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Reform der Psychotherapeutenausbildung von großer gesellschaftlicher Bedeutung

Wissenschaftsrat verabschiedet Empfehlungen zu den Perspektiven der Psychologie

(BPtK) Der Wissenschaftsrat hat Empfehlungen zu den „Perspektiven der Psychologie in Deutschland“ vorgelegt. Einen Schwerpunkt bildet die Reform der Psychotherapeutenausbildung. Psychische Störungen gehörten zu den häufigsten Erkrankungen und spielten in der Versorgung und bei den Sozialversicherungen eine bedeutende Rolle. Daher sei eine gute Qualifizierung von Psychotherapeuten von großem gesellschaftlichem Interesse.

„Der Wissenschaftsrat sendet ein starkes Signal an Bund und Länder, dass Psychotherapeuten bereits im Studium sowohl wissenschaftlich als auch praktisch ausreichend für die Versorgung qualifiziert werden müssen“, kommentiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Empfehlungen. Der Wissenschaftsrat favorisiert ein Bachelorstudium der Psychologie und ein verfahrens- und altersgruppenübergreifendes Masterstudium der Klinischen Psychologie und Psychotherapie sowie eine einjährige Praxisphase. Anschließend sollen Absolventen nach Überprüfung ihrer praktischen Handlungskompetenzen ihre Approbation erhalten können und in der Weiterbildung für die Fachkunde qualifiziert werden.

„Damit wir die prekäre finanzielle und rechtliche Situation der Psychotherapeuten in Ausbildung endlich beenden, müssen die vor der Weiterbildung erforderlichen Praxisphasen auch Teil des Studiums sein“, stellt Munz zum Vorschlag des Wissenschaftsrates fest, als Alternative zu einem 6-jährigen Studium ein Praktisches Jahr zwischen das Studium und die Approbation zu legen. „Der Arzt im Praktikum wurde aus gutem Grund abgeschafft. Fehler von damals dürfen jetzt nicht wiederholt werden.“

Der Wissenschaftsrat berät die Bundesregierung und die Regierungen der Länder in Fragen der inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Hochschulen, der Wissenschaft und der Forschung. Seine Empfehlungen zu den Perspektiven der Psychologie in Deutschland hat er am 26. Januar 2018 verabschiedet.

Für Verbesserungen in der Versorgung qualifizieren

BPtK fordert rasche Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert von der nächsten Bundesregierung eine rasche Reform der Psychotherapeutenausbildung. Psychotherapeuten müssen besser für ein differenziertes Versorgungsangebot qualifiziert werden. Vor allem aber brauchen junge Menschen, die sich entschließen, Psychotherapeutin oder Psychotherapeut zu werden, akzeptable Rahmenbedingungen. Psychotherapeuten in der Ausbildung sind aktuell in aller Regel nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Sie erzielen in dieser Phase trotz eines abgeschlossenen Studiums kein regelmäßiges Einkommen und müssen die 3 bis 5 Jahre dauernde Qualifizierung selbst finanzieren. Seit der Bologna-Reform ist zudem nicht mehr klar, welches Studium erforderlich ist, um Psychotherapeut werden zu können. Die Notwendigkeit einer Reform der Psychotherapeutenausbildung ist auch deshalb seit Jahren unstrittig.

Die heutige Ausbildung befähigt Psychotherapeuten im Schwerpunkt für die ambulante Versorgung. In Zukunft müssen Psychotherapeuten aber vor allem in die Versorgung von psychisch kranken Menschen im Krankenhaus und in Reha-Einrichtungen stärker integriert werden. Außerdem sind wichtige Weiterentwicklungen der ambulanten Versorgung heute noch nicht in der Psychotherapeutenausbildung geregelt. Dazu zählt insbesondere das breitere Spektrum von psychischen Erkrankungen, die mit Psychotherapie behandelt werden können, aber auch die Stärkung der Gruppenpsychotherapie und die psychotherapeutische Sprechstunde.

„Künftig sollen Psychotherapeuten bereits nach dem Studium so qualifiziert sein, dass ihnen eine Approbation erteilt werden kann, damit sie sich genauso wie Ärzte darauf aufbauend weiterbilden können und währenddessen ein angemessenes Einkommen erzielen“, fordert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Eine Reform sollte außerdem dafür sorgen, dass Psychotherapeuten ihre Qualifizierung nicht mehr selbst finanzieren müssen.“ Die von den Psychotherapeuten in Weiterbildung geleistete Arbeit in der Versorgung wird einen wesentlichen Teil der Kosten decken. Für eine hohe Weiterbildungsqualität mit ausreichender Anleitung werden aber zusätzliche Mittel gebraucht.

Seit Juli letzten Jahres gibt es einen Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Reformgesetz. Der Entwurf sieht ein fünfjähriges Studium vor, das aus einem Bachelor- und einem Masterstudiengang besteht und nach einer staatlichen Prüfung die Approbation ermöglicht. In der anschließenden Weiterbildung spezialisieren sich Psychotherapeuten für die Behandlung von Erwachsenen oder Kindern und Jugendlichen und erwerben die Fachkunde in einem Psychotherapieverfahren. Erst danach ist eine Behandlung von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung möglich. Die Reform wird von einer breiten Mehrheit der Psychotherapeuten getragen. Der Deutsche Psychotherapeutentag hat sich seit 2014 mehrfach mit überwältigender Mehrheit für eine Reform der Psychotherapeutenausbildung ausgesprochen.

Reform des Psychotherapeutengesetzes in dieser Legislaturperiode

31. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin

(BPtK) Der 31. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) forderte den Deutschen Bundestag auf, die Reform des Psychotherapeutengesetzes noch im Jahr 2018 zu verabschieden. In einer intensiven Debatte befasste sich der DPT am 18. November 2017 in Berlin außerdem mit den gesellschaftlichen Veränderungen infolge der Digitalisierung und deren Konsequenzen für die psychotherapeutische Versorgung. Die Delegierten appellierten an eine künftige Bundesregierung darüber hinaus, sich für eine Verbesserung der Versorgung psychisch kranker Menschen im ambulanten, stationären und sektorenübergreifenden Bereich einzusetzen. Die Delegierten forderten schließlich nachdrücklich eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen.

Vertreterversammlung am 20./21.10.2017

(LPK BW) Am ersten Tag der zweitägigen VV referierte Kammerpräsident Dr. Munz den Stand der Diskussion um die Reform des Psychotherapeutengesetzes. Er stellte das Arbeitspapier des Bundesministeriums für Gesundheit vor und ging auf die noch offenen Fragen ein. Die VV diskutierte das Arbeitspapier kritisch. Insbesondre wurde dabei auf die geänderte Legaldefinition und die Zeiten der praktischen Ausbildungstätigkeiten im Studium eingegangen, die als nicht ausreichend gesehen werden. Die noch ausstehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen zur auf das Studium folgenden Weiterbildung wurden von der VV ebenso wie die Fortführung des Gesetzgebungsverfahrens durch die neue Regierung angemahnt.

Reform der Psychotherapeutenausbildung überfällig

BPtK fordert schnelleres Handeln der nächsten Bundesregierung

(BPtK) Der Nutzen psychotherapeutischer Behandlung ist umfassend erforscht und gut belegt. Immer mehr psychische Erkrankungen lassen sich psychotherapeutisch erfolgreich behandeln. „Heute sind Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten während ihrer Ausbildung, die erst nach dem Studium beginnt, in aller Regel nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Sie erzielen kein regelmäßiges Einkommen und müssen ihre Ausbildung auch noch selber finanzieren“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Das ist unwürdig und darf jungen Menschen nicht länger zugemutet werden.“ Künftig soll daher bereits das Studium so qualifizieren, dass danach eine Approbation erteilt werden kann. Dies ist Voraussetzung dafür, dass Psychotherapeuten sich dann, genauso wie Ärzte, weiterbilden und ein angemessenes Einkommen erzielen können.

Die Notwendigkeit einer Reform der Psychotherapeutenausbildung ist seit Jahren unbestritten. Seit Juli dieses Jahres liegt deshalb ein Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor. Dieser sieht ein fünfjähriges Studium vor, das aus einem Bachelor- und einem Masterstudiengang besteht und nach einer staatlichen Prüfung die Approbation ermöglicht. „Seit der Bologna-Reform ist nicht mehr klar, welches Studium erforderlich ist, um Psychotherapeut zu werden“, erläutert BPtK-Präsident Munz den Reformbedarf. „Mit den bundesweiten Vorgaben für ein Approbationsstudium wird diese Unsicherheit endlich beendet.“ In der darauffolgenden Weiterbildung spezialisieren sich Psychotherapeuten für die Behandlung von Erwachsenen oder Kindern und Jugendlichen und erwerben die Fachkunde in einem Psychotherapieverfahren. Erst danach ist eine Behandlung von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung möglich.

Die Reform wird sowohl von einer breiten Mehrheit der Psychotherapeuten gefordert als auch von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unterstützt. Der Deutsche Psychotherapeutentag hat sich seit 2014 mehrfach mit überwältigender Mehrheit für eine Reform der Psychotherapeutenausbildung ausgesprochen. Die BPtK fordert deshalb, die Reform der Psychotherapeutenausbildung auf die Agenda der nächsten Bundesregierung zu setzen.

BMG legt Entwurf für eine Psychotherapeutenausbildung vor

BPtK fordert zügige Reform nach der Bundestagswahl

(BPtK) Berlin, 26. Juli 2017: Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt den Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für ein Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung. „Wir sind froh, dass das Bundesgesundheitsministerium noch in dieser Legislaturperiode konkrete Vorstellungen für ein Approbationsstudium vorgelegt hat“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Auch wenn es bei einigen Details noch Klärungsbedarf gibt, folgt das Ministerium in vielen Bereichen den Vorschlägen der Psychotherapeutenschaft“.

Künftig werden in der Ausbildung besser als bisher Grundlagen für Tätigkeiten geschaffen, die viele Psychotherapeuten faktisch jetzt schon ausüben. Dazu gehören vor allem Tätigkeiten in der Prävention und Rehabilitation, die Übernahme von Leitungsfunktionen oder die Veranlassung von Behandlungsmaßnahmen durch Dritte sowie gutachterliche Tätigkeiten. „Damit greift das Ministerium unser Berufsbild adäquat auf und stellt die richtigen Weichen für die Zukunft“, stellt der BPtK-Präsident fest. „Die Einführung eines Approbationsstudiums für Psychotherapeuten ist allerdings nur ein Teil der notwenigen Änderungen. Zur künftigen Qualifizierung gehört, wie bei Ärzten, im Anschluss an das Studium untrennbar die Weiterbildung.“

Erst nach einer Weiterbildung können Psychotherapeuten die Fachkunde für die Behandlung von gesetzlich Krankenversicherten erwerben. „Mit der Reform müssen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, dass nicht nur die Ausbildung, sondern auch die Weiterbildung ermöglicht wird“, fordert Munz. „Deshalb erwarten wir auch hierzu noch konkrete Regelungsvorschläge vom Gesundheitsministerium.“

Der Reformbedarf ist insbesondere wegen der nicht mehr ausreichenden Zugangsregelungen zur Ausbildung und wegen des prekären finanziellen und rechtlichen Status der Ausbildungsteilnehmer unstrittig. Der Deutsche Psychotherapeutentag hat sich im Mai 2017 mit überwältigender Mehrheit für ein Qualifizierungskonzept ausgesprochen, das unter breiter Beteiligung der Profession erarbeitet wurde und detaillierte Vorschläge für das Approbationsstudium und die Weiterbildung enthält. „Diese Reform ist ein zentrales Anliegen der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten“, betont Munz. „Wir setzen deshalb auf eine zügige Reform zu Beginn der nächsten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages.“

Nach der Bundestagswahl: Reform der Ausbildung und der Bedarfsplanung umsetzen

30. Deutscher Psychotherapeutentag in Hannover

(BPtK) Der 30. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) vom 12. bis 13. Mai in Hannover sprach sich mit überwältigender Mehrheit für eine Reform der Psychotherapeutenausbildung aus. In mehr als zweijähriger Arbeit hatten Experten aus den Reihen der Psychotherapeuten gemeinsam mit dem Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und den Präsidentinnen und Präsidenten der Landespsychotherapeutenkammern ein Konzept erarbeitet, das in großer Detailtiefe die künftigen Inhalte, Strukturen und die Finanzierung der psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildung beschreibt. Die Reform der Psychotherapeutenausbildung gehört zu den wichtigsten Forderungen der Profession für die nächste Legislaturperiode. Als weitere zentrale Forderung wurde intensiv die notwendige Reform der Bedarfsplanung für den Bereich der Psychotherapie diskutiert.

Reform der Psychotherapeutenausbildung überfällig

BPtK-Forderungen für die nächste Legislaturperiode

(BPtK) Die Psychotherapeutenschaft fordert für die nächste Legislaturperiode insbesondere eine Reform ihrer Ausbildung. „Jedes Jahr Verzögerung bedeutet, dass unser Nachwuchs seinen Beruf weiter unter prekären Bedingungen erlernen muss“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Jedes Jahr Verzögerung verlängert für die Studenten die Unsicherheit, ob sie mit dem gewählten Studium überhaupt eine Psychotherapeutenausbildung beginnen können. Beides ist schon lange nicht mehr tragbar.“

„Wir brauchen eine angemessene Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung“, fordert Dr. Munz. „Für die Behandlung psychisch kranker Menschen sind hoch qualifizierte Psychotherapeuten notwendig und die sind nicht zum Nulltarif zu haben. Insbesondere die gesetzliche Krankenversicherung muss es als ihre Aufgabe begreifen, hier in eine Verbesserung der Versorgung zu investieren.“ Die BPtK fordert ein Studium, das auf Masterniveau qualifiziert und mit einem Staatsexamen abschließt. An das Approbationsstudium soll sich eine Weiterbildung anschließen, in der sich Psychotherapeuten für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen entscheiden und sich gleichzeitig für ein psychotherapeutisches Verfahren qualifizieren.

Weitere Forderungen der Psychotherapeuten für die nächste Legislaturperiode sind insbesondere die Reform der Bedarfsplanung, eine Krankenvollversicherung, die psychisch kranke Menschen weder beim Abschluss einer Versicherung noch bei den notwendigen Leistungen diskriminiert, mehr Prävention und Gesundheitsförderung für psychische Gesundheit sowie eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen.

Umfassende Reform des Psychotherapeutengesetzes notwendig

29. Deutscher Psychotherapeutentag am 19. November 2016 in Hamburg

(BPtK) Der 29. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) votierte mit sehr großer Mehrheit dafür, die umfassende Reform des Psychotherapeutengesetzes weiter voranzutreiben. Themen waren außerdem die Reform der Bedarfsplanung, die neue psychotherapeutische Sprechstunde, die Förderung von Frauen in der Berufspolitik sowie die geplante Satzungsänderung zur Verringerung der Delegiertensitze für künftige Psychotherapeutentage.

Psychotherapeuten für die Versorgung qualifizieren

Anforderungen an ein Approbationsstudium und die anschließende Weiterbildung

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer veranstaltete am 8. November 2016 ein Fachsymposium, um ihre Vorschläge zur Reform des Psychotherapeutengesetzes vorzustellen und zu diskutieren.