Schlagwortarchiv für: Fortbildung

Sonderregelung Fortbildungsverpflichtung – 50 Punkte Gutschrift

LPK-Vorstand beschließt Corona-bedingte kammerinterne Sonderregelung für Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen

(LPK BW) Aufgrund der anhaltenden Covid-19-Pandemie hat die Vertreterversammlung in ihrer Sitzung am 13.03.2021 den Vorstand ermächtigt, eine Sonderregelung zur Gutschrift von 50 Fortbildungspunkten für das Eigenstudium zu beschließen. Der Vorstand der Landepsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg hat daraufhin den Beschluss gefasst, ausnahmsweise allen Mitgliedern zum 01.04.2021 einmalig 50 Fortbildungspunkte für das Selbststudium (Kategorie E) gutzuschreiben. Hierdurch soll vor allem dem durch die Pandemie gestiegenen Informationsbedarf der Kammermitglieder Rechnung getragen werden. Insgesamt können daher für das Selbststudium 100 Fortbildungspunkte anerkannt werden.

Arbeitsunfähigkeit und Frührenten aufgrund von psychischen Erkrankungen

Noch Plätze frei: Online-Fachtagung am 6. und 7. Mai 2021

(BPtK) Psychische Erkrankungen sind ein wesentlicher Grund für Arbeitsunfähigkeit und Frührenten. Am 6. und 7. Mai 2021 bietet deshalb eine Online-Fachtagung der gesetzlichen Unfallversicherung die Möglichkeit, Wege für eine bessere Kooperation zwischen Unternehmen und Gesundheitssystem zu diskutieren.

Unter dem Titel „Schnittstellen zwischen Prävention, Rehabilitation und Psychotherapie“ geht es um einen Austausch von Psychotherapeut*innen, Betriebs-, Haus- und Fachärzt*innen, Expert*innen für Prävention und Reha-Management sowie Vertreter*innen der Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen. Themen sind unter anderem:

  • Integration von psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung,
  • arbeitsplatzbezogene Psychotherapie und
  • individuelle Ansätze zur erfolgreichen Eingliederung psychisch erkrankter Menschen.

Die Fachtagung wird gemeinsam von der Bundespsychotherapeutenkammer, der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung durchgeführt. Es sind noch Plätze frei.

Weitere Informationen zur Veranstaltung und den Anmeldungsmodalitäten finden Sie unter: https://www.dguv.de/iag/veranstaltungen/schnittstellen/2021/index.jsp.

Webbasiertes Fortbildungsangebot für Psychotherapeut*innen – E-Learning Kinderschutz

Online-Module „Basiswissen Kinderschutz Baden-Württemberg“

(LPK BW) Im Rahmen des vom Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg geförderten Projekts „Basiswissen Kinderschutz Baden-Württemberg“ wird ein webbasiertes, interdisziplinäres Fortbildungsprogramm zum Thema interprofessioneller Kinderschutz entwickelt. Zielgruppen sind insbesondere Fachkräfte aus dem medizinisch-therapeutischen Bereich sowie der Jugendhilfe. Des Weiteren sollen Angehörige der Polizei und der Bewährungshilfe sowie alle Fachkräfte, die im Rahmen ihrer Tätigkeiten mit Fällen von Kindesmisshandlungen in Berührung kommen, adressiert werden.

Das Projekt ist modular aufgebaut, in einem Basismodul wird Grundlagenwissen vermittelt, welches in den berufsfeldspezifischen Modulen Gesundheit und Soziales sowie Recht und Justiz vertieft werden soll. Insgesamt geben die Online-Module eine Übersicht über den Umgang mit sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Vernachlässigung und Kindesmisshandlungen sowie Frühe Hilfen. Sie umfassen Informationen zur Epidemiologie und Diagnostik von Misshandlungsformen, zu Entwicklungspsychologie und Entwicklungspsychopathologie sowie rechtlichen Grundlagen zu Fällen von Kindesmisshandlung. Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit im Kinderschutz thematisiert sowie die Sichtweisen der verschiedenen Professionen, die im Kinderschutzverfahren beteiligt sind, dargestellt.

Die Online-Module werden umfassend und begleitend evaluiert. Dabei wird erhoben inwieweit durch eine Teilnahme an den Online-Modulen ein Erwerb von Wissen, Handlungs- und emotionalen Kompetenzen sowie ein Transfer und die Dissemination der zur Verfügung gestellten Lerninhalte in die berufliche Praxis erreicht werden kann. Des Weiteren werden Befragungen zu Nutzerfreundlichkeit und Qualität der Plattform stattfinden.

Eine Teilnahme ist voraussichtlich ab Mitte Mai 2021 möglich. Interessierte können sich ab sofort unter https://bw-basiswissen.elearning-kinderschutz.de/Interessenten unverbindlich in eine Interessent*innenliste eintragen. Wir kontaktieren Sie per E-Mail, sobald die Registrierung für die Online-Module möglich ist. Die Teilnahme ist kostenlos.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://bw-basiswissen.elearning-kinderschutz.de und im Projektflyer (unten).

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an die folgende Kontaktadresse wenden:  basiswissen@elearning-kinderschutz.de

WICHTIGE Mitglieder-Info zur Einreichung von Akkreditierungsanträgen

(LPK BW) In letzter Zeit haben sehr kurzfristig eingereichte Anträge auf Akkreditierungen deutlich zugenommen. Deren Bearbeitung führt zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand, weshalb wir auf folgende ab dem 01.03.2021 geltende Regelungen hinweisen:

Fortbildungsveranstaltungen

Anträge für Fortbildungsveranstaltungen entsprechend der Kategorie A, B, C1, C2 und H der Fortbildungsordnung der LPK Baden-Württemberg müssen mindestens 5 Werktage vor Durchführung der jeweiligen Veranstaltung bei der LPK eingegangen sein. Anträge der Kategorie D, I und K müssen mindestens 10 Werktage vor Durchführung bei der LPK eingegangen sein.

Reflexive Veranstaltungen

Termine für reflexive Veranstaltungen (Kategorie C2 der Fortbildungsordnung der LPK Baden-Württemberg) müssen vor Durchführung der jeweiligen Veranstaltung bei der LPK gemeldet werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass zu spät eingereichte Anträge nicht bearbeitet werden können. Fortbildungsveranstaltungen, die bereits stattgefunden haben, werden nachträglich nicht mehr akkreditiert.

Corona-bedingte Sonderregelung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzt*innen und Vertragspsychotherapeut*innen nach § 95d SGB V

Aktualisierung unserer Meldung vom 05.02.2021

(LPK BW) Durch die Covid-19-Pandemie ist es Vertragsärzt*innen und Vertragspsychotherapeut*innen nur noch eingeschränkt möglich, Präsenzfortbildungen zu besuchen und hierdurch Fortbildungsnachweise zu erhalten. Auf Anfrage der KBV hin hat das Bundesministerium für Gesundheit nun einer weiteren Verlängerung der Frist zugestimmt. Die Änderung tritt rückwirkend zum 1. April 2020 in Kraft.

Die Frist für den Nachweis der fachlichen Fortbildung wird somit für Vertragsärzt*innen und Vertragspsychotherapeut*innen um zwölf Monate verlängert. Diese Verlängerung der Nachweispflicht der fachlichen Fortbildung nach § 95d SGB V gilt auch für Vertragsärzt*inne und Vertragspsychotherapeut*innen, die sich bereits im zweijährigen Nachholzeitraum befinden.

Für weitere Informationen: https://www.kvbawue.de/praxis/aktuelles/coronavirus-sars-cov-2/impfung-gegen-covid-19/

Corona-bedingte Sonderregelung zur Fortbildungsverpflichtung von Psychologischen Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und Psychotherapeut*innen nach § 136b SGB V i.V.m. der Richtlinie des G-BA

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 03. Dezember 2020 beschlossen, die Regelungen zur Fortbildung der Fachärzt*innen, der Psychologischen Psychotherapeut*innen sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen  im Krankenhaus erneut wie folgt zu ändern.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie und dem damit einhergehenden Mangel an Präsenzfortbildungen werden für alle fortbildungsverpflichteten Personen die am 1. April 2020 laufenden Fristen zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen gemäß § 2 Satz 1 und zur Erbringung des Fortbildungsnachweises gemäß § 3 Absatz 1 um zwölf Monate verlängert.

Für weitere Informationen: QS-Richtlinie des G-BA zu Ausnahmen QS-Anforderungen

 

Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg,
Ressort AFW-QS
Jägerstr. 40, 70174 Stuttgart.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an fortbildung@lpk-bw.de.

Ihr
Ressort Aus-, Fort und Weiterbildung & Qualitätssicherung

„Radikalisierungsprozesse wahrnehmen-einschätzen-handeln“

Handlungsempfehlung „Grundlagenwissen für Heilberufe zur Identifikation von Radikalisierungsprozessen als Risiko für Taten zielgerichteter Gewalt“ veröffentlicht

(LPK BW) Zum Abschluss des dreijährigen Projekts „Grundlagenwissen für Heilberufe zur Identifikation von Radikalisierungsprozessen als Risiko für Taten zielgerichteter Gewalt“ wurde von der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie der Uniklinik Ulm eine Handlungsempfehlung veröffentlicht, die Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen im Umgang mit extremistischen Einstellungen von Patient*innen und mit deren Angehörigen helfen soll. 

In der Handlungsempfehlung „Radikalisierungsprozesse wahrnehmen-einschätzen-handeln“ finden sich sowohl Informationen zu den Hintergründen von Radikalisierung, als auch konkrete Handlungsanweisungen im Umgang mit Gefährdungslagen. Insbesondere der strafrechtliche Teil ist umfassend ausgearbeitet sowie auch das Thema Kindeswohlgefährdung. Daneben finden sich Gesprächsbausteine für schwierige Kontaktsituationen und eine Zusammenstellung von Anlaufstellen für Fragen zum Thema, z. B. regional verortete Fachberatungsstellen. Das Projekt wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert.

Folgende Informationen stehen zur Verfügung:

Handlungsempfehlung zum Download

Bericht zum Projekt (englischsprachig)

Zudem können auch gedruckte Exemplare von beiden Dokumenten angefordert werden:

Kontakt: Thea Rau, thea.rau@uniklinik-ulm.de, Tel. 0731/500-61724

AFW/QS-Ressortleiter Dr. Jürgen Schmidt in den Ruhestand verabschiedet

(LPK BW) Zum Ende des Jahres 2020 geht der langjährige Leiter des Ressorts Aus-, Fort- und Weiterbildung der LPK Baden-Württemberg, Dr. Jürgen Schmidt, in den Ruhestand. Er kam im Frühsommer 2004 zur LPK, die damals, kurz nach ihrer Gründung 2001 noch im Aufbau war. Der damalige Vorstand unter Führung des ersten Kammerpräsidenten Detlev Kommer hatte ihn für das neu geschaffene Ressort AFW verpflichtet.

Digital und innovativ

37. Deutscher Psychotherapeutentag am 13. und 14. November

(BPtK) Der 37. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 13. und 14. November 2020 war bedingt durch die Corona-Pandemie der erste digitale DPT. Die Delegierten besprachen wichtige Weichenstellungen für die neue Musterweiterbildungsordnung (MWBO), die im Frühjahr nächsten Jahres verabschiedet werden soll. Für die jetzigen Psychologischen Psychotherapeut*innen (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJP) verabschiedete der DPT eine Ergänzung der MWBO um den Bereich Sozialmedizin. Weitere zentrale Themen waren der Bericht zum Projekt „Wirtschaftliche und berufliche Zukunft der im ambulanten Bereich tätigen Berufsangehörigen“, die Verabschiedung von Dokumentationsempfehlungen für psychotherapeutische Behandlungen, Beschlüsse zum Haushalt der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) 2021 und die Abstimmung über fünf Resolutionen zu aktuellen gesundheitspolitischen Themen.

LPK-Vertreterversammlung am 23./24.10.2020

Zwei wichtige Resolutionen verabschiedet

(LPK BW) Bedingt durch die Coronapandemie konnten sich die Delegierten der Vertreterversammlung (VV) nicht persönlich, sondern nur im Rahmen einer Videokonferenz treffen. Dank der hervorragenden Vorbereitung und Betreuung durch die Kammergeschäftsstelle konnte die Veranstaltung, die für die Beteiligten in dieser Form Neuland war, erfolgreich durchgeführt werden.

Am ersten Tag der VV standen die Diskussionen und Beschlüsse zum Haushaltsabschluss 2019 und dem Haushaltsplan 2020 auf der Tagesordnung sowie durch die Verschiebung der VV noch unerledigte „Aufträge“. So wurde der Antrag eingebracht, in der bereits seit Jahresbeginn laufenden neuen Kammerperiode die Arbeit im Arbeitskreis Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung fortzusetzen. Hierzu präsentierte Vorstandsmitglied Roland Straub als Behindertenbeauftragter und Koordinator des Arbeitskreises einen kurzen Überblick zum aktuellen Stand sowie zu geplanten Arbeitsschwerpunkten und stellte die aktiven Mitglieder kurz vor. Bedingt durch die gesetzlichen Änderungen wie dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) und neu geschaffener psychosozialer Einrichtungen bei Kommunen und Trägern hätten telefonische Anfragen wegen Psychotherapie für Menschen mit Intelligenzminderung deutlich zugenommen, Nachfragende seien nicht mehr nur die Angehörigen selbst, sondern zunehmend Mitarbeiter von Trägern sozialer Einrichtungen und Kommunen, Klinikambulanzen, Beratungsteams, Wohnbegleiter, usw., weswegen der Adressenpool einer dringenden Erweiterung bedürfe. Neben der fortlaufenden Aktualisierung der Info-Materialien, auf die bei Anfragen verwiesen werde, sollen deshalb auch erneut regionale Aktivitäten wie Qualitätszirkel und Fortbildungen initiiert oder unterstützt sowie zusätzlich wegen der stärkeren Vernetzung auch interprofessionell geplant werden. Die VV stimmte der Fortsetzung der Arbeit des Arbeitskreises ohne Gegenstimmen zu.

Bei der weiteren Präsentation des Haushalts und den Diskussionen wurde immer wieder deutlich, dass die Pandemie und die Maßnahmen zu deren Bekämpfung auch erhebliche Auswirkungen auf den Kammerhaushalt haben. Aufwendungen für Reisekosten und Veranstaltungen werden durch die Absage von Veranstaltungen und durch die Ersetzung von Präsenzterminen durch Videokonferenzen zwar deutlich niedriger ausfallen als im Haushaltsansatz. Dafür fallen aber die Kosten für die EDV höher aus als vorgesehen, denn die Umstellung der Präsenzsitzungen und Veranstaltungen auf webbasierte Konferenzen und auch die Umstellung der Arbeitsplätze der KammermitarbeiterInnen auf Homeoffice führte zu höheren EDV-Ausgaben. Nach ausführlicher Diskussion wurde der Haushaltsplan 2021 verabschiedet und die Rechnungsführerin und der gesamte Vorstand entlastet.

Der zweite Tag der VV begann mit der Verabschiedung des langjährigen Leiters des Ressorts Aus-, Fort- und Weiterbildung und Qualitätssicherung, Dr. Jürgen Schmidt. In der Würdigung seiner Verdienste für die Kammer betonten Vizepräsident Martin Klett und auch die langjährige Vorsitzende des Ausschusses Aus-, Fort- und Weiterbildung, Mareke de Brito Santos-Dodt das enorme Engagement von Jürgen Schmidt für die Kammer, insbesondere bei der Schaffung und ständigen Weiterentwicklung der Fortbildungsordnung, der Weiterbildungsordnung, der Akkreditierungsverfahren und vielem mehr (siehe auch den separaten Beitrag unten). Jürgen Schmidt bedankte sich in seiner Abschiedsrede für die Würdigungen seiner Arbeit und sprach sich bezüglich der Fort- und auch der Weiterbildungsordnung für eine größere Akzeptanz von Methoden/-Verfahrensvielfalt aus. Er wird dem Ressort erfreulicherweise als Berater für die Zeit des Übergangs auf seine Nachfolge zur Verfügung stehen.

Im anschließenden Vorstandsbericht informierte Kammerpräsident Dr. Munz zum Stand des elektronischen Heilberufeausweises, mit dessen Ausgabe im Frühjahr 2021 zu rechnen ist. Anschließend referierte Herr Munz den Stand der Musterweiterbildungsordnung, welche zur ersten Lesung auf dem Deutschen Psychotherapeutentag am 13./14.11.2020 ansteht.

Aufgrund von Hinweisen von Ermittlungsbehörden verdeutlichte  Präsident Munz, dass die Kammer keine Ausstellung von Gefälligkeitsgutachten von Psychotherapeut*innen zur Befreiung von der Maskenpflicht dulden dürfe und die Ahndung rechtswidriger Gutachten unterstütze und ggf. auch Berufsordnungsverfahren einleite.

Zur psychotherapeutischen Versorgung während der Corona-Pandemie verabschiedete die VV eine Resolution, in der die Politik aufgefordert wird, in Zusammenarbeit mit der Selbstverwaltung und anderen für die Versorgung Verantwortlichen die Rahmenbedingungen weiterhin so zu gestalten, dass die Arbeit in Praxen, Kliniken und anderen Versorgungseinrichtungen im notwendigen Umfang auch bei steigenden Fallzahlen fortgesetzt werden kann.

Resolution 1: Umsetzung der Studiengänge nach dem reformierten Psychotherapeutengesetz steht in Baden-Württemberg aus

Resolution 2: Versorgung von psychisch kranken Menschen während der Corona-Pandemie

 

KVBW hat Nachweisfrist für die Fortbildung nach § 95d SGB um 9 Monate verlängert

(LPK BW) Der Vorstand der KVBW hat am 13.10.2020 folgendes mitgeteilt: Bis 30.09.2020 konnte die Fortbildungspflicht mit nur 200 Punkten anstatt regulär mit 250 Punkten nachgewiesen werden. Diese Regelung ist jetzt ausgelaufen. Die Frist zum Nachweis der Fortbildungspflicht wurde auf Bundesebene aktuell bis zum 31.12.2020 verlängert (insgesamt gültig vom 01.04.2020 bis 31.12.2020). Davon abgeleitet erhält in Baden-Württemberg jedes Mitglied auf das Ende seines individuellen Nachweiszeitraumes eine Verlängerung um neun Monate. Am Ende dieses verlängerten Zeitraumes sind dann wieder 250 Punkte über ein Zertifikat der Kammer nachzuweisen.