Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und nach den Abrechnungsempfehlungen

LPK Online-Fortbildung am 02. April 2025 – AUSGEBUCHT!

(LPK BW) Am Mittwoch, den 02. April 2025 von 17:00 bis 20:00 Uhr findet die LPK-Online-Fortbildung zum Thema: „Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den Abrechnungsempfehlungen“ statt. 

In der Veranstaltung erhalten Sie einen Überblick über die abrechnungsfähigen Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sie erfahren, worauf bei der Abrechnung von Leistungen bei Privatpatienten zu achten ist. Dabei werden die seit dem 01. Juli 2024 geltenden Abrechnungsempfehlungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen und die daraus resultierenden erweiterten Abrechnungsmöglichkeiten beleuchtet.

Die Veranstaltung ist mit 4 Fortbildungspunkten akkreditiert. Die Teilnehmerzahl ist auf 150 Personen begrenzt, um auf Ihre Fragen während der Veranstaltung umfänglich eingehen zu können. 

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

Elektronische Patientenakte „für alle“ Was gilt es ab 2025 zu beachten?

Information zur Elektronischen Patientenakte (ePA)

(LPK BW) Bereits seit 2021 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, den GKV-Versicherten die elektronische Patientenakte (im Folgenden: ePA) anzubieten. Bislang konnten GKV-Versicherte noch frei wählen, ob sie sich die ePA einrichten lassen möchten. Die GKV-Versicherten mussten die Einrichtung bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen („Opt-in-Verfahren“). Von dieser Möglichkeit haben die GKV-Versicherten aber in der Vergangenheit kaum Gebrauch gemacht. Um eine flächendeckende Einführung der ePA im Rahmen der Digitalisierung des Gesundheitswesens zu erreichen, hat der Gesetzgeber nun wesentliche Änderungen beschlossen, die zu Beginn des neuen Jahres wirksam werden.

Ab dem 15. Januar 2025 müssen die gesetzlichen Krankenkassen die ePA obligatorisch für alle GKV-Versicherten einrichten, sofern kein Widerspruch der GKV-Versicherten gegen die Einrichtung der ePA vorliegt. Das heißt, es wird ein aktiver Widerspruch erforderlich, wenn die/der einzelne Versicherte die Einrichtung der ePA nicht für sich wünscht („Opt-out-Verfahren“). Die ePA 3.0 wird zunächst in ausgewählten Modellregionen vier Wochen lang getestet. Sollte dieser Test positiv verlaufen, so ist ab dem 15. Februar 2025 der bundesweite Roll-out geplant und die Einrichtung der ePA wird dann flächendeckend durch die gesetzlichen Krankenkassen erfolgen (sogenannte „ePA für alle“). Die Krankenkassen sind zuständig, ihre Versicherten umfassend über die ePA zu informieren.

Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sollen grundsätzlich alle Leistungserbringer*innen im Gesundheitswesen im jeweiligen Behandlungskontext Daten in die ePA einstellen und Zugriff auf medizinische Daten in der ePA von GKV-Versicherten erhalten können, wenn nicht die GKV-Versicherten den Zugriff beschränkt haben. Die Krankenkassen selbst können zwar Daten in die ePA einspeisen, haben aber keine Lese- oder sonstigen Zugriffsrechte.

Abgrenzung der ePA zur Behandlungsdokumentation:

Die ePA ist ein lebenslanges elektronisches Archiv medizinischer Behandlungsdaten. Es handelt sich um eine Anwendung der Telematikinfrastruktur. In die ePA sollen medizinische Daten insbesondere zur Information aller mit- und nachbehandelnden Leistungserbringer*innen im Gesundheitswesen eingespeist und digital verfügbar gemacht werden. Die ePA ist nach dem gesetzgeberischen Willen eine versichertengeführte Akte. Die Datensouveränität liegt bei den GKV-Versicherten. Diese steuern durch ein differenziertes Berechtigungsmanagement die verfügbaren Daten und haben als einziges ein jederzeitiges Zugriffs- und Steuerungsrecht auf ihre ePA. Die Versicherten entscheiden insbesondere über den Umfang der verfügbar gemachten Daten und die Zugriffsrechte auf diese Daten für die Leistungserbringer*innen.

Die elektronische Patientenakte (ePA) ersetzt nicht die Behandlungsdokumentation, welche weiterhin von Psychotherapeut*innen in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung in Papierform oder elektronisch zu führen und mindestens zehn Jahre lang nach Abschluss der Behandlung sicher aufzubewahren ist (§ 630 g BGB, § 11 Berufsordnung).
Psychotherapeut*innen sind unverändert verpflichtet, sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse in der Behandlungsdokumentation aufzuzeichnen (insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Testuntersuchungen und deren Ergebnisse, Befunde, Interventionen und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen). In Bezug auf die Behandlungsdokumentation besteht auch weiterhin keine Entscheidungsbefugnis, kein Widerspruchsrecht und keine Datenhoheit der GKV-Versicherten. Die Behandlungsdokumentation ist von Vertragspsychotherapeut*innen gesondert zu führen und aufzubewahren.

ePA: neue Pflichten für Vertragspsychotherapeut*innen ab 2025

Mit der flächendeckenden Einführung der ePA, voraussichtlich ab dem 15. Februar 2025, ergeben sich für Vertragspsychotherapeut*innen neue Regelungen (§§ 342 ff. SGB V), die wir im Folgenden kompakt darstellen:
 

Pflicht zur Einspeisung von Daten in die ePA:

Es sind Behandlungsdaten in die ePA einzuspeisen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen (a.) Behandlungsdaten, die regelmäßig in die ePA eingestellt werden müssen, sofern nicht ausnahmsweise ein Widerspruch der GKV-Versicherten vorliegt und (b.) Behandlungsdaten, die nur auf ausdrücklichen Wunsch der GKV-Versicherten einzustellen sind.
 

a) Vertragspsychotherapeut*innen sind verpflichtet, – unter Berücksichtigung der Informationspflichten (s. u.) – die im Gesetz genannten Behandlungsdaten in die ePA einzustellen, wenn sie diese im aktuellen Behandlungskontext selbst erhoben haben und die Daten elektronisch vorliegen. Hierunter fallen eArztbriefe und andere elektronisch vorliegende Befundberichte aus selbst durchgeführten diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, die für mit- oder nachbehandelnde Leistungserbringer*innen von Bedeutung sein können. Diese Pflicht gilt von Gesetzes wegen und erfordert keine explizite Einwilligung der Patient*innen. Voraussetzung ist jedoch, dass die GKV-Versicherten der Einspeisung dieser Behandlungsdaten in die ePA nicht widersprochen haben. Auf das Widerspruchsrecht ist von Ihnen vor der Einspeisung von Daten hinzuweisen und ein erfolgter Widerspruch ist zu dokumentieren.
b.)

b) Sonstige Behandlungsdokumente sind dagegen nur auf ausdrücklichen Wunsch der betroffenen GKV-Versicherten in die ePA aufzunehmen. Sofern Patient*innen Sie um Einspeisung elektronisch verfügbarer Dokumente aus dem aktuellen Behandlungskontext in die ePA bitten, müssen Sie diesem Verlangen nachkommen. Sie haben Patient*innen zu unterstützen. Dokumente, die ausschließlich in Papierform vorliegen, sind jedoch nicht in die ePA aufzunehmen.

Die Einwilligung der GKV-Versicherten in die (Wunsch-) Einspeisung von Daten in die ePA muss dokumentiert und aufbewahrt werden.

Informationspflichten:

Alle Leistungserbringer*innen sind gleichermaßen verpflichtet, die GKV-Versicherten in der Praxis in geeigneter Weise darüber zu informieren, welche Daten sie in die ePA einspeisen. Außerdem sind die GKV-Versicherten auf das Recht hinzuweisen, selbst das Einspeisen von Daten verlangen zu können.

Darüber hinaus sind Leistungserbringer*innen verpflichtet, die GKV-Versicherten vor dem Einstellen besonders sensibler Gesundheitsdaten in die ePA, welche eine Diskriminierung oder Stigmatisierung befürchten lassen, ausdrücklich auf das Recht zum Widerspruch und auf das Recht zur Beschränkung des Zugriffs auf diese Daten hinzuweisen. Da Daten aus der Diagnostik und Behandlung psychischer Erkrankungen gemäß Gesetz regelmäßig zu den besonders sensiblen Daten zählen, welche eine Diskriminierung oder Stigmatisierung befürchten lassen, besteht für alle Vertragspsychotherapeut*innen diese qualifizierte Informationspflicht. Sie sind also verpflichtet, die GKV-Versicherten in Ihrer Praxis ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass sie dem Einstellen von Daten aus der psychotherapeutischen Behandlung widersprechen können und den Zugriff von Dritten auf eingestellte Daten in der ePA beschränken können.

Den vorgenannten Informationspflichten kann bspw. durch ein gut sichtbaren Praxisaushang, durch mündliche Erläuterungen oder durch Ausgabe einer Textinformation genüge getan werden. Die Berufsverbände stellen ggf. hierzu auch Muster für Sie zur Verfügung.

Die GKV-Versicherten sollten im Rahmen dieser Informationspflicht unbedingt auch informiert werden, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihrerseits die ihnen vorliegenden Leistungs- und Abrechnungsdaten in die ePA einstellen, sofern die GKV-Versicherten der grundsätzlichen Nutzung nicht gegenüber ihrer gesetzlichen Krankenkasse widersprochen oder eine Datenlöschung beantragt haben. Da zu den Abrechnungs- und Leistungsdaten auch die Diagnosen gehören, kann also auf diesem Weg die Diagnose einer psychischen Erkrankung in die ePA eines GKV-Versicherten gelangen. Gegen das Einspeisen der Leistungs- und Abrechnungsdaten durch die Krankenkassen müssen die GKV-Versicherten schriftlich bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse oder in der ePA-App einen Widerspruch einlegen.

Soweit neben der Behandlung in der psychotherapeutischen Praxis eine medikamentöse Mitbehandlung erfolgt, so werden auch diese Daten direkt vom e-Rezept-Server in die ePA überführt. Sollten GKV-Versicherte das Anlegen der Medikationsliste in die ePA nicht wünschen, so müssen sie bei der gesetzlichen Krankenkasse Widerspruch gegen das Einlesen des gesamten Medikationsplanes einlegen. Die Beschränkung des Zugriffs auf den Medikationsplan selektiv nur für einzelne Leistungserbringer*innen wird voraussichtlich erst ab Juli 2025 technisch möglich sein.
Psychotherapeut*innen sollten ihren Patient*innen bei Fragen auch beratend zur Seite stehen, welche Informationen mit anderen Leistungserbringer*innen geteilt werden sollten und welche Daten als besonders sensible Daten insgesamt oder vor einzelnen Leistungserbringer*innen verborgen werden sollten.

 

Zugriffsrechte von Vertragspsychotherapeut*innen auf die ePA

Alle Vertragspsychotherapeut*innen sind gesetzlich zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) und zur Installation der erforderlichen Komponenten für die TI-Anwendungen verpflichtet. Durch das Einlesen der eGK hat die Praxis automatisch für 90 Tage Zugriff auf alle Inhalte der ePA der GKV-Versicherten.
Vom Gesetzgeber ist dabei gewollt, dass im Grundsatz sämtliche in der ePA gesammelten Daten für alle Leistungserbringer*innen (Praxen, MVZ, Krankenhäuser oder Apotheken), welche in die aktuelle Behandlung eingebunden sind, sichtbar eingespeist sind. Die in der ePA vorliegenden Daten dürfen im aktuellen Behandlungskontext genutzt werden, sofern das für die Krankenversorgung erforderlich ist. So können bei entsprechenden Hinweisen aus dem Anamnesegespräch etwaige Daten zu Vor-, Mitbehandlungen oder zu einer Pharmakotherapie gelesen und genutzt werden. Die Daten in der ePA ersetzen jedoch weder eine fachgerechte Anamnese noch die unmittelbare Kommunikation zwischen Leistungserbringer*innen untereinander.

GKV-Versicherte steuern die Zugriffsberechtigungen auf die ePA. Sie können über die ePA-App sowohl die Zugriffsdauer auf die ePA anpassen als auch Zugriffsberechtigungen für einzelne Leistungserbringer*innen einräumen oder entziehen oder/und Zugriffe auf bestimmte Inhalte der ePA beschränken, indem sie insbesondere Inhalte verbergen oder Inhalte löschen. Darüber hinaus können GKV-Versicherte auch selbst elektronische Dokumente in ihre ePA hochladen und einstellen. Die ePA kann daher nicht vollständig sein.

Für die GKV-Versicherten bestehen folgende Widerspruchsmöglichkeiten:

• Sie können der Einrichtung der ePA insgesamt widersprechen. Nur in diesem Fall wird schon keine ePA angelegt. Der Widerspruch ist fristgerecht bei der zuständigen Krankenkasse einzulegen. Die Krankenkassen informieren derzeit bereits die GKV-Versicherten hierüber. Die GKV-Versicherten können aber auch noch nach einer bereits erfolgten Ersteinrichtung die komplette Löschung der ePA verlangen.

• GKV-Versicherte können in Ihrer Praxis Widerspruch gegen das Einstellen von Dokumenten in dem jeweiligen Behandlungskontext erheben. Ihre Praxis darf dann keine Behandlungsdaten in die ePA einspeisen. Wichtig ist, dass Psychotherapeut*innen auf das Widerspruchsrecht hinweisen müssen und sowohl die Aufklärung über das Widerspruchsrecht als auch den Patient*innenwunsch sorgsam dokumentieren müssen.

• GKV-Versicherte können einzelne Leistungserbringer*innen vom Zugriff auf die für sie eingerichtete ePA oder vom Zugriff auf einzelne Dokumente in der ePA ausschließen. Die Patient*innen entscheiden über die Zugriffsberechtigungen. Sofern GKV-Versicherte Ihre Praxis ausgeschlossen haben, können Sie weder Inhalte der ePA lesen noch die ePA befüllen.

• Die GKV-Versicherten können Widerspruch gegen das Einstellen von Leistungs- und Abrechnungsdaten in die ePA durch die gesetzlichen Krankenkassen einlegen.

• Der Widerspruch gegen das Bereitstellen von Medikationslisten kann aktuell nur gesamt erfolgen. Hier sollten sich GKV-Versicherte bestenfalls an die behandelnden Ärzt*innen wenden.

• Daneben gibt es noch die Möglichkeit, einen Widerspruch gegen die Nutzung der ePA-Daten zu Forschungszwecken zu erheben.

Besonderheiten bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen:

Auch in der GKV (mit-) versicherte Kinder und Jugendliche erhalten eine ePA, soweit der Einrichtung der ePA nicht widersprochen wird. Einen möglichen Widerspruch erklärt in diesem Fall der/die gesetzlichen Vertreter, also in der Regel die Eltern. Ab Vollendung des 15. Lebensjahres können Jugendliche ihre Widerspruchs- und Zugriffsrechte bezüglich der ePA selbst ausüben.
Wir raten Ihnen hier zu einer besonders sorgfältigen Aufklärung, es sollte insbesondere dafür sensibilisiert werden, dass bei sorgeberechtigten Hauptversicherten eine Einsichtnahme in die ePA durch diese nicht ausgeschlossen ist. Der/die Jugendliche kann sich mit Vollendung des 15. Lebensjahres nachträglich selbst um Löschung von Daten aus der ePA bemühen. Sollte für einen Minderjährigen eine ePA eingerichtet sein und Sie zur Einspeisung von Daten verpflichtet werden, so ist zwingend darauf zu achten, dass in der ePA keine Daten von Dritten offenbart werden. Drittgeheimnisse sind zu schwärzen.
 

Mit Wirkung zum 1. April 2025 hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine neue Richtlinie zum Umgang mit der elektronischen Patientenakte (ePA) bei Kindern und Jugendlichen erlassen. Ziel ist es, bestehende Unsicherheiten und juristische Grauzonen im psychotherapeutischen Alltag zu beseitigen und insbesondere den Schutz von Minderjährigen zu gewährleisten.Die Richtlinie legt fest, dass Psychotherapeut*innen (und Ärzt*innen) die ePA bei Patient*innen unter 15 Jahren nicht befüllen dürfen, „sofern dem erhebliche therapeutische Gründe entgegenstehen“. Darüber hinaus ist eine Befüllung ausgeschlossen, wenn „gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder Jugendlichen vorliegen“ und somit der wirksame Schutz der betroffenen Person in Frage gestellt wäre. In diesen Fällen ist der entsprechende Vermerk in der Behandlungsdokumentation verpflichtend

Vergütung von ePA-Leistungen nach dem EBM

Für die Befüllung der ePA können verschiedene Gebührenordnungspositionen nach dem EBM abgerechnet werden. Weitere Informationen zu abrechnungsfähigen Leistungen erhalten Sie bei der Abrechnungsberatung der Kassenärztlichen Vereinigung BW und in der BPtK Praxis-Info | Elektronische Patientenakte.

Weiterführende Informationen:

• BPtK Praxis-Info | Elektronische Patientenakte
https://www.kbv.de/html/epa.php 
https://www.kvbawue.de/praxis/unternehmen-praxis/it-online-dienste/telematikinfrastruktur-ti-e-health/elektronische-patientenakte-epa 
https://www.gematik.de/anwendungen/epa/epa-fuer-alle 
https://www.forschungsdatenzentrum-gesundheit.de/ 
 

Online-Fortbildungsmöglichkeiten:

BPtK und KBV bieten zudem Informationsveranstaltungen zur ePA an. Termine und weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.bptk.de/neuigkeiten/neu-online-informationsveranstaltung-zur-e-pa/ 
https://www.kbv.de/html/1150_72536.php 
 

ePA für Privatversicherte

Bei Privatversicherten besteht nach aktueller Rechtslage keine Pflicht für die Kostenträger zur Einrichtung einer ePA. Es besteht auch kein Pflicht für Privatpraxen zum Einstellen von Daten in die ePA, zumal hierfür eine technische Anbindung an die Telematikinfrastruktur erforderlich ist (elektronischer Heilberufeausweis, SMC-B-Karte, kompatibles PVS). Es gibt bislang auch nur wenige private Krankenversicherungen, die auf freiwilliger Basis eine ePA für die Versicherten anbieten.

Bericht über die 1. Sitzung der Klimakommission der LPK BW am 12.11.2024

Neue Impulse für Klima und psychische Gesundheit

(LPK BW) Am 12. November 2024 fand in der Geschäftsstelle der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg in Stuttgart die konstituierende Sitzung der gemäß Beschluss der Vertreterversammlung vom 6. Juli 2024 eingerichteten Klimakommission statt.

Das Treffen fand in einem hybriden Format statt: Anwesend waren sieben Kommissionsmitglieder: Stefanie Gall, Detlef Hielscher, Anke Hofmann, Anne-Marie Scholz, Monika Stöhr sowie Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz und Dr. Erik Nordmann als Klimabeauftragtem des Kammervorstands. Prof. Dr. Eric Pfeifer nahm online teil. 

Die Sitzung wurde von Dr. Dietrich Munz und Dr. Erik Nordmann eröffnet, welche die Anwesenden begrüßten und die Hintergründe der Einrichtung der Klimakommission erläuterten. Ziel der Kommission ist es, sich mit der Schnittstelle von Klimakrise und psychischer Gesundheit auseinanderzusetzen und als Beratungsorgan für den Kammer-Vorstand sowie weitere Gremien zu fungieren. Neben der wissenschaftlichen Expertise möchte die Kommission auch praktische Lösungen und Handlungsvorschläge entwickeln, um die Relevanz dieser Themen in der psychotherapeutischen Arbeit zu stärken.

Nach einer Vorstellungsrunde der Mitglieder, bei der die persönliche und berufliche Verbindung zur Thematik „Klima und Psyche“ im Mittelpunkt stand, wurden organisatorische und formale Aspekte der Kommissionsarbeit besprochen. Die Kommission wird zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren eingerichtet und plant in diesem Rahmen zwei bis vier Sitzungen pro Jahr. Diese können sowohl online als auch in Präsenz stattfinden. 

Ein zentraler Punkt der Sitzung war die Diskussion über zukünftige Schwerpunkte und Arbeitsfelder. Vereinbart wurde, im Jahr 2025 eine themenspezifische Tagung für Kammermitglieder zu organisieren. Ziel dieser Veranstaltung ist es, die Verbindung zwischen Klimakrise und psychischer Gesundheit fachlich zu beleuchten und psychotherapeutische Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Zusätzlich wurde die Vernetzung mit anderen Landespsychotherapeutenkammern, der Bundespsychotherapeutenkammer sowie weiteren relevanten Institutionen ins Auge gefasst, um Synergien zu schaffen und Wissen auszutauschen.

Auch praktische Aspekte wurden in der Sitzung thematisiert. So wurde die Nutzung sozialer Medien, insbesondere Instagram, als Kommunikationsplattform zur Ergänzung der Kammerhomepage angeregt. Damit soll das Thema „Klima und Psyche“ stärker in die öffentliche Wahrnehmung gerückt werden. Gleichzeitig sollen Aspekte der Nachhaltigkeit, wie die Vermeidung von CO2-Emissionen bei Veranstaltungen und die Bereitstellung veganer Verpflegung, stärker berücksichtigt werden.

Ein gemeinsames Brainstorming lieferte weitere Ideen für die zukünftige Arbeit der Kommission. Dabei wurden insbesondere Fragen diskutiert, wie die Kommission langfristig ihre Ziele erreichen und die Verbindung von Klimaschutz und psychotherapeutischer Praxis weiter fördern kann. Erste Vorschläge und Ansätze sollen in den nächsten Sitzungen konkretisiert und auf drei zentrale Kernpunkte verdichtet werden.

Zum Abschluss der Sitzung wurden die nächsten Termine festgelegt. Die zweite Sitzung wird am 26. Februar 2025 online stattfinden, gefolgt von weiteren Sitzungen im Mai und Oktober des kommenden Jahres. Insgesamt blickten die Teilnehmenden positiv auf die konstituierende Sitzung zurück, die nicht nur einen erfolgreichen Startpunkt für die Kommissionsarbeit markierte, sondern auch wichtige Impulse für die zukünftige Ausgestaltung der Themen setzte.

 

Reha – ein Thema in der Psychotherapie?

(LPK BW) Reha-passt.de ist ein neues unabhängiges Informationsangebot zum Thema medizinische Reha, das in einem DRV Bund-geförderten Forschungsprojekt am Uniklinikum Würzburg entstanden ist.

Patientinnen und Patienten finden auf der Website leicht verständliche Informationen u. a. zu Inhalten einer Reha, zur Antragsstellung und zur Auswahl einer möglichst passenden Klinik. 

Ein Schwerpunkt liegt auf Reha-Konzepten für verschiedene Zielgruppen: die medizinisch-beruflich orientierte Reha (MBOR) für Menschen mit besonderen beruflichen Problemlagen und die verhaltensmedizinisch orientierte Reha (VOR) für Menschen, bei denen eine somatische Erkrankung mit psychischen Belastungen einhergeht.

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bietet die Website kompakte Fachinformationen, die ihnen einen Überblick über wesentliche Merkmale verschiedener Reha-Konzepte geben und sie so bei der Beratung von Patientinnen und Patienten unterstützen.

Aktuell läuft eine Evaluation der Website mittels Online-Fragebogen – das Projektteam bittet hierbei explizit um die Unterstützung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.

 

Weiterführende Materialien:
Link zur Website:
https://reha-passt.de/ 
 

Link zu Patientenvideo:
https://reha-passt.de/mein-weg/#video 

Link zu Info-Video „Reha-Formen MBOR und VOR“ für niedergelassene Ärzt*innen:
https://reha-passt.de/fachkraefte/aerzte/#video 
 

Link zu Info-Flyern:
https://reha-passt.de/downloads/ 

Link zur Pressemitteilung des Universitätsklinikums Würzburg:
https://www.ukw.de/medien-kontakt/presse/pressemitteilungen/detail/news/welchereha-
passt-zu-meiner-erkrankung/  

Konsequent für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Diotima-Ehrenpreis 2024 an Prof. Silvia Schneider und Peter Lehndorfer

(LPK BW) Prof. Dr. Silvia Schneider und Peter Lehndorfer erhalten heute den Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ehrt damit in diesem Jahr zwei Psychotherapeut*innen, die sich in besonderem Maße für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen verdient gemacht haben.

»Prof. Dr. Silvia Schneider hat mit ihrer Arbeit maßgeblich zur Implementierung und Weiterentwicklung einer evidenzbasierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in der Versorgung beigetragen. Dass die klinische Kinder- und Jugendpsychologie heute fester Bestandteil der universitären Ausbildung ist, ist auch ihr Verdienst“, erklärt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK.

»Peter Lehndorfer hat sich immer als Anwalt psychisch kranker Kinder und Jugendlicher und ihrer besonderen Belange verstanden und sich darüber hinaus auch für die Prävention psychischer Erkrankungen in diesen Altersgruppen stark gemacht. Seinem berufs- und gesundheitspolitischen Engagement verdanken wir in besonderer Weise, dass es ein auf Kinder und Jugendliche spezialisiertes psychotherapeutisches Versorgungs- und Hilfsangebot in Deutschland gibt“, betont Dr. Nikolaus Melcop, Vizepräsident der BPtK.

Prof. Dr. Silvia Schneider

Nach Stationen in Marburg, Dresden und Basel ist Silvia Schneider seit 2010 Professorin für Klinische Kinder- und Jugendpsychologie an der Ruhr-Universität Bochum, seit 2012 Direktorin des Forschungs- und Behandlungszentrums für psychische Gesundheit (FBZ) und seit 2021 Koordinatorin des Standorts Bochum-Marburg im Deutschen Zentrum für Psychische Gesundheit (DZPG). Bochum-Marburg ist der einzige Standort unter psychologischer Leitung, der von einem international besetzten Gutachtergremium und politischen Entscheidungsträgern für das nationale Zentrum zur psychischen Gesundheit ausgewählt wurde.

Silvia Schneiders Beiträge zur Ätiologie und Behandlung von psychischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen haben nicht nur den wissenschaftlichen Diskurs bereichert, sondern auch das Leben von Kindern und Jugendlichen nachhaltig verbessert. So initiierte sie während der Corona-Pandemie gemeinsam mit dem King’s College London die Initiative „Familien unter Druck“. Aktuell setzt sie sich gemeinsam mit dem Deutschen Kinderhilfswerk für die Gründung eines Deutschen Kinderrates für psychische Gesundheit ein, um Kindern in Deutschland auch auf institutioneller Ebene eine Stimme zu geben. In einer Zeit, in der psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen zunehmen, ist Silvia Schneider eine unverzichtbare Stimme und eine treibende Kraft für positive Veränderungen.

Peter Lehndorfer

Als Sozialpädagoge und analytischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut mit eigener Praxis in Planegg bei München hat Peter Lehndorfer daran mitgewirkt, dass mit dem 1999 in Kraft getretenen Psychotherapeutengesetz Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und Psychologische Psychotherapeut*innen als eigenständige Heilberufe etabliert und in die kassenärztliche Versorgung integriert wurden.

Darüber hinaus war Peter Lehndorfer maßgeblich am Aufbau der Bundespsychotherapeutenkammer als Interessenvertretung der Psychotherapeut*innen auf Bundesebene beteiligt und von ihrer Gründung im Jahr 2003 bis 2019 Mitglied im Bundesvorstand beziehungsweise Vizepräsident. Auch an der Errichtung der Psychotherapeutenkammer Bayerns hat er entscheidend mitgewirkt und war von Beginn an Mitglied im Vorstand beziehungsweise Vizepräsident. In seiner berufspolitischen Arbeit war es ihm immer ein besonderes Anliegen, die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.

Auch um die Reform der Psychotherapeutenausbildung hat sich Peter Lehndorfer verdient gemacht. Die seit 2020 geltende gemeinsame Approbation als Psychotherapeut*in mit einer Spezialisierung als Fachpsychotherapeut*in für Kinder und Jugendliche ist eine Struktur, die Peter Lehndorfer mitgeprägt hat.

Die maximale Teilnehmerzahl für die Informationsveranstaltungen zum elektronischen Patientenakte (ePA) wurde erweitert

Anmeldung für die nächsten drei Termine wieder möglich!

(LPK BW) Erfreuliche Nachrichten aus der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK): Die maximale Teilnehmerzahl für die Informationsveranstaltungen zur elektronischen Patientenakte (ePA) wurde erhöht. Die Anmeldung für die nächsten drei Termine ist wieder unter folgendem Link möglich: https://forms.office.com/e/5B7gyN3Pkq  möglich.  

Wir erinnern daran, dass ab dem Jahr 2025 die flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte „ePA für alle“ geplant ist.

Um Psychotherapeut*innen Informationen zur Verfügung zu stellen, wie die elektronische Patientenakte funktioniert, welchen Nutzen sie in der Versorgung haben kann und welche Pflichten für Psychotherapeut*innen mit der „ePA für alle“ einhergehen, wird die BPtK gemeinsam mit der gematik drei Online-Informationsveranstaltungen zur ePA für Psychotherapeut*innen anbieten, für die folgende Termine vorgesehen sind:

  • 26. November 2024 von 18:00 bis 20:30 Uhr 
  • 22. Januar 2025 von 18:00 bis 20:30 Uhr
  • 24. Januar 2025 von 9:00 bis 11:30 Uhr.
     

Verpassen Sie nicht die Chance, ausführliche Informationen zur ePA zu erhalten.  

OBEON – Orientierungshilfe und Beratung online für Menschen in seelischen Belastungssituationen sowie deren Angehörige

(LPK BW) Psychische Belastungen sind in unserer Gesellschaft weit verbreitet, doch oft wissen Betroffene und ihre Angehörigen nicht, wie sie mit ihrer Situation umgehen sollen. Der Dachverband Gemeindepsychiatrie e.V. hat mit Förderung des Bundesgesundheitsministeriums die Plattform OBEON (Orientierung und Beratung Online) ins Leben gerufen, um Menschen in seelischen Belastungssituationen schnell und effizient zu unterstützen und ihnen den Zugang zu den richtigen Hilfsangeboten zu erleichtern. Das Besondere: Das Angebot wurde von Betroffenen, Angehörigen und psychosozialen wie psychiatrischen Fachkräften gleichberechtigt entwickelt. In der Psychiatrie nennt man diesen inklusiven Ansatz Trialog.

Aktuelle Herausforderungen und die Relevanz von OBEON

Die Arbeit mit Menschen in seelischen Belastungssituationen hat gezeigt, dass viele Menschen nicht verstehen, was mit ihnen oder ihren Angehörigen passiert, und sich oft überwältigt und orientierungslos fühlen. Trotz einer Vielzahl von Hilfsangeboten finden sich viele in ihrer subjektiven Belastungssituation nicht zurecht, was zu einer weiteren Verschlechterung ihres Zustands führen kann.

Ein weiteres zentrales Problem ist die lange Wartezeit auf psychotherapeutische Behandlungen. In vielen Fällen müssen Menschen mehrere Monate warten, bevor sie eine dringend benötigte Therapie beginnen können. Diese Wartezeit kann die Belastungssituation verschärfen und zu einer Verschlimmerung der Symptome bis hin zur Suizidalität führen.

Zudem haben viele Menschen Angst davor, als „psychiatrisch“ eingestuft zu werden. Diese Furcht führt dazu, dass sie keine Hilfe in Anspruch nehmen, obwohl sie dringend Unterstützung benötigen. Dies zeigt, wie wichtig es ist, alternative Wege zur Unterstützung anzubieten, die den Betroffenen eine sichere und weniger stigmatisierende Umgebung bieten.

Niederschwellige und anonyme Beratung

OBEON wurde entwickelt, um genau diese Lücken zu schließen. Die Online-Plattform bietet eine niederschwellige, anonyme und flexible Möglichkeit, Orientierung und Beratung zu finden. Betroffene können sich über verschiedene psychische Belastungssituationen informieren und werden dabei unterstützt, die für sie passende Hilfe zu finden – ohne monatelange Wartezeiten und ohne das Stigma, das mit traditionellen psychiatrischen Angeboten verbunden sein kann.

Das Projekt möchte auch die Gesellschaft und Politik auf die dringende Notwendigkeit aufmerksam machen, alternative Unterstützungsmöglichkeiten wie OBEON zu fördern und zu integrieren. Die Digitalisierung im Bereich der psychischen Gesundheit bietet enorme Potenziale, um die Versorgungslage zu verbessern und den Betroffenen den Zugang zu den richtigen Hilfsangeboten zu erleichtern.

Bis Oktober 2024 hat OBEON bereits 560 Nutzerinnen und Nutzer unterstützt, dabei wurden 13.000 Chatnachrichten empfangen und 700 Einzeltermine abgehalten. Diese stetige Zunahme der Nutzung zeigt die wachsende Bedeutung von digitalen Angeboten im psychosozialen Hilfesystem.

„Wissen für die Praxis“: Online-Veranstaltungen für Mitarbeiter*innen der Sozialpsychiatrie

Kostenfreie Fortbildungsreihe von der Liga BW und KVJS

(LPK BW) Die Liga Baden-Württemberg organisiert die kostenlose Online-Veranstaltungsreihe „Wissen für die Praxis“ für Mitarbeiter*innen der Sozialpsychiatrie. 

Eingeladen sind Interessierte aus der freien und öffentlichen Wohlfahrtspflege, Angehörige und Betroffene.

Teilnahme ist ohne Anmeldung direkt über die untengenannten Zoom-Links möglich.

Die nächsten Online-Veranstaltungen finden zu folgenden Themen statt:

Meeting-ID: 873 9432 0908

Kenncode: 359497

Meeting-ID: 895 5781 5749

Kenncode: 517622

Meeting-ID: 817 3225 2946

Kenncode: 503779

Die vollständigen Ausschreibungen für die einzelnen Online-Veranstaltungen finden Sie unten zum Download und auf der Website der Liga unter folgendem Link: https://liga-bw.de/kategorie/termine/ .

Mobbing bekämpfen: Vertrauliche und kostenlose Online-Beratung zum Thema Mobbing unter Kindern und Jugendlichen

Expert*innen beraten Fachkräfte aus Jugendhilfe und Schule

(LPK BW) Fachkräfte in der schulischen und außerschulischen Bildungs- und Erziehungsarbeit sind täglich mit vielen Herausforderungen konfrontiert – Mobbing bzw. Cybermobbing unter Kindern und Jugendlichen ist eine davon. Mobbing ist häufig ein besonders komplexes und dynamisches Konfliktgeschehen, das Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung stark belasten und schädigen kann.

Damit Schulleitungen, Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen im Ganztag und Schulbegleiter*innen in Baden-Württemberg souverän eingreifen können bietet der AGJ-Verband eine individuelle, vertrauliche und kostenfreie Online-Mobbingberatung an.

Der Beratungsprozess beinhaltet eine fundierte Fallanalyse, eine gemeinsame Ressourcen- und Netzwerkexploration sowie mögliche Handlungsoptionen und das Vermeiden von Fallstricken. 

Wir freuen uns, wenn Sie uns helfen können, die Informationen über dieses Beratungsangebot unter Ihren Kolleg*innen und Patient*innen zu verbreiten, damit mehr Menschen über diese Möglichkeit informiert und somit besser für die Bekämpfung von Mobbing gerüstet sind. 

Unten finden Sie den Flyer mit den entsprechenden Informationen, den Sie herunterladen, ausdrucken und in Ihrer Praxis auslegen oder Patient*innen mitgeben können.

Die Einführung der Mobbing-Beratung ist Teil des Masterplan Kinderschutz des Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Der Masterplan Kinderschutz fördert in den Jahren 2024 und 2025 insgesamt 26 Projekte mit rund 9,8 Millionen Euro. Ziel ist, bestehende Angebote auszubauen und zu ergänzen, um eine bessere, Institutionen übergreifende, flächendeckendere und nachhaltigere Bereitstellung von Angeboten im Kinderschutz zu gewährleisten. Parallel zur Umsetzung des Masterplans wird derzeit eine Gesamtstrategie Kinderschutz entwickelt.

Dieses Projekt wird mit Landesmitteln gefördert, die vom Landtag Baden-Württemberg beschlossen wurden. 

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Vorletztes Seminar der diesjährigen Fortbildungsreihe zur Psychotherapie bei Menschen mit Intelligenzminderung verzeichnet neuen Teilnehmerrekord

Bericht über die 7. Online-Veranstaltung der LPK-Fortbildungsreihe mit Hermann Kolbe

(LPK BW) Am 22. Oktober 2024 fand das vorletzte in diesem Jahr Online-Seminar der Fortbildungsreihe zur Psychotherapie bei Intelligenzminderung statt. Diesmal referierte Hermann Kolbe zum Thema “Besonderheiten der Psychotherapie von Menschen mit geistiger Behinderung und Autismus-Spektrum-Störungen“. Die Veranstaltung weckte ein beeindruckendes Interesse und erreichte mit 197 Teilnehmer einen neuen Rekord. 

Hermann Kolbe hielt einen umfassenden Vortrag, in dem er ausführlich auf die Besonderheiten und Herausforderungen einging, denen Psychotherapeut*innen bei der Arbeit mit den Patient*innen mit der Kombination von Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) und Intelligenzminderung begegnen. Er erläuterte die Grundprinzipien, die im psychotherapeutischen Prozess mit dieser Patientengruppe zu beachten sind. Ausführlich ging er auf statistische Daten wie die Häufigkeit von ASS, deren Komorbidität sowie diagnostische Kriterien und interessante Beispiele aus seiner eigenen Praxis ein. 

Im weiteren Verlauf des Vortrags behandelte er die Therapiebesonderheiten bei dieser Patientengruppe. Dabei betonte er, dass es keine ausschließlich spezifischen Therapietechniken für Komorbidität, Erwachsene mit Autismus und geistiger Behinderung gibt. Er betonte jedoch, dass es viele spezifische Therapiemanuale für autistische Kinder vorhanden. Anschließend stellte er hilfreiche Therapietechniken vor, die besonders für diese Patientengruppe geeignet sind, sowie Medikamente, die er in diesem Zusammenhang empfehlen würde. Den Abschluss bildete eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte im psychotherapeutischen Prozess für diese Patientengruppe.

Zum Abschluss der Veranstaltung gab es genügend Raum für Diskussionen und Fragen.  Die Teilnehmer*innen bedankten sich zahlreich für einen sehr interessanten und vor allem praxisorientierten Vortrag.

Die Folien des Vortrags von Hermann Kolbe stehen zur weiteren Einsicht und zum Download unten zur Verfügung.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir Sie daran erinnern, dass das letzte Online-Seminar der diesjährigen Fortbildungsreihe zur Psychotherapie bei Intelligenzminderung am 3.12.24 stattfindet. Dr. Jan Glasenapp wird zum Thema „ Ambulante Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung — berufs- und sozialrechtliche Rahmenbedingungen“ referieren. 

Die Anmeldung ist unter folgendem Link möglich: https://entwicklung.lpk-bw.de/anmeldung-fobi-reihe-glasenapp

Die Fortbildungen sind kostenfrei und wurden mit jeweils 3 Fortbildungspunkten akkreditiert. 

Das Gesamtprogramm der Fortbildungsreihe finden Sie unten als Download.