Arbeitsunfähige unter Druck der Krankenkassen

BPtK fordert Versichertenschutz im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz auszubauen

(LPK BW) Versicherte, die längere Zeit arbeitsunfähig sind und deshalb Krankengeld beziehen, sehen sich nicht selten von ihrer Krankenkasse unter Druck gesetzt. Sie erhalten nach Berichten der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) von ihren Kassen Anrufe, in denen sie dann zu hören bekommen: „Ach, im Hintergrund spielt das Radio – dann geht es Ihnen ja gar nicht so schlecht …“ oder „Jetzt stellen Sie sich doch nicht so an!“, „Gehen Sie wieder arbeiten!“. Einige Versicherte berichteten sogar, dass sie sich nicht mehr trauten, ans Telefon zu gehen, weil sie weitere Anrufe ihrer Krankenkasse befürchteten.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert deshalb strengere Regeln darüber, welche Fragen Krankenkassen ihren Versicherten stellen dürfen. „Die Versicherten wissen häufig nicht, welche Rechte sie haben und was sie ihrer Krankenkasse mitteilen müssen und was nicht“, stellt BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter fest und fordert deshalb, den Versichertenschutz durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz auszubauen. Krankenkassen wenden sich insbesondere dann an ihre Versicherten, wenn sie lange arbeitsunfähig sind und deshalb Krankengeld beziehen. Unter diesen Versicherten sind besonders viele psychisch kranke Menschen. Jeder fünfte Versicherte, der länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist, ist psychisch krank.

„Es muss durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz präzise und einheitlich geregelt werden, welche Daten Krankenkassen von ihren Versicherten, die lange krankgeschrieben sind, zusätzlich zu den Daten erfragen dürfen, die ihnen aus der Routineversorgung zur Verfügung stehen“, fordert BPtK-Präsident Richter. Vor allem sollte künftig verglichen werden, wie die Krankenkassen mit ihren Versicherten umgehen, die längerfristig arbeitsunfähig sind. Dazu sollte das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen regelmäßig über die Beratungen der Kassen bei arbeitsunfähigen Versicherten und die Art und Weise, wie sie diese unterstützen, berichten. Das Institut sollte hierzu auch Versicherte befragen. „So könnten Versicherte die Wahl ihrer Krankenkasse auch davon abhängig machen, wie hilfreich diese ist, wenn sie längerfristig arbeitsunfähig werden“, betont BPtK-Präsident Richter. Außerdem sollten die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet werden, ihre Versicherten darüber zu informieren, dass ein Gespräch über ihre Arbeitsunfähigkeit absolut freiwillig ist und dass das Krankengeld nicht gekürzt oder gestrichen werden kann, wenn sie ein solches Gespräch ablehnen.

Grundsätzlich ist sinnvoll, psychisch kranke Menschen, die lange krank und arbeitsunfähig sind, über die ihnen zustehenden Leistungen des Gesundheitssystems zu informieren und ihnen dabei zu helfen, diese auch nutzen zu können, z. B. bei zu langen Wartezeiten auf eine Psychotherapie. Wesentliche Aufgabe der Krankenkassen ist es hierbei z. B. den Versicherten zu unterstützen, einen Behandlungsplatz zu finden oder den Übergang zwischen stationärer und ambulanter Behandlung möglichst reibungslos zu gestalten.

Aufgabe der Krankenkassen ist es dagegen nicht, in die Behandlung einzugreifen (z. B. durch Fragen zu Problemen am Arbeitsplatz, zu familiären Nöten und finanziellen Schwierigkeiten) oder kranken Versicherten zu raten, möglichst schnell an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Hat eine Kasse Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit, kann sie zur Klärung den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einschalten. Sie selbst darf dies jedoch nicht eigenständig unter dem Vorwand der Beratung überprüfen. „Hier muss der Gesetzgeber einen Riegel vorschieben“, fordert BPtK-Präsident Richter.

Hintergrund Krankengeld: Unter dem Vorwand der „Beratung“ von lange arbeitsunfähigen Versicherten versuchen einige Kassen, ihre Ausgaben für Krankengeld kurzfristig zu verringern. Das Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, durch die ein Versicherter bei längerer Krankheit und Arbeitsunfähigkeit (ab sechs Wochen) finanziell abgesichert werden soll. Die Dauer der Krankengeldzahlungen ist begrenzt. Der Versicherte erhält Lohnersatz für insgesamt maximal 78 Wochen für dieselbe Krankheit innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren. Bei Arbeitnehmern beträgt das Krankengeld 70 Prozent des Bruttolohns, jedoch nicht mehr als 90 Prozent des Nettolohns. Krankengeld ist bei den gesetzlichen Krankenkassen ein beträchtlicher finanzieller Posten. Die Ausgaben für Krankengeld betrugen im Jahr 2013 9,76 Milliarden Euro. Sie sind damit seit 2005 um zwei Drittel gestiegen (Abbildung 1).

Weitere Informationen zum Krankengeldmanagement der Krankenkassen finden sich in der BPtK-Studie zur Arbeitsunfähigkeit 2015.

Psychotherapeutische Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen

Runder Tisch von KVBW und LPK BW

(LPK BW) Die Zahl von Asyl suchenden Flüchtlingen, aus afrikanischen und arabischen Ländern steigt extrem an. Allein die Umstände ihrer Flucht sind oft traumatisierend, viele von ihnen sind Opfer schwerer Gewalt und Folter in ihrer Heimat, die sie verlassen mussten, um nicht weiterer Gewalt ausgesetzt zu sein. Erfahrung in den Aufnahmelagern als auch nach Anerkennung des Anspruchs auf Asyl verdeutlichen, dass diese Menschen sozialer und psychotherapeutischer Hilfe bedürfen. Deshalb haben wir auf Initiative der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) zusammen mit dieser zu einem runden Tisch mit in der Trauma-Arbeit mit Flüchtlingen erfahrenen Psychotherapeuten in die LPK-Geschäftsstelle eingeladen. Es bestand rasch Einigkeit, dass die Betroffenen zunächst Unterstützung zur Alltagsbewältigung und psychischen Stabilisierung benötigen und erst später eine Richtlinientherapie mit Trauma bezogenen Behandlungsmethoden hilfreich ist. So sind die fünf bestehenden Behandlungszentren für Flüchtlinge und Folteropfer eine gute erste Anlaufstelle für die Asylsuchenden, wobei festgestellt wurde, dass solche Zentren in Nord- und Südbaden fehlen und dort eingerichtet werden sollten.

Die Kammer hat angeboten, nach Kolleginnen und Kollegen für die Weiterbehandlung zu suchen und Fortbildungen zu Behandlungsproblemen sowie Informationen über die sozialen Hilfsangebote und rechtlichen Hintergründe nach Gewährung des Asyls durchzuführen. Die KVBW wird Hausärzte und Kinderärzte über Qualitätszirkel ansprechen und fortbilden.

Einigkeit bestand auch, dass den vielen ehrenamtlichen Helfern in den Auffanglagern durch KV und Kammer Fortbildungen zum Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen angeboten werden sollten. Sowohl für psychotherapeutische Behandlung als auch zur Hilfe für die Alltagsbewältigung sind wegen der sprachlichen Verständigungsprobleme Dolmetscher unerlässlich und bessere Regelungen für die Kostenübernahme erforderlich.

Die Sicherheit des Aufenthalts ist Voraussetzung für eine wirksame psychotherapeutische Arbeit mit Patienten, die tief sitzenden Ängsten durch Gewalterfahrung und Trauma ausgesetzt sind. Es sollte deshalb eine möglichst rasche Entscheidung über den Aufenthaltsstatus getroffen werden, der dann über einen längeren Zeitraum stabil bleiben muss, damit die Betroffenen oder Familienangehörige nicht kontinuierlich der Angst ausgesetzt sind, in ihre Heimat abgeschoben und somit oft erneut drohender Gewalt ausgeliefert zu werden.

Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung

Weitere LPK Veranstaltungsreihe

(LPK BW) Initiiert vom LPK-Vorstand sowie dem Kammer-Arbeitskreis „Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung“ fanden im November 2014 erneut vier regionale Veranstaltungen zur psychotherapeutischen Versorgung geistig Behinderter statt. In den von den Mitgliedern/Experten des Arbeitskreises selbst organisierten und mit hohem Engagement gestalteten Veranstaltungen wurde die vom Arbeitskreis erstellte und den Teilnehmern überreichte Broschüre präsentiert und erläutert. Dieses im Sinne eines FAQ auf Fragen und Unsicherheiten eingehende Paper, das unten abgerufen werden kann, soll vor allem hinsichtlich psychotherapeutischer Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung ermutigen, informieren und Orientierung geben.

Die Schwerpunkte der vier Veranstaltungen waren unterschiedlich, in Abhängigkeit von der regionalen Organisation und den dortigen Gegebenheiten. Während in Freiburg wieder zahlreiche KollegInnen erschienen waren und die beiden gut aufgenommenen Vorträge zur Arbeit mit Erwachsenen und Kinder/Jugendlichen engagiert diskutierten, stand in der kleineren Runde in Reutlingen die Erläuterung der FAQ-Broschüre im Vordergrund, aber vor allem auch die Gründung eines Qualitätszirkels. In allen regionalen Veranstaltungen waren auch Vertreter anderer Berufsgruppen aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen der Behindertenarbeit wie Heimen, kommunalen Behörden, Gesundheitsamt und überregionaler Hilfeeinrichtungen (Pro Familia, Migrationshilfe usw.), Angehörige sowie Ausbildungskandidaten und auch Studenten der Heilpädagogik dabei. Diese brachten, ganz im Sinne der bei dieser psychotherapeutischen Arbeit wichtigen Einbeziehung und erforderlichen Kenntnis der vernetzten Hilfestrukturen vor Ort, wertvolle ergänzende Beiträge in die Diskussion ein und waren dankbar für das Arbeitspapier.

Wie bei den ersten regionalen Veranstaltungen wurden Teilnehmer, die sich damit einverstanden erklärten, in eine Adressliste für Anfragen an die LPK bzgl. eines Psychotherapieplatzes für geistig Behinderte aufgenommen. Die Liste umfasst derzeit ca. 60 Psychotherapeuten und wir würden uns freuen, wenn diese durch weitere Nennungen/Einverständniserklärungen laufend erweitert werden könnte. Weitere Fortbildungen sollen stattfinden, wobei im Herbst eine zentrale Veranstaltung gemeinsam mit der Landesärztekammer geplant ist.

Die Geschäftsstelle und der Vorstand begleiten und koordinieren die durch die Aktivitäten und Veranstaltungen des Arbeitskreises zunehmende Aktivität und die Anfragen zum Thema Psychotherapie bei geistiger Behinderung. Die Koordination übernimmt Vorstandsmitglied Dr. Roland Straub, der auch in den Beirat des Projektes „Barrierefrei Gesund“ der Caritas Stuttgart berufen wurde und die Kammer in der Landeskommission für Hörbehinderung vertreten hat. Zur kontinuierlichen Wahrnehmung der zunehmenden Aufgaben und Anfragen an die Kammer wurde Dr. Straub vom Vorstand zum Ansprechpartner und Vorstandsbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen ernannt.

LPK-Veranstaltung mit Dieter Best zum Abrechnungsrecht

(LPK BW) Die Kammer-Fortbildung zur „Einführung in die Abrechnung als Vertragspsychotherapeut nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und in die Privatabrechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)“ am 13.02.2015 mit Dieter Best war mit 30 Teilnehmern komplett ausgebucht und sowohl aus Sicht der Teilnehmer als auch der Veranstalter ein voller Erfolg.

Die Fortbildungsveranstaltung richtete sich an Kammermitglieder mit und ohne Vorkenntnisse im Abrechnungsrecht, die sich erst kürzlich niedergelassen haben oder sich bald niederlassen wollen. Neben der Vermittlung von Grundlagen der Abrechnung nach EBM und GOP wurden Rahmenbedingungen psychotherapeutischer Abrechnungen, die rechtliche Struktur des EBM und der GOP sowie Inhalte der wichtigsten Gebührenordnungspositionen vorgestellt.

Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz hob in seiner Eröffnung hervor, dass der Vorstand mit Dieter Best einen der führenden Experten zu diesem Thema in Deutschland gewinnen konnte. Dieter Best ist Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut sowie Vorsitzender des Beratenden Fachausschusses für Psychotherapie und Mitglied der Vertreterversammlung der KBV. Darüber hinaus ist er u.a. Gebührenordnungsbeauftragter der BPtK sowie Autor des Kommentars zur GOP und Mitautor des Kölner Kommentars zum EBM.

Neuropsychologie psychischer Störungen

Fortbildungsveranstaltung der Landespsychotherapeutenkammer

(LPK BW) Auch in diesem Jahr bietet die Kammer Fortbildungen in psychiatrischen und/oder psychosomatischen Kliniken vor Ort an, mit Unterstützung dort tätiger KollegInnen. Dieses mal sind wir zu Gast im Krankenhaus Bad Canstatt am Institut für Klinische Psychologie (Prof. M. Backenstraß).

Wir möchten Sie hiermit herzlich zu dieser kammeröffentlichen Fortbildung einladen

am 25. März 14:00-16:30 Uhr
Veranstaltungsort: Institut für Klinische Psychologie – Zentrum für Seelische Gesundheit –
Krankenhaus Bad Cannstatt – Prießnitzweg 24 – 70374 Stuttgart

Neuropsychologie psychischer Störungen
Dr. Dipl.-Psych. Steffen Aschenbrenner PP

Inzwischen gilt es als wissenschaftlich gesichert, dass neuropsychologische Beeinträchtigungen (wie z. B. Aufmerksamkeits-, und Gedächtnisstörungen, Störungen der Theory of Mind) in Folge einer Vielzahl von psychischen Störungen auftreten. Diese Beeinträchtigungen sind meist unabhängig von der Schwere der psychischen Symptomatik und überdauern diese oft. Sie haben eine große Relevanz für die psychosoziale Reintegration der Betroffenen und beeinflussen den Verlauf und die Erfolgsprognose psychotherapeutischer und pharmakologischer Interventionen. Es soll ein Überblick über neuropsychologische Beeinträchtigungen bei ausgewählten psychischen Störungen gegeben werden und deren Relevanz für psychotherapeutische Prozesse. Ein weiterer Fokus wird auf der Vorstellung neuropsychologischer Behandlungsmethoden und der Würdigung der Wirksamkeit neuropsychologischer Interventionen bei psychisch erkrankten Menschen liegen.

Dr. Steffen Aschenbrenner, ist Klinischer Neuropsychologe (GNP) und PP. Er leitet die Sektion für Klinische Psychologie und Neuropsychologie am Klinikum Karlsbad. Der Fokus seiner wissenschaftlichen Tätigkeit liegt in der Entwicklung und Evaluation von neuropsychologischen Diagnostik- und Therapieverfahren für psychisch Erkrankte, der Fahreignung bei psychischen Störungen sowie bei der Neuropsychologie der ADHS im Erwachsenenalter. Er ist Supervisor und Weiterbildungsbefugter für Klinische Neuropsychologie der LPK-BW.

Im zweiten Teil des Nachmittags („Kammer im Gespräch“), wird Gelegenheit sein, sich zu angestelltenrelevanten aktuellen Kammerthemen zu informieren durch Mitglieder des Kammervorstandes und des Ausschusses Psychotherapie in Institutionen und auszutauschen.

Wir würden uns freuen, wenn diese Veranstaltung Ihr Interesse findet und Sie sich den Termin vormerken. Es können 3 Fortbildungspunkte erworben werden.

Bitte beachten Sie: Anmeldungen sollten möglichst bis zum 19.3.2015 (begrenzte Teilnehmerzahl) unter Verwendung des Anmeldeformulars (E-Mail: kosutic@lpk-bw.de) erfolgen.

Kinder und Jugendliche zwischen Unterricht und Therapie

Wie kann die Kooperation zwischen System Schule und Psychotherapeuten gestaltet werden?

(LPK BW) Der am 10.12.2014 in Winnenden erstmals durchgeführte, von der Schulpsychologischen Beratungsstelle Backnang und der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg gemeinsam organisierte Workshop zu Kooperationsmöglichkeiten zwischen Schule und Psychotherapeuten war aus Sicht der Veranstalter ein voller Erfolg. Insgesamt ca. 50 Schulpsychologen, Beratungslehrer und Psychotherapeuten nahmen an der Veranstaltung in der „Schule beim Jakobsweg“ in Winnenden teil und waren mehrheitlich ausgesprochen positiv angetan. Der Workshop war so gestaltet, dass in einem ersten Teil im Rahmen von Impulsreferaten ein kurzer Überblick gegeben wurde zu den jeweiligen Tätigkeitsfeldern und in einem zweiten Teil Zeit für die Diskussion der bestehenden und wünschenswerten Kooperationen bestand.

Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung

Landtag setzt EU-Richtlinie um

(LPK BW) Im November hat der Landtag von Baden-Württemberg das Baden-Württembergische Patientenmobilitätsgesetz (BWPatMobG) beschlossen. Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung um. Im April 2011 war die EU-Richtlinie in Kraft getreten. Die Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie umsetzen.

Das Gesetz richtet sich an alle Dienstleister der Gesundheitsversorgung, also auch an Sie als Vertragspsychotherapeut und regelt u. a., welche Informationen die Patienten erhalten müssen. Die im Patientenmobilitätsgesetz verankerten Pflichten gelten jetzt nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Behandlungsvertrag sowie nach den Vorschriften der Berufsordnung. Das Patientenmobilitätsgesetz verlangt zum Beispiel, dass Sie den Patienten über die Verfügbarkeit der Gesundheitsversorgung informieren. Dies machen Sie regelmäßig bereits durch die Angabe der Sprechstunden auf Ihrem Praxisschild. Selbstverständlich müssen Sie die Patienten auch über die erforderliche Behandlung aufklären.

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/24/EU finden Sie unter dem nachfolgenden Link zum Download.

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