E-Mail-Verteiler der LPK BW

Erneuter Aufruf an alle Kammermitglieder, die noch keine Mailadresse in der Geschäftsstelle hinterlegt haben

(LPK BW) Um Zeit und auch Geld zu sparen, versenden wir immer häufiger kammerrelevante Informationen, z.B. zu Veranstaltungen, wichtigen psychotherapeutischen Themenstellungen oder auch gesetzlichen Vorhaben, per E-Mail. Von den inzwischen ca. 5500 Kammermitgliedern liegen uns in unserer Mitgliederdatenbank allerdings nur ca. 2800 Mailadressen vor, das sind nur ca. 50%. Der Postversand an alle Mitglieder ist sehr teuer, schon ein einziger Versand im Standardbriefformat kostet die Kammer ca. 4000 €, ein Großbrief das Doppelte.

Falls Sie Mitglied der LPK Baden-Württemberg sind und bei uns noch keine Mailadresse hinterlegt haben: Bitte unterstützen Sie uns, unnötige Portoausgaben zu vermeiden, indem Sie uns Ihre Mailadresse zur Verfügung stellen (wir stellen dafür ein Formular zur Verfügung). Diese wird ausschließlich zu Zwecken der Information durch die Kammer (Newsletter, Veranstaltungshinweise, etc.) genutzt und an keine dritten Stellen oder Personen weitergegeben.

Woran erkennen Sie, dass wir keine E-Mail-Adresse von Ihnen haben? Einfach daran, dass Sie in den vergangenen 12 Monaten keinen Newsletter oder keine Veranstaltungshinweise von uns per Mail bekommen haben.

E-Health – die Digitalisierung des Gesundheitswesens

1. Landeskongress Gesundheit Baden-Württemberg am 29. Januar 2016

(LPK BW) Rund 250 Entscheider und Verantwortungsträger aus Ärzteschaft, Verbänden, Kliniken und Krankenkassen sowie der Führungsebenen der Sozialverwaltung und Kommunen diskutierten beim 1. Landeskongress Gesundheit Baden-Württemberg über „E-Health – die Digitalisierung im Gesundheitswesen“. Der Kongress fand parallel zur Fachmesse MEDIZIN und dem 51. Ärztekongress der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg statt. Schirmherr der Veranstaltung war das Land Baden-Württemberg. Die Landespsychotherapeutenkammer war an der Planung und Durchführung mitbe-teiligt.

Die Tagung diskutierte den aktuellen Stand von E-Health und Telemedizin in Baden-Württemberg und zeigte auch Perspektiven auf, u.a. in einer Keynote des EU-Kommissars für digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Günther Oettinger. Im „World-Café“ diskutierten die Teilnehmer in Kleingruppen verschiedene Thesen. Dabei wurde deutlich, dass E-Health die klassische Versorgung allenfalls ergänzen kann. Zudem müsse der Nutzen einer Digitalisierung für Patienten und Ärzte/Psychotherapeuten stets kritisch hinterfragt werden. Die zu erwartenden Veränderungen in Praxen und Kliniken durch Einsatz von Telemedizin blieben nicht ohne Kritik – vor allem der Datenschutz wurde diskutiert und angemahnt. Seitens der LPK wurde von Kammerjuristin Stephanie Tessmer und Präsident Dr. Dietrich Munz die besonderen Möglichkeiten und auch Grenzen thematisiert, die beim Einsatz von Computer und Internet in der Behandlung von Menschen mit psychischen Belastungen und Erkrankungen zu berücksichtigen sein werden. Weitere Informationen: www.lk-gesundheit.de.

Novellierung des Heilberufekammergesetz Baden-Württemberg in Kraft getreten

Wichtige Änderungen für aktuelle und künftige Mitglieder

(LPK BW) In Baden-Württemberg ist zum Ende Dezember 2015 eine umfassende Novellierung des Heilberufekammergesetzes (HBKG) in Kraft getreten (Gesetz zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes, des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Baden-Württemberg und der Verordnung des Innenministeriums über die Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes vom 17. Dezember 2015 – GBl. BW v. 29.12.2015 S. 1234). Damit sind zum einen EU-Richtlinien zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in das Landesrecht transformiert worden. Zum anderen sind zahlreiche Anregungen der Heilberufekammern vom Sozialministerium aufgegriffen und in das Gesetz aufgenommen worden. Wir möchten Sie im Folgenden über die wichtigsten Änderungen informieren:

Die Approbationsbehörde ist nunmehr verpflichtet, den Heilberufekammern von Amts wegen über die Erteilung von Approbationen Mitteilung zu machen. Damit wurde eine wesentliche Forderung aller Heilberufekammern in das Gesetz aufgenommen, denn nach altem Recht war eine solche Mitteilungspflicht für erteilte Approbationen nicht vorgesehen, so dass bei unterlassener Anmeldung approbierte Psychotherapeuten den Kammern teilweise monate- oder jahrelang unbekannt blieben und damit eine ordentliche Berufsaufsicht nicht gegeben war. Die häufig aus Unkenntnis unterlassene Anmeldung einer gesetzlichen Mitgliedschaft hatte für die Betroffenen erhebliche finanzielle Konsequenzen, da nicht nur Kammerbeiträge nachzuerheben, sondern vor allem erhebliche Nachzahlungen in das Versorgungswerk zu leisten waren. Durch die Neuregelung ist nunmehr gewährleistet, dass die Kammern zeitnah informiert und somit ihren gesetzlichen Aufgaben auch adäquat nachgehen können.

Damit geht einher, dass auch der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit im Gesetz erweitert worden ist. Nunmehr handelt nicht nur ordnungswidrig, wer sich nach Approbation nicht innerhalb von einem Monat bei der Kammer anmeldet, sondern auch derjenige, der seinen weiteren, in den Meldeordnungen geregelten, Meldepflichten nicht nachkommt (Mitteilung über Umzug, Abgabe des Meldebogens u.ä.). Wir möchten in diesem Zusammenhang alle Kammermitglieder daran erinnern, dass auch Änderungen der Privat- und Praxisadresse, sowohl innerhalb des Landes Baden-Württemberg als auch in andere Bundesländer, unverzüglich der Kammer zu melden sind. Jede Woche gehen bei der Kammer zahlreiche Postrückläufer unzustellbarer Briefsendungen ein, weil Mitglieder über der bei der Kammer gemeldeten Anschrift nicht mehr anzutreffen sind und eine Änderungsmitteilung nicht erfolgt ist. Die Kammer muss in diesem Fall umfassende Maßnahmen der Aufenthaltsermittlung ergreifen. Die hierdurch entstehenden erheblichen Verwaltungs- und Personalkosten gehen zu Lasten aller Kammermitglieder. Wir möchten Sie daher im Interesse aller Mitglieder bitten, Änderungen der privaten und dienstlichen Anschrift sowie auch sonstigen Erreichbarkeiten (Telefonnummern) so schnell wie möglich bei der Kammer anzuzeigen. Die Anzeige kann in Textform, per E-Mail, per Fax oder per Brief erfolgen. Vielen Dank!

Ausbildungskandidaten können in Baden-Württemberg nunmehr bereits mit Beginn der Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte freiwilliges Mitglied der Kammer werden. Nach altem Recht war eine freiwillige Mitgliedschaft erst mit Beginn des praktischen Ausbildungsabschnitts, d.h. erst zum Ende der Ausbildung hin, möglich. Diese späte Beitrittsmöglichkeit hatte in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten bei der Besetzung der Sitze in der Vertreterversammlung der Kammer für die Vertreter der Ausbildungskandidaten geführt, da die Ausbildungskandidaten zwischenzeitlich die Abschlussprüfung abgelegt und das Mandat nicht mehr für die gesamte Dauer der Wahlperiode bekleiden konnten. Nunmehr besteht durch die frühe Beitrittsmöglichkeit eine höhere Wahrscheinlichkeit dafür, dass diese gewählten Vertreter der Ausbildungskandidaten bis zum Ende der fünfjährigen Wahlperioden das Mandat innehaben können.

Darüber hinaus ist die nach altem Recht gesetzlich normierte Beitragsfreiheit für nicht mehr berufstätige Mitglieder, welche auf Wahlrecht und Wählbarkeit verzichtet haben, ersatzlos aus dem HBKG gestrichen worden, so dass diese Mitglieder nunmehr beitragspflichtig sind. Auf der nächsten Vertreterversammlung soll beraten und beschlossen werden, ob diese Mitglieder in den Mindestbeitrag einzustufen sind. Mitglieder die den Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben und keinen Kammerbeitrag leisten wollen, können durch Verzicht auf die Approbation gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart aus der Kammermitgliedschaft ausscheiden. Hierbei bitten wir aber zu beachten, dass eine Approbation, welche nach § 12 Psychotherapeutengesetz (Übergangsrecht) erteilt worden ist, nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte nicht mehr erneut nach § 12 PsychThG erteilt werden kann. Kammermitglieder, die nach Übergangsrecht approbiert worden sind, sollten deshalb vor Abgabe der Verzichtserklärung und Rückgabe der Approbationsurkunde bedenken, dass eine Wiedererlangung der Approbation nach § 12 PsychThG voraussichtlich nicht möglich sein wird und sich vorab dazu beim Regierungspräsidium Stuttgart erkundigen.

Außerdem dürfen die Kammern nun den Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung von ihren Mitgliedern verlangen, insoweit wurde der Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) Rechnung getragen. Nach dem VVG müssen die Berufshaftpflichtversicherer den zuständigen Stellen, diese sind für PP und KJP die Psychotherapeutenkammern der Länder, melden, wenn eine Berufshaftpflichtversicherung gekündigt worden ist. Die Kammern können nun ihrerseits von dem betreffenden Mitglied verlangen, dass dieser den Abschluss einer anderweitigen Versicherung für seine berufliche Tätigkeit nachweist, denn jedes berufstätige Kammermitglied ist gesetzlich verpflichtet, eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Eine solche Versicherung dient auch Ihrem eigenen Schutz, da im Falle einer fahrlässig herbeigeführten Schädigung eines Patienten finanzielle Forderungen gegen Sie erhoben werden können, die Sie ohne Einstandspflicht einer Versicherung regelmäßig nicht allein tilgen könnten.

Zum Tod von Alfred Kappauf

(LPK BW) Sehr geehrte Kammermitglieder,

am 1. Februar verstarb Alfred Kappauf, Präsident der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz.

Die Nachricht vom seinem Tod hat uns alle sehr bewegt und macht uns sehr traurig.

Alfred Kappauf haben wir in unserer Kammerarbeit sehr schätzen gelernt, wie er seinen Standpunkt klar vertreten hat und gleichzeitig immer bemüht war, für das gemeinsame Anliegen Lösungen zu suchen und mit zu gestalten. Wir empfinden seinen Tod als großen Verlust – für alle Psychotherapeuten. Unsere Gedanken sind immer wieder bei Erinnerungen an ihn.

Wir wünschen seiner Familie sowie dem Vorstand und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz viel Kraft, um diesen so plötzlichen und großen Verlust zu bewältigen.

Ihr Kammervorstand
Dietrich Munz, Martin Klett, Kristiane Göpel, Birgitt Lackus-Reitter und Roland Straub

Die LPK BW ist ordentliches Mitglied im Landeskrankenhausausschuss (LKHG)

(LPK BW) Mitte Januar erreichte ein Brief des Sozialministeriums die Kammer, mit dem die LPK gebeten wurde, zur ersten Sitzung des LKHG im März 2016 ein ordentliches Mitglied zu entsenden.

Dies werten wir als besonderen Erfolg unserer kontinuierlichen Bemühungen in dieser Angelegenheit. Die Kammer hat seit ihrem Bestehen besonders intensiv und mit zunehmender Resonanz aus Regierung und Politik in den letzten Jahren wiederholt die stärkere strukturelle Einbeziehung und Vertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gefordert, entsprechend ihrer wahrgenommenen Aufgaben und Verantwortung bei der Versorgung psychisch kranker Menschen in Krankenhäusern und deren teilstationären Einrichtungen.

Die Landesregierung hat mit dem neuen Landesgesundheitsgesetz (Gesetz zur Stärkung der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit und der Vernetzung aller Beteiligten des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg LGG vom 16.12.2015) die Zusammensetzung und Beteiligungsrechte im Landeskrankenhausausschuss erweitert. Damit ist die Kammer nun in dem Gremium vertreten, das uns immer im Hinblick auf die strukturell bessere Integration der PP und KJP in den Kliniken besonders wichtig war, da in ihm die Krankenhausplanung und Krankenhausförderung beraten wird bzw. auch die strukturelle Planung zur Qualität der stationären und teilstationären Versorgung psychisch kranker Menschen.

Bundesregierung: Alternativen zum PEPP bisher nicht umsetzbar

Entgeltsystem soll leistungsgerecht und transparent sein

(LPK BW) Die Bundesregierung hält grundsätzlich weiter daran fest, dass das neue Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Kliniken leistungsgerecht und transparent sein soll. Mit diesen Zielen sei zwar grundsätzlich auch ein Budgetsystem vereinbar. Allerdings fehle in dem von der Plattform Entgelt vorgelegten Alternativkonzept ein geregeltes Verfahren für einen bundesweiten Krankenhausvergleich und ein Abrechnungsinstrument, um dies sicherzustellen. Für die gesetzliche Umsetzung sei ein Operationalisierungsgrad erforderlich, „der kurzfristig umsetzbar ist“, mahnt die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drucksache 18/7281).

Aus Sicht der Bundesregierung könne auf eine aussagekräftige Dokumentation der Leistungen nicht verzichtet werden, um eine stärker leistungsorientierte und gerechte Vergütung zu erreichen. Von den Fachverbänden fordert sie daher, sich an der Entwicklung aussagekräftiger Leistungsbeschreibungen für den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) zu beteiligen und sich bei der Suche nach geeigneten Kostentrennern einzubringen.

Die Bundesregierung erläutert auch, welche „Empfehlungen“ sie vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für die Personalausstattung der stationären Einrichtungen für psychisch kranke Menschen erwartet. Der Begriff sei nach der Gesetzesbegründung im Sinne des allgemeinen Sprachgebrauchs zu verstehen. Ziel sei ein Korridor für die sachgerechte Ausstattung einer Klinik mit therapeutischem Personal. Dabei solle ein Spielraum bestehen, mit dem die besonderen Gegebenheiten des einzelnen Krankenhauses und der dort behandelten Patienten berücksichtigt werden können. Die BPtK fordert, dass sich die Mindestanforderungen an der Personalausstattung orientieren, die für eine leitlinienorientierte Versorgung notwendig ist. Zudem müsse die Erfüllung der Anforderungen transparent und überprüfbar werden.

Der Gesetzgeber hat dem G-BA, der mit der Erarbeitung der Personalstandards beauftragt ist, eine Frist bis zum 1. Januar 2017 eingeräumt. Die Bundesregierung hat die Erwartung, dass der gesetzliche Auftrag fristgerecht erfüllt wird. Nach geltendem Recht ist ab dem Jahr 2017 die Anwendung des neuen Entgeltsystems für alle psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen verpflichtend. Bereits Ende 2015 wurden 47 Prozent aller behandelten Patienten in den Kliniken nach der PEPP-Systematik abgerechnet, Tendenz steigend. Bundesgesundheitsminister Gröhe hatte 2014 einen strukturierten Dialog angestoßen, um das PEPP-System und mögliche Alternativen zu diskutieren. Die nächste Sitzung im strukturierten Dialog ist für das erste Quartal 2016 vorgesehen.

Dritte Veranstaltung „Schule und Psychotherapie“

Intensiver Austausch zwischen Beratungslehrkräften und ambulanten Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen und -Psychotherapeuten

(LPK BW) Die Schulpsychologische Beratungsstelle (SPBS) Tübingen organisierte in Kooperation mit der Landespsychotherapeutenkammer (LPK) am 16.12.2015 eine Veranstaltung zum Thema „Schule und Psychotherapie“. Ähnliche Workshops fanden bereits an der SPBS Backnang und der SPBS Aalen statt (Dezember 2014 und November 2015). Ziel dieser Veranstaltungen ist das Kennenlernen und der Austausch der regionalen Beratungslehrkräfte und der im jeweiligen Schulamtsbezirk ambulant arbeitenden Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen und -Psychotherapeuten.

Ablauf der Veranstaltung

Die Veranstaltung fand in der Theodor-Heuss-Schule, Berufliche Schule in Reutlingen, statt. Im Vorfeld war es wichtig, die Teilnehmerzahl abzuschätzen und sowohl hinsichtlich Größe als auch Infrastruktur geeignete Räumlichkeiten zu finden. Für die Unterbringung und organisatorische Unterstützung wird der Schule sowie deren Beratungslehrer Michael Scheffner noch einmal ein herzlicher Dank ausgesprochen. Grußworte sprachen der Schulleiter Horst Kern, der Präsident der LPK Herr Dr. Munz sowie der Leiter des Staatlichen Schulamts Tübingen Herr Hocker. Durch den Tag führten Renate Maier-Baudis (Fachbereichsleitung) und Heike Hufnagel von der Schulpsychologischen Beratungsstelle.

Zunächst referierte Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz über die Tätigkeit niedergelassener Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen und -Psychotherapeuten. Er gab einen Überblick über die Anzahl und fachliche Ausrichtung dieser Gruppe, sowohl für Baden-Württemberg als auch für die Regionen Tübingen und Reutlingen. Herr Dr. Munz thematisierte die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg, die besonders in ländlichen Gebieten häufig unzureichend ist. Die Versorgungslage kommt durch die Therapeutenzahl im Verhältnis zur Einwohnerzahl sowie in Form von Wartezeiten auf einen Therapieplatz zum Ausdruck. Herr Dr. Munz ging auch auf die gesetzlichen Richtlinien für eine Psychotherapie ein und zeigte auf, dass Vernetzung wichtig ist, um Kinder und Jugendliche während einer Therapie sowohl (schul)organisatorisch als auch bei der Beziehungsgestaltung zu unterstützen. Als Vertreter der LPK machte er auch auf die gesundheitspolitische Relevanz dieser Vernetzung aufmerksam, denn für solche Kontakte stehen keine Ressourcen zur Verfügung. Bei der Netzwerkarbeit sehen sich Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten häufig in einem Dilemma bezüglich ihrer Schweigepflicht: Einerseits wurde ein Vertrauensverhältnis zu den Kindern, Jugendlichen und ggf. zu deren Eltern aufgebaut, welches sie auf jeden Fall schützen möchten, andererseits ist es ihnen ein Anliegen, die Schulen – im Rahmen des Notwendigen – über die Klienten zu informieren und für deren Bedürfnisse um Verständnis zu werben.

Danach informierte Schulpsychologin Melanie Schorr über die Aufbauorganisation der Schulpsychologie in Baden-Württemberg sowie zentrale berufliche Handlungsfelder, auch im Hinblick auf die regionale Situation. Der an die Beratungsstelle abgeordnete Beratungslehrer Frieder Sigloch gab einen Überblick über seine Ausbildung, sein Tätigkeitsspektrum sowie über Angebote der Beratungsstelle für Beratungslehrkräfte. Das Zusammenspiel zwischen Schulpsychologie und Beratungslehrkräften wurde durch die beiden Beiträge deutlich: Beratungslehrkräfte versorgen die Schulen vor Ort durch ihre direkte Ansprechbarkeit und Beratungskompetenz. Die Schulpsychologie konzentriert sich auf Beratungsanfragen, die direkt an sie gerichtet werden, sowie auf weitere schulische Anfragen wie Fortbildung, Supervision und Coaching für Lehrkräfte, Unterstützung bei Krisen und Konflikten, Schulentwicklung und Prozessbegleitung. Die beiden Gruppen gewährleisten somit ein regional weit verzweigtes und inhaltlich breit gefächertes Unterstützungssystem für die Schulen.

Die besondere institutionelle Ausstattung in den Landkreisen Tübingen und Reutlingen wurde durch Beiträge von Vertreterinnen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, (Dr. Ute Dürrwächter) sowie der Psychotherapeutischen Hochschulambulanz (Dr. Tanja Tan-Tjhen) berücksichtigt. Sie referierten über die Struktur und Arbeitsweise ihrer Organisationen. Zusätzlich gaben sie Einblicke in Behandlungsschwerpunkte, Gruppenprogramme, Spezialsprechstunden und Forschungsinteressen. Kooperation bietet auch hier Mehrwert und Synergien im Sinne von kurzen Wegen, adäquater Akut- und Nachversorgung sowie auf besondere Bedarfe abgestimmte Angebote. Die Referentinnen betonten die hohe Relevanz von Schulen für verschiedene Bereiche der Therapie, wie Informationsgewinnung, Transfer, Reintegration, und bezeichneten Schulen deswegen als bedeutsame Kooperationspartner.

Nach diesen fachlichen Einstimmungen erfolgte der Übergang zum Kernstück der Veranstaltung: Der Austausch zwischen den Beratungslehrkräften mit den Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. In mit der „World-Café“-Methode angeleiteten Diskussionsrunden thematisierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verschiedene Leitfragen. Die Austauschrunden wurden von Julian Hof und Susanne Theurer von der Schulpsychologischen Beratungsstelle moderiert.

Zentrale Ergebnisse der Austauschrunden

Im Folgenden werden die Hauptergebnisse zu den Leitfragen aufgeführt. Die Antworten wurden aufgrund von Mehrfachnennung sowie nach inhaltlichen Schwerpunkten gebündelt.

An positiven Erfahrungen in der Zusammenarbeit wurden gemacht:

  • Es werden Chancen für das Kind gesehen!
  • Eine wachsende Sensibilität für Therapiebedarf, Therapiebereitschaft sowie die Bereitschaft, zu Gesprächen bei der Ambulanz mitzugehen. Keine Probleme im Zusammenhang mit der Schweigepflicht / Schweigepflichtentbindung.
  • Als geeignete Form der Zusammenarbeit werden Runde Tische genannt: Für Netzwerkarbeit in komplexen Problemstellungen, zur Aufrechterhaltung der Motivation sowie zum besseren Verständnis der Kinder und dessen, was Therapie ist und wie sie wirkt.
  • Es werden auch Personengruppen genannt, mit denen eine fruchtbare Zusammenarbeit stattfand: Beratungslehrkräfte, Schulsozialarbeit, Lehrkräfte, Erziehungsberatung, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Klinikschule.

An Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit wurden genannt:

  • Ein Bedarf an grundlegenden Informationen wie Kennenlernen der Beteiligten / voneinander wissen, Adressen, Zuständigkeiten, Arbeits- und Vorgehensweisen sowie deren Grenzen.
  • Bezüglich Zeit und Terminfindung: Unbekannte sowie unterschiedliche Sprechzeiten, fehlende Ressourcen für Gespräche sowie lange Wartezeiten für Psychotherapie.
  • Die Aufhebung der Schweigepflicht bereite Probleme, vor allem wenn eine Partei (Kind, Eltern) dies nicht wolle oder die Erziehungsberechtigung unklar sei.
  • Auch die Vereinbarkeit von (Ganztages)Schule mit Therapieterminen bedarf individueller Klärung.
  • Darüber hinaus wurde der Wunsch nach Strategien geäußert, die Inanspruchnahme von Therapie zu enttabuisieren, Eltern zu ermutigen sowie Wartezeiten zu begleiten.
  • Außerdem sollte grundsätzlich Information zwischen den Systemen ausgetauscht werden / Informationsfluss stattfinden (Therapie, Medizin, Schule, Jugendhilfe).

Folgende Wünsche für die Zusammenarbeit wurden geäußert:

  • Viele der bei „positive Erfahrungen“ und „Schwierigkeiten“ genannten Punkte wurden als Wünsche formuliert: Kooperation, Runde Tische, gegenseitiges sich Kennenlernen, Informationen über Adressen, Arbeitsweisen, abgestimmte Unterstützung des Kindes / Jugendlichen, Ressourcen für die Bewältigung dieser Anliegen.
  • Zur Frage, wie Psychotherapeuten-Adressen gefunden werden können, wurde auf die Suchfunktionen auf den Homepages der Landespsychotherapeutenkammer (https://entwicklung.lpk-bw.de/psd_suche.php) und der Kassenärztlichen Vereinigung (http://www.arztsuche-bw.de) verwiesen.
  • Beide Gruppen formulieren ihre Bereitschaft zur gegenseitigen Unterstützung, die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten baten zusätzlich um Verständnis für Therapie als zu schützender Raum.
  • Ebenso befürworten beide Gruppen einen weiteren Austausch, um die genannten Punkte anzugehen und fortzuführen – und machen auf ihre begrenzten zeitlichen und monetären Ressourcen aufmerksam, die solche Aktivitäten nicht vorsehen.
  • Dem entsprechend wurden weitere (lokale) gemeinsame Veranstaltungen zur Fortführung des begonnenen Austauschs vorgeschlagen, auch mit Informations- und Fortbildungsanteilen.

Auf die Frage, was jede(r) Einzelne zur Verbesserung beitragen könnte, wurden folgende Vorschläge unterbreitet:

  • Von Seiten der Beratungslehrkräfte wird die Möglichkeit gesehen, als Bindeglied zwischen Therapie und Klassenlehrer/-in zu agieren, auch im Hinblick auf die Kommunikation mit Ärzten und Eltern. Informationen über schulrechtliche Aspekte, z.B. Klassenarbeiten nachschreiben nach Klinikaufenthalt, könnten von der Beratungslehrkraft eingeholt werden. Des Weiteren könnte die Beratungslehrkraft eine Therapeutenliste beschaffen und kategorisieren (Symptome, Probatorik, therapeutische Ausrichtung) sowie die schulischen Zuständigkeiten (Beratungslehrkraft, Schulsozialarbeit) transparent machen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Experten zu einer Lehrkräftekonferenz einzuladen, zum Beispiel Autismus-Beauftragte.
  • Die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten schlagen Netzwerkarbeit innerhalb ihrer Gruppe sowie mit Ärzten vor, auch für die Weitervermittlung von Anfragen, um Wartezeiten zu verkürzen. Außerdem sind thematische Vorträge und Workshops im Rahmen eines Besuchs von Lehrerkollegien vorstellbar, auch unter Einbindung von Eltern und Schülern (Klassen). Dabei könnte über die eigene Arbeit informiert und dafür sensibilisiert werden. Dazu würde gehören, Schulen auf die Notwendigkeit aufmerksam zu machen, vor dem Hintergrund der Inanspruchnahme einer Therapie vereinzelt am Nachmittag Unterrichtsfreiheit zu gewähren. Auch könnte innerhalb der eigenen Gruppe dafür geworben werden, Ärger auf Schulen wegen Terminschwierigkeiten bei Psychotherapie am Nachmittag abzubauen. Bei den Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten besteht eine Bereitschaft, Lehrkräfte vor, während und nach einer therapeutischen Behandlung von Schülern zu unterstützen. Für die Arbeit an Schulen vor Ort kam die Idee eines „Psychomobils“ auf.
  • Im Hinblick auf den Kontakt der beiden Gruppen miteinander wird eine von Respekt und Achtsamkeit geprägte Gesprächskultur vorgeschlagen. Außerdem eine schnelle Kontaktaufnahme für den Informationsaustausch sowie Erreichbarkeit (Anrufbeantworter). Die gegenseitige Kontaktaufnahme und Abstimmung wird auch als sinnvoll erachtet, um gemeinsam bei Eltern um Verständnis für das Kind und für die therapeutische Arbeit mit dem Kind zu werben.
  • Für die weitere Vernetzung wird eine regelmäßige Wiederholung der Veranstaltung genannt, gerne wieder mit Information über die Arbeitsfelder sowie mit Fallbesprechung. Auch die Schulsozialarbeit könnte dabei eingebunden werden. Noch lokalere bzw. noch mehr von Regionalität geprägte Veranstaltungen seien notwendig, zum Beispiel in einem Zeitrahmen von zwei bis drei Stunden. Eine Bereitschaft zur Teilnahme an solchen Veranstaltungen wurde signalisiert.

Zentrale Ergebnisse der Veranstaltungsevaluation

Der Workshop war aus Sicht der Veranstalter ein voller Erfolg. Es nahmen insgesamt ca. 80 Beratungslehrkräfte sowie Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten teil, ungefähr drei Viertel davon waren Beratungslehrkräfte. Im Folgenden werden die Hauptergebnisse der Veranstaltungsevaluation dargelegt. Die Antworten wurden auch hier aufgrund von Mehrfachnennung sowie nach inhaltlichen Schwerpunkten gebündelt.

Die Veranstaltung wurde mehrheitlich ausgesprochen positiv evaluiert. Mehrfach gelobt wurde die Veranstaltungsidee als solche, auch im Hinblick auf die Förderung der Kooperation. Die Teilnehmenden schätzten die „Expertendichte“ und der Austausch wurde als konstruktiv sowie auf Augenhöhe erlebt. Häufiger gewürdigt wurden die Veranstaltungsorganisation und -struktur, die zeitliche Konzeption und der Informationsgehalt, auch der Überblick über die Institutionen. Mehrmals wurde von den Teilnehmenden angegeben, dass die Veranstaltung sie zur weiteren Zusammenarbeit motivieren würde.

An Optimierungsvorschlägen wurde am häufigsten eine bessere regionale Vernetzung genannt, also die Zuordnung von Beratungslehrkräften zu Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten aufgrund von Dienst-/Arbeitsorten. Mehrfach geäußert wurde der Wunsch nach einer geringeren zeitlichen Dichte, vor allem im Hinblick auf die Diskussionsrunden. Einige Personen befürworteten, die Schulsozialarbeit als weitere Gruppe einzubeziehen. An inhaltlichen Vorschlägen für eine Fortführung reichte die Spannbreite von allgemeinen Informationen wie am Veranstaltungstag, bis zur Empfehlung, einzelne Punkte intensiver und konkreter zu besprechen. Als dafür geeignete Methode wurde die Arbeit an bestehenden bzw. die Erarbeitung von Leitfäden für die Zusammenarbeit sowie die Arbeit mit Fallbeispielen erwähnt.

Ausblick

Aufgrund der außerordentlich positiven Resonanz zur Veranstaltung wird überlegt, wie eine Fortführung aussehen könnte. Vor allem der Gedanke der Regionalisierung erscheint als fruchtbar, sowohl im Sinne der Teilnehmergruppen als auch von Kindern, Jugendlichen sowie Eltern, die eine Psychotherapie erwägen oder bereits eine Psychotherapie in Anspruch nehmen. Auch eine überregionale Fortführung mit allen Beratungsstellen, an denen eine solche Veranstaltung durchgeführt wurde, sowie mit der Landespsychotherapeutenkammer erscheint lohnenswert. Dann würden nicht die Regionalisierung, sondern andere Aspekte im Vordergrund stehen. Eine weitere mögliche Konstellation für eine überregionale Fortführung ist die Federführung durch die Landespsychotherapeutenkammer unter Einbeziehung der Beratungslehrkräfte und der Schulpsychologie als Teilnehmergruppen. Derzeit findet ein Austausch zu diesen Möglichkeiten statt.

Besonders freuen würden sich die Autoren, wenn durch diesen Artikel weitere Schulpsychologische Beratungsstellen animiert werden, eine ähnliche Veranstaltung bei sich durchzuführen. Die Veranstaltungskonzepte der Schulpsychologischen Beratungsstellen Tübingen, Aalen und Backnang waren auf die jeweiligen regionalen Belange angepasst. Dem entsprechend könnten auch von einer anderen Beratungsstelle die bestehenden Konzepte aufgegriffen und variiert werden.

Für Rückfragen oder die Anbahnung einer Kooperation stehen gerne zur Verfügung:

• Kolleginnen und Kollegen, an deren Beratungsstelle eine Veranstaltung zum Thema durchgeführt wurde:
Heike Hufnagel, Schulpsychologische Beratungsstelle Tübingen, heike.hufnagel@ssa-tue.kv.bwl.de
Dr. Eva Schwämmlein, Schulpsychologische Beratungsstelle Backnang, eva.schwaemmlein@ssa-bk.kv.bwl.de
Thomas Hönig, Schulpsychologische Beratungsstelle Aalen, thomas.hoenig@aal.ssa-gp.kv.bwl.de

• Ansprechpartner bei der LPK:
Dr. Rüdiger Nübling, Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, nuebling@lpk-bw.de

Psychotherapeutische Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen

Erfolgreiche Auftaktveranstaltung am 9. Dezember 2015 in Stuttgart

(LPK BW) Großen Andrang gab es vergangenen Mittwoch bei der ersten gemeinsamen Fortbildung der Landespsychotherapeutenkammer (LPK), der Landesärztekammer (LÄK) und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg zum Thema „Psychotherapeutische Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen. Fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen“. Ca. 150 Mitglieder der beiden Landeskammern zeigten sich sehr interessiert und engagiert, die Vorträge von Jama Maqsudi, Dieter David und Ulrike Schneck zu hören und zu diskutieren.

Dr. Ingrid Rote-Kirchberger, Ärztliche Psychotherapeutin und Birgitt Lackus-Reitter, Psychologische Psychotherapeutin, beide Menschrechtsbeauftragte ihrer Kammern, führten in das Thema ein. Birgitt Lackus-Reitter informierte über die bisherige Zusammenarbeit zwischen LÄK und LPK, insbesondere auch über den jüngst gemeinsam veröffentlichten 2. Versorgungsbericht „Traumatisierte MigrantInnen“ sowie über den BPtK-Ratgeber zum Antrag auf befristete Zulassung für die Behandlung traumatisierter Flüchtlinge. Ingrid Rote-Kirchberger verwies u.a. auf das von Bundesärztekammer und Bundespsychotherapeutenkammer gemeinsam vorgeschlagenen Modellprojekt zur Finanzierung der Psychotherapeutischen Versorgung traumatisierter Flüchtlinge.

Vertreterversammlung LPK BW

27.11.-28.11.2015

(LPK BW) Am 27./28.11.15 fand in Stuttgart die zweitägige Vertreterversammlung statt. Am Freitag stand die Diskussion um die Weiterbildung nach der Reform des PsychThG im Mittelpunkt. Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz referierte den Stand der Aktivitäten der BPtK zum Gesetzesvorhaben, Dr. Walter Ströhm stellte anschließend die Anforderungen an eine Weiterbildung nach einem Studium mit Staatsprüfung und Approbation vor. Dabei standen die Anforderungen an Struktur und Finanzierung der Weiterbildung im Mittelpunkt seiner Betrachtungen. In der folgenden Diskussion wurden verschiedene Aspekte einer Weiterbildungsregelung ausführlich beleuchtet, insbesondere die strukturellen Anforderungen unter qualitativen Gesichtspunkten und die finanziellen Anforderungen im Hinblick auf deren Umsetzbarkeit und sich daraus ergebenden Schwierigkeiten bezüglich einer ausreichenden Zahl von Weiterbildungsplätzen. Einigkeit bestand in der Einschätzung der Wichtigkeit der Umsetzung der Reform und der Notwendigkeit, dass sich die Profession weiterhin konstruktiv am Reformprozess beteiligen muss.

Weiterhin wurde die vom Haushaltsausschuss und Vorstand eingebrachte Haushaltsplanung besprochen. Nach ausführlicher Information und anschließender Aussprache wurde zuerst der Haushalt 2014 beschlossen und Vorstand und Rechnungsführerin mit großer Mehrheit entlastet.

Psychotherapie und Schulpsychologie

Gemeinsamer LPK-Workshop mit der Schulpsychologischen Beratungsstelle Aalen

(LPK BW) Am 16.11.2015 fand ein weiterer Workshop mit einer schulpsychologischen Beratungsstelle statt. Eine ähnliche Auftaktveranstaltung erfolgte im Dezember letzten Jahres in Winnenden.

Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz gab zunächst eine Einführung zur Tätigkeit der niedergelassenen Psychotherapeuten. Er führte aus, dass ein grundsätzliches Problem darin bestehe, dass die Versorgungssituation in Baden-Württemberg hinsichtlich psychotherapeutischer Behandlungsplätze für Kinder und Jugendliche nicht ausreichend sei. Es gebe derzeit landesweit etwa 600 niedergelassene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und die Wartezeiten auf einen Therapieplatz seien lang, insbesondere in ländlichen Gebieten. Die Psychotherapeutenkammer weise landes- und auch bundesweit immer wieder auf diesen Mangel hin, was aber bislang nicht zu wesentlichen Verbesserungen geführt habe. Hier müssten deutliche gesundheitspolitische Signale gesetzt werden, wozu eine solche Veranstaltung mit Schulpsychologen und Beratungslehrern einen Beitrag leisten könne.