Schlagwortarchiv für: Fortbildung

Fortbildung: Behandlung chronischer Depressionen

CBASP als modulares Konzept in der stationären Versorgung

(LPK BW) Wie können chronische Depressionen in der stationären Versorgung effektiv behandelt werden? Eine Antwort darauf ist das Cognitive Behavioral Analysis System of Psychotherapy (CBASP), das am Mittwoch, den 7. März 2018 von Prof. Dr. Elisabeth Schramm im Rahmen einer kammeröffentlichen Fortbildung in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikums Tübingen vorgestellt wird. Das ist eine besondere Gelegenheit, vor Ort Einblick in die Arbeit von Kollegen einer psychiatrischen Klinik zu erhalten.

Anschließend wird Gelegenheit sein, sich mit Mitgliedern des Kammervorstandes und des Ausschusses „Psychotherapie in Institutionen“ zu klinikrelevanten aktuellen gesundheits- und versorgungspolitischen Themen zu informieren und auszutauschen, welche die Arbeit insbesondere der approbierten angestellten KollegInnen in stationären und teilstationären Einrichtungen und die der PiA betreffen.

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Reform des Psychotherapeutengesetzes in dieser Legislaturperiode

31. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin

(BPtK) Der 31. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) forderte den Deutschen Bundestag auf, die Reform des Psychotherapeutengesetzes noch im Jahr 2018 zu verabschieden. In einer intensiven Debatte befasste sich der DPT am 18. November 2017 in Berlin außerdem mit den gesellschaftlichen Veränderungen infolge der Digitalisierung und deren Konsequenzen für die psychotherapeutische Versorgung. Die Delegierten appellierten an eine künftige Bundesregierung darüber hinaus, sich für eine Verbesserung der Versorgung psychisch kranker Menschen im ambulanten, stationären und sektorenübergreifenden Bereich einzusetzen. Die Delegierten forderten schließlich nachdrücklich eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen.

Neuropsychologische Weiterbildung

Keine Förderung durch KV Baden-Württemberg

(LPK BW) Wie die Landesärztekammer Mitte November mitteilte, wurde ein Antrag der LPK auf Förderung von Weiterbildungsstellen bei Psychologischen Psychotherapeuten zur Erlangung der Zusatzbezeichnung „Klinische Neuropsychologie“ vom gemeinsamen Projektbeirat der KVBW mit den Krankenkassen nach eingehender Diskussion abgelehnt. Die Begründung hierfür ist, dass über den gesetzlichen Auftrag hinaus – Förderung der Facharztgruppen (Kinder-, Augen- und Frauenheilkunde) – nicht zusätzlich eine Schwerpunktweiterbildung gefördert werden soll. Der Gesetzgeber spreche nur von den grundversorgenden Fächern. Neben dem LPK-Antrag lag auch ein weiterer des Berufsverbandes der Anästhesisten zur Förderung der Ausbildung zum Schmerztherapeuten vor.

Nachdem nur 1.000 fachärztliche Weiterbildungsstellen gefördert werden, hielt es der Projektbeirat für vertretbar, sich zunächst auf die grundversorgenden Fachärzte zu begrenzen. In BW wurde die Förderung auch auf Ärztliche Psychotherapeuten ausgedehnt, allerdings ohne Schwerpunktweiterbildung.

Da in der erst seit kurzer Zeit ermöglichten ambulanten neuropsychologischen Behandlung enorme Versorgungsdefizite bestehen, finden wir diesen Beschluss sehr bedauerlich und nicht im Sinne der betroffenen Patientinnen und Patienten.

Nach der Bundestagswahl: Reform der Ausbildung und der Bedarfsplanung umsetzen

30. Deutscher Psychotherapeutentag in Hannover

(BPtK) Der 30. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) vom 12. bis 13. Mai in Hannover sprach sich mit überwältigender Mehrheit für eine Reform der Psychotherapeutenausbildung aus. In mehr als zweijähriger Arbeit hatten Experten aus den Reihen der Psychotherapeuten gemeinsam mit dem Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und den Präsidentinnen und Präsidenten der Landespsychotherapeutenkammern ein Konzept erarbeitet, das in großer Detailtiefe die künftigen Inhalte, Strukturen und die Finanzierung der psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildung beschreibt. Die Reform der Psychotherapeutenausbildung gehört zu den wichtigsten Forderungen der Profession für die nächste Legislaturperiode. Als weitere zentrale Forderung wurde intensiv die notwendige Reform der Bedarfsplanung für den Bereich der Psychotherapie diskutiert.

Psychotherapie mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen

Fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen – Fortbildung am 20.05.2017 in Stuttgart

(LPK BW) Mehr als 50% aller Flüchtlinge auf der Welt sind Kinder und Jugendliche. Laut Bundesinnenministerium leben circa 300.000 minderjährige Flüchtlinge in Deutschland, davon sind circa 100.000 unter 6 Jahre alt. Über 38.000 Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung leben in Baden-Württemberg. Die Prävalenz für eine posttraumatische Stresssymptomatik liegt bei 17-62%, für das Vollbild einer PTBS liegt die Prävalenz bei 20-30%. Aber auch für andere psychische Erkrankungen ist die Prävalenz auf 42-56% erhöht. Die unbegleiteten Minderjährigen stellen dabei eine besonders vulnerable Gruppe dar, die auch psychotherapeutischer Hilfen bedürfen.

Ein wesentliches Ziel der vom Vorstand und des Ausschusses psychotherapeutische Versorgung für Kinder und Jugendliche am 20.05.2017 in Stuttgart durchgeführten Tagung war, den Zugang für geflüchtete und traumatisierte Kinder- und Jugendliche zur psychotherapeutischen Versorgung zu erleichtern und den KollegInnen Informationen für ihre Praxisarbeit zu geben. Hierzu haben die Referenten Peter Lehndorfer (BPtK, LPK Bayern), Helmut Dahse (Landratsamt Rhein-Necker-Kreis) sowie Prof. Dr. Susanne Schlüter-Müller (Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie in Frankfurt) ihre Kompetenz, ihr Wissen und ihre Behandlungserfahrung mit minderjährigen Flüchtlingen eingebracht. Besonders interessant war der Vortrag von Frau Prof. Dr. Schlüter-Müller, die die gemeinsame Arbeit mit einem Dolmetscher aus ihrer täglichen Arbeit schilderte und die sprachlichen Schwierigkeiten eindrücklich vorstellte.  Herr Lehndorfer berichtete einfühlsam von den Problemen, die sozialrechtlich auf geflüchtete Kinder und ihre Eltern warten. Helmut Dahse schilderte aus Sicht der Jugendhilfe, von welchen aufenthaltsrechtlichen Hürden KJPs in ihrer Praxis Kenntnis haben sollten. Am Schluss fand eine interessante und lebhafte Diskussion mit den TeilnehmerInnen statt. Ein weiterer Fachtag wird 2018 das Thema erneut besonders aus fachlicher Sicht aufgreifen.

BPtK veröffentlicht Studien für eine ambulante und stationäre Weiterbildung

Gutachten von EsFoMed und DKI verfügbar

(BPtK) Die Qualifizierung von Psychotherapeuten muss reformiert werden. Ausbildungsteilnehmer erleben über Jahre prekäre finanzielle und arbeitsrechtliche Bedingungen. Der hohe Eigenfinanzierungsanteil führt zudem zu einer sozialen Selektion. Außerdem sind die Zugangsvoraussetzungen zur Psychotherapeutenausbildung aufgrund der Bachelor-Master-Reform nicht mehr ausreichend geregelt. Daher ist eine Reform des Psychotherapeutengesetzes dringend notwendig. Die Reformpläne der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sehen vor, dass Psychotherapeuten künftig ähnlich wie Ärzte die Approbation bereits nach dem Studium erhalten und nach einer Weiterbildung die Fachkunde in Gebieten und Schwerpunkten erwerben.

Um Vorschläge zur Organisation und Finanzierung der Weiterbildung machen zu können, hat die BPtK zwei Studien in Auftrag gegeben. Das Essener Forschungsinstitut für Medizinmanagement (EsFoMed) hat untersucht, wie die ambulante Weiterbildung unter Nutzung der Strukturen der heutigen Ausbildungsinstitute organisiert werden kann. Die personellen und finanziellen Anforderungen einer stationären Weiterbildung hat das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) für die BPtK analysiert. Die Ergebnisse der Studien sind seit heute öffentlich und können von der Homepage der BPtK heruntergeladen werden.

Fortbildungsverpflichtung nach § 95d SGB V

Achtung: Neuregelung zur Nachweisvorlage bei der KVBW beachten!

(LPK BW) Seit dem 01.01.2017 gilt, dass der Nachweis der Erfüllung der Fortbildungspflicht nach § 95d SGB V, nämlich das Fortbildungszertifikat der LPK, spätestens am letzten Tag des sozialrechtlichen Nachweiszeitraums bei der KVBW vorliegen muss. Es genügt also nicht mehr, wenn Sie bis zum letzten Tag des Nachweiszeitraums den Antrag auf Erteilung des Fortbildungszertifikats bei der LPK gestellt haben.

Psychologische Psychotherapeuten/-innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen, die in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung tätig sind und der Fortbildungspflicht nach § 95d SGB V unterliegen, werden von der KVBW über ihren Nachweiszeitraum und das jeweilige Fristende, bis zu dem spätestens das LPK-Fortbildungszertifikat der KVBW vorliegen muss, künftig dreimal informiert (9, 6 und 3 Monate vor Fristende). Die letzte Information wird dabei per Einschreiben erfolgen. Wir bitten darum, diese Schreiben der KVBW bzgl. des Endes der Nachweisfrist sorgfältig zu lesen und den Antrag auf Erteilung des Fortbildungszertifikats bei der Kammer rechtzeitig – etwa 6 bis 8 Wochen vor Fristende – zu stellen (bitte legen Sie dem Antrag auch eine Kopie des KVBW-Anschreibens mit dem Ihnen mitgeteilten Fristende bei).

Zögern Sie die Antragstellung nicht unnötig lange hinaus! Wenn Sie die erforderlichen 250 Fortbildungspunkte (einschließlich 50 Punkte für das sog. Selbststudium) bereits erworben haben, können Sie jederzeit eine von zwei Möglichkeiten der Antragstellung nutzen:

  • bei der Option „sofort“ wird das Fortbildungszertifikat auf das Eingangsdatum Ihres Antrags datiert (es können dann die zertifizierten Fortbildungen in maximal 5 Jahren vor diesem Datum bzw. nach Ausstellungsdatum des letzten Zertifikats berücksichtigt werden)
  • bei der Option „Wunschtermin“ wird das Fortbildungszertifikat auf ein von Ihnen genanntes Datum datiert (z. B. auf den letzten Tag Ihres Nachweiszeitraums; es können dann alle zertifizierten Fortbildungen in den 5 Jahren vor diesem gewünschten Ausstellungsdatum berücksichtigt werden).

Die erforderliche Meldung an die KVBW, dass Sie das Zertifikat erworben haben, übernehmen wir (sofern Sie dies wünschen). Je früher Ihr Antrag bei der LPK eingeht, desto mehr sind Sie auf der sicheren Seite. Wir können leider nicht garantieren, dass zu spät eingereichte Zertifikatsanträge rechtzeitig bearbeitet werden können!

Was benötigen psychisch kranke Flüchtlinge?

BPtK-Round-Table mit Experten aus der Praxis

(BPtK) Seit Ende 2014 haben mehr als eine Million Menschen Schutz in Deutschland gesucht. Ein Großteil dieser Flüchtlinge hat Traumatisches erlebt. Viele von ihnen leiden unter psychischen Beschwerden oder sind psychisch krank und brauchen Hilfe. Ihre gesundheitliche Versorgung ist jedoch viel zu lückenhaft. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat deshalb Initiativen zu einem Round-Table-Gespräch am 16. Februar 2017 nach Berlin eingeladen, die in den letzten zwei Jahren Lösungen entwickelt haben, wie den Flüchtlingen geholfen werden kann. Ziel war es, sich gemeinsam darüber auszutauschen, was praktisch und politisch getan werden sollte, um psychisch kranke Flüchtlinge angemessen zu versorgen.

Flüchtlinge haben Anspruch auf eine angemessene Versorgung

Kaum ein Thema haben die Menschen in Deutschland in den letzten zwei Jahren so kontrovers diskutiert wie die Frage, ob und wie Menschen geholfen werden soll, die in Deutschland Schutz vor Krieg, Gewalt und Folter suchen. Diese Frage ist jedoch ethisch nicht mehr zu verantworten, wenn daraus die Frage wird, ob kranke Flüchtlinge psychotherapeutische oder ärztliche Hilfe erhalten. Kranke Menschen haben ein grundlegendes Recht auf eine angemessene medizinische Hilfe, die nicht davon abhängen kann, woher ein Mensch kommt. „Ärzte und Psychotherapeuten sind verpflichtet, jedem kranken Menschen zu helfen, wenn er körperlich oder seelisch leidet“, stellte BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz klar. „Davon schließen wir Flüchtlinge nicht aus.“

Umfassende Reform des Psychotherapeutengesetzes notwendig

29. Deutscher Psychotherapeutentag am 19. November 2016 in Hamburg

(BPtK) Der 29. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) votierte mit sehr großer Mehrheit dafür, die umfassende Reform des Psychotherapeutengesetzes weiter voranzutreiben. Themen waren außerdem die Reform der Bedarfsplanung, die neue psychotherapeutische Sprechstunde, die Förderung von Frauen in der Berufspolitik sowie die geplante Satzungsänderung zur Verringerung der Delegiertensitze für künftige Psychotherapeutentage.

Psychotherapeuten für die Versorgung qualifizieren

Anforderungen an ein Approbationsstudium und die anschließende Weiterbildung

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer veranstaltete am 8. November 2016 ein Fachsymposium, um ihre Vorschläge zur Reform des Psychotherapeutengesetzes vorzustellen und zu diskutieren.