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LPK-Vertreterversammlung am 21. März 2015

(LPK BW) Am 21. März fand die 4. Vertreterversammlung (VV) der laufenden Amtszeit statt. Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz ergänzte den schriftlich vorliegenden Vorstandsbericht. Er berichtete über die LPK-Stellungnahmen zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz und zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. Außerdem schilderte er die Pläne zur Novellierung des Heilberufekammergesetzes sowie die Eingaben der Kammer dazu. Vorstandsmitglied Dr. Roland Straub berichtete anschließend vom Arbeitskreis „Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung“ (siehe separater Absatz unten) sowie von seiner Teilnahme an weiteren Gremien zur Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Dr. Munz informierte darüber, dass Vizepräsident Martin Klett in den Fachbeirat „Präventionsnetzwerk Ortenaukreis“ berufen worden ist. Der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses Psychotherapie in Institutionen Ullrich Böttinger gab als Leiter dieses Beirats einen Überblick über die dortigen Projekte und die Tätigkeit. Grundlegendes Ziel sei der Aufbau eines systematischen, institutions- und systemübergreifenden Netzwerks zur Förderung der seelischen und körperlichen Gesundheit und Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und deren Familien im gesamten Landkreis. Der Schwerpunkt solle auf einer ersten Stufe in der Unterstützung von Familien mit sozialer Benachteiligung liegen. Es folgte eine ausführliche Diskussion mit den Delegierten.

Die Diskussion über Haushaltsfragen war wie gewohnt konstruktiv, wenn auch in einigen Punkten kontrovers. Es wurden Nachtragshaushalte für 2014 und 2015 verabschiedet sowie eine Änderung des Stellenplans 2015. Eine Satzungsänderung bezüglich der Wahl der baden-württembergischen Delegierten zum Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) konnte nicht beschlossen werden, da die Gegner der vorgeschlagenen Änderung den Sitzungsraum verließen und damit die satzungsmäßig geforderte Anwesenheit von 2/3 der VV nicht mehr gegeben war und somit keine Beschlussfähigkeit bestand.

Aufgrund der weiter gestiegenen Mitgliederzahl steht der LPK BW ein weiterer Sitz im Deutschen Psychotherapeutentag zu. Für diesen 15. Sitz wurde Dr. Alessandro Cavicchioli gewählt.

Die Berufsordnung (BO) wurde an die wegen des neuen Patientenrechtegesetzes überarbeitete Muster-BO der BPtK angepasst. Die Änderung des § 9 der BO, der sich mit der für probatorische Sitzungen nötigen Zustimmung beider sorgeberechtigten Elternteile bei Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapien befasst, wurde aufgrund der sehr kontroversen Diskussion auf die nächste Vertreterversammlung vertagt.

Psychische Erkrankungen bei Behinderten selten erkannt und behandelt

BPtK unterstützt Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert eine bessere Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen. Psychische Erkrankungen werden bei Menschen mit Behinderungen zu selten erkannt und angemessen behandelt. Sie erhalten häufig keine Psychotherapie, obwohl diese eine leitliniengerechte Behandlung wäre.

Grund hierfür ist, dass die Diagnostik und Behandlung psychischer Erkrankungen wegen der sozialen, kommunikativen oder kognitiven Einschränkungen von Menschen mit Behinderungen oftmals erschwert ist. Dies trifft in besonderer Weise auf Menschen mit geistiger Behinderung zu. Studien zeigen, dass Psychotherapie mit behinderten Menschen dennoch möglich und erfolgreich ist. In der Realität werden psychische Erkrankungen bei Menschen mit Behinderungen aber häufig nicht oder einseitig pharmakologisch behandelt. Dies widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention, die für Menschen mit Behinderung dieselbe Bandbreite und Qualität der Gesundheitsversorgung fordert wie für Menschen ohne Behinderung.

Die BPtK begrüßt daher den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention diskriminierungsfrei zu gestalten. Die BPtK hat in ihrer Stellungnahme zu dem Antrag der Grünen und in der Anhörung am 6. Mai 2015 darauf hingewiesen, dass für behinderte Menschen mit psychischen Erkrankungen spezialisierte medizinische Behandlungszentren notwendig sind, dass nach einer stationären Behandlung eine ambulante Anschlussbehandlung oder Nachsorge sichergestellt werden muss und dass die ambulante Versorgung barrierefrei gestaltet werden sollte.