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BPtK-Curriculum: Klimakrise und psychische Gesundheit

Bundesweite Online-Fortbildung für Psychotherapeut*innen geht in die zweite Runde

(BPtK) Die Klimakrise verschärft soziale Ungleichheiten und belastet zunehmend die psychische Gesundheit – besonders bei vulnerablen Gruppen wie Kindern und Jugendlichen, Menschen in sozial benachteiligten Lebenslagen, Älteren und Menschen mit psychischen Erkrankungen. Um diesen Herausforderungen besser zu begegnen, müssen die Gesundheitsversorgung angepasst und Angehörige der Heil- und Gesundheitsberufe entsprechende Fachkenntnisse und -kompetenzen erwerben.

Im Frühjahr 2025 startet daher ein weiterer Durchgang der dreitägigen Online-Fortbildung „Klimakrise und psychische Gesundheit“. Basierend auf einem für Psychotherapeut*innen entwickelten Curriculum, das von der Arbeitsgemeinschaft „Klima- und Umweltschutz“ der BPtK erarbeitet wurde, vermittelt die Fortbildung Grundlagen zu psychischen Belastungen aufgrund der Klimakrise, berufsrechtliche und ethische Aspekte sowie präventive Maßnahmen. Die Teilnehmenden erlangen zudem Kenntnisse in der diagnostischen Einschätzung und Behandlung psychischer Belastungen im Zusammenhang mit der Klimakrise und zur notfallpsychotherapeutischen Versorgung nach Extremwetterereignissen. Darüber hinaus erkunden sie Ansätze für eine nachhaltige und klimafreundliche psychotherapeutische Berufsausübung.

»Die psychischen Folgen der Klimakrise betreffen uns alle – doch besonders verletzliche Gruppen brauchen gezielte Unterstützung. Psychotherapeut*innen können hier einen wichtigen Beitrag leisten, indem sie Menschen helfen, mit Klimaängsten und anderen Belastungen im Kontext der Klimakrise umzugehen“, sagt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Die Fortbildung bietet praxisnahe Ansätze und reflektiert auch die Rolle der Psychotherapie im Klima- und Umweltschutz.

Nachdem der erste Durchgang der Fortbildungsreihe auf großen Zuspruch gestoßen ist, geht das Klima-Curriculum nun in die zweite Runde. Die Fortbildung wird von der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e.V. (LVG & AFS) durchgeführt und in ganz Deutschland online angeboten.

Die Fortbildung richtet sich an Psychologische sowie ärztliche Psychotherapeut*innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen. Für Psychotherapeut*innen in Ausbildung ist eine begrenzte Anzahl von Plätzen mit einer kostenreduzierten Teilnahmegebühr verfügbar. Expert*innen aus der Praxis vermitteln die Fortbildungsinhalte. Eine Akkreditierung bei der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen wird beantragt.

Weitere Details entnehmen Sie bitte der Veranstaltungsseite der LVG & AFS, über die ab sofort eine Anmeldung zur Fortbildung möglich ist.

Umgang mit Bedrohungssituationen und Aggression in der Psychotherapie

Online-Fortbildung am Dienstag 06.05.2025, 18:30 – 20:00 Uhr – AUSGEBUCHT

(LPK BW) Das Tötungsdelikt an einer Kollegin in Offenburg hat unter Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Beunruhigung und viele Fragen ausgelöst. Auch Psychotherapeut*innen können zum Ziel von Bedrohungen, aggressiven Äußerungen oder Stalking durch Patienten werden. Der Umgang mit solchen Situationen ist insbesondere für Niedergelassene oft schwierig und belastend. 

Die LPK BW als Körperschaft des öffentlichen Rechts und Interessenvertretung der in Baden-Württemberg tätigen und/oder wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten möchte hier den Kolleg*innen zur Seite stehen Wir starten daher mit einer themenspezifischen Online-Fortbildung zum Umgang mit Bedrohungssituationen und Aggression in der Psychotherapie. Als Referenten konnten wir Prof. Dr. med. Tilman Steinert gewinnen. 

Prof. Steinert hat sich als früherer Ärztlicher Direktor der Klinik Weissenau/ZfP Südwürttemberg in Forschung und Praxis viele Jahre intensiv mit dem Thema Gewalt und Aggression beschäftigt (https://www.uniklinik-ulm.de/psychiatrie-und-psychotherapie-i/team/ehemaliger-aerztlicher-direktor.html). Er war an der Entwicklung der DGPPN-Leitlinie „Therapeutische Maßnahmen bei aggressivem Verhalten“ als federführender Autor beteiligt. Bei der Online-Fortbildung wird er nach einem kompakten Eingangsreferat praktische Fragen der Teilnehmer*innen beantworten und mit ihnen Handlungs- und Reaktionsmöglichkeiten erörtern.

Die Fortbildungsveranstaltung ist kostenlos, von der LPK mit 2 Fortbildungspunkten zertifiziert und auch für Ärzt*innen offen.

Die Anmeldung ist bis 30.04.2025 unter dem Anmeldelink https://entwicklung.lpk-bw.de/anmeldung-bedrohungssituationen möglich. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Nach Eingang Ihrer Anmeldung werden wir Ihnen einige Tage vor der Veranstaltung den Zugangslink zuschicken.

Psychiatrische und psychotherapeutische Komplexversorgung für Kinder und Jugendliche

Online-Infoveranstaltung Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut*innen zum neuen Versorgungskonzept

(LPK BW) Am 10. April 2025 von 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr veranstaltet die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) in Zusammenarbeit mit der Landespsychotherapeutenkammer und der Ärztekammer eine Online-Informationsveranstaltung zur ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Komplexversorgung von Kindern und Jugendlichen.

Für schwer psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche steht ein breites Leistungsspektrum ganz unterschiedlicher Hilfesysteme zur Verfügung. Das Potenzial dieser Behandlungs- und Unterstützungsoptionen kann jedoch oftmals nicht vollständig ausgeschöpft werden, da ein aufeinander abgestimmtes Vorgehen fehlt. Diese Lücke hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über eine Richtlinie mit einem neuen Versorgungskonzept geschlossen (KJ-KSVPsych-RL). Zum 1. April 2025 werden die Leistungen nach dieser Richtlinie für Ärztinnen und Ärzte sowie für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vergütet.

Im Rahmen der Online-Fortbildung der KVBW am 10.04.2025 erhalten Sie Informationen zu den Inhalten der neuen Richtlinie, den Zugangsmöglichkeiten und der Vergütung. Außerdem werden die Chancen und Herausforderungen in der Umsetzung aus fachärztlicher und psychotherapeutischer Sicht betrachtet.

Die Veranstaltung richtet sich an Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie sowie an weitere Fachärztinnen und Fachärzte, die Erfahrung in der psychiatrischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen erworben haben. In gleicher Weise richtet sie sich an Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen und -Psychotherapeuten sowie an Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die neben der Behandlung von Erwachsenen auch zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen berechtigt sind.

Schwerpunkte:

  • Vorstellung der KJ-KSVPsych-RL

  • Vergütung im Rahmen der Komplexversorgung

  • Teilnahmevoraussetzungen

  • Patientengruppe und Abgrenzung zur Behandlung im Rahmen der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung

  • Möglichkeiten und Herausforderungen für die kinder- und jugendpsychotherapeutische Praxis

 

Die Veranstaltung ist kostenfrei und wird mit 2 Fortbildungspunkten akkreditiert. 

Weitere Informationen zum Online-Fortbildung sowie den Link zur Anmeldung finden Sie hier.

Von Fällen und Fallen: Berufsrecht in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

(LPK BW) Der Ausschuss für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) veranstaltete am 13.02.2025 in bewährter Weise einen Online-Fachtag zu Rechtsfragen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie unter dem Motto „Von Fällen und Fallen“. Thematisch ging es diesmal um die Frage der Einsichts- und Einwilligungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen aus psychologischer und juristischer Sicht sowie um die Frage der Psychotherapie von Kindern hochstrittiger Eltern. 

Seltene Erkrankungen im ärztlichen Alltag – selten oder funktionell?

Online-Fachtag "Seltene Erkrankungen 2025"

(LPK BW) Der letzte Tag im Februar ist seit 2008 der Internationale Tag der Seltenen Erkrankungen. Aus diesem Anlass lädt Sie die KVBW am 26.02.2025 zu einem Online-Fachtag zu diesem Thema ein. 

Im Rahmen der Veranstaltung erwarten Sie spannende Vorträge von Dr. Holm Graeßner (Geschäftsführer des Zentrums für Seltene Erkrankungen, Universitätsklinikum Tübingen), Univ.-Prof. Dr. med. Alexander Münchau (Direktor des Instituts für Systemische Motorikforschung Forschung, Universität zu Lübeck, Leiter der Sektion Zentrum für Seltene Erkrankungen, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein) und Dr. Annika Philipps (Ärztliche Psychosomatische Lotsin im Zentrum für Seltene Erkrankungen, Universitätsklinikum Tübingen). 

Im ärztlichen Alltag ist es oft eine Herausforderung, funktionelle von seltenen Erkrankungen zu unterscheiden. Häufig fehlt in der Sprechstunde die Zeit für eine ausführliche Untersuchung, so dass die Diagnosestellung schwierig sein kann.

Ziel dieser Veranstaltung ist es, durch die Vermittlung des aktuellen Wissensstandes den Praktikern zu helfen, sich intensiver mit dem Thema der differenzierten Diagnostik seltener Erkrankungen auseinanderzusetzen.  Darüber hinaus wird das diagnostische Vorgehen des ZSE Tübingen bei Verdacht auf eine seltene Erkrankung mit psychosomatischer Beteiligung vorgestellt. Im Anschluss besteht für alle Teilnehmer*innen die Möglichkeit, sich mit den Referent*innen auszutauschen.

Die Veranstaltung ist kostenlos und mit 3 Fortbildungspunkten der Landesärztekammer zertifiziert.

Das Wichtigste auf einen Blick:

Wo: Online

Wann: Mittwoch, 26.02.2025, 17:00 Uhr bis 19:40 Uhr

Anmeldung*: www.kvbawue.de/seltene-erkrankungen/

(Auf dieser Webseite finden Sie auch weitere Informationen und die Tagesordnung zur Veranstaltung)

Wir würden uns freuen, Sie bei dieser Veranstaltung begrüßen zu dürfen.

Von Fällen und Fallen: Berufsrecht in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Online-Fachtagung zu rechtlichen und ethischen Aspekten der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie am 13.02.2025

(LPK BW) Am Donnerstag, den 13.02.2025 von 09:00 bis 12:00 Uhr veranstaltet die LPK BW eine wichtige Online-Fachtagung zum Thema „Berufsrecht in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie“. 

Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen steht in einem besonderen rechtlichen Spannungsfeld zwischen der Beziehung von Therapeut*in und Kind/Jugendlicher/m und der Beziehung von Therapeut*in und Eltern. Daraus können Konflikte im Arbeitsbündnis entstehen mit vielfältigen Fragestellungen. 

In dieser Veranstaltung beschäftigen wir uns mit den psychotherapeutischen, rechtlichen und ethischen Aspekten der folgenden Themengebiete:

  • der Einsichts- und Einwilligungsfähigkeit

  • der psychotherapeutischen Arbeit mit Kindern- und Jugendlichen mit hochstrittigen Eltern.

Anhand von konkreten Fallvignetten möchten wir mit juristischer Unterstützung mehr Sicherheit im Umgang mit kritischen Therapiesituationen vermitteln und die rechtlichen Besonderheiten der therapeutischen Arbeit mit Kinder- und Jugendlichen und deren Eltern diskutieren.

Die Veranstaltung richtet sich an Psychotherapeut*innen und Fachkräfte, die in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen tätig sind, sowie an alle Interessierten.

Die Teilnehmer*innen erwartet ein spannendes Programm mit Fachvorträgen und Podiumsdiskussionen, unter anderem von Prof. Dr. Nina Spröber-Kolb, Stephanie Tessmer-Petzendorfer, Arne Burchartz und Dr. Judith Arnscheid. Die Veranstaltung wird von Michaela Willhauck-Fojkar moderiert. 

Der Vorstand und der Ausschuss für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern- und Jugendlichen der LPK BW laden Sie herzlich hierzu ein. Seien Sie dabei, um wertvolle Einblicke in die rechtlichen, ethischen und psychotherapeutischen Herausforderungen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu erhalten.

Die Anmeldung ist ab sofort bis zum 06.02.2025 (!) unter dem Link: www.lpk-bw.de/anmeldung-kjp-fachtag_berufsrecht möglich. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. 

Die Teilnahmegebühr beträgt: 30,- €. Die Veranstaltung ist mit 4 Fortbildungspunkten akkreditiert.

Den Informationsflyer finden Sie unten zum Download.

Hilfe für Arbeitnehmer*innen nach traumatischen Ereignissen am Arbeitsplatz

Fachtagung am 1. und 2. April 2025 in Dresden

(BPtK) Gewalterfahrungen, Katastrophenereignisse und Arbeitsunfälle stellen für Arbeitnehmer*innen extreme Belastungssituationen dar. Um langwierige Fehlzeiten und schwerwiegende gesundheitliche Folgen zu vermeiden, ist eine sofortige und geeignete Unterstützung der Betroffenen essenziell. Am 1. und 2. April bietet eine interdisziplinäre Fachtagung der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) daher die Möglichkeit, Wege für eine bessere Kooperation zwischen Unternehmen und Gesundheitssystem zu diskutieren.

Unter dem Titel „Schnittstellen zwischen Prävention, Rehabilitation und Psychotherapie“ tauschen sich Psychotherapeut*innen, Betriebs-, Haus- und Fachärzt*innen sowie Expert*innen für Prävention und Reha-Management gemeinsam darüber aus, wie Arbeitnehmer*innen nach traumatischen Ereignissen adäquat geholfen werden kann. Als Grundlage dafür werden aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse sowie bewährte und innovative Praxisbeispiele vorgestellt. Themen sind unter anderem:

  • Trauma-Prävention im betrieblichen Kontext,
  • Psychosoziale Notfallversorgung, Traumatherapie und
  • Ansätze zur erfolgreichen Wiedereingliederung nach traumatischen Ereignissen.

Die Tagung wird von der Bundespsychotherapeutenkammer in Kooperation mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege durchgeführt. Eine Akkreditierung der Veranstaltung für Psychotherapeut*innen ist bei der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer beantragt. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter: https://www.dguv.de/iag/veranstaltungen/schnittstellen/2025/index.jsp

Ambulante Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung — Berufs- und sozialrechtliche Rahmenbedingungen

8. Online-Veranstaltung der LPK-Fortbildungsreihe mit Dr. Jan Glasenapp

(LPK BW) Am 3. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen, fand das Abschlussseminar der diesjährigen Fortbildungsreihe zur Psychotherapie bei Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung statt. 

Dr. Jan Glasenapp referierte zum Thema „Ambulante Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung – Berufs- und sozialrechtliche Rahmenbedingungen„. Das spannende Thema zog das Interesse von über 100 Teilnehmer*innen auf sich. 

Die Veranstaltung begann mit einleitenden Worten von Dr. Roland Straub, der zunächst noch einmal auf den besonderen Anlass hinwies und Parallelen zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung zog. Er bedankte sich bei allen Anwesenden, dass sie an diesem Tag zusammengekommen sind, um ihr Wissen über Psychotherapie bei Menschen mit Intelligenzminderung zu erweitern. Er betonte, dass das Hauptziel dieser Veranstaltungsreihe nach wie vor darin bestehe, mehr Psychotherapeut*innen zu ermutigen, Patient*innen mit intellektueller Beeinträchtigung in Therapie zu nehmen und damit die Versorgung dieser Patientengruppe zu verbessern.

Er gab außerdem bekannt, dass seine Aufgaben als Vorstandsbeauftragter des Arbeitskreises „Psychotherapie bei Menschen mit Intelligenzminderung“ ab dem 01.01.2025 von Dorothea Groschwitz übernommen werde. Dr. Straub werde jedoch weiterhin dem Arbeitskreis verbunden bleiben. Anschließend übergab er das Wort an den Referenten – Dr. Jan Glasenapp. 

Dr. Glasenapp begann seine Ausführungen ebenfalls mit Dankesworten. Er bedankte sich zunächst bei den Organisatoren der Veranstaltung (LPK BW) und bei den Teilnehmer*innen für ihre Bereitschaft, sich in diesem speziellen Fachgebiet fortzubilden.

In seinem Vortrag betonte Dr. Glasenapp unter Bezug auf die aktuelle Pressemitteilung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) vom 3. Dezember 2024 die Dringlichkeit einer inklusiven und barrierefreien psychotherapeutischen Versorgung.

Er wies auf die zahlreichen Hürden hin, denen Menschen mit geistiger Behinderung im Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung begegnen. Besonders problematisch sei die fehlende Verfügbarkeit von standardisierten diagnostischen Instrumenten in deutscher Sprache, die eine präzise Diagnose erheblich erschwerten. Obwohl internationale Forschungsergebnisse die Wirksamkeit psychotherapeutischer Interventionen in dieser Patientengruppe belegen, fehle es an kontrollierten Studien, um diese Erkenntnisse systematisch auf den deutschsprachigen Raum zu übertragen.

Ein wichtiger Punkt des Vortrags war die Berücksichtigung von Patientinnen mit intellektuellen Beeinträchtigungen in der Ausbildung zukünftiger Therapeut*innen als ein entscheidender Schritt zur nachhaltigen Verbesserung der Versorgungsqualität.

Als Überleitung zum Thema Berufsrecht stellte Dr. Glasenapp die Musterberufsordnung vor, wobei er insbesondere auf international anerkannte ethische Prinzipien und deren Bedeutung für die Qualitätssicherung in der Psychotherapie einging. 

Weiter ging er ausführlich auf einzelne Paragrafen der aktuellen Berufsordnung der LPK BW ein. Insbesondere behandelte er Paragraf 6 (Aufklärungspflicht) sowie Paragrafen 9 (Besondere Aspekte) und Paragraf 13a (Auskunftsverlangen und Einflussnahme Dritter), 17 (Interessenkonflikte). Er betrachtete jeden dieser Paragrafen im Hinblick auf seine Anwendung in der Therapie von Patienten mit intellektueller Beeinträchtigung und untermauerte seine Ausführungen mit anschaulichen und verständlichen Beispielen aus der Praxis.

Auch sozialrechtliche Aspekte kamen nicht zu kurz. Hier betonte Dr. Glasenapp die Bedeutung einer stärkeren Steuerung der ambulanten Versorgung durch gezielte Regelungen. Beispiele wie die Einführung von spezialisierten Angeboten in medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderungen (MZEBs) könnten einen wichtigen Beitrag zur Inklusion leisten.

Besondere Aufmerksamkeit wurde auf Aspekte wie die Änderungen an der Psychotherapie-Richtlinie (PT-RL) gelegt, die von direkter Bedeutung für die Therapie von Patienten mit intellektuellen Beeinträchtigungen sind. Zudem wurden die Besonderheiten der Arbeit im Rahmen der Selektivverträge, das Gutachter-Verfahren sowie Erkenntnisse aus den eigenen Erfahrungen des Referenten beleuchtet.

Anschließend wurden Beispiele für Behandlungspläne vorgestellt.

Sowohl Dr. Straub als auch Dr. Glasenapp betonten in ihren Ausführungen die Bedeutung von Qualitätszirkeln für die Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung, sowohl für diese sensible Patientengruppe als auch für alle anderen. Es wurde über die aktuelle Organisation eines solchen Qualitätszirkels in Stuttgart sowie über bereits aktive Qualitätszirkel in anderen Städten Baden-Württembergs berichtet und ausgetauscht.

Im Anschluss hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, Fragen zu stellen, woraus sich eine rege Diskussion entwickelte. 

Am Ende des Abends bedankten sich die Teilnehmer herzlich bei dem Referenten und den Organisatoren für den äußerst informativen Abend, an dem so wichtige Aspekte der psychotherapeutischen Arbeit mit Menschen mit Intelligenzminderung thematisiert wurden.

Wir bedanken uns herzlich bei allen Teilnehmer*innen für Ihr Interesse und bei allen Referenten für Ihr Engagement! Wir sehen uns im nächsten Jahr auf weiteren Veranstaltungen der Fortbildungsreihe zur Psychotherapie bei Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen.

Die Folien des Vortrags von Dr. Jan Glasenapp sowie das gesamte Programm der Fortbildungsreihe stehen unten zur Ansicht und zum Download zur Verfügung.

Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und nach den Abrechnungsempfehlungen – Ausgebucht

Online-Fortbildungsveranstaltung für Mitglieder der LPK BW am 02. April 2025

(LPK BW) Am Mittwoch, den 2. April 2025 findet von 17:00 bis 20:00 Uhr die Online-Fortbildung der LPK BW zum Thema „Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den Abrechnungsempfehlungen“ statt.

Das Inkrafttreten der neuen Abrechnungsempfehlungen am 1. Juli 2024 hat in Fachkreisen zahlreiche Fragen zur praktischen Umsetzung der Neuerungen aufgeworfen. 

Die Veranstaltung gibt einen detaillierten Überblick über die nach GOP abrechenbaren Leistungen sowie die erweiterten Abrechnungsmöglichkeiten, die sich aus den neuen Empfehlungen ergeben. Darüber hinaus werden die spezifischen Anforderungen bei der Abrechnung von Privatpatienten und relevante Aspekte der Beihilfeverordnung für psychotherapeutische Behandlungen eingegangen.

Der erfahrene Referent Dipl.-Psych. Dieter Best wird in der Fortbildung sein umfangreiches Wissen und seine langjährige Erfahrung als Gebührenordnungsbeauftragter des Vorstandes der Bundespsychotherapeutenkammer sowie als Autor des Kommentars zur GOP einbringen. Seine Expertise steht für einen klaren Überblick und praxisnahe Antworten zu den neuen Abrechnungsmöglichkeiten, insbesondere für Privatpatienten und im Zusammenhang mit der aktuellen Beihilfeverordnung.

Die Veranstaltung richtet sich an Mitglieder der LPK BW: sowohl an Neuapprobierte als auch an erfahrene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die ihr Wissen auffrischen und auf den neuesten Stand bringen möchten. 

Die Teilnahmegebühr beträgt 30,- Euro.

Die Veranstaltung ist mit 4 Fortbildungspunkten akkreditiert. 

Leider sind alle Plätze bereits ausgebucht. Weitere Anmeldungen für diese Veranstaltung sind nicht möglich. 

Ihre Anmeldung wird erst nach Eingang des Teilnahmebeitrags und Bestätigung durch die LPK BW verbindlich.

Stornierungen müssen schriftlich erfolgen und sind bis einschließlich 26.03.2025 kostenfrei möglich. Bei späteren Stornierungen wird der volle Beitrag berechnet.

Wenige Tage vor der Veranstaltung erhalten Sie von uns per Email den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Teilnahmegebühr entrichtet haben. 

Wir freuen uns, Sie bei dieser wichtigen Fortbildungsveranstaltung begrüßen zu dürfen.

Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und nach den Abrechnungsempfehlungen

LPK Online-Fortbildung am 02. April 2025 – AUSGEBUCHT!

(LPK BW) Am Mittwoch, den 02. April 2025 von 17:00 bis 20:00 Uhr findet die LPK-Online-Fortbildung zum Thema: „Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den Abrechnungsempfehlungen“ statt. 

In der Veranstaltung erhalten Sie einen Überblick über die abrechnungsfähigen Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sie erfahren, worauf bei der Abrechnung von Leistungen bei Privatpatienten zu achten ist. Dabei werden die seit dem 01. Juli 2024 geltenden Abrechnungsempfehlungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen und die daraus resultierenden erweiterten Abrechnungsmöglichkeiten beleuchtet.

Die Veranstaltung ist mit 4 Fortbildungspunkten akkreditiert. Die Teilnehmerzahl ist auf 150 Personen begrenzt, um auf Ihre Fragen während der Veranstaltung umfänglich eingehen zu können. 

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!