Treffen Schulpsychologie und Psychotherapie

(LPK BW) Wie verschiedentlich berichtet (u. a. PTJ 1/2015 und 1/2016), hat die LPK gemeinsam mit den Schulpsychologischen Beratungsstellen bzw. den Staatlichen Schulämtern Backnang, Aalen und Tübingen sowie mit Beratungslehrern im Dezember 2014 und November/Dezember 2015 drei Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Schulpsychologie und Psychotherapie“ durchgeführt. Übergreifendes Ziel dieser Initiativen ist die Verbesserung der Vernetzung zwischen den beteiligten Professionen sowie damit auch der Versorgung psychisch belasteter bzw. beeinträchtigter Kinder und Jugendlicher.

Nach den sehr gut besuchten und erfolgreichen Veranstaltungen wurden in einem Arbeitstreffen mit den Psychologen (Heike Hufnagel, Eva Schwämmlein und Thomas Hönig) der drei Schulpsychologischen Beratungsstellen Möglichkeiten der weiteren Zusammenarbeit diskutiert. Die LPK wurde dabei vertreten durch Kristiane Göpel und Rüdiger Nübling.

Sommerempfang der Heilberufekammern

(LPK BW) Großer Andrang herrschte beim Sommerfest der Heilberufekammern, das jedes Jahr im Juli Akteure aus der baden- württembergischen Gesundheitspolitik und Gesundheitswesen zusammenführt. Die Festansprache im Haus der Kassenärztlichen Vereinigung Baden- Württemberg wurde von Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz gehalten. Mit Spannung erwartet wurde auch das Grußwort des neuen Ministers für Soziales und Integration Manfred Lucha.

Psychotherapeutische Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen

3. Veranstaltung in Freiburg

(LPK BW) Am 21.06.2016 fand eine weitere sehr gut besuchte Tagung zum Thema „Psychotherapie für traumatisierte Flüchtlinge“ statt. Wie bereits bei den Veranstaltungen in Stuttgart und Karlsruhe gaben die Referenten Jama Maqsudi, Dieter David und Katrin Bonn eine Übersicht zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, zu Spezifika der psychotherapeutischen (Früh-)Behandlung sowie dem Umgang und der Einbeziehung von Dolmetschern in die Behandlung. LPK-Vorstandsmitglied und Flüchtlingsbeauftragte Birgitt Lackus-Reitter sowie Dr. Ingrid Rothe-Kirchberger (LÄK) moderierten die Veranstaltung. Das Grußwort der örtlichen KV Bezirksdirektion sprach Dr. Peter Baumgartner.

Die Diskussion der über 100 Teilnehmer zeigte, dass es in Südbaden schon sehr viele regionale Netzwerke zur psychotherapeutischen Betreuung von Flüchtlingen inkl. der wichtigen Dolmetscherpools gibt, die allerdings wiederum insgesamt wenig untereinander vernetzt sind. Als ein Ergebnis der Tagung wurde vorgeschlagen, zum Beispiel auf der Homepage der Landespsychotherapeutenkammer oder auch der KV entsprechende Seiten mit Informationen und Links zur Verfügung zu stellen. Die LPK hat hierzu schon einige Infos gesammelt, sie sind für Interessierte in unserem Fachportal abrufbar. Diese Seite wird ständig ergänzt bzw. aktualisiert, gerne nehmen wir auch Ihre Informationen mit auf.

Berufshaftpflichtversicherungen

(LPK BW) Aus gegebenem Anlass möchten wir alle Kolleginnen und Kollegen, die den Beruf ausüben, bitten, sich ausreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zu versichern. Nach § 21 der Berufsordnung ist der Abschluss einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung eine Berufspflicht, die aber auch Ihrem eigenen wirtschaftlichen Schutz dient, denn im Falle eines schadenersatzbegründenden Ereignisses können durch einen Patienten oder Angehörigen hohe finanzielle Forderungen gestellt werden. Die erforderliche Mindestsumme zur Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden beträgt eine Million Euro, ggf. empfiehlt sich eine höhere Deckungssumme. Aufgrund einer Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes (§ 117 Abs. 2 VVG) informieren die Versicherungen die Kammer, wenn ein Kammermitglied das Versicherungsverhältnis kündigt oder dieses aus anderen Gründen beendet wird und die Kammer muss dann prüfen, ob das Mitglied sich anderweitig versichert hat. Die Ausübung des Berufs ohne das Bestehen einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung stellt nicht nur ein Verstoß gegen Berufspflichten darf, sondern kann zur Anordnung des Ruhens der Approbation führen, solange, bis ausreichender Versicherungsschutz nachgewiesen wird. Auch Kolleginnen und Kollegen, die im Angestelltenverhältnis tätig sind, müssen ausreichend gegen Haftpflichtansprüche abgesichert sein, können sich jedoch nach Absprache und Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über diesen versichern lassen (bspw. Gruppenversicherung). Angestellte Kolleginnen und Kollegen, die einer nebenberuflichen selbständigen Tätigkeit nachgehen, müssen für diese selbständige Tätigkeit jedoch einen eigenen Versicherungsvertrag abschließen.

Prüfbericht 2015 und Haushaltsplan 2017

Bekanntmachung über die Auslage des Prüfberichtes 2015 sowie des Haushaltsplanes 2017 der LPK BW zur kammeröffentlichen Einsichtnahme

(LPK BW) Gemäß §§ 27 Abs. 4, 28 Abs. 3 der Hauptsatzung werden der Prüfbericht über den Jahresabschluss 2015 und der prospektive Haushaltsplan 2017 in der Zeit vom 23. September bis zum 21. Oktober 2016 für alle Kammermitglieder in der Geschäftsstelle, Jägerstrasse 40, 70174 Stuttgart zur kammeröffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Falls Sie diese Dokumente einsehen möchten, bitten wir Sie um vorherige Terminabstimmung per Telefon (0711-674470-0) oder per E-Mail (info@lpk-bw.de).

Wir trauern um Elisabeth Noeske…

…eine beliebte und engagierte Kollegin und Freundin

(LPK BW) Am 14. Juli 2016, kurz nach ihrem 73. Geburtstag, verstarb nach einem tragischen Unfall unser Kammermitglied Elisabeth Noeske. Sie gehörte zu den Gründungsmitgliedern der Kammer und war lange Jahre Mitglied der Vertreterversammlung. Sie war zwar eine „unserer Kammerältesten“, aber in den Gremien noch voll aktiv. Sie wurde als „Urgestein“ mit reicher Erfahrung geschätzt und war trotz gesundheitlicher Einschränkungen eine unermüdlich engagierte Kämpferin für die Belange der Patienten, Kolleginnen und Kollegen. Wir haben überhaupt nicht mit ihrem Tod gerechnet und sind tief betroffen.

Als Delegierte vertrat sie den BDP und engagierte sich dort und in der Kammer vielfältig. Dabei hatte sie insbesondere die Anliegen von Menschen mit Benachteiligungen im Blick. Die Behindertenhilfe im Kontext psychischer Störungen und die Verbesserung des psychotherapeutischen Zugangs für diese Menschen lagen ihr ganz besonders am Herzen.

Sie begann ihr Engagement für die LPK, als sie noch Leiterin der Einrichtung „Haus Landwasser“ im Freiburger Westen war, einer Rehabilitationseinrichtung für psychisch erkrankte junge Menschen. Damit war sie eine der ersten Psychologinnen, die in diesem Bereich eine Leitungsfunktion wahrnahm, und so mit den Problemen angestellter Psychotherapeuten gut vertraut war. Von daher war sie prädestiniert, im Ausschuss „Psychotherapie in Institutionen“ mitzuarbeiten, in welchem sie seit Gründung der Kammer Mitglied war. Bis zuletzt versuchte sie, an jeder Sitzung teilzunehmen, um in der Diskussion und Bearbeitung die angestelltenrelevanten Themen mit gestalten zu können.

Neben der Kammerarbeit war sie unermüdlich in Verbänden und auch in regionalen Initiativen aktiv. So u.a. als Sprecherin der Freiburger Arbeitsgemeinschaft „Miteinander leben“, einer Initiative, die sich um die Belange behinderter und beeinträchtigter Menschen in Freiburg kümmert. Vor allem für die Inklusion von Menschen mit Behinderung, mit Migrationshintergrund und anderer Menschen, die am „Rande unserer Gesellschaft stehen“, wie sie es formuliert hat, wollte sie sich weiter einsetzen.

Der Beschluss der LPK-Vertreterversammlung, im Herbst 2012 einen Arbeitskreis von Experten einzuberufen, der Vorschläge zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Menschen mit Intelligenzminderung erarbeiten soll, war wesentlich durch ihre Beharrlichkeit und ihre Initiativkraft zustande gekommen. In der letzten Arbeitskreissitzung, an der sie teilnahm, berichtete sie von ihrem Engagement für Flüchtlinge. Sie erzählte ganz berührt und stolz, dass sie eine junge Frau mit deren Tochter aus Kamerun in ihre Familie aufgenommen habe und wie toll es sei, dass sie für diese nun „Oma“ sein könne. Zuletzt hatte sie noch sehr bedauert, dass sie wegen ihrer Rehabehandlung die nächste Sitzung des Arbeitskreises nicht wahrnehmen konnte. Ein großer Verlust, dass sie nun nicht mehr dabei sein kann. Sie wird fehlen.

Elisabeth Noeske war und ist für uns in vielerlei Hinsicht Vorbild. Sie hat sich mit ihrer durch Mut, Optimismus und Humor geprägten überzeugenden Menschlichkeit – verbunden mit der Kompetenz einer psychologischen Psychotherapeutin – vorbildlich engagiert und eingemischt. Ihr Tod schmerzt und hinterlässt große Lücken. Wir werden sie sehr vermissen und wir trauern um sie.

Die Trauerfeier fand am 28.7. in Freiburg statt, der Vizepräsident der LPK, Martin Klett, sprach dort einen Nachruf.

Wir wünschen ihrem Mann, ihren Angehörigen und Freunden viel Kraft, um diesen so plötzlichen und großen Verlust zu bewältigen.

Der Kammervorstand, der Ausschuss Psychotherapie in Institutionen, der Arbeitskreis Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung, und die Geschäftsstelle der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg.

 

Im Sinne des Wirkens von Elisabeth Noeske wird um eine Spende zur Hilfe für traumatisierte Menschen gebeten:
AMIKA e. V. Freiburg
IBAN: DE15680900000002100100
Stichwort: Elisabeth

Erwachsene Menschen mit Intelligenzminderung

Befragung zur psychotherapeutischen Versorgungssituation in Baden-Württemberg

(LPK BW) Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg beschäftigt sich seit einigen Jahren unter anderem auch mit der Versorgungssituation für psychisch kranke Menschen mit Intelligenzminderung. In Zusammenarbeit mit dem vor 3 Jahren eingerichteten Arbeitskreis und der Katholischen Hochschule Freiburg führen wir nun eine Studie zur aktuellen Versorgung durch, zu der wir Sie herzlich bitten möchten, teilzunehmen. Die Befragung richtet sich an alle psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten der LPK Baden-Württemberg, auch an jene, die bislang keine Patienten mit Intelligenzminderungen in Behandlung hatten.

Den elektronisch ausfüllbaren Fragebogen, den Sie hier herunterladen können, bitten wir Sie, bis Ende Juni an uns zurückzuschicken. Ein Informationsschreiben zur Studie steht hier ebenfalls zur Verfügung.

Vertreterversammlung der LPK BW am 05.03.2016

(LPK BW) Der Vorstandsbericht, der allen Delegierten vorab zugegangen war, schilderte die vielfältigen Aktivitäten der Kammer im letzten halben Jahr. Präsident Dr. Dietrich Munz führte aus, dass es zu Irritationen gekommen sei bezüglich der Gesetzesinitiativen zur Verbesserung der Qualität von Gutachten im Familienrecht und im Asyl- und Aufenthaltsrecht. Er stellte klar, dass der Arztvorbehalt nur für die Begutachtung der Reisefähigkeit gelte, andere Begutachtungen – insbesondere zur Frage eines Abschiebungshindernisses aufgrund einer psychischen Erkrankung – aber weiterhin durch PP und KJP durchgeführt werden dürfen. Er thematisierte den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) zur Neubewertung der vertragspsychotherapeutischen Leistungen, den das Bundesgesundheitsministerium nicht beanstandet habe, aus den Sozialministerien einiger Länder seien jedoch bereits Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Beschlusses geäußert worden. Dr. Munz teilte weiterhin mit, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) derzeit über eine Überarbeitung der Psychotherapie-Richtlinien berate. Ebenfalls berichtet wurde der Sachstand zur Einführung des pauschalierenden Entgeltsystems Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP).

Anschließend stellte Dr. Munz die Ende Dezember 2015 in Kraft getretene Novellierung des Heilberufekammergesetzes (HBKG) dar. Wesentliche Änderungen bestehen in der Anpassung des HBKG an die EU-Richtlinien zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Auch seien zahlreiche Anregungen der Heilberufekammern vom Sozialministerium aufgegriffen und in das Gesetz aufgenommen worden. So sei die Approbationsbehörde nunmehr verpflichtet, den Heilberufekammern von Amts wegen über die Erteilung von Approbationen Mitteilung zu machen. Psychotherapeuten in Ausbildung können nun ab Beginn ihrer Ausbildung freiwillige Kammermitglieder werden, bislang war das erst mit Beginn der Praktischen Ausbildung möglich.

Weiterhin stellte Dr. Munz die wesentlichen Regelungen des Landesgesundheitsgesetzes vor. Hierbei wurde die Beteiligung der Kammer am Gesundheitsdialog hervorgehoben. Die LPK sei nun ständiges Mitglied in der Landesgesundheitskonferenz und stimmberechtigtes Mitglied im sektorenübergreifenden Landesausschuss, darüber hinaus ständiges Mitglied im Landesausschuss für Gesundheitsförderung und Prävention sowie im Landeskrankenhausausschuss. Der Gesetzgeber habe damit endlich einer langjährigen Forderung der Kammer Rechnung getragen. Bereits länger schon vertreten sei die LPK im Fachbeirat Diabetes, im Landesbeirat Schmerzversorgung und im Landesarbeitskreis Psychiatrie. Weiter sei sie an der Erstellung des Landespsychiatrieplans beteiligt gewesen sowie auch bei der Besetzung der Besuchskommissionen zur Überprüfung der Bedingungen für untergebrachte Personen. Insgesamt könne man die nun erreichte Präsenz der Kammer an diesen wichtigen Konzeptionierungsund Entscheidungsgremien als Ergebnis einer langjährigen konzentrierten und engagierten Arbeit innerhalb des baden-württembergischen Gesundheitsnetzwerks bzw. der Gesundheitspolitik sehen.

Psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit Intelligenzminderung

(LPK BW) Großer Andrang herrschte bei der am 20. April 2016 in den Räumen der Bezirksärztekammer in Stuttgart gemeinsam von Landespsychotherapeutenkammer (LPK) und Landesärztekammer (LÄK) durchgeführten Tagung zur „Versorgung von Menschen mit Intelligenzminderung und zusätzlichen psychischen Störungen – Aktuelle Möglichkeiten und Konzepte“.

Fachleute und auch Betroffene sind sich einig: Die psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit Intelligenzminderung muss als unbefriedigend bezeichnet werden. Demgegenüber steht ein deutlich erhöhtes Risiko für psychische oder psychosomatische Störungen. Die besonderen Erwartungen und Anforderungen an eine Behandlung trauen sich viele Psychotherapeuten nicht zu. Die bei der Tagung vortragenden bzw. berichtenden Experten sollten die Teilnehmer zu einer Annäherung an das Thema ermutigen.

Korrektur des Beschlusses des Bewertungsausschusses

(LPK BW) Im Bewertungsausschuss wurde eine Korrektur des Beschlusses vom letzten September vorgenommen. Damals wurde für die psychotherapeutischen Honorare beschlossen, dass eine Erhöhung nicht gleichermaßen für alle genehmigungspflichtigen Leistungen erfolgt, sondern ab der 18 Stunde ein Zuschlag bezahlt werden soll, bei halben Sitzen ab der 9. Stunde.

Nun wurde eine Obergrenze eingeführt, oberhalb derer keine Zuschläge mehr bezahlt werden. Praxen mit einem vollen Versorgungsauftrag erhalten den Zuschlag in voller Höhe lediglich noch bis zur 36. Stunde, ab der 37. bis zur 42. Sitzung (6 Sitzungen) wird nur noch die Hälfte des Zuschlags ausbezahlt. Ab der 43. Stunde gibt es keine Zuschläge mehr.

Bei Praxen mit einem hälftigen Versorgungsauftrag werden die Zuschläge bis zur 18. Stunde bezahlt, für die 19. – 21. Sitzung (3 Sitzungen) wird nur noch der halbe Zuschlag ausbezahlt, ab der 22. Stunde gibt es keinen Zuschlag mehr. Eine Mengenbegrenzung für habe Sitze ist damit jedoch nicht verbunden, ab der 21. Stunde werden die erbrachten Leistungen weiter vergütet, allerdings ohne Zuschlag. Bei der Berechnung der Zuschläge mittelt die KV die erbrachten Leistungen und legt dann 10,75 Wochen pro Quartal zugrunde.

Die neue Regelung gilt ab dem 01.04.2016, die Nachzahlungen der bereits abgerechneten Quartale (ab 2012) werden ohne die Begrenzung der Zuschläge berechnet.