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2025 kommt die „ePA für alle“ – Was bedeutet das für Psychotherapeut*innen?

BPtK veröffentlicht Praxis-Info zur neuen elektronischen Patientenakte

(BPtK) Ein Kernstück der Digitalisierung des Gesundheitswesens ist die elektronische Patientenakte (ePA). Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat sie mit dem Digitalgesetz auf die nächste Stufe gehoben: 2025 wird die „ePA für alle“ flächendeckend eingeführt. Für alle Versicherten wird dann eine elektronische Patientenakte angelegt. Wer dies nicht möchte, muss aktiv widersprechen.

Doch was ändert sich mit der „ePA für alle“ im psychotherapeutischen Versorgungsalltag? Wie funktioniert sie? Und welche Pflichten gehen für Psychotherapeut*innen damit einher? Die BPtK-Praxis-Info „Elektronische Patientenakte“ informiert über die wesentlichen rechtlichen und fachlichen Regelungen für Psychotherapeut*innen.

Neu: Online-Informationsveranstaltung zur ePA

Informationen für Psychotherapeut*innen zur „ePA für alle“

(BPtK) Ab 2025 ist die flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte „ePA für alle“ geplant.

Um Psychotherapeut*innen Informationen zur Verfügung zu stellen, wie die elektronische Patientenakte funktioniert, welchen Nutzen sie in der Versorgung haben kann und welche Pflichten für Psychotherapeut*innen mit der „ePA für alle“ einhergehen, wird die BPtK gemeinsam mit der gematik drei Online-Informationsveranstaltungen zur ePA für Psychotherapeut*innen anbieten, für die folgende Termine vorgesehen sind:

  • 26. November 2024 von 18:00 bis 20:30 Uhr 
  • 22. Januar 2025 von 18:00 bis 20:30 Uhr
  • 24. Januar 2025 von 9:00 bis 11:30 Uhr.

Eine Anmeldung ist ab sofort hier möglich.

Neu: Verordnung von medizinischer Rehabilitation auch per Video möglich

BPtK aktualisiert Praxis-Info

(BPtK) Die Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation auf Kosten der Krankenkasse kann seit 1. Januar 2024 auch im Rahmen einer Videosprechstunde erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass die Patient*in der Psychotherapeut*in aus dem unmittelbaren persönlichen Kontakt bekannt und eine Befunderhebung per Video möglich ist. Die Änderung geht auf einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Änderung der Rehabilitations-Richtlinie vom 19. Januar 2023 zurück.

Was Psychotherapeut*innen bei der Verordnung per Videosprechstunde beachten müssen, hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in ihrer überarbeiteten Fassung der Praxis-Info „Medizinische Rehabilitation“ ergänzt. Zudem wurden die Formulare zur Verordnung von medizinischer Rehabilitation sowie zum Befundbericht für die Deutsche Rentenversicherung aktualisiert.

Downloads

Wie man Digitale Gesundheitsanwendungen in die psychotherapeutische Versorgung integriert

BPtK-Praxis-Info Digitale Gesundheitsanwendungen aktualisiert

(BPtK) Seit 2019 können Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen sogenannte Digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, verordnen. Die Praxis-Info „Digitale Gesundheitsanwendungen“ informiert darüber, was beim Einsatz von DiGA zu beachten ist, wie sie in die psychotherapeutische Versorgung integriert werden können und wie eine geeignete DiGA ausgewählt werden kann. In der aktualisierten Version wurden u. a. die Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt und neue Praxis-Beispiele und Hinweise zur Vergütung aufgenommen.

Digitalisierung und ihre Anwendungen in der Psychotherapie

Modul 1 „Einsatz digitaler Anwendungen“ – 06./07.09.24

(LPK BW) Wir freuen uns, Ihnen das erste Modul der Online-Fortbildungsreihe „Digitalisierung und ihre Anwendungen in der Psychotherapie“ ankündigen zu dürfen: eine bedeutende und spannende Veranstaltung, die in Kooperation der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e. V. mit der BPtK ins Leben gerufen wurde und deren Ziel weit in die Zukunft weist. 

Wann und wo: 6. und 7. September 2024, online, jeweils von 9:00 bis 15:00 Uhr. 
Anmeldung:  Digitalisierung und ihre Anwendungen in der Psychotherapie – Modul 1 (eveeno.com)

Im Rahmen der vierteiligen Fortbildungsreihe werden grundlegende Informationen über die neuesten Entwicklungen in der Digitalisierung sowie deren Chancen, Risiken und Anwendungsmöglichkeiten in der Psychotherapie erörtert. Unter anderem wird der Einfluss der Digitalisierung auf die psychotherapeutische Versorgung und die Erwartungen der Patient:innen thematisiert. Es wird erklärt, wie digitale Anwendungen sinnvoll in die Therapie integriert werden können und welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind.

In Modul 1 der Fortbildungsreihe werden folgende Kenntnisse vermittelt: 

  • Basiswissen zum Thema Einsatz digitaler Anwendungen in der Psychotherapie

  • Möglichkeiten und berufsrechtliche Aspekte des Einsatzes von Social Media

  • Möglichkeiten der Nutzung von digitalen Angeboten (Gesundheits-Apps)

  • Videobasierte Psychotherapie

Für die Teilnahme an diesem Modul werden voraussichtlich 12 Fortbildungspunkte vergeben (Angaben ohne Gewähr).

Zur Fortbildungsreihe: Diese Online-Fortbildungsreihe basiert auf dem Curriculum „Digitalisierung und ihre Anwendungen in der Psychotherapie“, das von der Kommission „Digitale Agenda“ der Bundespsychotherapeutenkammer erarbeitet wurde. Die Fortbildungsreihe setzt sich aus den vier Modulen „Einsatz digitaler Anwendungen“, „Ethik und Digitalisierung“, „Telematikinfrastruktur“ sowie „Datensicherheit und Datenschutz“ zusammen. Die Inhalte werden von Expert:innen aus der Praxis vermittelt.

Die Online-Fortbildungsreihe „Digitalisierung und ihre Anwendungen in der Psychotherapie“ richtet sich an Psychologische Psychotherapeut:innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen.

Sie wird bei der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen akkreditiert und für die Teilnahme an der Veranstaltung werden voraussichtlich folgende Fortbildungspunkte vergeben:

Modul 1: 12 Punkte

Modul 2: 4 Punkte

Modul 3: 4 Punkte

Modul 4: 4 Punkte

Wir laden Sie herzlich ein, an dieser wichtigen Veranstaltung teilzunehmen, um Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten im Bereich der digitalen Anwendungen in der Psychotherapie zu erweitern.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier: Digitalisierung und ihre Anwendungen in der Psychotherapie | Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e. V. (gesundheit-nds-hb.de) 

Neu: Folgeverordnung von psychiatrischer häuslicher Krankenpflege auch per Video möglich

BPtK aktualisiert Praxis-Info

(BPtK) Psychiatrische häusliche Krankenpflege kann seit dem 1. November 2023 auch im Rahmen einer Videosprechstunde verordnet werden. Voraussetzungen hierfür sind, dass es sich um eine Folgeverordnung handelt und die Patient*in der Psychotherapeut*in aus dem unmittelbaren persönlichen Kontakt bekannt ist. Die Änderung geht auf einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Änderung der Richtlinie häusliche Krankenpflege vom 19. Januar 2023 zurück. Was Psychotherapeut*innen bei der Verordnung per Videosprechstunde beachten müssen, hat die BPtK in ihrer überarbeiteten Fassung der Praxis-Info „Psychiatrische häusliche Krankenpflege“ ergänzt.

Elektronische Patientenakte bleibt freiwillig

BPtK begrüßt Widerspruchsregelung im EU-Gesundheitsdatenraum

(BPtK) Die Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) Dr. Andrea Benecke zeigt sich erleichtert über die Ergebnisse der Trilogverhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Rat und EU-Kommission zu Widerspruchsregelungen (Opt-out-Regelungen) im Verordnungsentwurf eines Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS): „Ob man seine Gesundheitsdaten teilen oder für Forschungszwecke spenden möchte, bleibt eine freie Entscheidung“, so Benecke. „Das Widerspruchsrecht der Patient*innen schwächt den EU-Gesundheitsdatenraum nicht, sondern stärkt dessen Akzeptanz.“

Die BPtK hatte sich in den Verhandlungen zum EU-Gesundheitsdatenraum dafür eingesetzt, dass mindestens eine Widerspruchsregelung gesetzlich verankert wird.

»Weil psychische Erkrankungen immer noch mit Stigmatisierung und Diskriminierung verbunden sind, ist es insbesondere für Menschen mit psychischen Erkrankungen wichtig, dass Patient*innen die Hoheit über ihre Gesundheitsdaten behalten“, so Dr. Nikolaus Melcop, Vizepräsident der BPtK.

Patient*innen können den Zugriff von Angehörigen der Gesundheitsberufe auf ihre Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA) verweigern. Sie erhalten Zugang zu den Daten in der ePA nur dann, wenn dies für die Behandlung erforderlich ist. EU-weit sollen elektronische Patientenakten zukünftig eine Patientenkurzakte, elektronische Rezepte, medizinische Bilder und Laborergebnisse enthalten. Damit sichert die EU Patient*innen die freiwillige Nutzung der ePA und freiwillige Forschungsdatenspende zu.

In den Trilogverhandlungen wurde zudem festgelegt, dass für Forschungszwecke ausschließlich anonymisierte oder pseudonymisierte Gesundheitsdaten verwendet werden dürfen. Die Datennutzung ist für bestimmte Zwecke vorgesehen und erlaubt auch die kommerzielle Forschung. Die Datennutzung für Werbezwecke oder zur Bewertung von Versicherungsverträgen wurde ausgeschlossen.

Finanzierung der Weiterbildung, Antidiskriminierung und Qualitätssicherung

Der 44. Deutsche Psychotherapeutentag fand vom 12. bis 13. April 2024 in Würzburg statt

(BPtK) In Würzburg, einem historisch bedeutsamen Ort für die neuzeitliche Psychotherapie, begrüßte am 12. und 13. April 2024 die Versammlungsleitung die Delegierten des 44. Deutschen Psychotherapeutentages (DPT). Dr. Bruno Waldvogel, Vizepräsident der Psychotherapeutenkammer Bayern, zeichnete nach, wie in Würzburg seit dem 20. Jahrhundert bedeutende Vertreter*innen der Profession die Psychotherapie und die psychotherapeutische Versorgung vorangetrieben und weiterentwickelt haben. In der NS-Diktatur unterstützten Professionsangehörige, die zuvor bei bedeutenden Psychotherapeut*innen auch jüdischen Glaubens gelernt hatten, die menschenverachtende Politik Adolf Hitlers. „Nie wieder!“ – das muss für die deutschen Parlamente gelten. „Nie wieder!“ – das ist auch die Haltung der Profession.

Gesundheits-Apps in der psychischen Gesundheitsversorgung

Bitte um Teilname an Online-Studie

(LPK BW) In dieser vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Studie der Universität Augsburg, soll die Einschätzung von psychotherapeutisch geschultem Fachpersonal (ärztlich oder psychologisch) zu Gesundheits-Apps im Bereich der psychischen Gesundheitsversorgung erfasst werden. Die Antworten sollen dabei helfen, die psychische Gesundheitsversorgung weiterzuentwicklen. Die Befragung dauert ca. 8 Minuten und die Daten werden werden anonym erhoben. Es handelt sich um eine unabhängige Studie ohne Geschäftsbeziehungen zu den Herstellern der in der Befragung genannten Apps.

Link zur Studie: https://de.surveymonkey.com/r/7MBTJJC

Die Studie ist Teil des Forschungsprojektes META (mHealth: Ethical, Legal, Social aspects in the technological age), in dem ethische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte mobiler Gesundheitstechnologien untersucht werden. Das sind zum Beispiel Apps, Wearables, Sensoren und andere digitale Technologien. Sie werden zunehmend zu einem wesentlichen Bestandteil der Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden sowie der Prävention und des Krankheitsmanagements.

Klarer Appell an den Bundesgesundheitsminister, intensive Debatten zur Weiterbildung und Wahlen wichtiger Gremien

43. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin

(BPtK) Am 17. und 18. November fand der 43. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) in Berlin statt. Er startete mit einer gesundheitspolitischen Enttäuschung. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hatte Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach zu einem Grußwort eingeladen. In seiner Videobotschaft bekräftigte der Minister, dass die Bundesregierung beabsichtige, die Wartezeiten auf eine Psychotherapie insbesondere für Kinder und Jugendliche zu reduzieren. Darüber hinaus werde der Psychiatrie-Dialog zur Weiterentwicklung der Hilfen für psychisch erkrankte Menschen fortgesetzt. Weitere Themen sprach er nicht an. Die Reaktion der Delegierten war konsterniertes Schweigen.