SAVE THE DATE: Herausforderungen für die Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung

Landespsychotherapeutentag 2025 am 8.11.2025 in Stuttgart

(LPK BW) Anlässlich des 25-jährigen Bestehens der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg laden wir Sie herzlich zum diesjährigen Landespsychotherapeutentag 2025 ein. Die Veranstaltung findet am 08. November 2025 von 10:30 bis 16:00 Uhr im GENO-Haus in Stuttgart statt und steht unter dem Leitthema:

„Herausforderungen für die Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung“.

In einer Zeit zunehmender gesellschaftlicher und gesundheitspolitischer Veränderungen stehen wir als Berufsstand vor großen Herausforderungen. Mit einem vielfältigen Programm möchten wir gemeinsam mit Ihnen zentrale Entwicklungen und Zukunftsperspektiven der psychotherapeutischen Versorgung diskutieren.

Wir würden uns sehr freuen, Sie zu einem spannenden und informativen Austausch über die drängenden fachlichen Themen und Perspektiven am 8.11.2025 in den Räumen des GENO-Hauses in Stuttgart begrüßen zu dürfen.

Weitere Informationen zur Veranstaltung folgen. 

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Trauer um unsere Kollegin

(LPK BW) Mit großer Bestürzung haben wir vom tragischen Tod einer geschätzten Kollegin aus Offenburg durch ein Tötungsdelikt erfahren. Unser tiefes Mitgefühl gilt den Angehörigen, Freunden und Kolleginnen und Kollegen. 

Unsere Gedanken sind in dieser schweren Zeit bei ihnen.

 

Ihre Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg  

Klimawandel und Gesundheit: Aktionsbündnis erweitert Zusammenarbeit und setzt neue Schwerpunkte für 2025

(LPK BW) Am 30. Januar 2025 fand das Online-Treffen des Aktionsbündnisses „Klimawandel und Gesundheit“ (KuG) statt. An dieser Videokonferenz nahmen von der LPK BW Dr. Dietrich Munz und Dr. Erik Nordmann teil. 

Auftakt der Sitzung war die offizielle Aufnahme der LPK BW in das 2023 von Heilberufekammern (Landes-Ärztekammer, Apothekerkammer, Zahnärztekammer), Deutschem Wetterdienst DWD, Landesgesundheitsamt LGA und Sozialministerium gegründete Bündnis.

Die Organisatorin der Veranstaltung, Julia Kuhn (LGA im Sozialministerium), stellte die bisherige Tätigkeit des 2023 gegründeten Aktionsbündnisses vor. 

Geplant sind für das Jahr 2025 insgesamt vier Sitzungen, deren Termine über eine Umfrage festgelegt werden sollen.

Ein wichtiger Teil der Sitzung war die Themensammlung für die zukünftige Arbeit des Bündnisses. Besonders im Fokus stand bisher das Thema Hitze und Gesundheit, das auch weiterhin intensiv bearbeitet werden soll. Hierbei wird an die bisherigen Maßnahmen angeknüpft, wobei sich der Schwerpunkt der Arbeit im Jahr 2025 auf eine neue Risikogruppe verlagern soll: Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder. Beim Hitzeaktions-Fachtag 2025 wird diese Gruppe im Mittelpunkt stehen – im Vorjahr lag der Fokus auf alleinstehenden älteren Menschen.

Neben dem Thema Hitze wurden weitere relevante gesundheitsbezogene Aspekte des Klimawandels diskutiert, die in Zukunft in der Arbeit des Aktionsbündnisses eine größere Rolle spielen sollen. 

Dazu gehören unter anderem:

  • Naturkatastrophen (z. B. Hochwasser, Stürme)

  • Wasserknappheit und Wasserqualität

  • Ernährungssicherheit

  • Verkehr und Mobilität im Klimawandel

  • Gesundheitsrisiken für Kinder und Jugendliche sowie für Menschen, die im Freien arbeiten

  • Ausbreitung der Tigermücke und damit verbundene Infektionskrankheiten

  • Zunahme von Pollen und allergischen Erkrankungen

  • Erstellung gemeinsamer Informationsmaterialien zu bestimmten Themen

Zusätzlich wurde die Möglichkeit einer gemeinsam organisierten Fachtagung zum Thema Klima und Gesundheit angesprochen. Eine konkrete Entscheidung dazu steht noch aus, jedoch zeigt sich bereits ein starkes Interesse an einer interdisziplinären Zusammenarbeit.

Das Aktionsbündnis „Klimawandel und Gesundheit“ wird daher auch im Jahr 2025 aktiv bleiben und sich den wachsenden Herausforderungen des Klimawandels für das Gesundheitssystem stellen.

Seltene Erkrankungen im ärztlichen Alltag – selten oder funktionell?

Online-Fachtag "Seltene Erkrankungen 2025"

(LPK BW) Der letzte Tag im Februar ist seit 2008 der Internationale Tag der Seltenen Erkrankungen. Aus diesem Anlass lädt Sie die KVBW am 26.02.2025 zu einem Online-Fachtag zu diesem Thema ein. 

Im Rahmen der Veranstaltung erwarten Sie spannende Vorträge von Dr. Holm Graeßner (Geschäftsführer des Zentrums für Seltene Erkrankungen, Universitätsklinikum Tübingen), Univ.-Prof. Dr. med. Alexander Münchau (Direktor des Instituts für Systemische Motorikforschung Forschung, Universität zu Lübeck, Leiter der Sektion Zentrum für Seltene Erkrankungen, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein) und Dr. Annika Philipps (Ärztliche Psychosomatische Lotsin im Zentrum für Seltene Erkrankungen, Universitätsklinikum Tübingen). 

Im ärztlichen Alltag ist es oft eine Herausforderung, funktionelle von seltenen Erkrankungen zu unterscheiden. Häufig fehlt in der Sprechstunde die Zeit für eine ausführliche Untersuchung, so dass die Diagnosestellung schwierig sein kann.

Ziel dieser Veranstaltung ist es, durch die Vermittlung des aktuellen Wissensstandes den Praktikern zu helfen, sich intensiver mit dem Thema der differenzierten Diagnostik seltener Erkrankungen auseinanderzusetzen.  Darüber hinaus wird das diagnostische Vorgehen des ZSE Tübingen bei Verdacht auf eine seltene Erkrankung mit psychosomatischer Beteiligung vorgestellt. Im Anschluss besteht für alle Teilnehmer*innen die Möglichkeit, sich mit den Referent*innen auszutauschen.

Die Veranstaltung ist kostenlos und mit 3 Fortbildungspunkten der Landesärztekammer zertifiziert.

Das Wichtigste auf einen Blick:

Wo: Online

Wann: Mittwoch, 26.02.2025, 17:00 Uhr bis 19:40 Uhr

Anmeldung*: www.kvbawue.de/seltene-erkrankungen/

(Auf dieser Webseite finden Sie auch weitere Informationen und die Tagesordnung zur Veranstaltung)

Wir würden uns freuen, Sie bei dieser Veranstaltung begrüßen zu dürfen.

Von Fällen und Fallen: Berufsrecht in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Online-Fachtagung zu rechtlichen und ethischen Aspekten der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie am 13.02.2025

(LPK BW) Am Donnerstag, den 13.02.2025 von 09:00 bis 12:00 Uhr veranstaltet die LPK BW eine wichtige Online-Fachtagung zum Thema „Berufsrecht in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie“. 

Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen steht in einem besonderen rechtlichen Spannungsfeld zwischen der Beziehung von Therapeut*in und Kind/Jugendlicher/m und der Beziehung von Therapeut*in und Eltern. Daraus können Konflikte im Arbeitsbündnis entstehen mit vielfältigen Fragestellungen. 

In dieser Veranstaltung beschäftigen wir uns mit den psychotherapeutischen, rechtlichen und ethischen Aspekten der folgenden Themengebiete:

  • der Einsichts- und Einwilligungsfähigkeit

  • der psychotherapeutischen Arbeit mit Kindern- und Jugendlichen mit hochstrittigen Eltern.

Anhand von konkreten Fallvignetten möchten wir mit juristischer Unterstützung mehr Sicherheit im Umgang mit kritischen Therapiesituationen vermitteln und die rechtlichen Besonderheiten der therapeutischen Arbeit mit Kinder- und Jugendlichen und deren Eltern diskutieren.

Die Veranstaltung richtet sich an Psychotherapeut*innen und Fachkräfte, die in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen tätig sind, sowie an alle Interessierten.

Die Teilnehmer*innen erwartet ein spannendes Programm mit Fachvorträgen und Podiumsdiskussionen, unter anderem von Prof. Dr. Nina Spröber-Kolb, Stephanie Tessmer-Petzendorfer, Arne Burchartz und Dr. Judith Arnscheid. Die Veranstaltung wird von Michaela Willhauck-Fojkar moderiert. 

Der Vorstand und der Ausschuss für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern- und Jugendlichen der LPK BW laden Sie herzlich hierzu ein. Seien Sie dabei, um wertvolle Einblicke in die rechtlichen, ethischen und psychotherapeutischen Herausforderungen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu erhalten.

Die Anmeldung ist ab sofort bis zum 06.02.2025 (!) unter dem Link: www.lpk-bw.de/anmeldung-kjp-fachtag_berufsrecht möglich. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. 

Die Teilnahmegebühr beträgt: 30,- €. Die Veranstaltung ist mit 4 Fortbildungspunkten akkreditiert.

Den Informationsflyer finden Sie unten zum Download.

Krank genug für Psychotherapie? Im Spannungsfeld von Berufsalltag, öffentlicher Wahrnehmung und Gesundheitspolitik

6. KJP-Symposium am 20./21. Juni 2025: Fünf Vorträge, zehn Workshops an zwei Tagen am Templiner See

(LPK BW) Die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK) veranstaltet am 20. und 21. Juni 2025 in Potsdam das 6. KJP-Symposium. An zwei Tagen erwarten Sie spannende Vorträge und Workshops mit anregenden Diskussionen zu aktuellen Themen aus dem Berufsfeld der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.

Im Fokus stehen unter anderem die aktuellen Herausforderungen der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen: die steigende Nachfrage nach Psychotherapie, immer komplexere Beschwerdebilder, höhere Symptomlast sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Lange Wartezeiten sind die Folge. Dazu kommen ökonomische Zwänge, die nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Arbeit von Psychotherapeut*innen erheblich beeinflussen.

Das 6. KJP-Symposium bietet Ihnen eine hervorragende Gelegenheit, die aktuelle Informationen zu erhalten und praxisorientierte Lösungsansätze kennenzulernen. Gleichzeitig können Sie sich mit Kolleg*innen vernetzen und über die neuesten Entwicklungen in unserem Fachgebiet austauschen.

Wir laden Sie herzlich ein, an diesem spannenden und inspirierenden Symposium teilzunehmen!

Weitere Informationen, das Programm der Veranstaltung sowie die Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden Sie unter https://opk-info.de/veranstaltungskalender/kjp-symposium-2025/ .

 

Sarah Mae Fischer als Vertreterin der freiwilligen Mitglieder in Ausbildung in die Vertreterversammlung gewählt

(LPK BW) Am Abend des 15. Januar 2025 hat die Versammlung der freiwilligen Mitglieder in Ausbildung (PiA und Masterstudierende) virtuell getagt. Von insgesamt 466 freiwilligen Kammermitgliedern in Ausbildung haben 60 Personen teilgenommen, sodass die Beschlussfähigkeit gesichert war. Wichtigster Tagesordnungspunkt war die Wahl einer Vertretung der Ausbildungsteilnehmer*innen in die Vertreterversammlung der Kammer

Es haben sich vier Kandidat*innen zur Wahl gestellt. Die Wahl hat Frau Sarah Mae Fischer gewonnen, die mit 29 Stimmen die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte und somit einen Sitz in der Vertreterversammlung erhält. 

Sie wird künftig neben der zweiten Vertreterin der Ausbildungsteilnehmer*innen, Frau Anne-Marie Scholz, die Belange der PiA und Masterstudierenden in diesem Organ berufspolitisch vertreten. 

Wir gratulieren zu diesem Erfolg! 

Als erste Ersatzperson (Nachrücker) wurde mit 23 Stimmen Herr Jan Karolus gewählt. Danach folgen Marc Wiedmann und Diana Stelle Sotiriou. 

Ambulante Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung — Berufs- und sozialrechtliche Rahmenbedingungen

8. Online-Veranstaltung der LPK-Fortbildungsreihe mit Dr. Jan Glasenapp

(LPK BW) Am 3. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen, fand das Abschlussseminar der diesjährigen Fortbildungsreihe zur Psychotherapie bei Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung statt. 

Dr. Jan Glasenapp referierte zum Thema „Ambulante Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung – Berufs- und sozialrechtliche Rahmenbedingungen„. Das spannende Thema zog das Interesse von über 100 Teilnehmer*innen auf sich. 

Die Veranstaltung begann mit einleitenden Worten von Dr. Roland Straub, der zunächst noch einmal auf den besonderen Anlass hinwies und Parallelen zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung zog. Er bedankte sich bei allen Anwesenden, dass sie an diesem Tag zusammengekommen sind, um ihr Wissen über Psychotherapie bei Menschen mit Intelligenzminderung zu erweitern. Er betonte, dass das Hauptziel dieser Veranstaltungsreihe nach wie vor darin bestehe, mehr Psychotherapeut*innen zu ermutigen, Patient*innen mit intellektueller Beeinträchtigung in Therapie zu nehmen und damit die Versorgung dieser Patientengruppe zu verbessern.

Er gab außerdem bekannt, dass seine Aufgaben als Vorstandsbeauftragter des Arbeitskreises „Psychotherapie bei Menschen mit Intelligenzminderung“ ab dem 01.01.2025 von Dorothea Groschwitz übernommen werde. Dr. Straub werde jedoch weiterhin dem Arbeitskreis verbunden bleiben. Anschließend übergab er das Wort an den Referenten – Dr. Jan Glasenapp. 

Dr. Glasenapp begann seine Ausführungen ebenfalls mit Dankesworten. Er bedankte sich zunächst bei den Organisatoren der Veranstaltung (LPK BW) und bei den Teilnehmer*innen für ihre Bereitschaft, sich in diesem speziellen Fachgebiet fortzubilden.

In seinem Vortrag betonte Dr. Glasenapp unter Bezug auf die aktuelle Pressemitteilung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) vom 3. Dezember 2024 die Dringlichkeit einer inklusiven und barrierefreien psychotherapeutischen Versorgung.

Er wies auf die zahlreichen Hürden hin, denen Menschen mit geistiger Behinderung im Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung begegnen. Besonders problematisch sei die fehlende Verfügbarkeit von standardisierten diagnostischen Instrumenten in deutscher Sprache, die eine präzise Diagnose erheblich erschwerten. Obwohl internationale Forschungsergebnisse die Wirksamkeit psychotherapeutischer Interventionen in dieser Patientengruppe belegen, fehle es an kontrollierten Studien, um diese Erkenntnisse systematisch auf den deutschsprachigen Raum zu übertragen.

Ein wichtiger Punkt des Vortrags war die Berücksichtigung von Patientinnen mit intellektuellen Beeinträchtigungen in der Ausbildung zukünftiger Therapeut*innen als ein entscheidender Schritt zur nachhaltigen Verbesserung der Versorgungsqualität.

Als Überleitung zum Thema Berufsrecht stellte Dr. Glasenapp die Musterberufsordnung vor, wobei er insbesondere auf international anerkannte ethische Prinzipien und deren Bedeutung für die Qualitätssicherung in der Psychotherapie einging. 

Weiter ging er ausführlich auf einzelne Paragrafen der aktuellen Berufsordnung der LPK BW ein. Insbesondere behandelte er Paragraf 6 (Aufklärungspflicht) sowie Paragrafen 9 (Besondere Aspekte) und Paragraf 13a (Auskunftsverlangen und Einflussnahme Dritter), 17 (Interessenkonflikte). Er betrachtete jeden dieser Paragrafen im Hinblick auf seine Anwendung in der Therapie von Patienten mit intellektueller Beeinträchtigung und untermauerte seine Ausführungen mit anschaulichen und verständlichen Beispielen aus der Praxis.

Auch sozialrechtliche Aspekte kamen nicht zu kurz. Hier betonte Dr. Glasenapp die Bedeutung einer stärkeren Steuerung der ambulanten Versorgung durch gezielte Regelungen. Beispiele wie die Einführung von spezialisierten Angeboten in medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderungen (MZEBs) könnten einen wichtigen Beitrag zur Inklusion leisten.

Besondere Aufmerksamkeit wurde auf Aspekte wie die Änderungen an der Psychotherapie-Richtlinie (PT-RL) gelegt, die von direkter Bedeutung für die Therapie von Patienten mit intellektuellen Beeinträchtigungen sind. Zudem wurden die Besonderheiten der Arbeit im Rahmen der Selektivverträge, das Gutachter-Verfahren sowie Erkenntnisse aus den eigenen Erfahrungen des Referenten beleuchtet.

Anschließend wurden Beispiele für Behandlungspläne vorgestellt.

Sowohl Dr. Straub als auch Dr. Glasenapp betonten in ihren Ausführungen die Bedeutung von Qualitätszirkeln für die Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung, sowohl für diese sensible Patientengruppe als auch für alle anderen. Es wurde über die aktuelle Organisation eines solchen Qualitätszirkels in Stuttgart sowie über bereits aktive Qualitätszirkel in anderen Städten Baden-Württembergs berichtet und ausgetauscht.

Im Anschluss hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, Fragen zu stellen, woraus sich eine rege Diskussion entwickelte. 

Am Ende des Abends bedankten sich die Teilnehmer herzlich bei dem Referenten und den Organisatoren für den äußerst informativen Abend, an dem so wichtige Aspekte der psychotherapeutischen Arbeit mit Menschen mit Intelligenzminderung thematisiert wurden.

Wir bedanken uns herzlich bei allen Teilnehmer*innen für Ihr Interesse und bei allen Referenten für Ihr Engagement! Wir sehen uns im nächsten Jahr auf weiteren Veranstaltungen der Fortbildungsreihe zur Psychotherapie bei Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen.

Die Folien des Vortrags von Dr. Jan Glasenapp sowie das gesamte Programm der Fortbildungsreihe stehen unten zur Ansicht und zum Download zur Verfügung.

Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und nach den Abrechnungsempfehlungen – Ausgebucht

Online-Fortbildungsveranstaltung für Mitglieder der LPK BW am 02. April 2025

(LPK BW) Am Mittwoch, den 2. April 2025 findet von 17:00 bis 20:00 Uhr die Online-Fortbildung der LPK BW zum Thema „Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den Abrechnungsempfehlungen“ statt.

Das Inkrafttreten der neuen Abrechnungsempfehlungen am 1. Juli 2024 hat in Fachkreisen zahlreiche Fragen zur praktischen Umsetzung der Neuerungen aufgeworfen. 

Die Veranstaltung gibt einen detaillierten Überblick über die nach GOP abrechenbaren Leistungen sowie die erweiterten Abrechnungsmöglichkeiten, die sich aus den neuen Empfehlungen ergeben. Darüber hinaus werden die spezifischen Anforderungen bei der Abrechnung von Privatpatienten und relevante Aspekte der Beihilfeverordnung für psychotherapeutische Behandlungen eingegangen.

Der erfahrene Referent Dipl.-Psych. Dieter Best wird in der Fortbildung sein umfangreiches Wissen und seine langjährige Erfahrung als Gebührenordnungsbeauftragter des Vorstandes der Bundespsychotherapeutenkammer sowie als Autor des Kommentars zur GOP einbringen. Seine Expertise steht für einen klaren Überblick und praxisnahe Antworten zu den neuen Abrechnungsmöglichkeiten, insbesondere für Privatpatienten und im Zusammenhang mit der aktuellen Beihilfeverordnung.

Die Veranstaltung richtet sich an Mitglieder der LPK BW: sowohl an Neuapprobierte als auch an erfahrene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die ihr Wissen auffrischen und auf den neuesten Stand bringen möchten. 

Die Teilnahmegebühr beträgt 30,- Euro.

Die Veranstaltung ist mit 4 Fortbildungspunkten akkreditiert. 

Leider sind alle Plätze bereits ausgebucht. Weitere Anmeldungen für diese Veranstaltung sind nicht möglich. 

Ihre Anmeldung wird erst nach Eingang des Teilnahmebeitrags und Bestätigung durch die LPK BW verbindlich.

Stornierungen müssen schriftlich erfolgen und sind bis einschließlich 26.03.2025 kostenfrei möglich. Bei späteren Stornierungen wird der volle Beitrag berechnet.

Wenige Tage vor der Veranstaltung erhalten Sie von uns per Email den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Teilnahmegebühr entrichtet haben. 

Wir freuen uns, Sie bei dieser wichtigen Fortbildungsveranstaltung begrüßen zu dürfen.

Bundesteilhabegesetz (BTHG) – Anspruch und Wirklichkeit: Was hat es gebracht?

Umfrage zur Regio-Tagung 2025 über die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)

(LPK BW) Am 4. April 2025 findet in den Räumen der Katholischen Akademie Freiburg die Regio-Tagung 2025 zum Thema „BTHG – Anspruch und Wirklichkeit: Was hat es gebracht?“ statt. Es handelt sich um eine gemeinsame Veranstaltung des Landesverbandes Gemeindespsychiatrie Baden-Württemberg e. V. und des Landesverbandes Psychiatrie-Erfahrener Baden-Württemberg e. V., die jährlich stattfindet.

Im Vorfeld der nächsten Regio-Tagung 2025 wurde eine Umfrage konzipiert. Die Ergebnisse der Befragung werden im Rahmen der Regio-Tagung 2025 vorgestellt. Es werden sowohl Leistungsempfänger als auch Leistungserbringer befragt.

So funktioniert es:

Nachfolgend finden Sie 2 Fragebögen (1 – für Leistungsempfänger, 2- für Leistungserbringer) zum Download. 

Nach dem Download füllen Sie bitte den entsprechenden Fragebogen aus (Zeitaufwand jeweils ca. 5 Minuten) und senden ihn bis spätestens 01.03.2025 an die Geschäftsstelle des Landesverbandes Gemeindepsychiatrie BW e. V. zurück:

Per E-Mail (bevorzugt):  Info@gemeindepsychiatrie-bw.de 

Oder per Post: 
Landesverband Gemeindepsychiatrie BW e.V.
Geschäftsstelle
Kneippweg 8
70374 Stuttgart

Die Anonymität wird vom Landesverband Gemeindepsychiatrie BW e. V. gewährleistet.

Wir freuen uns, wenn Sie diesen Fragebogen unter Ihren Patient*innen verteilen/über die Umfrage informieren können und bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung!