Aktuelle laufende Studien zur psychotherapeutischen Versorgung

Bitte um Mitwirkung

(LPK BW) Die LPK BW unterstützt zwei externe Studien, die dazu beitragen können, wichtige Erkenntnisse für die psychotherapeutische Praxis zu gewinnen.

Aktuell führt das Asklepios Fachklinikum Göttingen eine Onlineumfrage durch, um den Einsatz von Dolmetschern im therapeutischen Bereich zu evaluieren. Gerade in Zeiten der Flüchtlingskrise ist das ein sehr wichtiges Thema für Psychotherapeuten, die mit traumatisierten Flüchtlingen arbeiten.

Eine weitere Studie der FU Berlin richtet sich an Verhaltenstherapeuten. Hier soll analysiert werden, welche Therapiestrategien in der klinischen Praxis zur Anwendung kommen und wie deren Wirksamkeit eingeschätzt wird. Beide Umfragen können online ausgefüllt werden und sind in unserem Fachportal für Versorgungsforschung verlinkt.

Psychische Erkrankungen sind die dritthäufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit

BPtK-Auswertung „Gründe für Arbeitsunfähigkeit 2015“

(LPK BW) Während im Jahr 2016 psychische Erkrankungen noch als zweithäufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit galten, sind sie mittlerweile auf Platz drei gerutscht. Das liegt an der enormen Zunahme an Atemwegserkrankungen. Sie sind mittlerweile der Hauptgrund für AU-Tage. Auf Platz zwei liegen Muskel- und Skeletterkrankungen. Zudem konnte laut aktuellem BKK-Gesundheitsreport zwischen 2016 und 2023 ein Anstieg der AU-Tage festgestellt werden, der vornehmlich auf Atemwegserkrankungen und psychische Störungen zurückgeht. 

Der DAK-Gesundheitsreport stellte für das Jahr 2024 zwar einen Rückgang der Atemwegserkrankungen fest, sie waren mit den meisten Fehltagen pro 100 Versicherten aber nach wie vor der häufigste Grund für eine Krankschreibung. 

Psychische Erkrankungen haben längere Ausfallzeiten 

Obwohl Atemwegserkrankungen auch im Jahr 2024 der häufigste Grund für Arbeitsunfähigkeit waren, ziehen sie vergleichsweise geringe Ausfallzeiten nach sich. Das Wissenschaftliche Institut der AOK schreibt dazu, dass der Anteil der AU-Tage, die aufgrund von Atemwegserkrankungen genommen wurden, im Jahr 2024 nur 15,1 Prozent ausmachten. Psychische Erkrankungen führen hingegen in der Regel zu deutlichen längeren Ausfallzeiten. 

Frauen sind häufiger betroffen als Männer

Dem BKK-Gesundheitsreport zufolge sammeln Frauen im Laufe eines Jahres im Durchschnitt mehr AU-Tage als Männer. Davon sind alle Altersgruppen betroffen. Dementsprechend weisen Frauen auch mehr Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen auf. Männliche Berufstätige sind hingegen häufiger von Muskel-Skelett-Erkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Verletzungen betroffen. 

Die Anfälligkeit von Frauen für bestimmte psychische Erkrankungen wie Angststörungen und Depressionen liegt vermutlich in verschiedenen Faktoren begründet. Unter anderem spielen sozio-kulturelle Begebenheiten eine Rolle. Frauen übernehmen häufig den Großteil der Care-Arbeit und sehen sich so einer Doppelbelastung ausgesetzt. 

Auch die Hormone könnten Einfluss haben. Die weiblichen Sexualhormone Östrogen und Progesteron wirken sich auf den Serotoninspiegel aus und können bei manchen Frauen depressive Verstimmungen hervorrufen. 

Das Ärzteblatt schreibt, dass dreimal so viele Frauen als Männer an einer Depression erkrankt sind. Um diesen Missstand auszugleichen, sind effektive Präventionsmaßnahmen sowie eine bessere psychologische Behandlung von Bedeutung. Dabei ist es wichtig, individueller auf die geschlechtsspezifischen Bedürfnisse von Frauen einzugehen 

Psychische Erkrankungen sind der häufigste Grund für Berufsunfähigkeit 

Zahlreiche Berufstätige fallen aufgrund einer psychischen Erkrankung wochenlang aus, können anschließend aber an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Das ist allerdings nicht immer der Fall. Bei manchen Betroffenen ist der Leidensdruck so groß, dass sie berufsunfähig werden und ganz mit dem Arbeiten aufhören müssen. Laut dem Gesamtverband der Versicherer sind psychische Erkrankungen der häufigste Grund für die Berufsunfähigkeit. Im Jahr 2022 waren es 35 Prozent der Fälle. 

Als berufsunfähig gilt, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr oder zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausführen kann. Die Berufsunfähigkeit muss außerdem für voraussichtlich mindestens sechs Monate anhalten. Gegebenenfalls kann ein Wechsel in eine andere Branche Abhilfe schlafen. Möglicherweise handelt es sich aber auch um eine Erwerbsunfähigkeit, sodass der Betroffene gar keiner Erwerbstätigkeit mehr nachkommen kann. 

Da die Berufsunfähigkeit starke finanzielle Einbußen mit sich bringen kann, ist eine entsprechende Absicherung ratsam. Allerdings hat in Deutschland nur jeder Fünfte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Viele Menschen wären also auf die Erwerbsminderungsrente angewiesen. 

Psychische Belastung am Arbeitsplatz hat verschiedene Gründe

Berufstätige Frauen und Männer, die sich am Arbeitsplatz einer ständigen Überlastung gegenübersehen, haben ein erhöhtes Risiko, an einem Burn-out zu erkranken. Auch mangelnde Wertschätzung, eine unausgeglichene Work-Life-Balance oder Mobbing können den Stressfaktor erhöhen. 

Auf einen Zusammenhang zwischen Depressionen und Stress auf der Arbeit gibt es hingegen wenig Hinweise. Für das Entstehen einer Depression muss eine genetische Veranlagung gegeben sein. Darauf haben weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber Einfluss. 

Unternehmen können dennoch einiges tun, um die erkrankten Angestellten aufzufangen und sie dabei unterstützen, schnellstmöglich eine adäquate Behandlung wahrnehmen zu können, sodass den Betroffenen viel Leid erspart und die Ausfallzeiten minimiert werden. 

Präventionsmaßnahmen helfen nur bedingt 

Arbeitgeber können davon profitieren, wenn sie ein möglichst stressfreies Arbeitsumfeld und ein angenehmes Betriebsklima kreieren. Zusätzlich kann das Angebot von gesundheitsfördernden Maßnahmen dazu beitragen, Burn-outs, einige Muskel-Skelett-Erkrankungen oder andere Auslöser für Fehltage auf ein Minimum zu senken. Gegen psychische Erkrankungen wie Depressionen, posttraumatische Belastungsstörungen oder eine bipolare Störung helfen diese Vorsorgemaßnahmen in der Regel nicht. Hier ist ein anderer Ansatz notwendig. 

Offene Kommunikation und Unterstützungsangebote 

Eine offene Kommunikationskultur macht es Angestellten leichter, sich bezüglich ihrer psychischen Erkrankung zu äußern, auch wenn sie dazu natürlich nicht verpflichtet sind. Zudem können Unternehmen ihre Unterstützung signalisieren, indem sie Ansprechpartner benennen und Beratungsangebote zur Verfügung stellen. 

Auch ein allgemeines Grundwissen zu psychischen Erkrankungen und ein nicht-stigmatisierender Umgang mit dem Thema können sich positiv auswirken. Im besten Fall suchen sich Betroffene schneller Hilfe und haben keine Scheu, mit dem Arbeitgeber zu kommunizieren. Gleichzeitig können leitende Angestellte aktiv auf Mitarbeiter zugehen, die sich in letzter Zeit stark verändert haben oder denen es offensichtlich nicht gut geht. Das Gespräch sollte dabei nie anklagend verlaufen, sondern ein Angebot zur Unterstützung sein. 

Ein weiterer wichtiger Aspekt sind Programme zur Wiedereingliederung. Da gerade psychische Erkrankungen lange Fehlzeiten bedeuten können, ist es wichtig, dass Unternehmen darauf vorbereitet sind, Betroffene langsam wieder in den Betrieb einzuführen.

Gespräch mit der Stuttgarter Telefonseelsorge

(LPK BW) Am 7.11.2016 fand in der Kammergeschäftsstelle ein Gespräch mit den beiden Leitern der Stuttgarter Telefonseelsorgen (TS) der evangelischen Kirche, Krischan Johannsen und Martina Rudolph-Zeller statt. Seitens der LPK waren neben Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz Vorstandsmitglied Dr. Roland Straub sowie Dr. Rüdiger Nübling vertreten. Es wurde ausführlich über die Arbeit der TS sowie die Schnittstellen zur ambulanten und stationären Psychotherapie gesprochen. Die Telefonseelsorge werde, wie Krischan Johannsen ausführte, bundesweit von 105 hauptamtlichen Mitarbeitern und über 8000 Ehrenamtlichen geleistet. 2015 z.B. seien über 1,8 Millionen Gespräche (Ø ca. 25 Minuten pro Gespräch) geführt worden, darüber hinaus würden Beratungen auch im Online-Chat oder per E-Mail angeboten. Die Erreichbarkeit sei 24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche. Alle Berater durchliefen eine 500-stündige Ausbildung in personenzentrierter Beratung nach Rogers. Dr. Munz hob hervor, dass die TS ein wichtiges niederschwelliges Angebot für Menschen in akuten Krisen und damit auch eine Ergänzung zur psychotherapeutischen Versorgung darstelle. Rein zeitlich entsprechen die von der TS geleisteten Gespräche etwa dem zeitlichen Umfang an Psychotherapie von bundesweit ca. 550 kassenzugelassenen Psychotherapeuten. Interessant ist auch die Information von Krischan Johannsen, dass niedergelassene Psychotherapeuten sowohl ihre eigenen als auch anfragende Patienten, z.B. an Wochenenden an die TS verwiesen und dass es häufiger vorkomme, dass Patienten, die in Therapie seien, sich parallel an die TS wendeten, ohne dass ihr(e) Therapeut(in) davon in Kenntnis gesetzt würde(n). Es wurde eine Fortsetzung des Gesprächs vereinbart sowie auch seitens der LPK vorgeschlagen, die Einbindung der TS in entsprechenden Landesgremien zu unterstützen.

Studie zur internetgestützten Psychotherapie („blended therapy“)

(LPK BW) Gemeinsam mit der Universität Ulm, Lehrstuhl für Klinische Psychologie wird die LPK eine Studie über Internet- und mobilbasierte Interventionen (IMI) unterstützen. Ziel ist dabei u.a., die Auffassung von niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dazu zu erheben. In einem Treffen mit Prof. Harald Baumeister (Lehrstuhlinhaber) und zwei seiner Mitarbeiterinnen wurde mit Kammerpräsident Dr. Munz Möglichkeiten einer Forschungskooperation diskutiert, die im Nachgang vom Vorstand beschlossen wurde. Ein Kooperationsvertrag regelt das gemeinsame Vorgehen. Kammerseitig wurde Dr. Rüdiger Nübling mit der Federführung der Kooperation betraut. Gemeinsam mit der Ulmer Arbeitsgruppe wurde ein Fragebogen entwickelt, der online ausgefüllt werden kann. An der seit Anfang Dezember laufenden Erhebung können sich alle Kammermitglieder beteiligen. Um Ihre Beteiligung bitten wir Sie herzlich! Den Fragebogen finden Sie hier: http://www.unipark.de/uc/blendedtherapy/

Studie zur Versorgung psychisch Kranker mit Intelligenzminderung

(LPK BW) Die gemeinsam mit der Katholischen Hochschule Freiburg (Prof. T. Simon) durchgeführte Befragung wurde Ende Juni abgeschlossen, die Daten wurden inzwischen im Rahmen zweier Masterarbeiten eingegeben und ausgewertet. Die Studie wurde kammerseitig federführend von Dr. Roland Straub und Dr. Rüdiger Nübling begleitet, auch die Expertise des Arbeitskreises Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung wurde einbezogen. Leider haben sich nur etwa 150 Kammermitglieder an der Studie beteiligt, was eine Quote von unter 10% der elektronisch angeschrieben Mitglieder bedeutet. Wenngleich die Studie damit wenig repräsentativ für die aktuelle Versorgungssituation zu sein scheint, lassen sich voraussichtlich dennoch interessante Ergebnisse daraus ableiten. Die Masterarbeiten werden bis Ende des Jahres fertiggestellt und die Ergebnisse dann auf der LPK-Homepage und/oder im PTJ veröffentlicht.

Abschluss der regionalen Tagungen PT für traumatisierte Flüchtlinge

(LPK BW) Am 20.10.2016 fand die vierte und letzte, wiederum gut besuchte Tagung zum Thema „Psychotherapie für traumatisierte Flüchtlinge“ statt. Wie bei den Veranstaltungen in Stuttgart, Karlsruhe und Freiburg gaben die Referenten Jama Maqsudi, Dieter David und Katrin Bonn eine Übersicht zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, zu Spezifika der psychotherapeutischen (Früh-) Behandlung sowie dem Umgang und der Einbeziehung von Dolmetschern in die Behandlung. LPK-Vorstandsmitglied und Flüchtlingsbeauftragte Birgitt Lackus-Reitter sowie Dr. Ingrid Rothe-Kirchberger (LÄK), moderierten die Veranstaltung. Das Grußwort für die KV Bezirksdirektion Reutlingen sprach Jürgen Doebert. Die Vorträge sowie weitere hilfreiche Infos finden Sie im Fachportal Traumatisierte Flüchtlinge. Diese Seite wird ständig ergänzt bzw. aktualisiert, gerne nehmen wir auch Ihre Informationen mit auf.

Wie aus der Menschenrechtskommission (LPK-Vertreterin: Vorstandsmitglied Birgitt Lackus-Reitter) berichtet wird, hat die Stadt Stuttgart ein neues Projekt ins Leben gerufen, im Rahmen dessen Gruppentherapien mit unbegleiteten Flüchtlingen durchgeführt würden. Des Weiteren werden an der Dolmetscherschule in Germersheim Dolmetscher speziell für das Simultandolmetschen von Patienten in der Psychotherapie ausgebildet. Die Einrichtungen in Stuttgart und Ulm beklagen den Mangel an Personal, offene Stellen können nicht besetzt werden. Positiv kann festgestellt werden, dass die Kommunen immer häufiger die Kosten für die Dolmetscher für psychotherapeutische Behandlungen übernehmen.

Vertreterversammlung am 21./22. Oktober 2016

(LPK BW) Die diesjährige Herbstvertreterversammlung fand wieder zweitägig am 21. und 22. Oktober in Stuttgart statt. Präsident Dr. Dietrich Munz erläuterte im Kammerparlament die Schwerpunkte der Vorstands- und Geschäftsstellenarbeit anhand des Vorstandsberichts.

Angestellte – Höhergruppierung bzw. Eingruppierung ab 1.1.2017

Wichtige Informationen zum Tarifabschluss TVöD/Kommunen (VKA)

(LPK BW) Im verhandelten Tarifvertrag zwischen Ver.Di als Vertreter der Arbeitnehmer und dem Verband der kommunalen Arbeitgeberverbände (gültig ab 1.1.2017) wurden sowohl neue Tätigkeitsmerkmale verhandelt als auch bestehende neu bzw. verändert aufgenommen.

Es ist gelungen, auch die neuen Berufe der Psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten in den Tarifvertrag mit aufzunehmen. Leider konnte die Forderung der Gewerkschaft in die Eingruppierung in EG 15 in den Verhandlungen nicht umgesetzt werden.

Im neuen Tarifvertrag heißt es nun:

Entgeltgruppe 14
Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten, jeweils mit Approbation und entsprechender Tätigkeit

Seit 1. Januar 2017 können PP und KJP (mit entsprechender Tätigkeit), die bisher in EG 13 eingruppiert sind, eine Höhergruppierung in EG 14 beantragen. Als Arbeitnehmer kann man jedoch nicht davon ausgehen, dass die Höhergruppierung automatisch erfolgt. Die Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 14 kann – auf Grund dieser Tarifänderung – nur bis zum 31.12.2017 beantragt werden und wirkt immer auf den 1. Januar zurück. Maßgeblich für die neue Eingruppierung ist also immer der Status vom 01.01.2017.

Erfolgt im Laufe des Jahres 2017 eine Höherstufung in eine andere Erfahrungsstufe, so wird diese evtl. nicht berücksichtigt, da stets der Status am 01.01.2017 für die Höhergruppierung nach dieser Tarifänderung genommen wird. Nach der Höhergruppierung beginnt die Erfahrungsstufe dann auch wieder am Anfang, bereits durchlaufene Jahre werden nicht angerechnet.

Im Tarifvertrag wurde auch vereinbart, dass zukünftige Höhergruppierungen unter der Beibehaltung der Erfahrungsstufe erfolgen. Dies gilt aber noch nicht für die Höhergruppierung nach dieser Tarifänderung. Letztmalig erfolgt die Höhergruppierung also nicht strikt vertikal in die gleiche Erfahrungsstufe, sondern in die Erfahrungsstufe, die ein höheres als das bisherige Entgelt beinhaltet (s. Grafik).

BMG plant neue Psychotherapeutenausbildung

BPtK fordert Approbationsstudium sowie Regelungen zur Weiterbildung

(LPK BW) Die Bundespsychotherapeutenkammer begrüßt die Eckpunkte, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zur Novellierung der Psychotherapeutenausbildung vorgelegt hat. „Die Eckpunkte zeigen, dass das BMG an einer umfassenden Reform des Psychotherapeutengesetzes arbeitet und dabei wesentliche Forderungen des 25. Deutschen Psychotherapeutentages aufgreift“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Auch die BPtK fordert eine Ausbildungsreform, mit der Psychotherapeuten so wie heute Ärzten nach einem Studium mit abschließendem Staatsexamen eine Approbation erteilt werden kann.“

Gleichzeitig lassen die Eckpunkte noch Fragen offen. „Für uns ist es wichtig, dass Psychotherapeuten als Angehörige eines akademischen Heilberufes praktisch und wissenschaftlich ausreichend qualifiziert sind“, erklärt BPtK-Präsident Munz. Ein Studium müsse deshalb nicht nur mit einem Staatsexamen, sondern auch auf Masterniveau abgeschlossen werden. Dies sei notwendig, um die wissenschaftliche Weiterentwicklung der Psychotherapie sicherzustellen und zukünftige Psychotherapeuten in die Lage zu versetzen, wissenschaftliche Erkenntnisse auch eigenständig in der Patientenversorgung umzusetzen. Dabei sei noch zu prüfen, wie dieses Ziel in der vom BMG vorgeschlagenen Gesamtregelstudienzeit zusammen mit den erforderlichen praktischen Ausbildungsinhalten realisiert werden kann.

Die Eckpunkte enthalten bisher keine Regelungen zur Weiterbildung. „Zur Qualifizierung von Psychotherapeuten gehört im Anschluss an das Approbationsstudium untrennbar die Weiterbildung“, stellt der BPtK-Präsident fest. Erst nach einer Weiterbildung können Psychotherapeuten die Fachkunde für die eigenverantwortliche Patientenbehandlung und Zulassung erhalten. „Mit der Reform müssen deshalb die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, dass nicht nur die Ausbildung, sondern auch die Weiterbildung ermöglicht wird“, fordert Munz. „Die Psychotherapeutenschaft wird daher die Weiterarbeit an den Eckpunkten schon bald mit machbaren Lösungen für die Organisation und Finanzierung der Weiterbildung ihres Berufes unterstützen.“

Landeskongress Gesundheit Baden-Württemberg

Mit dem Thema Versorgungssteuerung in die zweite Runde

(LPK BW) Nach dem erfolgreichen Debüt im Januar thematisiert der zweite Landeskongress Gesundheit Baden-Württemberg im kommenden Jahr die „Aktive Versorgungssteuerung“. Die Behandlungsprozesse der Zukunft werden mit den Teilnehmern diskutiert.

Der Landeskongress Gesundheit findet als das zentrale Forum im Gesundheitswesen in Baden-Württemberg am Freitag, den 27. Januar 2017, auf der Landesmesse Stuttgart statt. Nach der gelungenen Auftaktveranstaltung ist der Kreis an Unterstützerorganisationen weiter gewachsen, so dass der Kongress einen attraktiven Rahmen für die Begegnung aller relevanten Akteure der Gesundheitsversorgung und -wirtschaft bietet.

Auch im zweiten Jahr setzt der Kongress auf Partizipation und Interaktion. Der interdisziplinäre Austausch zwischen den verschiedenen Institutionen im Gesundheitswesen wird durch den Einsatz modernster Kongresstechnik gefördert. Ein eigens für den Landeskongress Gesundheit entwickeltes Programm ermöglicht es den Teilnehmern, über ihre mobilen Endgeräte Fragen und Anmerkungen an die Moderatorin zu schicken. Diese reicht als Sprachrohr die Kommentare des Publikums direkt an die Referenten weiter. Darüber hinaus dient die Gestaltung des Nachmittags im World Café-Format zur Diskussion und Vertiefung. Im Rahmen des Landeskongress Gesundheit können die Besucher je nach beruflichem Themenschwerpunkt und Interesse an einer von sechs Diskussionsrunden teilnehmen. Die Inhalte sind vielfältig: Diskutiert werden unter anderem Hausarzt- und Facharztverträge, Schnittstellen in der Versorgungssteuerung, Managed Care Modelle professioneller Anbieter sowie Telematik und Telemedizin, Ärztenetzte und die Erwartungen und Forderungen der Patienten. Die Ausrichtung auf einen interdisziplinären Teilnehmerkreis garantiert differenzierte und spannende Gespräche. Eingeladen sind niedergelassene Ärzte und Zahnärzte sowie alle anderen Berufe der Gesundheitsversorgung, Verantwortungsträger aus Krankenhäusern, die jeweiligen Verbände und Organisationen, Personal aus der Führungsebene in Sozialverwaltungen, Krankenkassen, Kommunen, Ministerien und Politik sowie Entscheider aus der Gesundheitswirtschaft.

Anmeldungen zum Kongress und zu den einzelnen Foren sind ab sofort online unter www.lk-gesundheit.de möglich. Dort sind ebenfalls eine Rückschau auf die Auftaktveranstaltung sowie alle weiterführenden Informationen zum 2. Landeskongress Gesundheit Baden-Württemberg zu finden.