Schlagwortarchiv für: Fachtagung

PsychVVG soll Weichen für eine bessere Qualität stellen

BPtK-Symposium „Weiterentwicklung des Psych-Entgeltsystems“

(BPtK) Mit dem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung psychiatrischer und psychosomatischer Leistungen (PsychVVG) hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe die seit Jahren kontrovers geführte Debatte um die Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) vorerst beendet. Nach dem PsychVVG soll es grundsätzlich bei einem Budgetsystem bleiben. Gleichzeitig sollen aber die Weichen für mehr Leistungsgerechtigkeit und Transparenz sowie eine bessere Versorgungsqualität in den Kliniken gestellt werden. Auf dem Symposium der Bundespsychotherapeutenkammer „Weiterentwicklung des Psych-Entgeltsystems“ am 23. Juni 2016 in Berlin diskutierte Bundesgesundheitsminister Gröhe seine Pläne mit der Fachöffentlichkeit.

Psychotherapeutische Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen

Erfolgreiche Auftaktveranstaltung am 9. Dezember 2015 in Stuttgart

(LPK BW) Großen Andrang gab es vergangenen Mittwoch bei der ersten gemeinsamen Fortbildung der Landespsychotherapeutenkammer (LPK), der Landesärztekammer (LÄK) und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg zum Thema „Psychotherapeutische Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen. Fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen“. Ca. 150 Mitglieder der beiden Landeskammern zeigten sich sehr interessiert und engagiert, die Vorträge von Jama Maqsudi, Dieter David und Ulrike Schneck zu hören und zu diskutieren.

Dr. Ingrid Rote-Kirchberger, Ärztliche Psychotherapeutin und Birgitt Lackus-Reitter, Psychologische Psychotherapeutin, beide Menschrechtsbeauftragte ihrer Kammern, führten in das Thema ein. Birgitt Lackus-Reitter informierte über die bisherige Zusammenarbeit zwischen LÄK und LPK, insbesondere auch über den jüngst gemeinsam veröffentlichten 2. Versorgungsbericht „Traumatisierte MigrantInnen“ sowie über den BPtK-Ratgeber zum Antrag auf befristete Zulassung für die Behandlung traumatisierter Flüchtlinge. Ingrid Rote-Kirchberger verwies u.a. auf das von Bundesärztekammer und Bundespsychotherapeutenkammer gemeinsam vorgeschlagenen Modellprojekt zur Finanzierung der Psychotherapeutischen Versorgung traumatisierter Flüchtlinge.

LPK-Fachtag zu Rechtsfragen in der Kinder- und Jugendlichensychotherapie

Berufsrecht – eine Herausforderung von Fällen und Fallen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, 25. Juli 2015

(LPK BW) Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen steht in einem besonderen rechtlichen Spannungsfeld zwischen der Beziehung von Therapeut und Kind und der Beziehung von Therapeut und Eltern. Daraus können Konflikte im Arbeitsbündnis entstehen mit vielfältigen Fragestellungen.

Der LPK-Fachtag zu berufsrechtlichen Themen in der Kinder und Jugendlichenpsychotherapie war am 25. Juli in Stuttgart war mit ca. 150 Teilnehmern sehr gut besucht. U.a. Folgende Themenkomplexe stehen im Fokus:

  • Aufklärung des Patienten
  • Anforderungen aus dem Patientenrechtegesetz: Dokumentationspflicht, Einsichtsrecht des Patienten
  • Umgang mit Sorgerechtskonstellationen
  • Schweigepflicht: u.a. Auskunftsverlangen von Dritten
  • Krisensituationen: Suizidalität, Kindeswohlgefährdung
  • Versicherungsrechtliche Fragen

Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen steht in einem besonderen rechtlichen Spannungsfeld zwischen der Beziehung von Therapeut/Kind sowie Therapeut/Beziehungspersonen bzw. Eltern. Diese Problematik hatten LPK-Vorstandsmitglied Kristiane Göpel und der Ausschuss für KJP-Versorgung während dieses Fachtages sowohl theoretisch in Vorträgen von Prof. Dr. Stellpflug, Justitiar der BPtK, und Kammeranwalt Seeburger, als auch praktisch in der Vorstellung von Fällen aus der Behandlungspraxis geschickt miteinander verzahnt. In den beiden Vorträgen wurde die Vielfältigkeit der Rechtsprechung sichtbar. Es wurden Vergleiche der unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen herangezogen, Entscheidungen und Gerichtsurteile erläutert und das Patientenrechtegesetz in seinen relevanten Passagen erklärt. Die von den Ausschussmitgliedern vorgetragenen Fallbeispiele wurden in ausführlicher berufsrechtlicher Erläuterung von LPK-Rechtsreferentin Stephanie Tessmer beantwortet. Die Vorträge und Fallbeispiele sollen den Anfang einer fortlaufenden Diskussion über Rechtsfragen eröffnen, die künftig auf www.lpk-bw.de zu finden sein werden.

Fachtag Rechtsfragen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

(LPK BW) Am 25.07.2015 wird der KJP-Ausschuss gemeinsam mit dem LPK-Vorstand einen Fachtag in Stuttgart durchführen, der sich mit Rechtsfragen in der Praxis von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten beschäftigen soll. Für einen Einführungsvortrag konnte Prof. Dr. Stellflug, Justitiar der BPtK, gewonnen werden. Im Anschluss berichten die Mitglieder des Ausschusses über aktuelle Fälle aus ihren Praxen, ergänzt durch bei der LPK eingegangene Beschwerdefälle. Kammeranwalt Manfred Seeburger wird mit der Justitiarin der Kammer, Stephanie Tessmer, für die Diskussion zur Verfügung stehen. Neue gesetzliche Vorgaben, z.B. durch das Patientenrechtegesetz, gaben den Anstoß für diesen Rechtstag. Sie sorgen für Verunsicherung im Umgang mit Patienten z.B. hinsichtlich Dokumentationspflicht. Beschwerdefälle, die bei der Kammer eintreffen, erinnern immer wieder daran, wie kompliziert für KJP das Thema Aufklärung am Anfang eines Patientenkontaktes ist und welche Gradwanderung das Thema Sorgerecht beinhalten kann. Das Einhalten der Schweigepflicht in einem Kontext von mehreren Personen, mit denen KJPs in der therapeutischen Situation arbeiten, ist ebenfalls sehr sensibel. Bitte vermerken Sie schon jetzt diesen Termin in ihrem Kalender.

Referenten:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin H. Stellpflug, M. A. (Lond.) ist Fachanwalt für Medizinrecht und für Sozialrecht und Partner der auf das Gesundheitsrecht spezialisierten Kanzlei DIERKS+BOHLE in Berlin. Seit Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes bildet die Beratung und Interessenvertretung der Psychotherapeuten einen Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit. Als Justitiar der Bundespsychotherapeutenkammer hat er die Entstehung der Musterberufsordnung dicht begleitet. Er ist Autor zahlreicher medizinrechtlicher Veröffentlichungen und Professor für Gesundheitsrecht und Ethik an der Psychologischen Hochschule Berlin.

Oberstaatsanwalt Manfred Seeburger ist ständiger Vertreter des Generalstaatsanwalts in Stuttgart (seit 2009), davor leitender Staatsanwalt und Oberstaatsanwalt in Stuttgart (2002-2009) und Ulm (1999-2002). Davor Tätigkeiten als Referent und später Referatsleiter in der Strafrechtsabteilung des Justizministeriums Baden-Württemberg sowie als Richter am Amts- und am Landgericht Freiburg. Jurastudium in Freiburg von 1974-1978.