Schlagwortarchiv für: E-Health

Regionale Verankerung von digitalen Anwendungen sichern

BPtK zum Entwurf eines Digitalgesetzes (DigiG)

(BPtK) Digitale Gesundheitsanwendungen und videogestützte Psychotherapie müssen konsequent in die bestehenden Versorgungsstrukturen eingebettet werden, um eine Verbesserung der Versorgung darzustellen. Das ist eine Kernforderung in der heute veröffentlichten Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zum Entwurf eines Digitalgesetzes (DigiG). Diese Chance wird mit dem Entwurf des Digitalgesetzes jedoch verpasst. „Werden digitale Anwendungen losgelöst eingesetzt, senkt dies Qualitätsstandards in der Versorgung und gefährdet die Patientensicherheit“, betont Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK.

Insbesondere in der Psychotherapie muss sichergestellt sein, dass Patient*innen jederzeit die Praxis ihrer behandelnden Psychotherapeut*in aufsuchen können, beispielsweise dann, wenn eine Psychotherapie per Video nicht mehr möglich ist, weil sich der psychische Gesundheitszustand der Patient*in verschlechtert. Egal ob in Präsenz oder videogestützt, die Behandlung sollte aus einer Hand gewährleistet sein, um unnötige Therapeutenwechsel zu vermeiden. Videogestützte Psychotherapie eignet sich nicht für alle Patient*innen, deshalb ist eine sorgfältige Indikationsstellung vorab erforderlich. „Die Anzahl der Patient*innen, die per Video behandelt werden dürfen, sollte begrenzt bleiben“, fordert Benecke. „Psychotherapie muss regional verankert sein. Patientengruppen, bei denen eine videogestützte Therapie nicht möglich oder nicht indiziert ist, dürfen vom Zugang zur Psychotherapie nicht strukturell benachteiligt werden.“

LPK-Vertreterversammlung am 18. März 2023

(LPK BW) Die Vertreterversammlung (VV) der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) fand am 18.03.2023 im Steigenberger Hotel Stuttgart statt.

Zu Beginn gedachte die Versammlung des Todes von Hans Metsch, der als Kammermitglied in der Gründungsphase der Kammer aktiv war und lange die LPK-Homepage betreut hat.

Im Vorstandsbericht legte Kammerpräsident Dr. Munz die Aktivitäten der Kammer seit der letzten VV dar. Er informierte zum aktuellen Stand der Weiterbildung und den Aktionen zu deren Finanzierung sowie zum Stand bzgl. e-Logbuch. Weiterhin berichtete er zur neuen Richtlinie zur Komplexversorgung psychisch schwer kranker Menschen.

Studie: Einstellungen gegenüber virtueller Realität in der Therapie

Bitte um Teilnahme

(LPK BW) Der Lehrstuhl für Behaviorale Psychotherapie der Technischen Universität (TU) Dresden lädt zur Teilnahme an einer neuen Online-Studie ein. Gegenstand der Untersuchung sind die Einstellungen unter angehenden und approbierten Psychotherapeut:innen gegenüber der Nutzung virtueller Realität, insbesondere in der Expositionstherapie bei Angststörungen. Dabei sollen zusätzlich Informationen über Ihre therapeutische Arbeit, Ihre Erfahrungen mit der Durchführung von klassischer Expositionstherapie, und zu Ihrem Umgang mit modernen Technologien erfragt werden. Die Umfrage wird in etwa 20 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen.

Bei Interesse kann in einem zweiten Teil der Studie modernste VR-Technologie persönlich ausprobiert werden.

Die Teilnahme am zweiten Studienteil wird mit 5 Fortbildungspunkten der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK; Kategorie C1) vergütet.

WICHTIG: Für eine Teilnahme an dieser Studie sind weder Erfahrungen in der Nutzung virtueller Realität, noch in der psychotherapeutischen Angstbehandlung zwingend notwendig. Sowohl die Einstellungen erfahrener, als auch unerfahrener Kolleg:innen sind gefragt.

Die einzigen Voraussetzungen für eine Teilnahme sind Volljährigkeit (18 Jahre oder älter) und Einwilligungsfähigkeit, sowie eine angefangene oder abgeschlossene Psychotherapieausbildung in einem der vier in Deutschland anerkannten Leitlinienverfahren.

Wenn Sie an der Untersuchung teilnehmen möchten, nutzen Sie bitte den folgenden Link: https://umfragen.psych.tu-dresden.de/sozsci/DIVREX/

Die Datenerhebung erfolgt komplett anonym, anhand Ihrer Angaben lassen sich also keine Rückschlüsse auf Ihre Identität ziehen. Für die Teilnahme an dem optionalen zweiten Teil der Studie können Sie jedoch Ihre Kontaktdaten angeben, die gemäß der Datenschutzbestimmungen aufbewahrt werden.

Weitere Informationen, die detaillierten Teilnahmeinformationen und die Datenschutzerklärung finden Sie auf der Studienhomepage.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Studienleiter per E-Mail unter divrex@tu-dresden.de zur Verfügung.

Dr. Andrea Benecke ist neue Präsidentin der BPtK

42. Deutscher Psychotherapeutentag in Frankfurt

(BPtK) Am 5. und 6. Mai 2023 fand der 42. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) in Frankfurt am Main statt. Mit Spannung wurde die Wahl des neuen Vorstands der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) erwartet, denn Dr. Dietrich Munz hatte im Vorfeld angekündigt, nach 8-jähriger Präsidentschaft nicht mehr für dieses Amt zu kandidieren. Als neue Präsidentin wurde Dr. Andrea Benecke gewählt. Der 42. DPT fiel zeitlich zusammen mit dem Start der Zeichnungsfrist für die beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition zur finanziellen Förderung der Weiterbildung. Daneben wurden auch die Themen Wartezeiten sowie gesellschaftliche Krisen wie die Klimakrise beraten.

Digitalisierungsstrategie des BMG ist eine politische Enttäuschung

BPtK vermisst konkrete Aussagen zu zentralen Fragen

(BPtK) „Der Erfolg der Digitalisierung und ihres Kernprojekts, der elektronischen Patientenakte, wird davon abhängen, ob diese im Versorgungsalltag Nutzen stiftet oder nur bürokratische Belastungen schafft. Wir hatten uns von der Digitalisierungsstrategie des Bundesgesundheitsministeriums erhofft, dass hier zentrale Fragen beantwortet werden“, sagt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Gerade weil wir das Ziel einer weiteren Verbesserung der Versorgung teilen, sind wir enttäuscht, dass erneut die Chance verpasst wurde, tragfähige Rahmenvorgaben für die Umsetzung der Digitalisierung zu setzen.“

Gestern hat das Bundesgesundheitsministerium seine lange angekündigte „Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege“ vorgestellt. Aus Sicht der Bundespsychotherapeutenkammer kommt diese an vielen Stellen über Gemeinplätze und bloße Zielvorstellungen nicht hinaus. Beispielsweise fehlt jede Aussage dazu, welche Daten auf welchen Wegen in die elektronische Patientenakte gelangen – ein Thema, das gerade für Menschen mit psychischen Erkrankungen und die sie behandelnden Psychotherapeut*innen von zentraler Bedeutung ist. Auch wird postuliert, dass in Zukunft jeder Mensch von Geburt an eine elektronische Patientenakte (ePA) haben soll. Die damit verbundenen Fragen der Zugriffsrechte von Kindern, Jugendlichen und Eltern werden jedoch nicht einmal erwähnt. Die Liste weiterer unbeantworteter Fragen ist lang.

„Die Hoffnung, mithilfe der ePA umfangreiche und vor allem verlässliche Daten für die Forschung und die Versorgungssteuerung zu generieren, wird sich zerschlagen, wenn die ePA von Patient*innen und Versorgenden nicht als nützliches, einfach zu handhabendes und vertrauenswürdiges Instrument akzeptiert wird“, betont Dr. Dietrich Munz. „Ohne Mehrwert für die Versorgung und ohne kluge, datenschutzrechtlich einwandfreie Umsetzung wird sich auch auf dem Umweg über Verordnungen auf der EU-Ebene keine Nutzung der ePA im deutschen Versorgungsalltag durchsetzen lassen.“ Die BPtK fordert deshalb, die Digitalisierungsstrategie schnellstmöglich mit konkreten Konzepten zur Umsetzung zu unterfüttern und dabei die Kompetenz der in der Versorgung Tätigen einschließlich der Psychotherapeutenschaft umfassend miteinzubeziehen. Entsprechend erneuert die BPtK hier ihre Forderung, endlich in den Kreis der Gesellschafter der gematik aufgenommen zu werden.

Klimakrise und Weiterbildung

41. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin

(BPtK) Der 41. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) tagte am 18. und 19. November 2022 in Berlin. Sein Hauptthema war die Klimakrise, „weil diese die Psychotherapeut*innen als Bürger*innen, in ihrer Berufsausübung und als Profession beschäftigen muss“, wie die Versammlungsleiterin Birgit Gorgas feststellte. Weiteres Thema war die Umsetzung der Weiterbildung, deren ausreichende Finanzierung der DPT dringend forderte.

TONI-Projekt – Begleitung für die ambulante Psychotherapie

Teilnahme noch bis zum 15.12.22 möglich – auch für Privat- und Kostenerstattungspraxen

(LPK BW) Wir wollen unsere Kammermitglieder hiermit noch einmal über die Teilnahmemöglichkeit beim Innovationsfondprojekt PsyTOM „TONI-Projekt“ informieren.

TONI ist eine digitale Intervention für den Einsatz in der ambulanten Psychotherapie. Das Besondere an diesem Projekt ist, dass TONI in einem mehrstufigen Prozess gemeinsam mit Psychotherapeut*innen aller Verfahren und Patient*innen mit verschiedenen Beschwerden entwickelt wurde. Damit ist TONI verfahrens- und störungsübergreifend einsetzbar und an die Bedürfnisse der Praxis angepasst.

Das Projekt ist bereits auf sehr viel Interesse bei den Kolleg*innen gestoßen. Inzwischen haben sich bundesweit mehr als 200 Psychotherapeut*innen für eine Teilnahme an der Studie registriert. Die Rekrutierungsphase geht in die letzte Runde und ermöglicht jetzt auch den Kolleg*innen in Privat- oder Kostenerstattungspraxen eine Teilnahme. Bis zum 15.12.2022 können sich alle ambulant tätigen psychologischen und ärztlichen Psychotherapeut*innen für eine Teilnahme an der Studie unter https://www.toni-therapie.de/ registrieren.

In dem vom Innovationsfond geförderten Versorgungsforschungsprojekt TONI soll der Einsatz einer digitalen Intervention in der ambulanten Psychotherapie evaluiert werden. Das Projekt wird von der Freien Universität Berlin (Prof. Dr. Christine Knaevelsrud) und der Psychologischen Hochschule Berlin (Prof. Dr. Johanna Böttcher) koordiniert. An der Ausgestaltung des Projektantrags waren außerdem der AOK Bundesverband und die Bundespsychotherapeutenkammer beteiligt. Es handelt sich bei TONI nicht um eine digitale Gesundheitsanwendung (DiGA), und mit dem Projekt werden keine kommerziellen Interessen verfolgt.

Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele weitere Kammermitglieder sich an diesem Projekt beteiligen würden. Der zum Download zur Verfügung stehende Projektflyer fasst die wichtigsten Punkte des Projekts noch einmal zusammen.

Downloads

Praxis-Info „Videobehandlung“ aktualisiert

Empfehlungen zur Einzel- oder Gruppen-Psychotherapie

(BPtK) Die BPtK hat die Praxis-Info Videobehandlung aktualisiert. Die Praxis-Info soll Psychothe­rapeut*innen darüber informieren, unter welchen Voraussetzungen eine Behandlung per Video sowohl in der Einzel- als auch Gruppen-Psychotherapie erbracht werden kann. Darüber hinaus enthält die Praxis-Info:

  • Informationen über die rechtlichen Grundlagen der Videobehandlung,
  • Empfehlungen zur Praxisorganisation,
  • Hinweise zur Abrechnung und
  • Informationsblätter für Patient*innen und Sorgeberechtigte, die Psychotherapeut*innen aushändigen können.

Patientenentscheidung über Verordnungsdaten sichern

BPtK zum Entwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes

(BPtK) Der Referentenentwurf zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) trifft Regelungen zur Digitalisierung. Diese haben direkte Auswirkungen auf die Versorgung von psychisch kranken Menschen. Aktuell ist vorgesehen, dass Daten aus elektronischen Verordnungen von Arzneimitteln oder digitalen Anwendungen an Krankenkassen, Unternehmen der privaten Krankenversicherung, Hersteller digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) und Leistungserbringer*innen weitergegeben werden, wenn Patient*innen dem zustimmen. Die Nutzung der Daten muss dafür im Rahmen des jeweiligen Nutzungszwecks erforderlich sein.

„Mit dieser Regelung hätten dank der Verordnungsdaten erstmals nicht nur Behandelnde in Echtzeit Einblicke in den Gesundheitszustand”, erläutert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Für psychisch kranke Menschen kann das Nachteile mit sich bringen, zum Beispiel beim Krankengeldmanagement der Krankenkasse.“

In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf fordert die BPtK, Patient*innen so zu informieren, dass sie Vorteile und Risiken der Datenweitergabe abwägen können. Sie müssen das Recht erhalten, differenziert über den Zugriff auf ihre Daten zu entscheiden. „Nur eine pauschale Entscheidung dafür oder dagegen sichert die Patientensouveränität nicht“, stellt Dr. Dietrich Munz klar. „Patient*innen müssen ausreichend Informationen und Unterstützung bekommen. Nur so können sie in diesem sensiblen Feld eine bewusste und differenzierte Entscheidung darüber treffen, wer welche Daten erhalten soll und was genau damit gemacht werden darf.“ Versicherte müssen die Weitergabe der Daten über elektronische Verordnungen zum Beispiel bei psychischen Erkrankungen ausschließen können und auf einzelne Verordnungen, etwa im Zusammenhang mit DiGAs bei chronischen Krankheiten, beschränken können.

In der Vergangenheit wurde deutlich, dass sich insbesondere Menschen mit psychischen Erkrankungen durch Beratungsangebote ihrer Krankenkassen nicht unterstützt, sondern oftmals unter Druck gesetzt fühlten. Deswegen fordert die BPtK außerdem die Veröffentlichung von Transparenzberichten durch die Krankenkassen, die offenlegen, wie die Verordnungsdaten in der Beratung von Patient*innen tatsächlich genutzt werden. Gleichzeitig müssen eine wirksame datenschutzrechtliche Kontrolle und Sanktionierung sichergestellt sein.

Der vorliegende Referentenentwurf berücksichtigt an vielen Stellen, dass die verzögerte Digitalisierung im Gesundheitswesen nicht auf ein Verschulden der Leistungserbringer*innen zurückzuführen ist. In den letzten Jahren wurde zunehmend deutlich, dass die verzögerte Anbindung an die Telematikinfrastruktur auf fehlenden Komponenten und Updates beruht. Die BPtK sieht sich damit in ihrer Ablehnung von Sanktionen für Leistungserbringer*innen bestätigt und fordert, sie grundsätzlich zu streichen.

BPtK: Online-Fortbildungsreihe „Digitalisierung in der Psychotherapie“ startet

Vier Module einzeln oder gemeinsam buchbar

(BPtK) Die Digitalisierung trägt dazu bei, dass der Zugang zu Informationen, auch zu psychotherapeutischem Wissen, für Patient*innen immer leichter möglich ist. Zugleich ermöglicht sie es, räumliche Distanzen zwischen Psychotherapeut*innen und Patient*innen zu überwinden. Videobehandlungen und die Nutzung von Virtual-Reality-Anwendungen werden auch in psychotherapeutischen Behandlungen eingesetzt.

Welche Auswirkungen hat die Digitalisierung für die psychotherapeutische Versorgung aller Altersgruppen und die Erwartungen und Einstellungen von Patient*innen? Wie können digitale Anwendungen in der psychotherapeutischen Behandlung sinnvoll eingesetzt werden? Und welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind dabei zu beachten?

Unter Federführung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) wurde von den Landespsychotherapeutenkammern dazu eine Fortbildungsreihe konzipiert, die Grundlagenwissen zu aktuellen Entwicklungen der Digitalisierung, ihren Chancen und Risiken in der Psychotherapie vermittelt. Interessierte Psychotherapeut*innen können sich nun für diese Online-Fortbildungsveranstaltungen anmelden. Insgesamt gibt es vier Module, die einzeln oder gemeinsam gebucht werden können.