Schlagwortarchiv für: Ausbildung

BPtK-Ratgeber: Beruf Psychotherapeut*in

Was kommt nach dem Studium? Informationen für Student*innen

(BPtK) Die Ausbildung zur Psychotherapeut*in ist seit dem 1. September 2020 neu geregelt. Wer künftig eigenverantwortlich als Psychotherapeut*in arbeiten möchte, muss dafür zunächst ein speziell ausgerichtetes Studium abschließen und danach eine fünfjährige Weiterbildung absolvieren. Wie für das Studium gibt es auch für die Weiterbildung Vorgaben.

Die BPtK hat für Student*innen einen Ratgeber veröffentlicht, der die wichtigsten Regelungen der neuen Psychotherapeutenausbildung zusammenfasst und insbesondere über die Weiterbildung nach dem Studium informiert.

PTI-Ausschuss wagt und gestaltet den zweimal verschobenen nächsten Landespsychotherapeutentag in Präsenz am 1. Juli 2022 in Stuttgart

(LPK BW) In der Ausschuss-Sitzung am 9.2.2022 wurde beschlossen, dass der Landespsychotherapeutentag der Angestellten, zweimal verschoben wegen der Pandemie und letztmals 2018 durchgeführt, am 1. Juli 2022 wieder in Stuttgart in Präsenz stattfinden wird. Angesprochen werden vor allem Kolleg*innen der vielfältigen Arbeitsfelder der angestellten Psychotherapeut*innen in Kliniken und in institutionellen Einrichtungen. Im Zentrum des Vormittags wird eine Podiumsdiskussion stehen zur Frage, wie sich die Umsetzung der neuen Weiterbildung in den unterschiedlichen klinischen und institutionellen Arbeitsfeldern gestaltet. Hierzu zugesagt haben leitende klinische Expert*innen und Verantwortliche aus den Kliniken, aus Einrichtungen des Landes und der Kirche sowie Vertreter der Aus-Weiterbildung und der Aus-Weiterzubildenden. Am Nachmittag ist Gelegenheit sich in vier Workshops zu Themen aus der Forensischen Ambulanz, der ambulanten und stationären Jugendhilfe, Psychosomatik und systemischen Arbeit im stationären Kontext zu informieren. Viel Raum nahmen in der PTI-Sitzung auch die Berichte aus den unterschiedlichen Arbeitsbereichen ein, in denen sich zu den erschwerten Bedingungen unter Corona und insbesondere der Einschränkungen der psychotherapeutischen Arbeit ausgetauscht wurde.

Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) im Gespräch mit LPK-Vorstand und PiA-Vertreterinnen

Vormerken und anmelden: 12.02.2022, 14-17h: Videokonferenz für alle PiAs, die LPK-Mitglied sind (oder es werden wollen)

(LPK BW) Schreiben der PiA-Vertreterinnen in der LPK BW sowie des Vorstands:

Liebe PiA-Mitglieder,

wir wollen Euch gerne im neuen Jahr zu einer Zoom-Videokonferenz der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg

am Samstag, den 12. Februar 2022 von 14.00 bis 17.00 Uhr

einladen.

Gerne würden wir Euch über unsere Aktivitäten in den zurückliegenden Jahren informieren und uns mit Euch über die allgemeine politische Situation der PiAs im Lande austauschen.

Bitte meldet Euch möglichst bald unter der Mailadresse: wacker-larche@lpk-bw.de an. Nach Eurer Anmeldung bekommen Sie eine Bestätigung. Der Link für das Treffen wird Ihnen dann in der Woche vor dem Termin zugesendet.

Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele sich zu diesem Termin anmelden.

Mit freundlichen Grüßen

M.Sc. Anna Stylianopoulou, Dipl.-Soz.Päd. Ipek Höll
PiA-Vertreterinnen der LPK Baden-Württemberg

Dipl.-Psych. Birgitt Lackus-Reitter
zuständiges LPK-Vorstandsmitglied für PiAs

Vertreterversammlung (VV) am 22./23. Oktober in Stuttgart

(LPK BW) Am ersten VV-Tag wurden zunächst die durch das neue Psychotherapeutengesetz notwendig gewordenen Änderungsbedarfe in der Wahlordnung und der Hauptsatzung diskutiert. Dies betrifft Fragen wie Repräsentanz von Berufsgruppen und Psychotherapieverfahren im Vorstand und den Kammergremien, ein oder mehrere Wahlkörper, Vertretung der PiA und Übergangslösungen. Die aufgeworfenen Fragen sollen in den Kammergremien weiter diskutiert werden, um eine möglichst breite Zustimmung für eine Beschlussvorlage zu den notwendigen Satzungsänderungen sicher zu stellen.

Die neue Aus- und Weiterbildung in Psychotherapie – was verändert sich in den Kliniken?

Landespsychologenkonferenz am 12.10.2021 im Zentrum für Psychiatrie Ravensburg

(LPK BW) Am 12. Oktober findet im Zentrum für Psychiatrie Weissenau am Nachmittag (13:00 – 16:45) eine Tagung für Psychotherapeuten der psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken und den teilstationären Einrichtungen statt, und für PiAs und Studierende im Berufspraktikum. Im Fokus steht das Thema „Die neue Aus- und Weiterbildung – Was verändert sich in den Kliniken?

Die Umsetzungsschritte der Reform der Aus- und Weiterbildung von Psychotherapeut*innen haben bereits begonnen. Vieles ist noch unklar. Ziel der Tagung ist es, von verantwortlich am Prozess Beteiligten informiert zu werden und mit Psychotherapeut*innen aus der klinischen Arbeit in Austausch zu gehen.

Im Fokus werden Fragen stehen wie:

  • Was verändert sich durch die neue Aus- und Weiterbildung bzw. die Umsetzung der Reform des Psychotherapeutengesetztes in den Kliniken?
  • Inwieweit sind die klinisch tätigen Psychotherapeut*innen in den Stationen und Abteilungen und die in Leitungspositionen da informiert und involviert und/oder in der Umsetzung einbezogen?

Dazu konnten folgende Referenten/Experten gewonnen werden, die zum jeweiligen Stand der Umsetzung informieren und abschließend dann auf dem Podium in Austausch gehen und diskutieren werden: 

  • Dr. Dietrich Munz, Präsident der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg und der Bundespsychotherapeutenkammer 
  • Dr. Dieter Grupp, Geschäftsführer der ZfP Zentren Südwürttemberg und des ZfP Reichenau als Vertreter der Institutionen/Kliniken
  • Prof. Dr. Georg Alpers, Universität Mannheim als Vertreter der universitären Ausbildung
  • Prof Matthias Backenstraß , Leiter des Instituts für Klinische Psychologie im Klinikum Stuttgart als Vertreter der Leitenden Psycholog*innen
  • Dr. Harry de Maddalena, ver.di Bundesfachkommission PP und KJP für die Einordung der neuen Berufe aus Sicht der Gewerkschaften und 
  • eine Vertreterin der Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA)

 

Programmflyer

Kosten und Vergütungsanteile in der Psychotherapeutenausbildung

BPtK veröffentlicht Übersicht

(BPtK) Seit Juli sind die Ambulanzen der psychotherapeutischen Ausbildungs- und Weiterbildungsinstitute verpflichtet, die aktuelle Höhe der Ausbildungskosten sowie den Anteil der Vergütung, der von ihnen an die Ausbildungsteilnehmer*innen ausgezahlt wird, mitzuteilen (§ 117 Absatz 3c SGB V). Die Bundespsychotherapeutenkammer hat dazu eine Übersicht veröffentlicht. Eine Übersicht über die Weiterbildungskosten kann erst ab 2023 erstellt werden, wenn für die Absolvent*innen des neuen Psychotherapie-Studiums Ambulanzen als Weiterbildungsstätten zugelassen sein werden. Die erste Übersicht ist ab heute auf der Homepage der BPtK zu finden: https://www.bptk.de/ausbildungskosten-und-verguetungsanteile.

Die Neuregelung soll zunächst den Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) Transparenz und Vergleichbarkeit über die Ausbildungskosten und die Höhe des Vergütungsanteils ermöglichen. Die Ambulanzen sind gesetzlich verpflichtet, mindestens 40 Prozent der Vergütung für die Versorgungsleistungen, die von den PiA erbracht werden, auszuzahlen. Zur Präzisierung der gesetzlichen Verpflichtung hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsstätten (BAG) eine Übersicht mit der BPtK abgestimmt. Diese Übersicht soll quartalsweise aktualisiert werden.

Erste Fachsprachenprüfung erfolgreich abgelegt

(LPK BW) Nachdem der Gesetzgeber den Heilberufekammern in Baden-Württemberg die Aufgabe übertragen hatte, die Fachsprachenprüfung als unselbständigen Teil des Approbationsverfahrens abzunehmen, hat am 16. April 2021 die erste Prüfung stattgefunden. Die Prüfungskommission hat die Prüfung anhand einer Fallvignette und nach den entwickelten Prüfungsgrundsätzen abgenommen und konnte der Kandidatin am Ende zur bestandenen Prüfung gratulieren.

Die Prüfung muss auf Anordnung des Regierungspräsidiums bei Personen abgenommen werden, die mit ausländischen Qualifikationsnachweisen die Approbation beantragen, da das Vorliegen der für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache Voraussetzung für die Erteilung der Approbation ist.

AFW/QS-Ressortleiter Dr. Jürgen Schmidt in den Ruhestand verabschiedet

(LPK BW) Zum Ende des Jahres 2020 geht der langjährige Leiter des Ressorts Aus-, Fort- und Weiterbildung der LPK Baden-Württemberg, Dr. Jürgen Schmidt, in den Ruhestand. Er kam im Frühsommer 2004 zur LPK, die damals, kurz nach ihrer Gründung 2001 noch im Aufbau war. Der damalige Vorstand unter Führung des ersten Kammerpräsidenten Detlev Kommer hatte ihn für das neu geschaffene Ressort AFW verpflichtet.

LPK-Vertreterversammlung am 23./24.10.2020

Zwei wichtige Resolutionen verabschiedet

(LPK BW) Bedingt durch die Coronapandemie konnten sich die Delegierten der Vertreterversammlung (VV) nicht persönlich, sondern nur im Rahmen einer Videokonferenz treffen. Dank der hervorragenden Vorbereitung und Betreuung durch die Kammergeschäftsstelle konnte die Veranstaltung, die für die Beteiligten in dieser Form Neuland war, erfolgreich durchgeführt werden.

Am ersten Tag der VV standen die Diskussionen und Beschlüsse zum Haushaltsabschluss 2019 und dem Haushaltsplan 2020 auf der Tagesordnung sowie durch die Verschiebung der VV noch unerledigte „Aufträge“. So wurde der Antrag eingebracht, in der bereits seit Jahresbeginn laufenden neuen Kammerperiode die Arbeit im Arbeitskreis Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung fortzusetzen. Hierzu präsentierte Vorstandsmitglied Roland Straub als Behindertenbeauftragter und Koordinator des Arbeitskreises einen kurzen Überblick zum aktuellen Stand sowie zu geplanten Arbeitsschwerpunkten und stellte die aktiven Mitglieder kurz vor. Bedingt durch die gesetzlichen Änderungen wie dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) und neu geschaffener psychosozialer Einrichtungen bei Kommunen und Trägern hätten telefonische Anfragen wegen Psychotherapie für Menschen mit Intelligenzminderung deutlich zugenommen, Nachfragende seien nicht mehr nur die Angehörigen selbst, sondern zunehmend Mitarbeiter von Trägern sozialer Einrichtungen und Kommunen, Klinikambulanzen, Beratungsteams, Wohnbegleiter, usw., weswegen der Adressenpool einer dringenden Erweiterung bedürfe. Neben der fortlaufenden Aktualisierung der Info-Materialien, auf die bei Anfragen verwiesen werde, sollen deshalb auch erneut regionale Aktivitäten wie Qualitätszirkel und Fortbildungen initiiert oder unterstützt sowie zusätzlich wegen der stärkeren Vernetzung auch interprofessionell geplant werden. Die VV stimmte der Fortsetzung der Arbeit des Arbeitskreises ohne Gegenstimmen zu.

Bei der weiteren Präsentation des Haushalts und den Diskussionen wurde immer wieder deutlich, dass die Pandemie und die Maßnahmen zu deren Bekämpfung auch erhebliche Auswirkungen auf den Kammerhaushalt haben. Aufwendungen für Reisekosten und Veranstaltungen werden durch die Absage von Veranstaltungen und durch die Ersetzung von Präsenzterminen durch Videokonferenzen zwar deutlich niedriger ausfallen als im Haushaltsansatz. Dafür fallen aber die Kosten für die EDV höher aus als vorgesehen, denn die Umstellung der Präsenzsitzungen und Veranstaltungen auf webbasierte Konferenzen und auch die Umstellung der Arbeitsplätze der KammermitarbeiterInnen auf Homeoffice führte zu höheren EDV-Ausgaben. Nach ausführlicher Diskussion wurde der Haushaltsplan 2021 verabschiedet und die Rechnungsführerin und der gesamte Vorstand entlastet.

Der zweite Tag der VV begann mit der Verabschiedung des langjährigen Leiters des Ressorts Aus-, Fort- und Weiterbildung und Qualitätssicherung, Dr. Jürgen Schmidt. In der Würdigung seiner Verdienste für die Kammer betonten Vizepräsident Martin Klett und auch die langjährige Vorsitzende des Ausschusses Aus-, Fort- und Weiterbildung, Mareke de Brito Santos-Dodt das enorme Engagement von Jürgen Schmidt für die Kammer, insbesondere bei der Schaffung und ständigen Weiterentwicklung der Fortbildungsordnung, der Weiterbildungsordnung, der Akkreditierungsverfahren und vielem mehr (siehe auch den separaten Beitrag unten). Jürgen Schmidt bedankte sich in seiner Abschiedsrede für die Würdigungen seiner Arbeit und sprach sich bezüglich der Fort- und auch der Weiterbildungsordnung für eine größere Akzeptanz von Methoden/-Verfahrensvielfalt aus. Er wird dem Ressort erfreulicherweise als Berater für die Zeit des Übergangs auf seine Nachfolge zur Verfügung stehen.

Im anschließenden Vorstandsbericht informierte Kammerpräsident Dr. Munz zum Stand des elektronischen Heilberufeausweises, mit dessen Ausgabe im Frühjahr 2021 zu rechnen ist. Anschließend referierte Herr Munz den Stand der Musterweiterbildungsordnung, welche zur ersten Lesung auf dem Deutschen Psychotherapeutentag am 13./14.11.2020 ansteht.

Aufgrund von Hinweisen von Ermittlungsbehörden verdeutlichte  Präsident Munz, dass die Kammer keine Ausstellung von Gefälligkeitsgutachten von Psychotherapeut*innen zur Befreiung von der Maskenpflicht dulden dürfe und die Ahndung rechtswidriger Gutachten unterstütze und ggf. auch Berufsordnungsverfahren einleite.

Zur psychotherapeutischen Versorgung während der Corona-Pandemie verabschiedete die VV eine Resolution, in der die Politik aufgefordert wird, in Zusammenarbeit mit der Selbstverwaltung und anderen für die Versorgung Verantwortlichen die Rahmenbedingungen weiterhin so zu gestalten, dass die Arbeit in Praxen, Kliniken und anderen Versorgungseinrichtungen im notwendigen Umfang auch bei steigenden Fallzahlen fortgesetzt werden kann.

Resolution 1: Umsetzung der Studiengänge nach dem reformierten Psychotherapeutengesetz steht in Baden-Württemberg aus

Resolution 2: Versorgung von psychisch kranken Menschen während der Corona-Pandemie

 

Weichenstellung für mehr Psychotherapie in der Psychiatrie

Erste Lesung des Krankenhauszukunftsgesetzes

(BPtK) Es bleibt beim gesetzlichen Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss, eine Mindestanzahl an Psychotherapeut*innen in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern vorzugeben. Dies geht aus dem Entwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes (BT-Drs. 19/22126) hervor, das heute im Bundestag in erster Lesung beraten wird. Allerdings müssen die Mindestvorgaben nicht mehr je Krankenhausbett festgelegt werden. „Patient*innen in psychiatrischen Kliniken erhalten häufig nicht so viel Psychotherapie angeboten, wie es nach Leitlinien erforderlich ist“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Deshalb sind Mindestvorgaben für Psychotherapeut*innen, die nicht unterschritten werden dürfen, überfällig. Es ist schon viel zu viel Zeit verstrichen, ohne dass der Auftrag, der bereits im November 2019 an den Gemeinsamen Bundesausschuss erteilt wurde, ernsthaft beraten wurde.“

Der gesetzliche Auftrag verfolgt zwei Ziele. Zum einen sollen Psychotherapeut*innen entsprechend ihrer Qualifikation mit ihrem Aufgabenprofil in der Personalausstattungs-Richtlinie für Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie) verankert werden. In der bisherigen Richtlinie werden Psychotherapeut*innen nach wie vor nur als Psycholog*innen geführt. „Psychotherapeut*innen können jedoch aufgrund ihrer Ausbildung weitergehende und verantwortlichere Aufgaben als Psycholog*innen ohne Approbation übernehmen. Das tun sie auch längst“, erläutert der BPtK-Präsident.

Zum anderen soll der Stellenwert der Psychotherapie in der Versorgung psychisch kranker Menschen gestärkt werden. Evidenzbasierte Leitlinien empfehlen heute Psychotherapie bei allen psychischen Erkrankungen mit hohen Empfehlungsgraden, auch bei schweren psychischen Erkrankungen wie zum Beispiel Psychosen oder chronischen Depressionen. Mit der neuen PPP-Richtlinie sollen rechnerisch 50 Minuten Einzelpsychotherapie am Stück oder in kürzeren Einheiten pro Woche und Patient*in möglich sein. Das ist zwar fast doppelt so viel wie die 29 Minuten pro Patient*in und Woche, die in der überholten Psychiatrie-Personalverordnung in der Regelbehandlung vorgesehen waren. Selbst die 50 Minuten bleiben jedoch deutlich hinter dem Umfang an Psychotherapie zurück, den Expert*innen für notwendig halten.

„Schon in der ambulanten Behandlung erhalten Patient*innen in der Regel mindestens 50 Minuten Einzelpsychotherapie pro Woche. Psychiatrische Kliniken sollen jedoch gerade eine intensivere Behandlung von psychisch kranken Menschen ermöglichen“, kritisiert BPtK-Präsident Munz. „Die Mindestvorgaben für Psychotherapeut*innen müssen zu einer substanziellen Erhöhung der Zeit für Psychotherapie in psychiatrischen Krankenhäusern führen.“

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