Landesarbeitsgemeinschaft für Kinder psychisch kranker Eltern

(LPK BW) Am 30. Juli 2015 hat sich auf Initiative des Diakonischen Werkes BW eine Landesarbeitsgemeinschaft „Kinder psychisch kranker Eltern“ gegründet. Die LAG setzt sich vornehmlich aus Institutionen und Verbänden zusammen. Sie möchte durch Vernetzung der Akteure im Gesundheits- und Jugendhilfewesen sowie von Projekten politisch in Gremien der Ministerien Einfluss nehmen; Ziel ist, die Teilhabechancen von Kindern psychisch belasteter Eltern und Familien zu verbessern und präventiv psychischen Erkrankungen der Kinder vorzubeugen.

Die Kammer sieht hier großen Handlungsbedarf, da wir wissen, wie belastend Kinder die Erkrankung ihrer Eltern erleben können und dass sie aktiver Unterstützung bedürfen, um hiermit so umgehen zu können, dass sie möglichst nicht selbst erkranken. Erfreulich, dass die TK einen Vertrag mit der KVBW abgeschlossen hat, nachdem die Familie eines bei der TK versicherten chronisch kranken Elternteils psychotherapeutische Beratung in Anspruch nehmen kann. Info: www.tk.de/tk/baden-wuerttemberg/versorgung-und-innovation/kinder-kranker-eltern/656384

LPK-Fachtag zu Rechtsfragen in der Kinder- und Jugendlichensychotherapie

Berufsrecht – eine Herausforderung von Fällen und Fallen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, 25. Juli 2015

(LPK BW) Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen steht in einem besonderen rechtlichen Spannungsfeld zwischen der Beziehung von Therapeut und Kind und der Beziehung von Therapeut und Eltern. Daraus können Konflikte im Arbeitsbündnis entstehen mit vielfältigen Fragestellungen.

Der LPK-Fachtag zu berufsrechtlichen Themen in der Kinder und Jugendlichenpsychotherapie war am 25. Juli in Stuttgart war mit ca. 150 Teilnehmern sehr gut besucht. U.a. Folgende Themenkomplexe stehen im Fokus:

  • Aufklärung des Patienten
  • Anforderungen aus dem Patientenrechtegesetz: Dokumentationspflicht, Einsichtsrecht des Patienten
  • Umgang mit Sorgerechtskonstellationen
  • Schweigepflicht: u.a. Auskunftsverlangen von Dritten
  • Krisensituationen: Suizidalität, Kindeswohlgefährdung
  • Versicherungsrechtliche Fragen

Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen steht in einem besonderen rechtlichen Spannungsfeld zwischen der Beziehung von Therapeut/Kind sowie Therapeut/Beziehungspersonen bzw. Eltern. Diese Problematik hatten LPK-Vorstandsmitglied Kristiane Göpel und der Ausschuss für KJP-Versorgung während dieses Fachtages sowohl theoretisch in Vorträgen von Prof. Dr. Stellpflug, Justitiar der BPtK, und Kammeranwalt Seeburger, als auch praktisch in der Vorstellung von Fällen aus der Behandlungspraxis geschickt miteinander verzahnt. In den beiden Vorträgen wurde die Vielfältigkeit der Rechtsprechung sichtbar. Es wurden Vergleiche der unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen herangezogen, Entscheidungen und Gerichtsurteile erläutert und das Patientenrechtegesetz in seinen relevanten Passagen erklärt. Die von den Ausschussmitgliedern vorgetragenen Fallbeispiele wurden in ausführlicher berufsrechtlicher Erläuterung von LPK-Rechtsreferentin Stephanie Tessmer beantwortet. Die Vorträge und Fallbeispiele sollen den Anfang einer fortlaufenden Diskussion über Rechtsfragen eröffnen, die künftig auf www.lpk-bw.de zu finden sein werden.

Gemeinsame Initiative der Heilberufekammern

BPtK kritisiert geplante Vorratsdatenspeicherung

(LPK BW) Die Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer, Bundesapothekerkammer und die Bundespsychotherapeutenkammer haben eine gemeinsame Initiative gegen die von der Bundesregierung geplante Vorratsdatenspeicherung gestartet. In einem gemeinsamen Schreiben an die Abgeordneten im Rechts- und Gesundheitsausschuss fordern diese sie auf, dem Gesetz nicht zuzustimmen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, Verkehrsdaten für zehn Wochen und Standortdaten für vier Wochen zu speichern. Von der Speicherpflicht ausgenommen werden lediglich Verkehrsdaten von Personen, Behörden und Organisationen in sozialen oder kirchlichen Bereichen, die grundsätzlich anonym bleibenden Anrufern telefonische Beratung in seelischen oder sozialen Notlagen anbieten. In diese Ausnahmeregelungen nicht einbezogen sind Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheker oder Psychotherapeuten. Für diese Berufsgeheimnisträger soll lediglich ein Verwertungsverbot der Verkehrsdaten durch die Strafverfolgungsbehörden gelten.

Die in diesem Gesetz vorgesehenen Regelungen untergraben die besondere Schutzbedürftigkeit von Gesprächen zwischen Arzt, Zahnarzt, Apotheker oder Psychotherapeuten und ihren Patienten. Die Patienten brauchen die Sicherheit, sich jederzeit auch telefonisch, vor allem in Krisensituationen, an den Arzt oder Psychotherapeuten wenden zu können und auf die uneingeschränkte Gewährleistung der absoluten Vertraulichkeit ihrer Gespräche vertrauen zu können. Wenn die Daten erst einmal erhoben sind, bietet die Strafprozessordnung keinen ausreichenden Schutz mehr vor einer weiteren Verwendung. Die Heilberufekammern fordern daher, dass Verkehrsdaten von Berufsgeheimnisträgern generell nicht von der Vorratsdatenspeicherung erfasst werden.

Landespsychotherapeutentag 2015

Ambulante psychotherapeutische Versorgung – aktueller Stand und Perspektiven

(LPK BW) Der Landespsychotherapeutentag fand dieses Jahr in der Alten Reithalle des Maritim-Hotels Stuttgart statt. Dr. Dietrich Munz, Kammerpräsident und seit Mai auch gewählter Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, konnte zahlreiche Mitglieder und Gäste zum Thema „Ambulante psychotherapeutische Versorgung – aktueller Stand und Perspektiven“ begrüßen. Wie er eingangs feststellte, habe Baden-Württemberg eine im bundesweiten Vergleich über dem Durchschnitt liegende Versorgung mit niedergelassenen Psychotherapeuten und auch mit stationären psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhausbetten. Eine Besonderheit im bundesweiten Vergleich bestehe in dem 2008 zwischen der AOK BW und dem Hausärzteverband sowie dem Medi-Verbund abgeschlossenen Hausarztvertrag, der 2012 um den sogenannten PNP-Vertrag zur selektivvertraglichen Versorgung in Psychotherapie, Neurologie und Psychiatrie erweitert wurde. Dies bedeute eine gewollte Konkurrenz zwischen dem System der Kollektivversorgung über die KV und dem Selektivvertragssystem. Diese Rahmenbedingungen für die psychotherapeutische Versorgung seien mit ein wesentlicher Teil der folgenden Referate und sicher auch der Diskussion.

Darüber hinaus ging Dr. Munz auf die Konsequenzen des jüngst im Bundestag verabschiedeten GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) ein. Für die vertragsärztliche Versorgung seien damit einige Chancen für die Verbesserung der Versorgung für Menschen mit psychischen Erkrankungen innerhalb des GKV-Systems eröffnet worden. Die vorgesehene Sprechstunde für Psychotherapeuten ermögliche es, Patienten beim ersten Gespräch zu beraten, welches Hilfsangebot sinnvoll und notwendig sei. Dies könne neben der Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie die Empfehlung einer Präventionsmaßnahme oder einer Selbsthilfegruppe oder auch die Verordnung einer stationären Psychotherapie im Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung sein. Eine Verbesserung solle auch dadurch erreicht werden, dass künftig in psychotherapeutischen Praxen das Jobsharing erleichtert bzw. im Sinne der Versorgung verbessert werden solle. Gleichzeitig habe der Gesetzgeber, so Dr. Munz, jedoch die Regelung zur Nachbesetzung bei der Praxisübergabe verschärft, indem er fordere, in Regionen mit einem offiziellen Versorgungsgrad von mehr als 140 Prozent die Anträge auf Nachbesetzung abzulehnen. Davon wären dann bundesweit über 4.000 psychotherapeutische Praxen betroffen. In Baden-Württemberg wären dies ca. 600 der aktuell etwa 3.000 Psychotherapeutenpraxen, also knapp 20 %.

„Dies würde zu einer drastischen Verschlechterung der psychotherapeutischen Versorgung im Land führen, die verhindert werden muss“ mahnt Dr. Munz. Er sehe einen kleinen Lichtblick am Horizont, da der GB-A durch das Gesetz beauftragt sei, die Bedarfsplanungsrichtlinie bis Anfang 2017 grundlegend zu überarbeiten. Falls hierbei zukünftig tatsächlich die Häufigkeit psychischer Erkrankungen berücksichtigt werde, wäre dies ein wesentlicher Fortschritt. Die Bundespsychotherapeutenkammer fordere deshalb, den Abbau von psychotherapeutischen Praxen so lange auszusetzen, bis eine neue Bedarfsplanung vorliegt.

Das Ergänzende Hilfesystem (EHS)

Hilfen für Betroffene sexuellen Missbrauchs

(LPK BW) Für Menschen, die als Kinder und Jugendliche Betroffene von sexuellem Missbrauch wurden, bietet das Ergänzende Hilfesystem (EHS) bereits seit 01.05.2013 im familiären und institutionellen Bereich Hilfen zur Linderung der aus dem Missbrauch entstandenen Folgeschäden an. Betroffene können einen Antrag auf Kostenübernahme für bestimmte Sachleistungen, die heute noch existierende Folgen des sexuellen Missbrauchs in der Kindheit oder Jugend abzumildern bzw. auszugleichen sollen, bis zur Höhe von insgesamt 10.000 € stellen. Die durch das EHS zu gewährenden Leistungen sollen die Leistungen der gesetzlichen Hilfesysteme ergänzen und in den Regelsystemen bestehende Lücken schließen. Sie werden daher ergänzend gewährt, das heißt nur dann, wenn ein gesetzliches Leistungssystem (z.B. Krankenkasse, Jobcenter) die Leistung nicht oder nicht mehr finanziert.

Dazu gehören z.B. Therapien, aber auch finanzielle Unterstützung bei Weiterbildungs‐ und Qualifizierungsmaßnahmen, wenn aufgrund des Missbrauchs Brüche in der Bildungs‐ und/oder Erwerbsbiografie entstanden sind. Es können auch Kosten der individuellen Aufarbeitung des Missbrauchs, Beratungs‐ und Betreuungskosten sowie sonstige Unterstützung in besonderen Härtefällen übernommen werden.

Die Antragstellung ist noch bis zum 30. April 2016 möglich.

Weitere Informationen zum EHS finden Sie unten in den FAQs zum EHS sowie unter www.fonds-missbrauch.de. Zudem können mit dem online ausfüllbaren Bestellschein, den wir hier zur Verfügung stellen, Flyer und Informationskarten zur Auslage in Praxen bestellt werden.

Fachtag Rechtsfragen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

(LPK BW) Am 25.07.2015 wird der KJP-Ausschuss gemeinsam mit dem LPK-Vorstand einen Fachtag in Stuttgart durchführen, der sich mit Rechtsfragen in der Praxis von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten beschäftigen soll. Für einen Einführungsvortrag konnte Prof. Dr. Stellflug, Justitiar der BPtK, gewonnen werden. Im Anschluss berichten die Mitglieder des Ausschusses über aktuelle Fälle aus ihren Praxen, ergänzt durch bei der LPK eingegangene Beschwerdefälle. Kammeranwalt Manfred Seeburger wird mit der Justitiarin der Kammer, Stephanie Tessmer, für die Diskussion zur Verfügung stehen. Neue gesetzliche Vorgaben, z.B. durch das Patientenrechtegesetz, gaben den Anstoß für diesen Rechtstag. Sie sorgen für Verunsicherung im Umgang mit Patienten z.B. hinsichtlich Dokumentationspflicht. Beschwerdefälle, die bei der Kammer eintreffen, erinnern immer wieder daran, wie kompliziert für KJP das Thema Aufklärung am Anfang eines Patientenkontaktes ist und welche Gradwanderung das Thema Sorgerecht beinhalten kann. Das Einhalten der Schweigepflicht in einem Kontext von mehreren Personen, mit denen KJPs in der therapeutischen Situation arbeiten, ist ebenfalls sehr sensibel. Bitte vermerken Sie schon jetzt diesen Termin in ihrem Kalender.

Referenten:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin H. Stellpflug, M. A. (Lond.) ist Fachanwalt für Medizinrecht und für Sozialrecht und Partner der auf das Gesundheitsrecht spezialisierten Kanzlei DIERKS+BOHLE in Berlin. Seit Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes bildet die Beratung und Interessenvertretung der Psychotherapeuten einen Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit. Als Justitiar der Bundespsychotherapeutenkammer hat er die Entstehung der Musterberufsordnung dicht begleitet. Er ist Autor zahlreicher medizinrechtlicher Veröffentlichungen und Professor für Gesundheitsrecht und Ethik an der Psychologischen Hochschule Berlin.

Oberstaatsanwalt Manfred Seeburger ist ständiger Vertreter des Generalstaatsanwalts in Stuttgart (seit 2009), davor leitender Staatsanwalt und Oberstaatsanwalt in Stuttgart (2002-2009) und Ulm (1999-2002). Davor Tätigkeiten als Referent und später Referatsleiter in der Strafrechtsabteilung des Justizministeriums Baden-Württemberg sowie als Richter am Amts- und am Landgericht Freiburg. Jurastudium in Freiburg von 1974-1978.

Tarifrechtlich geregelte Vergütung während der Praktischen Tätigkeit

Gespräch mit ver.di-Vertreterin Irene Gölz

(LPK BW) Nachdem Rückfragen an die Kammer gerichtet worden waren, ob die für die Universitätskliniken geltende tarifrechtliche Vergütung von Psychologen während der praktischen Tätigkeit in der Psychotherapeutenausbildung auch auf Pädagogen Anwendung finden würde, suchten wir zur Klärung das Gespräch mit ver.di. Irene Gölz Fachbereichsleiterin Gesundheit, Kirchen, soziale Dienste in BW, erläuterte, dass es in den Tarifverhandlungen mit den Universitäten in Baden-Württemberg nicht möglich gewesen sei, diese Tarifregelung auch für die praktische Tätigkeit von Absolventen der Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit anderen Grundberufen zu erreichen. In der nächsten Tarifrunde solle dieses Thema jedoch nochmals aufgegriffen werden, um hier eine Lösung für alle Absolventen einer Psychotherapeutenausbildung zu erreichen.

Im Gespräch wurde auch erörtert, wie tarifrechtliche Möglichkeiten für eine höhere Vergütung von Psychotherapeuten nach der Approbation durchgesetzt werden könnten. Die Fachkommission Gesundheitsberufe von ver.di befasse sich mit diesem Thema mit dem Ziel, eine je nach Tätigkeitsbereich den Fachärzten gleichgestellte Vergütung für approbierte Psychotherapeuten zu erreichen. Es sei, wie Irene Gölz hervorhob, sinnvoll, dass die Kammern hierzu auch auf die Arbeitgeberverbände zugehen würden, um dort aufzuklären, dass die Approbation Psychotherapeuten befähige, in den verschiedenen Institutionen eigenständig und eigenverantwortlich heilkundig tätig zu sein. Die Kammer wird diese Anregung aufgreifen und auf die Vertreter der Arbeitgeberseite bei den Tarifverhandlungen zugehen, um hier die Belange der angestellten Psychotherapeuten vorzutragen.

LPK-Vertreterversammlung am 21. März 2015

(LPK BW) Am 21. März fand die 4. Vertreterversammlung (VV) der laufenden Amtszeit statt. Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz ergänzte den schriftlich vorliegenden Vorstandsbericht. Er berichtete über die LPK-Stellungnahmen zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz und zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. Außerdem schilderte er die Pläne zur Novellierung des Heilberufekammergesetzes sowie die Eingaben der Kammer dazu. Vorstandsmitglied Dr. Roland Straub berichtete anschließend vom Arbeitskreis „Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung“ (siehe separater Absatz unten) sowie von seiner Teilnahme an weiteren Gremien zur Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Dr. Munz informierte darüber, dass Vizepräsident Martin Klett in den Fachbeirat „Präventionsnetzwerk Ortenaukreis“ berufen worden ist. Der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses Psychotherapie in Institutionen Ullrich Böttinger gab als Leiter dieses Beirats einen Überblick über die dortigen Projekte und die Tätigkeit. Grundlegendes Ziel sei der Aufbau eines systematischen, institutions- und systemübergreifenden Netzwerks zur Förderung der seelischen und körperlichen Gesundheit und Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und deren Familien im gesamten Landkreis. Der Schwerpunkt solle auf einer ersten Stufe in der Unterstützung von Familien mit sozialer Benachteiligung liegen. Es folgte eine ausführliche Diskussion mit den Delegierten.

Die Diskussion über Haushaltsfragen war wie gewohnt konstruktiv, wenn auch in einigen Punkten kontrovers. Es wurden Nachtragshaushalte für 2014 und 2015 verabschiedet sowie eine Änderung des Stellenplans 2015. Eine Satzungsänderung bezüglich der Wahl der baden-württembergischen Delegierten zum Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) konnte nicht beschlossen werden, da die Gegner der vorgeschlagenen Änderung den Sitzungsraum verließen und damit die satzungsmäßig geforderte Anwesenheit von 2/3 der VV nicht mehr gegeben war und somit keine Beschlussfähigkeit bestand.

Aufgrund der weiter gestiegenen Mitgliederzahl steht der LPK BW ein weiterer Sitz im Deutschen Psychotherapeutentag zu. Für diesen 15. Sitz wurde Dr. Alessandro Cavicchioli gewählt.

Die Berufsordnung (BO) wurde an die wegen des neuen Patientenrechtegesetzes überarbeitete Muster-BO der BPtK angepasst. Die Änderung des § 9 der BO, der sich mit der für probatorische Sitzungen nötigen Zustimmung beider sorgeberechtigten Elternteile bei Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapien befasst, wurde aufgrund der sehr kontroversen Diskussion auf die nächste Vertreterversammlung vertagt.

Korrektur der Bedarfsplanung

Gespräch mit MdB Bilger

(LPK BW) Der LPK-Vorstand hat Anfang des Jahres alle Bundestagsabgeordneten aus Baden-Württemberg angeschrieben und darauf hingewiesen, dass die im Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) geplante Verschärfung der Vorschrift zur Prüfung der Versorgungsnotwendigkeit bei Weitergabe einer Praxis in den nach der Bedarfsplanung überversorgt ausgewiesenen Planungsbezirken die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen schlechter werden lässt. Steffen Bilger, Bundestagsabgeordneter im Kreis Ludwigsburg, hat in seiner Antwort um ein erläuterndes Gespräch gebeten. In der letzten Legislaturperiode war er stellvertretendes Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestags.

Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz und Vizepräsident Martin Klett sowie LPK-Geschäftsführer Christian Dietrich erläuterten die Probleme der Bedarfsplanung in der Arztgruppe Psychotherapie, nach der der Bedarf auf den 1999 bestehenden Bestand festgelegt wurde. Die mehrfach erhobenen Wartezeiten auf ein Erstgespräch und auf eine psychotherapeutische Behandlung verdeutlichen, dass die psychotherapeutische Versorgung unzureichend ist. Erörtert wurde in dem Gespräch auch die im GKV-VSG vorgesehene Einführung einer Sprechstunde bei Psychotherapeuten, die eine Verkürzung der Wartezeit auf ein Erstgespräch und zeitnahe Beratung der Patienten erwarten lässt. Die dargestellten Mängel der Behandlungskapazitäten können hierdurch jedoch nicht behoben werden. Steffen Bilger sicherte zu, die besprochenen Themen zum GKV-VSG mit anderen Gesundheitspolitikern weiter zu erörtern.

Da sich wenige Tage vor dem Gespräch der tragische Flugzeugabsturz in den französischen Alpen ereignet hatte, war in den Medien diskutiert worden, die Schweigepflicht für Ärzte und Psychotherapeuten zu lockern. Hierzu erklärten Dietrich Munz und Martin Klett, dass eine Aufweichung der Schweigepflicht für Psychotherapeuten angesichts der schon bestehenden Rechtslage mit Offenbarungspflicht bei akuter Gefahr für Menschenleben nicht zu einer höheren Sicherheit führen werde, sondern dass zu erwarten sei, dass sich dann Piloten oder bspw. auch Berufskraftfahrer mit psychischen Problemen weniger an Psychotherapeuten wenden würden und somit die Gefahr akuter psychischer Krisen eher zunehmen würde. Diese Meinung wurde von MdB Bilger geteilt

Aktionstag Psychotherapie am 11.05.2015

Schulterschluss aller Psychotherapeuten – Gemeinsame Forderungen und Protest

(LPK BW) „Mit einer beschämenden „Geiz ist geil-Mentalität“ werden psychisch Kranke und die sie behandelnden Psychotherapeuten immer noch systematisch benachteiligt. Seit vielen Jahren steht es im fünften Sozial-Gesetz-Buch (SGB V): Den besonderen Bedürfnissen psychisch Kranker ist Rechnung zu tragen“, kritisiert Dr. Frank Bergmann vom Berufsverband Deutscher Nervenärzte. „Das ist der Grund, wieso wir gemeinsam erneut an einer Protestaktion mit den Psychologischen Psychotherapeuten und den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychiatern und den Fachärzten für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie teilnehmen“.

„Die Nöte unserer Patienten nehmen wir sehr ernst. Wir fordern mit Nachdruck gerechte Honorare und Gleichbehandlung mit den somatisch tätigen Ärzten“, unterstreicht Dipl. Soz. Arb. Soz. Päd. Werner Singer von der Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten in Deutschland (VAKJP) die Forderungen. „Die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Krankenkassen und der Gesetzgeber müssen endlich tätig werden“.
„Neben den psychotherapeutischen Leistungen müssen auch die psychiatrischen Gesprächsziffern angepasst werden“, fordert Bergmann.

Am 11. Mai, dem Tag der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV VV) demonstrieren einige Hundert Psychotherapeuten in Frankfurt im KAP Europa, dem Veranstaltungsort der KBV VV. Ihr Protest wendet sich besonders auch gegen das interessengeleitete Untätigsein des Bewertungsausschusses, ein gemeinsames Gremium der Selbstverwaltung, das die Bewertung der Leistungen vornimmt. Dieser Ausschuss hatte schon im Dezember 2013 beschlossen, eine Entscheidung bis Juni 2014 vorzulegen, ob die Honorare für Psychotherapie über-haupt einer Mindestvergütung entsprechen. Bis heute, fast ein Jahr danach, ist nichts geschehen. Das wollen die Demonstranten sich nicht gefallen lassen.

Aktionstag Psychotherapie 11. Mai 2015
im Kongresszentrum „Kap Europa“
Osloer Str. 5, 60327 Frankfurt
Informationen: www.aktionstag-psychotherapie.de

Medienkontakt:
Ursula-Anne Ochel
Hauptstadtbüro für Kommunikation und Politik im Gesundheitswesen
Fon 030 – 3230 4270 | Fax 030 – 3230 4271 | Mobil 0171 – 322 43 46
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