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Psychische Belastungen am Arbeitsplatz gefährden Gesundheit

BPtK fordert Anerkennung als Berufskrankheit

(BPtK) Psychische Erkrankungen verursachen rund 40 Prozent der Frührenten aufgrund von langfristiger Arbeitsunfähigkeit. Sie sind damit die häufigste Ursache für Renten wegen Erwerbsminderung. „Obwohl psychische Belastungen am Arbeitsplatz erheblich die Gesundheit gefährden, ist bisher noch keine einzige psychische Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), anlässlich der heutigen Anhörung zur Reform des Unfallversicherungsrechts (7. SGB IV-Änderungsgesetz). „Psychische Erkrankungen gehören längst in die Liste der Berufskrankheiten.“

Die BPtK fordert deshalb, dass psychische Erkrankungen künftig ausdrücklich zum Beratungsauftrag des Sachverständigenrats „Berufskrankheiten“, der das Bundesarbeitsministerium berät, gehören. Außerdem sollten auch Psychotherapeut*innen in den Sachverständigenrat berufen werden, um dessen einseitige Ausrichtung auf körperliche Erkrankungen zu ergänzen.

Einmalige extreme Angst- und Schockzustände können schwere psychische Erkrankungen auslösen. Soldat*innen, die bei ihren kriegerischen Einsätzen in Lebensgefahr geraten, erleiden häufig posttraumatische Belastungsstörungen. Bus- und Bahnfahrer*innen erleben ebenfalls gravierende psychische Erschütterungen, wenn sie in einen tödlichen Unfall verwickelt werden. Aber auch chronische Belastungen wie Schichtdienst und dauerhafte psychosoziale Belastungen, denen Lehrer*innen, Erzieher*innen und Pflegekräfte ausgesetzt sind, können die seelische Gesundheit erheblich beeinträchtigen.

Arbeitnehmer*innen in Leiharbeit sind häufiger psychisch krank

Antwort auf eine Kleine Anfrage Der Linken

(BPtK) Leiharbeiter*innen sind in einem allgemein schlechten Gesundheitszustand und leiden häufiger unter Depressionen und Burnouts. Dies stellt das Bundesarbeitsministerium in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage Der Linken „Auswirkungen atypischer Beschäftigung auf die Gesundheit“ fest. Die Bundesregierung hält dazu fest: „Längsschnittstudien […] verweisen darauf, dass es sich um kausale Zusammenhänge handeln könnte“ (Bundestagsdrucksache 19/16172, Seite 6).

Dabei sind solche Arbeitsverhältnisse weit verbreitet. Jede fünfte Beschäftigte*, oder fast 8 Millionen Menschen, arbeitet heute in einer sogenannten atypischen Beschäftigung. Darunter fallen fast 1 Million Leiharbeiter*innen, 4,5 Millionen Teilzeitbeschäftigte und 2,5 Millionen befristet Beschäftigte.

„Psychotherapeuten meist weit besser informiert“

BPtK-Präsident Munz zur Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit

(BPtK) Der Präsident der Bundesärztekammer Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery hat zu seinem Abschied einen standespolitischen Salto rückwärts vorgeführt. Mit seiner Kritik an der Psychotherapeutenausbildung verweigert er Teamfähigkeit und Kooperation mit anderen Gesundheitsberufen. Das ist ein ärztliches Selbstverständnis von vorgestern. BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fordert von Herrn Montgomery: Ärzte sollten akzeptieren, dass andere Gesundheitsberufe Aufgaben ebenbürtig erbringen können.

BPtK-Präsident Munz erklärt: „Psychotherapeuten können verlässlich einschätzen, ob ein Patient aufgrund seiner psychischen Erkrankung arbeitsfähig ist. Es gehört grundsätzlich zur psychotherapeutischen Behandlung, die berufliche Situation des Patienten in die Behandlung einzubeziehen und zu ergründen, ob sie auch einer der Gründe für die psychische Erkrankung ist oder ob sie den Gesundungsprozess aufgrund ihrer stabilisierenden Wirkung unterstützen kann. Deshalb ist es unverständlich und für Patienten nachteilig, dass Psychotherapeuten keine AU-Bescheinigungen ausstellen dürfen.

Die Reform des Psychotherapeutengesetzes ist die passende Gelegenheit, die besonderen Kompetenzen von Psychotherapeuten bei Krankschreibungen aufgrund psychischer Ursachen zu nutzen. Erstaunlich ist allerdings, dass sich einige ärztliche Kollegen gegen eine solche Befugnis für Psychotherapeuten aussprechen. Alle fachlichen Argumente sprechen dafür. Psychotherapeuten kennen die Belastungen ihrer Patienten am Arbeitsplatz in der Regel noch besser als mitbehandelnde Ärzte. Aufgrund der umfassenden psychotherapeutischen Diagnostik und Anamnese, aber auch der regelmäßigen Behandlungstermine sind sie über die konkrete Situation ihrer Patienten am Arbeitsplatz meist weit besser informiert.

Welche Sorge treibt ärztliche Kollegen also um, wenn sie es ablehnen, dass Psychotherapeuten Arbeitsunfähigkeit beurteilen? Bisher haben nur Ärzte die Befugnis AU-Bescheinigungen auszustellen. Zu unserem Gesundheitssystem gehört es jedoch schon lange, vielfältige Kompetenzen im Interesse der Patienten zu nutzen. Ein Teil der Ärzteschaft stellt berufsständische Interessen vor das Wohl der Patienten. Die Patienten würden jedoch davon profitieren, wenn Psychotherapeuten die Befugnis zur Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit erhalten.“

Die längsten Fehlzeiten weiterhin durch psychische Erkrankungen

BPtK-Auswertung 2018 „Langfristige Entwicklung Arbeitsunfähigkeit“

(BPtK) Psychisch erkrankte Arbeitnehmer sind mit rund 35 Tagen deutlich länger krankgeschrieben als körperlich erkrankte. Dieser Unterschied hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen: Im Jahr 2000 fielen Arbeitnehmer, die z. B. an einer Depression oder Angststörung litten, bereits mindestens eine Woche länger aus als körperlich Kranke. Bis zum Jahr 2017 hat sich dieser Unterschied fast verdreifacht. Dies geht aus der BPtK-Auswertung 2018 „Langfristige Entwicklung der Arbeitsunfähigkeit“ hervor, in der aktuelle Daten zu den betrieblichen Fehlzeiten der großen gesetzlichen Krankenkassen ausgewertet wurden.

Neben der Dauer der Krankschreibungen hat sich auch die Anzahl der Versicherten, die innerhalb eines Jahres aufgrund einer psychischen Erkrankung arbeitsunfähig waren, in den vergangenen zwei Jahrzehnten fast verdoppelt. Im Berichtsjahr 2000 war jeder 30. Versicherte (3,3 %) mindestens einmal wegen einer psychischen Erkrankung arbeitsunfähig. Im Jahr 2017 war es bereits jeder 18. Versicherte (5,5 %).

„Aufgrund der gestiegenen Häufigkeit und langen Fehlzeiten durch psychische Erkrankungen geben die Krankenkassen Milliarden für Krankengeld aus“, erläutert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Dieses Geld wäre viel besser investiert, wenn damit die monatelangen Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung abgebaut würden. So könnte verhindert werden, dass sich psychische Erkrankungen verschlimmern oder chronifizieren.“ Außerdem müssen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine psychisch bedingte Arbeitsunfähigkeit bescheinigen können. Der Bundesrat hatte deshalb bei der geplanten Reform der Psychotherapeutenausbildung bereits gefordert, dass auch Psychotherapeuten eine solche Befugnis erhalten.

Zehn Prozent der betrieblichen Fehltage durch psychische Erkrankungen

Psychische Erkrankungen im WiDO-Fehlzeiten-Report 2018

(BPtK) Rund jeder zehnte ausfallende Arbeitstag ist auf psychische Erkrankungen zurückzuführen. Bei jungen Erwachsenen (< 30 Jahre) sind sie damit der vierthäufigste und bei älteren Erwachsenen (45 – 64 Jahre) der zweithäufigste Grund für Fehltage. Psychische Erkrankungen führen weiter zu den längsten Fehlzeiten am Arbeitsplatz: Betroffene sind im Durchschnitt 26,1 Tage arbeitsunfähig und damit um jeweils 8 bis 20 Tage länger als bei körperlichen Erkrankungen.

Frauen sind häufiger von psychischen Erkrankungen betroffen. Dies wirkt sich auch auf die Fehlzeiten am Arbeitsplatz aus. Frauen fallen 30 Prozent häufiger aufgrund von psychischen Erkrankungen am Arbeitsplatz aus als Männer. Während bei Männern nur 4,2 Prozent der Krankschreibungen aus psychischen Gründen erfolgen, sind es bei Frauen 6,3 Prozent. Damit sind psychische Erkrankungen bei Frauen der zweithäufigste und bei Männern der vierthäufigste Grund für Fehltage. Dies geht aus dem Fehlzeiten-Report des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WiDO) hervor.

Am häufigsten fallen Beschäftigte in Banken und Versicherungen, Erziehungs- und Lehrkräfte sowie Arbeitnehmer aus dem Gesundheits- und Sozialwesen psychisch bedingt aus. Die höchsten Arbeitsausfälle verzeichnen dabei Pflegekräfte.

Fachtagung „E-Health und psychische Erkrankungen“

am 9./10. Mai 2019 in Dresden

(BPtK) Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung. Die oft schlechte Vernetzung zwischen Versorgungssystem und Unternehmen tragen dazu bei. Die vierte Fachtagung in der Reihe „Schnittstellen zwischen Prävention, Rehabilitation und Psychotherapie“ widmet sich dem Thema „E-Health und psychische Erkrankungen“. Sie findet am 9. und 10. Mai 2019 in Dresden statt und wird in Kooperation von Bundespsychotherapeutenkammer, der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung durchgeführt.

Bei der Veranstaltung werden digitale Angebote aus den Bereichen Arbeitsschutz, Rehabilitation und Psychotherapie dargestellt, die dazu beitragen können, das Versorgungsangebot zu erweitern und zu verbessern. In den Workshops können konkrete Beispiele digitaler Anwendungen betrachtet und Potenziale sowie kritische Punkte intensiv diskutiert werden.

Bitte um Mitwirkung: Erfahrungen mit arbeitsbezogenen Problemlagen, psychosomatischer Rehabilitation und Erwerbsminderungsrenten in der ambulanten Psychotherapie

Online-Befragung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

(LPK BW) Wir bitten alle Kammermitglieder, die in der ambulanten Versorgung arbeiten (v.a. Kassenpraxen, Privatpraxen), diese für die Zusammenarbeit mit der Rentenversicherung wichtige Befragung/Studie mit zu unterstützen. Hier der Info-Text der Studien- bzw. Projektgruppe, die von der DRV Westfalen, der Charite sowie der Medical School Berlin geleitet wird:

„Die Deutsche Rentenversicherung arbeitet intensiv daran, Menschen mit psychischen Erkrankungen durch präventive und rehabilitative Angebote zu unterstützen und ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten. Eine engere Zusammenarbeit mit ambulanten PsychotherapeutInnen ist dabei sinnvoll und wird von der DRV im Sinne der Versicherten ausdrücklich gewünscht. Bislang ist wenig bekannt, wie verbreitet diese Themen in der ambulanten psychotherapeutischen Praxis sind und welche Erfahrungen dort gemacht werden. Eine gute Kooperation mit den ambulant behandelnden PsychotherapeutInnen ist aber von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Rückkehr ins Erwerbsleben oder einen guten Übergang in das Leben nach der Erwerbsarbeit.

Flexibler krankschreiben

BPtK: Alles-oder-Nichts-Regelung bei Arbeitsunfähigkeit überdenken

(BPtK) Nach Ansicht der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sollte die bisher geltende Alles-oder-Nichts-Regelung bei Arbeitsunfähigkeit überdacht werden. Kranke Arbeitnehmer sollten auch nur teilweise arbeitsunfähig geschrieben werden können, also auch zu 25, 50 oder 75 Prozent. Dies würde der Realität, dass Menschen häufig nicht entweder uneingeschränkt gesund oder vollständig arbeitsunfähig sind, besser gerecht. „Gerade bei psychischen Erkrankungen ist es häufig hilfreich, dass Patienten nicht vollständig oder zu lang aus dem Arbeitsprozess ausscheiden“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK. „Die Arbeit kann auch hilfreich für eine Genesung sein. Was für den Patienten am besten ist, sollten Patient, Arzt oder Psychotherapeut flexibel entscheiden können.“

Psychische Erkrankungen führen oft zu besonders langen Fehlzeiten von über 30 Tagen. „Deshalb kann es insbesondere sinnvoll sein, trotz der Erkrankung mit Unterstützung des Psychotherapeuten ganz oder teilweise weiterzuarbeiten“, stellt BPtK-Präsident Munz fest. Die Arbeit bietet eine Tagesstruktur und hält soziale Kontakte aufrecht, was eine wichtige Stütze für psychisch kranke Menschen sein kann. Wer arbeitet, erlebt sich als nützlich und wertvoll, und Arbeit verhindert, dass sich Menschen zu sehr zurückziehen und sozial isolieren. Am Arbeitsplatz auftretende Belastungen und Anforderungen können dann in der Psychotherapie begleitend thematisiert und bearbeitet werden. Dies kann zu Erfolgserlebnissen führen und das Selbstwertgefühl stärken.

„Eine Teilzeit-Arbeitsunfähigkeit sollte ausschließlich im Konsens zwischen Behandler und Patient erfolgen, freiwillig und ohne Druck“, fordert Munz. Um eine Stigmatisierung psychischer Erkrankungen zu vermeiden, sollte spätestens mit der elektronischen Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit eine Anonymisierung des Behandlers erfolgen, sodass nicht zu erkennen ist, wenn z. B. ein Psychiater oder künftig ein Psychotherapeut krankgeschrieben hat.

Psychotherapeuten können mit am besten beurteilen, ob ein Mensch psychisch krank ist und inwieweit er noch arbeiten kann oder sollte. Bis heute können Patienten jedoch nicht auf die Expertise von Psychotherapeuten bei Krankschreibungen zurückgreifen. Psychotherapeuten haben bisher nicht die Befugnis, einem Patienten seine Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen. Dies ist bisher ausschließlich Ärzten vorbehalten. Die BPtK fordert deshalb mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz, auch Psychotherapeuten die Befugnis zu geben, Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen.

Bundesregierung gegen eine „Anti-Stress“-Verordnung

Kleine Anfrage der LINKEN zu psychischen Belastungen in der Arbeitswelt

(BPtK) Obwohl in den letzten zehn Jahren der Anteil psychisch bedingter Fehltage am Arbeitsplatz deutlich zugenommen hat, sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit für verbindliche Vorschriften, wie Betriebe psychische Belastungen erkennen und vermeiden. Bei Lärm, unzureichendem Licht oder Toxinen gibt es dagegen detaillierte Vorgaben. Das ist der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der LINKEN zu psychischen Belastungen in der Arbeitswelt zu entnehmen. Um Gesundheitsrisiken durch psychische Belastungen frühzeitig zu erkennen und vorzubeugen, reicht nach Ansicht der Bundesregierung das Instrumentarium der Gefährdungsbeurteilung aus. Dafür seien in den letzten Jahren umfangreiche Handreichungen und Empfehlungen entwickelt worden. Eine „Anti-Stress-Verordnung“, wie sie unter anderem von den Gewerkschaften gefordert wird, sei nicht notwendig. Vielmehr komme es drauf an, die Arbeit optimal an die Bedürfnisse und die Ressourcen der einzelnen Beschäftigten anzupassen.

Die Zunahme psychischer Belastungen in der Arbeitswelt sieht die Bundesregierung begründet in dem Wandel von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft, der allgegenwärtigen Verwendung moderner Kommunikationstechnologien, der zunehmenden Eigenverantwortung und fortlaufenden Beschleunigung von Arbeitsprozessen bei steigender Komplexität der Aufgaben sowie der Ausbreitung beruflicher Unsicherheit.

„Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung müssen künftig stärker auf psychische Belastungen am Arbeitsplatz fokussieren“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, fest. „Hier besteht in vielen Betrieben Nachholbedarf. Je kleiner die Betriebe sind, desto seltener finden psychische Belastungen Beachtung in der Gefährdungsbeurteilung.“

Sinnerleben am Arbeitsplatz beeinflusst stark die Gesundheit

AOK-Fehlzeiten-Report 2018

(BPtK) Erleben Arbeitnehmer ihre Arbeit als sinnstiftend, leiden sie deutlich weniger unter psychischen und körperlichen Beschwerden und sind seltener krankgeschrieben. Zu diesem Ergebnis kommt der Fehlzeiten-Report der AOK 2018. Dazu wurden ca. 2.000 Arbeitnehmer gefragt, was ihnen am Arbeitsplatz besonders wichtig ist. Ist die Arbeit für die Beschäftigten sinnstiftend, leiden sie seltener unter Beschwerden, die häufig psychosomatische Ursachen haben, wie Schlafstörungen und Kopfschmerzen, aber auch Rücken- und Gelenkbeschwerden (siehe Abbildung). Passen Anspruch an das Sinnerleben im Beruf und die Realität gut zueinander, fehlenpsychosomatische Ursachen im Durchschnitt nur 9,4 Tage im Jahr. Unterscheiden sich Wunsch und Wirklichkeit stark voneinander, liegt die Zahl bei 19,6 Krankheitstagen.

Dabei benennen die meisten Beschäftigten vor allem persönliche und soziale Faktoren für befriedigende Berufstätigkeit. Fast alle (98 Prozent) gaben an, dass es für sie am wichtigsten sei, sich an ihrem Arbeitsplatz wohl zu fühlen. Nicht viel weniger führten eine gute Zusammenarbeit mit Kollegen, ein gutes Betriebsklima, Loyalität des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern und ein gutes Verhältnis zum Vorgesetzten auf. „Es braucht neue Prioritäten bei der betrieblichen Gesundheitsförderung“, fordert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer. „Unternehmen müssen zukünftig stärker auf weiche Faktoren wie ein positives Betriebsklima und eine gute Zusammenarbeit im Team fokussieren, wenn sie die Gesundheit ihrer Mitarbeiter entscheidend fördern möchten.“