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Mitbehandlung körperlicher Krankheiten

BPtK-Tagung zur psychotherapeutischen Weiterbildung

(BPtK) Viele körperliche Erkrankungen benötigen eine psychotherapeutische Mitbehandlung. Psychotherapie kann die Krankheitsbewältigung, das Krankheitsmanagement und die Gesundung bei körperlichen Leiden erheblich verbessern. Ebenso werden psychische Komorbiditäten, die häufig bei somatischen Erkrankungen vorkommen, psychotherapeutisch behandelt. Wie sollten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dafür qualifiziert sein? Aus fachlicher Sicht? Um den Anforderungen der Versorgung zu genügen? Mit Blick auf die persönlichen Berufsperspektiven und die Entwicklung der Profession? Dies waren die Leitfragen einer Tagung der Bundespsychotherapeutenkammer am 13. Oktober 2016 in Berlin, zu der die Landespsychotherapeutenkammern, Bundesdelegierte des Deutschen Psychotherapeutentages und psychotherapeutische und ärztliche Berufs- und Fachgesellschaften eingeladen waren.

BMG plant neue Psychotherapeutenausbildung

BPtK fordert Approbationsstudium sowie Regelungen zur Weiterbildung

(LPK BW) Die Bundespsychotherapeutenkammer begrüßt die Eckpunkte, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zur Novellierung der Psychotherapeutenausbildung vorgelegt hat. „Die Eckpunkte zeigen, dass das BMG an einer umfassenden Reform des Psychotherapeutengesetzes arbeitet und dabei wesentliche Forderungen des 25. Deutschen Psychotherapeutentages aufgreift“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Auch die BPtK fordert eine Ausbildungsreform, mit der Psychotherapeuten so wie heute Ärzten nach einem Studium mit abschließendem Staatsexamen eine Approbation erteilt werden kann.“

Gleichzeitig lassen die Eckpunkte noch Fragen offen. „Für uns ist es wichtig, dass Psychotherapeuten als Angehörige eines akademischen Heilberufes praktisch und wissenschaftlich ausreichend qualifiziert sind“, erklärt BPtK-Präsident Munz. Ein Studium müsse deshalb nicht nur mit einem Staatsexamen, sondern auch auf Masterniveau abgeschlossen werden. Dies sei notwendig, um die wissenschaftliche Weiterentwicklung der Psychotherapie sicherzustellen und zukünftige Psychotherapeuten in die Lage zu versetzen, wissenschaftliche Erkenntnisse auch eigenständig in der Patientenversorgung umzusetzen. Dabei sei noch zu prüfen, wie dieses Ziel in der vom BMG vorgeschlagenen Gesamtregelstudienzeit zusammen mit den erforderlichen praktischen Ausbildungsinhalten realisiert werden kann.

Die Eckpunkte enthalten bisher keine Regelungen zur Weiterbildung. „Zur Qualifizierung von Psychotherapeuten gehört im Anschluss an das Approbationsstudium untrennbar die Weiterbildung“, stellt der BPtK-Präsident fest. Erst nach einer Weiterbildung können Psychotherapeuten die Fachkunde für die eigenverantwortliche Patientenbehandlung und Zulassung erhalten. „Mit der Reform müssen deshalb die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, dass nicht nur die Ausbildung, sondern auch die Weiterbildung ermöglicht wird“, fordert Munz. „Die Psychotherapeutenschaft wird daher die Weiterarbeit an den Eckpunkten schon bald mit machbaren Lösungen für die Organisation und Finanzierung der Weiterbildung ihres Berufes unterstützen.“

Qualifizieren für eine bessere Versorgung psychisch kranker Menschen

BPtK-Symposium: Reform der psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildung

(BPtK) Das Psychotherapeutengesetz ist reformbedürftig. Gravierende Veränderungen bei den Hochschulabschlüssen, prekäre Lebensverhältnisse der Ausbildungsteilnehmer durch problematische Ausbildungsbedingungen und gestiegene Anforderungen in der ambulanten und insbesondere der stationären Versorgung von psychisch kranken Menschen machen eine Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen für die Qualifizierung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erforderlich. Auf einem Symposium am 8. Juli 2016 in Berlin diskutierte die Bundespsychotherapeutenkammer die im Rahmen ihres Projektes Transition von der Profession erarbeiteten Reformvorschläge mit einer breiten Fachöffentlichkeit. Ende des Sommers wird ein Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit erwartet. Ziel des Symposiums war es, mit den verschiedenen Akteuren der Gesundheits- und Wissenschaftspolitik auf Bundes- und Landesebene ins Gespräch zu kommen. Ein weiteres Symposium wird im November folgen.

Das Psychotherapeutengesetz: Meilenstein und Reformbaustelle

Das Psychotherapeutengesetz aus dem Jahr 1998 sei ein Meilenstein für die ambulante psychotherapeutische Versorgung in Deutschland gewesen, stellte BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz eingangs fest. Damals wurden mit den Psychologischen Psychotherapeuten und den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zwei neue akademische Heilberufe geschaffen und in das System der Kassenärztlichen Vereinigungen integriert. Wesentliches Ziel war, die Versorgung psychisch kranker Menschen zu verbessern.

Breite Unterstützung für das Projekt „Transition“

28. Deutscher Psychotherapeutentag diskutiert insbesondere die Reform der Ausbildung

(BPtK) Zentrale Themen des 28. Deutschen Psychotherapeutentages (DPT) am 23. April 2016 in Berlin waren die Reform der Psychotherapeutenausbildung, die Weiterentwicklung der Psychotherapie-Richtlinie, das neue Psych-Entgeltsystem und die Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge. Darüber hinaus stellten die Delegierten die Weichen für eine Ergänzung der Muster-Weiterbildungsordnung um die Zusatzbezeichnung für Psychotherapie bei Diabetes. Sie forderten außerdem eine bessere Eingruppierung von Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) in den laufenden Tarifverhandlungen. Schließlich verlangten sie einen umfassenden Schutz der Beziehung zwischen Patient und Psychotherapeut vor staatlicher Überwachung. Das Bundesverfassungsgericht hatte jüngst das BKA-Gesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt und machte damit eine Überarbeitung notwendig.

Psychotherapie der Traumafolgestörungen

Gemeinsames Fortbildungscurriculum von BPtK und BÄK beschlossen

(BPtK) Bundespsychotherapeutenkammer und Bundesärztekammer (BÄK) haben gemeinsam ein Fortbildungscurriculum entwickelt, mit dem Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und ärztliche Psychotherapeuten ihre Kenntnisse in der Behandlung der posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) und anderer Traumafolgestörungen vertiefen können. Das Curriculum ist so konzipiert, dass damit sowohl die Qualifikationsvoraussetzungen für die Anwendung von EMDR (Eye Movement Desensitization and Reprocessing) in einem Richtlinienverfahren als auch für die Teilnahme am Psychotherapeutenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherungsträger erfüllt werden. Es war den beiden Bundeskammern dabei ein zentrales Anliegen, nicht einseitig auf eine Behandlungsmethode zu fokussieren, sondern eine Fortbildung anzubieten, über die vertiefte Kenntnisse in allen aktuellen evidenzbasierten Behandlungsansätzen zur Behandlung von Traumafolgestörungen erworben werden können.

Die psychotherapeutische Behandlung der Traumafolgestörungen gehört zu den zentralen Aufgaben von Psychotherapeuten. Sie ist deshalb auch fester Bestandteil der Qualifikation in der Psychotherapeutenausbildung. In den vergangenen Jahrzehnten wurden eine Reihe von traumaspezifischen Behandlungsmethoden entwickelt und deren Wirksamkeit in zahlreichen Studien nachgewiesen. Die traumafokussierte psychotherapeutische Behandlung ist nach den evidenzbasierten Leitlinien die Methode der 1. Wahl bei der Behandlung von PTBS. Entsprechend ist die Bedeutung der traumafokussierten psychotherapeutischen Behandlung von Patienten in der ambulanten wie stationären Versorgung stark gewachsen.

EMDR ist eine der traumafokussierten Behandlungsmethoden, die in den evidenzbasierten Leitlinien zur PTBS-Behandlung empfohlen wird. Im Jahr 2006 hat der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie in seinem Gutachten die wissenschaftliche Anerkennung der EMDR-Methode bei Erwachsenen mit PTBS festgestellt. Auch der Gemeinsame Bundesausschuss beschloss im Oktober 2014, EMDR als Methode bei der Behandlung in Verbindung mit einem in der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannten psychotherapeutischen Verfahren (Richtlinienverfahren) zuzulassen. Im Bundesmantelvertrag wurde daraufhin im Januar 2015 eine Änderung der Psychotherapie-Vereinbarung beschlossen, die die Qualifikationsvoraussetzungen für die Durchführung einer EMDR-Behandlung im Rahmen eines Richtlinienverfahrens definiert. Die aktuelle Fassung der Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger zur Beteiligung am Psychotherapeutenverfahren, ist seit dem 1. Juli 2012 in Kraft. Mit Durchlaufen des vorliegenden Curriculums können die geforderten Qualifikationsvoraussetzungen sowohl für die Durchführungsgenehmigung für EMDR in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung als auch für das Psychotherapeutenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherungsträger nachgewiesen werden.

Zur notwendigen Reform der Psychotherapeutenausbildung

Einheit und Vielfalt in der psychotherapeutischen Versorgung

(BPtK) Psychotherapie wird von Psychotherapeuten und Ärzten mit entsprechender Weiterbildung erbracht. Psychotherapeutische Versorgung erfordert hohe wissenschaftliche und praktische Qualifikationen, unabhängig davon, durch welchen der beiden Heilberufe die Leistungen erbracht werden. „Psychotherapeuten und Ärzte haben eine gemeinsame Versorgungsverantwortung“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer. „Bei der Weiterentwicklung der Psychotherapie sollten wir deshalb zusammenarbeiten.“

Mit der Reform des Psychotherapeutengesetzes soll die Qualifizierung der heutigen Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten anders aufgebaut werden. Künftig sollen sie in einem Psychotherapiestudium mit einem Staatsexamen und einer anschließenden Weiterbildung qualifiziert werden. „Diese Struktur hat sich bei den Ärzten bewährt“, stellt BPtK-Präsident Munz fest. Nach dem Studium soll sich eine Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten anschließen.

Die Approbation kann nach dem Staatsexamen erworben werden. Sie berechtigt aber nicht zur psychotherapeutischen Behandlung von Kassenpatienten. Dies soll erst dem Fachpsychotherapeuten für Erwachsene oder für Kinder und Jugendliche möglich sein. Erst der Fachpsychotherapeut soll selbstständig als Vertragspsychotherapeut oder im Krankenhaus tätig werden. „Damit bleiben die Grundlagen für eine gute Kooperation mit Hausärzten und Fachärzten auch in Zukunft erhalten.“

Auch künftig sollten Ärzte und Psychotherapeuten mit ihren jeweiligen spezifischen Kompetenzen zur psychotherapeutischen Versorgung beitragen. „Die Fachgebiets- und Zusatzbezeichnungen für Psychotherapeuten sollen so gewählt werden, dass der Patient problemlos erkennt, wer ihm welche Leistung anbietet“, kündigt Munz an.

Es gehe um ein gemeinsames Verständnis von Psychotherapie. Daher gelte es bei aller Profilbildung und Spezialisierung, die Einheit der Psychotherapie zu bewahren. Die Heilberufskammern als Verantwortliche für die Weiterbildung können dazu in besonderer Weise beitragen. „Ich gehe davon aus, dass die Bundespsychotherapeutenkammer und die Bundesärztekammer eine gute Lösung finden werden, wie sie gemeinsam die Einheit in der Vielfalt der Psychotherapie und gleichzeitig deren hohe Qualität in der ambulanten und stationären Versorgung bewahren.“

Vertreterversammlung LPK BW

27.11.-28.11.2015

(LPK BW) Am 27./28.11.15 fand in Stuttgart die zweitägige Vertreterversammlung statt. Am Freitag stand die Diskussion um die Weiterbildung nach der Reform des PsychThG im Mittelpunkt. Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz referierte den Stand der Aktivitäten der BPtK zum Gesetzesvorhaben, Dr. Walter Ströhm stellte anschließend die Anforderungen an eine Weiterbildung nach einem Studium mit Staatsprüfung und Approbation vor. Dabei standen die Anforderungen an Struktur und Finanzierung der Weiterbildung im Mittelpunkt seiner Betrachtungen. In der folgenden Diskussion wurden verschiedene Aspekte einer Weiterbildungsregelung ausführlich beleuchtet, insbesondere die strukturellen Anforderungen unter qualitativen Gesichtspunkten und die finanziellen Anforderungen im Hinblick auf deren Umsetzbarkeit und sich daraus ergebenden Schwierigkeiten bezüglich einer ausreichenden Zahl von Weiterbildungsplätzen. Einigkeit bestand in der Einschätzung der Wichtigkeit der Umsetzung der Reform und der Notwendigkeit, dass sich die Profession weiterhin konstruktiv am Reformprozess beteiligen muss.

Weiterhin wurde die vom Haushaltsausschuss und Vorstand eingebrachte Haushaltsplanung besprochen. Nach ausführlicher Information und anschließender Aussprache wurde zuerst der Haushalt 2014 beschlossen und Vorstand und Rechnungsführerin mit großer Mehrheit entlastet.

G-BA soll klinische Neuropsychologie als Schwerpunktbezeichnung ausweisen

BPtK fordert das Bundesministerium für Gesundheit zur Beanstandung auf

(BPtK) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Aufnahme der Qualifikation „klinische Neuropsychologie“ in die Bedarfsplanungsblätter abgelehnt. Die Bedarfsplanungsblätter, die die Schwerpunktbezeichnungen betreffen, umfassen die Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen sowie Zusatzweiterbildungen nach der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Ärzte. Der G-BA weigert sich aber, die neue Zusatzbezeichnung „klinische Neuropsychologie“ in die Anlage der Bedarfsplanungs-Richtlinie aufzunehmen. Damit entscheidet der G-BA willkürlich und nicht nachvollziehbar, wann er Schwerpunktkompetenzen oder Zusatzweiterbildungen in die Bedarfsplanungs-Richtlinie aufnimmt oder nicht. Fachlich unstrittig ist, dass die klinische Neuropsychologie bedarfsplanerisch relevant ist und sich deswegen auch in den Bedarfsplanungsblättern wiederfinden sollte. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert deshalb das Bundesministerium für Gesundheit auf, die Entscheidung des G-BA zu beanstanden.

Der G-BA regelt mit seinen Richtlinien die vertragspsychotherapeutische Versorgung. Hierzu gehört auch die Richtlinie „Methoden vertragsärztliche Versorgung“. Darin wird ausdrücklich die Zusatzbezeichnung für klinische Neuropsychologie gemäß der Weiterbildungsordnungen der Landespsychotherapeutenkammern genannt. Der G-BA hat mit Beschluss vom 24. November 2011 die neuropsychologische Therapie als vertragsärztliche Leistung anerkannt. Danach sind zur neuropsychologischen Therapie nur die Fachärzte und Psychotherapeuten qualifiziert, die diese Weiterbildung klinische Neuropsychologie nachweisen können.

Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung

Weitere LPK Veranstaltungsreihe

(LPK BW) Initiiert vom LPK-Vorstand sowie dem Kammer-Arbeitskreis „Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung“ fanden im November 2014 erneut vier regionale Veranstaltungen zur psychotherapeutischen Versorgung geistig Behinderter statt. In den von den Mitgliedern/Experten des Arbeitskreises selbst organisierten und mit hohem Engagement gestalteten Veranstaltungen wurde die vom Arbeitskreis erstellte und den Teilnehmern überreichte Broschüre präsentiert und erläutert. Dieses im Sinne eines FAQ auf Fragen und Unsicherheiten eingehende Paper, das unten abgerufen werden kann, soll vor allem hinsichtlich psychotherapeutischer Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung ermutigen, informieren und Orientierung geben.

Die Schwerpunkte der vier Veranstaltungen waren unterschiedlich, in Abhängigkeit von der regionalen Organisation und den dortigen Gegebenheiten. Während in Freiburg wieder zahlreiche KollegInnen erschienen waren und die beiden gut aufgenommenen Vorträge zur Arbeit mit Erwachsenen und Kinder/Jugendlichen engagiert diskutierten, stand in der kleineren Runde in Reutlingen die Erläuterung der FAQ-Broschüre im Vordergrund, aber vor allem auch die Gründung eines Qualitätszirkels. In allen regionalen Veranstaltungen waren auch Vertreter anderer Berufsgruppen aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen der Behindertenarbeit wie Heimen, kommunalen Behörden, Gesundheitsamt und überregionaler Hilfeeinrichtungen (Pro Familia, Migrationshilfe usw.), Angehörige sowie Ausbildungskandidaten und auch Studenten der Heilpädagogik dabei. Diese brachten, ganz im Sinne der bei dieser psychotherapeutischen Arbeit wichtigen Einbeziehung und erforderlichen Kenntnis der vernetzten Hilfestrukturen vor Ort, wertvolle ergänzende Beiträge in die Diskussion ein und waren dankbar für das Arbeitspapier.

Wie bei den ersten regionalen Veranstaltungen wurden Teilnehmer, die sich damit einverstanden erklärten, in eine Adressliste für Anfragen an die LPK bzgl. eines Psychotherapieplatzes für geistig Behinderte aufgenommen. Die Liste umfasst derzeit ca. 60 Psychotherapeuten und wir würden uns freuen, wenn diese durch weitere Nennungen/Einverständniserklärungen laufend erweitert werden könnte. Weitere Fortbildungen sollen stattfinden, wobei im Herbst eine zentrale Veranstaltung gemeinsam mit der Landesärztekammer geplant ist.

Die Geschäftsstelle und der Vorstand begleiten und koordinieren die durch die Aktivitäten und Veranstaltungen des Arbeitskreises zunehmende Aktivität und die Anfragen zum Thema Psychotherapie bei geistiger Behinderung. Die Koordination übernimmt Vorstandsmitglied Dr. Roland Straub, der auch in den Beirat des Projektes „Barrierefrei Gesund“ der Caritas Stuttgart berufen wurde und die Kammer in der Landeskommission für Hörbehinderung vertreten hat. Zur kontinuierlichen Wahrnehmung der zunehmenden Aufgaben und Anfragen an die Kammer wurde Dr. Straub vom Vorstand zum Ansprechpartner und Vorstandsbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen ernannt.

LPK-Veranstaltung mit Dieter Best zum Abrechnungsrecht

(LPK BW) Die Kammer-Fortbildung zur „Einführung in die Abrechnung als Vertragspsychotherapeut nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und in die Privatabrechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)“ am 13.02.2015 mit Dieter Best war mit 30 Teilnehmern komplett ausgebucht und sowohl aus Sicht der Teilnehmer als auch der Veranstalter ein voller Erfolg.

Die Fortbildungsveranstaltung richtete sich an Kammermitglieder mit und ohne Vorkenntnisse im Abrechnungsrecht, die sich erst kürzlich niedergelassen haben oder sich bald niederlassen wollen. Neben der Vermittlung von Grundlagen der Abrechnung nach EBM und GOP wurden Rahmenbedingungen psychotherapeutischer Abrechnungen, die rechtliche Struktur des EBM und der GOP sowie Inhalte der wichtigsten Gebührenordnungspositionen vorgestellt.

Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz hob in seiner Eröffnung hervor, dass der Vorstand mit Dieter Best einen der führenden Experten zu diesem Thema in Deutschland gewinnen konnte. Dieter Best ist Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut sowie Vorsitzender des Beratenden Fachausschusses für Psychotherapie und Mitglied der Vertreterversammlung der KBV. Darüber hinaus ist er u.a. Gebührenordnungsbeauftragter der BPtK sowie Autor des Kommentars zur GOP und Mitautor des Kölner Kommentars zum EBM.