Schlagwortarchiv für: Ausbildung

Zwei Städte – eine Stimme: Bericht über die Demonstrationen für die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung am 25.04.2025 in Heidelberg und Tübingen

(LPK BW) Über 600 Menschen gingen am 25.04.2025 in Heidelberg und Tübingen auf die Straße, um für die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung zu demonstrieren. 

Zentrale Forderungen waren: eine klare gesetzliche Regelung der Finanzierung der PT-Weiterbildung, die Sicherstellung von Ausbildungsplätzen für angehende Psychotherapeut*innen und eine faire Vergütung.

Unter den Rednern waren Vertreter der verschiedenen politischen Kräfte, der Fachverbände und der Bürgerinitiativen. Für die LPK BW sprach in Tübingen Vorstandsmitglied Dorothea Groschwitz,  in Heidelberg – Mareke de Brito Santos-Dodt, Delegierte der Vertreterversammlung der LPK BW.

Auch die beiden Mitglieder der Vertreterversammlung aus der Gruppe der Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PIA), Sarah Mae Fischer und Anne-Marie Scholz, hielten eine Rede bei der Kundgebung in Heidelberg. 

Beide Veranstaltungen fanden ein großes Echo in der Presse.  Nachfolgend finden Sie die Links zu den entsprechenden Veröffentlichungen sowie die Texte der Reden von Mareke de Brito Santos-Dodt und Dorothea Groschwitz zum Download.

Kammerpräsident im Gespräch mit dem Aktionsbündnis PTW-Forum

(LPK BW) Am 31.01.2025 fand ein Treffen zwischen dem Präsidenten der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW), Dr. Dietrich Munz, und der Vertreterin des PTW-Forums, Jana Lausch, statt.

Das „PTW-Forum“ wurde Mitte 2024 gegründet. Es versteht sich als bundesweite Vertretung für alle Psychotherapeut*innen in Weiterbildung und wird regionale Strukturen in den Bundesländern aufbauen, um eine unabhängige Interessenvertretung zu etablieren.

Im Gespräch zwischen Jana Lausch vom PTW-Forum und Dr. Dietrich Munz wurde als aktuell wichtigstes Ziel dargestellt, dass weitere Aktivitäten zur Finanzierung der Weiterbildung notwendig sind, um diese in die Politik der kommenden Regierungskoalition zu tragen.

Dr. Munz sagte die Unterstützung der Kammer zu, da sich bei der Umsetzung der Weiterbildung zeige, dass die Finanzierungslücke für alle künftigen Weiterbildungsstätten eine große Herausforderung sei.
 

Kammerpräsident Dr. Munz betonte, dass die LPK BW an einem weiteren engen Austausch interessiert sei, da die Kammer für eine gute und qualitativ hochwertige Weiterbildung verantwortlich sei. 

Sarah Mae Fischer als Vertreterin der freiwilligen Mitglieder in Ausbildung in die Vertreterversammlung gewählt

(LPK BW) Am Abend des 15. Januar 2025 hat die Versammlung der freiwilligen Mitglieder in Ausbildung (PiA und Masterstudierende) virtuell getagt. Von insgesamt 466 freiwilligen Kammermitgliedern in Ausbildung haben 60 Personen teilgenommen, sodass die Beschlussfähigkeit gesichert war. Wichtigster Tagesordnungspunkt war die Wahl einer Vertretung der Ausbildungsteilnehmer*innen in die Vertreterversammlung der Kammer

Es haben sich vier Kandidat*innen zur Wahl gestellt. Die Wahl hat Frau Sarah Mae Fischer gewonnen, die mit 29 Stimmen die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte und somit einen Sitz in der Vertreterversammlung erhält. 

Sie wird künftig neben der zweiten Vertreterin der Ausbildungsteilnehmer*innen, Frau Anne-Marie Scholz, die Belange der PiA und Masterstudierenden in diesem Organ berufspolitisch vertreten. 

Wir gratulieren zu diesem Erfolg! 

Als erste Ersatzperson (Nachrücker) wurde mit 23 Stimmen Herr Jan Karolus gewählt. Danach folgen Marc Wiedmann und Diana Stelle Sotiriou. 

45. Deutscher Psychotherapeutentag

Der 45. Deutsche Psychotherapeutentag fand vom 15. bis 16. November 2024 in Berlin statt

(BPtK) Am 15. und 16. November 2024 ist das Parlament der Psychotherapeutenschaft Deutschlands zu seinem 45. Deutschen Psychotherapeutentag in Berlin zusammengekommen.

Versammlungsleiterin Birgit Gorgas fand gleich zur Eröffnung der Veranstaltung klare Worte: Unsere Demokratie basiere auf unterschiedlichen Meinungen, klaren Haltungen und einem gemeinsamen Diskurs. Polarisierung, eine reduzierte Bereitschaft, sich mit den Lebensrealitäten, Werten und Zielen des Gegenübers auseinanderzusetzen, diese sogar abzuwerten und die eigenen Überzeugungen über das Gemeinwohl zu stellen, gefährdeten unsere demokratische Gesellschaft. Um gemeinsam die Weiterentwicklung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und attraktive Rahmenbedingungen für die Profession auszuhandeln, brauche es einen auf Vertrauen und Offenheit gegründeten bestmöglichen Konsens.

Konsequent für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Diotima-Ehrenpreis 2024 an Prof. Silvia Schneider und Peter Lehndorfer

(LPK BW) Prof. Dr. Silvia Schneider und Peter Lehndorfer erhalten heute den Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ehrt damit in diesem Jahr zwei Psychotherapeut*innen, die sich in besonderem Maße für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen verdient gemacht haben.

»Prof. Dr. Silvia Schneider hat mit ihrer Arbeit maßgeblich zur Implementierung und Weiterentwicklung einer evidenzbasierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in der Versorgung beigetragen. Dass die klinische Kinder- und Jugendpsychologie heute fester Bestandteil der universitären Ausbildung ist, ist auch ihr Verdienst“, erklärt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK.

»Peter Lehndorfer hat sich immer als Anwalt psychisch kranker Kinder und Jugendlicher und ihrer besonderen Belange verstanden und sich darüber hinaus auch für die Prävention psychischer Erkrankungen in diesen Altersgruppen stark gemacht. Seinem berufs- und gesundheitspolitischen Engagement verdanken wir in besonderer Weise, dass es ein auf Kinder und Jugendliche spezialisiertes psychotherapeutisches Versorgungs- und Hilfsangebot in Deutschland gibt“, betont Dr. Nikolaus Melcop, Vizepräsident der BPtK.

Prof. Dr. Silvia Schneider

Nach Stationen in Marburg, Dresden und Basel ist Silvia Schneider seit 2010 Professorin für Klinische Kinder- und Jugendpsychologie an der Ruhr-Universität Bochum, seit 2012 Direktorin des Forschungs- und Behandlungszentrums für psychische Gesundheit (FBZ) und seit 2021 Koordinatorin des Standorts Bochum-Marburg im Deutschen Zentrum für Psychische Gesundheit (DZPG). Bochum-Marburg ist der einzige Standort unter psychologischer Leitung, der von einem international besetzten Gutachtergremium und politischen Entscheidungsträgern für das nationale Zentrum zur psychischen Gesundheit ausgewählt wurde.

Silvia Schneiders Beiträge zur Ätiologie und Behandlung von psychischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen haben nicht nur den wissenschaftlichen Diskurs bereichert, sondern auch das Leben von Kindern und Jugendlichen nachhaltig verbessert. So initiierte sie während der Corona-Pandemie gemeinsam mit dem King’s College London die Initiative „Familien unter Druck“. Aktuell setzt sie sich gemeinsam mit dem Deutschen Kinderhilfswerk für die Gründung eines Deutschen Kinderrates für psychische Gesundheit ein, um Kindern in Deutschland auch auf institutioneller Ebene eine Stimme zu geben. In einer Zeit, in der psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen zunehmen, ist Silvia Schneider eine unverzichtbare Stimme und eine treibende Kraft für positive Veränderungen.

Peter Lehndorfer

Als Sozialpädagoge und analytischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut mit eigener Praxis in Planegg bei München hat Peter Lehndorfer daran mitgewirkt, dass mit dem 1999 in Kraft getretenen Psychotherapeutengesetz Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und Psychologische Psychotherapeut*innen als eigenständige Heilberufe etabliert und in die kassenärztliche Versorgung integriert wurden.

Darüber hinaus war Peter Lehndorfer maßgeblich am Aufbau der Bundespsychotherapeutenkammer als Interessenvertretung der Psychotherapeut*innen auf Bundesebene beteiligt und von ihrer Gründung im Jahr 2003 bis 2019 Mitglied im Bundesvorstand beziehungsweise Vizepräsident. Auch an der Errichtung der Psychotherapeutenkammer Bayerns hat er entscheidend mitgewirkt und war von Beginn an Mitglied im Vorstand beziehungsweise Vizepräsident. In seiner berufspolitischen Arbeit war es ihm immer ein besonderes Anliegen, die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.

Auch um die Reform der Psychotherapeutenausbildung hat sich Peter Lehndorfer verdient gemacht. Die seit 2020 geltende gemeinsame Approbation als Psychotherapeut*in mit einer Spezialisierung als Fachpsychotherapeut*in für Kinder und Jugendliche ist eine Struktur, die Peter Lehndorfer mitgeprägt hat.

Neues Prüfungsformat der Parcoursprüfung ist geeignete Übergangslösung

Neues Prüfungsformat der Parcoursprüfung ist geeignete Übergangslösung

(BPtK) Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wird das Prüfungsformat der Parcoursprüfungen am Ende des Studiums vereinfacht. Die vom Bundesgesundheitsministerium mit Zustimmung des Bundesrates geänderte Fassung tritt am 1. November 2024 in Kraft.

Die im Jahr 2023 erstmals parallel an mehreren Universitäten als Teil der Approbationsprüfung durchgeführten anwendungsorientierten Parcoursprüfungen mit Simulationspatient*innen haben gezeigt, dass das bisherige Format angesichts der künftig zu erwartenden Anzahl an Prüfungskandidaten*innen wegen des hohen Ressourcenbedarfs langfristig nicht geeignet ist.

Um den organisatorischen Aufwand zu reduzieren, werden die fünf Kompetenzbereiche in zwei Stationen geprüft, jedoch weiterhin getrennt bewertet. Format und Inhalte der Parcoursprüfung bleiben erhalten. Die BPtK begrüßt diese Änderungen, sieht sie aber lediglich als Zwischenlösung, da die Durchführung der Parcoursprüfung weiterhin beträchtliche personelle und räumliche Ressourcen beansprucht.

Auch für die Prüfungen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie muss mittelfristig ein grundsätzlich neues Format entwickelt werden. Denn auch wenn nun sichergestellt wird, dass jede Prüfungskandidat*in tatsächlich in Bezug auf die psychotherapeutischen Kompetenzen im Bereich Kinder und Jugendliche geprüft wird, können Kinder und Jugendliche aus rechtlichen und ethischen Gründen nicht als Simulationspersonen herangezogen werden.

Umsetzung der neuen Weiterbildungsordnung durch die LPK BW

LPK BW hat erste Weiterbildungsstätte zugelassen

(LPK BW) Mit der Reform des Psychotherapeutengesetzes hat sich bekanntlich das Verfahren zur Aus- und Weiterbildung von Psychotherapeut*innen grundlegend geändert. Seit Inkrafttreten der neuen Weiterbildungsordnung am 1. Januar 2023 für Psychotherapeut*innen in Baden-Württemberg hat die Landespsychotherapeutenkammer (LPK BW) aktiv an der Umsetzung der Vorgaben dieser Reform gearbeitet. 

Nach eingehender Prüfung der Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen konnte die LPK BW bereits erste Weiterbildungsstätten (teilweise vorbehaltlich) zulassen. Das Verwaltungsverfahren stellt sicher, dass die Weiterbildung nach den neuen gesetzlichen Vorgaben erfolgt und die Qualität der neuen psychotherapeutischen Gebietsweiterbildung gewährleistet ist. 

Die LPK BW freut sich über den Erfolg und Interesse einer Vielzahl von potenziellen Weiterbildungsstätten. Sie ist sich sicher durch enge Zusammenarbeit mit den Antragsteller*innen die Umsetzung der Weiterbildungsordnung weiter voranbringen zu können.

Aktuelle Verzeichnisse der zugelassenen Weiterbildungsstätten finden Sie hier.

LPK-Info-Veranstaltungen zur Weiterbildung in der Jugendhilfe, Paar- und Lebensberatung sowie der Gemeindepsychiatrie

(LPK BW) In mehreren Veranstaltungen informierte die LPK Träger der Jugendhilfe, Paar- und Lebensberatung sowie der Gemeindepsychiatrie über die Reform der Ausbildung von Psychotherapeut*innen und die künftige Weiterbildung im institutionellen Bereich. Einführend stellte Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz jeweils den neuen Studiengang zur Approbation und die Struktur der künftigen Weiterbildung dar. Zur Bedeutung und Rolle der Psychotherapeut*innen in der Jugendhilfe und Paar- und Lebensberatung referierten dann Ullrich Böttinger und Dr. Esther Stroe-Kunold. In der Diskussion zu diesem Arbeitsbereich wurde verdeutlicht, dass auch zukünftig Psychotherapeut*innen eine wichtige Rolle einnehmen sollten und deshalb das Angebot der Weiterbildung in der stationären und ambulanten Jugendhilfe ebenso wie in der Paar- und Lebensberatung sinnvoll ist, um künftige Kolleg*innen für diese Arbeitsfelder zu informieren und die Zusammenarbeit zu verbessern. Problematisiert wurde, dass es häufig schwierig sein wird, entsprechende Stellen für künftige Weiterbildungsermächtigte und Weiterbildungsteilnehmer*innen in den Einrichtungen zu etablieren, um die Weiterbildung sicherstellen zu können. Für die gemeindepsychiatrische Versorgung stellte Achim Dochat die Wichtigkeit der Integration der Psychotherapeut*innen für die Aufgaben der gemeindepsychiatrischen Dienste dar. Auch dort wurde die Möglichkeit der Weiterbildung grundsätzlich begrüßt, jedoch die Finanzierungsmöglichkeit von Stellen für die Weiterbildung kritisch gesehen. 

Sowohl für die Weiterbildung in der Jugendhilfe und Paar- und Lebensberatung sowie der Gemeindepsychiatrie wurden Arbeitsgruppen initiiert, um die Probleme und Möglichkeiten in den Institutionen gemeinsam zu besprechen und Lösungsmöglichkeiten für die Umsetzung zu überlegen.

LPK-Info-Veranstaltungen Praxen/MVZ/Institutsambulanzen als Weiterbildungsstätte“

(LPK BW) Mit zwei Online-Veranstaltungen am 03.07. und 10.07.23 gaben LPK-Präsident Dr. Dietrich Munz und Vizepräsident Marin Klett eine Übersicht zu den Themen „Praxen/MVZ/Institutsambulanzen als Weiterbildungsstätte und Antragstellung“, an denen über 150 interessierte Praxisinhaber*innen sowie über 80 Vertreter*innen von Institutsambulanzen teilnahmen.

Hintergrund war die neue Psychotherapie-Aus- und Weiterbildung, in der der Berufszugang und Qualifikationsweg der Psychotherapeut*innen mit Wirkung zum 01.09.2020 neu geregelt und das Psychotherapeutengesetz entsprechend geändert wurde.

Wie Dr. Munz ausführte, erfolgt der neue Weg zur Approbation durch ein Studium der Psychotherapie (bestehend aus einem dreijährigen polyvalenten Bachelorstudium und einem zweijährigem spezialisierten Masterstudium). Das Studium ende mit der Approbation, die auch zum Führen der Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ berechtigt. Für den Arztregistereintrag und Erwerb einer vertragspsychotherapeutischen Zulassung („Kassensitz“) ist allerdings eine anschließende fünfjährige Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in zwingend. Aus diesem Grunde gewinne diese erheblich an Bedeutung. In der Veranstaltung wurde zunächst die Weiterbildung kurz erläutert und dargestellt, wie die Weiterbildung in Praxen oder MVZ sowie in Institutsambulanzen angeboten werden kann. Darüber hinaus wurde die hierfür nötige Antragstellung erklärt.

Informationen zur neuen Psychotherapie-Weiterbildung auf der LPK-Homepage

(LPK BW) Mit Wirkung zum 01.09.2020 ist die Ausbildung und der Zugang zu den Berufen durch das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz neu geregelt worden. Der neue Weg zur Approbation erfolgt durch ein Studium der Psychotherapie (bestehend aus einem dreijährigen polyvalenten Bachelorstudium und einem zweijährigem spezialisierten Masterstudium). Das neue Studium ist praxisorientierter und berechtigt bereits zur Berufsausübung. Bereits während des Universitätsstudiums werden in Theorie- und Praxisanteilen grundlegende psychotherapeutische Kompetenzen in Diagnostik, Beratung und Behandlung von psychisch kranken Menschen vermittelt. Das Studium endet mit der Approbation, die zum Führen der Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ berechtigt.

An das Studium kann sich eine Weiterbildung in Berufstätigkeit zur „Fachpsychotherapeutin“ oder zum „Fachpsychotherapeut“ anschließen. Während der Weiterbildung erfolgt in ambulanten und stationären Phasen eine Spezialisierung auf ein Gebiet („Erwachsene“, „Kinder und Jugendliche“ oder „Neuropsychologische Psychotherapie“) und die Vertiefung in Psychotherapieverfahren. Neben der grundsätzlichen Qualifizierung für die Behandlung von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen oder für die Neuropsychologische Psychotherapie können sich Psychotherapeut*innen nach wie vor in verschiedenen Bereichen spezialisieren (Bereichsweiterbildung). Mit Abschluss der Weiterbildung in einem Fachgebiet wird die Voraussetzung für die Eintragung in das Arztregister nach § 95c Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) erworben. Diese wiederum ist die zwingende Voraussetzung für den Erwerb einer vertragspsychotherapeutischen Zulassung („Kassensitz“).

Die neue Kombination aus Studium und Weiterbildung löst die bisherige Vorgehensweise aus Studium und postgradualer Ausbildung ab. Nähere Informationen zum Berufszugang nach neuem und altem Recht haben wir für Sie unter folgendem Link bereitgestellt: https://entwicklung.lpk-bw.de/aus-fort-weiterbildung/ausbildung.

Die neue Weiterbildungsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (WBO-P) finden Sie hier. Wichtige weitere Infos und Formulare zur WBO können hier abgerufen werden: https://entwicklung.lpk-bw.de/aus-fort-weiterbildung/weiterbildung/weiterbildung-psychotherapeutinnen.

Die Inhalte und Strukturen der Weiterbildung werden von den Landespsychotherapeutenkammern festgelegt. Die Weiterbildungsordnung für die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Baden-Württemberg wurde von der LPK-Vertreterversammlung am 26. März 2022 verabschiedet und ist am 01. Januar 2023 in Kraft getreten.

Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Weiterbildungsordnung der Landeskammern war, dass auf dem 38. Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) am 24.04.2021 die Muster-Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen (MWBO) mit großer Mehrheit verabschiedet wurde. Die aktuelle Fassung der MWBO kann auf der Homepage der BPtK eingesehen werden.