstaltungshinweis: Die weltweit größte LongCovid und ME/CFS Konferenz am 15./16.05.2024

Online-Veranstaltung – kostenlos

(LPK BW) Wir möchten Sie auf die am 15./16. Mai 2024 stattfindende weltweit größte Konferenz zu LongCovid und ME/CFS „Unite to fight“  aufmerksam machen. Sie ist kostenlos, Anmeldungen können unter
https://unitetofight2024.world erfolgen. 

Da die Konferenz das Ziel hat weltweit zu agieren und es Speaker aus unterschiedlichsten Nationen gibt, findet Sie rein online statt. So kann man bequem von zuhause zuschalten. Die Vorträge werden zudem aufgezeichnet.

Ankündigung: weitere Online-Fortbildung zur Psychotherapie bei Menschen mit intellektuellen Einschränkungen

Zweites Seminar der Reihe mit Sabine Luttinger

(LPK BW) Im Rahmen der Fortbildungsreihe zur Psychotherapie bei Intelligenzminderung folgt am 7. Mai das zweite Seminar der Reihe mit Sabine Luttinger zum Thema 

„Aspekte der Indikation für Psychotherapie bei Menschen mit intellektuellen Einschränkungen – Was ist relevant?“

Datum/Zeit: Dienstag, 07. Mai 2024, 18.30-20.00 Uhr
Ort: Online über Zoom
Anmeldung ab sofort möglich unter: https://entwicklung.lpk-bw.de/anmeldung-fobi-reihe-luttinger

In dem praxisorientierten Seminar werden einige wesentliche Aspekte von Indikation für die psychotherapeutische Arbeit mit Menschen mit kognitiven Besonderheiten genauer beleuchtet. Anhand von Fallvignetten wird dargestellt, was und in welcher Weise diese Aspekte für die ambulante psychotherapeutische Tätigkeit wichtig sein können. Dazu soll im Anschluss gemeinsam diskutiert werden.

Zur Person: Sabine Luttinger, Psychologische Psychotherapeutin (TP) hat zunächst über 20 Jahre Berufserfahrung gesammelt als „psychologischer Dienst“ stationärer Einrichtungen der Behindertenhilfe – Kinder, Jugendliche, Erwachsene. Sie war langjährig in der Leitung der Fachgruppe des BDP mit dem Titel „Psychologen in der Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung“. Zum Thema hatte sie vor Kammergründung bereits auf die prekäre psychotherapeutische Versorgungssituation aufmerksam gemacht, indem sie eine statistische Erhebung im Raum Südbaden durchführte. Diese Ergebnisse schickte sie an die Landespsychotherapeutenkammer. Damit trug sie wesentlich dazu bei, dass in der Vertreterversammlung entschieden wurde, hier mehr zu tun und einen Arbeitskreis mit Expert*innen zu Gründen. In Freiburg hat sie früh einen Qualitätszirkel zum Thema ins Leben gerufen, den sie seitdem unermüdlich leitet. Sie arbeitet niedergelassen und als Supervisorin in eigener Praxis in Freiburg, mit dem Angebot einer Lehrpraxis im Rahmen der Ausbildung. 

Das Gesamtprogramm der Fortbildungsreihe, die am 04. Juni mit Annika Kleischmann (Anmeldung unter: https://entwicklung.lpk-bw.de/anmeldung-fobi-reihe-kleischmann) fortgesetzt wird, finden Sie hier zum Download.

Kinderschutz (nicht nur) in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Über 300 Teilnehmer*innen beim LPK-Online-Fachtag

(LPK BW) Am 21.03.2024 fand der vom Ausschuss Psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen initiierte und organisierte Online-Fachtag zum Thema „Kinderschutz (nicht nur) in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie“ mit ca. 330 Teilnehmern statt. Anliegen dieses Fachtages war es, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und Psychotherapeut*innen für Kindeswohlgefährdungen und ihre Auswirkungen zu sensibilisieren und zur Sicherheit im Umgang damit beizutragen. Hierzu hatte der Ausschuss für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen drei Themenschwerpunkte ausgewählt:

  • Ein „Update“ über die Auswirkungen von Kindeswohlgefährdung auf die Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. 
  • Emotionale Formen der Kindesmisshandlung und Vernachlässigung, Schwierigkeiten der Grenzziehung und Interventionsmöglichkeiten in rechtlicher und psychotherapeutischer Hinsicht.
  • Kinderschutz aus Sicht einer „Insoweit erfahrenen Fachkraft“ mit Hinweisen auf Methodik und Verfahrensschritte und Haltung.

Prof. Heinz Kindler, Psychologe und Leiter des Fachbereichs Familienhilfe und Kinderschutz am Deutschen Jugendinstitut München, gab einen Überblick zur Definition von Kindeswohlgefährdung als Rechtsbegriff bezogen auf die Situation von Kindern und Jugendlichen und als Oberbegriff für alle Arten von Gefährdung (körperliche und psychische Misshandlung, Vernachlässigung und sexueller Missbrauch). Er stellte Studien vor, in denen robuste Zusammenhänge zwischen erfahrener Gefährdung und psychischer Gesundheit gefunden wurden. In der derzeit größten Metaanalyse mit 11 Millionen einbezogenen Personen (Coughlan et al., 2022; Literaturangeben am Ende der Vortragsfolien) werden bei allen o.g. Gefährdungsformen und im gleichen Maße bei der oft übersehenen emotionalen Vernachlässigung in der frühen Kindheit Zusammenhänge zu externalisierenden und internalisierenden Störungen, zu Suizidalität, Suchtproblemen und anderen psychischen Problemen gefunden. Effekte finden sich auch im Bereich der somatischen Gesundheit (Norman et al., 2023 und „Nationale Kohorte“ Klinger-König et al., 2024). Schädigungen durch Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch zeigen sich v.a. in körperlichen Verletzungen, in einer allostatischen Last im Hinblick auf neuroanatomische Prozesse, d.h. das Gehirn braucht Energie für das Erkennen von Gefährdung, in der Beeinträchtigung selbstregulativer Fähigkeiten, in einem negativ verzerrten Selbstbild und negativen selbstevaluativen Gefühlen wie Scham, sowie in überlerntem, fehlangepasstem (Beziehungs-) Verhalten. Gefährdungserfahrungen haben Einfluss auf die Fähigkeit, sich Hilfe zu suchen. Es besteht ein erhöhtes Maß an Misstrauen nach Gefährdungserfahrungen. Im Hinblick auf die Versorgung gibt es v.a. für Kinder, die nach Gefährdung in Fremdbetreuung aufwachsen, eine gravierende therapeutische Unterversorgung, auch wenn auf der anderen Seite wichtige Fortschritte in den therapeutischen Behandlungsverfahren gemacht wurden. Prof. Kindler ging noch auf das gesetzlich vorgesehene Handeln bei aktuell gefährdeten Kindern und Jugendlichen ein (§4 KKG) und wies auf Möglichkeiten zum Einbringen therapeutischer Expertise in familiengerichtlichen Verfahren hin.

Mit einer Szene aus Kafkas Brief an den Vater leitete Prof. Miriam Rassenhofer, Dipl.-Psych. und KJP (VT) sowie Professorin im Bereich des Kinderschutzes an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm sowie am angegliederten Kompetenzzentrum Kinderschutz in der Medizin Baden-Württemberg, ihren Vortrag „Emotionale Formen der Kindesmisshandlung: Emotionale Vernachlässigung und psychische Misshandlung“ ein. Formen emotionaler Misshandlung können nach einer Definition der WHO (2022) sein, dem Kind/ Jugendlichen zu sagen, man wünsche, es sei nie geboren oder wäre tot, ihm zu sagen, es werde nicht geliebt oder verdiene nicht geliebt zu werden, ihm zu drohen es zu verletzen oder zu töten oder ihm zu sagen, es sei dumm oder nutzlos. Kategorien von emotionaler Misshandlung sind Ablehnung, Zurückweisung und verbale und nonverbale Entwertung, Ausnutzen und Bestechen, Terrorisieren, Isolieren, Missachten emotionaler Bedürfnisse und das Miterleben von Gewalt in der Familie. Statistisch wurden 2022 in Deutschland von 62 279 Fällen von Kindeswohlgefährdungen bei Mehrfachnennungen 59 % Vernachlässigung, 35 % Psychische Misshandlung, 27 % Körperliche Misshandlung und 5 % Sexuelle Gewalt erfasst (Statist. Bundesamt, 2024). Die Prävalenz von emotionaler Vernachlässigung wird im Dunkelfeld in Europa auf 18,6 % geschätzt. Prof. Rassenhofer erläuterte die Risikofaktoren für emotionale Misshandlung und Vernachlässigung auf der Ebene der Eltern, der Kinder und der Umwelt. Interessant ist der Befund, dass emotionale Misshandlung kein Schichtphänomen ist, Vernachlässigung jedoch mit niedrigem sozioökonomischen Status korreliert. Emotionale Misshandlung und Vernachlässigung haben nachteilige Auswirkungen auf die kognitive Entwicklung und den Schulerfolg, negative Folgen auf sozialer und Verhaltensebene wie negative Auswirkungen auf Coping, mangelnde Emotionsregulierung und Umgang mit Emotionen, ein höheres Risiko für riskantes Sexualverhalten und ein höheres Risiko, im Erwachsenenalter Belästigung zu erleben (nicht Nein sagen können). Auch für körperliche Folgen werden erhöhte Risiken gesehen wie Asthma, Fehlgeburten, sexuell übertragbare Krankheiten, Übergewicht und Rauchen. Eine Vielzahl körperlicher Folgeprobleme zeigt sich erst im mittleren Erwachsenenalter. In psychischer Hinsicht findet sich eine Vielzahl an Folgen und Störungen, und hier sind die Risiken nach emotionaler Misshandlung höher als bei anderen Misshandlungsformen. Emotionale Misshandlung wird als starker Auslöser für psychiatrische Erkrankungen und ihre Symptomschwere gesehen. Auch im Kontext einer psychotherapeutischen Behandlung gilt das Primat der Sicherheit für das Kind. Interventionsmöglichkeiten ergeben sich aus dem abgestuften Vorgehen nach § 4 KKG bei gewichtigen Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdung: 1. Prüfung der eigenen fachlichen Mittel zu Gefährdungsabschätzung und -abwehr.  2. Hinwirken auf aktive Inanspruchnahme von Hilfen durch die Sorgeberechtigten. Hilfreich hier ggfs. die Beratung durch eine „Insoweit erfahrene Fachkraft oder durch die medizinische Kinderschutzhotline (0800 19 210 00). 3. Mitteilung an das Jugendamt, wenn Tätigwerden dringend erforderlich ist und/oder Personensorgeberechtigte nicht in der Lage sind, an der Gefährdungsabschätzung oder Gefährdungsabwendung mitzuwirken. Hinweise auf störungsspezifische Behandlungsansätze und weiterführende Literatur rundeten den dichten Vortrag ab.

Dass die Arbeit im Kinderschutz trotz aller Belastungen Freude machen kann, vermittelte Volker Schuld, Dipl.-Psychologe, systemischer Familientherapeut und Traumatherapeut, Leiter des Kinderschutz-Zentrums Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis in seinem Vortrag mit grundlegenden Gedanken zum Kinderschutz aus Sicht einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“.  Da die Übergänge von Kindeswohl zu Kindeswohlgefährdung fließend sind, sollte die klassische Frage im Kinderschutz „Ab wann muss ich etwas tun?“ ersetzt werden durch die Frage: „Was kann ich tun?“. Dies bedeutet, dass in Fällen von Kindeswohlgefährdung zunächst häufig Unsicherheiten und Nichtwissen ausgehalten werden müssen. Auch wenn Volker Schuld seinen Folien mit grundlegenden Gedanken zum Kinderschutz die Warnung vorausschickte, dass sie nur mit einer begleitenden Erklärung des Referenten gelesen werden sollten, sollen sie hier in ihrer eindrücklichen Prägnanz wiedergegeben werden: „Kein Fall ist wie der andere“. „Kinderschutz gelingt nur in Kooperation (mit Kind/Jugendlichem, Eltern, Institutionen, einer „insofern erfahrenen Fachkraft…“).“ Folgende Haltungen sind neben Methoden und Kenntnissen Voraussetzung für einen gelingenden Kinderschutz: „Defizite und Gefährdungen wahrnehmen (nicht auf die Jagd gehen, aber wach sein), ebenso „Ressourcen und den Blick weit halten.“ „Kinder reden nicht mit Deppen! Es ist immer ein Kompliment und eine Ehre, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher mir etwas anvertraut. Diese vertrauensvolle Beziehung sollte das Ziel sein, daher sollte der Rahmen so gestaltet sein, dass Vertrauen möglich ist.“ „Plädoyer für das komische Bauchgefühl. Das Bauchgefühl als Summe aller diagnostischen Fähigkeiten ernst nehmen.“ „Fachberatung gerne frühzeitig in Anspruch nehmen“. „Dokumentation ist wichtig“. „Ziel eines Kinderschutzfalles ist nicht die Gefährdungsmeldung beim Jugendamt. Ziel ist die Abwendung von Kindeswohlgefährdung. Kinder sollen sicher sein.“ „Die Schweigepflicht ist ein hohes Gut. Ein vertraulicher Rahmen wichtige Basis. Aber es gibt Grenzen. Werden diese nach unserer Einschätzung überschritten, kann eine Gefährdungsmeldung notwendig sein. Den Patient*innen keine Verschwiegenheit versprechen.“ „Sagen was man denkt, Rahmen setzen, transparent sein. Kind/Jugendlichen einbeziehen: ‘Du erfährst, was passiert‘.“ „Metakommunikation als Möglichkeit im Kontakt mit Kind und Eltern.“

Im von Michaela Willhauck-Fojkar freundlich und umsichtig moderierten Chat hatten die Teilnehmer*innen die Möglichkeit Fragen zu den inhaltlich dichten Vorträgen zu stellen. Aufgrund der begrenzten Zeit konnten diese nicht alle beantwortet werden. Daher wird sich der Ausschuss für die psychotherapeutische Versorgung weiter mit der Thematik befassen. Die erfreulich große Zahl der Teilnehmer*innen an der Fortbildung zeigte, dass die Thematik im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie immer stärkere Aufmerksamkeit erhält.

Save the Date – LPK-Fortbildungsreihe 2024 zu Psychotherapie bei Intelligenzminderung

Start mit Stefan Meir am 23. April 2024 – Anmeldungen ab sofort möglich

(LPK BW) Ab April 2024 startet der Arbeitskreis (AK) Psychotherapie für Menschen mit intellektueller Entwicklungsstörung erneut eine Fortbildungsreihe.

Die insgesamt acht praxisnahen Online-Seminare zu unterschiedlichen Themenbereichen präsentiert von bundesweit bekannten Expert*innen richten sich vor allem an niedergelassene Psychotherapeut*innen in Baden-Württemberg. Sie werden jeweils an Dienstagen von 18:30 – 20:00 Uhr stattfinden. Die Fortbildung ist kostenlos, die Teilnehmerzahl begrenzt. Je Einheit können 3 Fortbildungspunkte erworben werden.

Beginnen wird die Reihe am 23. April 2024 mit einem einführenden Seminar mit 

Stefan Meir, Leitender Psychologe am MZEB Berlin-Nord der GIB Stiftung Berlin zum Thema:

Psychotherapie mit Menschen mit intellektueller Einschränkung – Grundlagen und Gestaltungsspielraum

„In diesem Seminar wird der heterogene Personenkreis der Menschen mit geistiger Behinderung in einer Übersicht typisiert vorgestellt. Daraus abgeleitet werden grundlegende Merkmale für die Gestaltung psychotherapeutischer Arbeit aufgeführt, sowie die besonderen Möglichkeiten, die der Beschluss des GBA für die Durchführung und Abrechnung bietet.“

Der 2015 ins Leben gerufene AK der LPK Baden-Württemberg besteht aus neun Expert*innen, die sich regelmäßig austauschen. Diese sind selbst tätig und aktiv in der regionalen ambulanten und/oder stationären/institutionellen psychotherapeutischen Versorgung und unterstützen Aufbau und Kontinuität/Förderung regionaler Qualitätszirkel, dies auch als Referent*innen regionaler und überregionaler Veranstaltungen zum Thema. Aufgabenschwerpunkte des AK sind u.a. die Förderung regionaler Qualitätszirkel sowie die Initiierung/Förderung und Unterstützung von Fortbildungsveranstaltungen für Kammermitglieder. Hinzu kommt die Initiierung interprofessioneller Fortbildungen mit Blick auf Verbindung bestehender regional vernetzter Hilfestrukturen. Ein wichtiges Anliegen des AK ist es weiterhin, durch die Veranstaltungsreihe den bereits bestehenden, noch kleinen Adressenpool von niedergelassenen Kolleg*innen weiter auszubauen, in dem sich Teilnehmer einschreiben können, wenn sie interessiert und bereit sind oder durch diese Fortbildungsreihe angeregt werden und sich sicherer fühlen, auch Menschen mit intellektuellen Einschränkungen und psychischen Störungen zu behandeln. Nach wie vor gehen bei der Kammer dringliche Anfragen von Angehörigen und kommunalen Einrichtungen ein, die bereits lange und erfolglos nach Therapiemöglichkeiten in ihrer Region gesucht haben. 

Das Gesamtprogramm der Fortbildungsreihe finden Sie unten als Downlaod.

Für den AK und den LPK-Vorstand: Dr. Roland Straub und Dorothea Groschwitz

Die Anmeldung bitte jeweils für jeden Termin einzeln vornehmen, sie kann leider nicht en bloc erfolgen. Zur Anmeldung der ersten Veranstaltung mit Stefan Meir geht’s hier.

Fortbildung: Extremistische Einstellungen in der ärztlichen und psychotherapeutischen Behandlung

Radikalisierungsprozesse – wahrnehmen – einschätzen – handeln

(LPK BW) Extremistische Einstellungen und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sind in der Allgemeinbevölkerung weit verbreitet und stellen unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen. In einer aktuellen Online-Befragung gaben über die Hälfte der Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen an, mindestens einmal schon Patient:innen behandelt zu haben, die eine extremistische Einstellung vertreten haben. Ein großer Teil davon gab an, sich im Umgang mit dieser Patient:innengruppe und ihren Angehörigen nicht gut ausgebildet zu sehen und knapp ein Drittel berichtete von Gefährdungssituationen. Mit dieser Fortbildung soll über die Vermittlung konkreter Wissensinhalte die Handlungssicherheit im Umgang mit extremistischen Einstellungen verbessert werden.

Inhalte der Fortbildung in 4 Modulen mit 17 Lerneinheiten:

  • Basisinformationen zu Phänomenbereichen wie Rechtsextremismus, Islamismus, neuere Strömungen, z.B. die „Querdenken“-Bewegung
  • Erklärungsansätze für Radikalisierung, Rolle psychischer Erkrankungen
  • Hinweise auf Radikalisierungsprozesse, Gesprächsführung
  • Stellenwert von extremistischen Einstellungen im Behandlungs-/Therapiesetting, Umgang mit Gefährdungssituationen
  • Aufgaben der Sicherheitsbehörden und Vorstellung von Fachberatungsstellen zur Vernetzung und Kooperation

Eine Teilnahme ist ab dem 24. Januar 2024 möglich und für die Dauer der Fortbildung kostenlos. Sollten Sie Interesse haben teilzunehmen, können Sie sich bereits jetzt unverbindlich in einer Interessent:innenliste auf der Projektwebseite eintragen. Sie werden per E-Mail kontaktiert, sobald die Registrierung für die E-Learning-Fortbildung möglich ist.

InteressentInnenliste: https://heilberufe-extremismus.elearning-gewaltschutz.de/interessenten

Die Rolle der Psychotherapie in der Versorgung von Post-COVID und ME/CFS

Weitere Veranstaltung mit Bettina und Dr. Tilman Grande in Kooperation mit dem Gesundheitsamt Stuttgart

(LPK BW) Vergangenen Mittwoch, den 06.12.2023 fand eine weitere Online-Fortbildung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg – diesmal in Kooperation mit dem Landesgesundheitsamt Stuttgart – zu Long Covid/MECFS statt 

In der mit ca. 180 Teilnehmern wiederum sehr gut besuchten Fortbildung gaben Bettina und Dr. Tilman Grande (Heidelberg) einen Überblick über das Post-Covid-Syndrom (PCS) mit Fokus auf seiner schwersten Folge, der Myalgischen Enzephalomyelitis/dem Chronischen Fatigue-Syndrom (ME/CFS) und die Möglichkeiten, die die Psychotherapie in der Versorgung dieser Erkrankung haben kann.

Die Veranstaltung wurde von LPK-Präsident Dr. Dietrich Munz und Svenne Diefenbacher vom Gesundheitsamt Stuttgart moderiert.

Downloads

Kinderschutz (nicht nur) in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Fachtag am 21. März 2024

(LPK BW) Am Donnerstag, 21.03.2024 von 09:00 – 12:00 Uhr findet der nächste KJP-Online-Fachtag der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg statt. Anliegen dieses Fachtages ist es, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und Psychotherapeut*innen für Kindeswohlgefährdungen und ihre Auswirkungen zu sensibilisieren und zur Sicherheit im Umgang damit beizutragen

Freuen Sie sich auf folgende Vorträge mit jeweils anschließender Diskussion. 

  • „Auswirkungen von Kindeswohlgefährdung auf die Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen: Ein „Update“ von Prof. Dr. Heinz Kindler, Dipl.-Psych. Deutsches Jugendinstitut München
  • „Emotionale Formen der Kindesmisshandlung: Emotionale Vernachlässigung und psychische Misshandlung“ von Jun. Prof. Dr. Miriam Rassenhofer; Kompetenzzentrum Kinderschutz am Universitätsklinikum Ulm
  • „Kinderschutz aus Sicht einer „Insoweit erfahrenen Fachkraft“ von Dipl.-Psych. Volker Schuld, Kinderschutzzentrum Heidelberg

Die Veranstaltung ist mit 4 Fortbildungspunkten akkreditiert

Den Programmflyer mit weiteren Informationen finden Sie unten.

Erweiterte Sprechzeiten im Ressort Fort- und Weiterbildung

(LPK BW) Neben den Sprechzeiten der einzelnen Mitarbeiter erreichen Sie das Ressort Fort- und Weiterbildung für allgemeine Fragen nun zusätzlich von Montag bis Donnerstag von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag und Mittwoch von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

Telefon Bereich Fortbildung: 0711/674470-35, Bereich Weiterbildung: 0711/674470-23.

Außerdem können Sie die Ressorts weiterhin auch per E-Mail (fortbildung@lpk-bw.de bzw. weiterbildung@lpk-bw.de) kontaktieren.

LPK-Mitgliederportal für Fortbildungszertifikat und Fortbildungspunktekonto

Anträge ab Januar 2024 nur noch online einreichbar

(LPK BW) Fortbildungszertifikat und Fortbildungspunktekonto können ab 01. Januar 2024 nur noch online über unser Mitgliederportal beantragt werden.

Sollten Sie noch keinen persönlichen Zugang zum Portal beantragt haben, bitten wir Sie, sich entweder per E-Mail an mitgliederportal@lpk-bw.de oder per Post an die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, Jägerstraße 40, 70174 Stuttgart zu wenden und uns die folgenden Angaben zu übermitteln:

  • vollständiger Name,
  • Geburtsdatum,
  • Mitgliedsnummer LPK-BW (diese finden Sie auf dem letzten Beitragsbescheid),
  • E-Mail-Adresse.

Nach Erhalt Ihrer Nachricht werden wir Ihnen Ihren Zugang an die bei uns hinterlegte Postadresse senden.

Falls sich Ihre bei uns hinterlegte Postadresse zwischenzeitlich geändert haben sollte, bitten wir ebenfalls um eine kurze Mitteilung.