Schlagwortarchiv für: E-Health

Keine voreilige Einführung digitaler Identitäten

BPtK fordert zunächst Nachweis ausreichender Datensicherheit

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) lehnt die voreilige Einführung digitaler Identitäten ab, wie sie mit dem Referentenentwurf des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) geplant ist. „Der Heilberufsausweis, die elektronische Gesundheitskarte und ein sicherer Router („Konnektor“) sind entscheidende Elemente der Datensicherheit in der Telematik-Infrastruktur. Diesen hohen Datenschutz aufzugeben, ohne dass das neue Sicherheitssystem überhaupt ausreichend beschrieben und getestet ist, ist ein unverantwortlicher Schnellschuss“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Eine Authentifizierung ohne Chipkarte muss erst den Nachweis erbringen, dass sie genauso sicher ist wie die bisherige Zwei-Karten-Lösung aus elektronischer Gesundheitskarte und Heilberufsausweis.“

Der Referentenentwurf sieht vor, dass digitale Identitäten zur Authentifizierung in der Telematik-Infrastruktur eingeführt werden, die unabhängig von einer Chipkarte bestehen. Damit vollzieht der Gesetzgeber eine grundsätzliche Wende in der Sicherheitsarchitektur der Telematik-Infrastruktur, ohne dass die neuen Regelungen erprobt wurden. „Eine solche überstürzte Einführung gefährdet das Vertrauen in das gesamte Telematik-Projekt“, stellt BPtK-Präsident Munz fest.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat bereits Sicherheitsbedenken gegenüber einem digitalen Austausch von Gesundheitsdaten ohne Chipkarten und physischen Konnektor geäußert. „Über Jahre entwickelte hohe Sicherheitsstandards können nicht von heute auf morgen einfach abgeschafft werden, ohne dass die neuen Standards angemessen geplant und erprobt wurden“, kritisiert Munz. „Die Gesellschaft für Telematik und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik müssen ausreichend Zeit bekommen, um Sicherheitsfragen zu klären und die sich daraus ergebenden Anforderungen zu definieren.“

Digital und innovativ

37. Deutscher Psychotherapeutentag am 13. und 14. November

(BPtK) Der 37. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 13. und 14. November 2020 war bedingt durch die Corona-Pandemie der erste digitale DPT. Die Delegierten besprachen wichtige Weichenstellungen für die neue Musterweiterbildungsordnung (MWBO), die im Frühjahr nächsten Jahres verabschiedet werden soll. Für die jetzigen Psychologischen Psychotherapeut*innen (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJP) verabschiedete der DPT eine Ergänzung der MWBO um den Bereich Sozialmedizin. Weitere zentrale Themen waren der Bericht zum Projekt „Wirtschaftliche und berufliche Zukunft der im ambulanten Bereich tätigen Berufsangehörigen“, die Verabschiedung von Dokumentationsempfehlungen für psychotherapeutische Behandlungen, Beschlüsse zum Haushalt der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) 2021 und die Abstimmung über fünf Resolutionen zu aktuellen gesundheitspolitischen Themen.

Digitale Anwendungen und Coronakrise

Videokonferenz europäischer Psychotherapeut*innen am 29. September

(BPtK) Digitale Anwendungen wie die Onlinesprechstunde, internetbasierte Therapieprogramme und mobile Apps können gerade in Zeiten von Corona dazu beitragen, Therapien weiterzuführen und Menschen in der Krise zu helfen. Bei einer erforderlichen psychotherapeutischen Behandlung ist ein direkter persönlicher Kontakt der Patient*innen mit den behandelnden Psychotherapeut*innen nicht zu ersetzen und immer wieder erforderlich. So das Fazit einer Expertenrunde von klinischen Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen aus 12 europäischen Ländern. Dazu veranstaltete die Bundespsychotherapeutenkammer mit dem Netzwerk für Psychotherapie in Europa (NPCE) eine Videokonferenz am 29. September 2020. Auf der Webseite npce.eu ist dazu ein ausführlicher englischsprachiger Bericht zu finden.

Präsenz- und Videobehandlung kombinieren

Neue BPtK-Studie „Videobehandlung“

(BPtK) Neun von zehn Psychotherapeut*innen (88,5 Prozent) können sich vorstellen, auch nach Ende der Pandemie Videobehandlungen durchzuführen. Allerdings will dies die Hälfte nicht mehr so häufig tun, wie während der Corona-Pandemie. Das ist das Ergebnis einer Online-Befragung von rund 3.500 Psychotherapeut*innen zu ihren Erfahrungen mit Videobehandlungen während der ersten Welle der Corona-Pandemie.

„Die Corona-Pandemie hat zu einem massiven Innovationsschub bei Videobehandlungen geführt. Fast alle Psychotherapeut*innen haben Behandlungen per Videotelefonie durchgeführt und fast alle haben dies erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie gemacht,“ erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Nach den Erfahrungen der Psychotherapeut*innen sind Videobehandlungen eine wichtige Ergänzung, aber kein Ersatz für Behandlungen im unmittelbaren Kontakt. Bei Videobehandlungen ist die nonverbale Wahrnehmung eingeschränkt und es können nicht alle psychotherapeutischen Interventionen durchgeführt werden.

„Mit Videobehandlungen lassen sich zudem nicht alle Patient*innen erreichen,“ erklärt Munz. Schlecht zu erreichen sind kleine Kinder, ältere Menschen, aber auch Menschen, die nicht über die notwendige technische Ausstattung oder einen ungestörten Raum für die Videobehandlung verfügen. „Hilfreich sind Videobehandlungen, um die Behandlungskontinuität zu verbessern.  Menschen mit chronischen körperlichen Erkrankungen oder Menschen, die aufgrund ihrer Arbeit viel reisen müssen, ersparen sie Wege zur Praxis oder machen es überhaupt erst möglich, Behandlungstermine wahrzunehmen,“ betont der BPtK-Präsident. Das größte Hindernis bei Videobehandlungen sind instabile Internetverbindungen. Aufgrund technischer Störungen brachen Behandlungen ab, waren Gesprächspartner*innen nicht zu verstehen oder flackerte das Bild. Auf dem Land war die Internetverbindung bei rund 40 Prozent der Patient*innen nicht ausreichend, in Großstädten immerhin noch bei 25 Prozent.

Die BPtK fordert:

  • Psychotherapeut*innen müssen je nach Patient*in eigenverantwortlich entscheiden können, ob und wie oft eine Videobehandlung angemessen ist. Dabei sollte eine Psychotherapie aus einer Hand gewährleistet werden, unabhängig davon, ob sie als Präsenz- oder Videobehandlung durchgeführt wird. Menschen müssen bei Krisen ihre Psychotherapeut*in kurzfristig in ihrer Praxis aufsuchen können. Dafür ist eine räumliche Nähe zwischen Psychotherapeut*in und Patient*in notwendig. Videobehandlungen müssen deshalb regional verankert werden.
  • Psychotherapeutische Behandlungen sollten künftig deutlich flexibler auch per Videotelefonat erbracht und abgerechnet werden können. Die von den Psychotherapeut*innen in ihren Berufsordnungen definierten Sorgfaltspflichten sichern die Qualität der Behandlungen.
  • Es müssen dringend die ausreichenden technischen Voraussetzungen für eine störungsfreie Behandlung per Video geschaffen werden. Der fehlende Ausbau des Internets ist das größte Hindernis für eine Digitalisierung der Gesundheitsversorgung.
  • Digitalisierung kann sozial benachteiligte Patient*innen von der psychotherapeutischen Versorgung ausschließen. Für Menschen mit wenigen sozioökonomischen Ressourcen sind deshalb in ihren Wohnvierteln vermehrt Beratungs- und Behandlungsangebote zu schaffen. Für ältere Menschen ist eine systematische Förderung aufsuchender Psychotherapie in deren Wohnungen und in Altenheimen notwendig.

Corona-Sonderregelungen: Kein Ausschluss der Neuerkrankten

BPtK fordert Telefonbehandlung für neue Patient*innen

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, dass auch psychisch kranke Menschen, die neu erkrankt sind, telefonisch psychotherapeutisch beraten und behandelt werden können, wenn sie während der Coronakrise nicht anders versorgt werden können. „Der Ausschluss von Neuerkrankten von der psychotherapeutischen Telefonversorgung ist befremdlich“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „In einem sozialen Gesundheitssystem muss jede Kranke* Anspruch auf professionelle Hilfe haben.“

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben beschlossen, dass auch während der zweiten Corona-Welle Psychotherapeut*innen rund eine psychotherapeutische Sitzung pro Monat (bis zu 20-mal 10 Minuten pro Patient*in pro Quartal) telefonisch beraten und behandeln können. „Für eine intensivere Behandlung stark belasteter Patient*innen reicht dies nicht aus“, kritisiert BPtK-Präsident Dr. Munz. „Unerklärlich ist, dass nicht auch Neuerkrankte, wenn es nicht anders möglich ist, telefonisch beraten und behandelt werden können. Dazu zählen insbesondere ältere Menschen oder solche mit somatischen Erkrankungen, die aufgrund der Ansteckungsgefahr nicht in die Praxen kommen können. Außerdem verfügen viele von ihnen nicht über die technischen Voraussetzungen, eine Videosprechstunde nutzen zu können oder sie leben in ländlichen Regionen mit unzureichender Internetanbindung.“ Der Ausschluss von der Telefonbehandlung trifft aber auch Kinder und Jugendliche, deren Familien sich finanziell die technische Ausrüstung nicht leisten können, um sich per Videogespräch von einer Psychotherapeut*in beraten und behandeln zu lassen.

„Sollte es keine andere Möglichkeit geben, ist der telefonische Kontakt unverzichtbar, um die psychotherapeutische Versorgung aufrechtzuerhalten“, erklärt BPtK-Präsident Munz. „Schon während der erste Corona-Welle haben wir beobachtet, dass sich depressive und Angstsymptome verstärken. Deshalb rufen uns täglich Patient*innen an, die Beratung und Behandlung benötigen, aber vorher noch nicht in unseren Praxen waren.“

Unerklärlich ist für uns außerdem die Regelung, dass die Akutbehandlung nicht per Video erbracht werden kann. Gerade sie gäbe die Möglichkeit, mit bis zu 24-mal 25 Minuten Patient*innen in akuten Krisen rasch behandeln zu können. Eine patientenorientierte Lösung wäre es, während der Corona-Pandemie psychotherapeutische Leistungen generell auch per Telefon erbringen zu können.“

Erste geprüfte Gesundheits-Apps zugelassen

Neue BPtK-Praxis-Info „Digitale Gesundheitsanwendungen“

(BPtK) Seit gestern sind die ersten zwei Gesundheits-Apps zugelassen, die von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen verordnet werden können. Sie sind im staatlichen Verzeichnis geprüfter Gesundheits-Apps (https://diga.bfarm.de) aufgeführt. Zu den ersten beiden digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) gehört auch schon eine App, die die Behandlung von Angsterkrankungen unterstützen kann. Sie beinhaltet zum Beispiel Informationen zu Angsterkrankungen, Übungen zum Umgang mit angstfördernden Gedanken und Achtsamkeitsübungen. „Es ist positiv, dass die Wirksamkeit der DiGA durch eine randomisiert-kontrollierte Studie nachgewiesen wurde“, betont Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Wirksamkeitsnachweise auf diesem Niveau wünschen wir uns auch für die nächsten DiGAs.“

Die BPtK stellt gleichzeitig Psychotherapeut*innen, die DiGAs nutzen wollen, eine neue Praxis-Info „Digitale Gesundheitsanwendungen“ zur Verfügung. Darin hat sie die rechtlichen und fachlichen Regelungen zusammengefasst. Die Praxis-Info informiert darüber, was beim Einsatz von DiGAs zu beachten ist, wie sie in die psychotherapeutische Versorgung integriert werden können und wie eine geeignete DiGA ausgewählt werden kann. „Im Verzeichnis ist erkennbar, ob wirklich bereits ein ausreichender Wirksamkeitsnachweis vorliegt“, erläutert BPtK-Präsident Munz. „Von der Verordnung von DiGAs, die sich noch im Probelauf befinden, raten wir ab. Unsere Patient*innen sind keine Versuchskaninchen.“

Fast 20 Prozent erkranken an einer psychischen Störung

BPtK-Faktenblatt „Psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen“

(BPtK) Fast 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland erkranken innerhalb eines Jahres an einer psychischen Störung. Häufigste Störungen sind Angststörungen, depressive, hyperkinetische sowie dissoziale Störungen (dauerhaft aufsässiges und aggressives Verhalten). Wer als Kind oder Jugendliche* psychisch erkrankt, ist auch als Erwachsene* psychisch stärker gefährdet. Über die Hälfte aller psychischen Erkrankungen entstehen bereits vor dem 19. Lebensjahr. Das sind die zentralen Kennziffern des „Faktenblatts Psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen“, das die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) heute veröffentlicht hat.

„Psychische Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen werden immer noch viel zu häufig nicht erkannt und behandelt“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Obwohl jedes fünfte Kind und jede fünfte Jugendliche* innerhalb eines Jahres psychisch erkranken, ist nur jede 20. unter 18-Jährige* in einer psychotherapeutischen Praxis in Behandlung. Dieses Missverhältnis ist für ihre Zukunft gravierend, da nicht behandelte Ängste und Depressionen im Kindes- und Jugendalter deutlich das Risiko erhöhen, im Erwachsenenalter erneut psychisch zu erkranken.“

Auch psychische Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen können lange dauern. Bei der Hälfte der Kinder, die psychische Auffälligkeiten entwickeln, bleiben diese über zwei Jahre bestehen. Ein Drittel ist auch sechs Jahre später noch psychisch auffällig. Je schwerer und langwieriger psychische Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter werden, desto aufwendiger und teurer ist die Behandlung. Die Behandlung von Kindern und Jugendlichen in einer psychotherapeutischen Praxis kostet schätzungsweise rund 3.000 Euro. Die Kosten für eine stationäre Behandlung liegen erheblich höher. Mehr als die Hälfte der unter 18-Jährigen bleiben infolge psychischer Erkrankungen länger als einen Monat im Krankenhaus. Die Behandlung eines depressiv kranken Kindes in einem psychiatrischen Krankenhaus kann durchschnittlich über 12.000 Euro kosten.

Psychische Erkrankungen sind auch Ausdruck sozialer Ungleichheit. Kinder und Jugendliche erkranken häufiger an psychischen Störungen, wenn die Eltern einen niedrigen oder mittleren Bildungsabschluss oder ein geringes Einkommen haben. In Familien mit wenigen sozioökonomischen Ressourcen sind Kinder zweieinhalbmal so oft psychisch auffällig wie in Familien mit hohen sozioökonomischen Ressourcen. Bei Kindern aus Familien mit mittlerem Bildungsniveau (zum Beispiel anerkannte Berufsausbildung) ist das Risiko, an einer Angststörung oder einer Depression zu erkranken, 20 bis 30 Prozent höher als bei Kindern aus Familien mit hohem Bildungshintergrund. Das geringste Risiko haben Kinder aus Akademikerhaushalten.

Corona-Sonderregelungen für Privatversicherte erneut verlängert

Hygienezuschlag wird auf 1,0-fachen Satz reduziert

(BPtK) Versicherte der privaten Krankenversicherung können während der Corona-Pandemie weiterhin unbürokratisch ihre psychotherapeutische Behandlung per Videotelefonat durchführen. Die entsprechenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, privater Krankenversicherung und Beihilfe wurden bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.

Auch die Abrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwendiger Hygienemaßnahmen während der Corona-Pandemie nach Nummer 245 GOÄ analog wurde bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Allerdings sieht die Kompromisslösung ab dem 1. Oktober nur noch den 1,0-fachen Satz in Höhe von 6,41 Euro je Sitzung vor. Ursprünglich sollte die Abrechnungsempfehlung, die anfangs bis zum 30. Juni 2020 befristet war, nach der Verlängerung zum 30. September 2020 auslaufen. Aufgrund der ansteigenden Infektionszahlen wird die Regelung jedoch bis zum Jahresende fortgeführt.

Die Berechnung der Analoggebühr Nr. 245 GOÄ ist auch für Psychotherapeut*innen einmal je Sitzung zum 1,0-fachen Satz möglich. Voraussetzung hierfür ist der unmittelbare, persönliche Kontakt zwischen Psychotherapeut*in und Patient*in.

Corona-Sonderregelungen für gesetzlich Versicherte verlängert

Videobehandlung bis zum 31. Dezember weiter unbegrenzt möglich

(BPtK) Psychotherapeut*innen können Videobehandlungen während der Coronakrise weiter bis zum 31. Dezember 2020 unbegrenzt anbieten. Auch im vierten Quartal gelten die Sonderregelungen. Danach können grundsätzlich Einzelsitzungen und in begründeten Fällen auch psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen per Videotelefonat durchgeführt werden, und zwar ohne Grenzen bei der Anzahl der Patient*innen und Leistungsmenge. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen geeinigt.

Dagegen ist die telefonische Unterstützung von Patient*innen, die bereits in psychotherapeutischer Behandlung sind, nicht mehr abrechenbar. Diese Sonderregelung, die bereits befristet für das zweite Quartal geschaffen worden war, wurde trotz ansteigender Fallzahlen nicht wieder eingeführt.

Akutbehandlung und Gruppenpsychotherapie können weiterhin nicht per Video erbracht werden. Genehmigte Leistungen einer Gruppenpsychotherapie können jedoch ohne weiteren bürokratischen Aufwand in Einzelsitzungen umgewandelt werden. Dafür muss kein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden oder ein Bericht an die Gutachter*in erfolgen.

„Wie waren Ihre Erfahrungen mit der Videobehandlung?“

Teilnahme an BPtK-Onlinebefragung noch bis Mitte August möglich

(BPtK) Die Corona-Pandemie hatte auch dies verändert: Weil viele Patient*innen sonst nicht erreichbar waren, boten Psychotherapeut*innen ihnen Videobehandlungen an. Jetzt will die Bundespsychotherapeutenkammer wissen: „Wie waren Ihre Erfahrungen?“. Es geht darum, Nutzen und Grenzen dieser Fernbehandlung besser einschätzen zu können. Die Befragung richtet sich an alle Psychotherapeut*innen unabhängig davon, ob sie diese bereits vor oder während der Corona-Pandemie eingesetzt haben, diese häufig oder gar nicht nutzen und ob sie sie als hilfreich oder problematisch beurteilen. Die Antworten sollen helfen, die gesundheitspolitische Diskussion über Videobehandlung nach der Corona-Pandemie mit den Erfahrungen der Praktiker*innen fundiert führen zu können.

Die Onlinebefragung ist noch bis Mitte August möglich und richtet sich an alle Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen. Die Beantwortung des gesamten Fragebogens dauert circa fünfzehn Minuten. Dabei werden keine personenbezogenen Daten erhoben, sodass die Teilnehmer*innen anonym bleiben. Zur Onlinebefragung gelangen Sie über den folgenden Link: https://www.soscisurvey.de/test205913/.