Schlagwortarchiv für: E-Health

3. Landeskongress Gesundheit Baden-Württemberg 2018

(LPK BW) Der Landeskongress Gesundheit hat sich seit seinem Debüt 2016 zu einer der wichtigsten Plattformen für die relevanten Akteure der Gesundheitsversorgung und -wirtschaft in Baden-Württemberg entwickelt. Zum Jahresauftakt fand der dritte Kongress am 26. Januar 2018 auf der Landesmesse Stuttgart unter dem Motto „Innovationen für Menschen – Zukunftsbranche Gesundheit“ statt.

Hochkarätige Referenten beleuchteten das Thema aus verschiedenen Perspektiven. Dem Grußwort der Landesregierung durch den Minister für Soziales und Integration, Manfred Lucha, folgte der Keynote-Vortrag von Prof. Dr. rer. nat. Reinhold Ewald, ESA-Astronaut und Professor für Astronautik und Raumstationen. Beim „Marktplatz der Ideen“ wurden drei Konzepte für die nahe Zukunft des Gesundheitswesens vorgestellt. Eine Podiumsdiskussion zu „Innovationen im globalen Kontext“ und ein Referat zu Präzisions- und Big Data Medizin rundeten den Nachmittag ab.

Reform des Psychotherapeutengesetzes in dieser Legislaturperiode

31. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin

(BPtK) Der 31. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) forderte den Deutschen Bundestag auf, die Reform des Psychotherapeutengesetzes noch im Jahr 2018 zu verabschieden. In einer intensiven Debatte befasste sich der DPT am 18. November 2017 in Berlin außerdem mit den gesellschaftlichen Veränderungen infolge der Digitalisierung und deren Konsequenzen für die psychotherapeutische Versorgung. Die Delegierten appellierten an eine künftige Bundesregierung darüber hinaus, sich für eine Verbesserung der Versorgung psychisch kranker Menschen im ambulanten, stationären und sektorenübergreifenden Bereich einzusetzen. Die Delegierten forderten schließlich nachdrücklich eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen.

Homepage zur Diagnostik von Internetabhängigkeit

Hilfestellung für Beratungsstellen, Psychologen, Ärzte, Sozialarbeiter und weitere Helfer

(LPK BW) Gefördert durch das Bundesministerium für Gesundheit entstand im Rahmen des Projekts „Screening Problematischer InternetNutzung: Implementierung und Translation“ (SPIN-IT) eine Homepage  zur Diagnostik von Internetabhängigkeit.  Diese bietet Hilfestellungen für Beratungsstellen, Psychologen, Ärzte, Sozialarbeiter und weitere Helfer im Umgang mit internetbezogenen Störungen. Dort finden sich Tools, um internetbezogene Störungen identifizieren und diagnostizieren zu können, sowie hilfreiche Informationen zum Krankheitsbild und Adressen zur weiteren Hilfe. Hervorzuheben sind dabei insbesondere die ausführliche vollstandardisierte Online-Diagnostik zur direkten Durchführung im Netz und das neuentwickelte Kurzscreening „Short CIUS“. Laden Sie sich die Short-CIUS sowie weitere hilfreiche Materialien direkt runter oder bestellen Sie diese auf der Homepage www.dia-net.com.

 

Internetprogramme zur geprüften Leistung für alle Versicherten machen

BPtK-Symposium: Internet in der Psychotherapie

(BPtK) Das Internet spielt mittlerweile in fast allen Lebensbereichen eine wichtige Rolle. Ganz selbstverständlich wird es genutzt, um sich zu informieren und zu kommunizieren. Rund 30 Prozent der Deutschen haben auf ihren Smartphones Gesundheits-Apps installiert. Auch für psychische Erkrankungen gibt es bereits zahlreiche Präventions- und Behandlungsangebote.

Nicht jedem Nutzer ist jedoch klar, worauf er sich einlässt, wenn er Internetprogramme für psychische Beschwerden nutzt. Wird er nur beraten oder schon behandelt? Ist das Programm auf seine Wirksamkeit untersucht? Hat es Nebenwirkungen? Bekommt er während der Nutzung eine Unterstützung? Und wenn ja, von wem? Von einem approbierten Psychotherapeuten oder gibt ein Computer standardisierte Antworten?

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) veranstaltete deshalb am 27. Juni 2017 in Berlin ein Symposium, um fachliche und politische Aspekte des Internets in der psychotherapeutischen Versorgung zu diskutieren. „Eine Integration des Internets in die Psychotherapie bietet Chancen“, stellte BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz eingangs fest: Programme könnten flexibel im Alltag genutzt werden. Gehbehinderten Patienten könnten z. B. durch Behandlungen per Video besonders beschwerliche Anfahrtswege zum Psychotherapeuten erspart werden. Es stelle sich daher die Frage, wann Internetprogramme die klassische Psychotherapie ergänzen können. Dafür müssen wirksame Internetprogramme aber zunächst zur Regelleistung für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung gemacht werden. In unserem Gesundheitssystem müsse überlegt werden, wie Patienten die bestmögliche Behandlung ihrer psychischen Beschwerden erhalten.

Forschung I: Psychotherapeutische Versorgung per Internet

Prof. Dr. Christine Knaevelsrud von der Freien Universität Berlin gab zunächst einen Überblick über die Forschungsergebnisse zur psychotherapeutischen Versorgung per Internet. Bei Selbsthilfeprogrammen werde das Internet als Informationsmedium genutzt, um auch komplexere Inhalte in systematischer Form anzubieten. Dabei sei in vielen Fällen ein therapeutischer Kontakt nicht vorgesehen. Diese Programme ließen sich mit einer Bibliotherapie vergleichen, bei der Bücher oder Videos genutzt werden, um sich ohne Psychotherapeuten mit psychischen Beschwerden auseinanderzusetzen und sie dadurch zu verringern.

BPtK-Leitfaden für Internetprogramme im Praxisalltag

Fragen, die Psychotherapeuten vor dem Einsatz klären sollten

(BPtK) Die BPtK hat einen Leitfaden für den Einsatz von Internetprogrammen und elektronischen Kommunikationsmitteln im Praxisalltag entwickelt. Dieser Leitfaden soll Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bei einer Entscheidung unterstützen, ob und wie sie Internetprogramme zur Prävention und Behandlung psychischer Beschwerden oder Erkrankungen nutzen können.

Der Leitfaden beinhaltet grundlegende Fragen, die den Psychotherapeuten oder die Psychotherapeutin bei der Entscheidung unterstützen sollen, ob und welche Programme für eine Behandlung eines Patienten oder einer Patientin im Einzelfall hilfreich sein können. Die Fragen können auch für die Besprechung mit den Patienten genutzt werden. Der Leitfaden bietet Kriterien, um Nutzen und Risiko von Internetprogrammen abwägen und entscheiden zu können, ob bei einem Patienten der Einsatz grundsätzlich infrage kommt. Dabei geht es z. B. um die Einschätzung, ob und wie intensiv der Patient bisher das Internet nutzt und wie sensibel er mit den eigenen Daten umgeht.

Weitere Fragen betreffen den Inhalt der Programme, wie z. B. welche Aufgaben und Funktionen sie übernehmen, ob es Kontraindikationen gibt, ob sie individualisiert werden oder mit ihnen der Therapieverlauf regelmäßig erfasst werden kann, welche Funktionen sie in Krisensituationen bieten, ob ausreichender Datenschutz und Datensicherheit sichergestellt sind, ob sie evidenzbasiert sind, wie viel Zeit oder ob sie eine Schulung erfordern. Diese Fragen sind bei der Beurteilung hilfreich, ob ein bestimmtes Programm im Einzelfall in einer psychotherapeutischen Behandlung eingesetzt werden kann.

Internetprogramme zur Prävention und Behandlung psychischer Erkrankungen erfordern mindestens die gleiche Sorgfalt wie Behandlungen im unmittelbaren Gegenüber. Diagnostik und Aufklärung müssen grundsätzlich im unmittelbaren Kontakt zwischen Psychotherapeut und Patient erfolgen. Der Leitfaden beschreibt deshalb, worauf Psychotherapeuten bei der Aufklärung und Erstellung von Krisenplänen besonders achten und welche zusätzlichen Vereinbarungen getroffen werden sollten.

Landespsychotherapeutentag 2017

Liegt die Zukunft der Psychotherapie im Internet?

(LPK BW) „Liegt die Zukunft der Psychotherapie im Internet?“ – das war Thema des diesjährigen Landespsychotherapeutentages, der am 1.7.2017 in Stuttgart vor ca. 200 interessierten Mitgliedern stattfand. Das Programm ließ neben den Fachvorträgen gezielt viel Zeit für die Diskussionsbeiträge, was die vielen Teilnehmern die Möglichkeit eröffnete, zu dem kontroversen Thema ihre durchaus kritischen Standpunkte einzubringen.

Wie Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz in seiner Einführung ausführte, spielen Computer und das Internet zum Informationsaustausch mittlerweile in fast allen Lebensbereichen eine wichtige Rolle. Wir alle seien konfrontiert mit einer raschen und extrem dynamischen Entwicklung, es würden unüberschaubare Mengen von  Daten verarbeitet, sogenannte von „big data“, es werde nach Datenkombination oder Zusammenhänge zwischen verschiedenen Daten gesucht. Diese Entwicklung gebe es längst auch im Gesundheitssystem, Google Health sei nur ein Beispiel dafür. Inzwischen hätten etwa 30 Prozent der Deutschen auf ihren Smartphones Gesundheits-Apps installiert. Auch für psychische Erkrankungen gebe es, so Munz, bereits zahlreiche Präventions- und Behandlungsangebote. Dies biete viele Chancen, aber auch Risiken, die abgewogen und auch begrenzt werden müssten.

Internetprogramme zur Leistung für alle Versicherten machen

BPtK-Patienten-Checkliste für Internetpsychotherapie

(BPtK) Internetprogramme zur Prävention und Behandlung psychischer Erkrankungen erfordern mindestens die gleiche Sorgfalt wie Behandlungen im unmittelbaren Gegenüber in einer Praxis oder einem Krankenhaus. Diagnostik und Aufklärung müssen grundsätzlich im unmittelbaren Kontakt zwischen Psychotherapeut und Patient erfolgen. Wirksame Internetprogramme sollten zur Regelleistung für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung werden. Sie sollten deshalb als Medizinprodukt geprüft und zugelassen werden sowie von Psychotherapeuten und Fachärzten zu verordnen sein. Das fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in einem Grundsatzpapier zu „Internet in der Psychotherapie“. Patienten sollten sich an einen Psychotherapeuten wenden, wenn sie sich unsicher sind, wie ein Internetprogramm einzuschätzen ist. Außerdem hat die BPtK eine Checkliste entwickelt, mit der Patienten Internetprogramme für psychische Beschwerden und Erkrankungen einer ersten kritischen Überprüfung unterziehen können. „Jedes Programm sollte zumindest die Antworten auf die Fragen dieser Checkliste bieten“, erläutert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Ist dies nicht möglich, sollte ein Patient die Finger davon lassen.“

Grenzen der Internetprogramme

Behandlungen psychischer Erkrankungen, bei denen sich Psychotherapeut und Patient nicht mehr von Angesicht zu Angesicht gegenübersitzen, bergen Risiken, die die Gesundheit des Patienten gefährden können. „Bei den meisten Internetprogrammen fehlt ein zentrales Instrument, mit dem Psychotherapeuten das seelische Befinden ihrer Patienten einschätzen: der vollständige Eindruck und die körperliche Präsenz vom Patienten im unmittelbaren Gegenüber“, erklärt BPtK-Präsident Munz. Selbst bei Video-Telefonaten ist der audiovisuelle Eindruck auf einen Kameraausschnitt eingeschränkt. Der Psychotherapeut kann nicht sehen: Wie kommt der Patient in den Raum? Wie bewegt er sich? Wie sitzt er? Der Therapeut kann z. B. suizidale Motive des Patienten nicht ausreichend über Mimik, Gestik, Körperhaltung und Stimmlage des Patienten einschätzen. In Krisensituation kann er meist nur eingeschränkt reagieren. Der Patient kann einen Kontakt per Mausklick abbrechen.

Diagnostik und Indikationsstellung

Grundlage für jede psychotherapeutische Behandlung ist eine fachgerechte Diagnostik und Indikationsstellung. Für eine fachgerechte Diagnose ist grundsätzlich ein Gespräch von Angesicht zu Angesicht unerlässlich, weil meist nur so ein ausreichender Eindruck vom Befinden des Patienten möglich ist. So sind z. B. bei psychotischen Störungen Kommunikation und Denken und oft auch die Krankheitseinsicht des Patienten so stark beeinträchtigt, dass eine Diagnose per Internet fahrlässig ist. Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen sind besondere Anforderungen an die Diagnostik, Kommunikation und Sorgfaltspflichten zu stellen. Es ist zu beachten, wie alt die Kinder und Jugendlichen sind, ob sie in der Lage sind, altersgemäß zu kommunizieren, oder ob Vorerkrankungen vorliegen, z. B. Internetsucht.

Aufklärung und Einwilligung des Patienten

Auch Aufklärung und Einwilligung in die Behandlung erfordern grundsätzlich einen unmittelbaren Kontakt des Psychotherapeuten mit dem Patienten. Nur so kann der Psychotherapeut ausreichend sicherstellen, dass der Patient verstanden hat, in welche Behandlung er einwilligt. Deshalb gehört es zu den wesentlichen berufsrechtlichen Pflichten der Psychotherapeuten, Patienten mündlich vor der Behandlung aufzuklären, und zwar in einer Art und Weise, die der individuellen Befindlichkeit und Aufnahmefähigkeit des Patienten angemessen ist. Bei Minderjährigen, die noch nicht selbst über eine Behandlung entscheiden können, müssen auch die Eltern oder andere Sorgeberechtigte aufgeklärt werden. Sie müssen ausdrücklich der Behandlung zustimmen.

Therapieüberwachung und Notfallplan

Zu den psychotherapeutischen Sorgfaltspflichten gehört es ebenfalls, den Verlauf der Behandlung zu überwachen, um beispielsweise Suizide und Selbstverletzungen des Patienten verhindern zu können und konkrete Hilfe anzubieten. Für den Fall, dass es dem Patienten zwischenzeitlich schlechter geht, sollte mit ihm abgesprochen sein, was er machen oder an wen er sich wenden kann. Dazu gehört, dass er z. B weiß, wie sein Psychotherapeut im Notfall zu erreichen ist oder an welches Krankenhaus er sich wenden kann.

Vertraulichkeit der Kommunikation und Datenschutz

Für die psychotherapeutische Behandlung ist es unbedingt erforderlich, insbesondere E-Mail-Kommunikation und Video-Telefonate auf dem technisch höchsten Standard zu verschlüsseln und vor Ausspähen und Abfangen von Daten zu schützen. Ohne eine geschützte Internetverbindung kann ein Psychotherapeut die notwendige Vertraulichkeit nicht gewährleisten. Auch bei Internetprogrammen mit standardisierten Fragen und Antworten ist Datenschutz auf technisch höchstem Niveau notwendig. „Patienten sollten detailliert darüber informiert werden, welche Daten wie und wo erhoben und gespeichert werden, wie sie diese einsehen, weiterverwenden und löschen lassen können“, fordert BPtK-Präsident Munz. „Grundsätzlich ist anzustreben, dass die Patienten selbst die Verfügungshoheit über die von ihnen erhobenen Daten haben und kontrollieren können, wer in Patientendaten Einblick erhält. Jedem Patienten muss klar sein, dass selbst bei hohen Standards der Datensicherheit ein absoluter Schutz der Daten über seine psychische Gesundheit nicht möglich ist.“

Wirksame Internetprogramme gehören in die Regelversorgung

Aktuell nutzen viele Krankenkassen Internetprogramme für psychische Erkrankungen, um sich von ihren Wettbewerbern zu unterscheiden. Das führt dazu, dass viele Internetprogramme nur für die Versicherten der jeweiligen Krankenkasse verfügbar sind. Dies ist mit den Grundsätzen einer gesetzlichen Krankenversicherung nicht vereinbar. Bei Arzneimitteln wäre es undenkbar, dass eine Kasse einen Wirkstoff exklusiv ihren Versicherten zur Verfügung stellen kann. Eine der zentralen sozialpolitischen Errungenschaften der gesetzlichen Krankenversicherung ist der einheitliche Leistungskatalog, auf den jeder Versicherte Anspruch hat und nach dem er alles erhalten soll, was ausreichend, zweckmäßig und notwendig ist. Nachweislich wirksame Internetprogramme müssen allen Versicherten auf Kosten der Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden können.

Zulassung als Medizinprodukt

Die BPtK fordert, Internetprogramme für Prävention und Behandlung psychischer Erkrankungen als Medizinprodukte zu prüfen und zu zertifizieren. Die Zulassung sollte, anders als bisher, nicht über unterschiedliche private Anbieter, sondern durch ein finanziell unabhängiges Institut, wie beispielsweise das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, erfolgen. Das Institut muss für diese Aufgabe der Prüfung von medizinischer Software über ausreichend fachliche und personelle Ressourcen verfügen.

Verordnung von Internetprogrammen

„Wirksame Internetprogramme müssen künftig durch Psychotherapeuten und Fachärzte verordnet werden können“, fordert BPtK-Präsident Munz. Dazu müssen diese Medizinprodukte in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen werden. In dem Verzeichnis ist eine neue Produktgruppe zu schaffen. Für diese müssen Mindestanforderungen an die Qualität der Produkte festgelegt werden. Wird ein Medizinprodukt verordnet, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Nutzung solcher Programme durch ihre Versicherten. Dazu sollten auch die Kosten für gemietete Lesegeräte der elektronischen Gesundheitskarte gehören, die notwendig sind, um einen ausreichenden Datenschutz zu gewährleisten, wenn Internetprogramme genutzt werden.

Datenschutz und Telematikinfrastruktur

Die BPtK fordert, in der Telematikinfrastruktur für das deutsche Gesundheitswesen Anwendungen zu ermöglichen, mit denen Patienten und Psychotherapeuten sicher miteinander kommunizieren können. Mit dem elektronischen Heilberufsausweis und der elektronischen Gesundheitskarte stehen in naher Zukunft Authentifizierungsinstrumente mit sehr hohen Verschlüsselungsstandards zur Verfügung. Alle Internetprogramme, die bei der Prävention und Behandlung psychischer Erkrankungen eingesetzt werden, müssen über mindestens so hohe Standards der Datensicherheit verfügen wie die Telematikinfrastruktur selbst. Diese Standards müssen auch bei der Nutzung von Gesundheits-Apps auf Smartphones und Tablets sichergestellt werden.

BPtK-Checkliste für Patienten

Patienten sollten Internetprogramme für psychische Beschwerden und Erkrankungen kritisch hinterfragen. Häufig fehlen wichtige Informationen, um die Qualität und Datensicherheit der Programme beurteilen zu können. Bei einigen Programmen handelt es sich um Präventionsangebote, z. B. zur Stressreduktion, andere wurden gezielt zur Behandlung psychischer Krankheiten entwickelt. Einige Programme sind ohne Login von jedem zu nutzen, für andere muss der Nutzer ein Versicherter der jeweiligen Krankenkasse sein. Unklar bleibt oft die Qualifikation der Berater oder Behandler, die für die individuelle Unterstützung der Versicherten zuständig sind. Es ist nicht sichergestellt, dass sie Psychotherapeuten oder Ärzte sind. Ebenso wenig ist eine fachgerechte Diagnostik und Indikation gewährleistet. Viele Internetprogramme für psychische Beschwerden und Erkrankungen sind deshalb von Patienten nicht verlässlich einzuschätzen. Deshalb empfiehlt die BPtK Patienten, sich genau zu informieren, welche Programme empfehlenswert sind und welche nicht. Am sichersten können sich Patienten dann sein, wenn diese Programme in einer Behandlung durch einen Psychotherapeuten gezielt eingesetzt werden.

Die BPtK stellt Patienten eine Checkliste zur Verfügung, mit der sie Internetangebote in einem ersten Schritt kritisch prüfen können. Dazu gehören insbesondere Fragen, ob ein Anbieter von Internetprogrammen ausreichend über sein Angebot informiert und den Datenschutz sicherstellt. Fehlen wesentliche Angaben, sollte ein Verbraucher das Programm nicht nutzen.

Chancen der Digitalisierung für Medizin und Pflege nutzen

(LPK BW) Mit der Digitalisierungsstrategie „digital@bw“ will die Landesregierung die Potenziale der Digitalisierung in Baden-Württemberg erschließen. Eine Querschnittsaufgabe für alle Landesministerien, da der digitale Wandel alle Lebensbereiche betrifft. Das Sozial- und Integrationsministerium hat Ziele und Maßnahmen definiert, wie die Gesundheitsversorgung durch digitale Lösungen verbessert werden kann.

Die Gesamtdigitalisierungsstrategie der Landesregierung wird unter Beteiligung aller Landesministerien erarbeitet. Sie soll im 2. Quartal 2017 der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Für erste konkrete Einzelprojekte der Ministerien hat der Kabinettsausschuss „Digitalisierung“ in seiner ersten Sitzung am 21. Februar 2017 insgesamt 58,3 Millionen Euro freigegeben.

Strategie zur Digitalisierung in Medizin und Pflege in Baden-Württemberg

Als Beitrag zur Gesamtdigitalisierungsstrategie der Landesregierung hat das Sozial- und Integrationsministerium zentrale Handlungsfelder festgelegt, mit denen die medizinische und pflegerische Versorgung in Baden-Württemberg durch digitale Lösungen verbessert werden kann. Für die Umsetzung der Strategie „Digitalisierung in Medizin und Pflege in Baden-Württemberg“ stehen dem Ministerium vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags insgesamt 4,3 Millionen Euro zur Verfügung.

Geplant sind Förderprojekte zu folgenden Handlungsfeldern:

  • Ambulante und stationäre Versorgung: zum Beispiel Telesprechstunde, Televisite und Telemonitoring chronisch Kranker
  • Sektorenübergreifende Versorgung: zum Beispiel Kommunikations- oder Informationsplattformen für fachübergreifende Behandlungsteams
  • Pflegebereich: zum Beispiel Televisite in Pflegeheimen, technische Alltagshilfen und Servicerobotik
  • Personalisierte Medizin: zum Beispiel Aufbau einer Cloud BW und einer App BW sowie Zentren für personalisierte Medizin

Ziel ist es, sinnvolle Modellprojekte in die medizinische und pflegerische Regelversorgung der Bürgerinnen und Bürger zu integrieren.

Gemeinsam mit allen Beteiligten umsetzen

Um dies zu erreichen, müssen alle relevanten Akteure eng zusammenarbeiten. Daher hat das Sozial- und Integrationsministerium die Strategie auch gemeinsam mit allen betroffenen Organisationen und Verbänden und Patientenvertretungen entwickelt. Um die Umsetzung der Strategie voranzutreiben, kommen die Beteiligten regelmäßig in einem Beirat zusammen. Dessen konstituierende Sitzung fand am 20. Februar 2017 statt.

Um die Kompetenzen der beteiligten Akteure zu bündeln, soll außerdem die bestehende Koordinierungsstelle Telemedizin zu einem Kompetenzzentrum weiterentwickelt werden, das zukunftsfähige E-Health-Projekte im Land koordiniert und begleitet sowie gemeinsame Öffentlichkeitsarbeitet leistet.

Landespsychotherapeutentag 2017

Liegt die Zukunft der Psychotherapie im Internet?

(LPK BW) Am 01.07.2017 findet im Hotel Pullmann, Vollmoellerstr. 5 in Stuttgart von 10.30-16.45 Uhr der nächste Landespsychotherapeutentag zum Thema „Liegt die Zukunft der Psychotherapie im Internet?“ statt. Zur Eröffnung haben wir den Minister für Soziales und Integration Manne Lucha eingeladen. Geplant sind Vorträge zur gesellschaftlichen Bedeutung des Internets in der oder anstelle von Psychotherapie sowie aktuelle Entwicklungen von internetgestützter Psychotherapie und Nutzung des Internets in psychotherapeutischen Behandlungen und deren Wirksamkeit in verschiedenen Settings. Der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer wird den BPtK-Standpunkt „Internet in der Psychotherapie“ vorstellen. Abschließend haben wir ausreichend Zeit für umfassende Diskussion zu diesem sicher kontrovers eingeschätzten Thema eingeplant.

Programm

10:30

Begrüßung (Dr. Dietrich Munz, Präsident der LPK BW und BPtK)

Grußwort (Manne Lucha, Minister für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg)

11:00 Psychotherapie in der zweiten Postmoderne – schlanke Gesundheitsleistung oder was kann eine virtuelle Beziehung leisten? (Jürgen Hardt, private Praxis Wetzlar)
11:30 Internetbasierte psychotherapeutische Interventionen: Wirksamkeit und Beziehungserleben (Prof. Dr. Christine Knaevelsrud, FU Berlin)
12:00 Blended Therapy: Integration neuer Medien in den psychotherapeutischen Alltag (Prof. Dr. Harald Baumeister, Universität Ulm)
12:30 Pause (Imbiss)
13:30 Verbesserung der Versorgungskontinuität durch internetbasierte Interventionen (PD Dr. Stephanie Bauer, Univ.-Klinikum Heidelberg)
14:00 eHealth – neue Chancen für die frühzeitige Versorgung psychisch kranker Menschen? (Andreas Vogt, Techniker Krankenkasse)
14:30 Position der BPtK zu internet- bzw. softwareunterstützten Psychotherapie (Dr. Dietrich Munz, Präsident der LPK BW und BPtK)
15:00 Diskussion mit den Referenten (Moderation: Cornelia Wanke, Berlin)
16:30 Ende – Open End bei Suppe und Fingerfood

 

Ankündigung: Liegt die Zukunft der Psychotherapie im Internet?

Landespsychotherapeutentag am 1. Juli 2017 in Stuttgart

(LPK BW) Am 01.07.2017 findet im Hotel Pullmann, Vollmoellerstr. 5 in Stuttgart von 10.30-16.45 Uhr der nächste Landespsychotherapeutentag zum Thema „Liegt die Zukunft der Psychotherapie im Internet?“ statt. Zur Eröffnung haben wir den Minister für Soziales und Integration Manne Lucha eingeladen. Geplant sind Vorträge zur gesellschaftlichen Bedeutung des Internets in der oder anstelle von Psychotherapie sowie aktuelle Entwicklungen von internetgestützter Psychotherapie und Nutzung des Internets in psychotherapeutischen Behandlungen und deren Wirksamkeit in verschiedenen Settings. Der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer wird den BPtK-Standpunkt „Internet in der Psychotherapie“ vorstellen. Abschließend haben wir ausreichend Zeit für umfassende Diskussion zu diesem sicher kontrovers eingeschätzten Thema eingeplant.