Kreispsychotherapeutenschaften
Auf Beschluss der Vertreterversammlung vom 18.10. und 19.10.2024, erprobt die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg die Einrichtung von Kreispsychotherapeutenschaften (KPS) in insgesamt fünf Modellregionen.
Diese sind:
KPS Esslingen: umfasst den Landkreis Esslingen – ausstehend
KPS Freiburg: umfasst den Stadtkreis Freiburg – Gründung für Januar 2026 geplant
KPS Mannheim: umfasst den Stadtkreis Mannheim – ausstehend
KPS Ravensburg: umfasst den Landkreis Ravensburg – Gründung für Juni 2026 geplant
KPS Ulm: umfasst den Stadtkreis Ulm – am 1. Juli 2025 gegründet
Bei den KPSen handelt es sich um unselbständige Untergliederungen der Landespsychotherapeutenkammer. In einem großen Flächenland wie Baden-Württemberg sind die Kreispsychotherapeutenschaften mit der Idee verbunden, die Vernetzung mit regionalen Vertretern der Versorgung besser zu fördern, näher an Ansprechpartner*Innen und der Politik zu sein und hier einen Austausch bzw. die Zusammenarbeit oder gemeinsame Projekte in der Region zu fördern.
Der Beitritt zu den Kreispsychotherapeutenschaften ist freiwillig und für die Mitglieder nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Die Satzung als Rechtsgrundlage für die Arbeit der KPSen finden Sie unter Satzung zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Kreispsychotherapeutenschaften
