Schlagwortarchiv für: Arbeitsunfähigkeit

Psychische Gesundheit in der EU fördern

BPtK-Positionen zur Europawahl 2024

(BPtK) Anlässlich der anstehenden Wahl zum Europäischen Parlament macht die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit einem Positionspapier auf Forderungen der Profession aufmerksam. In fünf Handlungsfeldern hat die BPtK festgehalten, welche Ziele und Maßnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit auf EU-Ebene auf die politische Agenda gehören.

»Wir erwarten von der EU, die Prävention psychischer Erkrankungen, einen besseren Zugang zur Versorgung und die Integration psychisch kranker Menschen in den Arbeitsmarkt mit Nachdruck in den Blick zu nehmen“, fordert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Angesichts langer Arbeitsausfälle und einer hohen Anzahl an Frühberentungen infolge psychischer Erkrankungen, der daraus resultierenden hohen Kosten für die Gesundheits- und Sozialsysteme, sowie angesichts des fortschreitenden Fachkräftemangels muss die EU bei diesem Thema aktiv handeln. “

»Die EU-Kommission hat mit der EU Mental Health Strategy einen ersten, wichtigen Schritt unternommen, die psychische Gesundheit in der EU zu stärken. Damit diese Ansätze auch spürbare Wirkungen entfalten, sind mehr Verbindlichkeit, klare Zeitziele und ein Monitoring des Umsetzungsstands ebenso wie eine ausreichende Finanzierung dringend erforderlich“, so Dr. Nikolaus Melcop, Vizepräsident der BPtK.

Die BPtK fordert anlässlich der Europawahl 2024:

  • die psychische Gesundheit in der EU konsequent und wirkungsvoll zu fördern,
  • Kinder und Jugendliche vor psychischen Gefahren nachhaltig zu schützen,
  • die Menschenrechte als Fundament für die psychische Gesundheit zu achten,
  • Gesundheitsdaten zu schützen und die Patientensouveränität zu stärken,
  • das Subsidiaritätsprinzip und die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zu wahren.

Psychische Erkrankung erstmalig als Berufskrankheit anerkannt

BPtK begrüßt BSG-Urteil zur Posttraumatischen Belastungsstörung

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt die Entscheidung des 2. Senats des Bundessozialgerichts (BSG), der zufolge erstmalig eine psychische Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt wurde (Aktenzeichen B 2 U 11/20 R). Die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) eines Rettungssanitäters könne wie eine Berufskrankheit eingestuft werden, obwohl psychische Erkrankungen nicht zu den in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgezählten Berufskrankheiten gehören.

»Das Urteil des Bundessozialgerichts ist bahnbrechend und längst überfällig“, konstatiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Als Psychotherapeutenschaft fordern wir bereits seit Jahren, psychische Gefährdungen im Arbeitskontext konsequent im Berufskrankheitenrecht zu berücksichtigen. Rettungskräfte werden in ihrem Arbeitsalltag mit traumatisierenden Ereignissen konfrontiert. Sie sind oft die ersten an Unfallorten, erleben Tod, schwere Unglücke und Katastrophen mit. Und das immer und immer wieder. Wer solch traumatische Ereignisse erlebt, hat ein erhöhtes Risiko, an einer PTBS zu erkranken“, so Benecke weiter. „Natürlich gilt dies auch für andere Berufsgruppen wie Lokführer*innen, Einsatzkräfte und Soldat*innen, die im Rahmen ihrer Arbeit stark belastenden Ereignissen ausgesetzt sind.“ Nun hat auch das Bundessozialgericht in seinem Urteil diesen Zusammenhang anerkannt. Das Berufskrankheitenrecht muss endlich angepasst werden. Dabei muss die Expertise von Psychotherapeut*innen unbedingt berücksichtigt werden. Dass Menschen, die unter einer im Arbeitskontext entstandenen psychischen Erkrankung leiden, immer noch jahrelang vor Gericht um ihr Recht kämpfen müssen, ist unfassbar“, so Benecke.

Für die Anerkennung einer Erkrankung als Berufskrankheit muss eine eindeutig nachgewiesene Kausalkette zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Entstehung der Erkrankung vorliegen. Zudem muss das Risiko für die Entstehung dieser spezifischen Erkrankung für eine bestimmte Personen- bzw. Berufsgruppe deutlich erhöht sein.

Depressionen in der Arbeitswelt

Fachtagung am 27. und 28. April 2023 in Dresden

(BPtK) Depressionen gehören zu den häufigsten psychischen Erkrankungen und führen oft zu monatelanger Arbeitsunfähigkeit. Im Jahr 2021 führten Depressionen zu Rekordwerten bei betrieblichen Fehlzeiten. Am 27. und 28. April bietet eine Fachtagung der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) die Möglichkeit, Wege für eine bessere Kooperation zwischen Unternehmen und Gesundheitssystem zu diskutieren.

Unter dem Titel „Schnittstellen zwischen Prävention, Rehabilitation und Psychotherapie“ tauschen sich Psychotherapeut*innen, Betriebs-, Haus- und Fachärzt*innen sowie Expert*innen für Prävention und Reha-Management gemeinsam darüber aus, wie mit Depressionen in der Arbeitswelt umgegangen werden kann. Als Grundlage dafür werden aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse sowie bewährte und innovative Praxisbeispiele vorgestellt. Themen sind unter anderem:

  • Prävention depressiver Erkrankungen im betrieblichen Kontext,
  • arbeitsplatzbezogene Psychotherapie depressiver Erkrankungen und
  • Ansätze zur erfolgreichen Wiedereingliederung depressiv erkrankter Menschen.

Die Tagung wird in Kooperation mit der Bundespsychotherapeutenkammer und der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege durchgeführt. Eine Akkreditierung der Veranstaltung für Psychotherapeut*innen ist bei der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer beantragt.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter: https://www.dguv.de/iag/veranstaltungen/schnittstellen/2023/index.jsp

Psychisch bedingte Fehlzeiten erreichen neuen Höchststand

DAK-Psychreport 2022 über Corona-Jahr 2021

(BPtK) Krankschreibungen aufgrund psychischer Erkrankungen haben im Corona-Jahr 2021 einen neuen Höchststand erreicht. Die psychisch bedingten Fehltage in Betrieben und Behörden stiegen auf 276 Tage je 100 Versicherte*. Im Vergleich zu 2011 ist dies ein Anstieg um 41 Prozent (196 Fehltage je 100 Versicherte*). Dagegen blieben die Arbeitsausfälle aufgrund anderer Erkrankungen in den vergangenen zehn Jahren fast konstant (plus zwei Prozent).

Im Durchschnitt fiel eine Beschäftigte* fast sechs Wochen aus (39,2 Tage) – so lange wie noch nie und fast eine Woche länger als noch vor zehn Jahren (2011: 32,3 Tage). Beschäftigte* im Gesundheitswesen waren am häufigsten arbeitsunfähig. Ihre Fehlzeiten lagen 44 Prozent über dem Durchschnitt aller Berufsgruppen. Das zeigt der diesjährige Psychreport der DAK-Gesundheit, die dafür die Daten von über 2,4 Millionen erwerbstätigen DAK-Versicherten auswertete.

Auswertungen im Vergleich zu Daten vor der Pandemie im Jahr 2019 zeigen, dass Fehltage im Jahr 2021 am stärksten bei Frauen im Alter ab 55 Jahren angestiegen sind: plus 14 Prozent bis 59 Jahre, plus 20 Prozent ab 60 Jahren. Bei den psychischen Diagnosen für Krankschreibungen verzeichneten Anpassungsstörungen (plus 15,8 Prozent) und Angststörungen (plus 14,7 Prozent) den stärksten Zuwachs im Vergleich zu vor der Pandemie. Depressionen waren wie in den Jahren zuvor mit einem Anteil von 39 Prozent der häufigste Grund für psychisch bedingte Krankschreibungen (108 Fehltage je 100 Versicherte*).

Arbeitsunfähigkeit in der Pandemie: Soziale Berufe besonders oft krank

AOK-Fehlzeiten-Report 2021

(BPtK) Menschen mit sozialen Berufen hatten besonders unter der Corona-Pandemie zu leiden. Zwischen März 2020 und Juli 2021 gab es die meisten Krankschreibungen aufgrund des Corona-Virus bei Beschäftigten in der Betreuung und Erziehung von Kindern (6.609 je 100.000 Versicherte), Ergotherapeut*innen (5.876 je 100.000 Versicherte) sowie Gesundheits- und Krankenpfleger*innen (5.801 je 100.000 Versicherte). Damit waren diese Arbeitnehmer*innen fast doppelt so oft wegen COVID-19 krankgeschrieben wie der Durchschnitt. Vor allem Pflegekräfte waren mit 25,4 Tagen überdurchschnittlich lange arbeitsunfähig (+6,1 Tage). Das sind die zentralen Ergebnisse der AOK-Fehlzeiten-Reports 2021, für den das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) die Daten von 15,6 Millionen erwerbstätigen AOK-Versicherten auswertete.

Insgesamt waren 2020/2021 weniger Beschäftigte krank als vor der Pandemie, da vor allem Atemwegserkrankungen seltener auftraten. Wer jedoch erkrankte, fehlte auf dem Arbeitsplatz deutlich länger als vor der Pandemie. Die längsten Krankschreibungen gab es dabei aufgrund psychischer Beschwerden. Im Vergleich zum Zeitraum März 2018 bis Juli 2019 nahm hier die seit Jahren hohe Krankheitsdauer während der Corona-Pandemie noch einmal um vier Tage zu (von 25,6 auf 29,6 Fehltage pro Krankschreibung).

Die Zunahme psychischer Beschwerden durch die Pandemie bestätigen auch zwei repräsentative Befragungen von je rund 2.500 Erwerbstätigen im Alter von 20 bis 65 Jahren, die das FORSA-Institut im Auftrag des WIdO durchgeführt hat: Im Frühjahr 2021 berichteten 88 Prozent der Befragten von Niedergeschlagenheit oder Reizbarkeit – ein Anstieg von 20 Prozent im Vergleich zu Anfang 2020. Psychosomatische Beschwerden nahmen im Laufe der Pandemie von 80 auf 84 Prozent zu, insbesondere Konzentrationsprobleme (+ 10%), Schlafstörungen (+7 %) sowie Angstgefühle (+ 9%). Die psychischen Beschwerden waren dabei umso geringer, je besser das Unternehmen die Krise bewältigte: Je flexibler das Unternehmen reagierte und je mehr Unterstützung die Beschäftigten durch Führungskräfte erhielten, desto geringer waren die Fehltage.

Psychische Belastung hat während des zweiten Lockdowns zugenommen

Ergebnisse des TK-Gesundheitsreports 2021

(BPtK) Die Corona-Pandemie hat die Allgemeinbevölkerung vor allem während des zweiten Lockdowns psychisch stark beansprucht. Dies sind die Ergebnisse des Gesundheitsreports 2021 der Techniker Krankenkasse (TK). Im März 2021 berichteten 42 Prozent der Menschen in Deutschland von starker bis sehr starker psychischer Belastung. Im Vergleich zu Mai 2020 (35 %) ist sie damit um 20 Prozent gestiegen.

Als häufigste Gründe dafür wurden fehlende soziale Kontakte (89 %) und Angst vor einer Coronavirus-Infektion bei Angehörigen oder Freund*innen (60 %) genannt. Bei Familien waren Kita- und Schulschließungen (59 %) sowie bei Erwerbstätigen mehr Stress am Arbeitsplatz (49 %) für eine höhere psychische Belastung entscheidend. Insbesondere Familien mit Kindern litten unter der Situation während des zweiten Lockdowns: Mehr als die Hälfte aller Eltern, die im Home-Office arbeiteten, berichtete von starker Belastung. Vor allem berufstätige Mütter zeigten Burnout-Symptome wie erhöhte emotionale Erschöpfung. Berufstätige ohne Kinder erlebten Präsenzarbeit (46 %) als belastender als Home-Office (31 %).

Insgesamt sind die Krankschreibungen bei TK-Versicherten 2020 im Vergleich zu den beiden Vorjahren zwar leicht gesunken. Die meisten Krankschreibungen gab es 2020 jedoch aufgrund psychischer Erkrankungen. Diese machten mit 19,8 Prozent den größten Anteil der Fehltage aufgrund von Arbeitsunfähigkeit aus und sind im Vergleich zum Vorjahr um 3,3 Prozent gestiegen. Diese Zahlen bestätigen den Trend der letzten Jahre, dass betriebliche Fehltage wegen psychischer Erkrankungen zunehmen.

Datengrundlage des Reports sind Krankenkassendaten der TK sowie eine Befragung des psychologischen Instituts der Technischen Universität Chemnitz von insgesamt 2.900 Arbeitnehmer*innen, die zwischen April 2020 bis Januar 2021 wiederholt stattfand. Zusätzlich gingen Daten aus einer repräsentativen Umfrage von 1.000 Personen ab 18 Jahren in die Berechnungen ein, die das Forsa-Institut im Auftrag der TK im März 2021 durchführte.

Arbeitsunfähigkeit und Frührenten aufgrund von psychischen Erkrankungen

Noch Plätze frei: Online-Fachtagung am 6. und 7. Mai 2021

(BPtK) Psychische Erkrankungen sind ein wesentlicher Grund für Arbeitsunfähigkeit und Frührenten. Am 6. und 7. Mai 2021 bietet deshalb eine Online-Fachtagung der gesetzlichen Unfallversicherung die Möglichkeit, Wege für eine bessere Kooperation zwischen Unternehmen und Gesundheitssystem zu diskutieren.

Unter dem Titel „Schnittstellen zwischen Prävention, Rehabilitation und Psychotherapie“ geht es um einen Austausch von Psychotherapeut*innen, Betriebs-, Haus- und Fachärzt*innen, Expert*innen für Prävention und Reha-Management sowie Vertreter*innen der Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen. Themen sind unter anderem:

  • Integration von psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung,
  • arbeitsplatzbezogene Psychotherapie und
  • individuelle Ansätze zur erfolgreichen Eingliederung psychisch erkrankter Menschen.

Die Fachtagung wird gemeinsam von der Bundespsychotherapeutenkammer, der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung durchgeführt. Es sind noch Plätze frei.

Weitere Informationen zur Veranstaltung und den Anmeldungsmodalitäten finden Sie unter: https://www.dguv.de/iag/veranstaltungen/schnittstellen/2021/index.jsp.

Unfair behandelte Mitarbeiter*innen werden häufiger psychisch krank

AOK-Fehlzeiten-Report 2020

(BPtK) Unfair behandelte Mitarbeiter*innen werden häufiger psychisch krank. Beschäftigte, die sich fair behandelt fühlen, weisen weniger krankheitsbedingte Fehlzeiten auf als Beschäftigte, die zum Beispiel Wut und Ärger über ihre Vorgesetzte* empfinden. Beschäftigte, die sich ungerecht behandelt fühlen, berichten viermal häufiger von Erschöpfung, Schlafstörungen, Konzentrationsproblemen und Angst vor und bei der Arbeit. Das sind die Ergebnisse des aktuellen Fehlzeiten-Reports des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Befragt wurden 2.500 Arbeitnehmer*innen im Alter von 18 bis 65 Jahren.

Gleichzeitig stellt das WIdO auch in diesem Jahr wieder fest, dass Deutsche immer häufiger und länger aufgrund psychischer Erkrankungen arbeitsunfähig sind. Seit 2008 stiegen die psychisch bedingten Fehlzeiten bei den 14.4 Millionen erwerbstätigen AOK-Versicherten um zwei Drittel (67,5 Prozent). 2019 sind psychische Erkrankungen erstmals zweithäufigste Ursache für Fehltage. Etwa jeder achte Fehltag (11,9 Prozent) war darauf zurückzuführen. Häufiger sind nur noch Muskel-Skelett-Erkrankungen (22,4 Prozent). Beschäftigte mit psychischen Erkrankungen sind mit 27 Tagen mehr als doppelt so lange krankgeschrieben wie bei körperlichen Erkrankungen. Besonders lang fehlten Geschäftsführer*innen und Vorstände (41,2 Fehltage).

Besonders häufig führen psychische Erkrankungen in Gesundheits- und Sozialberufen, bei Erzieher*innen, Lehrer*innen und Mitarbeiter*innen öffentlicher Verwaltungen zu Arbeitsunfähigkeit. Mehr als jede siebte Erwerbstätige* in diesen Branchen war 2019 aufgrund psychischer Erkrankung krankgeschrieben. In der Land- und Forstwirtschaft war es nur jede 17. Erwerbstätige*.

„Umso unverständlicher ist, dass psychische Erkrankungen immer noch nicht als Berufskrankheit anerkannt sind“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer. „Die Unternehmen müssen mehr dafür tun, psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu verringern. Dazu gehört insbesondere ein offener und zugewandter Umgang mit psychisch belasteten Kolleg*innen.“

„Mehr DAX-Vorstände, die über ihre psychische Erkrankung sprechen“

BPtK unterstützt „Offensive Psychische Gesundheit“

(BPtK) Psychische Erkrankungen in der Arbeitswelt sind noch immer erheblich unterschätzt. Dabei kosten sie jährlich Milliarden an Lohnfortzahlung und Krankengeld. Im Jahr 2018 fehlten aufgrund psychischer Erkrankungen Beschäftigte an 90 Millionen Tagen in ihren Betrieben. Psychische Erkrankungen sind außerdem für rund 42 Prozent der Frührenten aufgrund langfristiger Arbeitsunfähigkeit verantwortlich. Dieser Anteil hat sich in den letzten 25 Jahren fast verdreifacht. Sie sind damit die häufigste Ursache für Renten wegen Erwerbsminderung. Depressive Störungen verursachen dabei fast 20 Prozent aller Frührenten.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt deshalb den heutigen Kick-off der „Offensive Psychische Gesundheit“, die vom Bundesarbeitsministerium angestoßen wurde. „Gerade in der Arbeitswelt gelten psychische Erkrankungen noch häufig als Leistungs- und Willensschwäche. Wir brauchen endlich DAX-Vorstände, die über ihre psychische Erkrankung berichten“, fordert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz.

„Vor allem andauernde Belastungen und Konflikte am Arbeitsplatz können zu chronischer Erschöpfung, Depressionen oder Suchterkrankungen führen“, stellt BPtK-Präsident Munz fest. „In den Betrieben sind psychische Erkrankungen zwar inzwischen ein anerkannter Kosten-, aber noch längst kein Kommunikationsfaktor. Es fehlt ein offener und zugewandter Umgang mit psychisch angeschlagenen Kolleg*innen. Konkurrenz- und Karrieredenken verhindern noch zu oft, dass sich psychische Beschwerden eingestanden werden.“

Die „Offensive Psychische Gesundheit“ ist eine Initiative des Bundesarbeits-, Familien- und Gesundheitsministeriums und über vierzig Akteur*innen, darunter Fach- und Patientenverbände, Sozialpartner*innen, Versicherungsträger*innen und Präventionsanbieter*innen. Angestoßen wurde sie durch das Bundesarbeitsarbeitsministerium.

Manche Kassen bedrängen Versicherte, die Krankengeld erhalten

Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zu psychisch kranken Menschen

(BPtK) Der Gesetzgeber hat die Krankenkassen damit beauftragt, ihre Versicherten zu beraten, wenn sie Leistungen ihrer Krankenkasse erhalten. Sind Versicherte länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, leistet nicht mehr der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung, sondern die Krankenkasse zahlt Krankengeld. Spätestens dann machen Patient*innen Erfahrungen mit deren Krankengeldmanagement.

Die FDP-Fraktion hat nachgefragt, welche Informationen der Bundesregierung zum Krankengeldmanagement der Krankenkassen bei psychisch kranken Menschen vorliegen (BT-Drucksache 19/21503). Die Bundesregierung antwortet, dass es dazu bei den einzelnen Aufsichtsbehörden nur ausgesprochen vereinzelt Beschwerden der Versicherten gebe.

„Das ist nicht die ganze Wahrheit“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). In den Beratungen der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) zeigt sich ein anderes Bild. In ihren Jahresberichten stellt die UPD immer wieder fest, dass eines ihrer wichtigsten Beratungsthemen das Krankengeld ist. Im Patientenmonitor 2019 schildert sie, dass Krankenkassen ihre Versicherten auffordern, innerhalb von zwei Wochen einen Rehabilitationsantrag zu stellen, obwohl sie eigentlich zehn Wochen Zeit haben. Aber dies ist keine einfache Entscheidung, denn der Rehabilitationsantrag wandelt sich unter bestimmten Bedingungen automatisch in einen Rentenantrag. Viele Versicherte kennen die ihnen zustehenden Fristen nicht und haben auch nicht die Kraft, sich mit solchen Schreiben auseinanderzusetzen. Die vermeintlich so kurzen Fristen setzen sie unter Druck. Die Versicherten haben Angst, ihr Krankengeld zu verlieren. In vielen Fällen enthalten die Schreiben der Krankenkassen auch keine Rechtsbehelfsbelehrung. Die Versicherten wissen deshalb nicht, ob und wie sie sich wehren können.

„Die Bundesregierung sollte zur Kenntnis nehmen, dass die Beratungen von Krankenkassen im Wettbewerb nicht immer im Interesse der Versicherten sind“, kritisiert BPtK-Präsident Munz. „Die Krankenkassen haben ein ökonomisches Interesse daran, ihre Ausgaben für Krankengeld zu verringern. Diesem Ziel können berechtigte Anliegen der Patient*innen entgegenstehen. Auf diese nehmen manche Kassen keine Rücksicht.“