E-Health – die Digitalisierung des Gesundheitswesens

1. Landeskongress Gesundheit Baden-Württemberg am 29. Januar 2016

(LPK BW) Die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, die Kassenärztliche Vereinigung und die Landeskrankenhausgesellschaft haben den ersten Gesundheitskongress Baden-Württemberg initiiert. Die LPK ist offizieller Unterstützer des Kongresses.

Günther Oettinger, EU-Kommissar für Digitalwirtschaft und früherer Ministerpräsident Baden-Württembergs wird als Hauptredner zum Thema „Die digitale Revolution im europäischen Gesundheitswesen – wo steht Baden-Württemberg“ sprechen. In der anschließenden Podiumsdiskussion soll daran angeknüpft werden. Am Nachmittag wird im Format internationales World-Café in vier Foren über Telemedizin, elektronisch gestützte Behandlung, Qualitätssicherung und Dokumentation, E-Health in der ärztlichen Praxis und digitale Perspektiven der Gesundheitsprävention das Thema weiter vertieft und abschließend im Plenum diskutiert werden.

Wir haben angeregt, auch den Einsatz von Computer und Internet in der Behandlung von Menschen mit psychischen Belastungen und Erkrankungen aufzugreifen, dies soll u. a. im Rahmen der Foren geschehen. Der Landeskongress Gesundheit wird sicher eine interessante Veranstaltung und wir laden alle Psychotherapeuten zum Kongress ein, um sich dort über die zukünftigen Entwicklungen zu E-Health ein Bild zu machen und über diese Perspektiven mit zu diskutieren.

Auf www.lk-gesundheit.de finden Sie weitere Informationen und den Zugang zur Anmeldung.

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Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz begrüßt den Deutschen Psychotherapeutentag in Stuttgart

(LPK BW) Der 27. Deutsche Psychotherapeutentag fand am 14. November in Stuttgart statt. Nach dem Grußwort von Katrin Altpeter, Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg, begrüßte der Präsident der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg Dr. Dietrich Munz die Delegierten und Gäste. Mit Bezug auf die Zusammenkunft der ersten Heilberufekammer Deutschlands, den „Ärzteausschuss“ im damaligen Großherzogtum Baden vor 150 Jahren verdeutlichte er die Bedeutung der Heilberufekammern als Vertretung der Freien Heilberufe. Er wies darauf hin, dass die Körperschaften der Heilberufe sich nicht durch innere Differenzen spalten lassen sollen und sich für ihren Erhalt und ihre Stärkung einsetzen müssen. In diesem Zusammenhang stellte er die gute Zusammenarbeit der Heilberufekammern in Baden-Württemberg an verschiedenen Beispielen dar und verdeutlichte, dass die Einheit der Heilberufe so gegenüber der Politik besser vertreten werden können.

LPK-Präsident Munz in LFB-Beirat gewählt

(LPK BW) Der Präsident der Landespsychotherapeutenkammer BW und der Bundespsychotherapeutenkammer Dr. Dietrich Munz wurde am 27.10.2015 mit großer Mehrheit in den Beirat des Landesverbandes der Freien Berufe BW e.V. (LFB) gewählt. Der LFB vertritt fast 500.000 Beschäftigte der freien Berufe in Baden-Württemberg und setzt sich für ihre Belange und den Erhalt der freien Berufe im Allgemeinen ein.

3sat-Sendung über den Therapienotstand in Deutschland

Was hilft der kranken Seele?

(LPK BW) In seiner Sendung vom 23.10.2015 sprach Gert Scobel mit Eva-Lotta Brakemeier, Professorin für Klinische Psychologie und Psychotherapie an der Psychologische Hochschule Berlin, Holger Schulz, Professor für Klinische Versorgungsforschung an der Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf und Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer und Landespsychotherapeutenkammer BW, über die Behandlung von psychisch kranken Menschen in Deutschland. Dabei standen zunächst die Antidepressiva im Vordergrund, die manchmal das verstärkten, was sie eigentlich lindern und heilen sollten. So gäbe es Fälle, wo Patienten nach der Verabreichung Stimmten hörten, halluzinierten und Selbstmord oder Amokläufe begingen. Trotzdem werde immer noch häufig allein auf Medikamente gesetzt, denn der Anteil depressiver Menschen, die nur pharmakologisch behandelt würden, sei höher als der, der therapeutisch behandelt werde, so Munz: „Es erhalten mehr Patienten Antidepressiva als Psychotherapie“ und das obwohl es viele Belege gäbe, „dass die Kombination von Psychopharmaka und Psychotherapie bei mittelschweren und schweren Depressionen die beste Herangehensweise ist“.

Arbeitsschutz in der Psychotherapiepraxis

Alternativbetreuung der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg steht auch für LPK-Mitglieder offen

(LPK BW) Arbeitgeber haben zahlreiche Pflichten zum Schutz der Gesundheit des Arbeitnehmers, zur Verhütung von Unfällen am Arbeitsplatz und zur Verhütung von arbeitsbedingten Berufskrankheiten zu beachten und umzusetzen. Diese Pflichten sind in einer Vielzahl von rechtlichen Regelungen verankert. Sie gelten auch für niedergelassene Psychotherapeuten, die Arbeitnehmer in ihrer Praxis beschäftigen und zwar bereits bei einem Arbeitnehmer (auch für die angestellte Reinigungskraft).

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jeder Arbeitgeber seine Praxis betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreuen lassen muss. Dabei kann der Arbeitgeber je nach Betriebsgröße zwischen verschiedenen Formen der Betreuung wählen. Die gewählte Form muss gegenüber der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) angezeigt werden, welche die Erfüllung der Betreuungspflicht überwacht. Für Praxen mit bis zu 10 Angestellten (Kleinstbetriebe) kann zwischen der Grundbetreuung mit anlassbezogener Betreuung, der Alternativbetreuung und der Regelbetreuung gewählt werden, wobei sich die Wahl der Regelbetreuung nur für größere Betriebe und nicht für Praxen empfiehlt.

Bei der Grundbetreuung mit anlassbezogener Betreuung wird der Arbeitgeber bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung vor Ort entweder durch einen Betriebsarzt oder durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt und muss sich zusätzlich bei besonderen Anlässen in der Praxis betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreuen lassen.

Dagegen wird bei der Form der Alternativbetreuung der Praxisinhaber durch Schulungen bei den Kooperationspartnern der BGW in die Vielzahl der rechtlichen Regelungen eingeführt und dafür qualifiziert, die Gefährdungsbeurteilung in seiner Praxis selbständig zu erstellen, regelmäßig zu überprüfen und eigenverantwortlich erforderliche Maßnahmen zu ergreifen. Die individuelle Betreuung durch einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft erfolgt nur bei Bedarf des Arbeitgebers.

Die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg ist anerkannter Kooperationspartner der BGW und hat bereits langjährige Erfahrung in der Schulung, Beratung und Betreuung von Praxen im Rahmen des Alternativbetreuungsmodells. Sie ist auf die Anforderungen von Praxen zugeschnitten. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg konnte mit der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg (BÄK) vereinbaren, dass auch Mitgliedern der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg das Angebot der BÄK Nordwürttemberg offen steht. Psychologische Psychotherapeuten und Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeuten, die Arbeitnehmer beschäftigen und sich für die Alternativbetreuung entscheiden, können sich somit Schulungen und Beratungen bei der BÄK Nordwürttemberg im Alternativbetreuungsmodell in Anspruch nehmen. Daneben gibt es weitere externe Anbieter auf dem Markt, die entsprechende Dienstleistungen anbieten.

Für interessierte Kammermitglieder, die sich über das Angebot der BÄK Nordwürttemberg informieren wollen, haben wir anliegend eine PDF-Datei mit den nächsten Termine für die Schulungen (ab Februar 2016) zum Abruf und Download beigefügt. Für die weiteren Einzelheiten zum Vertrag und den Seminaren wenden Sie sich bitte direkt an die BÄK Nordwürttemberg:

Fachbereich Arbeitsschutz & Notfallmedizin
Telefon: 0711/76981603
Fax: 0711/76981500
E-Mail: fortbildung@baek-nw.de

Traumatisierte MigrantInnen – Zweiter Versorgungsbericht zeigt Reformbedarf und fordert Änderungen

Aktuelle gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen – Ärzte und Psychotherapeuten bedauern Hürden für Helfer

(LPK BW) Der von Landesärztekammer Baden-Württemberg und Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg gemeinsam vorgelegte „Zweite Versorgungsbericht“ erläutert Ursachen und Auswirkungen von Traumafolgestörungen und benennt strukturelle Probleme des deutschen Gesundheitswesens bei der ambulanten psychotherapeutischen und psychosozialen Versorgung traumatisierter Flüchtlinge. Er widmet sich der besonderen Bedeutung der Psychosozialen Zentren (PSZ) für die Versorgung von traumatisierten Flüchtlingen und Migranten in Baden-Württemberg.

„Qualitativ hochwertige Versorgungsangebote bei einer steigenden Anzahl traumatisierter Flüchtlinge können nur erbracht werden, sofern die Finanzierungsgrundlagen sicher und nachhaltig sind“, fasst Birgitt Lackus-Reitter, Vorstandsmitglied und Beauftragte für Menschenrechte der Landespsychotherapeutenkammer ein Fazit des Berichts zusammen. Die seit 2012 erfolgende Förderung durch das Land Baden-Württemberg sei ohne Zweifel ein wichtiger Baustein und eine Anerkennung der Bedeutung der fünf PSZ. Trotz einer Anhebung im vergangenen Jahr sei die dauerhafte Finanzierung der PSZ nach wie vor jedoch nicht sicher gestellt.

Wie Dr. Ulrich Clever, Präsident der Landesärztekammer und Menschenrechtsbeauftragter der Bundesärztekammer, hervorhebt, „macht der vorliegende Bericht deutlich, dass sich die Psychosozialen Zentren seit vielen Jahren der Versorgung von Flüchtlingen und Migranten angenommen haben. In der Vergangenheit stand diese Aufgabe nicht im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung und des Gesundheitswesen. Die PSZ ermöglichten dennoch von Anfang an die professionelle Versorgung eines Teils der traumatisierten Flüchtlinge in Baden-Württemberg.“ Das Versorgungsproblem sei innerhalb des Gesundheitswesens allein nicht lösbar, unter anderem weil die Aufenthaltsunsicherheit der Flüchtlinge eine enge Verzahnung von psychotherapeutisch-psychosozialer und juristischer Expertise erfordere, die aber vom Gesundheitswesen nur unzureichend erbracht werden könne. Darüber hinaus bestehen Probleme hinsichtlich des Zugangs zu und der Finanzierung von Dolmetschern sowie hinsichtlich des im Gesundheitswesen verbreiteten „sektoralen Denkens“.

Aktuelle gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen

Vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingsproblematik bedauern Landesärztekammer und Landespsychotherapeutenkammer, dass sich Angehörige beider Berufsgruppen – je nach Region – immer wieder Hürden gegenüber sehen, die die Umsetzung ihrer Hilfsangebote behindern oder gar verhindern. „Nach den Erfahrungen unserer Mitglieder fehlen koordinierende Stellen vor Ort, an die sich die vielen einsatzbereiten Ärzte und Psychotherapeuten wenden können“, beschreibt Frau Lackus-Reitter die Lage. Und Dr. Clever ergänzt: „Leider erschweren bürokratische Abläufe und Zuständigkeitsprobleme mancherorts die schnelle und bedarfsorientierte Hilfe. Wir sind daher jetzt auf das Land zugegangen, um den beiderseitigen Dialog möglichst übergreifend zu optimieren.“

Ergänzend begrüßt der Präsident ausdrücklich, dass das Sozialministerium der Landesärztekammer bestätigt habe, dass Ärztinnen und Ärzte, die in vom Land betriebenen Einrichtungen Flüchtlinge behandelten, dem Grunde und dem Umfang nach im Rahmen der Staatshaftung abgesichert seien. „Damit können viele Mediziner, die sich beispielsweise schon im Ruhestand befinden und aktiv Hilfe leisten wollen, ohne Abschluss einer Berufshaftpflicht freiwillig ärztlich tätig werden. Wir sind diesen Kolleginnen und Kollegen für dieses selbstloses Engagement sehr dankbar.“

Hintergrund für die Redaktionen

Die Psychosozialen Zentren üben seit ihrer Entstehung vor fünf Jahren bis heute eine Pilotfunktion in Baden-Württemberg aus. Es ist allerdings nicht abzusehen, dass und ob sie ihren Versorgungsauftrag mittel- oder langfristig in das reguläre ambulante Gesundheitswesen integrieren können. Andererseits werden sie auch weiterhin und aufgrund der dramatisch steigenden Flüchtlingszahlen deutlich vermehrt für die ambulante Schwerpunktversorgung traumatisierter Flüchtlinge dringend nötig sein. In der Summe wird deutlich, dass der humanitäre und wirtschaftliche Schaden einer Kürzung oder sogar Einstellung des Versorgungsauftrags der PSZ sowohl für die betroffenen Flüchtlinge als auch für Baden-Württemberg enorm wäre.

Der Versorgungsbericht leitet daraus folgende Reformforderungen ab:

  • Ausreichende personelle Ressourcen und Sicherstellung der fachlichen Qualifikation – Rascher Ausbau der Behandlungsplätze sowie ausreichend vorhandenes und qualifiziertes Fachpersonal in der Traumatherapie für minderjährige und erwachsene Flüchtlinge wie auch in der Sozialarbeit und im Management
  • Schaffung von institutionsübergreifenden Dolmetscherpools – Flüchtlinge können nur dann adäquat behandelt werden, wenn eine Sprachvermittlung erfolgen kann. Dies trifft im besonderen Maße für die Psychotherapie zu, gilt aber auch für die anderen Bereiche der Gesundheitsversorgung. Qualifizierte und unabhängige Dolmetscher müssen integraler Bestandteil der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen sein. Hierfür müssen Dolmetscherpools entstehen, die institutionsübergreifend zugänglich sind. Es ist nicht akzeptabel, dass die gesetzliche Krankenversicherung die Erstattung von Dolmetscherkosten im Rahmen einer Therapie verweigert.
  • Nachhaltige Finanzierung – Eine professionelle Versorgung traumatisierter Flüchtlinge kann nur dann nachhaltig stattfinden, wenn deren Finanzierung gesichert ist. Davon sind die PSZ weit entfernt. Bei allen Zentren ist ein großer Teil der Mittel projekt- und spendengebunden. Eine verlässliche und den Bedarfen entsprechende Strukturfinanzierung der PSZ ist unerlässlich. Optionen sind, den PSZ Kassensitze zuzuteilen oder durch bilaterale Verträge eine weniger restriktive Bewilligung der Anträge zu gewährleisten. Allerdings müssten dafür Therapie- und Dolmetscherkosten im Regelleistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen verankert werden.

 

Kontakt:
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Ärztliche Pressestelle
Jahnstraße 38a, 70597 Stuttgart
Telefon 0711-76989-99

Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Pressestelle
Jägerstraße 40, 70174 Stuttgart
Telefon 0711-674470-0

Informationen zur Gründung einer Privatpraxis

(LPK BW) Bei der Gründung einer Privatpraxis ergeben sich für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten viele Fragen: Muss ich mich anmelden und wenn ja, wo? Was muss ich bei der Auswahl der Räumlichkeiten beachten? Wie darf ich die Praxis ankündigen und welche Werbung ist zulässig? Welche Versicherungen sind erforderlich und was muss bei der Abrechnung der Behandlung beachtet werden? Dies sind nur einige von vielen Fragen, die sich für viele Kammermitglieder stellen. Die Vielzahl der Anfragen zu diesem Thema bei der Kammergeschäftsstelle zeigen, dass ein großer Bedarf an Informationen zu diesen Fragestellungen besteht. Aus diesem Grund haben die Mitglieder des Ausschusses für ambulante Versorgung gemeinsam mit dem Kammervorstand und der Geschäftsstelle eine Informationsbroschüre zur Gründung einer Privatpraxis erstellt. Diese Informationsbroschüre richtet sich an Kammermitglieder, die eine Privatpraxis gründen möchten und gibt Ihnen einige einführende Informationen darüber, was bei der Gründung einer Privatpraxis zu beachten ist. Die Broschüre gibt Ihnen auch Empfehlungen, woran noch zu denken ist und an wen Sie sich für weitergehende Informationen und für eine Beratung wenden können.

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Prüfbericht 2014 und Haushaltsplan 2016

Bekanntmachung über die Auslage des Prüfberichtes 2014 sowie des Haushaltsplanes 2016 der LPK BW zur kammeröffentlichen Einsichtnahme

(LPK BW) Gemäß §§ 27 Abs. 4, 28 Abs. 3 der Hauptsatzung werden der Prüfbericht über den Jahresabschluss 2014 und der prospektive Haushaltsplan 2016 in der Zeit vom 30. November bis zum 27. Dezember 2015 für alle Kammermitglieder in der Geschäftsstelle, Jägerstrasse 40, 70174 Stuttgart zur kammeröffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Falls Sie diese Dokumente einsehen möchten, bitten wir Sie um vorherige Terminabstimmung per Telefon (0711-674470-0) oder per E-Mail (info@lpk-bw.de).

Angestellte Psychologische Psychotherapeuten in (Universitäts-)Kliniken

Informationsveranstaltung des Personalrats des UKT Tübingen am 22.07.2015

(LPK BW) Anlässlich der erfolgreichen Demos der PiAs mit Abschlusses eines Tarifvertrages fand im April 2015 in kleiner Runde mit aktiven KollegInnen des Universitätsklinikums Tübingen (UKT) ein Austausch mit Dr. Munz und Dr. Straub statt. Dabei wurden „Webfehler“ in diesem Vertrag besprochen und die besonderen Probleme der approbierten KollegInnen an den Universitätskliniken.

Es entstand der Plan, eine Informationsveranstaltung durchzuführen, die alle am UKT angestellten PP/KJP und PiAs erreichen sollte, um über berufspolitische Themen zu informieren und dann weiteren kollegialen Austausch anzuregen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass im Frühjahr 2016 Tarifverhandlungen anstehen werden. Am 22. Juli fand auf Einladung des Personalrates des UKT Tübingen diese Informationsveranstaltung im Hörsaal der Psychiatrie Tübingen statt.

Nach Begrüßung durch UKT-Personalratsvorsitzende Angela Hauser und Dr. Harry de Maddalena (PP, Personalrat und Mitinitiator der Veranstaltung) informierte zunächst Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz vor den rund 50 erschienenen KollegInnen zum Thema „Angestellte Psychologen im Krankenhaus: Anspruch und Realität“. Dabei ging er speziell auf die Ergebnisse der BPtK-Befragung zur Situation der in Kliniken angestellten KollegInnen insbesondere der an Universitätskliniken ein. Unter anderem führte er aus, dass es problematisch sei, dass nach wie vor in den Kliniken bei Approbierten keine Anpassung an die Höherqualifikation erfolge, sondern diese weiterhin als Diplom-Psychologen eingestellt blieben. Die Klinik profitiere zwar durch die hohe psychotherapeutische Qualifikation der KollegInnen, wenn es dann aber um haftungsrechtliche Probleme gehe, würden die Kriterien für psychologische Psychotherapeuten angewendet. Man trage also die hohe Verantwortung und das Risiko bei den psychotherapeutischen Behandlungen, würde aber nicht entsprechend besser bezahlt. Höhere Verantwortung und Haftungsrisiko wären jedoch generell Anlass für höhere Vergütung, was man bei den ärztlichen Kollegen auch sehen könne. Die Kammer werde, wie Dietrich Munz bekräftigte, alles dafür tun, dass diese Lücke geschlossen werde. Hinzu komme, dass trotz mehr als 15 Jahren Psychotherapeutengesetz manchen Arbeitgebern die neue Berufsgruppe Psychologischer Psychotherapeut in Abgrenzung zum Diplom-Psychologen immer noch nicht bekannt sei, weshalb er dann auch bei Verhandlungen zur Eingruppierung nicht berücksichtigt werde. Es sei also wichtig, Arbeitgeber vor Tarifverhandlungen auf das Berufsbild gesondert aufmerksam zu machen. Gerade wegen des großen (Fach-)Ärztemangels in den psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken sei es außerdem wichtig, auf die Ressource der hohen Qualifikation der PP hinzuweisen und darauf, dass im Unterschied zu den Ärzten die PP den Bedarf abdecken könnten. Abschließend ging Dr. Munz auf den Stand der geplanten Reform der Ausbildung ein.

Yvonne Baumann vom ver.di Bezirk Fils-Neckar-Alb informierte im folgenden Vortrag zum Thema „Befristete Arbeitsverträge aus Sicht von ver.di“ über die Arten der Befristung an den Universitätskliniken. Von Befristung über zunächst 6 Jahren und dann weiteren 6 (sog. 12 Jahres-Regel“) seien ca. 80 % der KollegInnen betroffen. Sie klärte auf über Details des Gesetzes zur Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) und den Arten und dem Umgang mit der sachgrund- und sachgrundlosen Befristung. Es sei eine Novellierung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) vorgesehen. Um weiteren Missbrauch von Befristungen in der Wissenschaft zu verhindern, engagiere sich ver.di mit einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf. Es gehe vor allem auch darum, den jungen Fachkräften mehr Planbarkeit im Hinblick auf „Karriere und Familie“ zu ermöglichen. Dazu brauche es Veränderungen in den Regelwerken.

Dieter Schmucker vom Verband der Klinikpsychotherapeuten Baden-Württemberg beschäftigte sich dann mit dem Thema, wie und durch wen die Interessen angestellter Psychotherapeuten vertreten werden. Während es bei Niedergelassenen obligat sei, dass man sich einem großen Fach- oder Berufsverband anschließe, sei vielen KollegInnen in Kliniken nicht wirklich klar, dass es gerade für sie als Angestellte wichtig sei, sich zusätzlich zur Kammer(pflicht)mitgliedschaft und evtl. Gewerkschaft vor allem auch in einem Berufsverband zu organisieren. Zu empfehlen sei eine Dreierkombination aus Verband – Kammer – Gewerkschaft. Am Beispiel der Kammersitze erläuterte er, wie nach wie vor Angestellte in der Vertreterversammlung der Kammer unterrepräsentiert seien und dadurch auch Themen der Angestellten in den unterschiedlichen Institutionen des Gesundheitssystems nicht so sehr zum Zuge kommen würden. Probleme der Angestellten in ihren Institutionen könnten differenziert am ehesten durch diese vertreten und bearbeitet werden. Als Beispiel nannte er den Verband der Klinikpsychotherapeuten, der nur Angestellte aufnimmt, sich also über den Status „angestellt“ definiert und der in der Kammer BW und ihren Gremien vergleichsweise gut aufgestellt ist. Wenig bekannt sei auch, dass Berufsverbände von der Politik bei relevanten Themen einbezogen werden müssten, dies zusätzlich zur Kammer. Diese Beteiligung an gesundheitspolitischen Gremien und bei Stellungnahmen dupliziere also die Einflussnahme auf berufspolitische und gesundheitspolitische Themen. Es gelte sich also mehr in Verbänden zu engagieren.

Zum Abschluss gaben Dr. Harry de Maddalena und Dr. Raphael Niebler einen kurzen Ausblick auf geplante weitere Aktivitäten wie der Gründung einer Aktionsgruppe „Tarifverhandlungen 2016“.

Interview der ÄrzteZeitung mit Dr. Dietrich Munz

(LPK BW) Dr. Dietrich Munz, Präsident der LPK BW und BPtK, hat der ÄrzteZeitung ein ausführliches Interview gegeben. Darin äußert er sich unter anderem zur Akzeptanz und häufigeren Inanspruchnahme von Psychotherapie, der Behandlung von psychischen Erkrankungen in der Arbeitswelt, dem Versorgungsstärkungsgesetz einschließlich notwendiger Reform der Bedarfsplanung und der Beziehung zwischen Ärzten und Psychotherapeuten.