Schlagwortarchiv für: Berufsrecht

Elektronische Patientenakte (ePA) ab dem 1. Oktober 2025 verpflichtend

(LPK BW) Ab dem 1. Oktober wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen verpflichtend. Psychotherapeut*innen in der GKV-Versorgung müssen dann die ePA nutzen, um Daten der gesetzlich Versicherten zu speichern und abzurufen. 

Nähere Informationen können Sie bspw. der Homepage der KBV: 

https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2025/08-14/alles-nur-eine-frage-wie-nutzen-psychotherapeuten-die-epa und unserer Informationsschrift (siehe unten) entnehmen.

Sicherheit und Gewaltprävention in Arztpraxen

(LPK BW) Vor dem Hintergrund des schrecklichen Tötungsdeliktes an einer jungen psychotherapeutischen Kollegin in Offenburg vor wenigen Monaten fand am 23. Mai 2025 eine Abendveranstaltung mit dem Thema „Sicherheit und Gewaltprävention in Arztpraxen“ gemeinsam mit der KV BW in den Räumen des Ortenauklinikum Offenburg, St. Josefsklinik statt. 

Umgang mit Bedrohungssituationen und Aggression in der Psychotherapie

(LPK BW) Am Dienstag, den 6. Mai 2025, veranstaltete die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) eine themenspezifische Online-Fortbildung zum Thema „Umgang mit Bedrohungssituationen und Aggression in der Psychotherapie“. Anlass war unter anderem das tragische Tötungsdelikt an einer Kollegin in Offenburg, das in der psychotherapeutischen Fachwelt große Bestürzung ausgelöst und zentrale Fragen nach dem eigenen Schutz und professionellen Umgang mit Bedrohungslagen aufgeworfen hat.

Psychiatrische und psychotherapeutische Komplexversorgung für Kinder und Jugendliche

Bericht über die gemeinsame Online-Veranstaltung mit der KVBW und der LÄK am 10. April 2025

(LPK BW) Am 10. April 2025 von 19:30 bis 21:00 Uhr veranstaltete die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) in Zusammenarbeit mit der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) und der Landesärztekammer Baden-Württemberg (LÄK BW) eine Online-Informationsveranstaltung zur ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Komplexversorgung von Kindern und Jugendlichen.

Die Veranstaltung richtete sich an Psychologische Psychotherapeutinnen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen, Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Fachpersonen aus der Sozialpädiatrie, Mitarbeitende der Jugendhilfe, Schulsozialarbeit sowie weitere in der psychosozialen Versorgung tätige Berufsgruppen.

Der Abend verlief in einer angenehmen Atmosphäre des fachlichen Austausches unter der Moderation von Dr. med. Dipl.-Psych. Ingrid Rothe-Kirchberger

Nach der Begrüßung durch die Moderatorin begrüßte Dr. Munz, Präsident der LPK BW, die Teilnehmer*innen. In seinem Grußwort umriss er die Relevanz multiprofessioneller Versorgungskonzepte für die psychische Gesundheit junger Menschen und bedankte sich für die produktive Zusammenarbeit mit der KVBW und der LÄK bei der Organisation des Abends.

Im fachlichen Teil der Veranstaltung wurde zunächst die neue Versorgungsform gemäß der KJ-KSVPsych-Richtlinie vorgestellt. Dr. Gundolf Berg, Vorsitzender des BKJPP e.V., beleuchtete in seinem Vortrag die Hintergründe und Zielsetzung der Komplexversorgung. Er betonte, dass dieses Modell gezielt für schwer psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche entwickelt wurde, die eine besonders intensive, koordinierte und sektorübergreifende Betreuung benötigen. Deutlich wurde, dass die neue Struktur über die bisherigen Möglichkeiten hinausgeht und verbindliche interprofessionelle Zusammenarbeit fördert.

Darauf aufbauend präsentierte Dorothea Groschwitz, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und Vorstandsmitglied der LPK BW, einen anschaulichen Einblick in die praktische Umsetzung der Richtlinie. Am Beispiel der 14-jährigen Patientin „Laura“ illustrierte sie, wie der Aufbau eines zentralen Teams, die interdisziplinäre Fallführung, die koordinierte Einbindung von Eltern, Schule und Jugendamt sowie regelmäßige Teambesprechungen gelingen können. Besonders eindrucksvoll war die Schilderung, wie durch strukturierte Maßnahmen einem drohenden Rückfall begegnet und eine Stabilisierung der Patientin erreicht werden könnte. Ihre Präsentation war stark praxisorientiert und bot zahlreiche Impulse für die konkrete Umsetzung in der ambulanten Versorgung.

Anschließend erläuterte Susanne Vollmer von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg in ihrem Vortrag die formalen Rahmenbedingungen, die Teilnahmevoraussetzungen sowie die Abrechnungsmöglichkeiten im Rahmen der Komplexversorgung. Sie stellte den strukturellen Aufbau des zentralen Teams vor und zeigte nachvollziehbar, wie sämtliche Elemente – von der Eingangssprechstunde über die Erstellung des Gesamtbehandlungsplans bis hin zur Fallkonferenz und zur SGB-übergreifenden Hilfekonferenz – dokumentiert und abgerechnet werden können. Der Vortrag bot eine hilfreiche Orientierung für alle, die sich mit dem Gedanken tragen, dieses Versorgungsmodell in der eigenen Praxis umzusetzen.

Nach den inhaltlichen Beiträgen wurde eine Fragerunde eröffnet. Die Teilnehmer*innen brachten sich sehr engagiert ein, so dass sich eine sehr lebhafte und produktive Diskussion entwickelte. 

Viele der Fragen bezogen sich auf konkrete Umsetzungsmöglichkeiten im Praxisalltag, auf Anforderungen an die Koordination sowie auf Erfahrungen im Umgang mit anderen Institutionen. Die Veranstaltung zeigte eindrucksvoll, wie groß das Interesse an dieser Versorgungsform ist.

Die Rückmeldungen der Teilnehmenden spiegelten einhellig wider, dass die Fortbildung nicht nur informativ, sondern auch anwendungsorientiert und ermutigend war. Viele bedankten sich für die Möglichkeit, wertvolle Hinweise und Impulse für die tägliche Arbeit mitnehmen zu können. 

Weitere Informationen und den Antrag zur Teilnahme an der Psychiatrischen und psychotherapeutischen Komplexversorgung für Kinder und Jugendliche finden Sie auf der Homepage der KVBW.

Nachfolgend finden Sie die von den Referenten präsentierten Folien zum Download.

ePA-Nutzung bei Kindern und Jugendlichen: Neue KBV-Richtlinie schafft Orientierung für Praxen

(LPK BW) Mit Wirkung zum 1. April 2025 hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine neue Richtlinie zum Umgang mit der elektronischen Patientenakte (ePA) bei Kindern und Jugendlichen erlassen. Ziel ist es, bestehende Unsicherheiten und juristische Grauzonen im psychotherapeutischen Alltag zu beseitigen und insbesondere den Schutz von Minderjährigen zu gewährleisten.

Die Richtlinie legt fest, dass Psychotherapeut*innen (und Ärzt*innen) die ePA bei Patient*innen unter 15 Jahren nicht befüllen dürfen, „sofern dem erhebliche therapeutische Gründe entgegenstehen“. Darüber hinaus ist eine Befüllung ausgeschlossen, wenn „gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder Jugendlichen vorliegen“ und somit der wirksame Schutz der betroffenen Person in Frage gestellt wäre. In diesen Fällen ist der entsprechende Vermerk in der Behandlungsdokumentation verpflichtend.

Die Bundespsychotherapeutenkammer sowie verschiedene Verbände hatten zuvor auf bestehende Unsicherheiten hingewiesen, insbesondere im Hinblick auf widersprüchliche Wünsche Sorgeberechtigter zur Speicherung sensibler Daten in der ePA. Die neue Richtlinie adressiert diese Problematik und betont, dass das Kindeswohl bei der Nutzung digitaler Gesundheitsanwendungen im Vordergrund stehen muss.

In einem offiziellen Informationsschreiben erklärte Dr. Philipp Stachwitz, Leiter des Stabsbereichs Digitalisierung bei der KBV, dass diese Klarstellungen dringend erforderlich gewesen seien, da gesetzliche Regelungen durch die noch ausstehende Regierungsbildung nicht zeitnah verabschiedet werden konnten.

Die Richtlinie soll „Handlungssicherheit“ im Umgang mit der Kinder-ePA schaffen und den Schutz von Minderjährigen in den Mittelpunkt stellen. Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach äußerte Verständnis für die bestehenden Bedenken und versicherte, dass die Wahrung der Rechte von Kindern und Jugendlichen bei der Nutzung der ePA oberste Priorität habe.

Diese Regelung stellt einen wichtigen Schritt zur rechtssicheren Anwendung der ePA im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung von Minderjährigen dar und unterstreicht die Verantwortung der Heilberufe gegenüber dem Wohl junger Patientinnen und Patienten.

 

Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und nach den Abrechnungsempfehlungen

Bericht über die Online-Fortbildung der LPK BW mit Dieter Best am 2. April 2025

(LPK BW) Am Mittwoch, den 2. April 2025  von 17:00 bis 20:00 Uhr hat die LPK BW eine Online-Fortbildung zum Thema „Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den Abrechnungsempfehlungen“ mit Dieter Best veranstaltet. Da Herr Best ausgewiesener Experte zum Gebührenrecht ist und zu den neuen Abrechnungsempfehlungen unter den Kammermitgliedern ein großer Informationsbedarf besteht, war die Veranstaltung bereits wenige Stunden nach ihrer Ankündigung ausgebucht. 

Dieter Best erläuterte zunächst die Systematik der GOP und wichtige Grundregelungen der Abrechnung bei privatversicherten und beihilfeberechtigten Patient*innen, die sich aus dem Paragrafenteil der GOP/GOÄ ergeben. Anschließend stellte er die zum 01.07.2024 in Kraft tretenden neuen Abrechnungsempfehlungen vor, die von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), der Bundesärztekammer (BÄK), dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfeträgern von Bund und Ländern für neue psychotherapeutische Leistungen bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten erarbeitet und vereinbart wurden.

Er wies darauf hin, dass die GOP als Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) nur in einem sehr aufwändigen Verfahren geändert werden könne. Da es sich lediglich um einen Auszug aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) handele, müsse eine umfassende Abstimmung und Einigung auch mit der Bundesärztekammer erfolgen und anschließend das BMG tätig werden, was derzeit nicht absehbar sei. Die Verhandlungspartner haben daher konstruktiv nach einem Weg gesucht, ohne das aufwändige Verfahren einer GOP-Änderung weitere abrechenbare Leistungen über Analogziffern einzuführen und damit mehr Abrechnungsmöglichkeiten zu eröffnen.

Sodann stellte Herr Best die einzelnen Analogziffern aus den seit 01.07.2024 geltenden Abrechnungsempfehlungen vor und ging sehr kompetent auf die zahlreichen Fragen aus dem Zuhörerkreis ein. 

Zuletzt gab er noch einen Überblick über die Leistungen, die auch nach dem originären Abrechnungsrecht der GOP berechnungsfähig sind und gab wertvolle Hinweise zum Antrags- und Genehmigungsverfahren mit der Beihilfe. 

Die Veranstaltung wurde von den Teilnehmern sehr gut angenommen. Aufgrund der großen Resonanz hat die Kammer eine zweite virtuelle Folgeveranstaltung zum selben Thema mit Herrn Best am 25. Juni um 16:00 Uhr organisiert. 

Es gibt noch wenige Restplätze, die nach der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben werden: Zusatztermin – Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen nach der GOP | LPK BW

Die Teilnahmegebühr beträgt 30 Euro.

 

 

Hinweis zu den Kreispsychotherapeutenschaften der LPK BW

(LPK BW) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Kammermitglieder,

wie Sie unserer Mitteilung anlässlich des Kammerbeitragsbescheides 2025 und der Bekanntmachung auf unserer Kammerhomepage und im Psychotherapeutenjournal (Ausgaben 04/2024, S. 411 ff. und 01/2025, S. 64) entnehmen konnten, hatte die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer am 19. Oktober 2024 die Einrichtung von Kreispsychotherapeutenschaften zur Erprobung in ausgewählten Modellregionen in Baden-Württemberg beschlossen. Kreispsychotherapeutenschaften sind rechtlich unselbständige Untergliederungen der Kammer, vgl. § 22 Abs. 5 Heilberufe-Kammergesetz Baden-Württemberg und der hierzu von der Vertreterversammlung verabschiedeten Satzung zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Kreispsychotherapeutenschaften. Sie nehmen hoheitliche Aufgaben und die Gesamtinteressenvertretung der Kammermitglieder auf regionaler Ebene wahr, die ihnen durch das Landesgesetz und die Kammersatzung übertragen worden sind.

Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg distanziert sich von der Bezeichnung „Kreispsychotherapeutenschaften“, welche für einen Projektantrag beim Innovationsfonds des G-BA von der Freien Liste und ihrer Kooperationspartner in einer Aussendung vor wenigen Tagen an niedergelassene Psychotherapeut*innen ebenfalls verwendet worden ist. Die Landespsychotherapeutenkammer hat als Körperschaft des Öffentlichen Rechts keinen Versorgungsauftrag und muss sich im Wettbewerb der Anbieter auf dem Gesundheitsmarkt stets neutral und zurückhaltend verhalten. Sie darf deshalb auch keine Rechtsbeziehungen mit privatrechtlichen Managementgesellschaften oder mit Krankenkassen eingehen. Gleiches gilt für die Kreispsychotherapeutenschaften als rechtlich unselbständige Untergliederungen der Landespsychotherapeutenkammer. Das Heilberufe-Kammergesetz Baden-Württemberg erlaubt neben den rechtlich unselbständigen Kreispsychotherapeutschaften nach Öffentlichem Recht keine weiteren Untergliederungen der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg. Deshalb sind sonstige regionale psychotherapeutische Zusammenschlüsse rein privatrechtlicher Natur und von der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg und ihrer Untergliederungen streng zu unterscheiden. 

 

 

Konjunkturlage in den Freien Berufen 2025

BFB-Konjunkturumfrage des Instituts für Freie Berufe (IFB)

(LPK BW) Aktuell erhebt das Instituts für Freie Berufe (IFB) wie in jedem Frühjahr die aktuelle konjunkturelle Lage in den Freien Berufen. Dies geschieht im Auftrag des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) und neben der konjunkturellen Entwicklung liegt der Fokus dieser Befragung auf dem Arbeitsumfeld in den freiberuflichen Unternehmen. 

Dabei werden Themen wie, Leistungen für Mitarbeiter, aber auch die Freiberufler selbst und die Arbeit insgesamt angesprochen. Wir erhoffen uns davon wichtige Erkenntnisse über die Struktur und Arbeitsweise der Unternehmen, die wiederum als Alleinstellungsmerkmal der Freien Berufe genutzt werden können.

Wie immer ist Ihre Unterstützung gefragt. Nur wenn alle freiberuflichen Berufsgruppen in ausreichender Zahl vertreten sind, lassen sich belastbare Aussagen treffen.

Wir laden Sie herzlich ein, unter folgendem Link an der Umfrage teilzunehmen und damit zur Darstellung der aktuellen Situation in den Freien Berufen beizutragen. 

Die Umfrage dauert ca. 12 Minuten und läuft noch bis zum 28. April.

Wir bedanken uns bereits im Voraus für Ihre Mitarbeit.

Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und nach den Abrechnungsempfehlungen

LPK Online-Fortbildung am 02. April 2025 – AUSGEBUCHT!

(LPK BW) Am Mittwoch, den 02. April 2025 von 17:00 bis 20:00 Uhr findet die LPK-Online-Fortbildung zum Thema: „Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den Abrechnungsempfehlungen“ statt. 

In der Veranstaltung erhalten Sie einen Überblick über die abrechnungsfähigen Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sie erfahren, worauf bei der Abrechnung von Leistungen bei Privatpatienten zu achten ist. Dabei werden die seit dem 01. Juli 2024 geltenden Abrechnungsempfehlungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen und die daraus resultierenden erweiterten Abrechnungsmöglichkeiten beleuchtet.

Die Veranstaltung ist mit 4 Fortbildungspunkten akkreditiert. Die Teilnehmerzahl ist auf 150 Personen begrenzt, um auf Ihre Fragen während der Veranstaltung umfänglich eingehen zu können. 

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

Freie Berufe im Fokus: Konjunkturbefragung des IFB im Auftrag des Bundesverbands der Freien Berufe

(LPK BW) Im Auftrag des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB) führt das Institut für Freie Berufe  (IFB) eine weitere Konjunkturumfrage durch. Die Angehörigen der Freien Berufe werden gebeten, sich an der Umfrage zu beteiligen.

Neben den konjunkturellen Entwicklungen wird diesmal auch das Thema „Wertebild der Freien Berufe“ näher beleuchtet.

Gerade im Hinblick auf die Vertretung der Freien Berufe gegenüber politischen Entscheidungsträgern ist es unerlässlich, über aktuelle Daten zum Berufstand zu verfügen. Nur so lässt sich eine fundierte Argumentation und Interessensvertretung realisieren.

Die Befragung ist bis 27.10. online zugänglich und sollte in ca. 12 Minuten beantwortet sein.

Der Link zur Befragung: www.t1p.de/fb-24

Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung.